Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
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- Renate Amsel
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1 Senatsverwaltung für Integration, Berlin, den 21. September 2009 Arbeit und Soziales / Telefon: (9229) 1600 LAGeSo - ZS C 1 - Fax: (9229) Michael.Thom@lageso.berlin.de An die Vorsitzende des Ausschusses für Integration, Arbeit, Berufliche Bildung und Soziales über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin 1596 über Senatskanzlei G Sen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Kapitel Landesamt für Gesundheit und Soziales - Soziales - MG 03 Ausgleichsabgabe (SGB IX) Vorgang: 44. Sitzung des Ausschusses für Integration, Arbeit, Berufliche Bildung und Soziales vom 03. September 2009 Ansätze (tabellarisch) (MG 03 Einnahmen und Ausgaben) - Einnahmen Ausgaben Haushaltsplan 2008: , ,00 Haushaltsplan 2009: , ,00 Haushaltsplanentwurf 2010: , ,00 Haushaltsplanentwurf 2011: , ,00 Ist 2008: , ,04 Verfügungsbeschränkungen: - - aktuelles Ist (Stand: ) , ,81 Gesamtkosten: Der Ausschuss für Integration, Arbeit, Berufliche Bildung und Soziales hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Der Ausschuss bittet zu der Maßnahmengruppe 03 (Ausgleichsabgabe SGB IX) um einen Bericht zu folgenden Fragen: Zum Titel Ausgleichsabgaben nach dem SGB IX - MG 03 (lfd. Nr. 88 der Synopse der Berichtsaufträge): FDP Sind Ansätze 2010/2011 realistisch in Anbetracht von Konjunkturkrise und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt? 1
2 Bündnis 90/Die Grünen - Stand der Rücklagen - Bedarfsentwicklung - Aktuelle Planung - Begründung Ansatz 2010/2011(aktuelles Ist per ,32 ) SPD/Linke Bericht über die Stattgabe von Kündigungen Wie viele Anmeldungen, Stattgaben und Ablehnungen Zum Titel Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen aus der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (lfd. Nr. 100 der Synopse der Berichtsaufträge): Bündnis 90/Die Grünen Welche konkreten Aufklärungsmaßnahmen wurden bereits in 2009 umgesetzt, welche Maßnahmen sind konkret für 2010 und2011 geplant, wer wird diese Maßnahmen durchführen? Zu den Titeln Leistungen an öffentliche und private Unternehmen (lfd. Nr. 101 der Synopse der Berichtsaufträge): FDP Welche öffentlichen Unternehmen haben bislang welche Summen erhalten? Sind Ansätze realistisch angesichts der Konjunkturkrise? CDU (nur Titel 68398) Welche Träger werden in welchem Umfang Arbeitsplätze bereit stellen? Zum Titel Leistungen für Investitionen an öffentliche Unternehmen aus der Ausgleichsabgabe (lfd. Nr. 102 der Synopse der Berichtsaufträge): CDU Wie viele Plätze sind in den beiden Bereichen Arbeit, Ausbildung geplant und wo sollen sie angesiedelt werden? Ich bitte, den Berichtsauftrag mit nachfolgender Darstellung als erledigt anzusehen. Hierzu wird berichtet: Die nachfolgende Darstellung fasst, soweit sachlich angezeigt, die zu behandelnden Fragestellungen zu Themenkomplexen zusammen; sie folgt insoweit nicht der Reihenfolge der aufgezählten Fragestellungen. I. Allgemeines Die Leistungen des Integrationsamtes aus der Ausgleichsabgabe im Rahmen des Schwerbehindertenrechts haben primär das Ziel, behinderungsbedingte Nachteile - resultierend aus der körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung - von schwerbehinderten Menschen bei der Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu kompensieren. Die Leistungen sind weniger geeignet, allgemeine konjunkturelle Schwankungen auf dem Ar- 2
3 beitsmarkt auszugleichen. Gleichwohl ist abzusehen, dass Arbeitgeber infolge der Konjunkturkrise verstärkt Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen (sog. Minderleistungsausgleich oder notwendige personelle Unterstützung nach 27 Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabenverordnung) nachfragen werden. Seit 2007 steigen die Leistungsausgaben aus der Ausgleichsabgabe erheblich. Sind im Jahre 2007 noch rd. 16,4 Mio. für Leistungen aufgewendet worden, hat sich diese Summe im Jahr 2008 bereits auf rd. 18,1 Mio. erhöht. Im laufenden Jahr setzt sich dieser Trend fort. Schwerpunkte der Ausgabensteigerungen: Die Investitionshilfen an Arbeitgeber ( 15 SchwbAV) werden sich durch die Umsetzung des kürzlich vorgestellten Programms " Schwerbehinderten-Joboffensive 2010 (SchwoB 2010)" annähernd verdoppeln. Auch die Zuschüsse