herfurth.partner Rechtliche Rahmenbedingungen in Brasilien Jacqueline Lopez Rechtsanwältin in Hannover März 2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "herfurth.partner Rechtliche Rahmenbedingungen in Brasilien Jacqueline Lopez Rechtsanwältin in Hannover März 2015"

Transkript

1 Rechtliche Rahmenbedingungen in Brasilien Jacqueline Lopez Rechtsanwältin in Hannover März 2015

2 Agenda Lieferverträge Investitionen Vertriebsstrategien Gesellschaftsrecht Energieeffizienz

3 Lieferverträge herfurth.partner

4 Risiken Gläubigerrisiken Verluste von Waren vor Gefahrübergang (Beschlagnahme, Zerstörung) Forderungsausfälle durch Nichtzahlung Insolvenzrisiko Länderrisiken Transferstopprisiko Politische Risiken, wie Aufruhr, Revolution, kriegerische Ereignisse Kursverfall der Währung

5 Anwendbares Recht Bestimmung welches Recht ist anwendbar UN-Kaufrecht ( United Convention on Contracts for the International Sale of Goods CISG ) Verabschiedung 1980, heute 81 Ländern, zb Argentinien, Brasilien (Inkrafttretung 1. April 2014), Chile, Kolumbien, Ecuador, Uruguay, Paraguay, Peru Grundlage für die vertragliche Gestaltung von Warenverkäufen, dh Vertrag zwischen Parteien mit Niederlassung in verschiedenen Staaten UN-Kaufrecht ist Bestandteil des nationalen Rechts Ausschluss nur durch positive Bestimmung möglich

6 Gerichtsstandsvereinbarung Allgemeiner Gerichtsstand: Wohnsitz des Beklagten Besonderer Gerichtsstand: Erbschaft, Arbeitsort, Immobilien, unerlaubte Handlung Gerichtsstandsvereinbarung: regelt die Zuständigkeit der Gerichte, also welche örtliche Gerichte im Falle eines Rechtsstreits zuständig sind. Ausschließliche Gerichtsstandsbarkeit in Brasilien: Immobilien, Erbschaften

7 Vollstreckbarkeit von ausländischen Urteilen in Brasilien Antrag auf Anerkennung des ausländischen Urteils durch einen bestellten Rechtsanwalt in Brasilien an den Präsidenten des Obersten Gerichtshofs Einwendungen gegen die Anerkennung: Vorlegung des Verfahrens an das Besondere Gericht des Obersten Gerichtshofs Anforderungen für die Anerkennung Zuständiges Gericht und ordnungsgemäße Ladung der Parteien Rechtskräftiges Urteil Beglaubigung vom brasilianischen Konsulat und beigefügte Übersetzung eines in Brasilien vereidigten oder offiziellen Übersetzer

8 Schiedsgerichtsbarkeit in Brasilien New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, Brasilien seit 2002 Privates Gericht spricht ein Urteil (Schiedsspruch) aus Zahl der Schiedsrichter - Dreierschiedsgericht Ernennung der Schiedsrichter Einigung auf Vorsitzenden Keine Einigung: Ernennung durch Ernennungsstelle Vorteile: Neutralität, Vertraulichkeit, Verfahrensbeschleunigung, Verfahrensort, Verfahrenssprache, rechtliche und technische Expertise, Vollstreckbarkeit im Ausland

9 Eigentumsvorbehalt Schriftliche Vereinbarung der Parteien in portugiesischer Sprache Eintragung im öffentlichen Register für Titel und Dokumente Erst mit Eintragung beim Register hat der Eigentumsvorbehalt Wirkungen gegenüber Dritten

10 Investitionen herfurth.partner

11 Investitionsschutzabkommen Verpflichtungen Kapitalanlagen fördern, zulassen, gerecht und billig behandeln, sowie schützen Keine willkürlichen oder diskriminierende Maßnahmen, die den Gebrauch / Nutzung etc. von Kapitalanlagen beeinträchtigen Inländerbehandlung Rechtmäßigkeit der Enteignung / Verstaatlichung und die Höhe der Entschädigung müssen im ordentlichen Rechtsverfahren überprüfbar sein Rechtsfolge bei Verletzung des Abkommens: Entschädigung vor einem internationalen Schiedsgericht

12 Investitionsschutzabkommen Investitionsschutzabkommen zwischen Deutschland und Brasilien: Vertrag vom über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (P) Keine INKRAFTTRETUNG Nur wenige Investitionseinschränkungen: Nuklearenergie, Gesundheitswesen, Presse- und Medienbereich, Raumfahrtindustrie, Luftfahrtwesen

