1. Tutorium Finanzberichterstattung
|
|
- Achim Ziegler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1. Tutorium Finanzberichterstattung
2 Kontakt Caroline Emanuel Fabio Britz Ronja Schlemminger Stefan Willersinn Thomas Trapp Tobias Hartmann 2
3 Termine der Tutorien Tag Zeit (Raum) Montag 13:45 15:15 (11-243) Montag 17:15 18:45 (42-133) Dienstag 19:00 20:30 (11-243) Mittwoch 17:15 18:45 (44-336) Mittwoch 19:00 20:30 (36-265) Donnerstag 10:00 11:30 (44-380) Donnerstag 17:15 18:45 (44-380) Donnerstag 19:00 20:30 (44-380) Freitag 08:15 09:45 (44-336) Freitag :30 (44-336) Freitag 13:45 15:15 (36-265) Freitag 15:30 17:00 (36-265)
4 Inhaltsübersicht 1. Tutorium (1/2) 1. Theorie Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Charakteristika deutscher Rechnungslegung Begriffe des Bilanziellen Ansatzes 4
5 Inhaltsübersicht 1. Tutorium (2/2) 2. Praxis Realisationsprinzip Vorsichtsprinzip Größenkriterien Vermögenserhaltung und Vermögensmehrung Bilanzierung immaterieller Werte Wertkorrektur 5
6 1.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (1/3) GoB-Definition des Bundesfinanzhofes: Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung sind die Regeln, nach denen der Kaufmann zu verfahren hat, um zu einer dem gesetzlichen Zweck entsprechenden Bilanz zu gelangen, nicht aber die Regeln, die tatsächlich eingehalten werden. Für ihre Ermittlung kann freilich die tatsächliche Übung der Kaufleute eine wichtige Erkenntnisquelle sein, aber sie hat nicht die Kraft, Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung rechtsschöpferisch zu gestalten. (BFH - Urteil vom , I 208/63, BFHE 89, 191) 6
7 1.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (2/3) Folgende allgemeine GoB lassen sich aus deutschem Handelsrecht ableiten: Klarheit und Übersichtlichkeit ( 238 I 2, 243 II HGB) Richtigkeit und Willkürfreiheit ( 239 II HGB) Vorsicht ( 252 I Nr. 4 HGB) Vollständigkeit ( 239 II, 246 I HGB) Periodengerechte Abgrenzung ( 252 I Nr. 5 HGB) Stetigkeit ( 252 I Nr. 6 HGB) 7
8 1.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (3/3) Zusätzlich zu den allgemeinen GoB sind folgende spezielle GoB zu beachten: Saldierungsverbot ( 246 II HGB) Identitätsprinzip ( 252 I Nr. 1 HGB) Going-concern-Prinzip ( 252 I Nr.2 HGB) Einzelbewertungsprinzip ( 252 I Nr. 3 HGB) Realisationsprinzip ( 252 I Nr. 4 HGB) Imparitätsprinzip ( 252 I Nr.4 HGB) Anschaffungswertprinzip ( 253 I HGB) 8
9 1.2 Beispiele zu den GoB a) Verschiedene Maschinen wurden zusammengefasst und als Gesamtheit bewertet. b) Teilweise wurden Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge für den Bilanzausweis gegeneinander aufgerechnet. c) Aufwendungen und Erträge wurden entsprechend dem Zeitpunkt ihrer Ausgabe oder Einnahme und nicht immer entsprechend ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit zum Geschäftsjahr berücksichtigt. 9
10 1.3 Charakteristika deutscher Rechnungslegung (1/3) Vorsichtsprinzip ( 252 I Nr. 4 HGB) Niederstwertprinzip für Aktiva ( 253 III-V HGB) Realisationsprinzip: Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn am Abschlussstichtag realisiert Anschaffungswertprinzip Höchstwertprinzip für Verbindlichkeiten Imparitätsprinzip: Verluste und Risiken sind zu berücksichtigen, auch wenn sie zwischen Bilanzstichtag und Tag der Aufstellung bekannt geworden sind. 10
11 1.3 Charakteristika deutscher Rechnungslegung (2/3) Bemessung von Zahlungen Zwecke des Jahresabschlusses Informationen über Vermögens-, Finanzund Ertragslage Gläubiger Fiskus Steuerbilanz Maßgeblichkeit ( 5 I 1 EStG) Eigner Handelsrechtlicher Einzelabschluss Anteilseigner Arbeitnehmer Kunden / Lieferanten Wettbewerber Management etc. Handelsrechtlicher Konzernabschluss 11
12 1.3 Charakteristika deutscher Rechnungslegung (3/3) Maßgeblichkeit ( 5 I Satz 1 EStG) Ansätze aus Handelsbilanz maßgeblich für Steuerbilanz ABER: handelsrechtl. Aktivierungswahlrecht steuerrechtl. Aktivierungs handelsrechtl. Passivierungswahlrecht steuerrechtl. Passivierungs Entspricht Gewinnermittlung der Handelsbilanz nicht den steuerrechtlichen Voraussetzungen Anpassung 12
