Gestaltung des Tagesablaufs
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- Berthold Helmut Geier
- vor 7 Jahren
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1 Hausordnung Wir wollen eine Schule sein, in der sich die SchülerInnen, LehrerInnen, ErzieherInnen und alle in der Schule Beschäftigten und an der Schule Beteiligten wohl fühlen. Die SchülerInnen werden befähigt, ein Leben in der Gemeinschaft zu führen. Ehrlich und offen wollen wir Fragen und Probleme klären und gemeinsam nach Lösungen suchen. Dabei ist es wichtig, dass wir höflich, tolerant und achtsam miteinander umgehen. Ein sauberes und gepflegtes Schulgebäude ist unser Ziel. Aufmerksamkeit für unsere Umwelt und Unduldsamkeit gegenüber Mängeln sind notwendig. Darum gelten folgende Regeln für unser Zusammenleben: Gestaltung des Tagesablaufs Unterrichtszeiten bis Uhr 0. Stunde Förderstundensplitting bei Bedarf bis Uhr 1. Stunde bis Uhr 2. Stunde bis Uhr 3. Stunde bis Uhr 4. Stunde bis Uhr 5. Stunde bis Uhr 6. Stunde bis Uhr 7. Stunde bis Uhr 7. Stunde Förderstundensplitting bei Bedarf Pausenzeiten bis Uhr VHG- Zeit auf dem vorderen Schulhof, Bewegungsraum bis Uhr Frühstückspause Wir achten auf gesunde Ernährung bis 9.50 Uhr 1. Hofpause für Bewegung und Spiel im Freien bis Uhr Pause zur Erholung und Vorbereitung der nächsten Stunde bis Uhr 2. Hofpause für Essen, Spiel und Bewegung bis Uhr 3. Hofpause für Essen, Spiel und Bewegung bis Uhr Pause zur Erholung und Vorbereitung der letzten Stunde
2 Module des offenen Ganztagsbetriebs bis Uhr Frühbetreuung im offenen Ganztagsbetrieb bis Uhr Nachmittagsbetreuung bis Uhr Spätbetreuung In den Ferien ist der offene Ganztagsbetrieb in der Regel von bis Uhr geöffnet. Ausgenommen sind die Schließzeiten. Unterricht und Aufsicht Die SchülerInnen aller Klassen gehen ab dem Foyer selbständig in ihre Klassenräume. Ausgenommen davon ist die Einführungsphase für die 1. Klassen. Das Klingeln erfolgt nur zum Einlass, vor und nach den großen Pausen und nach der 6. Stunde. Geänderte Unterrichtszeiten gelten bei Projekttagen bzw. -wochen. Bei extremen Wetterlagen, wie übermäßiger Hitze, Kälte, Schnee, Orkanwarnungen u. Ä., entscheidet der/die SchulleiterIn über veränderte Unterrichtszeiten. Bedingungen für ungestörtes Arbeiten sind pünktlicher Unterrichtsbeginn und ausgepackte Arbeitsmittel. Ab 7.10 Uhr führen die Lehrkräfte der 0. Stunde die Aufsicht in den Klassenräumen. Ab 7.30 Uhr werden alle SchülerInnen auf dem VORDERHOF bzw. bei schlechtem Wetter im FOYER beaufsichtigt. Ab 7.40 Uhr führen die Lehrkräfte der 1. Stunde die Aufsicht in den Klassenräumen. Beginnt der Unterricht erst in der 2. oder 3. Stunde, betreten die SchülerInnen, die hier nicht betreut werden, erst am Ende der vorausgehenden Stunde die Schule. In den kleinen Pausen führt die Lehrkraft der jeweils nachfolgenden Stunden in den entsprechenden Räumen die Aufsicht, während des Lehrerwechsels bleiben die Türen offen. Ist der/die LehrerIn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse, so melden die KlassensprecherInnen bzw. dafür benannte SchülerInnen dies im Sekretariat Pausen, Aufsicht und Regeln Für den Aufenthalt während der Hofpausen stehen der vordere und hintere Hof sowie der Seitenhof zur Verfügung. Spielgeräte sollen eigenverantwortlich, rücksichtsvoll und unter Beachtung der gegebenen Witterung und der Belehrungen genutzt werden. Die Basketballanlage ist nur zum Basketballspielen zu betreten. Fußballspielen ist auf dem eingezäunten Bolzplatz erlaubt. SchülerInnen, die in der 2., 4. oder 5. Stunde Sportunterricht hatten, verbleiben mit ihren Sportsachen auf dem Schulhof. Bei Problemen während der Hofpausen wenden sich die SchülerInnen an die aufsichtsführenden LehrerInnen oder ErzieherInnen. Bei schlechtem Wetter erfolgt ein dreifaches Klingeln. Dann bleiben die SchülerInnen in dem Raum, in dem sie Unterricht hatten. Der Raumwechsel erfolgt nach dem Vorklingeln. Die Aufsicht erfolgt nach gesondertem Plan (Regenvariante). Das Herumrennen im Schulhaus ist untersagt. Hauseingänge müssen vor dem Unterricht und in den Pausen von den SchülerInnen freigelassen werden. Das Gartentor soll aus Sicherheitsgründen geschlossen bleiben. Das Werfen mit Schneebällen, Sand, Stöcken und anderen Gegenständen ist gefährlich und deshalb aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Das Mitbringen von Waffen, Messern, Reizgas, Knallkörpern, Feuerzeugen, Streichhölzern und anderen gefährlichen Gegenständen in die Schule ist verboten.