13 Vertriebsstrategien herfurth.partner

14 Vor- und Nachteile des Einsatzes selbständiger Absatzmittler Vorteile Keine oder zumindest verhältnismäßig geringe Fix- und Investitionskosten (insbesondere beim Handelsvertreter) Abwälzen des Kreditausfallrisikos (Zahlungsziel für Kaufpreisforderung des Kunden) auf Absatzmittler (bei Franchisenehmer/Vertragshändler) Grds. keine besteuerbare Betriebsstätte Nutzen von Synergien bei Zusammenarbeit mit den Vertriebsexperten Kenntnis der lokalen Gegebenheiten Nachteile Weniger Kontrolle bei Absatzgestaltung als bei eigener Struktur (Tochtergesellschaft) vor Ort Konfliktpotenzial während und nach Vertragslaufzeit, ggf. kosten- und zeitintensive (schieds-)gerichtliche Auseinandersetzungen Schrumpfen der Gewinnmarge des Unternehmers (durch Provisionszahlung) Teilweise langfristige vertragliche Bindungen zur Amortisierung der Investitionen der Absatzmittler nötig Teilweise Präferenz der Kunden für eine eigene Vertriebsgesellschaft des ausländischen Unternehmers

15 Errichten steuerbarer Betriebsstätten durch die Hintertür Normallfall: Einsatz von Absatzmittler schafft keine eigene steuerbare Betriebsstätte des ausländischen Unternehmens. Zwischen Deutschland und Brasilien kein Doppelbesteuerungsabkommen -> die innerstaatlichen brasilianischen Regelungen zu der Definition von Betriebsstätten finden Anwendung (brasilianische Bundessteuergesetzbuch) Brasilianisches Bundessteuergesetz: jede Unternehmung, die ein Geschäft oder eine gewerbliche Einheit in Brasilien etabliert, wird in Brasilien besteuert. (P) unbestimmte Rechtsbegriffe: Geschäft und gewerbliche Einheit -> Auslegung Vermeiden: Vollmacht zum Abschluss von Verträgen des Unternehmens; Duldung einer vollmachtlosen Verkaufspraxis

16 Joint Venture Zusammenschluss von Unternehmen Unternehmen behalten ihre wirtschaftliche und juristische Selbständigkeit Partner tragen aber Führungsverantwortung und Risiko gemeinsam Schaffung und Nutzung von Synergien, Technologietransfer (P) paritätische Joint Venture, reines Finanzinvestment, oder Vetorechte Zu prüfen: Ausmaß an Rechtssicherheit

17 Gründung eines Unternehmens Brasiliens strategische Lage in Südamerika (zehn Nachbarmärkte und atlantische Ausrichtung) Immense Marktgröße Brasilianische Einkäufer (z.b. Petrobras, Odebrecht) erwarten eine stabile Präsenz ihres Zulieferers (greifbarer Partner, der in Preisen, Lieferung und Service glaubhaft langfristige Zuverlässigkeit und Planbarkeit verspricht) Meist Geschäft zwischen Menschen, nicht nur zwischen Unternehmen -> Vertrauen

18 Rechtsformen in Brasilien Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung - sociedade limitada Aktiengesellschaft - sociedade anônima Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - sociedade simples Kommanditgesellschaft - sociedade em comandita simples Eingetragener Kaufmann - empresário individual

19 Limitada 50 % aller neugegründeten Unternehmen sind in der Rechtsform der Limitada organisiert. Die Limitada ist eine Mischform zwischen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft. Rechtsfähigkeit entsteht mit Eintragung des Gründungsaktes in das Handelsregister. Die Haftung des einzelnen Gesellschafters ist auf den Betrag seiner Anteile beschränkt. Für die Einzahlung des Stammkapitals haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch. Eine der GmbH & Co. KG entsprechende Konstruktion gibt es im brasilianischen Recht nicht.

20 Gründungsverfahren einer Limitada (1) Übereinstimmende Willenserklärung der Gesellschafter Unterschrift der Gesellschafter, Unterschriften zweier Zeugen sowie eines von der Brasilianischen Rechtsanwaltskammer zugelassenen Rechtsanwalts Keine notarielle Beurkundung Ausländische juristische Person: Nachweis der Existenz des Unternehmens und der Vertretungsberechtigung der handelnden Personen (Handelsregisterauszug) Deutsche Dokumente müssen durch das brasilianische Konsulat in deutschland beglaubigt und durch einen in Brasilien vereidigten Übersetzer ins Portugiesische übersetzt werden

21 Gründungsverfahren einer Limitada (2) Limitada muss unter Überreichung des Gesellschaftsvertrags und ergänzender Dokumente beim Handelsregister des Bundeslandes, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, angemeldet werden. Hat die Limitada weitere Niederlassungen, so ist auch bei den dort zuständigen Handelsregistern eine Anmeldung erforderlich. Anmeldung muss binnen 30 Tagen ab Datum des Gesellschaftsvertrags geschehen. Eintragung hat konstitutive Wirkung. Solange die Eintragung nicht erfolgt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften der Vorgesellschaft unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung

22 Ausländischer Gesellschafter: Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten und Beantragung einer brasilianische Steuernummer. herfurth.partner Gesellschafter Mindestzahl: Zwei (2) Gesellschafter; Ein-Personen-Limitada ist nicht möglich Wird die Mindestzahl von zwei zu einem späteren Zeitpunkt unterschritten, so führt dies von Gesetzes wegen zur Auflösung der Limitada, wenn nicht binnen einer Frist von 180 Tagen die erforderliche Mindestgesellschafterzahl wieder hergestellt wird oder der verbleibende Gesellschafter beim Handelsregister die Umwandlung der Limitada in ein einzelkaufmännisches Unternehmen beantragt. Zahlenmäßige Höchstbeschränkung der Gesellschafter gibt es nicht.

