Brandrauchversuche gemäß PrüfVO. Dipl.-Ing. Oliver Krüger
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- Sabine Bieber
- vor 7 Jahren
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1 gemäß PrüfVO Dipl.-Ing. Oliver Krüger
2 Wozu Brandrauchversuche? Brandrauchversuche dienen zum Nachweis, dass eine Entrauchungsanlage bzw. eine Rauchschutzdruckanlage ist. wirksam z. B. natürliche Entrauchungsanlage (NRA)
3 maschinelle Entrauchungsanlage (MRA) und Rauchschutzdruckanlage (RDA MRA RDA
4 Prüfverordnung
5 Prüfgrundsätze
6 Prüfgrundsätze
7 Wann ist eine Entrauchungsanlage wirksam? Das gemäß Baugenehmigung einzuhaltende Schutzziel in Bezug auf die Entrauchung muss mit der realisierten Entrauchungsanlage erzielt werden können. Verdünnung Dieses Schutzziel wird in allen aktuellen Sonderbauverordnungen gefordert.
8 Wann ist eine Entrauchungsanlage wirksam? Das gemäß Baugenehmigung einzuhaltende Schutzziel in Bezug auf die Entrauchung muss mit der realisierten Entrauchungsanlage erzielt werden können. Schichtung Dieses Schutzziel wird gefordert, wenn Abweichungen zu den Vorgaben der Sonderbauverordnungen vorliegen.
9 Wann ist eine Entrauchungsanlage wirksam? Das gemäß Baugenehmigung einzuhaltende Schutzziel in Bezug auf die Entrauchung muss mit der realisierten Entrauchungsanlage erzielt werden können. Verdrängung Dieses Schutzziel wird gefordert, wenn Abweichungen zu den Vorgaben der Sonderbauverordnungen vorliegen.
10 Dimensionierung von Entrauchungsanlagen Bei Schutzziel Dimensionierung anhand Verdünnung Schichtung Verdrängung Vorgaben des Bauordnungsrechtes DIN Teil 2 und Teil 5 Ingenieurmethoden (Computersimulation) Modellversuche Vorgaben des Bauordnungsrechtes (z.b. HochhausRL) Ingenieurmethoden (Computersimulation) Modellversuche
11 Wann ist der Bedarf von Brandrauchversuchen ggf. gegeben? Bei Dimensionierung nach Vorgaben des Bauordnungsrechtes Einsatz von Brandrauchversuchen nicht erforderlich bzw. sinnvoll DIN Teil 2 und Teil 5 ggf. erforderlich bzw. sinnvoll Ingenieurmethoden (Computersimulation) erforderlich bzw. sinnvoll Modellversuche erforderlich bzw. sinnvoll
12 Wann wirklich erforderlich? Windeinfluss
13 Wann wirklich erforderlich? Computersimulation mit idealisierten Randbedingungen
14 Wann wirklich erforderlich? komplexe Entrauchungsansteuerungen (Wirk-Prinzip-Prüfung)
15 Plumefläche A_lf [m²] Brandrauchversuche theoretische Grundlagen A Plum ( l ) r² F r ( l F Z 0, 0) tan Z 0,0 1,02 D 0, 083 Q 0,4 0 Plumfläche in Höhe lf als Funktion von Wärmefreisetzung Q [kw] und Brandherdfläche A_BH 6,00 [m²] 5,00 [m²] 4,00 [m²] 3,00 [m²] 2,00 [m²] 1,00 [m²] ,00 [m²] Brandherdfläche A_BH [m²]
16 Einteilung nach VFDB - Richtlinie Stufe 1: Allgemeine Wertung des Strömungsverhaltens im Gebäude und des Zusammenwirkens der Komponenten der Rauchschutzanlage; Stufe 2: Qualitative Beurteilung zur Wirkungsweise natürlicher Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Test von maschinellen Rauchabzugsanlagen; Stufe 3: Quantitative Untersuchung der Wirksamkeit und experimentelle Überprüfung.
17 Anforderungen nach VDI 6019 (1) - Um eine Zersetzung des Aerosolnebels zu verhindern, darf dieser nicht zu nahe über der Heizquelle geführt werden und soll speziell für den Anwendungsbereich erhöhter Temperatur geeignet sein. - Die Komponenten des Gesamtsystems zur Rauchableitung müssen dem endgültigen Gebrauchszustand entsprechen und funktionsbereit sein. - Nachströmflächen müssen entsprechend dem Entrauchungskonzept aktiviert werden. - Strömungsrelevante Details im Raum müssen vorhanden sein oder nachgebildet werden.
18 Anforderungen nach VDI 6019 (2) - Verhältnisse der betrieblichen Lüftung beachtet und raumlufttechnische Anlagen müssen funktionsfähig sein. - Die Raumlufttemperaturen zum Versuchszeitpunkt sollten den der späteren Nutzung entsprechen. - Die Gebäudehülle muss vollständig vorhanden und funktionsfähig sein. - Zur Quantifizierung der Rauchausbreitung können geeignete Messgase beigemischt werden. - "voll ausgebildet turbulenter" Luftstrahl - alleine thermischer Auftrieb
19 Prinzipskizzen bekannter Brandrauchversuchseinheiten Quelle: O. Riese, Tagungsband Braunschweiger Brandschutztage 2015
20 Brandrauchversuchseinheit Neuentwicklung TÜV-Rheinland Gasbrennerfeld
21 Brandrauchversuchseinheit Neuentwicklung TÜV-Rheinland Wesentliche Merkmale: entspricht Vorgaben VDI 6019 Blatt 1 und Stufe 3 der vfdb-richtlinie CE-Kennzeichnung Not Aus Schaltung ferngesteuerte Zündung aller Brennerfelder reale 400 kw Gesamtwärmefreisetzung, modular erweiterbar stufenweise schaltbar in 80 kw-schritten keine für Personen bzw. Sachwerte schädlichen Verbrennnungsprodukte keine hohe Flammenbildung (max. 50 cm beim Zündvorgang) keine relevante Strahlungswirkung seitlich der Brennerfelder geringe Erstaufbauzeit (ca. 30 min) geringe Umbauzeit (ca. 10 min zzgl. Transportzeit) geringe Abmäße, max. 80 cm breit im Transportzustand geringer Personaleinsatz (1 Prüfsachverständiger, 1 Hilfspersonen)
22 Brandrauchversuchseinheit Neuentwicklung TÜV-Rheinland Im Einsatz
23 Zusammenfassung Rauchversuche nach VFDB Stufe 3 sind möglich VDI 6019 gibt Hinweise zur Durchführung großer Wärmeumsatz realistisch darstellbar Vermessene Wärmefreisetzungsrate ermöglicht Abgleich zu Simulation Qualitativ und quantitative Aussagen im Rauchversuch
24 Fazit Gesetzliche Grundlage sieht den PSV als Verantwortlichen für den Einsatz und die Bewertung von Brandrauchversuchen vor. Einsatz bei Inbetriebnahme von komplexen Neubauten, wenn Schutzziel Schichtung oder Verdrängung gefordert ist im Bestand bei unklaren Entrauchungskonzepten bei Wirk-Prinzip-Prüfungen TÜV-Rheinland besitzt eigene Brandrauchversuchseinheit
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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