3 Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der Einzug der gefährlichen Gegenstände, die durch die Eltern abgeholt werden. Während der Schulzeit darf das Schulgelände von den SchülerInnen ohne Erlaubnis nicht verlassen werden. Nach Unterrichtsschluss sind im Raum (siehe Belegungsplan) die Fenster zu schließen und die Stühle hochzustellen. Der/ die unterrichtende LehrerIn verlässt den Raum zuletzt. Alle SchülerInnen sind aufgerufen, während ihres Aufenthalts in der Schule und dem umliegenden Gelände auf die Umwelt zu achten, keine Blätter und Zweige abzureißen und nicht auf Bäume zu klettern. Müll ist getrennt in die Abfallbehälter zu werfen. Weil wir immer ein sauberes Schulgebäude und -gelände haben möchten, müssen alle mithelfen, Ordnung zu halten. Zusätzlich haben wir die Ökogruppe eingerichtet. Auch die Toiletten und Waschräume müssen sauber verlassen werden. Das Öffnen der großen Fenster im Klassenraum ist SchülerInnen aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. In den Toiletten und Hausfluren ist das Öffnen der großen Fenster generell verboten. Für das Mitführen von Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Das Benutzen elektronischer Geräte (wie z.b. Handy, Gameboy, Playstation, MP 3 Player u. a.) ist in der Schule und auf dem Schulgelände untersagt. Hinweise: Für SchülerInnen, die sich außerhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten auf dem Schulgelände aufhalten, haften die Eltern. Der offene Ganztagsbetrieb darf durch sie nicht gestört werden. Das gesamte Schulgelände und alle Gebäude sind rauchfreie Zonen! Fundsachen und Beschädigungen Gegenstände, die auf dem Schulhof oder auf dem Schulgelände, einschließlich Turnhalle, gefunden werden, sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben. Nicht abgeholte Fundsachen werden jeweils zum Ende jeden Halbjahres karitativen Einrichtungen übergeben. Ein entdeckter oder selbst verursachter Schaden muss unverzüglich dem Hausmeister oder im Sekretariat gemeldet werden. Wenn absichtlich Schuleigentum beschädigt wird, werden die Verursacher dafür verantwortlich gemacht. Zusatz Die Haus- und Alarmordnung wird in den Klassen jeweils zum Schuljahresanfang aktenkundig bekanntgegeben. Alarmordnung ( siehe Anlage 1 ) Bei Nichteinhaltung der Hausordnung werden Erziehungs und Ordnungsmaßnahmen lt. Schulgesetz 62 und 63 eingeleitet. Diese Änderung der Hausordnung tritt am auf Beschluss der Schulkonferenz in Kraft. Weitere notwendige Änderungen werden künftig als Anhang herausgegeben. Annegret. Koschak Schulleiterin
4 Anlage 1.: Brandschutzordnung Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen - Rauchverbot im gesamten Schulgebäude - offenes Feuer im gesamten Schulhaus untersagt - bei Heißarbeiten (auch Klebepistole) die Schulleitung oder den Brandschutzbeauftragten informieren - Benutzung der elektrischen Geräte in der Schülerküche nur unter Aufsicht von päd. Personal. Dieses muss dafür sorgen, dass beim Verlassen des Raumes die Geräte ausgeschaltet und die Kochplatten abgeräumt sind. In der Küche muss eine Lösch- Decke und eine Übersicht der Nutzer (Datum, Zeit, Name) vorhanden sein - Alle E Geräte, die am Tag in den Räumen benutzt werden sind am Ende des Schulbetriebes zu kontrollieren, ggf. Stecker ziehen. - Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden. Tische und Stühle auf den Fluren müssen an der Wand stehen, damit sie nicht die Flucht behindern. Wird eine Gefahr erkannt, muss sie bei der Schulleitung oder beim Brandschutzbeauftragten gemeldet werden. Verhalten bei Gefahr - Bei Gefahr und Feuer ertönt ein ständiges Klingeln mit kurzen Unterbrechungen in gleichmäßigen Abständen ( Alarmklingelknopf bzw. Handklingel ). - Jeder Alarm muss ernst genommen werden, auch wenn er sich als Fehlalarm herausstellt. - Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung. Vorrang hat die Räumung des Hauses. - Bei Ertönen des Alarmzeichens sind Hektik und Panik zu vermeiden. - Es ist wie folgt zu verfahren: Arbeit ( auch Klassenarbeiten ) und Spiel werden unterbrochen. Die Pädagogin / der Pädagoge lässt die Kinder im Klassenraum / Gruppenraum anstellen. Keine Schulsachen mitnehmen, aber bei Kälte Sachen anziehen lassen. Das Klassen - bzw. Gruppenbuch mitnehmen, Fenster und Tür schließen aber nicht verschließen. Klassen verlassen geschlossen und zügig das Schulgebäude. Auf dem Weg kontrolliert die pädagogische Kraft die Toiletten und eventuell leer stehende Räume. Fluchtwege: Treppe A = Raum 113,202,203,204,205,217,221,321,302,303, 304,421,402,404,405,417 Treppe B = Raum 104,108,206,207,208,215,313,308,307,306,305,406,407,408, 409, 411,415,416 Treffpunkt: freier Platz vor der Turnhalle!! Bei starker Rauchentwicklung in gebückter Haltung bewegen. Bei Hindernissen ohne Panik den Ersatzfluchtweg benutzen. Wenn auch dieser nicht begehbar ist, zurück zum Klassenraum und sich am Fenster bemerkbar machen! Die Schülergruppe bleibt während des gesamten Alarms zusammen. Am Sammelplatz meldet die Pädagogische Kraft die Vollständigkeit der Klasse bzw. fehlende Schüler. Alle Räume sind zu verlassen! Niemand darf im Haus bleiben! Auch Schüler ohne Aufsicht verlassen das Gebäude! Die Sporthalle muss nur verlassen werden, wenn sie betroffen ist. Die Sport unterrichtende Lehrkraft meldet den Aufenthalt ihrer Klasse bei der Schulleitung.
5 Bei Ausfall der elektrischen Alarmanlage wird mit einer Trillerpfeife alarmiert. 1. Bei Gefahr und Feuer ertönt ein ständiges Klingeln mit kurzen Unterbrechungen in gleichmäßigen Abständen ( Alarmklingelknopf bzw. Handklingel ). 2. Jeder Alarm muss ernst genommen werden, auch wenn er sich als Fehlalarm herausstellt. 3. Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung. Vorrang hat die Räumung des Hauses. 4. Bei Ertönen des Alarmzeichens sind Hektik und Panik zu vermeiden. Es ist wie folgt zu verfahren: Arbeit ( auch Klassenarbeiten ) und Spiel werden unterbrochen. Die Pädagogin / der Pädagoge lässt die Kinder im Klassenraum / Gruppenraum anstellen. Keine Schulsachen mitnehmen, aber bei Kälte Sachen anziehen lassen. Die Lehrerin / der Lehrer bzw. die Erzieherin nimmt das Klassen - bzw. Gruppenbuch mit. Fenster schließen!! Raum geordnet und ruhig, aber rasch verlassen! Die Lehrkraft bzw. die Erzieherin überzeugt sich, dass niemand zurückbleibt. Türen schließen, aber nicht verschließen! Fluchtwege: Treppe A = Raum 113,202,203,204,205,217,221,321,302,303, 304,421,402,404,405,417 Treppe B = Raum 104,108,206,207,208,215,313,308,307,306,305,406,407,408, 409, 411,415,416 Jeder muss den Fluchtweg aus dem Raum kennen, in dem er sich befindet. Treffpunkt: freier Platz vor der Turnhalle!! Nicht rennen, auch nicht bummeln! Bei Rauch oder anderen Hindernissen sich ohne Panik zum Ersatzfluchtweg begeben! Wenn auch dieser nicht begehbar ist, zurück zum Klassenraum und sich am Fenster bemerkbar machen! Klasse / Gruppe bleibt während des gesamten Alarms zusammen. Am Sammelplatz zählt die Lehrkraft bzw. die Erzieherin die Kinder. Fehlende Schüler/Innen werden der Schulleitung gemeldet. Es sind alle Räume der Schule zu verlassen! Niemand darf im Haus bleiben! Auch Schüler ohne Aufsicht verlassen das Haus! Sportunterricht: Unterricht abbrechen, Sporthalle verlassen! Alle Flure, Gänge und Treppen sind als Flucht- und Rettungswege von Gegenständen freizuhalten. Bei Ausfall der elektrischen Alarmanlage wird mit einer Trillerpfeife alarmiert.
