::::BDEW/VKU-Leitfaden zur Be- und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Gas

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1 ::::BDEW/VKU-Leitfaden zur Be- und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Gas Herausgegeben vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v., Berlin sowie vom VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V., Berlin Berlin, den 15. Mai 2009

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 6 2. Was sind Mehr- oder Mindermengen? 8 3. Ermittlung der Mehr-/Mindermengen Mehr-/Mindermengenermittlung für RLM-Ausspeisepunkte Mehr-/Mindermengenermittlung für SLP-Zählpunkte bei rollierendem Ableseverfahren Mehr-/Mindermengenermittlung rollierendes Verfahren Mehr-/Mindermengenermittlung jährliche Abgrenzung Mehr-/Mindermengenermittlung Monatsverfahren Mehr-/Mindermengenermittlung für SLP-Ausspeisepunkte bei stichtagsbezogenen Ableseverfahren Meldung der Mehr-/Mindermengen an den Bilanzkreisnetzbetreiber zur Führung des Netzkontos Aufgaben des Ausspeisenetzbetreibers Sondersituation zum 1. Oktober Aufgaben des Bilanzkreisnetzbetreibers Preisbildung der Mehr-/Mindermengen Abwicklung Zahlungsströme zwischen Ausspeisenetzbetreiber und Transportkunden Abwicklung der Zahlungsströme für RLM-Zählpunkte Abwicklung der Zahlungsströme für SLP-Zählpunkte Abwicklung Zahlungsströme zwischen Ausspeise- und Bilanzkreisnetzbetreiber Prinzipielle Vorgehensweise Rechnungen für Mehrmengen vom ANB an den BKN Rechnungen für Mindermengen vom BKN an den ANB Sondersituation zum 1. Oktober BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 2 von 56

3 8. Inhalte der Datenmeldungen und Rechnungen bzw. Gutschriften Rechnungs- bzw. Gutschrifterstellung vom ANB an den TK Datenmeldung und Rechnungslegung zwischen ANB und BKN Mengenmeldungen für die Führung des Netzkontos (ANB an BKN) Datenmeldung für Rechnungen bzw. Gutschriften für die Abrechnung der Mehr- /Mindermengen (ANB an BKN) Prozessdarstellung Abrechnung der Mehr-/Mindermengen zwischen ANB und TK Monatliche Abrechnung der RLM-Mehr-/Mindermengen zwischen Ausspeisenetzbetreiber und Transportkunde Abrechnung der SLP Mehr-/Mindermengen zwischen Ausspeisenetzbetreiber und Transportkunde im rollierenden Ableseverfahren Abrechnung der SLP-Mehr-/Mindermengen zwischen Ausspeisenetzbetreiber und Transportkunde rollierende Ablesung mit jährlichem Abgrenzungsverfahren Abrechnung der SLP-Mehr-/Mindermengen zwischen Ausspeisenetzbetreiber und Transportkunde rollierende Ablesung und Monatsverfahren Abrechnung der SLP-Mehr-/Mindermengen zwischen Ausspeisenetzbetreiber und Transportkunden Stichtags-Verfahren Meldung der Mehrmengen und Mindermengen vom ANB an den BKN Abrechnung der Mehr-/Mindermengen zwischen ANB und BKN Abrechnung der Mehrmengen zwischen Ausspeisenetzbetreiber und Bilanzkreisnetzbetreiber Abrechnung der Mindermengen zwischen Ausspeisenetzbetreiber und Bilanzkreisnetzbetreiber Übersicht über die verschiedenen Termine 55 BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 3 von 56

4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Abweichungen der Tagesmengen der SLP-Kunden mit Profil TU München in Abhängigkeit vom Temperaturprognosefehler... 9 Abbildung 2: Aggregation der einzelnen Ausspeisepunkte je Transportkunde...20 Abbildung 3: Aggregation der Transportkunden nach Mehrmenge und nach Mindermenge.21 Abbildung 4: Netzkontensaldo...24 Abbildung 5: Zahlungsflüsse einer SLP-Mehrmengenabrechnung zwischen ANB und BKN.30 Abbildung 6: Zahlungsflüsse einer SLP-Mindermengenabrechnung zwischen ANB und BKN...32 Abbildung 7: CSV-Datei zur Übermittlung von Einzeldaten RLM-Ausspeisepunkte...35 Abbildung 8: Darstellung der Eingabemaske der SLP-Mengenmeldung...37 Abbildung 9: Darstellung der Eingabemaske der RLM-Mengenmeldung...37 Abbildung 10: Monatliche RLM-Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen ANB und TK...39 Abbildung 11: Abrechnung der SLP-Mehr-/Mindermengen zwischen ANB und TK rollierende Ablesung und rollierende Mehr-/Mindermengenabrechnung...41 Abbildung 12: Abrechnung der SLP-Mehr-/Mindermengen zwischen ANB und TK rollierende Ablesung mit jährlichem Abgrenzungsverfahren...43 Abbildung 13: Abrechnung der SLP-Mehr-/Mindermengen zwischen ANB und TK rollierende Ablesung und Monatsverfahren...45 Abbildung 14: Abrechnung der SLP-Mehr-/Mindermengen zwischen ANB und TK Stichtagsablesung und jährliche Mehr-/ Mindermengenabrechnung...47 Abbildung 15: Meldung der Mehr- und Mindermengen vom ANB an den BKN...49 Abbildung 16: Abrechnung der Mehrmengen zwischen ANB und BKN...51 Abbildung 17: Abrechnung der Mindermengen zwischen ANB und BKN...53 BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 4 von 56

5 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Mehr-/Mindermengenermittlung rollierendes Verfahren...14 Tabelle 2: Mehr-/Mindermengenermittlung jährliche Abgrenzung...15 Tabelle 3: Mehr-/Mindermengenermittlung Monatsverfahren...17 Tabelle 4: Mehr-/Mindermengenermittlung jährlich bei Stichtagsabrechnung...18 Tabelle 5: Zeitversatz der Mehr-/Mindermengenermittlung einzelner Monate...22 Tabelle 6: Aufteilung der Mehr-/Mindermenge auf die einzelnen Monate aufgrund der Allokationsprozentsätze...23 Tabelle 7: Übersicht Preisbildung Mehr-/Mindermengenpreis je Monat...25 Tabelle 8: Ermittlung der Mehr-/Mindermengenpreise...27 Tabelle 9: Termine für die Versendung der SLP-Rechnung an den Transportkunden...29 Tabelle 10: Aufteilung der Mehr-/Mindermengen zum Tabelle 11: Monatliche RLM-Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen ANB und TK...40 Tabelle 12: Abrechnung der SLP-Mehr-/Mindermengen zwischen ANB und TK rollierende Ablesung und rollierende Mehr-/Mindermengenabrechnung...42 Tabelle 13: Abrechnung der SLP-Mehr-/Mindermengen zwischen ANB und TK rollierende Ablesung und jährliches Abgrenzungs-Verfahren...44 Tabelle 14: Abrechnung der SLP-Mehr-/Mindermengen zwischen ANB und TK rollierende Ablesung mit Monatsverfahren...46 Tabelle 15: Abrechnung der SLP-Mehr-/Mindermengen zwischen ANB und TK Stichtagsablesung und jährliche Mehr-/Mindermengenabrechnung...48 Tabelle 16: Meldung der Mehr- und Mindermengen vom ANB an den BKN...50 Tabelle 17: Abrechnung der Mehrmengen zwischen ANB und BKN...52 Tabelle 18: Abrechnung der Mindermengen zwischen ANB und BKN...54 Tabelle 19: Übersicht über alle Termine...55 Tabelle 20: Übersicht über alle Termine beispielhaft für Juni BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 5 von 56

