USR III reisst Millionenlöcher in die Kassen von Städten und Gemeinden
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- Achim Peters
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1 Medienmitteilung Bern, 20. Dezember 2016 USR III reisst Millionenlöcher in die Kassen von Städten und Gemeinden Die Städte und Gemeinden sind die Hauptbetroffenen der Unternehmenssteuerreform III (USR III). Während die Kantone für ihre Verluste vom Bund entschädigt werden, bleiben die Städte und Gemeinden auf Steuerausfälle in dreistelliger Millionenhöhe grösstenteils sitzen. Die Folgen spürt die Bevölkerung: Es drohen Steuererhöhungen und Leistungsabbau. Vertreterinnen und Vertreter diverser Städte und Gemeinden haben sich darum heute an einer Medienkonferenz in Bern für ein Nein zur USR III in dieser Form ausgesprochen. «Unsere Anliegen wurden im ganzen Vernehmlassungsprozess nicht aufgenommen, zuweilen schlichtweg ignoriert», wundert sich Daniel Leupi, Finanzdirektor der Stadt Zürich und Präsident der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und direktoren (KSFD). Die Stadt Zürich alleine rechne mit jährlichen Ausfällen von 300 Millionen Franken, so Leupi, und das habe Folgen: «Zürich wird wie die meisten anderen Gemeinden kaum darum herum kommen, den Steuerfuss zu erhöhen. Privatpersonen und der Mittelstand werden auf Kosten der Unternehmungen die Zeche zahlen müssen.» Ernüchternd sind die Aussichten auch für die zweitgrösste Stadt der Schweiz: In Genf werden der Stadtkasse pro Jahr über 50 Millionen Franken fehlen. «Auch wenn mein Kanton die USR III moderat umsetzt, ändert das nichts an der Tatsache, dass die Reform zu viele Instrumente enthält, welche die schädliche Steuerkonkurrenz anheizen. Die Folgen spüren gerade die Städte: Denn niemand kann abschätzen, wie teuer all diese neuen Instrumente und Steuerabzüge werden», warnt Sandrine Salerno, Finanzdirektorin der Stadt Genf. In Bern rechnet Gemeinderätin Ursula Wyss mit Steuerausfällen in der Grössenordnung von 30 Millionen Franken. «Das wird schmerzhafte Sparmassnahmen oder Steuererhöhungen bei den natürlichen Personen zur Folge haben oder wahrscheinlich sogar beides.» Städte und Gemeinden würden in eine Sackgasse manövriert: «Bund und Kantone können Aufgaben nach unten verlagern; Städte und Gemeinden können das nicht. Dieser Druck auf die unterste Staatsebene ist gefährlich. Denn er unterhöhlt letztlich den Steuerfrieden.» Die USR III trifft aber auch kleinere Gemeinden hart, denn sie nehme den Gemeinden den Anreiz, Arbeitsplätze zu schaffen, gibt Marco Rupp, Gemeindepräsident von Ittigen BE, zu bedenken. «Ittigen forciert seit 20 Jahren die Ansiedlung von Arbeitsplätzen. Der Erfolg lässt sich sehen: Die Zahl der Beschäftigten wurde vervierfacht.» Doch mit der USR III droht auf einen Schlag der Verlust eines Drittels der Steuereinnahmen. «Damit fehlt der Anreiz, Arbeitsplätze anzusiedeln oder zu erhalten, zu hoch sind die Infrastrukturkosten, zu tief die Steuererträge.»