6 Festlegungen zur Erledigung der Hausaufgaben Ausführungen gelten für die Grundschule Wolkenstein ab dem Schuljahr 2013 / Grundsatz - Hausaufgaben sollen von den Schülerinnen und Schülern selbstständig angefertigt werden. 2. Zweck und Form - Der Erwerb von Fertigkeiten und Kenntnissen sowie ihre Einübung, Vertiefung und Anwendung erfolgt im Wesentlichen während der Unterrichtszeit. - Hausaufgaben unterstützen die im Unterricht eingeleiteten Lernprozesse, die Erziehung zu sorgfältiger, vollständiger und pünktlicher Ausführung von Aufträgen, zu selbstständiger Einteilung der Arbeitszeit sowie zum sachgerechten Gebrauch von Hilfsmitteln. - Sie können in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen. - Hausaufgaben können auch der Vorbereitung von Unterrichtsvorhaben dienen. - Unterricht kann und darf durch sie nicht ersetzt werden. - Als Strafe oder Mittel zur Wahrung der Disziplin sind Hausaufgaben pädagogisch nicht vertretbar und daher unzulässig. 3. Voraussetzungen - Hausaufgaben sind nur zu erteilen, wenn sie unter didaktischen Gesichtspunkten notwendig sind. - Hausaufgaben dürfen nur dann erteilt werden, wenn die Schülerinnen und Schüler innerhalb des Unterrichts so mit dem Lerngegenstand vertraut gemacht worden sind, dass sie die Hausaufgaben selbstständig anfertigen können. Dazu gehört auch das Vertraut sein mit den Arbeitstechniken und dem Gebrauch von Hilfsmitteln. - Für die Hortkinder sind solche Bedingungen zu schaffen, dass sie in einem ruhigen Raum die nötige Arbeitszeit und die entsprechenden Arbeitsbedingungen vorfinden, um ihre Hausaufgaben selbstständig unter pädagogischer Aufsicht erledigen zu können. 4. Terminliche Einschränkungen - Von Freitag zu Montag sowie über die Schulferien dürfen keine Hausaufgaben erteilt werden. - Dies gilt auch für gesetzliche Feiertage, unterrichtsfreie Tage, bei Hitzefrei und austauscharmen Wetterlagen. 5. Schwierigkeitsgrad und Umfang - Der Schwierigkeitsgrad muss der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler entsprechen. - Sie dürfen weder überfordert noch in ihrer Freizeit eingeschränkt werden. - Der Umfang ist so bemessen, dass bei durchschnittlichem Arbeitstempo folgende Richtzeiten nicht überschritten werden: Klassenstufe 1 15 Minuten tägliche Arbeitszeit Klassenstufe 2 30 Minuten tägliche Arbeitszeit Klassenstufe 3 und 4 45 Minuten tägliche Arbeitszeit Klassenstufe 5 und 6 60 Minuten tägliche Arbeitszeit
7 6. Absprache der Lehrerinnen und Lehrer - Durch tägliche gegenseitige Absprachen der unterrichtenden Lehrkräfte ist sicherzustellen, dass die Bestimmungen der Grundsätze eingehalten werden. 7. Kontrolle der Hausaufgaben - Alle Hausaufgaben sind je nach Aufgabenstellung im Unterricht auszuwerten oder zu kontrollieren. - In geeigneten Fällen können die in Hausaufgaben erworbenen Kenntnisse auch schriftlich kontrolliert werden. - Der in schriftlichen Kontrollen nachgewiesene Kenntnisstand kann benotet werden. - Die Kontrolle darf 10 Minuten nicht überschreiten. 8. Austausch von Erfahrungen - Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte müssen die Möglichkeit haben, sich auf Elternabenden oder bei Elterngesprächen über ihre Erfahrungen mit Hausaufgaben zu äußern.
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