6 1. Einführung Aufgrund der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere durch das Grundmodell für Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor (GABi Gas) der Bundesnetzagentur vom 28. Mai wurde die Kooperationsvereinbarung 2 der Netzbetreiber hinsichtlich des Bilanzierungsregimes grundlegend überarbeitet. Dies hat tiefgreifende Auswirkungen auf sämtliche Abwicklungsprozesse der Standardlastprofile (SLP), welche auf Basis der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) von den Ausspeisenetzbetreibern und der Kooperationsvereinbarung abgebildet werden müssen. Die Grundlage für die Mehr-/Mindermengenberechnung für Standardlastprofilkunden ist in 29 Abs. 7 der GasNZV wie folgt beschrieben: Die endgültige Abrechnung von Ein- oder Ausspeisedifferenzen nach Absatz 5 gegenüber einem Transportkunden für einen Lastprofilkunden hat jährlich oder am Ende des Vertragszeitraums auf der Basis der an der entsprechenden Entnahmestelle durch Messung ermittelten tatsächlichen Ausspeisemengen zu erfolgen. Bei der Ermittlung der Ein- oder Ausspeisedifferenzen sind die vom Transportkunden im Abrechnungszeitraum gemäß Lastprofil bereitgestellten Mengen sowie die vorläufig abgerechneten Mengen zu berücksichtigen. Die Mehr-/Mindermengenabrechnung ist in 12 Abs. 1 der Anlage 3 der Kooperationsvereinbarung wie folgt beschrieben: Der Ausspeisenetzbetreiber ermittelt für jede Entnahmestelle nach der endgültigen Ermittlung der Messwerte die Mehr-/Mindermengen. Für alle Entnahmestellen wird der gemäß G 685 ermittelte Verbrauch der SLP- und RLM- Entnahmestellen im Abrechnungszeitraum dem endgültig für die Allokation in den Bilanzkreis des Bilanzkreisverantwortlichen zugrunde liegendem Wert gegenübergestellt. Für die Berechnung des Verbrauchs werden die gemäß G 685 ermittelten endgültigen Brennwerte angewendet. 1 Beschluss BK in dem Verwaltungsverfahren wegen der Festlegung in Sachen Ausgleichsleistungen Gas 2 Vereinbarung über die Kooperation gemäß 20 Abs. 1b EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen, Änderungsfassung vom 29. Juli 2008 BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 6 von 56

7 Durch die Festlegung der Bundesnetzagentur vom 28. Mai 2008 ist aufgrund der alleinigen Verwendung vorläufiger Brennwerte im Rahmen der Bilanzkreisabwicklung jetzt auch eine Mehr-/Mindermengenabrechnung für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) erforderlich. Der vorliegende Leitfaden beschreibt die Ermittlung der Mehr-/Mindermengen sowohl für SLP- und RLM-Zählpunkte, die erforderliche Preisbildung und die Abwicklung der Abrechnung zwischen den einzelnen Marktpartnern unter Berücksichtigung der je Ausspeisenetzbetreiber angewendeten Abrechnungsverfahren. Besonders anzumerken ist, dass die nachfolgend beschriebenen Verfahren insbesondere für die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen für den Zeitraum ab dem gelten. Erst seit diesem Zeitpunkt müssen die Mengen zwischen dem Bilanzkreisnetzbetreiber (BKN) und dem Ausspeisenetzbetreiber (ANB) abgerechnet werden. Für den Zeitraum vor dem wurden zwischen dem Ausspeisenetzbetreiber und dem Transportkunden (TK) im Rahmen der Lieferantenrahmenverträge bilaterale Verfahren festgelegt, die durch diesen Leitfaden nicht tangiert werden. Neben dem Mehr-/Mindermengenpreis wird die jeweils geltende Umsatzsteuer berechnet. Steuerliche Fragen der Mehr-/Mindermengenabrechnung werden in einem gesonderten Anhang zu diesem Leitfaden behandelt. BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 7 von 56

8 2. Was sind Mehr- oder Mindermengen? Mehr- oder Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen den für einen Zählpunkt für einen Zeitraum vom Ausspeisenetzbetreiber an den Bilanzkreisnetzbetreiber gemeldete bilanzkreisrelevanten Allokationsdaten abzüglich des Verbrauchs des jeweiligen Zählpunktes für diesen Zeitraum. Es wird unterschieden zwischen Mehr- und Mindermengen: Mehrmengen entstehen innerhalb des Betrachtungszeitraumes als Differenzmenge, sofern die am Zählpunkt ausgespeiste Gasmenge niedriger ist als die Gasmenge die vom Ausspeisenetzbetreiber in den Bilanzkreis/Subbilanzkonto allokiert wurde. In diesem Fall ist die Mehrmenge ein positiver Wert, Allokation minus verbrauchter Gasmenge ist > 0. Mindermengen entstehen innerhalb des Betrachtungszeitraumes als Differenzmenge, sofern die am Zählpunkt ausgespeiste Gasmenge höher ist als die Gasmenge die vom Ausspeisenetzbetreiber in den Bilanzkreis/Subbilanzkonto allokiert wurde. In diesem Fall ist die Mindermenge ein negativer Wert, Allokation minus verbrauchter Gasmenge ist < 0. Mehr- und Mindermengen an einem einzelnen Zählpunkt sind nicht prognostizierbar und entstehen durch folgende Effekte: Abweichungen im Verbrauchsverhalten der SLP-Ausspeisepunkte bzgl. der angenommenen Jahresverbrauchsprognose und dem Verbrauchsverlauf, Abweichungen zwischen Prognose- und Ist-Temperaturen bei der Ermittlung der synthetischen SLP-Allokationsmengen, Mengendifferenzen bei RLM-Ausspeisepunkten, die durch die Ermittlung der Allokation mit einem vorläufigen Brennwert im Gegensatz zur Ermittlung der abrechnungsrelevanten Mengen mit einem Brennwert nach dem Arbeitsblatt G 685 des DVGW entstehen. Bei der täglichen Berechnung der synthetischen SLP-Mengen unter Verwendung der Prognosetemperatur entstehen Mehr-/Mindermengen durch einen unvermeidbaren Temperaturprognosefehler. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Auswirkung der Abweichung zwischen Ist- und Prognosetemperatur auf die SLP-Menge. BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 8 von 56