2 «Im Gegensatz zu den Kantonen, die vom Bund Ausgleichszahlungen in der Höhe von über 1 Milliarde Franken erhalten, kommen die Städte und Gemeinden bei der USR III schlecht weg», resümiert Silvia Steidle, Bieler Finanzdirektorin und Vizepräsidentin der KSFD. Sie ist überzeugt, dass es eine Neuauflage der USR III braucht, in welcher die Anliegen der Städte und Gemeinden angehört werden. Da für diese Neuauflage zuerst die jetzige USR III abgelehnt werden muss, haben sich kommunale Exekutivmitglieder aus allen Parteien für ein Nein zur USR III zusammengeschlossen. Sie laden alle Vertreterinnen und Vertreter von Städten und Gemeinden ein, sich auf der Kampagne anzuschliessen. Weitere Auskünfte: Daniel Leupi, Finanzvorsteher Zürich (Grüne), Präsident der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und direktoren, Ursula Wyss, Gemeinderätin Bern (SP), Marco Rupp, Gemeindepräsident Ittigen (Bürgervereinigung Ittigen), Silvia Steidle, Finanzdirektorin Biel (FDP), Vizepräsidentin der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und direktoren, Sandrine Salerno, Finanzvorsteherin Genf (SP),
3 USR III: Zürich wird den Steuerfuss erhöhen müssen Rede von Daniel Leupi, Stadtrat von Zürich Geschätzte Medienschaffende Sehr geehrte Damen und Herren Es gilt das gesprochene Wort Ich begrüsse Sie im Namen des Komitees «FinanzdirektorInnen, Stadtpräsidien und Stadtregierungen gegen die USR III» zur heutigen Medienkonferenz. Dass die Städte und Gemeinden von der USR III stark betroffen sind, wurde bereits verschiedentlich geäussert. Die heutige Medienkonferenz hat zum Ziel, Ihnen die Betroffenheit der Städte und Gemeinde näher darzulegen und die Folgen direkt aufzuzeigen. Neben mir darf ich Ihnen vorstellen: Sandrine Salerno, Stadträtin Genf (SP), Vorstandsmitglied der KSFD; Ursula Wyss, Gemeinderätin Bern (SP); Marco Rupp, Gemeindepräsident Ittigen (BVI Bürgervereinigung Ittigen) und Silvia Steidle, Gemeinderätin Biel (FDP) und Vizepräsidentin der KSFD. Bevor ich auf die Situation der Stadt Zürich im Speziellen zu sprechen komme, will ich Ihnen drei grundsätzliche Punkte zur USR III aus Sicht der städtischen FinanzdirektorInnenkonferenz darlegen. Eine solche Reform auf nationaler Ebene ist notwendig. Dies auch, um die internationale Akzeptanz des Steuerstandorts Schweiz wiederherzustellen. Das eidgenössische Parlament hat die Vorlage des Bundesrats jedoch überladen und eines der drei Ziele, die Ergiebigkeit für Gemeinden und Kantone, aus den Augen verloren. Die USR III ist von zu vielen Unsicherheiten geprägt. Etwa, wie sich Massnahmen wie zinsbereinigte Gewinnsteuer, Patentbox, Abzug für Forschung und Entwicklung und Kapitalsteuer finanziell auswirken. Vieles erinnert an die USR II. Ich erinnere Sie: damals hat sich der Bundesrat um mehrere Milliarden Franken verschätzt. Die KSFD hat von Anfang an auf die besondere Situation der Städte und Gemeinden aufmerksam gemacht, etwa auch in Bezug auf eine adäquate Kompensation der Ausfälle. Unsere Anliegen wurden jedoch im ganzen Vernehmlassungsprozess nicht aufgenommen, zuweilen schlichtweg ignoriert. Nicht nur Zürich, sondern auch viele andere Städte und Gemeinden sind von der USR III massiv betroffen. Sie werden im Anschluss an meine Ausführungen weitere Beispiele hören. Es ist aber klar kommt die USR III in dieser Form, droht uns eine