13 1.4 Begriffe des Bilanziellen Ansatzes (1/5) a) Bilanzierungsfähigkeit bedeutet, dass ein Wirtschaftsgut grundsätzlich in die Bilanz eines Unternehmens aufgenommen werden darf, weil es zum Vermögen (Anlage- oder Umlaufvermögen) oder zum Kapital (Eigen- oder Fremdkapital) des betrachteten Unternehmens "gehört". Differenzierung in: Bilanzierungsfähigkeit Bilanzierungsfähigkeit 13
14 1.4 Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit (2/5) Eignung als Aktiv- / Passivposten in der Bilanz berücksichtigt zu werden Vermögensgegenstand: wirtschaftlicher Wert selbständig bewertbar selbständig verkehrsfähig, d.h. einzeln veräußerbar Schulden (Verbindlichkeiten + Rückstellungen): bestehend oder hinreichend sichere Vermögensbelastung rechtliche oder wirtschaftliche Leistungsverpflichtung selbständig bewertbar 14
15 1.4 Begriffe des Bilanziellen Ansatzes (3/5) b) "Bilanzierungspflicht" kann immer nur für ein bilanzierungsfähiges Wirtschaftsgut bestehen und heißt, dass ein Wirtschaftsgut aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder GoB aktiviert bzw. passiviert werden muss. c) Hingegen bedeutet "Bilanzierungsverbot", dass ein an sich bilanzierungsfähiges Wirtschaftsgut aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder GoB nicht aktiviert bzw. passiviert werden darf. d) Bei einem "Bilanzierungswahlrecht" kann der Bilanzierende frei entscheiden, ob das bilanzierungsfähige (aber nicht bilanzierungspflichtige) Wirtschaftsgut in die Bilanz aufgenommen wird oder nicht. 15
16 1.4 Begriffe des Bilanziellen Ansatzes (4/5) Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit Vermögensgegenstand/ Schuld? nein Rechnungsabgrenzungsposten oder Sonderposten eigener Art? nein ja Konkrete Bilanzierungsfähigkeit Zurechnung zum Betriebsvermögen? nein ja ja Konkretes Bilanzierungsverbot? ja keine Bilanzierung nein Bilanzierungspflicht Bilanzierungswahlrecht? ja Wahlrecht ausgeübt? nein nein nein ja Bilanzierung ja Explizites Bilanzierungsgebot? 16
17 1.4 Begriffe des Bilanziellen Ansatzes (5/5) Bewertungsvorschriften für alle Kaufleute HGB 252 HGB: Allgemeine Bewertungsvorschriften 253 HGB: Zugangs- und Folgebewertung 254 HGB: Bildung von Bewertungseinheiten 255 HGB: Bewertungsmaßstäbe 256 HGB: Bewertungsvereinfachungsverfahren 256a HGB: Währungsumrechnung 17
18 1.5 Beispiele (1/2) a) Nicht bilanzierungsfähig sind Vermögensgegenstände, die ihrer Natur nach nur genutzt werden können oder tatsächlich ausschließlich genutzt werden, z.b.. b) Bilanzierungsfähig und -pflichtig sind:, soweit sie zum gehören; aber auch entgeltlich von Dritten erworbene, immaterielle Anlagewerte ( ). 18
19 1.5 Beispiele (2/2) c) Vermögensgegenstände, die nicht bilanziert werden dürfen, obwohl sie eigentlich bilanzierungsfähig wären (= ): z.b.: ( 248 I Nr. 1 HGB). d) Hier handelt es sich um Vermögensgegenstände des Betriebsvermögens, für die ein existiert. z.b.: ( 248 II 1 HGB). 19
20 2.1 Aufgabe zum Realisationsprinzip Teilaufgabe a) Im Rechnungswesen der Durst KG: Buchung bei Eingang der Lieferung (Nov. und Dez. Jahr 01 jeweils): Waren an Buchung bei Bezahlung der Waren (Dez. Jahr 01): an Bank Der Skontoabzug bei Bezahlung mindert bei der Durst KG die bilanziellen der Waren. 20
21 2.1 Aufgabe zum Realisationsprinzip Teilaufgabe a) Im Rechnungswesen der Südbräu AG : Buchung bei Verkauf der Waren (Nov. und Dez. Jahr 01 jeweils): an Umsatzerlöse Buchung bei Bezahlung der Waren (Dez. Jahr 01): Bank an Der Skontoabzug i. H. v. ist von den der Südbräu AG abzusetzen 21
22 2.1 Aufgabe zum Realisationsprinzip Teilaufgabe b) Für die bilanzielle Behandlung der gelieferten Waren gilt der. Durst KG der mit den ( ). einer in gleicher Höhe. Südbräu AG Aktivierung einer i. H. v. ggf. Vornahme eines entsprechendes i. H. v., wenn am mit einer Inanspruchnahme des durch die Durst KG gerechnet wird. 22
