Gemeinde Schwarzenbruck
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- Ida Hertz
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1 Gemeinde Schwarzenbruck VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GSTEINACHER STRASSE 9 A Begründung Projekt 4 Stadtplanung und Freiraumplanung Allersberger Str. 185/ L1a Nürnberg Tel. (0 911) Fax. (0 911)
2 INHALTSVERZEICHNIS: 1 Vorbemerkungen Anlass der Planung/ Planungserfordernis Lage und Geltungsbereich des Plangebietes und Einfügung in die Gesamtplanung (FNP/ LP) 3 2 Beschreibung des Bestandes Nutzung, Gestalt, Grün Verkehr/ Ver- und Entsorgung 5 3 Planung Beschreibung des Vorhabens 5 4 Ablauf der Planung Aufstellungsbeschluss Beteiligungsverfahren Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ( 13 Abs. 2 Nr. 2) Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ( 13 Abs.2 Nr. 3 BauGB) 7 PROJEKT 4 STADT & FREIRAUMPLANUNG IN ZUSAMMENARBEIT MIT DER BAUVERWALTUNG DER GEMEINDE SCHWARZENBRUCK 1
3 1 Vorbemerkungen 1.1 Anlass der Planung/ Planungserfordernis Die Gemeinde Schwarzenbruck möchte mit der Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eine Bebauung des Flurstückes Nr. 139/9 gemäß des vom Vorhabenträger mit der Gemeinde Schwarzenbruck abgestimmten Bauvorhabens ermöglichen. Es ist geplant zwei dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit zusammen elf Wohneinheiten, mit flachgeneigtem Walmdach und Tiefgarage zu errichten. Die beiden versetzt, zusammengebauten, dreigeschossigen Baukörper weisen mit seiner Gesamtlänge von knapp vierzig Metern eine erhöhte Baumasse auf. Die Gemeinde Schwarzenbruck begrüßt das Bauvorhaben mit der Schaffung von 11 Wohneinheiten an der Ortsdurchfahrt Gsteinacher Straße in kurzer Entfernung zum zentralen Bereich Schwarzenbrucks mit Plärrer, Schule und Gemeindebibliothek. Neben der Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum trägt das Vorhaben zur städtebaulich angestrebten Stärkung der Achse Gsteinacher Straße Plärrer - Hauptstraße bei. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens wurde auf Anregung des Landratsamtes beschlossen, einen Vorhaben- und Erschließungsplan nach 12 des Baugesetzbuches für das Bauvorhaben aufzustellen in dem das mit dem Vorhabenträger abgestimmte Vorhaben abgebildet werden soll. Die Gemeinde möchte den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1 als sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren aufstellen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 wird gem. 13 Abs 2 Nr. 1 abgesehen. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung mit Umweltbericht wird gem. 13 Abs. 3 Satz 1 verzichtet. 1 Vorhaben bezogener Bebauungsplan Der Vorhaben bezogene Bebauungsplan ist als eine Sonderform des Bebauungsplans anzusehen, der immer dann Anwendung findet, wenn ein exakt geplantes Bauprojekt von einem Bauträger beziehungsweise Investor in die Tat umgesetzt werden soll. Er besteht aus drei verschiedenen Komponenten, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, dem Bebauungsplan und dem Durchführungsvertrag. Während der Vorhaben- und Erschließungsplan zwischen Vorhabenträger und Gemeinde abgestimmt werden muss, ist der eigentliche Bebauungsplan als die Grundlage für die spätere Baugenehmigung anzusehen. Alles, was dort nicht geregelt werden kann, findet seine vertragliche Vereinbarung schließlich im Durchführungsvertrag, welcher zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde geschlossen wird. Diese zusätzlichen Vereinbarungen können beispielsweise den