9 Abbildung 1: Abweichungen der Tagesmengen der SLP-Kunden mit Profil TU München in Abhängigkeit vom Temperaturprognosefehler Abweichung des h-wertes vom h-wert mit Isttemperatur 90% 70% 50% 30% 10% -10% -30% Abweichung des h-wertes bei Tgeo mit Isttemperatur bzw. Tgeo mit Temperaturfehler von xx CProfil EFH 03 Bayern Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose 0,5 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose 1 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose 1,5 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose 2 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose 2,5 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose 3 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose -0,5 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose - 1 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose -1,5 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose - 2 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose - 2,5 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose - 3 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose 3,5 C Delta Tgeo zwischen Ist und Prognose - 3,5 C - 3,5 C - 3,0 C - 2,5 C - 2,0 C - 1,5 C - 1,0C - 0,5C -50% Geometrische Reihe mit Isttemperaturen Eine Besonderheit stellen die Mehr-/Mindermengen im analytischen SLP-Verfahren dar. Nachdem die Restlastkurve auf alle Ausspeisepunkte aufgeteilt ist, bleiben am Ende des Tages keine Mengen übrig, alle Differenzen wurden verteilt. Natürlich treten auch im analytischen Verfahren Unterschiede zwischen dem prognostizierten Verbrauch und dem tatsächlichen gemessenen Verbrauch je Zählpunkt auf. In Summe über alle Zählpunkte aggregiert saldieren sich diese Differenzen aber zumindest theoretisch zu Null. Mehr-/Mindermengen sind nicht prognostizierbar, da sie vom Verbrauchsverhalten des Kunden, der Güte des zugeordneten Lastprofils und von der Prognosegüte der Anbieter von Temperaturdaten abhängen. Mehr-/Mindermengen können immer erst ermittelt werden nachdem der Verbrauch des Kunden an der Entnahmestelle festgestellt wurde. BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 9 von 56

10 3. Ermittlung der Mehr-/Mindermengen Die Gasnetzzugangsverordnung lässt gemäß 29 Nr. 7 dem Ausspeisenetzbetreiber die Wahl, ob die Mehr-/Mindermengenermittlung und -abrechnung einmal jährlich für alle Kunden zu einem Stichtag durchgeführt wird oder rollierend über das ganze Jahr erfolgt. Aus diesem Grund sind verschiedene Verfahren möglich, die Mehr-/ Mindermengen gegenüber dem Transportkunden abzurechnen. Die Vorgehensweise aller nachfolgend in diesem Leitfaden beschriebenen Verfahren zur Ermittlung der Mehr-/Mindermengen ist immer identisch: eine ausgespeiste Gasmenge in kwh wird je Zählpunkt ermittelt und mit einer in einen Bilanzkreis für den gleichen Zählpunkt vom Ausspeisenetzbetreiber am Tag D-1 an den Bilanzkreisnetzbetreiber gemeldeten Menge verglichen. Dieser Grundsatz gilt für alle synthetischen und analytischen Standardlastprofilverfahren. Die nachfolgenden Verfahren unterscheiden sich in den Zeitpunkten, an denen die Mehr-/Mindermengenermittlung und -abrechnung erfolgt und in der Art der Ermittlung des Verbrauchs und ob die Mehr-/Mindermenge je einzelnem Ausspeisepunkt oder aggregiert je Transportkunde errechnet wird. Die Ermittlung der Mehr-/Mindermengen je einzelnem Ausspeisepunkt kann nur erfolgen, wenn während des abzurechnenden Zeitraums für jeden Ausspeisepunkt je Transportkunde eine Einzelallokation vorliegt. In allen Varianten muss die Zeitspanne für die Ermittlung der beiden Mengen identisch sein. Im Falle einer durchgehenden Belieferung sind beide Termine identisch. Bei nachträglichen An- und Abmeldungen könnten die beiden Termine auseinander fallen und müssen besonders berücksichtigt werden (siehe auch Festlegungen der Bundesnetzagentur zu GeLi Gas Mehr-/Mindermengenmodell 3 ). Falls der Ausspeisenetzbetreiber (ANB) keine Allokation vorgenommen oder der Bilanzkreisnetzbetreiber (BKN) keine fristgemäße Allokation empfangen hat, werden 3 Beschluss BK vom in dem Verwaltungsverfahren wegen der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas (GeLi Gas) BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 10 von 56

11 die Allokationsdaten gemäß 19 Abs. 2 KoV durch den BKN ermittelt. In diesen Fällen übersendet der BKN dem ANB bis zum Zeitpunkt M+10 WT die Allokationsdaten. Diese Daten werden tagesscharf je Bilanzkreis bzw. Subbilanzkonto übermittelt. Der ANB teilt die Allokationsdaten sachgerecht und nachvollziehbar auf die einzelnen Transportkunden auf und verwendet diese für die Ermittlung der Mehr- /Mindermengen. Der Ausspeisenetzbetreiber teilt dem Bilanzkreisnetzbetreiber schriftlich das von ihm angewendete Mehr-/Mindermengenabrechnungsverfahren mit. Eine Änderung des Mehr-/Mindermengenabrechnungsverfahren wird dem BKN ebenfalls angezeigt. Die abzurechnende Mehr- oder Mindermenge wird dem Transportkunden gemeinsam mit der Mehr-/Mindermengenabrechnung übermittelt, es erfolgt keine getrennte Mengenmitteilung Mehr-/Mindermengenermittlung für RLM-Ausspeisepunkte Durch die Neuregelung des Bilanzkreisregimes ist es erstmals erforderlich, auch für RLM-Ausspeisepunkte eine Mehr-/Mindermengenabrechnung durchzuführen. Die Lastgänge von RLM-Ausspeisepunkten werden mit einem festgelegten Bilanzierungsbrennwert vom Ausspeisenetzbetreiber allokiert. Dieser Bilanzierungsbrennwert wird auch nachdem der gemäß G 685 errechnete Abrechnungsbrennwert des Liefermonats vorliegt nicht korrigiert. Die Allokation ist diesbezüglich endgültig. Es dürfen zwischen dem Zeitpunkt D+1 bis M+29 an den Lastgängen nur noch sofern notwendig Ersatzwertkorrekturen vorgenommen werden. Aufgrund der Brennwertdifferenz entstehen jeden Monat Abweichungen, die zwischen dem Transportkunden und dem Ausspeisenetzbetreiber abzurechnen sind. Zur Ermittlung dieser Differenzmenge wird die Menge, die für jeden RLM- Ausspeisepunkt in die Allokation für den Liefermonat eingegangen ist, der tatsächlichen - mit dem gemäß G 685 ermittelten Abrechnungsbrennwert für den Liefermonat errechneten Menge gegenübergestellt. Die Ermittlung erfolgt monatlich, sobald der Abrechungsbrennwert und - sofern notwendig Ersatzwerte gebildet sind. BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 11 von 56