23 2.2 Aufgabe zum Vorsichtsprinzip Entsprechend dem, welches eine Ausprägung des darstellt, dürfen noch nicht realisierte Gewinne am Abschlussstichtag nicht ausgewiesen werden ( HGB). Da der Geschäftsführer lediglich den Verkauf für das Jahr geplant hat, mangelt es an der. Dazu hätte der im Jahr liegen müssen. 23
24 2.3 Aufgabe zu Größenkriterien Jahr Bilanzsumme [Mio. ] Umsatzerlöse [Mio. ] Durchschnittliche Mitarbeiterzahl Rechtsfolgenklassifizierung
25 2.4 Aufgaben zur Vermögenserhaltung und Vermögensmehrung (1/2) Vermögensmehrung Kriterien Gegenstand wird in der Substanz vermehrt der Gebrauchs- oder Verbrauchseigenschaften mehr als geringfügige Vermögenserhaltung Erhalt des ordnungsgemäßen Zustandes Modernisierungen oder Ausbesserungen der Wesensart Folge Nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten steuer- und handelsrechtlich bilanzierungspflichtig Aufwand Verbuchung in GuV 25
26 2.4 Aufgaben zur Vermögenserhaltung und Vermögensmehrung (2/2) Lösung: 26
27 Aufgabe zur Bilanzierung immaterieller Werte
28 2.6 Aufgabe zur Wertkorrektur (1/3) Teilaufgabe a) Teilaufgabe b) Teilaufgabe c) 28
29 2.6 Aufgabe zur Wertkorrektur (2/3) Teilaufgabe d) Teilaufgabe e) 29
30 2.6 Aufgabe zur Wertkorrektur (3/3) Teilaufgabe f) Teilaufgabe g) 30
31 Danke für Eure Aufmerksamkeit 31
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2006/2007
16.02.2007 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2006/2007 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der
MehrA. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht
A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht 1 Einführung in Abschlüsse und Aufgaben des Bilanzrechts 1 1.1 Begriff 1 1.2 Aufgaben 1 1.2.1 Handelsrechtliche Aufgaben 1 1.2.2 Steuerrechtliche Aufgaben 2
MehrWirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2009/2010
05.02.2010 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2009/2010 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der
MehrBuchführung 2 DATEV-Kontenrahmen 2016
Manfred Bornhofen Martin C. Bornhofen Buchführung 2 DATEV-Kontenrahmen 2016 Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht Betriebswirtschaftliche Auswertung Vergleich mit IFRS 28., überarbeitete Auflage Mitarbeiter:
MehrA. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht
VII A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht 1 Einführung in Abschlüsse und Aufgaben des Bilanzrechts...................... 1 1.1 Begriff... 1 1.2 Aufgaben... 1 1.2.1 Handelsrechtliche Aufgaben... 1
MehrDie Handels- und Steuerbilanz. Bilanzierung, Bewertung und Gewinnermittlung. Prof. Dr. Michael Wehrheim t. und. StB Prof. Dr. Matthias Gehrke.
Die Handels- und Steuerbilanz Bilanzierung, Bewertung und Gewinnermittlung Prof. Dr. Michael Wehrheim t und StB Prof. Dr. Matthias Gehrke und Prof. Dr. Anette Renz 4., vollständig überarbeitete Auflage
MehrRückstellungen ( 249 HGB)
Rückstellungen ( 249 ) Buchhalterische Vorwegnahme zukünftiger Risiken Gewinnmindernde Einbuchung in Bilanz auf der Passivseite!!! in der Steuerbilanz nur eingeschränkt möglich Definition: Rückstellungen
MehrJahresabschluss. Ausweis + GoB
Jahresabschluss Ausweis + GoB Prof. Dr. Werner Müller https://mueller-consulting.jimdo.com/ rechnungswesen/hgb-bilanzierung-steuer/ https://www.noteninflation.de/an-meine-studenten/ Ansatz + Bewertung
MehrT T A. Anlagevermögen A. Eigenkapital. Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital ,00 100
Delitzsch Pflanzenzucht Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Einbeck Bilanz zum 30. Juni 2016 AKTIVA Vorjahr Vorjahr T T A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital
MehrVorwort... Abkürzungsverzeichnis...
VII Vorwort.... Abkürzungsverzeichnis... V XI 1 Grundlagen des Jahresabschlusses... 1 1.1 Buchführungspflicht... 1 1.2 Rechnungslegungspflichten im Einzelabschluss... 2 1.3 Prüfungs- und Offenlegungspflichten...
