Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung. Wirtschaft inklusiv. Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung

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1 Wirtschaft inklusiv Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung Jobs Inklusiv! 18. Februar 2014 Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung Neue Chancen für Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt

2 Bundesweite Kampagne Sensibilisierung von Unternehmen für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Wirtschaft inklusiv Initiiert von Umsetzung durch

3 Förderung & Laufzeit! Gefördert durch das BMAS aus Mitteln der Ausgleichsabgabe! Drei Jahre Laufzeit der Teilprojekte in den beteiligten Bundesländern ab 01. Februar 2014 Folie 5

4 Betriebe! Menschen mit Behinderung für die Unternehmen als Fachkräfte- Ressource erschließen! Unternehmen für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit [Schwer-] Behinderung gewinnen und unterstützen Inklusionslotsen! Inklusionslotsen [1,6 IL in Hessen]! Information, Unterstützung und Beratung! Fragestellungen der Unternehmen aufgreifen, aufarbeiten, bestehende regionale Netzwerkpartner einbinden know-how der betrieblichen Akteure erweitern

5 Lotse! Erfahrener Nautiker mit Kenntnissen der regionalen Gewässer und Untiefen! Berät den Kapitän, der die Verantwortung über das Schiff behält! Wenn Fahrwasser bekannt ist, verlässt Lotse das Schiff Verantwortliche im Betrieb! Vorrangige Ansprechpartner der Inklusionslotsen! Sensibilisierung für das Arbeitskräftepotenzial und die Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen! Kontakte zu bestehender Teilhabestruktur herstellen

6 Werkzeuge & Methoden! fallunabhängige Beratung der Betriebe! Entwicklung von Informationsmaterialien für die betriebliche Praxis! Fortbildungen für Verantwortliche im Betrieb sowie Beiträge zur Vernetzung der bereits vorhanden Teilhabestruktur Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Carsten Rehbein Regionalleiter

7 Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten des es Jobs Inklusiv! 18. Februar Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe Personenkreis des SGB IX schwerbehinderte Menschen gleichgestellte behinderte Menschen 2

8 Aktuell: Neues Hessisches Arbeitsmarktprogramm Entwurf Ein neues Programm wird derzeit erarbeitet: Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS). Start - voraussichtlich im April 2014, dann rückwirkend ab Januar Wer wird durch HePAS gefördert? Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen Schwerbehinderte Langzeitarbeitslose Entwurf Übergang aus der WfbM zum ersten Arbeitsmarkt Übergang vom Integrationsprojekt zu neuem Arbeitgeber Schwerbehinderte Menschen, die das 45. Lebensjahr vollendet haben 4

9 Leistungen in Form von Prämien Förderung von Praktika Entwurf Förderung der Probebeschäftigung Ausbildungsprämie Einstellungsprämie Einstellungsprämie nach WfbM-Beschäftigung Förderung von Integrationsabteilungen Begleitung von Beschäftigungsverhältnissen Projektförderung 5 Weitere Leistungen an Arbeitgeber Zuschüsse für neue Arbeits- und Ausbildungsplätze Zuschüsse zur behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen Hilfen bei außergewöhnlichen Belastungen (bei Minderleistung und personeller Unterstützung) Beratungsangebote (Technischer Beratungsdienst, Integrationsfachdienste) 6

10 Leistungen an schwerbehinderte Arbeitnehmer Für Weiterbildung Für Kommunikationshilfen Für technische Arbeitshilfen Für Arbeitsassistenz Für Begleitung im Rahmen unterstützter Beschäftigung 7 Kündigungsschutz 8

11 Das Vorurteil: Kündigungsschutz ist (notwendiges) Übel behördliches Zustimmungsverfahren mit hohem Verwaltungsaufwand steht neben normalem Kündigungsschutz schränkt Dispositionsrecht der Arbeitgeber in zeitlicher und organisatorischer Hinsicht ein 9 Die Praxis: Kündigungsschutz ist Chance zum Konsens gütliche Einigung stabile Lösungen umfassender Leistungscheck Mitverantwortung bei der Problemlösung neutraler Service bei der Klärung von Eignung und Einsatzmöglichkeiten Prävention frühzeitig nutzen 10

