1. Verhältnis des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu den anderen Regelungen der Insolvenzordnung
|
|
- Arnim Berger
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1
2 II 1. Verhältnis des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu den anderen Regelungen der Insolvenzordnung Die Insolvenzordnung regelt das Verbraucherinsolvenzverfahren als besondere Verfahrensart im Neunten Teil des Gesetzes ( 304 bis 314 InsO) unter der Überschrift Verbraucherinsolvenzverfahren und sonstige Kleinverfahren. Die Bezeichnung sonstige Kleinverfahren zeigt, dass die Regelungen nicht ausschließlich für Verbraucher im Sinne des Gesetzes gelten, sondern auch für andere Personen. Früher waren dies die handelsrechtlichen Minderkaufleute, heute sind es vor allem auch diejenigen, die früher einmal eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben (ehemals Selbstständige), die also nicht immer nur Verbraucher gewesen sind. In jedem Fall betreffen die besonderen Regelungen des Neunten Teils der Insolvenzordnung aber nur natürliche Personen. Die Regelungen der 304 ff. InsO sind Sondervorschriften zu den allgemeinen Vorschriften der Insolvenzordnung. Finden sich im Neunten Teil der Insolvenzordnung keine Sonderregelungen, gelten die allgemeinen Vorschriften (vgl. 304 Abs. 1 Satz 1 InsO: Ist der Schuldner eine natürliche Person, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat, so gelten für das Verfahren die allgemeinen Vorschriften, soweit in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist ). Reform: Die beschlossene Reform der Verbraucherentschuldung wird die Unterschiede zwischen einem normalen, dem sogenannten Regelinsolvenzverfahren, und dem Verbraucherinsolvenzverfahren, aber weitgehend aufheben. So werden die Vorschriften der 312 bis 314 InsO gestrichen. Damit wird vom Verbraucherinsolvenzverfahren vor allem noch das außergerichtliche Verfahren und das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren erhalten bleiben, mit der Eröffnung des Verfahrens wird dieses jedoch bis auf einige wenige Besonderheiten ebenso verlaufen wie ein Regelinsolvenzverfahren. Begrifflich wird es aber auch künftig ein Verbraucherinsolvenzverfahren und ein Regelinsolvenzverfahren geben. Ersteres unterscheidet sich vom Regelinsolvenzverfahren weiterhin vor allem durch das vorgeschaltete außergerichtliche Verfahren und Schuldenbereinigungsplanverfahren. 20
3 Außergerichtliches Verfahren 2. Beispiel: Insolvenzverwalter/Treuhänder Die derzeit noch bestehenden Unterschiede im eröffneten Verfahren lassen sich an der Person des Insolvenzverwalters nachvollziehen: Während im Regelinsolvenzverfahren mit Eröffnung des Verfahrens ein Insolvenzverwalter zu bestellen ist, 27 Abs. 1 InsO, bestimmt 313 Abs. 1 InsO derzeit noch, dass diese Aufgaben in einem Verbraucherinsolvenzverfahren von einem Treuhänder wahrgenommen werden. Also wird ein Verbraucherinsolvenzverfahren ebenso wie ein Regelinsolvenzverfahren durch eine gerichtliche Entscheidung eröffnet, es wird aber kein Insolvenzverwalter, sondern ein Treuhänder bestimmt, auf den die Verfügungsbefugnis über das pfändbare Vermögen des Schuldners übergeht. Mit der Reform der Verbraucherentschuldung wird sich das ändern. Es wird dann auch in einem Verbraucherinsolvenzverfahren ein Insolvenzverwalter bestellt. II 3. Beispiel: Forderungsanmeldung und -prüfung Zum System der Forderungsanmeldung und Forderungsprüfung enthält der Neunte Teil der Insolvenzordnung, vor allem die 311 ff. InsO, keine Sonderregelung. Folglich gelten die allgemeinen Regelungen der 174 ff. InsO. Hieran wird es auch künftig keine Änderung geben. 4. Kein Insolvenzplan und keine Eigenverwaltung Die Vorschriften über den Insolvenzplan und die Eigenverwaltung erklärt 312 Abs. 2 InsO derzeit im Verbraucherinsolvenzverfahren ausdrücklich für nicht anwendbar. Für den Insolvenzplan wird sich dies mit der Reform ändern. Den Insolvenzplan wird es künftig auch im Verbraucherinsolvenzverfahren geben. Dies gilt nach der Übergangsregelung sogar für laufende Verfahren, die zum Inkrafttretenszeitpunkt am 1. Juli 2014 schon bei den Gerichten anhän - gig sind. 5. Außergerichtliches Verfahren Mit dem Neunten Teil der Insolvenzordnung sollte ein besonderes Verfahren geschaffen werden, das den Bedürfnissen von Verbrauchern angepasst ist und zu keiner übermäßigen Belastung der Ge- 21