MehrBrückenkurs Bilanzierung
Gerald Pilz Brückenkurs Bilanzierung Lösungen UVK Verlagsgesellschaft mbh Konstanz mit UVK/Lucius München Brückenkurs Bilanzierung: Lösungen 2 1 Rechnungswesen Was ist eine Bilanz? zeitraumbezogene Gegenüberstellung
MehrWirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2011/2012
03.02.2012 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2011/2012 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der
MehrEBV Grundbesitz GmbH. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz
EBV Grundbesitz GmbH Leipzig Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 Bilanz Aktiva 31.12.2014 31.12.2013 A. Anlagevermögen 439.968,00 441.596,00 I. Immaterielle Vermögensgegenstände
MehrA. Anlagevermögen A. Eigenkapital. Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital ,00 100
Delitzsch Pflanzenzucht Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Einbeck Bilanz zum 30. Juni 2015 AKTIVA PASSIVA A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Vorjahr Vorjahr T T Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes
MehrBuchführungs- und Bilanzierungsgrundsätze
Buchführungs- und Bilanzierungsgrundsätze Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (Dokumentationsgrundsätze) Grundsatz der Verständlichkeit ( 238 Abs. 1 S. 2, 239 Abs. 1 HGB) Grundsatz der Vollständigkeit
MehrÜbungsbuch Bilanzen und Bilanzanalyse
Übungsbuch Bilanzen und Bilanzanalyse Aufgaben und Fallstudien mit Lösungen 3., wesentlich überarbeitete und erweiterte Auflage von Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge Westfälische Wilhelms-Universität Münster
MehrBilanz. Eigenkapital. Vermögensgegenstände. Fremdkapital = Schulden. Beispiel:
Bilanz Aktiva 31.12.27 Passiva Vermögensgegenstände (Mittelverwendung) Eigenkapital Fremdkapital = Schulden (Mittelherkunft) Beispiel: Aktiva 31.12.27 Passiva Anlagevermögen - Grundstück 14 Umlaufvermögen
MehrBuchführung! If DATEV-Kontenrähmen 2008
Studiendirektor, Dipl.-Hdl. Manfred Bornhofen WP, StB, CPA, Dipl.-Kfm. Martin C. Bornhofen Mitarbeiter: StD, Fw. r Dipl.-Hdl. Lothar Meyer Buchführung! If DATEV-Kontenrähmen 2008 Abschlüsse nach Handels-
MehrUnterstützung der Unternehmenspolitik
Unterstützung der Unternehmenspolitik durch Bilanz- und Steuerpolitik Disclaimer Die im Folgenden zusammengestellten Informationen sind begleitend zum Unterricht des "geprüften Betriebswirt IHK" für das
MehrJahres abschlus s RICH AG. Heiliggeiststr München. zum 31. Dezember 2012
Jahres abschlus s zum 31. Dezember 2012 RICH AG Heiliggeiststr. 1 80331 München BILANZ zum 31. Dezember 2012 RICH AG Vertrieb von Waren aller Art, München AKTIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR A. Aufwendungen
MehrBILANZEN I. Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch. Literatur: Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S.: Bilanzen, 9. Aufl., Düsseldorf 2007.
BILANZEN I Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch Literatur: Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S.: Bilanzen, 9. Aufl., Düsseldorf 2007. I II Grundlagen des Jahresabschlusses 1 Die Einordnung des handelsrechtlichen
MehrGeringwertige Wirtschaftsgüter
Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsnormen: 254 HGB, R 6.13 EStR, 6 Abs. 2 EStG H 6.13 EStH Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben
MehrJahresabschluss. Patriarch Multi-Manager GmbH Frankfurt am Main
Jahresabschluss Patriarch Multi-Manager GmbH Frankfurt am Main zum 31. Dezember 2015 Bilanz zum 31. Dezember 2015 AKTIVA 31.12.2015 Vorjahr EUR TEUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände
MehrRechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen. Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher
und Rückstellungen Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Dienen der periodengerechten Gewinnermittlung. Betriebseinnahmen/-ausgaben sind in dem Wirtschaftsjahr zu erfassen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
MehrAuswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Schriften zum Revisionswesen Herausgegeben von Professor Dr. Dr. h. c. Jörg Baetge und Professor Dr. Hans-Jürgen Kirsch Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die handelsrechtlichen
MehrBilanzen richtig lesen
Beck-Wirtschaftsberater Bilanzen richtig lesen Was Bilanzen aussagen und verschweigen Von Prof. Dr. Eberhard Scheffler 5., überarbeitete und erweiterte Auflage Deutscher Taschenbuch Verlag Vorwort ; V
MehrACHTUNG: Die hier zur Verfügung gestellten Altklausuren sollen nur ein zusätzliches
LEHRSTUHL FÜR UNTERNEHMENSRECHNUNG UND CONTROLLING PROF. DR. VOLKER LINGNAU K l a u s u r "Externes Rechnungswesen" "Grundzüge der Bilanzierung" SS 2009 03. September 2009 (IN BLOCKSCHRIFT) Name: Vorname:
MehrRICH Aktiengesellschaft. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum
RICH Aktiengesellschaft München Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum Bilanz Aktiva A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs 31.12.2009 1,00 50.000,00
MehrWHITEOUT & GLARE, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010 P A S S I V A EUR EUR
ANLAGE 1 WHITEOUT & GLARE, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2010 31.12.2009 EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen 40.207,00 62.846,25 40.207,00 62.846,25 B. UMLAUFVERMÖGEN
MehrAllgemeine Ansatzregeln:
Allgemeine Ansatzregeln: In der Bilanz sind gemäß 242 Abs. 1 HGB Vermögensgegenstände und Schulden des Kaufmanns gegenüberzustellen. Der Inhalt einer Bilanz wird in 247 Abs. 1 HGB näher konkretisiert.