12 Der schwerbehinderte Arbeitnehmer unkündbar? Ergebnisse bei ordentlichen Kündigungsverfahren in 2012 Zustimmung ohne Einverständnis des sb M 41,3% Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses 13,8% Beendigung aus anderen Gründen 3% Zustimmung mit Einverständnis des sb M 27,4% Quelle: Eigene Statistik Stand: Aufhebungsverträge 14,5% 11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen: 12

13 Christa Weidt-Klaes, Regionaldirektion Hessen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen und RDn: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Logoauswahl Themen! Der Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen! Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber! Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer! Empfehlung Seite 2

14 Der Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen Das Wichtigste zum Arbeitsmarkt in Kürze! Die Zahl schwerbehinderter Menschen steigt infolge der demografischen Alterung. Denn: Schwerbehinderte sind überwiegend ältere Menschen. Die Ursache der Schwerbehinderung ist meist eine im Lebensverlauf erworbene Krankheit.! Auch schwerbehinderte Menschen profitieren vom Aufschwung am Arbeitsmarkt. Allerdings: nicht ganz so stark wie nicht schwerbehinderte Menschen. Gemessen am Arbeitslosenbestand werden sie allerdings auch nicht so häufig arbeitslos.! Fast zwei Fünftel der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen sind 55 Jahre und älter, das Auslaufen vorruhestandsähnlicher Regelungen wirkt sich daher besonders aus.! Ohne das Auslaufen dieser Regelungen wäre die Arbeitslosigkeit im mehrjährigen Vergleich deutlich zurückgegangen. Seite 3 Der Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen! Anteilig finden sich bei schwerbehinderten Arbeitslosen etwas mehr Fachkräfte als bei nicht schwerbehinderten Arbeitslosen. Trotzdem gelingt es ihnen seltener als Menschen ohne Schwerbehinderung wieder eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen.! Die aktuellen Zahlen: Im Januar 2014 waren in Hessen schwerbehinderte Menschen in beiden Rechtskreisen arbeitslos gemeldet, darunter Männer, Frauen 418 schwerbehinderte Menschen im Alter von Jahren schwerbehinderte Menschen im Alter von Jahren schwerbehinderte Menschen im Alter von 55 Jahren und älter Fazit: Der Eintritt in Arbeitslosigkeit muss nach Möglichkeit durch präventive Maßnahmen in den Betrieben verhindert werden. Falls dies nicht gelingt, sollte der Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt schnellstmöglich erfolgen. Seite 4

15 Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber! Arbeitsmarktberatung ( 29 i.v.m. 34 SGB III) (1) Die Arbeitsmarktberatung der Agentur für Arbeit soll die Arbeitgeber bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen unterstützen. Sie umfasst die Erteilung von Auskunft und Rat zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe, zur Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen und der Arbeitszeit von Auszubildenden sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung, zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Auszubildenden und von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu Leistungen der Arbeitsförderung. Seite 5 Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber! Vermittlungsangebot ( 29 i.v.m. 34 SGB III) (1) Die Agentur für Arbeit hat Ausbildungssuchenden, Arbeitsuchenden und Arbeitgebern Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung (Vermittlung) anzubieten. Die Agentur für Arbeit stellt sicher, dass Ausbildungssuchende und Arbeitslose, deren berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert sein wird, eine verstärkte vermittlerische Unterstützung erhalten. (2) Die Agentur für Arbeit hat durch Vermittlung darauf hinzuwirken, dass Ausbildungsuchende eine Ausbildungsstelle, Arbeitsuchende eine Arbeitsstelle und Arbeitgeber geeignete Auszubildende sowie geeignete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten. Sie hat dabei die Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit der Ausbildungssuchenden und Arbeitsuchenden sowie die Anforderungen der angebotenen Stellen zu berücksichtigen. Seite 6