4 Sondervorschriften des Verbraucherinsolvenzverfahrens II richte führt 4. Es sieht eine mehrstufige Konzeption aus einem außergerichtlichen Verfahren, einem besonderen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren und einem vereinfachten Insolvenzverfahren vor. Vor allem im außergerichtlichen Verfahren steht die Hilfestellung und Unterstützung für die Schuldner im Vordergrund, die auf das gerichtliche Verfahren erst einmal vorbereitet werden sollen. Dabei soll auch versucht werden, ob nicht ganz ohne gerichtliches Verfahren eine gütliche Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern über eine Schuldenbereinigung möglich ist. Die beschlossene Reform macht noch einmal deutlich, dass sie in der Beratung der Schuldner im außergerichtlichen Verfahren einen besonderen Wert und Verfahrenszweck sieht. 6. Unterschiede Verbraucher-/Regelinsolvenz - verfahren Wie sich die Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren vor und nach der Reform 2014 unterscheiden, zeigt die folgende Übersicht: Unterschiede vor Reform 2014 Verbraucherinsolvenzverfahren Regelinsolvenzverfahren Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung (natürliche Personen) Insolvenzplanverfahren Möglichkeit der Eigenverwaltung Verwertung von Gegenständen mit Absonderungsrechten: Gläubiger Anfechtungsrecht: Gläubiger Bestellung eines Treuhänders Verwertung von Gegenständen mit Absonderungsrechten: Insolvenzverwalter Anfechtungsrecht: Insolvenzverwalter Bestellung eines Insolvenzverwalters Gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren Außergerichtlicher Einigungsversuch Eröffnung des Insolvenzverfahrens 4 Begr. zum RegE-InsO, abgedruckt bei Balz/Landfermann, S
5 Unterschiede Verbraucher-/Regelinsolvenzverfahren Unterschiede nach Reform 2014 Verbraucherinsolvenzverfahren Regelinsolvenzverfahren Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung (natürliche Personen) Insolvenzplanverfahren II Verwertung von Gegenständen mit Absonderungsrechten: Insolvenzverwalter Anfechtungsrecht: Insolvenzverwalter Möglichkeit der Eigenverwaltung Gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren Außergerichtlicher Einigungsversuch Bestellung eines Insolvenzverwalters Eröffnung des Insolvenzverfahrens 23
6
Seite Einleitung 11. Sondervorschriften des Verbraucherinsolvenzverfahrens 17. Überblick über den Verfahrensablauf 21
Schnellübersicht Seite Einleitung 11 Sondervorschriften des Verbraucherinsolvenzverfahrens 17 Überblick über den Verfahrensablauf 21 Persönlicher Anwendungsbereich 27 Besonderheit: das außergerichtliche
MehrEINLEITUNG. A. Einleitung
EINLEITUNG A. Einleitung Gegenstand der nachstehenden Ausführungen sind die für Gläubiger bedeutsamen Bestimmungen für das Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren. Die Regelungen der besonderen Verfahren
Mehr7: Besondere Verfahrensarten
7: Besondere Verfahrensarten A. Insolvenzplan B. Restschuldbefreiung C. Eigenverwaltung D. Verbraucherinsolvenz E. Insolvenzverfahren über besondere Vermögensmassen I. Nachlassinsolvenz II. Gesamtgutinsolvenz
MehrChristina Klein. Einführung in das Insolvenzverfahren. interna Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Einführung in das Insolvenzverfahren interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Rechtliche Grundlagen des Insolvenzverfahrens..........