MehrEinführung in die Buchführung und Bilanzierung
www.nwb.de NWB Studium Betriebswirtschaft Einführung in die Buchführung und Bilanzierung Buchführung Grundlagen des handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlusses Grundlagen der Jahresabschlussanalyse
MehrInhaltsübersicht 1. Kapitel: Grundlagen des Jahresabschlusses 2. Kapitel: Ansatz- und Ausweisvorschriften der Bilanz
Inhaltsübersicht 1. Kapitel: Grundlagen des Jahresabschlusses... 1 1. Zweck und Aufgaben des Jahresabschlusses... 1 2. Rechtsvorschriften... 6 3. Aufstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen... 11
MehrEinführung in das Rechnungswesen. 2. Block. 1. Teil: Wesen und Grundlagen des Jahresabschlusses
Einführung in das Rechnungswesen 2. Block 1. Teil: Wesen und Grundlagen des Jahresabschlusses Semester Block Datum Inhalt Grundlagen der Buchhaltung: Inventur und Inventar SS05 1 07.05.2005 Bilanz und
MehrJahresabschluss. Ausweis + GoB
Jahresabschluss Ausweis + GoB Prof. Dr. Werner Müller https://mueller-consulting.jimdo.com/ rechnungswesen/hgb-bilanzierung-steuer/ https://www.noteninflation.de/an-meine-studenten/ Ausweis in der Kapitalflussrechnung
MehrDie bilanzielle Behandlung von Handy-Subventionen bei Mobilfunkunternehmen
Alexandra Coenenberg Die bilanzielle Behandlung von Handy-Subventionen bei Mobilfunkunternehmen Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Michael Heinhold Deutscher Universitäts-Verlag In haltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
MehrBuchung und Bilanzierung Aufgaben zur Bilanzierung
Buchung und Bilanzierung Aufgaben zur Bilanzierung 1. Nennen Sie drei Aufgaben der Bilanzierung. 2. Beschreiben Sie die Beziehung zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz. Welche Zielsetzung haben die jeweiligen
MehrEinnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum am 7. März 2017
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Kffr. Romana Dziuk Steuerberaterin, FB f. IStR Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum
MehrRechtsgrundlagen der Buchführung
Rechtsgrundlagen der Buchführung kodifiziert nicht kodifiziert Handelsrecht Steuerrecht GoB (allgemein anerkannte Regeln über Führung der Handelsbücher und Jahresabschluss) Buchführungspflicht nach Handelsrecht
MehrWirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2007/2008
15.02.2008 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2007/2008 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der
MehrCertified Junior Accountant
Erstellen von Abschlüssen nach nationalem Recht Martin Weber Fachgebiet: Bilanz Lehrbrief 1 Bestandteile des Jahresabschlusses Ansatz- und Bewertungsgrundsätze Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter
MehrHandelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung
Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 LION Smart GmbH Dieselstr. 22 85748 Garching Steuernummer: 9143/157/61191 Angaben in Euro soweit nicht
MehrA N H A N G ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2016
ANLAGE III/1 BLM Betriebs-Liegenschafts-Management GmbH, Wien A N H A N G ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2016 I. Allgemeine Erläuterungen Im Jahr 2013 wurde die HV Hotelverwaltungs GmbH rückwirkend
MehrBilanzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P Bil. für das Studienfach. Grundstudium E 2015
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-Bil Fachplan für das Studienfach Bilanzsteuerrecht Grundstudium E 2015 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2015 Lehrbereich IV Seite:
MehrHier beginnt Alternative C
- 1 - Hier beginnt Aufgabe C 1 Aufgabe C 1 13 1) An der Buchhaltung und Bilanzierung OHG sind die Gesellschafter Buchheim, Wassermann und Henrici beteiligt. Die OHG erzielte 1999 einen Gewinn i.h.v. DM
MehrBilanz zum 31. Dezember 2012
Bilanz zum 31. Dezember 2012 EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG, Dransfelder Straße 7, 37079 Göttingen AKTIVA PASSIVA Geschäftsjahr 2012 EUR Geschäftsjahr 2012 EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle
MehrJahresrechnung zum der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Rostock (GmbH & Co.) OHG
Jahresrechnung zum 31.12.2006 der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Rostock (GmbH & Co.) OHG 31.12.2006 31.12.2005 Umsatzerlöse - aus Verkauf von Grundstücken 1.826.339,62 1.969.860,17 Minderung des
MehrLife Science Nord Management GmbH, Hamburg Bilanz zum 31. Dezember Vorjahr. A. Eigenkapital
Anlage 1 Blatt 1 Life Science Nord Management GmbH, Hamburg Bilanz zum 31. Dezember 2016 A K T I V A P A S S I V A A. Anlagevermögen Vorjahr I. Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene gewerbliche
MehrRechnungslegung. nwb. Bilanzierung und Bewertung nach HGB/IFRS. Von Professor Dr. Horst Gräfer Professor Dr. Dr. Georg Schneider.
