VERMITTLUNGSVERTRAG. nachfolgend als der Auftraggeber bezeichnet, vertreten durch dessen Erziehungsberechtigte, Frau und Herrn

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1 VERMITTLUNGSVERTRAG abgeschlossen zwischen,,, für nolimitsports OG, FN des Landes- als Handelsgerichtes, nachfolgend als der Spielervermittler bezeichnet, und nachfolgend als der Auftraggeber bezeichnet, vertreten durch dessen Erziehungsberechtigte, Frau und Herrn Erstens: Laufzeit Dieser Vertrag wird auf 24 Monate abgeschlossen. Er tritt am in Kraft und endet am. Zweitens: Vergütung Die Vergütung des Spielervermittlers für die von diesem geleistete Arbeit darf nur durch den Auftraggeber erfolgen. a. Spieler als Auftraggeber: Der Spielervermittler erhält eine Provision in Höhe von 10% des Jahresbruttogrundgehalts, zuzügl. 20% Ust, das dem Spieler auf Grund der vom Spielervermittler ausgehandelten oder neu verhandelten Arbeitsverträge geschuldet ist. Zur Bestimmung der Berechnungsgrundlage wird das Grundgehalt inkl. Handgeld exkl. etwaiger zusätzlicher Leistungen unter Berücksichtigung der Laufzeit des vom Spielervermittler ausgehandelten Arbeitsvertrages herangezogen. Die dem Spielervermittler zustehende Provision wird berichtigt durch -) eine einmalige Zahlung zu Beginn des Arbeitsvertrages -) durch jährliche Zahlungen jeweils zum Ende eines jeden Vertragsjahres

2 auf Dauer des Arbeitsvertrages. Sofern der Spielervermittler und der Spieler keine einmalige Zahlung vereinbart haben und der für den Spieler vermittelte Arbeitsvertrag eine Laufzeit aufweist, die über die Dauer des zwischen dem Spielervermittler und dem Spieler bestehenden Vermittlungsvertrag hinausläuft, so hat der Spielervermittler auch nach Ablauf des Vermittlungsvertrages einen Anspruch auf seine jährliche Entlohnung. Dieser Anspruch erlischt erst mit dem Auslaufen des Arbeitsvertrages oder sobald der Spieler einen neuen, nicht mehr mit Hilfe des Spielervermittlers ausgehandelten Arbeitsvertrag unterzeichnet hat. b. Verein als Auftraggeber: Der Spielervermittler erhält eine einmalige Zahlung von zuzügl. 20% Ust Die vorgenannte Vergütung ist binnen 14 Tagen nach Abschluss des Anstellungsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dessen vom Spielervermittler vermittelten Vertragspartner, d.h. zwischen dem Spieler und dem Verein, zur Zahlung fällig, Drittens: Exklusivität Die Parteien vereinbaren, dass die Vermittlungsrechte exklusiv an den Spielervermittler übertragen werden. Für den Fall, dass der Auftraggeber bei vereinbarter Exklusivität noch andere Spielervermittler beauftragt und es zum Abschluss eines Vertrages durch Tätigkeit eines anderen Spielervermittlers kommt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von sofort fällig. Viertens: Zwingende Gesetze 1. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der Statuten, Reglemente, Weisungen und Entscheide der zuständigen Organe der FIFA, der Konföderationen und der betreffenden Verbände sowie öffentlich-rechtlicher Vorschriften bezüglich der Arbeitsvermittlung und anderer Gesetze, die auf dem Gebiet des Nationalverbands gelten, wie auch zur Einhaltung internationalen Rechts und einschlägiger Übereinkommen.

3 2. Die Parteien sind verpflichtet, sich bezüglich jeglicher Ansprüche der Zuständigkeit des Nationalverbands oder der FIFA zu unterwerfen. Der Rechtsweg über die ordentlichen Gerichte ist ausgeschlossen, soweit er nicht ausdrücklich in den FIFA-Reglementen vorgesehen ist. Fünftens: Kündigung 1. Dieser Vertrag kann während des ersten Jahres nicht ordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Jahres kann dieser Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Quartalsende gekündigt werden. 2. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.. 3. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sechstens: Sonstige Vereinbarungen 1. Der Spielervermittler verpflichtet sich, in Absprache mit dem Auftraggeber, diesem mögliche Vertragspartner zwecks Abschluss eines Arbeitsvertrages zu suchen, den Auftraggeber auf interessierte potentielle Vertragspartner aufmerksam zu machen sowie das Zusammentreffen vom Auftraggeber und potentiellen Vertragspartnern in die Wege zu leiten. 2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Spielervermittler alle für die Vermittlungstätigkeit notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Im Falle des Spielers sind dies insbesondere ein Lebenslauf, Zeugnisse, Hinweise auf laufende Arbeitsverträge und sportsverbandsspezifische Informationen, wie z.b. bzgl. Einsatzberechtigung, Freigabeerklärung sowie einen Bericht über den persönlichen Gesundheitszustand. 3. Verständigungen oder Benachrichtigungen sind an die in diesem Vertrag genannten Anschriften zu richten. Jeder Partei steht es jedoch frei, der anderen Partei Änderungen in der Anschrift, Telefonnummer, Telefaxnummer oder Adresse schriftlich (brieflich) bekannt zu geben. Zehn Tage nach der Absendung einer derartigen Verständigung gilt die Adresse, Telefonnummer, Telefaxnum-

4 mer oder Adresse als geändert. 4. Die Vertragsparteien erklären, dass zwischen ihnen keine weiteren Sondervereinbarungen, die den im Spielervermittlerreglement enthaltenen Grundsätzen entsprechen und beim zuständigen Nationalverband zu hinterlegen wären, geschlossen wurden. 5. Auf Wunsch des Spielers als Auftraggeber verpflichtet sich die Agentur nolimitsports, diesem auch mögliche Vertragspartner zwecks Abschlusses von Sponsoring-, Ausrüstungs- und/oder Werbeverträgen sowie Aufträge für Fotoshootings zu suchen. Der Agentur nolimitsports stehen auch hier im Falle eines erfolgreichen Abschlusses je 10% der vertraglich fixierten Bruttogage zuzügl. 20% Ust zu, zahlbar binnen 14 Tagen ab Abschluß. 6.Aufwendungen, die der Spielervermittler bzw. die Agentur für den Auftraggeber tätigt (insbesondere Kosten für Reise, Aufenthalt, Verpflegung, behördliche Bewilligungen, sportliche, kommunikationstechnologische und andere Ausrüstungsgegenstände,.) hat der Auftraggeber binnen 8 Wochen zu ersetzen, sofern diesbezüglich von den Vertragsparteien keine anders lautende Vereinbarung getroffen wird. Sechstens: Schlussformel Dieser Vertrag wird in vierfacher Ausfertigung unterzeichnet, und die Exemplare werden folgenden Stellen zugeleitet: 1. dem Nationalverband, bei dem der Spielervermittler registriert ist - ÖFB 2. dem Nationalverband, bei dem der Auftraggeber registriert ist - 3. dem Spielervermittler 4. dem Auftraggeber, am

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