MehrArbeitsrecht in der Insolvenz
Beck'sches Mandats Handbuch Arbeitsrecht in der Insolvenz Arne Steindorf Rechtsanwalt in Halle/Saale und Thomas Regh Rechtsanwalt in Bonn ms Verlag C.H.Beck München 2002 1 Das arbeitsrechtliche Mandat
MehrDie Neuregelungen der Insolvenzordnung in der Praxis
Die Neuregelungen der Insolvenzordnung in der Praxis Schwerpunkte mit Musterverfügungen für Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte, Gläubiger und andere Verfahrensbeteiligte von Dr. Eberhard Braun Rechtsanwalt
MehrVorwort. Dipl.-Finanzwirt (FH) Herbert Winkens
Vorwort Seit geraumer Zeit wird die Vereinfachung des Steuerrechts proklamiert, der Erfolg ist täglich sichtbar umfangreich und außerordentlich kompliziert. Ebenso dokumentieren seit dem Inkrafttreten
MehrInsolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren
Merkblatt Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren Ansprechpartner: Referat Recht Michael Mißbach Telefon: 0351 2802-198 Fax: 0351 2802-7198 missbach.michael@dresden.ihk.de
MehrInsolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren
Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren Einführung in die Thematik Die Insolvenzordnung (InsO) räumt Schuldnern die Möglichkeit ein, sich durch ein Insolvenzverfahren
MehrE. Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
I. Allgemeines 41 E. Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens I. Allgemeines Nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens sei es als Regelinsolvenzverfahren oder sei es als Verbraucherinsolvenzverfahren
MehrInsolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2014/15
Insolvenzrecht Wintersemester 2014/15 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der
MehrZahlungsplan Optionen
Zahlungsplan Optionen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 2 2 Funktionen im Bearbeitungsbereich... 2 2.1 Akte... 2 2.2 Mandant... 2 2.3 Einmalzahlung... 3 2.4 Laufzeit... 3 2.4.1 Startdatum... 3 2.4.2
Mehr2. Der Nullplan. G. Das Verbraucherinsolvenzverfahren u. die Restschuldbefreiung 139
G. Das Verbraucherinsolvenzverfahren u. die Restschuldbefreiung 139 richtliche Schuldenbereinigung zusammen mit seinem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unverzüglich vorzulegen. Die Durchführung
MehrBeck'sches Mandatshandbuch Arbeitsrecht in der Insolvenz
Beck'sches Mandatshandbuch Arbeitsrecht in der Insolvenz von Arne Steindorf, Thomas Regh 1. Auflage Beck'sches Mandatshandbuch Arbeitsrecht in der Insolvenz Steindorf / Regh wird vertrieben von beck-shop.de
MehrNEUES INSOLVENZRECHT. D I H I Industrieund. Handelstag. Wege aus dem modernen Schuldturm
1 NEUES INSOLVENZRECHT Wege aus dem modernen Schuldturm Informationen für Gläubiger, Schuldner und GmbH-Geschäftsführer über die am 1. Januar 1999 in Kraft tretende Insolvenzordnung Prof. Dr. jur. Wilhelm
MehrFrage 9: Wer trägt die Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens? Frage 10: Kann der Insolvenzantrag rechtsmissbräuchlich
VII Vorwort Die Autoren Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V VI XV XIX Kapitel I: Von der Krise bis zum Insolvenzantrag 1 24 1 Frage 1: Was sind erste Anzeichen einer Krise? 2 1 Frage 2: Wer kann
MehrVerbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung
Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 8. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im August 2017 1 2 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 4 1. Außergerichtliche
MehrZeitliche Geltung. Betrifft: Anträge ab Anträge vor dem : altes Recht gilt fort
Jörg R. Eppers Rechtsanwalt Juli 2014 1 Zeitliche Geltung Betrifft: Anträge ab 01.07.2014 Anträge vor dem 01.07.14: altes Recht gilt fort 2 Verbraucher i.s. von 304 InsO natürliche Person keine oder nur
MehrInsolvenzrecht. Eine Einführung. von. Wolfgang Breuer. Rechtsanwalt in Köln Fachanwalt für Insolvenz- und Steuerrecht
Insolvenzrecht Eine Einführung von Wolfgang Breuer Rechtsanwalt in Köln Fachanwalt für Insolvenz- und Steuerrecht 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage Verlag C.H. Beck München 2003 Inhaltsverzeichnis
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage... 5
Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage... 5 1 Grundlagen des Insolvenzrechts... 15 1.1 Ziele und Bedeutung des Insolvenzverfahrens... 15 1.2 Aufbau der InsO / Verfahrensarten
MehrInsolvenzordnung. C.F. Müller. Peter Depre ' Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und für Bank- und Kapitalmarktrecht, Mannheim
Insolvenzordnung Herausgegeben von Dr. Gerhart Kreft Bearbeitet von Peter Depre ' Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und für Bank- und Kapitalmarktrecht, Mannheim Profi Dieter Eickmann Berlin
MehrInhaltsverzeichnis. Kapitel I Insolvenzordnung. Erster Teil Allgemeine Vorschriften... 9
Vorwort... V Bearbeiterverzeichnis... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XXIX Einleitung... 1 Kapitel I Insolvenzordnung Erster Teil Allgemeine Vorschriften... 9 Zweiter Teil Eröffnung
MehrInhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis V IX I. Einführung 1 II. Grundsätzliche Fragen zur Privatinsolvenz 3 III. Einzelne Fragen in der Privatinsolvenz 19 IV. Begriffe und deren Bedeutung im Privatinsolvenzverfahren
MehrInsolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2013/14
Insolvenzrecht Wintersemester 2013/14 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der
MehrJobcenter Salzlandkreis
Eigenbetrieb des Landkreises Insolvenzverfahren Bearbeitungsstand: 1. Oktober 2013 Insolvenzverfahren Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 3 2. Allgemeines... 3 2.1 Zuständigkeit ( 2, 3 InsO)...