4 erhebliche Umverteilung der Steuerlast von den Unternehmungen zu den Privatpersonen. Nun komme ich zu den erwarteten Einnahmeausfällen der Stadt Zürich. Wir rechnen mit Steuerausfällen in der Höhe von rund 300 Millionen Franken jährlich ab bis 200 Millionen allein aufgrund der vom Regierungsrat vorgesehenen Senkung des kantonalen Gewinnsteuersatzes von 8 auf 6 Prozent. Rund 100 Millionen Franken aufgrund der zusätzlichen Massnahmen wie zinsbereinigte Gewinnsteuer, Lizenzbox, Abzug für Forschung und Entwicklung und Kapitalsteuer. Dass der Kanton Zürich alle vom Bund zur Verfügung gestellten Massnahmen umsetzen und dazu noch den Steuersatz senken will, halte ich für übertrieben. Dies vor allem auch deshalb, weil gerade die betroffenen, bisherigen Statusgesellschaften in Zürich hiervon kaum einen Nutzen haben werden. Begünstigt werden von diesen Massnahmen also primär die anderen, nicht privilegiert besteuerten Unternehmen, die gar nicht im Fokus der USR III stehen. Es fühlt sich somit an, als fahren wir in einen langen, schwarzen Tunnel, ohne zu wissen, ob und wo wir auf der anderen Seite raus kommen. Niemand kann verlässliche Zahlen liefern, wie sich diese Massnahmen tatsächlich auswirken werden. Aber man kann sich darauf verlassen, dass CFO und Treuhandgesellschaften das Beste aus ihrer Sicht daraus machen werden. Die Befürworter der Vorlage argumentieren, dass ohne die Anpassung der Steuersätze ein Exodus an Unternehmen erfolgen wird. Dieses Argument mag womöglich für Basel zutreffen, das einen sehr hohen Anteil an privilegierten Unternehmen hat. Für viele Städte und Gemeinden trifft dieses Argument aber nicht zu. Im Gegenteil. Auch nicht in Zürich. Die Steuerbelastung ist im ohnehin schon attraktiven Wirtschaftsstandort Zürich nur einer von vielen Faktoren, die für die Standortfrage von Unternehmungen eine wichtige Rolle spielen. Wir verzeichnen nach wie vor trotz heute schon wesentlich höheren Steuersätzen als in Nachbarkantonen wie Zug oder Luzern hohe Zahlen bei der Zuwanderung von Unternehmungen. Die vorliegende Reform kommt allein jenen Regionen zugute, die heute viele privilegiert besteuerte Unternehmungen haben. Ja, durch die für alle Unternehmen einheitlichen Steuersätze, welche höher liegen als die bisherigen privilegierten Sätze, werden diese Kantone und Gemeinden in Bezug auf die zukünftigen Steuererträge in vielen Fällen sogar noch von höheren Steuererträgen profitieren. Ich frage Sie: Muss dies zulasten jener Kantone und Gemeinden gehen, die bisher in Bezug auf diese Sonderprivilegien grosse Zurückhaltung geübt haben? Ich habe eingangs von den Kompensationen an die Städte und Gemeinden gesprochen. Angesichts der erwarteten Einnahmeausfälle decken die vorgesehenen Kompensationen des Kantons nur einen kleinen Teil unserer Ausfälle; 78 Millionen Franken sind für die Stadt Zürich vorgesehen. Zudem haben die am meisten betroffenen Gemeinden nicht eine Kompensation über den Finanzausgleich erwartet, sondern direkt über den Anteil des Kantons an der direkten Bundessteuer. Wie der Kanton diese Kompensation genau