zeitlichen Ablauf des Vorhabens festlegen oder die Gestaltung des Gebäudes. Die Besonderheiten bei den Vorhaben bezogenen Bebauungsplänen im Vergleich zu gewöhnlichen Bebauungsplänen bestehen zum einen darin, dass die Initiative zu betreffendem Vorhaben grundsätzlich vom Vorhabenträger ausgeht, er über die beplante Fläche verfügen muss und dass dieser sich vertraglich dazu verpflichten muss, das Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen und die Kosten hierfür selbst zu tragen (zumindest anteilsweise). Die zuständige Gemeinde wiederum hat das Recht, detailliertere Festsetzungen als in gewöhnlichen Bauplänen anzuordnen, da der normale Festsetzungskatalog ohne Bedeutung ist. Ein Vorhaben bezogener Bebauungsplan wird dahingehend ausgelegt, dass die Gemeinde mit dessen Erstellung deutlich macht, dass für diesen ergänzend zu bzw. in Abweichung von den allgemeinen Regelungen für 'normale' Bebauungspläne die Sonderregelungen des 12 BauGB gelten sollen [OVerwG Nordrein-Westfalen, , 7a D 42/01.NE]. Zu beachten ist, dass alle drei Komponenten zwingend vorhanden sein müssen. Fehlt auch nur einer, ist der Bebauungsplan unwirksam. Dasselbe gilt in jenen Fällen, in denen die eine Komponente der anderen in irgendeiner Form widerspricht [OVerwG Berlin-Brandenburg, , 2 A 10.07]. PROJEKT 4 STADT & FREIRAUMPLANUNG IN ZUSAMMENARBEIT MIT DER BAUVERWALTUNG DER GEMEINDE SCHWARZENBRUCK 2
4 1.2 Lage und Geltungsbereich des Plangebietes und Einfügung in die Gesamtplanung (FNP/ LP) Das Plangebiet hat eine Größe von ca m² und befindet sich an der Gsteinacher Straße in Schwarzenbruck. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit der Flurstücknummer 139/9, Gemarkung Schwarzenbruck. Das Plangebiet soll als Allgemeines Wohngebiet (WA gem. 4 BauNVO) festgesetzt werden. Der Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan/Landschaftsplan (FNP/LP) als Wohnbaufläche (W) dargestellt. Der Bebauungsplan entspricht somit dem Entwicklungsgebot nach 8 Absatz 2, Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB). Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Schwarzenbruck 2 Beschreibung des Bestandes 2.1 Nutzung, Gestalt, Grün Das Grundstück stellt eine Baulücke an der Gsteinacher Straße dar und wird derzeit als Gartenfläche genutzt. Der Grünbestand konzentriert sich auf den Gehölzbestand in Form von Bäumen und Hecken im Bereich der Grundstückseinfriedungen zur Gsteinacher Straße und der Straße Am Schwarzachhang. Die direkt benachbarten Wohngebäude sind durchweg eingeschossig mit Steildach und ausgebautem Dachgeschoß. Entlang der Ortsdurchfahrt Gsteinacher Straße und am Plärrer entstanden in den letzten Jahren zunehmend größere drei- bis viergeschossige Wohn- und Geschäftsgebäude PROJEKT 4 STADT & FREIRAUMPLANUNG IN ZUSAMMENARBEIT MIT DER BAUVERWALTUNG DER GEMEINDE SCHWARZENBRUCK 3
5 139/9 Luftbildauschnitt Gsteinacher Straße (Quelle Bayernatlas) Bild: Grundstück 139/9 mit Grünbestand Blick auf Grundstücksnordseite an der Gsteinacher Straße Bild: Grundstück 139/9 mit Grünbestand Blick in die Straße Am Schwarzachhang Gsteinacher Straße, Blick in östlicher Richtung zum Plärrer Blick in den inneren Grundstücksbereich Flur-Nr. 139/9 PROJEKT 4 STADT & FREIRAUMPLANUNG IN ZUSAMMENARBEIT MIT DER BAUVERWALTUNG DER GEMEINDE SCHWARZENBRUCK 4