12 Beispiel: die Monatsmenge eines RLM-Ausspeisepunkt beträgt gemäß Bilanzkreisallokation 2 Mio. kwh, berechnet mit einem Bilanzierungsbrennwert von 11,1 kwh/m³, und die Monatsmenge auf Basis des endgültigen Abrechnungsbrennwert von 11,2 kwh/m³ liegt bei 2,018 Mio. kwh o die Differenzmenge von kwh wurde vom Bilanzkreisverantwortlichen zu wenig geliefert und muss als Mindermenge abgerechnet werden. Aufgrund der Vorgaben des Bilanzkreismanagements können die Mehr-/ Mindermengen der RLM-Zählpunkte erst nach Abschluss der Allokation ermittelt werden, da sowohl die allokierte Monatsmenge als auch die nach G 685 abzurechnende Monatsmenge auf demselben gemessenen Lastgang basiert. Bis spätestens zum 29. Werktag nach dem Liefermonat können für diesen Lastgang vom Ausspeisenetzbetreiber noch Ersatzwerte gebildet werden. Der Ausspeisenetzbetreiber übersendet daraufhin bis spätestens zum 39. Werktag die Mehr-/ Mindermengenabrechnung an den Transportkunden. Sofern die Ersatzwertbildung früher abgeschlossen ist oder keine Ersatzwerte gebildet werden müssen, kann die Mehr-/Mindermenge bereits zu einem früheren Zeitpunkt an den Transportkunden versendet werden. Korrekturen der K-Zahl, die aufgrund der Vorgaben der G 685 bei einzelnen RLM- Kunden vorgeschrieben sind, werden in den Mehr-/Mindermengen berücksichtigt. Für den Fall, dass ein Ausspeisepunkt von mehreren Transportkunden versorgt wird, müssen die Mehr-/Mindermengen auf die verschiedenen Transportkunden aufgeteilt werden. Hierbei können drei verschiedene Varianten zur Anwendung kommen: Variante 1: Verrechnung der Mehr-/Mindermengen mit dem Balancing Shipper Variante 2: ratierliche Aufteilung auf Basis der monatlichen Allokationsmengen Variante 3: Aufteilung gemäß den gebuchten Exit-Kapazitäten BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 12 von 56

13 3.2. Mehr-/Mindermengenermittlung für SLP-Zählpunkte bei rollierendem Ableseverfahren Der Ausspeisenetzbetreiber ermittelt auf Basis der Zählerablesung die Verbrauchswerte der einzelnen Entnahmestelle. Nach erfolgter Ablesung errechnet der Ausspeisenetzbetreiber auf Basis der nach den im Arbeitsblatt G 685 des DVGW vorgegebenen Regeln den jeweiligen Brennwert, die z-zahl etc., um den Verbrauch in der Einheit kwh für den Ablesezeitraum zu ermitteln. Dieser Prozess erfolgt kontinuierlich über das ganze Jahr, so dass jeden Monat eine Teilmenge aller Zählpunkte abgelesen wird. Zusätzlich finden weitere Ablesevorgänge statt, wie z.b. aufgrund von durchgeführten Lieferantenwechseln oder bei Ein- bzw. Auszügen. Der Ausspeisenetzbetreiber stellt die in den Bilanzkreis allokierten Mengen den errechneten Verbrauchsmengen gegenüber. Dies erfolgt gastagsscharf für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Für die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen gegenüber dem Transportkunden ist keine Aufteilung der Mengen auf die einzelnen Monate notwendig, Ausnahme bildet das Monatsverfahren. Im Falle eines Dissenses zwischen Ausspeisenetzbetreiber und Transportkunden bzgl. der für die Erstellung der Netznutzungsrechnung zugrunde gelegten Verbrauchsmenge wird die Mehr-/Mindermengenabrechnung nach der Klärung der relevanten Mengen erstellt Mehr-/Mindermengenermittlung rollierendes Verfahren Die Mehr-/Mindermengen werden kontinuierlich nach jeder Zählerablesung errechnet. Sofern die Mehr-/Mindermengenabrechnung mit der Netznutzungsabrechnung erfolgt, muss diese gemäß den Zeitvorgaben der GeLi Gas abgewickelt werden. In diesem Fall übermittelt der Ausspeisenetzbetreiber spätestens bis zum 28. Kalendertag nach der Ablesung dem Transportkunden den Zählerstand, die z-zahl und den Abrechnungsbrennwert. Der Transportkunde kann mit diesen Daten die Verbrauchsmenge in kwh berechnen, sie steht zusätzlich auf der Netznutzungsrechnung. Die Allokationsdaten werden analog für den abgelesenen Zeitraum je Ausspeisepunkt errechnet. Dies ist nur möglich, sofern für den kompletten Abrechnungszeitraum Einzelkundenallokationsdaten vorliegen. BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 13 von 56

14 In dem Beispiel in Tabelle 1 beliefert der Transportkunde 1 zwei verschiedene Ausspeisepunkte. Für den Kunden 1 ist eine Mindermenge von kwh angefallen. Der Transportkunde erhält die Mindermengenabrechnung spätestens 28 Kalendertage + 10 Werktage nach der Ablesung, im Beispiel also spätestens am Für den Kunden 2 erhält der Transportkunde 1 die Mehrmengengutschrift bis spätestens zum zugesendet. Um die Mehrmenge für den Kunden 1 ermitteln zu können müssen die Einzelallokationsdaten für den kompletten Zeitraum ab dem vorliegen. Tabelle 1: Mehr-/Mindermengenermittlung rollierendes Verfahren Kunde 1: bis Kunde 2: bis Kunde 3: bis Energiemenge auf Basis abgelesener Zählerwerte Transportkunde 1 Energiemenge auf Basis abgelesener Zählerwerte Transportkunde 2 Energiemenge auf Basis abgelesener Zählerwerte Einzelallokation Mindermenge Einzelallokation Mehrmenge Einzelallokation Mindermenge Feb. 08 Mrz. 08 Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul. 09 Aug. 09 Sep. 09 Okt. 09 Nov. 09 Summe Beginn der neuen MMM- Abrechnung Zu beachten ist, dass die ermittelten Mehr- oder Mindermengen noch auf die Zeiträume vor und nach dem aufgeteilt werden müssen (siehe auch Kapitel 4.1.1), da die Abrechnung gegenüber dem Bilanzkreisnetzbetreiber erst am beginnt und die Abrechnung gegenüber dem Transportkunden vor dem nach bilateral vereinbarten Regularien erfolgt. In dem obigen Beispiel ist dies notwendig für die Kunden 1 und 2. Kunde 3 hat seinen Gasbezug erst nach dem begonnen, so dass es keine Mehr-/Mindermengen für den Zeitraum vor dem gibt. BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 14 von 56

