Betriebsvereinbarung

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1 Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Krankenhaus gem. GmbH 1 Betriebsvereinbarung Die folgenden Regelungen gelten für Assistenzärzte und Ärzte im Praktikum. Für die Kliniken sind betriebsübliche Arbeitszeiten (Anlage 1) und ggf. Mindestpräsenzzeiten für bestimmte Bereiche (Anlage 2) festgelegt. Jeder Beschäftigte kann nach seinem Ermessen von der folgenden Regelung Gebrauch machen, sofern die Mindestpräsenz in den in der Anlage 2 definierten Bereichen sichergestellt ist. Die Einteilung zu den Mindestpräsenzzeiten erfolgt grundsätzlich durch einen Dienstplan, der einvernehmlich durch das Team in der jeweiligen Klinik, bzw. durch den Vorgesetzten festgelegt wird. Der Beginn der Normalarbeitszeit kann vom Beschäftigten in der Zeit von Montag bis Freitag bis Uhr gewählt werden. Gleiches gilt für das Ende der Normalarbeitszeit. Montag bis Donnerstag bis Uhr, Freitag bis Uhr. Der Ausgleichszeitraum für das Erreichen der individuellen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit umfaßt 6 Monate, erstmals gerechnet vom Inkrafttreten dieser Vereinbarung (1. Februar 2001). Wird auf Wunsch des Beschäftigten ein Freizeitausgleich in Form von freien Tagen gewährt, kann der Ausgleichszeitraum bis zu einem Jahr verlängert werden. Falls aus zwingenden betrieblichen Gründen ein Freizeitausgleich innerhalb des Ausgleichszeitraums nicht möglich ist, handelt es sich bei den nicht ausgeglichenen Plus- Stunden um zuschlagspflichtige Überstunden (s. 15 BAT VKA). Ausnahme: Es können bis zu 10 Plus-Stunden in den folgenden Ausgleichszeitraum übertragen werden. Entsprechendes gilt auch für Minusstunden. Die Arbeitszeiten der Beschäftigten werden über ein in der Eingangshalle und ein in der Zentralen Notaufnahme anzubringendes Zeiterfassungsgerät elektronisch erfaßt. Der Mitarbeiterausweis dient als Zeiterfassungskarte. Die Beschäftigten buchen hiermit Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit. Sie sind außerdem verpflichtet, bei einem Dienstgang, einer Dienstreise oder bei einer Unterbrechung ihrer Arbeitszeit eine Abund Anmeldung mittels elektronischer Zeitbuchung vorzunehmen, sofern sie das Gelände des es verlassen. Die Beschäftigten sind verpflichtet, jede Zeitbuchung persönlich vorzunehmen, d. h. eine Zeitbuchung darf weder für einen anderen oder durch einen anderen vorgenommen werden. Das Zeiterfassungsgerät berechnet die tägliche Anwesenheitszeit über 24 Stunden aus der Buchung von Beginn und Ende abzüglich der jeweils vorgeschriebenen Pausen. Bei Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit von 10 Stunden wird automatisch eine Warnmeldung produziert. An Wochenfeiertagen wird jeweils die betriebsübliche Arbeitszeit gemäß Anlage 1 automatisch erfaßt. Soweit die Anwesenheitszeiten durch die Automatik nicht abschließend erfaßt sind, werden sie durch den Arbeitszeitbeauftragten der Klinik dieser wird vom Leitenden Arzt benannt - manuell eingegeben. Dies ist beispielsweise bei Dienstgängen, Dienstreisen sowie Pausen, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen, der Fall. Bei allen von dieser Betriebsvereinbarung abweichenden Arbeitszeiten muß eine manuelle Bewertung durch den Arbeitszeitbeauftragen der Klinik vorgenommen werden.