für die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen ( 26) werden aufgrund gestiegener Nachfrage ansteigen. Einen besonderen Anstieg werden die Leistungen zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen an Arbeitgeber ( 27 SchwbAV) ebenfalls aufgrund weiter steigender Nachfrage erfahren. Im Bereich der Leistungen an schwerbehinderte Menschen wird die Zahl der Zuschüsse für die Leistungsart "Arbeitsassistenz" weiter steigen, da immer mehr schwerbehinderte Menschen Assistenzleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen. Die Zuschüsse an Integrationsfachdienste werden sich aufgrund von Stellenaufstockungen durch neu wahrzunehmende Aufgaben im Bereich des Übergangs "Schule/Beruf" sowie Werkstatt/1.Arbeitsmarkt und infolge verstärkter Öffentlichkeitsarbeit erheblich erhöhen. Rücklage Der Stand der Rücklage zum betrug: ,60. Die Rücklage wird unter anderem nachhaltig abgeschmolzen durch das Berliner Sonderprogramm "SchwoB 2010" mit einem Finanzvolumen von 8,7 Mio.. Das Sonderprogramm hat eine Laufzeit von 2 Jahren von September 2009 bis August 2011, zur Ausfinanzierung von Bewilligungen an Arbeitgeber (z.b. Integrationsbudget, welches an Arbeitgeber bis zu 5 Jahre gezahlt wird) fließen die Mittel allerdings zum Teil erst in den kommenden Jahren ab. II. Veranschlagung der Einnahmen Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe (Titel 11198) sind seit dem Jahr 2006 kontinuierlich von rd. 16,4 Mio. auf aktuell (Stichtag ) ca. 20,5 Mio. gestiegen. Bis zum Jahresende werden 21,5 Mio. erwartet. Für die Jahre 2010/2011 wird nur mit einem leichten Rückgang gerechnet. Im Hinblick auf die aktuelle Wirtschafts- u. Finanzkrise sind unmittelbare gravierende Auswirkungen auf die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe derzeit nicht erkennbar. III. Veranschlagung der Ausgaben Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen (Titel ) Die Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsarbeit für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Beauftragte der Arbeitgeber ist eine Pflichtaufgabe des Integrationsamtes nach 102 Abs. 2 SGB IX. Auch im Zusammenhang mit dem Programm "SchwoB 2010" ist eine erhebliche Erweiterung der Schulungs- und Aufklärungsarbeit des Integrationsamtes mit den Schwerpunkten Arbeitgeberinformation, schwerbehinderte Schüler und schwerbehinderte Werkstattabgänger vorgesehen. 3
4 Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Schulungs- und Aufklärungsarbeit des Integrationsamtes mit der Zielsetzung, insbesondere kleine und mittlere Firmen über die Unterstützungsmaßnahmen des Integrationsamtes zu informieren, zu intensivieren. Konkret geplant sind in 2010 und 2011 u. a. - Eine höhere Anzahl (65 statt bisher 50) von Schulungen durch Mitarbeiter des Integrationsamtes sowie durch Fremddozenten - für Schwerbehindertenvertreter, Vertreter der Arbeitgeber, Personalräte usw. (künftig mit einer Erweiterung der Themenbreite) - Verstärkte Teilnahme an Messen und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen: - Teilnahme an Arbeitskreisen (mit Beteiligung der Gewerkschaften und Arbeitnehmern) - In einem neuen Umfang Betriebsbesuche bei Arbeitgebern zur Bekanntmachung von Leistungen des Integrationsamtes - Erstellung und Versendung von Informationsmaterial an alle relevanten Zielgruppen - Teilnahme an Firmenveranstaltungen (z. B. Gesundheitstage) in einem künftig zu steigernden Umfang - Darüber hinaus, in einem ebenfalls gesteigerten Umfang, Einzelinfoveranstaltungen in Betrieben zu besonderen Themen, wie z. B. im Hinblick auf die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretungen. - Als wesentlicher Teil der Öffentlichkeitsarbeit ist hier auch die alljährliche Verleihung des Integrationspreises zu nennen. Leistungen an öffentliche und private Unternehmen (Titel 68298, 68398, u ) Im Zeitraum vom haben im konsumtiven Bereich (Titel 68298) u. a. die BSR (= ,20 ), die BVG (= ,37 ) sowie sonstige öffentliche Unternehmen (wie. z. B. die e.v. Kirche, Akademie der Künste (= ,99 ) und im investiven Bereich (Titel ) die Charité (= ,99 ), die BÄ von Berlin (= ,70 ) sowie sonstige öffentliche Unternehmen (wie z. B. ITDZ, Bundesamt für Materialforschung, BMAS (= ,11 ) Mittel erhalten. Die Ansatzbildung bei den vier o. g. Titeln erfolgte unter folgender Prämisse: Unter Berücksichtigung der zu verstärkenden Öffentlichkeitsarbeit und der Umsetzung des Berliner Förderprogramms zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen "Schwerbehinderten-Joboffensive 2010 (SchwoB2010)" orientiert sich die Ansatzbildung an der zu erwartenden Nachfrage. Die Joboffensive soll aber durch seine finanziellen Anreize Arbeitgeber ermutigen, (mehr) Arbeitsplätze für behinderte Menschen zu schaffen. Insgesamt sollen mit diesem Programm in einem Zeitraum von zwei Jahren 100 Arbeitsplätze sowie 50 Ausbildungsplätze geschaffen werden. Zuschüsse aus diesem Programm können von allen Arbeitgebern, sowohl aus dem öffentlichen als auch aus dem nicht-öffentlichen 4