MehrInhaltsübersicht. Teil 1. Einleitung - Allgemeine Grundsätze des Insolvenzrechts
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XV LUI LVII Teil 1. Einleitung - Allgemeine Grundsätze des Insolvenzrechts Kapitel 1. Grundfragen des Insolvenzrechts 3 I. Der Regelungszweck
MehrRalph Kramer Frank K. Peter. Insolvenzrecht. Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler. 2. Auflage. 4y Springer Gabler
Ralph Kramer Frank K. Peter Insolvenzrecht Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler 2. Auflage 4y Springer Gabler Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 1 Grundlagen des Insolvenzrechts 13 1.1 Ziele und Bedeutung
MehrGesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte 1 Reform des Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens Regierungsentwurf eines Gesetzes zur
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. März 2011. in dem Insolvenzverfahren
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 80/11 BESCHLUSS vom 24. März 2011 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 304 Abs. 1 Satz 1 Der Grundsatz, dass ein Schuldner auch dann unter die
MehrMaterialien. zur Krisenberatung. Unternehmensinsolvenz: Grobablauf des Verfahrens
Materialien zur Krisenberatung Unternehmensinsolvenz: Grobablauf des Verfahrens An t r a g a u f Er ö f f n u n g d e s Un t e r n e h m e n s i n s o lv e n z v e r fa h r e n s beim zuständigen Amtsgericht
MehrWelche Voraussetzungen sind für das Verfahren erforderlich?
Welche Voraussetzungen sind für das Verfahren erforderlich? Die Höhe der Schulden spielt bei der Antragstellung ebenso wenig eine Rolle wie bisherige Zahlungen an die Gläubiger. Sie müssen aber nachweisen,
MehrInsolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2015/16
Insolvenzrecht Wintersemester 2015/16 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der
MehrDas Verbraucherinsolvenzverfahren
Das Verbraucherinsolvenzverfahren Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Saarpfalz-Kreises informiert Mit einem Verbraucherinsolvenzverfahren kann in einem grundsätzlich 6jährigen gerichtlichen
MehrInsolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2016/17
Insolvenzrecht Wintersemester 2016/17 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Literaturverzeichnis... XVII
Rn. Seite Vorwort... V Literaturverzeichnis... XVII A. Verfahrensziel und Verfahrensbeteiligte... 1... 1 I. Vorüberlegung... 1... 1 II. Ziele des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen natürlicher
MehrPrüfe dein Wissen: PdW 33. Insolvenzrecht. von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl. 2. Auflage. Verlag C.H.
Prüfe dein Wissen: PdW 33 Insolvenzrecht von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 65307 0 Zu Leseprobe
MehrPrivatinsolvenz. Schuldenbereinigung Restschuldbefreiung Insolvenzplan. von. Dr. Andreas Schmidt. Richter am Amtsgericht Hamburg
Privatinsolvenz Schuldenbereinigung Restschuldbefreiung Insolvenzplan von Dr. Andreas Schmidt Richter am Amtsgericht Hamburg 4. völlig neu bearbeitete Auflage 2014 Überblick zum Werk Die Privatinsolvenz
MehrPraktische Probleme des Verbraucherinsolvenzverfahrens gem. 304 ff. InsO
Birte Kniesch Praktische Probleme des Verbraucherinsolvenzverfahrens gem. 304 ff. InsO ERGON VERLAG Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis 11 A. Ùberblick iiber die Insolvenzrechtsreform 15 1. Untersuchungsgegenstand
MehrB. Eröffnungsverfahren
B. Eröffnungsverfahren Verfahrensalternativen: Klassisches Eröffnungsverfahren, 21 ff. InsO Vorläufige Eigenverwaltung, 270a InsO Sog. Schutzschirmverfahren, 270b InsO Folie 34 Zeitabschnitte Eröffnungs
MehrGrundkurs für Wirtschaftswissenschaftler
Ralph Kramer Frank K. Peter Insolvenzrecht Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler 3., überarbeitete und erweiterte Auflage ^ Springer Gabler Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage 1 Grundlagen des
MehrPraxishandbuch Privatinsolvenz
Praxishandbuch Privatinsolvenz von Frank Frind Richter am Amtsgericht, Insolvenzrichter, AG Hamburg 1. Auflage ZAP Verlag 2014 Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII
MehrÜbersicht über die Insolvenzordnung (InsO) Teile Teil 2. Teil 3. Teil 4. Teil 5. Teil 6. Teil. 148 bis 173 InsO.