2 2 Die Arbeitszeitdokumentationen werden mindestens zwei Jahre archiviert. Sie dienen als Aufzeichnung im Sinne des 16 Abs.2 des Arbeitszeitgesetzes. Bei Urlaub und Krankheit sind die betriebsüblichen Arbeitszeiten gemäß Anlage 1 mit entsprechendem Vermerk einzugeben. Falls der Beschäftigte zu einer Mindestpräsenzzeit eingeteilt war, die von der betriebsüblichen Arbeitszeit der Klinik abweicht, ist im Krankheitsfall diese Mindestpräsenzzeit einzugeben. Soweit Tätigkeiten, die nicht im Rahmen des Arbeitsvertrages geschuldet oder gesondert vergütet werden (dazu zählt nicht der Unterricht an den Weiterbildungsstätten des es), innerhalb der elektronisch dokumentierten Anwesenheit ausgeführt werden, sind die Beschäftigten verpflichtet, entsprechende Korrekturbuchungen in ihrem Arbeitszeitnachweis durch den Arbeitszeitbeauftragten oder die Personalabteilung vornehmen zu lassen. Die Beschäftigten sind verpflichtet, die für die manuelle Eingabe benötigten Angaben unverzüglich ihren Vorgesetzten zu melden. Die Zeitguthaben der Einzelnen können jederzeit von dem Beschäftigten selbst, Beauftragten des es und dem Arbeitgeber eingesehen werden. Der Beschäftigte ist über jede Einsichtnahme unverzüglich zu informieren. Diese Betriebsvereinbarung tritt am 1. Februar 2001 in Kraft. Diese Betriebsvereinbarung kann erstmals zum 31. Dezember 2001 gekündigt werden. In diesem Fall muß die Kündigung spätestens am 31. Oktober 2001 ausgesprochen werden. Für den Fall einer Kündigung zum 31. Dezember 2001 wird die Nachwirkung ausgeschlossen. Erfolgt keine Kündigung zum 31. Dezember 2001, gilt die Betriebsvereinbarung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende unbefristet weiter. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Betriebsvereinbarung im übrigen nicht. Essen, 12. Dezember 2000 Dr. Hartwig Dr. Plutte Altenschmidt Dr. Hülskamp

3 3 Anlage 1 Betriebsübliche Arbeitszeiten Klinik für Anästhesie... Mo Di Mi Do Fr (38,5 Std.) Klinik für Chirurgie... Mo Di Mi :30 Do Fr (38,5 Std.) Klinik für Gynäkologie... Mo Di Mi Do Fr (38,5 Std.) Klinik für Hals-Nasen-Ohren Mo Di Mi Do Fr (38,5 Std.) Klinik für Innere Med. I + II Mo Fr (38,5 Std.) Klinik für Neurochirurgie Mo Di Mi Do Fr (40 Std.) Klinik für Neurologie Mo Fr (38,5 Std.) Klinik für Orthopädie Mo Di

4 Mi Do Fr Std. 4 Klinik für Radiologie Mo Fr ,5 Std. Klinik für Radioonkologie Mo Fr ,5 Std. Die vorstehenden betriebsüblichen Arbeitszeiten können separat mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Essen, den 12. Dezember 2000 Dr. Hartwig Dr. Plutte Altenschmidt Dr. Hülskamp

5 5 (Anlage 2) Mindestpräsenzzeiten für bestimmte Arbeitsbereiche Diese gelten entsprechend den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, d. h. Höchstarbeitszeiten eines Beschäftigten dürfen nicht überschritten werden. Klinik für Innere Med. I Mindestens ein Arzt für das Herzkatheterlabor montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr, soweit dies nicht durch eine Rufbereitschaft abgedeckt wird. Klinik für Radiologie Jeweils ein Arzt (auch Oberärzte) für - MRT: dienstags bis donnerstags 11:00 Uhr bis 19:30 Uhr - Neurostar: montags bis freitags 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr - allg. Spätschicht montags bis donnerstags 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr freitags 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr Klinik für Radioonkologie Jeweils ein Assistenzarzt für - Linearbeschleuniger 1 - Linearbeschleuniger 2 - Simulation/Radiotherapieplanung montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Außerdem muß während dieser Zeit der Strahlenschutz durch einen Oberarzt oder Facharzt gewährleistet sein. Die vorstehenden Mindestpräsenzzeiten können separat mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Essen, 12. Dezember 2000 Dr. Hartwig Dr. Plutte Altenschmidt Dr. Hülskamp

6 6 Protokollnotiz Normalarbeitszeit im Sinne der Betriebsvereinbarung vom 12. Dezember 2000 ist die tägliche Arbeitszeit mit Ausnahme von Überstunden und Inanspruchnahme in Bereitschafts- bzw. Rufbereitschaftsdiensten. Der Bereitschaftsdienst beginnt mit Ende der betriebsüblichen Arbeitszeit. Die Regelungsinhalte der Betriebsvereinbarung über die Bereitschaftsdienste der Assistenzärzte werden durch diese Betriebsvereinbarung nicht berührt. Essen, 12. Dezember Dr. Hartwig - - Dr. Plutte - - Altenschmidt - - Dr. Hülskamp -

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