WEBINAR: Strukturaufbau in der Versorgungsforschung
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- Gerhardt Sauer
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1 WEBINAR: Strukturaufbau in der Versorgungsforschung Online am Dr. PT-DLR Eva Becher Gesundheitsforschung Dr. Stefanie Gehring - Dr. Anna Gossen Dr. Annika Putz 1
2 Richtlinien zur Förderung des Strukturaufbaus in der Versorgungsforschung vom veröffentlicht am Abgabetermin:
3 3
4 Zuwendungszweck Versorgungsforschung durch gezielte Maßnahmen stärken leistungsstarke Forschungslandschaft schaffen Kooperationen zwischen Wissenschaft und Praxis durch lokale oder begrenzt regionale Kooperationsnetze auf eine dauerhafte Grundlage stellen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zur Erweiterung von Kompetenzen und Kapazitäten an ausgewählten Standorten 4
5 Gegenstand der Förderung Modul 1: Kooperationsnetze für die Versorgungsforschung Modul 2: Wissenschaftliche Nachwuchsgruppen Die Unterstützung dieser Maßnahmen durch das BMBF erfolgt über die Förderung konkreter Forschungsprojekte. 5
6 Gegenstand der Förderung Die Themen der Forschungsprojekte müssen sich aus den Herausforderungen des demografischen Wandels an das Gesundheitssystem ergeben. Dies umfasst: Erkrankungen aller Generationen, beispielsweise spezielle Erkrankungen alter und sehr alter Menschen, Multimorbiditäten, psychosoziale Krankheitsbilder im Zusammenhang mit dem Berufsleben oder die Versorgung chronisch kranker Kinder oder Forschung zur Pflege. 6
7 Zuwendungsvoraussetzungen Es gilt für Modul 1 und 2 bezüglich der Nachhaltigkeit: Es ist zunächst eine Absichtserklärung und bei positiver Evaluation der Projektskizze eine verbindliche Zusage der antragstellenden Institution vorzulegen. 7
8 Modul 1: Kooperationsnetzwerke 8
9 Modul 1: Kooperationsnetzwerke Gegenstand der Förderung Kooperationsnetze sind als lokale oder begrenzt regionale Strukturen zu konzipieren. Sie können eine begrenzte regionale Ausdehnung haben, wenn am Ort nicht alle wesentlichen Netzwerkpartner vorhanden sind. Sie sollen auf vorhandene Forschungs- und Kooperationsstrukturen aufbauen, diese erweitern, festigen und verstetigen. Ein überregionales Kooperationsnetz ist nicht Gegenstand der Förderung. 9
10 Modul 1: Kooperationsnetzwerke Gegenstand der Förderung Forschung: alle für den jeweiligen Forschungsschwerpunkt relevanten Wissenschaftsdisziplinen an einem Standort einbinden Versorgungspraxis: langfristige externe Vernetzung mit den Leistungserbringern aufbauen, z. B. mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, ambulanten Pflegediensten, Pflegeheimen Weitere Akteure: Einbindung von Krankenkassen, Pflegekassen, Rentenversicherung, Kassenärztliche Vereinigung, Patientenorganisationen Die individuelle Zusammensetzung der Netzwerke leitet sich aus dem thematischen Schwerpunkt ab! 10
11 Modul 1: Kooperationsnetzwerke Gegenstand der Förderung bis zu drei Forschungsprojekte: Forschungsprojekte müssen engen Bezug zum gewählten Thema und Konzept haben Grundlage: ein wissenschaftliches Gesamtkonzept mit interdisziplinärer Ausrichtung und hoher Versorgungsrelevanz Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die auch nach Auslauf der Bundesförderung weiterhin Bestand haben muss Ausbau spezifischer Methodenkompetenz durch einen zentralen Partner im Netzwerk Es wird erwartet, dass im Antrag ein Konzept für die Aus- und Weiterbildung im Bereich der Versorgungsforschung vorgelegt wird. Dies kann u. a. Methodenkurse oder Workshops beinhalten. 11
12 Modul 1: Kooperationsnetzwerke Zuwendungsvoraussetzungen Struktur und Nachhaltigkeit Vorhandensein eines Lehrstuhls, bzw. einer Abteilung Einbindung methodischer Kompetenz am Standort Nachweis über bereits bestehende internationale Kooperationen und Aktivitäten Zugang zu Versorgungseinrichtungen bzw. Zugriff und Nutzungsmöglichkeiten notwendiger Sekundärdaten geklärt Sicherstellung der Nachhaltigkeit der Koordinierungsstelle mit angemessener sächlicher Ausstattung nach Auslaufen der Bundesförderung für mindestens drei Jahre 12
13 Modul 1: Kooperationsnetzwerke Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Der Antrag soll zunächst einen Zeitraum von drei Jahren umfassen. Eine zweite Förderphase für weitere drei Jahre kann beantragt werden. Hierzu wird gesondert aufgefordert. Umfang der Förderung flexibel, richtet sich nach dem Arbeitsprogramm der Forschungsprojekte 13