15 Mehr-/Mindermengenermittlung jährliche Abgrenzung Unabhängig von der rollierenden Ablesung der Kunden und vom Prozess der Netznutzungsabrechnung werden in dieser Variante die Mehr-/Mindermengen einmal jährlich zu einem Stichtag errechnet. Dabei werden die Verbrauchsmengen aller SLP-Zählpunkte auf einen bestimmten Stichtag abgegrenzt und den in den Bilanzkreis allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegenübergestellt. Dieses Verfahren ist immer dann geeignet, wenn nicht für alle zu betrachtenden Abrechnungszeiträume für jeden Ausspeisepunkt Einzelallokationsdaten vorliegen. In Tabelle 2 ist ein Abgrenzungszeitraum vom bis zum gewählt. Die Kunden werden rollierend über das Jahr verteilt abgelesen (gelber Zeitraum für die 1. Ablesung und türkiser Zeitraum für die 2. Ablesung). Die abgelesenen Werte bilden die Grundlage für die Abgrenzung zum Stichtag Tabelle 2: Mehr-/Mindermengenermittlung jährliche Abgrenzung Kunde 1: bis Kunde 2: bis Kunde 3: bis Energiemenge auf Basis Abgrenzung Einzelallokation Transportkunde 1 Transportkunde 2 Energiemenge Energiemenge Mindermengallokatiomengallokation Einzel- Mehr- Einzel- auf Basis auf Basis Abgrenzung Abgrenzung Mehrmenge Feb. 08 Mrz. 08 Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Summe Abgrenzungsz eitpunkt vom Abgrenzungsz eitpunkt bis zum Der Kunde 1 wird am abgelesen, Kunde 2 am Kunde 3 ist ein Neukunde und wird das erste Mal erst am abgelesen, für diesen Kunden erfolgt die erste Abgrenzung deshalb auf Basis des geschätzten Jahresverbrauchs. Am wird die Abgrenzung für alle Kunden durchgeführt, spä- BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 15 von 56

16 testens 28 Kalendertage + 10 Werktage später erhalten alle Transportkunden die Mehr-/Mindermengenabrechnung für den kompletten Zeitraum bis Zu beachten ist, dass die ermittelten Mehr- oder Mindermengen noch auf die Zeiträume vor und nach dem aufgeteilt werden müssen (siehe auch Kapitel 4.1.1), da die Abrechnung gegenüber dem Bilanzkreisnetzbetreiber erst am dem beginnt und die Abrechnung gegenüber dem Transportkunden vor dem nach bilateral vereinbarten Regularien erfolgt. Sofern als Abgrenzungszeitraum der gewählt wird, kann diese Aufteilung entfallen Mehr-/Mindermengenermittlung Monatsverfahren Unabhängig von der rollierenden Ablesung der Kunden und vom Prozess der Netznutzungsabrechnung werden in dieser Variante die Mehr-/Mindermengen für komplett abgeschlossene Monate ermittelt und abgerechnet. Nach Ablauf des Gastages werden für die Gesamtheit aller Zählpunkte eines Netzes die Mehr-/ Mindermengen für den Monat Oktober 2008 ermittelt. Erst zu diesem Zeitpunkt ist in der Regel der letzte SLP-Ausspeisepunkt, der noch Absatzmengen im Oktober 2008 besitzt, abgelesen worden. Sofern für den kompletten Ablesezeitraum Einzelallokationen je Ausspeisepunkt vorliegen, kann die Mehr-/Mindermenge für den Monat Oktober 2008 je Ausspeisepunkt errechnet werden. Hierfür wird die Energiemenge im Ablesezeitraum auf die einzelnen Monate aufgeteilt und den Allokationsmengen des einzelnen Ausspeisepunktes in den jeweiligen Monaten gegenübergestellt. Falls keine Einzelallokationsdaten für den kompletten Ablesezeitraum vorliegen werden die Energiemengen auf die Monate aufgeteilt und je Transportkunde aggregiert und dann den geclusterten Allokationsmengen je Monat und Transportkunde gegenübergestellt. Für dieses Verfahren müssen die Verbrauchsmengen sachgerecht und nachvollziehbar auf die einzelnen Monate aufgeteilt werden. Die möglichen Verfahren zur Aufteilung der Mengen auf die einzelnen Monate sind in Kapitel 4 beschrieben. Nachdem im Monatsverfahren immer komplette Monatsmengen ermittelt werden muss keine weitere Aufteilung auf die Zeiträume vor und nach dem erfolgen. BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 16 von 56

17 Tabelle 3: Mehr-/Mindermengenermittlung Monatsverfahren Kunde 1: bis Kunde 2: bis Kunde 3: bis Energiemenge aufgeteilt auf Monate Transportkunde 1 Energiemenge aufgeteilt auf Monate Transportkunde 2 Energiemenge aufgeteilt auf Monate Einzelallokation Mindermenge Einzelallokation Mehrmenge Einzelallokation Mehrmenge Feb. 08 Mrz. 08 Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov. 09 Summe In obigem Beispiel ermittelt der Ausspeisenetzbetreiber im November 2009 für die Kunden 1 und 2 die Mehr-/Mindermengen des Monats Oktober Kunde 3 ist ein Neukunde und hat damit keine Mehr-/Mindermengen für Oktober Der Ausspeisenetzbetreiber übermittelt spätestens 28 Kalendertage + 10 Werktage nach Ablesung des letzten Kunden, dessen Abrechnungszeitraum im Oktober 2008 beginnt, die Mehr-/Mindermengenabrechnung an den Transportkunden Mehr-/Mindermengenermittlung für SLP-Ausspeisepunkte bei stichtagsbezogenen Ableseverfahren Ausspeisenetzbetreiber mit Stichtagsverfahren ermitteln die ausgespeiste Energiemenge je Ausspeisepunkt für alle Ausspeisepunkte im Netz zu einem bestimmten Stichtag und führen zu diesem Stichtag auch die Netznutzungsabrechnung durch. Für das hier beschriebene Stichtagsverfahren werden die Kunden gemäß den in dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 Kap. 9 vorgegebenen Fristen zu einem Stichtag abgelesen und die Mengen dann auf den Stichtag hochgerechnet. Analog werden auch die Al- BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 17 von 56