5 berechnet hat, wird er uns in den nächsten Tagen noch darlegen. Mindestens im Kanton wirkt es zudem störend, dass bestenfalls die Hälfte der Kompensationen den Gemeinden zufliessen soll, obgleich diese offensichtlich wesentlich höhere Steuerausfälle haben als der Kanton. Etwas ist aber jetzt schon klar: Mit den vorgesehen Kompensationen lassen sich die Einnahmeverluste kaum wettmachen. Das heisst: Wenn die USR III in der aktuellen Form kommt, droht nicht nur in der Stadt Zürich, sondern in vielen Teilen der Schweiz eine Verschiebung der Steuerlast von den Unternehmen zu den Privatpersonen. Zürich wird wie die meisten anderen Gemeinden kaum darum herum kommen, den Steuerfuss erhöhen zu müssen. Privatpersonen und der Mittelstand werden auf Kosten der Unternehmungen die Zeche zahlen müssen. Dazu kommt, dass ein grosser Teil der Steuergeschenke, also mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr, ins Ausland verschoben werden. Wie eingangs erwähnt ich halte die USR III grundsätzlich für angebracht aber nicht in der aktuellen Form, wo ganz wenige auf Kosten der grossen Allgemeinheit profitieren. Es gibt durchaus möglichen Optimierungsspielraum, damit eine Vorlage resultiert, welche auch die Städte und Gemeinden «zähneknirrschend» mitgetragen werden könnte. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
6 Unternehmenssteuerreform III: Ein Bundesgesetz mit negativen Folgen für die Städte Referat von Marco Rupp, Gemeindepräsident Ittigen Es gilt das gesprochene Wort Es sind die Städte, die mit ihrer Raumordnungspolitik die Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Gewerbe, Industrie und Dienstleistungsbetrieben schaffen. Ohne Aussicht auf entsprechende Steuererträge fehlt den Städten der Anreiz, Arbeitsplätze anzusiedeln oder zu erhalten: zu hoch sind die Infrastrukturkosten. Der Handlungsbedarf in Bezug auf eine Unternehmenssteuerreform ist unbestritten vor allem bei den sogenannten Statusgesellschaften. Unbestritten ist zudem, dass der wirtschaftliche Wohlstand auf der Qualität und Quantität unserer Arbeitsplätze beruht. Vergessen geht jedoch oft, dass primär die Städte die Motoren der wirtschaftlichen Entwicklung sind. Sie schaffen die Rahmenbedingungen für die Ansiedlung und Weiterentwicklung der Arbeitsplätze. Es ist nicht verantwortbar, dass ein Bundesgesetz Artikel 50 der Bundesverfassung missachtet. Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund, die Auswirkungen seiner Massnahmen auf die Städte und Agglomerationen zu beachten. Mit der USR III wird dieser wichtige Grundsatz klar verletzt. Ittigen fordert seit 20 Jahren die Ansiedlung von Arbeitsplätzen. Der Erfolg lässt sich sehen: Die Zahl der Beschäftigten wurde vervierfacht. Heute zählt Ittigen ca Beschäftigte. Ihre Arbeitgeber leisten einen Drittel der Ittiger Steuereinnahmen. Es ist davon auszugehen, dass Ittigen durch die USR III rund die Hälfte dieser Steuern verlieren wird. Diese führt zu einem Ausfall von vier bis fünf Millionen Franken. Steuererhöhungen sind unumgänglich. Wer die Zeche zahlt, ist klar die natürlichen Personen bzw. ein Teil davon. In Ittigen finanzieren lediglich 40% aller Steuerpflichtigen knapp 80% des Gemeindesteuerertrags der natürlichen Personen. Angesichts dieser Ausgangslage stellt sich die Frage, wohin sich Ittigen entwickeln soll mehr Einwohner/innen oder mehr Arbeitsplätze? Mehr Einwohner/innen ist die logische Folge! Diese steht aber im Widerspruch zur Aussage, dass der Wohlstand von der Weiterentwicklung der Arbeitsplätze und dem dafür notwendigen Schaffen von planerischen und baulichen Voraussetzungen abhängt! Der Bund fördert mit den Agglomerationsprogrammen vorbildlich die Weiterentwicklung der Agglomerationen. Mit der Unternehmenssteuerreform III ist er auf dem besten Weg, diese Bemühungen zunichte zu machen.