14 Modul 1: Kooperationsnetzwerke Internationale Begutachtung Standortbezogene und projektbezogene Kriterien Erfüllung der Förderziele und Fördervoraussetzungen Vorhandene Expertise strukturelle Vorleistung Adäquate Zusammensetzung des Kooperationsnetzwerkes durch Zielgruppen- bzw. Datenzugang und Einbindung aller für die Erreichung der Ziele des Vorhabens erforderlichen Expertisen Wissenschaftliche und methodische Qualität der Forschungsprojekte Bezug zum Forschungsschwerpunkt des Kooperationsnetzes Realistische Arbeits-, Zeit- und Meilensteinplanung Nutzen und Verwertungsmöglichkeit der Projektergebnisse Angemessenheit der Finanzplanung 14
15 Modul 2: Nachwuchsgruppen 15
16 Modul 2: Nachwuchsgruppen Gegenstand der Förderung Vorwiegend an Standorte mit bereits etablierter Versorgungsforschung gerichtet ein Forschungsprojekt mit dem Ziel selbstständig zu arbeiten und sich dadurch für eine wissenschaftliche Laufbahn zu qualifizieren Bei gleichzeitiger Antragstellung von Modul 1: Das Forschungsprojekt der Nachwuchsgruppe muss zum Thema des Netzwerkes passen. Beantragung von Forschungs- und Weiterbildungsaufenthalte bei einschlägig ausgewiesenen Arbeitsgruppen im Ausland möglich 16
17 Modul 2: Nachwuchsgruppen Zuwendungsvoraussetzungen Struktur und Nachhaltigkeit Vorhandensein eines Lehrstuhls bzw. einer Abteilung mit Forschung und Lehre Auswahl der Nachwuchsgruppenleitung durch die Fakultät Sicherstellung der Nachhaltigkeit d. h. Weiterfinanzierung durch die Fakultät nach Ablauf der Bundesförderung, entweder durch Überführung der Stelle der Nachwuchsgruppen-Leitung in eine Planstelle oder den Budgetplan der Fakultät mit angemessener personeller und sächlicher Ausstattung (mindestens 70 % der im Rahmen dieser Maßnahme bewilligten Fördermittel) oder durch die Einrichtung einer neuen Nachwuchsgruppe mit einer vergleichbaren Ausstattung (d. h. entsprechend der im Rahmen dieser Maßnahme bewilligten Fördermittel) einmalig für fünf Jahre erfolgen. 17
18 Modul 2: Nachwuchsgruppen Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Die Projektskizze soll ein Forschungsprojekt mit einem Arbeitsprogramm für fünf Jahre enthalten. Über die Weiterförderung nach drei Jahren wird in Abhängigkeit vom Ergebnis einer Zwischenbewertung entschieden. Umfang der Förderung flexibel, richtet sich nach dem Arbeitsprogramm des Forschungsprojektes Nachwuchsgruppen-Leitung maximal zwei Doktoranden und Doktorandinnen sowie z. B. eine Study Nurse oder einen Dokumentar oder Dokumentarin Sachmittel 18
19 Modul 2: Nachwuchsgruppen Internationale Begutachtung Nachwuchsgruppen- und projektbezogene Kriterien Erfüllung der Förderziele und Fördervoraussetzungen Qualifikation der Leitung der Nachwuchsgruppe Beitrag der Nachwuchsgruppe zum Forschungsprofil der Einrichtung und gegebenenfalls zum Forschungsschwerpunkt des Kooperationsnetzes Wissenschaftliche und methodische Qualität des Forschungsprojektes kooperativer Ansatz des Forschungsprojektes Nutzen und Verwertungsmöglichkeit der Projektergebnisse Nachhaltigkeit des Konzepts; Vorleistungen; realistische Arbeits-, Zeitund Meilensteinplanung Angemessenheit der Finanzplanung 19
20 Nicht gefördert werden können: Klinische Studien (efficacy effectiveness) Studien zur ausschließlichen Prüfung der Sicherheit von Medizinprodukten Studien zur Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß 137e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Studien zur frühen Nutzenbewertung gemäß dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG); Health-Technology- Assessment-Berichte (HTA), Metaanalysen und systematische Reviews; Forschungsvorhaben, die Fragestellungen der Prävention oder der Gesundheitsförderung zum Thema haben Der Aufbau neuer und der Betrieb bereits bestehender Register oder Langzeit-Kohorten Einzelvorhaben ohne Zugehörigkeit zu einem Kooperationsnetzwerk (Modul 1) oder einer Nachwuchsgruppe (Modul 2) 20
21 Wer ist antragsberechtigt? Deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und Hochschulklinika, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie weitere Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen), gegebenenfalls auch mit dem Status eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft. 21
22 Verfahren Umfang der Projektskizze: Modul 1: 25 Seiten Modul 2: 10 Seiten DIN-A4-Format, Arial 11 Punkt, 1,5-zeilig, 1-seitig, Ränder jeweils 2,0 cm, Sprache Englisch ABGABETERMIN spätestens15. MAI 2015 auf elektronischem Weg über pt-outline als PDF Aus den Eingaben in pt-outline wird eine Projektübersicht generiert. Beide werden gemeinsam begutachtet. Druckexemplare sind innerhalb von 10 Tagen an den PT zu schicken. Um 23:59 Uhr wird pt-outline geschlossen! 22
23 Verfahren Projektskizze Begutachtung Ausführliche Vorhabenbeschreibung Begutachtung Formantrag Prüfung Förderung 23
24 IHRE FRAGEN? 24
1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.
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