18 lokationsdaten zu diesem Stichtag ermittelt. Dies erfolgt unabhängig davon, wann die tatsächliche Ablesung beim Kunden stattgefunden hat. Sofern für den Zeitraum zwischen den Stichtagen Einzelallokationsmengen je Ausspeisepunkt vorliegen, kann die Mehr-/Mindermenge je Ausspeisepunkt errechnet werden. Falls keine Einzelallokationsmengen für den kompletten Zeitraum vorliegen, werden die Energiemengen je Transportkunde aggregiert und den geclusterten Allokationsmengen je Transportkunde gegenübergestellt. Tabelle 4: Mehr-/Mindermengenermittlung jährlich bei Stichtagsabrechnung Kunde 1: bis Kunde 2: bis Kunde 3: bis Energiemenge auf Basis Ablesung + Abgrenzung Transportkunde 1 Energiemenge auf Basis Ablesung + Abgrenzung Transportkunde 2 Energiemenge auf Basis Ablesung + Abgrenzung Einzelallokation Mindermenge Einzelallokation Mehrmenge Einzelallokation Mehrmenge Feb. 08 Mrz. 08 Apr. 08 Mai. 08 Jun. 08 Jul. 08 Aug. 08 Sep. 08 Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt. 09 Nov. 09 Dez. 09 Verbrauch Stichtag vom Stichtag bis Für Kunden, die innerhalb des Stichtagzeitraums hinzukommen (z.b. neue Hausanschlüsse), werden nur die Teilmengen innerhalb des Zeitraumes berücksichtigt (siehe Kunde 3). Zu beachten ist, dass die ermittelten Mehr-/Mindermengen noch auf die Zeiträume vor und nach dem aufgeteilt werden müssen (siehe auch Kapitel 4.1.1), da die Abrechnung gegenüber dem Bilanzkreisnetzbetreiber erst am dem beginnt und die Abrechnung gegenüber dem Transportkunden vor dem nach bilateral vereinbarten Regularien erfolgt. Sofern als Stichtag der gewählt wird, kann diese Aufteilung entfallen. BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 18 von 56

19 Der Ausspeisenetzbetreiber übersendet bis spätestens 28 Kalendertage + 10 Werktage nach dem Stichtag dem Transportkunden die Mehr-/Mindermengenabrechnung. Im Falle eines Dissenses zwischen Ausspeisenetzbetreiber und Transportkunden bzgl. der für die Erstellung der Netznutzungsrechnung zugrunde gelegten Verbrauchsmenge wird die Mehr-/Mindermengenabrechnung nach Klärung der relevanten Mengen erstellt. Der Ausspeisenetzbetreiber teilt dem Bilanzkreisnetzbetreiber schriftlich jeweils 12 Monate im Voraus den Zeitpunkt der nächsten Stichtagsablesung mit. 4. Meldung der Mehr-/Mindermengen an den Bilanzkreisnetzbetreiber zur Führung des Netzkontos Die Bilanzkreisnetzbetreiber führen für jeden Ausspeisenetzbetreiber im Marktgebiet ein Netzkonto. Die Mehr-/Mindermengen bilden automatisch einen Teil des sich ergebenden Netzkontensaldos (siehe Leitfaden zur Führung und Abrechnung von Bilanzkreisen bei Gas ) Aufgaben des Ausspeisenetzbetreibers Die unter Kapitel 3 dieses Leitfadens ermittelten Mehr- bzw. Mindermengen werden vom Ausspeisenetzbetreiber über alle SLP- und RLM-Ausspeisepunkte getrennt aggregiert und dem Bilanzkreisnetzbetreiber zur Führung des Netzkontos übermittelt. Die RLM-Mehr-/Mindermengen werden monatlich bis spätestens zum Zeitpunkt M + 29 Werktage für alle RLM-Ausspeisepunkte eines Transportkunden aggregiert, so dass für jeden Transportkunden je Monat entweder eine Mehrmenge oder eine Mindermenge errechnet wird. Alle Mehrmengen und Mindermengen werden aggregiert und dem BKN gemeldet, so dass dieser monatlich je ANB eine RLM-Mehr- oder eine RLM-Mindermenge erhält (Details der Meldung siehe Kapitel 8). BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 19 von 56

20 Abbildung 2: Aggregation der einzelnen Ausspeisepunkte je Transportkunde SLP- SLP- Kunde 5 SLP- Kunde 9 Kunde 8 RLM- Kunde 1 RLM- Kunde 2 RLM- Kunde kwh kwh 500 kwh Transportkunde 1 SLP- Kunde 1 SLP- Kunde 2 SLP- Kunde kwh 50 kwh 100 kwh SLP- Kunde 4 SLP- Kunde 5 RLM- Mindermenge kwh ANB Die SLP-Mehr-/Mindermengen werden in der Regel entweder monatlich oder jährlich dem Bilanzkreisnetzbetreiber mitgeteilt. Dies bedeutet z.b. für die Mehr-/Mindermengenabrechnung im Monat Januar 2009, dass die letzte Januar-Ablesung am stattfindet und dementsprechend die Meldung an den BKN spätestens am versendet wird. Bei Stichtagsabrechnungen werden die Mengen spätestens 28 Kalendertage nach dem Stichtag übermittelt. Die Mehr- und Mindermengen der SLP-Ausspeisepunkte eines Transportkunden werden über alle Ausspeisepunkte aggregiert, die in dem jeweiligen Monat abgerechnet wurden. Je Transportkunde wird entweder eine Mehr- oder eine Mindermenge je Abrechnungszeitraum errechnet. Die Mehrmengen und die Mindermengen werden aggregiert und dem BKN gemeldet. ANB, die rollierend untermonatlich die Mehr-/Mindermengenabrechnung im Rahmen der Netznutzungsabrechnung durchführen, versenden untermonatliche Mengenmeldungen. Dies ist notwendig, damit der BKN die SLP- Mehrmengenrechnung des ANB prüfen kann SLP- Mehrmenge kwh Transportkunde 1 SLP- Kunde 6 xxx kwh Mindermenge xxx kwh Mehrmenge BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 20 von 56

21 Abbildung 3: Aggregation der Transportkunden nach Mehrmenge und nach Mindermenge xxx kwh xxx kwh SLP Mindermenge SLP Mehrmenge Transportkunde kwh kwh Transportkunde 4 BKN Mindermenge = kwh ANB 300 kwh Transportkunde kwh kwh Transportkunde 2 Transportkunde 1 Falls eine Änderung der Mengenmeldung erfolgen muss, sendet der Ausspeisenetzbetreiber eine komplett geänderte Mengenmeldung an den Bilanzkreisnetzbetreiber Sondersituation zum 1. Oktober 2008 Die Führung des Netzkontos ist durch die Änderung der Kooperationsvereinbarung zum eingeführt worden. Im Zeitraum zuvor wurden die Mehr-/ Mindermengen über die Netzbetreiberbilanzkreise abgebildet. Aus diesem Grund müssen die Mehr- oder Mindermengen auf den Zeitraum vor und nach dem aufgeteilt werden, damit dem Bilanzkreisnetzbetreiber nur die Mengen ab dem mitgeteilt werden. BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 21 von 56

