Kleine Wasserkraftanlagen aus Sicht von Naturschutz, Gewässerschutz und Energiewende

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1 aus Sicht von Naturschutz, Gewässerschutz und Energiewende Eine Einführung in das Tagungsthema, NUA NRW Zielkonflikt? Wasserkraftnutzung im Einklang mit dem Gewässer- und Naturschutz? Ziel ist es, die Gewässer als Lebensraum für Flora und Fauna und als Ressource für künftige Generationen zu erhalten bzw. zu entwickeln und gleichzeitig die Wasserkraft als regenerative Energie zu fördern. (NRW-Umweltministerium, Runderlass vom Durchgängigkeit der Gewässer ) Die Wasserkraftnutzung in Deutschland kann nur im Einklang mit den Interessen des Gewässer- und Naturschutzes erfolgen (BMU 2008) 1

2 Beitrag zur Energiewende? Worum geht es? Anlagen bis 1 MW Leistung Bundesweit ca Anlagen NRW: etwa 385 Anlagen, ca.186 MW Anteil an der Gesamtstromerzeugung aktuell ca. 0,3 0,5 % Beitrag zur Energiewende? Müssen nicht zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaschutzziele alle Potenziale, auch die der Wasserkraft, genutzt werden? 2

3 Beitrag zur Energiewende? Welchen Beitrag leisten Kleine WKA zur Energiewende und zum Klimaschutz? Jede Kilowattstunde Wasserkraftstrom trägt dazu bei, CO²-Emissionen zu vermeiden Wasserkraft ist eine kontinuierlich zur Verfügung stehende regenerative Energiequelle Wasserkraft wird dezentral erzeugt Wasserkraft geniest die höchste Akzeptanz aller Arten der Stromerzeugung. Zu Recht? Welche Ausbaupotenziale gibt es? Wird ein nennenswerter Beitrag zur Energiewende geleistet? Beitrag zur Energiewende? Welchen Beitrag leisten Kleine WKA zur Energiewende und zum Klimaschutz? Beispiel Regionalplanung Arnsberg Ein großer Teil des in der Region vorhandenen Potenzials wird durch bestehende Anlagen bereits genutzt. Dennoch muss es Ziel sein, auch die restlichen Potenziale, soweit mit den naturschutz- und wasserrechtlichen Rahmenbedingen vereinbar, zu mobilisieren und die Gewässer nachhaltig zu nutzen. 3

4 Zielkonflikt mit dem Naturschutz? NRW: ca km Fließgewässer, nur ca. 8 % sind in einen guten ökologischen Zustand (Ziel der WRRL bis 2027) Alme Eifel-Rur Ökosystem Fließgewässer incl. Uferzonen und Auen betrachten! Mit den biotyptypischen Strukturmerkmalen: Fließendes Wasser, Dynamik, Laufveränderungen, Prall- und Gleitufer, Kolke, Sohlensubstrate, Totholz, Gehölze usw. Zielkonflikt mit dem Naturschutz? und Naturschutz Beispiel: Warmenau im Ravensberger Land, Zufluss der Else (Ostwestfalen). Kleine Wasserkraftanlage Ewerings Mühle in Klein Aschen Warmenau Stauwehr ohne Fischtreppe oder Umgehungsgerinne keine Durchgängigkeit für Wassertiere, insbesondere Fische 4

5 und Naturschutz Fließgewässer sind vielfach Lebensraum für seltene, an spezifische Biotopstrukturen des fließenden Wassers angepasste Arten der Roten Listen. Von den 28 Fischen und Rundmäulern nach Anhang II FFH sind 7 Arten Wanderfische zwischen Meer und Fluss. Der Großteil der Fließgewässerarten ist auf kiesig-sandige Substrate als Laichstandort angewiesen. Fließgewässer haben herausragender Bedeutung im Biotopverbund. Naturnahe Fließgewässer sind nur noch auf wenigen Rest-Laufstrecken erhalten, besonders im Mittelgebirge. Gerade hier sind sie oft noch durch Stauwehre von WKA (genutzt oder ungenutzt) in ihrer Durchgängigkeit und Dynamik unterbrochen. FFH-Richtlinie fordert den Erhalt naturnaher Fließgewässer und die Wiederherstellung der Durchgängigkeit. Ökologische Auswirkungen Morphologische Durchgängigkeit, Abflussdynamik (Geschiebetransport, Strukturvielfalt) und Auen- Gewässer-Beziehung wird beeinträchtigt. Biologische Durchgängigkeit wird unterbrochen (Auf- und Abstieg von Fischen und Wirbellosen). Durchgängigkeit: ca Querbauwerke, ca WKA, davon ca. 385 in Betrieb, möglicher Ausbau + 250? 5