5 Bereich in allen Branchen in Anspruch genommen werden. Seitens des Integrationsamtes unterliegt dieses Programm somit arbeitgeberseitig keinerlei Beschränkungen. Bei allen Titeln sind aus aktuellen konjunkturellen Einflüsse derzeit keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten. IV. Stattgabe von Kündigungen 2008 Insgesamt sind im Jahr Anträge auf Zustimmung zur Kündigung eingegangen. Im selben Zeitraum wurden insgesamt 1144 Anträge abgeschlossen. Diese Zahl beinhaltet auch nicht abgeschlossene und in das Jahr 2008 übernommene Anträge aus dem Jahr Die 1144 abgeschlossenen Anträge gliedern sich wie folgt auf: 1. Zustimmungen zu Kündigungen: Ablehnungen zu Kündigungen: Rücknahmen zu Kündigungen: Sonstige (z.b.aufhebungsvertrag, Unzuständigkeit wg. Nichtvorliegens der Schwerbehinderteneigenschaft etc.): Insgesamt sind vom Anträge auf Zustimmung zur Kündigung eingegangen. Im selben Zeitraum wurden insgesamt 950 Anträge abgeschlossen. Diese Zahl beinhaltet auch nicht abgeschlossene und in das Jahr 2009 übernommene Anträge aus dem Vorjahr. Die 950 abgeschlossenen Anträge gliedern sich wie folgt auf: 1. Zustimmungen zu Kündigungen: Ablehnungen zu Kündigungen: Rücknahmen von Kündigungen: Sonstige (z.b.aufhebungsvertrag, Unzuständigkeit wg. Nichtvorliegens der Schwerbehinderteneigenschaft etc.): 94 Bei etwa 80 % aller Zustimmungen zur Kündigung liegen der Entscheidung betriebsbedingte Ursachen, wie Insolvenzen, Betriebsverlagerung außerhalb Berlins, Betriebsverkleinerung verbunden mit strukturellem Personalabbau, zugrunde. Die verbleibenden ca. 20 % beinhalten "verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigungen", also Fehlverhalten wie Verstoß gegen das Verbot von Alkohol am Arbeitsplatz, Verdacht einer Straftat, Minderleistung, dauernder verspäteter Arbeitsbeginn des Arbeitnehmers etc.. Trotz der geringen Fallzahlen dieser Kündigungsart ist der Arbeitsaufwand im Verhältnis zu den vorgenannten betriebsbedingten Kündigungen sehr hoch. Dies hat seine Gründe in aufwändigen Ermittlungen der in der Regel sehr unterschiedlichen Darstellungen von Arbeitgebern und schwerbehindertem Menschen (sbm) bezüglich des der Kündigung zugrundeliegenden Sachverhaltes. Die Einschaltung von Integrationsfachdiensten sowie die Einholung fachärztlicher Gutachten z.b. zur Gesundheitsprognose des sbm. ist hier vermehrt erforderlich. Die Zahl der Ablehnungen auf Zustimmung zur Kündigung ist deshalb so gering, da in nur seltenen Fällen ein ursächlicher Zusammenhang zwischen anerkannter Behinderung und Kündigungsgrund besteht. Es führt jedoch nicht in jedem Fall ein Zusammenhang zwischen Behinderung und Kündigung zwangsläufig zu einer Ablehnung, weil dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des sbm. nicht in jedem Fall zuzumuten ist. (Beispiel: Eine Kranken- 5
6 schwester mit der anerkannten Behinderung "Alkoholkrankheit" vertauscht Tabletten ihrer Patienten.) Häufigster Grund für die Rücknahme von Kündigungen sind die im Rahmen von Kündigungsschutzverhandlungen/anhörungen angebotenen Dienstleistungen des Integrationsamtes, wie finanzielle Hilfen zur behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes und/oder laufende mtl. Zuschüsse zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen des Arbeitgebers, die diesem durch die Beschäftigung des jeweiligen sbm. entstehen. Auch das Angebot der Inanspruchnahme der begleitenden Unterstützung durch die Integrationsfachdienste leistet einen wesentlichen Beitrag zur Antragsrücknahme und damit zum Erhalt der Arbeitsverhältnisse von sbm. Dr. Heidi K n a k e W e r n e r Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales 6
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