2 A. Allgemeiner Teil Übersicht über die Insolvenzordnung (InsO) Teile 1 6 1. Teil 2. Teil 3. Teil 4. Teil 5. Teil 6. Teil 1 bis 10 InsO 11 bis 79 InsO 80 bis 147 InsO 148 bis 173 InsO 174 bis 216 InsO
MehrAuch ein Privatmann kann pleite gehen Dienstag, den 15. November 2011 um 13:38 Uhr - Aktualisiert Mittwoch, den 29. Februar 2012 um 14:20 Uhr
Wenn man den Begriff Pleite machen hört, denkt man natürlich zunächst an Betriebe. Doch auch ein Privatmann kann heute Insolvenz anmelden. Insolvenz ist das Gleiche, was man früher Konkurs nannte. Bei
MehrMaterialbezeichnung(en): Sortierung (Ordnungsfelder): Archivierungsdauer (in Jahren):
INSOMATBX-2014 Insolvenzstatistik Statistikidentifikator: - EVAS-Nummer: - Berichtszeit: ab2014 Satzformat: variabel Satzlänge: 1142 Datensatz- / -Name: - - laut Ersteller: - Materialbezeichnung(en): Sortierung
MehrInhaltsverzeichnis. Teil 1: Verbleibende Möglichkeiten der Bank nach Insolvenzantrag des Firmenkunden 1
Inhaltsverzeichnis Teil 1: Verbleibende Möglichkeiten der Bank nach Insolvenzantrag des Firmenkunden 1 1 Überblick über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens 3 2 Wahrnehmung der Gläubigerrechte im vorläufigen
Mehr3. In welchem Umfang sind in den Jahren 2004 bis 2007 durch Zahlungen von Schuldnern oder Dritten finanzielle Mittel an das Land zurückgeflossen?
Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 2982 10. 07. 2008 Kleine Anfrage des Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE und Antwort des Justizministeriums Neuregelung der Insolvenzordnung Kleine
MehrSeite Einleitung Abschnitt. Gesetzessvstematik und allgemeine Bestimmungen 3
I Inhaltsübersicht Einleitung 1 1. Abschnitt. Gesetzessvstematik und allgemeine Bestimmungen 3 1. Aufbau der Insolvenzordnung 3 II. Abgrenzung des Regelinsolvenzverfahrens 3 vom Verbraucherinsolvenzverfahren
MehrGesamtinhaltsübersicht
Gesamtinhaltsübersicht V orw ort... 19 Abkürzungen... 23 I. Einleitung... 27 1. Begriffsklärung... 28 2. Verhältnis von Restschuldbefreiung und Insolvenzverfahren... 29 3. Juristische Personen/Gesellschaften...
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII 1 Einführung.... 1 2 Grundlagen des Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens natürlicher Personen... 3 I. Ziele des Insolvenzverfahrens,
MehrVerhandlungsgesteuerte Sanierung durch den prepackaged plan
Schriftenreihe des Centrum für Deutsches und Europäisches Insolvenzrecht 4 Verhandlungsgesteuerte Sanierung durch den prepackaged plan Das Planinitiativrecht des Schuldners aus 218 Abs. 1 S. 2 InsO als
MehrPraxis-Forum zur Reform der Verbraucherinsolvenz - Teil 1: Verbraucherinsolvenzverfahren - 3. Deutscher Privatinsolvenztag München 02.11.