22 Tabelle 5: Zeitversatz der Mehr-/Mindermengenermittlung einzelner Monate Ablesung Anzahl Kunden in Abgerechnete Anteil der Anteil der Anteil der Anteil der Anteil der Anteil der Anteil der Anteil der Anteil der Anteil der Anteil der Anteil der Anteil der unterstellt der Ablesunmenge Energie- MMM im MMM im MMM im MMM im MMM im MMM im MMM im MMM im MMM im MMM im MMM im MMM im MMM im Monat am Allokation MMM Okt 08 Nov 08 Dez 08 Jan 09 Feb 09 Mär 09 Apr 09 Mai 09 Jun 09 Jul 09 Aug 09 Sep 09 Okt 09 Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Wie in Tabelle 5 ersichtlich teilen sich die ermittelten Mehr-/Mindermengen auf den kompletten Ablesezeitraum auf. Die Mindermengen der Zählpunkte, die beispielhaft im November 2008 am abgelesen werden, betragen 1,5 Mio. kwh. Von diesen 1,5 Mio. entfallen kwh auf den Oktober und kwh auf den Monat November. Ausspeisepunkte, die am abgelesen werden, besitzen noch Mehr- oder Mindermengenanteile, die auf den Oktober 2008 entfallen, in diesem Beispiel sind das Mindermengen von kwh. Die Aufteilung der ermittelten Mehr-/Mindermengen auf die einzelnen Monate kann nach drei verschiedenen Varianten erfolgen: o Variante 1: Verteilung der Mehr-/Mindermengen über die Allokation, d.h. die Differenzmenge wird prozentual analog der Verteilung der Allokation auf die einzelnen Monate aufgeteilt. BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 22 von 56

23 Kunde 1: bis Allokation Verbrauch Mindermengen kwh kwh kwh kwh Feb. 08 Mrz. 08 Apr % 100 Mai % 86 Jun % 59 Jul % Aug % 68 Sep % 52 Okt % 126 Nov % 240 Dez % 309 Jan % Feb % 281 Mrz % 265 Apr % Summe % Tabelle 6: Aufteilung der Mehr-/Mindermenge auf die einzelnen Monate aufgrund der Allokationsprozentsätze Mindermenge 1 Mindermenge 2 o Variante 2: Erneutes Ausrollen der SLP. D.h. der Ausspeisenetzbetreiber errechnet auf Basis der abgelesenen Verbrauchswerte und der Ist- Temperaturen bei Anwendung des synthetischen SLP-Verfahrens einen neuen Kundenwert. Der Kundenwert wird nach jeder Ablesung neu errechnet um Verbrauchsveränderungen des Kunden für die SLP-Allokation zu berücksichtigen. Mit diesem neuen Kundenwert und den Ist-Temperaturen wird der abgelesene Verbrauch des Kunden auf die einzelnen Monate aufgeteilt. o Variante 3: Aufteilung nach Gradtagen 4.2. Aufgaben des Bilanzkreisnetzbetreibers Der Bilanzkreisnetzbetreiber ermittelt monatlich den Netzkontensaldo 1. Hierfür müssen die Einspeisezeitreihen in das Netzkonto beim BKN vorliegen sowie alle bilanzkreisrelevanten Allokationen abgeschlossen und die RLM-Mehr-/ Mindermengen vom Ausspeisenetzbetreiber gemeldet sein. Der Netzkontensaldo 1 wird monatlich auf der Internetseite des BKN veröffentlicht. Die jeweilige Veröffentlichung ist je Netzbetreiber nur den betroffenen BKN und ANB zugänglich. BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 23 von 56

24 Abbildung 4: Netzkontensaldo Einspeisungen nicht bilanzkreisrelevant: Summe aller NKP zum vorgelagerten NB evtl. Netzpufferentleerungen sofern gesondert vereinbart Flüssiggaseinspeisung bei Biogasanlagen Ausspeisungen nicht bilanzkreisrelevant: Summe aller NKP zu nachgelagerten NB evtl. Netzpufferbefüllungen sofern gesondert vereinbart bilanzkreisrelevante allokierte Werte: Summe aller Einspeisungen z.b. bilanzkreisrelevante allokierte Werte Summe aller Ausspeisungen z.b. Biogaseinspeisungen Speicherbefüllungen Speicherausspeisungen SLP gemäß SLP-Verfahren (Mini-)MüT oder GÜP-Einspeisungen RLM wie allokiert Übermittlung der RLM Mehr-/Mindermengen (Mini-)MüT oder GÜP-Ausspeisungen Saldo 1: SLP-Differenzmengen, Brennwertdifferenzen, Netzverluste, Messungenauigkeiten, Inventardifferenzen im Netzpuffer Übermittlung der SLP Mehr-/Mindermenge Saldo 2: restliche Brennwertdifferenzen, Netzverluste, Messungenauigkeiten, Inventardifferenzen im Netzpuffer Sobald vom Ausspeisenetzbetreiber die SLP-Mehr-/Mindermengen gemeldet werden, ermittelt der Bilanzkreisnetzbetreiber den Netzkontensaldo 2, welches den kumulierten Stand seit dem wiedergibt. Dieser Netzkontensaldo 2 wird ebenfalls auf der Internetseite des BKN mit dem erforderlichen Hinweis veröffentlicht, dass die Netzkontensalden nur eine Momentaufnahme darstellen und keine Aussage über die Datenqualität des ANB zulassen. Der monatliche Netzkontensaldo 1 bleibt je Monat unverändert bestehen. Bei gaswirtschaftlich unüblichen Ständen des Netzkontos ist folgendes in 22 Absatz Ziffer 5 der Kooperationsvereinbarung geregelt: Bei Salden der Netzkonten, die wesentlich von gaswirtschaftlich üblichen Netzkontensalden abweichen, hat der Ausspeisenetzbetreiber darzulegen, worauf diese Abweichungen beruhen. Stimmt der Bilanzkreisnetzbetreiber dieser Erläuterung nicht zu, hat der Ausspeisenetzbetreiber zur Klärung einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Der Bilanzkreisnetzbetreiber trägt die Kosten für die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen, sofern der Sachverständige die Einhaltung der guten gaswirtschaftlichen Praxis bestätigt; ansonsten BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 24 von 56

25 trägt der Netzbetreiber die Kosten und hat die hieraus resultierenden Regelenergieaufwendungen an den Bilanzkreisnetzbetreiber zu erstatten. Eine sinnvolle Beurteilung der Netzkontosalden kann jedoch nur mit einem Zeitversatz von bis zu einem Jahr erfolgen. 5. Preisbildung der Mehr-/Mindermengen Die Mehr-/Mindermengen für SLP- und RLM-Zählpunkte werden für den Mehr-/ Mindermengen-Abrechnungszeitraum vom Ausspeisenetzbetreiber gegenüber dem Transportkunden abgerechnet. Klarstellend zu den Formulierungen in KoV Anlage 3, 12 Abs. 2 und 3 wird der monatliche durchschnittliche Mehr-/ Mindermengenpreis wie folgt definiert: Der monatliche durchschnittliche Mehr-/Mindermengenpreis ist das ungewichtete arithmetische Mittel der für die Gastage des jeweiligen Monats geltenden veröffentlichten positiven und negativen Ausgleichsenergiepreise, die gemäß Anlage 3 27 Ziff. 2 KoV ermittelt werden. Es handelt sich um einen symmetrischen Preis sowohl für die Mehrmengen als auch für die Mindermengen. Pro Tag wird der Mittelwert aus dem positiven und negativen Ausgleichsenergiepreis berechnet. Beispiel Oktober 2008: Tabelle 7: Übersicht Preisbildung Mehr-/Mindermengenpreis je Monat Zeitstempel positiver Ausgleichsenergiepreis negativer Ausgleichsenergiepreis täglicher Mittelwert in Ct/kWh in Ct/kWh in Ct/kWh ,2995 2,4634 2, ,0104 2,4062 2, ,1020 2,4417 2, ,1020 2,4390 2, ,0472 2,4390 2, ,0040 2,4151 2, ,8958 2,3581 2, ,8793 2,3178 2, ,7830 2,2109 2, ,6112 2,0324 2, ,4841 1,9278 2, ,4841 1,9278 2,2060 BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 25 von 56