6 Zielkonflikt mit dem Naturschutz? Ökologische Auswirkungen Feinsedimentablagerungen mit Sauerstoffmangel oberhalb, stärkere Erosion unterhalb der Wehre Rückgang von typischen Fließgewässerarten, Förderung von Stillwasserarten Foto: G. Laukötter Fischverluste durch Kraftwerkturbinen Foto: F. Grawe Grafiken: G. Laukötter und Naturschutz Position der Naturschutzverbände: Unterstützung der Energiewende, aber: Der Ausbau von WKA ist abzulehnen bzw. der Rückbau alter Wehre notwendig bei Zutreffen folgender Faktoren: Bei noch naturnah erhaltenen, durchgängigen Gewässern Gewässer in NSG, FFH und Natura 2000 Gebieten Bei Nachweis besonderer Vorkommen gefährdeter Fließgewässer- und Auenarten (insbes. Fische, Krebse, Libellen, Muscheln) Gewässer, die laut Landschaftsplanung für einen Schutz bzw. eine Renaturierung vorgesehen sind. Solange WKA über EEG gefördert werden, Förderung von ökologischen Verbesserungen abhängig machen: Durchgängigkeit Mindestwasserführung Verzahnung Fließgewässer / Aue Strukturreichtum (Flachwasser, Kolke, Dynamik) 6

7 Zielkonflikt mit dem Gewässerschutz? und Gewässerschutz (WRRL, WHG) WRRL: Verschlechterungsverbot und Verpflichtung einen guten ökologischen Zustand zu erreichen (bis 2015 bzw. max. 2027). Der gute ökologische Zustand deckt sich mit den beschriebenen Kriterien, die für naturnahe Fließgewässer kennzeichnend sind. Lässt sich ein guter ökologischer Zustand in aufgestauten Gewässern erreichen? Wie lassen sich die Vorgaben der WRRL und des WHG ( 34, 35) zur Durchgängigkeit erreichen? Lässt sich ein guter ökologischer Zustand ohne Rückbau von Querhindernissen erreichen? z.b. durch Umgehungsgerinne mit Mindestwasserführung? z.b. durch Fischaufstiegsanlagen? Zielkonflikt mit dem Natur- und Gewässerschutz? Position des Naturschutzes: Hier stehen minimaler Energieertrag und ökologischer Schaden in keinem ausgewogenen Verhältnis und mit diesen Kleinanlagen ist kein signifikanter Beitrag zu den Klimazielen zu erreichen (BUND und NABU NRW, 2013) Aus Sicht des Bundesamtes für Naturschutz darf zukünftig kein Neubau kleiner Wasserkraftanlagen mehr angestrebt werden. (BfN 2014) Position der Wasserkraftbetreiber: Unser Ziel ist es, sowohl die Nutzung der regenerativen Energie als auch die Verbesserung des ökologischen Zustandes von Gewässern zu erreichen (AG der Wasserkraftwerke NRW e.v. 2014) Position der Landesregierung Wir wollen vorhandene Standorte mit Wasserkraftanlagen erhalten, sie energetisch und ökologisch optimieren sowie neue Wasserkraftanlagen, soweit dieses mit den Zielen der EU-WRRL vereinbar ist. (Koalitionsvertrag SPD / Grüne ). 7

8 Ist der Zielkonflikt lösbar? Fortbildung Wasserkraftnutzung im Einklang mit dem Gewässer- und Naturschutz? Soll für einen vergleichsweise geringen Anteil am regenerativ erzeugten Strom die naturnahe Entwicklung an vielen hundert km Fließgewässerstrecken über Jahrzehnte in Frage gestellt werden? Ist ein Ausbau der kleinen Wasserkraft an den Zielartengewässern für den Fischartenschutz in NRW - Rur, Wupper, Sieg, Ems, Lippe - vertretbar? Muss man nicht bei einer wirtschaftlichen Bewertung kleiner WKA auch die ökologischen Schäden wertmäßig in die Rechnung einbeziehen? Lassen sich ökologische Schäden durch technische Maßnahmen vermeiden, Wasserkraftanlagen fluss- und fischgerecht entwickeln? Muss man nicht im dichtbesiedelten Industrieland NRW akzeptieren, dass ein guter ökologischer Zustand bei einigen Gewässern nicht erreichbar ist? Könnte man an diesen Gewässern einen Ausbau der Wasserkraft akzeptieren? Vision: Ausbau regenerativer Energien und eine Energiewende im Einklang mit der biologischen Vielfalt und den Zielen des Natur- und Gewässerschutzes! 8

9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 9

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