Praxis-Forum zur Reform der Verbraucherinsolvenz - Teil 1: Verbraucherinsolvenzverfahren - 3. Deutscher Privatinsolvenztag München 02.11.2012 RiAG Schmerbach, AG Göttingen Ulrich.Schmerbach@justiz.niedersachsen.de
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 703 FNA: FNA Verordnung zur Einführung von Formularen für das Verbraucherinsolvenzverfahren
juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: VbrInsFV Ausfertigungsdatum: 17.02.2002 Gültig ab: 01.03.2002 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 703 FNA: FNA 311-13-3
MehrUniversität Mannheim Fakultät für Rechtswissenschaft RA Prof. Dr. Georg Streit. Vorlesung Insolvenz und Sanierung: Grundlagen. Frühjahrssemester 2016
RA Prof. Dr. Georg Streit, HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Vorlesung Insolvenz und Sanierung FS 2016 / 1 Universität Mannheim Fakultät für Rechtswissenschaft RA Prof. Dr. Georg Streit Vorlesung Insolvenz und
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 8. März in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 163/06 BESCHLUSS vom 8. März 2007 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 6, 7, 34 Der Insolvenzverwalter ist nicht befugt,
MehrDie Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3004).
Die Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3004). 335 Grundsatz Das Insolvenzverfahren und seine Wirkungen
MehrInsolvenzrecht Begriffe
1 Insolvenzrecht Begriffe 1. Ziele des Insolvenzrechts Grundsatz des neuen Insolvenzrechtes ist es, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen. Dem redlichen Schuldner wird dabei Gelegenheit
Mehr... Name, Vorname Straße Hausnummer PLZ Ort
... Name, Vorname Straße Hausnummer PLZ Ort Amtsgericht Charlottenburg -Insolvenzgericht- Amtsgerichtsplatz 1 Aktenzeichen:... (stets angeben, soweit bereits vorhanden) 14057 Berlin Ich stelle die Anträge
MehrGläubiger- oder Gesellschafterschutz als Ziel des ESUG?
Prof. Dr. Georg Bitter Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht Gläubiger- oder Gesellschafterschutz als Ziel des ESUG? Impulsreferat beim Abendsymposion des ZIS am
MehrProzessunterbrechung und materielles Recht in der Insolvenz
Nikolai Weber Prozessunterbrechung und materielles Recht in der Insolvenz Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungs Verzeichnis 15 Teil I: Einleitung 17 A. Hintergrund der Untersuchung und Gang der Darstellung
MehrInsolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr.
2 II. 2. Der Aufbau der InsO Programmbestimmung in 1 Allgemeine Vorschriften über das Verfahren, 2-10 Eröffnungsverfahren 11-34 einschließlich Eröffnungsgründe Erfasstes Vermögen 35-55 (Insolvenzmasse)
MehrEinführung in das Insolvenzrecht , Bottrop. Rechtsanwalt Ilias Uyar Seite 1
Herzlich Willkommen! Einführung in das Insolvenzrecht 23.10.2014, Bottrop Rechtsanwalt Ilias Uyar, Schuldnerhilfe Köln e.v. Gliederung Selbständigkeit und Insolvenz Ziele des Insolvenzverfahrens Antragsarten
MehrDas Regelinsolvenzverfahren
Das Regelinsolvenzverfahren für (auch ehemals) selbständige Personen Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Saarpfalz-Kreises informiert Das Regelinsolvenzverfahren für natürliche Personen ist
MehrMerkblatt zum Insolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung
1 Merkblatt zum Insolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung Nach der Insolvenzordnung (InsO) können grundsätzlich alle natürlichen Personen Restschuldbefreiung erlangen. Hiermit wird redlichen Schuldnern,
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 17
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 A. Einführung 19 I. Problemstellung 19 II. Praktische Relevanz der Eigenverwaltung und Restschuldbefreiung im insolvenzrechtlichen Alltag und aktuelle Reformüberlegungen..
MehrGuter Rat bei Insolvenz
Beck-Rechtsberater im dtv 50626 Guter Rat bei Insolvenz Problemlösungen für Schuldner und Gläubiger von Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Christian Stoll 3., aktualisierte Auflage Guter Rat bei Insolvenz Haarmeyer
MehrLeitfaden zum Insolvenzrecht
Insolvenzrecht in der Praxis Leitfaden zum Insolvenzrecht Von Richter am BGH Hans-Peter Kirchhof, Karlsruhe 2., erweiterte und aktualisierte Auflage Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis Herne/Berlin
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 14. Mai in dem Insolvenzverfahren
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 33/07 BESCHLUSS vom 14. Mai 2009 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290 Wird im Schlusstermin ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung
MehrStatistische Berichte
Statistische Berichte Insolvenzen D III - j Insolvenzen in Mecklenburg-Vorpommern Jahr 2016 (korrgierte Ausgabe) Bestell-: Herausgabe: Printausgabe: J113 2016 00 4. September 2017 EUR 4,00 Herausgeber:
MehrHandbuch der Rechtspraxis. Insolvenzrecht
Handbuch der Rechtspraxis Band 3 Insolvenzrecht Dr. Michael C. Frege Rechtsanwalt in Berlin/Leipzig/Frankfurt a. M. Fachanwalt für Insolvenzrecht von Ulrich Keller Professor an der Fachhochschule für Verwaltung
MehrTätigkeit... 28 a) Begriff der selbstständigen Tätigkeit... 29 b) Wirtschaftliche Tätigkeit... 29
Inhalt Vorbemerkung... 11 Erster Teil Verbraucherinsolvenzverfahren Lernziel dieses Abschnitts... 17 A. Hintergrund und Ziele des Verbraucherinsolvenzverfahrens... 19 I. Allgemeine Ziele des Insolvenzverfahrens...