26 Anschließend wird pro Monat der ungewichtete Durchschnitt über alle Tagesdurchschnittspreise des Monats gebildet. Der Mehr-/Mindermengenpreis wird vom Bilanzkreisnetzbetreiber ermittelt und bis zum M + 5 Werktage veröffentlicht. Für die Abrechnung der RLM-Mehr-/Mindermengen kommt der jeweilige monatliche Mehr-/Mindermengenpreis zum Ansatz. Für die Abrechnung der SLP-Mehr-/Mindermengen errechnet der Ausspeisenetzbetreiber jeden Monat einen mittleren Preis für die zurückliegenden 12 Monate. Damit die Mehr-/Mindermengenabrechnung zeitnah erfolgen kann wird der Monat des Abrechnungsdatums unberücksichtigt gelassen. Eine Mehr-/ Mindermengenabrechnung für Kunden, die z.b. im Monat Mai 2009 abgelesen werden, erfolgt auf Basis des Preises von Oktober 2008 bis April Der Preis des Monats Mai 2009 wird nicht berücksichtigt. Die Preise und Abrechnungsmodalitäten vor dem wurden individuell vom Ausspeisenetzbetreiber mit dem Transportkunden vereinbart und sind nicht Teil dieses Leitfadens. Nachdem die Mengen erst ab dem zwischen dem Ausspeisenetzbetreiber und dem Bilanzkreisnetzbetreiber weiterverrechnet werden siehe auch Kapitel 7 muss in jedem Fall der Preis und die Mehr- bzw. Mindermenge für den Zeitraum nach dem gesondert errechnet werden. Die in Tabelle 6 ermittelte Mindermenge 1 wird mit dem jeweils gültigen Preis des Ausspeisenetzbetreibers für den Zeitraum vom April bis September 2008 multipliziert. Die Mindermenge 2 wird mit dem Preis von 2,41 Ct/kWh multipliziert, der für den Zeitraum Oktober 2008 bis März 2009 gültig war. BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 26 von 56

27 Tabelle 8: Ermittlung der Mehr-/Mindermengenpreise Symetrische Mehr-/Mindermengenpreise für SLP- Mehr-/Mindermengen Monatspreise in Abrechnungsmonat Ct/kWh Sep 08 Okt 08 Nov 08 Dez 08 Jan 09 Feb 09 Mrz 09 Apr 09 Mai 09 Jun 09 Jul 09 Aug 09 Sep 09 Okt 09 September 07 Oktober 07 November 07 Dezember 07 Januar 08 Februar 08 März 08 April 08 Mai 08 Juni 08 Juli 08 August 08 September 08 Oktober 08 2,56 2,56 2,56 November 08 2,43 2,49 Dezember 08 2,16 2,38 Januar 09 2,38 2,38 Februar 09 1,91 2,29 März 09 1,23 2,11 April 09 1,50 2,02 MMM-Preis gemäß Individuelle Preise vor dem Mai 09 1,60 1,97 Juni 09 2,10 GABi-Gas ab dem 1,99 Juli 09 2,40 2, August 09 1,90 2,02 September 09 1,70 1,99 Oktober 09 2,20 Für das unter Kapitel beschriebene Monatsverfahren wird der jeweilige monatliche Mehr-/Mindermengenpreis des einzelnen Monats zugrunde gelegt. 6. Abwicklung Zahlungsströme zwischen Ausspeisenetzbetreiber und Transportkunden Die vom Ausspeisenetzbetreiber ermittelten Mehr-/Mindermengen werden gegenüber dem Transportkunden abgerechnet. Die Rechnungsstellung kann insbesondere in den folgenden Varianten erfolgen (gemäß 12, Anlage 3, KoV): 1. Mehr-/Mindermengenabrechnung gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung mit einer getrennten Rechnung je Zählpunkt, oder 2. Separate Mehr-/Mindermengenabrechnung zusätzlich zur Netznutzungsabrechnung mit getrennten Rechnungen je Zählpunkt, oder BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 27 von 56

28 3. Sammelrechnung über mehrere Zählpunkte. Eine Übersicht der Terminkette ist in Tabelle 19 abgebildet Abwicklung der Zahlungsströme für RLM-Zählpunkte Für RLM-Zählpunkte erfolgt der Prozess immer monatlich. Der Ausspeisenetzbetreiber übersendet spätestens am 39. Werktag nach dem Liefermonat an den Transportkunden die Mehr-/Mindermengenabrechnung mit einem Zahlungsziel von 10 Werktagen Abwicklung der Zahlungsströme für SLP-Zählpunkte In Variante 1 erfolgt die Rechnungsstellung analog den in der GeLi Gas vorgegebenen Fristen für die Erstellung der Netznutzungsabrechnung. Spätestens zum Zeitpunkt der Übermittlung der Netznutzungsabrechnung 28 Kalendertage + 10 Werktage erhält der Transportkunde die Mehr-/Mindermengenabrechnung mit einem Zahlungsziel von 10 Werktagen. Diese Variante kann für die rollierende Abrechnung der Mehr-/Mindermengen aus Kapitel und die Stichtagsabrechnung aus Kapitel 3.2. angewendet werden. Auch in den Varianten 2 und 3 wird dem Transportkunden die Mehr-/Mindermengenabrechnung im analogen Zeitraster zugesendet. Dies sind - wie bei Variante 1 - immer 28 Kalendertage + 10 Werktage nach der Ablesung bzw. nach dem Stichtag. Das Zahlungsziel beträgt 10 Werktage. Für den Fall, dass Ersatzwerte durch den Bilanzkreisnetzbetreiber gebildet und bis zum M + 10 Werktage vom BKN an den ANB übermittelt wurden, kann in einzelnen Fällen die Fälligkeit der Mehr-/ Mindermengenabrechnung vor diesem Stichtag liegen. Der ANB muss in diesen Fällen die endgültigen Allokationsdaten abwarten und erstellt daraufhin zeitnah die Mehr-/Mindermengenabrechnung. Es besteht auch die Möglichkeit einer vorläufigen Mehr-/Mindermengenabrechnung, die nach Vorlage der Daten des BKN korrigiert werden kann. BDEW/VKU-Leitfaden Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas Seite 28 von 56

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