16 Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber! Probeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen ( 46 SGB III) (1) Arbeitgebern können die Kosten für eine befristete Probebeschäftigung behinderter, schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne von 2 des Neunten Buches bis zu einer Dauer von drei Monaten erstattet werden, wenn dadurch die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessert wird oder eine vollständige und dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen ist. (2) Arbeitgeber können Zuschüsse für eine behindertengerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen erhalten, soweit dies erforderlich ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern und eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitgebers nach dem Teil 2 des Neunten Buches nicht besteht. Seite 7 Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber! Einstiegsqualifizierung ( 54a SGB III) (1) Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse zur Vergütung bis zu einer Höhe von 216 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag der oder des Auszubildenden gefördert werden. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit.. Eine Einstiegsqualifizierung kann für die Dauer von sechs bis längstens zwölf Monaten gefördert werden, wenn sie 1. auf der Grundlage eines Vertrages im Sinne des 26 des Berufsbildungsgesetzes mit der oder dem Auszubildenden durchgeführt wird, 2. auf einen anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, 25 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung, des Seemannsgesetzes oder des Altenpflegegesetzes vorbereitet Seite 8

17 Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber! Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter und schwerbehinderter Menschen ( 73 SGB III) (1) Arbeitgeber können für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von behinderten und schwerbehinderten Menschen im Sinne des 104 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e des Neunten Buches durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder zu einer vergleichbaren Vergütung gefördert werden, wenn die Aus- oder Weiterbildung sonst nicht zu erreichen ist. (2) Die monatlichen Zuschüsse sollen regelmäßig 60 Prozent, bei schwerbehinderten Menschen 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr oder der vergleichbaren Vergütung einschließlich des darauf entfallenden pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag nicht übersteigen. In begründeten Ausnahmefällen können Zuschüsse jeweils bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr erbracht werden. (3) Bei Übernahme schwerbehinderter Menschen in ein Arbeitsverhältnis durch den ausbildenden oder einen anderen Arbeitgeber im Anschluss an eine abgeschlossene Ausoder Weiterbildung kann ein Eingliederungszuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts ( 91) für die Dauer von einem Jahr erbracht werden, sofern während der Aus- oder Weiterbildung Zuschüsse erbracht wurden. Seite 9 Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber! Eingliederungszuschuss für behinderter und schwerbehinderter Menschen ( 90 SGB III) (1) Für behinderte und schwerbehinderte Menschen kann der Eingliederungszuschuss bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und die Förderdauer bis zu 24 Monate betragen. (2) Für schwerbehinderte Menschen im Sinne des 104 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a bis d des Neunten Buches und ihnen nach 2 Absatz 3 des Neunten Buches von den Agenturen für Arbeit gleichgestellte behinderte Menschen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist (besonders betroffene schwerbehinderte Menschen) kann der Eingliederungszuschuss bis zu 70 Prozent des berücksichtigenden Arbeitsentgelts und die Förderdauer bis zu 60 Monate betragen. Die Förderdauer kann bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, bis zu 96 Monate betragen. Seite 10

18 Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer! Berufsberatung ( 29 i.v.m SGB III)! Berufsorientierung ( 33 SGB III)! Vermittlungsangebot ( 29 i.v.m. 34 SGB III)! Teilhabe am Arbeitsleben ( 112 SGB III) (1) Für behinderte Menschen können Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern, soweit Art oder Schwere der Behinderung dies erfordern. (2) Bei der Auswahl der Leistungen sind Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes angemessen zu berücksichtigen. Soweit erforderlich, ist auch die berufliche Eignung abzuklären oder eine Arbeitserprobung durchzuführen.! Leistungen zur Teilhabe ( 113 SGB III) - allgemeine und besondere Leistungen Seite 11 Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer! Leistungen ( 115 SGB III) Aktivierung, Förderung Berufsvorbereitung und außerbetriebliche Ausbildung, Weiterbildung, Existenzgründung! Grundsatz ( 117 SGB III) besondere Leistungen, abgestellt auf den speziellen Förderbedarf! Leistungen ( 118 SGB III) Übergangsgeld, ggf. das Ausbildungsgeld, Teilnahmekosten für eine Maßnahme Die Leistungen können auf Antrag auch als Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets erbracht werden Seite 12

19 Empfehlung für Arbeitgeber mit Weitblick Die Deckung des Fachkräftebedarfs ist ein Zukunftsthema. Sichern Sie sich Ihre Mitarbeiter durch präventive Maßnahmen im Betrieb durch Einbeziehung aller Zielgruppen bei der Stellenbesetzung Meine Kollegen beraten Sie gern! Fördermöglichkeiten der BA Regionaldirektion Hessen Seite 13

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