6 2.2 Verkehr/ Ver- und Entsorgung Bei dem für die Bebauung vorgesehenen Grundstück handelt es sich um eine verkehrlich vollständig angebundene und mit Ver- und Entsorgungseinrichtungen bereits voll erschlossene Fläche. 3 Planung 3.1 Beschreibung des Vorhabens Durch die Bebauung wird eine Baulücke an der Gsteinacher Straße geschlossen. Es ist geplant ein dreigeschossiges Wohngebäude (Bautyp III+(D)) mit einem flachgeneigtem Walmdach (DN 22 ) und Tiefgarage zu errichten. Es werden insgesamt 11 Wohneinheiten erstellt, wovon in den Erdgeschossen insgesamt 4 barrierefrei nach Art. 48 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung erreichbar sind. Für die elf geplanten Wohneinheiten sind insgesamt 21 auf dem Grundstück nachzuweisen. Insgesamt werden 23 Stellplätze, davon 18 in der Tiefgarage, auf dem Grundstück angeboten. Durch den Betrieb der Tiefgarage werden die Anforderungen der TA-Lärm an allen Immissionsorten im Umfeld des Bauvorhabens eingehalten. Der Nachweis erfolgte in der zum Vorhaben erstellten schalltechnischen Untersuchung Bericht Nr vom Ingenieurbüro Sorge, Nürnberg. Erdgeschoss Kellergeschoss/ Tiefgarage Das Gebäude liegt in einer ebenen Situation, die Firsthöhe gemessen von der Oberkante des Erdgeschoßfertigfußbodens beträgt ca. 11,20 m. PROJEKT 4 STADT & FREIRAUMPLANUNG IN ZUSAMMENARBEIT MIT DER BAUVERWALTUNG DER GEMEINDE SCHWARZENBRUCK 5
7 Nordansicht Südansicht Ostansicht Westansicht Die Grundflächenzahl (GRZ 1) für das Hauptgebäude beträgt 0,38 (GRZ 1). Bei Gesamtbetrachtung aller für die GRZ nach 19 Abs. 4 BauNVO anzusetzender Flächen ergibt sich eine GRZ 2 von 0,64 und damit eine geringfügige Überschreitung der sonst für ein WA zulässigen Werte. Die Überschreitung hat aber jedoch nur geringfügige Auswirkungen auf die natürliche Funktion des Bodens und es wird daher von der Einhaltung der Grenzen gem. 19 Abs. 4 Satz 4 Nr. 1 abgesehen. Die Geschoßflächenzahl (GFZ) liegt mit 1,15 innerhalb der Werte der Baunutzungsverordnung für allgemeine Wohngebiete. Das auf den Dachflächen und versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal abgeleitet. Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gelten die Abstandsflächenregelungen gem. Art 6 BayBO, diese werden im Bauantrag auf dem Grundstück nachgewiesen. Die Eigentümer aller Nachbargrundstücke haben im Bauantrag durch Unterschrift ihr Einverständnis mit der vorgesehenen Bebauung erteilt. PROJEKT 4 STADT & FREIRAUMPLANUNG IN ZUSAMMENARBEIT MIT DER BAUVERWALTUNG DER GEMEINDE SCHWARZENBRUCK 6
8 4 Ablauf der Planung 4.1 Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom den Beschluss zur Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Gsteinacher Straße 9a im Schwarzenbruck gefasst. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs.4 BauGB. Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht. 4.2 Beteiligungsverfahren Im beschleunigten Verfahren gelten nach 13a Abs.2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Gem. 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB wurde seitens der Gemeinde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ( 13 Abs. 2 Nr. 2) Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Öffentlichkeit wurde eine öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 durchgeführt. Die Unterlagen waren im Zeitraum vom bis öffentlich ausgelegen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ( 13 Abs.2 Nr. 3 BauGB) Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden erfolgte mit Schreiben vom. Insgesamt äußerten sich Dienststellen bzw. Träger öffentlicher Belange. Nürnberg, den PROJEKT 4 STADT & FREIRAUMPLANUNG IN ZUSAMMENARBEIT MIT DER BAUVERWALTUNG DER GEMEINDE SCHWARZENBRUCK 7
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