www.nwb.de Rechnungslegung Bilanzierung und Bewertung nach HGB/IFRS Von Professor Dr. Horst Gräfer Professor Dr. Dr. Georg Schneider 4., vollständig überarbeitete Auflage nwb Vorwort Abbildungsverzeichnis
MehrJahresabschluss und Bewertung
Jahresabschluss und Bewertung Die Jahresabschlussarbeiten gewinnen, insbesondere bei den Banken, vor dem Hintergrund von 18 Kreditwesengesetz (KWG) und im Hinblick auf das zu erwartende Kreditrating (Basel
MehrJahresabschluss zum 31. Dezember 2016
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der KWG Kommunale Wohnen AG KWG Kommunale Wohnen AG Anhang für das Geschäftsjahr 2016 A. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist unter der Firma KWG Kommunale Wohnen
MehrFremdwährungen. unter Berücksichtigung des BilMoG s und des BMF-Schreibens vom
Fremdwährungen unter Berücksichtigung des BilMoG s und des BMF-Schreibens vom 02.09.2016 Gliederung 1. Einleitung 2. Anschaffungen in Fremdwährungen 3. Ausweis nicht realisierter Verluste bzw. Gewinne
Mehr12. Mai Dipl.-Wirt.-Inf. Christina Koch Übung Jahresabschluss Sommersemester 2009
Übungsaufgabe 5: Sachverhalt: Die Kinderlächeln GmbH kauft am 21.12.2008 von der Saphir-Air AG 100 Modellflugzeuge des Modells Saphir Star für insgesamt 1500 GE auf Ziel, zahlbar ohne Abzug am 10.01.2009.
MehrEin Verrechnungsverbot gilt für Vermögensgegenstände, die ausschließlich
Änderungen für den Einzelabschluss 3/1.1 Seite 1 3.1.1 Wirtschaftlicher Eigentümer Zielsetzung Durch die Neuregulierung des 246 Abs. 1 Satz 2 HGB-E wurde vorgesehen, dass im handelsrechtlichen Jahresabschluss
MehrJahresabschluss. zum. 31. Dezember der. DeltiTrade GmbH, Hannover
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der DeltiTrade GmbH, Hannover DeltiTrade GmbH, Hannover Handelsbilanz zum 31. Dezember 2016 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2016 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2015 A.
MehrMosaik - Services Integrationsgesellschaft mbh. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz zum 31.
Mosaik - Services Integrationsgesellschaft mbh Berlin Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 Bilanz zum 31. Dezember 2014 AKTIVSEITE A. ANLAGEVERMÖGEN 31.12.2014 31.12.2013
MehrBilanztraining. nach dem neuen Bilanzrichtlinien-Gesetz
Bilanztraining nach dem neuen Bilanzrichtlinien-Gesetz Ein Trainings-Handbuch zur Rechnungslegung auf der Grundlage des Bilanzrichtlinien-Gesetzes und des Bilanzsteuerrechts. Von Dr. Harald Schmidt 3.,
MehrInhaltsverzeichnis VII
1 Buchführungspflicht/Gewinnermittlungsarten/Jahresabschluss.......... 1 1.1 Buchführungspflicht nach Handels- und Steuerrecht................. 1 1.1.1 Buchführungspflicht nach Handelsrecht.....................
MehrJahresabschluss. übrige Bilanzpositionen, Steuerabgrenzung. Prof. Dr. Werner Müller
Jahresabschluss übrige Bilanzpositionen, Steuerabgrenzung Prof. Dr. Werner Müller übrige Aktiva C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Aktive latente Steuern E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
MehrInhaltsverzeichnis VIII
VIII Inhaltsverzeichnis 4.1.5 Abgrenzung und Umsatzsteuer... 55 4.1.5.1 Abgrenzung und Vorsteuer... 55 4.1.5.2 Abgrenzung und Umsatzsteuer... 58 4.2 Steuerrechtliche Regelungen... 59 4.3 Zusammenfassung
MehrJahresabschluss der. Villa Auenwald" Seniorenheim GmbH, Böhlitz-Ehrenberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis zum 30.
Jahresabschluss der Villa Auenwald" Seniorenheim GmbH, Böhlitz-Ehrenberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015 490 Villa Auenwald Seniorenheim GmbH, Böhlitz-Ehrenberg Bilanz zum
MehrBCA AG Oberursel. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht
BCA AG Oberursel Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis 1. Bilanz zum 31. Dezember 2013 2.
MehrGrundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS
Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS Mit Aufgaben und Lösungen 6., komplett überarbeitete Auflage von StB Dr. Rainer Buchholz Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen
MehrAufgabe 3. Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Wintersemester 2010/11. Philipp Reinbacher
Aufgabe 3 Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Wintersemester 2010/11 Philipp Reinbacher Agenda 1 Aufgabe 3 2 Aufgabe 3a 3 Aufgabe 3b 4 Aufgabe 3c 5 Aufgabe 3d Agenda 1
MehrWirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2013/2014
31.01.2014 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2013/2014 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der
MehrClere AG Bad Oeynhausen. Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016
Clere AG Bad Oeynhausen Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016 Anlagen 1.1 Lagebericht 1.2 Bilanz 1.3 Gewinn- und Verlustrechnung 1.4 Anhang 1.5 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 1.6
MehrÜberblick. Bewertung. Ausweis. Ansatz. Anschaffungskosten Herstellungskosten planmäßig Abschreibungen außerplanmäßig Zuschreibungen.
Bewertung Erstbewertung Folgebewertung Anschaffungskosten Herstellungskosten planmäßig Abschreibungen außerplanmäßig Zuschreibungen Ausweis Aktivseite = abstrakte... Name Aktivierungsfähigkeit wann liegt
MehrBiofrontera AG I Jahresfinanzbericht 2010 nach HGB
Biofrontera AG I Jahresfinanzbericht 2010 nach HGB BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2010 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2009 EUR EUR EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN
Mehr2 Der Jahresabschluss im Detail die
2 Der Jahresabschluss im Detail die Bilanz Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens. Das Vermögen stellt die Aktivseite der Bilanz (Aktiva) dar; es setzt sich aus
MehrTestatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Gaimersheim. Jahresabschluss zum 30. September Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Gaimersheim Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
MehrWesentliche praxisrelevante Auswirkungen auf den Jahresabschluss aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts
Wirtschaft Frank Hoffmann Wesentliche praxisrelevante Auswirkungen auf den Jahresabschluss aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts Basierend auf dem Referentenentwurf vom November 2007
MehrWürth Elektronik Research GmbH. Jahresabschluss
Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 AKTIVA ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
MehrJahresabschluss. zum 31. Dezember Vergleich.de Gesellschaft für Verbraucherinformation mbh Klosterstraße Berlin
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Vergleich.de Gesellschaft für Klosterstraße 71 10179 Blatt 1 BILANZ zum 31. Dezember 2014 AKTIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle
MehrSKRIPT GRUNDSÄTZE ORDNUNGSGEMÄSSER BUCHFÜHRUNG
16/10/03 www.tmmy-tdeskante.cm Page 1 f 5 SKRIPT GRUNDSÄTZE ORDNUNGSGEMÄSSER BUCHFÜHRUNG INHALTSVERZEICHNIS 1. Grundsätze rdnungsgemäßer Buchführung... S.2 5 1.1 Allgemeines... S.1 1.2 Grundsatz der Bilanzklarheit
MehrXING News GmbH, Hamburg. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 17. August Dezember 2016
XING News GmbH, Hamburg Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 17. August 2016-31. Dezember 2016 17.08.2016-31.12.2016 EUR 1. Rohergebnis 770.063,07 2. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter
MehrWürth Elektronik Research GmbH. Jahresabschluss
Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 AKTIVA ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
MehrBettina Schneider (Autor) Wilhelm Schneider (Autor) Abschluss und Abschlussanalyse Systematische Darstellung in Übersichten
Bettina Schneider (Autor) Wilhelm Schneider (Autor) Abschluss und Abschlussanalyse Systematische Darstellung in Übersichten https://cuvillier.de/de/shop/publications/7644 Copyright: Cuvillier Verlag, Inhaberin
MehrPretagus GmbH. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum BILANZ
UNTERNEHMENS- Pretagus GmbH Hamburg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01012012 bis zum 31122012 BILANZ AKTIVA A Anlagevermögen I Immaterielle Vermögensgegenstände 28320,50 38503,50 II Sachanlagen 37188,00
MehrT T A. Umlaufvermögen A. Eigenkapital
Kant-Hartwig & Vogel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Einbeck Bilanz zum 30. Juni 2014 A K T I V A P A S S I V A Vorjahr Vorjahr T T A. Umlaufvermögen A. Eigenkapital Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
MehrJahresabschluss übrige Aktiva / Passiva
Jahresabschluss übrige Aktiva / Passiva Prof. Dr. Werner Müller übrige Aktiva C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Aktive latente Steuern E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung F. Nicht
MehrMEDIOS PHARMA GMBH JAHRESABSCHLUSS NACH HGB ZUM 31. DEZEMBER 2015
MEDIOS PHARMA GMBH JAHRESABSCHLUSS NACH HGB ZUM 31. DEZEMBER 2015 Medios Pharma GmbH, Berlin Bilanz zum 31. Dezember 2015 A K T I V A EUR TEUR 31.12.2015 01.01.2015 P A S S I V A EUR TEUR 31.12.2015 01.01.2015
MehrLesen Sie 246 Abs. 1 Satz 1 HGB!
Lesen Sie 246 Abs. 1 Satz 1 HGB! Schritt 1: Abstrakte Aktivierungs-/Passivierungsfähigkeit. a) Was ist ein Vermögensgegenstand, eine Schuld bzw. ein RAP? b) Ist der Sachverhalt dem Kaufmann zuzurechnen?