MehrArzt und Praxis in Krise und Insolvenz
RWS-Skript 372 Arzt und Praxis in Krise und Insolvenz Bearbeitet von Marc d'avoine 2. Auflage 2016. Buch. XX, 196 S. Softcover ISBN 978 3 8145 9372 2 Recht > Zivilverfahrensrecht, Berufsrecht, Insolvenzrecht
MehrVergiitung und Kosten im Insolvenzverfahren. von Diplom-Rechtspfleger Ulrich Keller, Leipzig/MeiBen. m RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH Koln
Vergiitung und Kosten im Insolvenzverfahren von Diplom-Rechtspfleger Ulrich Keller, Leipzig/MeiBen m RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH Koln Literaturverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. Vergiitung im Insolvenzverfahren
MehrI. Stärkung der Gläubigerrechte und Steigerung der Effizienz des Verfahrens. 1. Neufassung von 2 Abs. 2 InsO Konzentration der Insolvenzgerichte
Beschluss Vorstand/Beirat des BAKinso e.v. i.gr. v. 16.5.2008 zu den notwendigen/sinnvollen Änderungen der InsO bzgl. der derzeitigen gesetzgeberischen Initiativen (RegE v. 22.8.2007/ GAVI/ Effizienzsteigerung
MehrUnterhaltsanspruche in der Insolvenz
Unterhaltsanspruche in der Insolvenz von Sandra Rohleder, Balve m RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH Kôln Rz. Seite A. Einleitung 1 1 I. Problemstellung 1 1 II. Aufbau der Untersuchung 5 2 B. Behandlung
MehrSTATISTISCHER BERICHT D III 1 - m 03 / 16. Insolvenzverfahren im Land Bremen
STATISTISCHER BERICHT D III 1 - m 03 / 16 Insolvenzverfahren im Land Bremen März 2016 Zeichenerklärung p vorläufiger Zahlenwert r berichtigter Zahlenwert s geschätzter Zahlenwert. Zahlenwert ist unbekannt
MehrSTATISTISCHER BERICHT D III 1 - m 8 / 14. Insolvenzverfahren im Land Bremen
STATISTISCHER BERICHT D III 1 - m 8 / 14 Insolvenzverfahren im Land Bremen August 2014 Zeichenerklärung p vorläufiger Zahlenwert r berichtigter Zahlenwert s geschätzter Zahlenwert. Zahlenwert ist unbekannt
MehrInsolvenzrecht in der Miete
Insolvenzrecht in der Miete Helge Schulz Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Kanzlei Wedler, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover, Tel.
MehrVortrag von Professor Dr. Heyer zur Reform der Verbraucherinsolvenz
Vortrag von Professor Dr. Heyer zur Reform der Verbraucherinsolvenz Professor Dr. Hans-Ulrich Heyer beeindruckte das Publikum mit seinem luziden Überblick zur Reform der Verbraucherinsolvenz. Foto: JaMedia
MehrWiederholungsfragen. 2. Voraussetzungen der Anordnung. 21 Das Insolvenzplanverfahren, 217 ff. InsO. 20 II. Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO
Wiederholungsfragen Welche Optionen haben die Gesellschafter, wenn sie feststellen, dass die Gesellschaft restrukturierungsbedürftig ist? Wann ist eine Sanierung aus Sicht der Gläubiger sinnvoll? Was ist
MehrMuster. Name der befragenden Behörde. Insolvenzstatistik. Meldung RB über das Ergebnis eines eröffneten Regel- oder Nachlassinsolvenzverfahrens 1
Meldung über das Ergebnis eines eröffneten Regel- oder Nachlassinsolvenzverfahrens 1 Diese Meldung ist innerhalb von vier Wochen nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Einstellung oder Aufhebung des
MehrTeil 1: Verbleibende Möglichkeiten der Bank nach Insolvenzantrag des Finnenkunden (Seidel/Steinwachs) 1
INHALTSÜBERSICHT Inhaltsübersicht Teil 1: Verbleibende Möglichkeiten der Bank nach Insolvenzantrag des Finnenkunden (Seidel/Steinwachs) 1 1 Überblick über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens 3 2 Wahrnehmung
Mehr1. Die Notwendigkeit eines Kontoschutzes... 15
Inhaltsverzeichnis Vorwort................................... 5 Abkürzungsverzeichnis........................... 13 A. Konto und Kontoschutz........................ 15 1. Die Notwendigkeit eines Kontoschutzes..............
MehrInsolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren Stand: Juli 2014
INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER Arnsberg, Hellweg-Sauerland Königstr. 18 20, 59821 Arnsberg Telefon: 02931/878144 Fax: 02931/878147 Ein Merkblatt Ihrer Industrie- und Handelskammer Insolvenzordnung: Hinweise
MehrUmsatzsteuer; Berichtigung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit im Insolvenzverfahren;
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL DATUM Wilhelmstraße
MehrMerkblatt über das Verbraucherinsolvenzverfahren bis zum Eröffnungsbeschluss
Merkblatt über das Verbraucherinsolvenzverfahren bis zum Eröffnungsbeschluss Das Insolvenzverfahren dient dazu, bei Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) einer Schuldnerin oder eines Schuldners (nachfolgend
MehrBesteuerung bei Insolvenz
Besteuerung bei Insolvenz von Dr. Gerrit Frotscher ord. Professor an der Universitat Hamburg Rechtsanwalt, Fachanwalt fur Steuerrecht 6., neubearbeitete Auflage 2005 'ill Verlag Recht und Wirtschaft GmbH
Mehr3. Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Insolvenzeröffnung 15
3. Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Insolvenzeröffnung 15 3.1. Insolvenzgläubiger Massegläubiger Neugläubiger Fall aus der Praxis: Das Grünamt der Stadt schließt am 27. Januar 2015
MehrInhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis
VII Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis V XIX XXXI XXXV I. Bedeutung, Ziele und Grundstrukturen des Insolvenzrechts 1. Bedeutung des Insolvenzrechts, gesetzliche Regelung
MehrDer Freiberufler in der Insolvenz
Wolf Harlfinger Der Freiberufler in der Insolvenz PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 9 I. Ein typischer Fall 9 II. Die Ausgangssituation in der Freiberuflerinsolvenz
MehrAufgaben und Tätigkeiten des Rechtsanwalts bei der Sanierung
Geiersberger g Glas Rechtsanwälte und Fachanwälte Rostock g Schwerin Aufgaben und Tätigkeiten des Rechtsanwalts bei der Sanierung Dr. Thomas Hänsch Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Zur Person
MehrSchiedsamtsZeitung. Privatinsolvenz Schuldenfrei»light«? Von Schuldnerberaterin Sonja Mohr, Steinburg Sozial ggmbh, Kreis Steinburg
Privatinsolvenz Schuldenfrei»light«? Von Schuldnerberaterin Sonja Mohr, Steinburg Sozial ggmbh, Kreis Steinburg In den letzten Jahrzehnten wandelt sich der Umgang mit der Finanzierung von Konsumwünschen.
MehrEckdaten des Gesetzentwurfs vom veröffentlicht am zur Verbraucherinsolvenz
Eckdaten des Gesetzentwurfs vom 12.7.12 veröffentlicht am 18.7.12- zur Verbraucherinsolvenz Stuttgart am 20.7.2012 Beate Schmidberger, Rechtspflegerin Überblick I. Änderungen für die Schuldnerberatung
MehrMerkblatt zur Regelinsolvenz und Restschuldbefreiung
1 Merkblatt zur Regelinsolvenz und Restschuldbefreiung I. Übersicht über den Verfahrensablauf Nach der Insolvenzordnung (InsO) können grundsätzlich alle Personen eine sogenannte Restschuldbefreiung erlangen.
MehrBesteuerung bei Insolvenz
Besteuerung bei Insolvenz von Dr. Gerrit Frotscher ord. Professor an der Universität Hamburg Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht 7., neubearbeitete und erweiterte Auflage 2010 Hl Verlag Recht und
MehrDie Reform des Privatinsolvenzrechts
5. NIVD-Jahrestagung Die Reform des Privatinsolvenzrechts Prof. Dr. Martin Ahrens, Göttingen I. Überblick 1. Was soll geändert werden a) Verbraucherinsolvenzverfahren Weitgehende Abschaffung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Mehr