7 30 Millionen Franken Ertragsausfälle für die Stadt Bern Referat von Ursula Wyss, Gemeinderätin Stadt Bern Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Medienschaffende Es gilt das gesprochene Wort Dass mit der USR III die Ungleichbehandlung von ausländischen Holdingfirmen mit Sitz in der Schweiz gegenüber inländischen Unternehmen beseitigt werden soll, bestreitet niemand. Diese Steuerprivilegien sind längst überholt und deren Abschaffung völlig in Ordnung. National- und Ständerat haben aber aus der USRIII eine gross angelegte Steuersenkung und das Steuerdumping zum Massstab gemacht. Dies führt auf allen drei Staatsebenen nach Schätzungen des Bundes zu Einnahmeausfällen von rund 2,6 Milliarden Franken. Zu befürchten ist jedoch, dass die Ausfälle noch höher sind. Denn der Bund selbst stochert im Nebel und kann die Einbussen nicht verlässlich beziffern. Das macht es auch für die Stadt schwierig, Prognosen zu machen: wir als Stadt und Einwohnergemeinde verfügen nicht über die nötigen Grundlagen und haben keine Überblick über bestehende Lizenzen, patentähnliche Immaterialgüterrechte, Erfindungen und Software-Entwicklungen. Ebenso ist noch nicht definiert, wie das überschüssige Eigenkapital berechnet wird. Basierend auf den Steuererträgen 2012 und unter Berücksichtigung der geringen Anzahl Statusgesellschaften schätzt unsere Steuerverwaltung den voraussichtlichen Ertragsausfall mit 30 Mio. Franken. Aufgrund der seither erfolgten Ertragsentwicklung bei den juristischen Personen sind noch höhere Einbussen zu befürchten. Demgegenüber steht die Ankündigung des Kantons, einen Drittel der vom Bund versprochenen Kompensationszahlungen an die Gemeinden weiterzuleiten. Doch diese werden bei weitem nicht ausreichen, um die Ausfälle auszugleichen. Bern befürchtet daher, dass die USRIII unter dem Strich ein beträchtliches zweistelliges Millionenloch in die Stadtkasse reisst. Das wird schmerzhafte Sparmassnahmen oder Steuererhöhungen bei den natürlichen Personen zur Folge haben oder wahrscheinlich sogar beides. Das würde zum einen erneut den Mittelstand treffen. Das ist gerade für Bern stossend. Nur dank der Mittelschicht haben wir wieder gesunde Finanzen. Sie war es, die sich bereit zeigte, zur Sanierung des Haushaltes den Steuersatz über viele Jahre hinweg konstant zu halten und alle Sparpakete mitzutragen. Sie würde mit der USRIII bestraft werden. Zum anderen würde die USR III die kleinen KMU wie Familien-, Handwerker- und Gewerbebetriebe, Vereine und Genossenschaften treffen. Während diese Firmen oft nur wenig Steuern bezahlen, werden deren Inhaberinnen und Inhaber ebenso als natürliche Personen besteuert und würden somit für die grossen Unternehmen die Rechnung zahlen.
8 Darüber hinaus würde die USRIII auch die Stadt insgesamt treffen. Denn sie wirkt sich zusammen mit der kantonalen Steuerstrategie negativ auf die Ausgleichszahlungen des Disparitätenabbaus aus. Bern müsste höhere Transferzahlungen leisten. Damit sitzen die Industriestadt Biel und die Verwaltungsstadt Bern im selben Boot: Während Biel direkt Steuern verliert, verliert Bern zusätzlich auch indirekt, weil es mehr in den Disparitätenabbau zahlen müsste. Damit werden Städte und Gemeinden in eine Sackgasse manövriert. Bund und Kantone können Aufgaben nach unten verlagern; Städte und Gemeinden können das nicht. Wir haben gesetzlich festgeschriebene Dienstleistungen zu erbringen ob wir genug Steuern einnehmen oder nicht. Dieser Druck auf die unterste Staatsebene ist gefährlich. Denn er unterhöhlt letztlich den Steuerfrieden. Und dies völlig ohne Not. Die Schweiz, der Kanton Bern und die Stadt Bern sind im internationalen Vergleich überaus wettbewerbsfähig. Wir sind im globalen Vergleich ein Tiefsteuerland. Hinzu kommt, dass Steuern immer nur einen Teil der Attraktivität des Standorts ausmachen. Für Unternehmen sind eine hervorragende Infrastruktur, hochstehende Ausbildungsinstitutionen und allgemein die hohe Lebensqualität ebenso wichtig. Und auch hier sind wir Weltspitze. Eine Politik, die einseitig nur auf die Steuern setzt, ist deshalb weder nachhaltig noch zukunftsorientiert. Der Gemeinderat der Stadt Bern lehnt die USR III so, wie sie sich jetzt präsentiert, ab. So haben wir die Gelegenheit für eine neue, bessere und ausgewogene Vorlage.
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