Mehrnach HGB und IFRS Mit Aufgaben und Lösungen von StB Professor Dr. Rainer Buchholz 9., aktualisierte Auflage
Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS Mit Aufgaben und Lösungen von StB Professor Dr. Rainer Buchholz 9., aktualisierte Auflage Verlag Franz Vahlen München Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsübersicht
MehrSteuerrecht. S.1 Anwendungsbereich
Jahresabschluss Steuerrecht Ja S Steuerrecht S.1 Anwendungsbereich Bei Gewerbetreibenden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen,
MehrVor- und Nachteile für die Erstellung des Jahresabschlusses eines mittelständischen Unternehmens nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Wirtschaft Daniel Kampik Vor- und Nachteile für die Erstellung des Jahresabschlusses eines mittelständischen Unternehmens nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen
MehrEinführung in die Buchführung und Bilanzierung
Betriebswirtschaft in Studium und Praxis Einführung in die Buchführung und Bilanzierung Buchungen im Handels- und Industriebetrieb Grundlagen des handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlusses Überblick
MehrWirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015
06.02.2015 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der
MehrElmos Facility Management GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2014
Elmos Facility Management GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2014 AKTIVA 31.12.2013 PASSIVA 31.12.2013 EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände
MehrNEXUS / CCC GmbH. Villingen-Schwenningen. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011
NEXUS / CCC GmbH Villingen-Schwenningen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 nexus/ccc GmbH, Villingen - Schwenningen Bilanz zum 31. Dezember 2011 A k t i v a P a s s i v a 31.12.2011 31.12.2010 31.12.2011
MehrJahresabschluss nach IFRS und HGB
Prof. Dr. Klaus Henselmann Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Jahresabschluss nach IFRS und HGB Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen der Rechnungslegung 1 Lernziele 1 1.1 Ökonomische Konzepte
MehrÜbersichten zur Vorlesung JAHRESABSCHLUSS. Bilanzierung und Bewertung
Dr. Harald Wedell Akad. Direktor an der Universität Göttingen Professor der Pfeiffer University, Charlotte / USA Übersichten zur Vorlesung JAHRESABSCHLUSS Bilanzierung und Bewertung Das "Rechnungswesen"
MehrWaldgenossenschaft Remscheid eg. Anhang zum Jahresabschluss
Waldgenossenschaft Remscheid eg Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2015 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Waldgenossenschaft Remscheid eg wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs-
MehrFAP First Aviation Property Development Grundstücksgesellschaft mbh & Co. KG, Hamburg
FAP First Aviation Property Development Grundstücksgesellschaft mbh & Co. KG, Hamburg Bilanz zum 31. Dezember 2014 AKTIVA PASSIVA Stand am Stand am Stand am Stand am 31. Dezember 2014 31. Dezember 2013
MehrÜberlandwerk Krumbach GmbH Krumbach. Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2015
Überlandwerk Krumbach GmbH Krumbach Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2015 Inhalt Seite 2 Seite 3 Seite 8 Allgemeine Erläuterungen Tätigkeitsabschluss Elektrizitätsverteilung Erklärung des gesetzlichen
MehrHandelsbilanzrecht 2. Einheit
Handelsbilanzrecht 2. Einheit Dr. Moritz Pöschke, Dipl.-Kfm., LL.M. (Harvard) Universität zu Köln Institut für Gesellschaftsrecht Abt. 2: Kapitalgesellschaften, Bilanzrecht (Prof. Dr. Joachim Hennrichs)
Mehr4 Doppelte Buchführung
Doppelte Buchführung EBC*L Bilanzierung 4 Doppelte Buchführung Ziele dieses Kapitels Das System der doppelten Buchführung verstehen Die doppelte Gewinnermittlung im Zusammenhang mit der doppelten Buchführung
MehrUnicontrol Systemtechnik GmbH
Unicontrol Systemtechnik GmbH Frankenberg/Sa. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013 Bilanz Aktiva 31.12.2013 31.12.2012 A. Anlagevermögen 122.233,59 165.046,59 I. Immaterielle
MehrTechnische Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld
Technische Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld Jahresabschluss und Lagebericht 31. Dezember 2010 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Technische Universität Clausthal, Clausthal-Zellerfeld
MehrTestatsexemplar. Fraport Passenger Services GmbH Frankfurt am Main. Jahresabschluss zum 31. Dezember Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Testatsexemplar Fraport Passenger Services GmbH Frankfurt am Main Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Inhaltsverzeichnis Seite Jahresabschluss... 1 1. Bilanz
MehrLernzielkatalog für das Modul externes Rechnungswesen
Lernzielkatalog für das Modul externes Rechnungswesen Quelle: Weber / Weißenberge: Einführung in das Rechungswesen Bilanzierung und Kostenrechnung, 9. Auflage, Schäffer Poeschel, 2015. Kapitel 1 (S. 3-26)
Mehr