23 Kosten der Gründung, langes Prozedere Standardfälle : ca , ,00 EUR Nach der Eintragung der Gesellschaft ins Register der Handelsbehörde weitere Anmeldungen und Genehmigungen nötig: Eintragung im Bundesteuerverzeichnis Eintragung im Landessteuerverzeichnis Eintragung im Gemeindesteuerverzeichnis Außenhandelsbehörde Register Arbeitnehmer / Arbeitslosen Eröffnung Bankkonto -> Transfer des Stammkapitals -> Registrierung bei Zentralbank Marken- Patentamt Umweltlizenz

24 Inhalt des Gesellschaftsvertrages Zweck, Sitz und Lebensdauer der Gesellschaft, Kapital der Gesellschaft Firma der Gesellschaft Persönliche Angaben des Gesellschafters (bei natürlicher Person) Firma, Nationalität und Sitz der Gesellschaft (bei juristischer Person) Anteile und Art der Einlageverpflichtung der Gesellschafter Gewinn- und Verlustbeteiligung der Gesellschafter Benennung der Geschäftsführer und ihrer Befugnisse (benennt der Gesellschaftsvertrag keine Geschäftsführer, so ist jeder Gesellschafter einzelvertretungsberechtigt)

25 Sprache des Vertrages Der Gesellschaftsvertrag der Limitada muss in portugiesischer Sprache abgefasst sein. Vertrag mehrsprachig; Bestimmung der maßgeblichen Fassung! Handelsregister in Brasilien akzeptiert mehrsprachige Verträge, wenn die portugiesische Fassung verbindlich ist.

26 Energieeffizienz herfurth.partner

27 Energieverbrauch Energieverbrauch Industrieller Verbrauch: 40 % Stahl Chemie Lebensmittel Plastik / Gummi Papier Öffentlicher Bereich Private Haushalte

28 Energieeffizienz Industrie 4.0: Schrittmacher für die Energiewende? Intelligente Steuerung von Stromerzeugung Stromtransport Stromspeicherung Stromverbrauch -> intelligentes Energiemanagement -> Einsparpotential

29 Energieeffizienz Industrielle Verwendung von Elektromotoren (Anpassung von Motoren an tatsächlichen Verbrauch) Prozessoptimierung Unternehmenspolitik (Personal) PROCEL Siegel für Energieeinsparung (Konsumenten)

30 PROCEL PROCEL gliedert sich in folgende Unterprogramme auf: PROCEL Edifica (Energieeffizienz in Gebäuden) PROCEL Indústria (Energieeffizienz in der Industrie) PROCEL Sanear (Energieeffizienz im Bereich Wasserversorgung) PROCEL EPP (Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden)

31 SEBRAE Organisation zur Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen im Staat Rio de Janeiro, SEBRAE (Servic o de Apoio a Micro e Pequenas Empresas no Estado do Rio de Janeiro) Ziel des Abkommens ist die Förderung der Energieeffizienz und die Ausbildung von Fachkräften in KMUs in Rio de Janeiro. Das Abkommen beinhaltet die Sensibilisierung, Weiterbildung und Kommunikation im Themengebiet Energieeffizienz. Bis 2008 wurden in Rio de Janeiro bereits 73 Fachkräfte ausgebildet.

32 Nationaler Industrieverband, CNI Dieses Abkommen setzt sich mehrere Ziele: die Auswertung des Erfolgs der Energieeffizienzprogramme in der Industrie, die Beschreibung der wichtigsten Maßnahmen zur Entwicklung des Marktes für Energieeffizienz, die Organisation der Wissensweitergabe; basierend auf den Erfahrungen aus bereits realisierten Projekten, die Durchführung entsprechender Studien, die Organisation von Informationsveranstaltungen, die Identifizierung von Wirtschaftssektoren mit Potenzial zur Energieeinsparung und eventuellen Möglichkeiten und Hindernissen für die Durchführung solcher Maßnahmen.

33 ANEEL CNI und das Institut Euvaldo Lodi Nu cleo Central: Umfasst Veröffentlichungen, sog. Technische Leitfäden für motorbetriebene Systeme Diese Veröffentlichungen sollen technischen Fachkräften Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz helfen.

34 COPYRIGHT BY HERFURTH & PARTNER RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT MBH HANNOVER GÖTTINGEN BRÜSSEL LUISENSTR. 5 info@herfurth.de HANNOVER FON FAX MEMBER OF ALLIURIS GROUP ALLIANCE OF INTERNATIONAL BUSINESS LAWYERS BRUSSELS PARIS LONDON AMSTERDAM AMERSFOORT LYON MADRID BARCELONA LISBON MILAN EDINBURGH GLASGOW DUBLIN COPENHAGEN HANOVER ZUG VIENNA MOSCOW MINSK BUCHAREST ATHENS NICOSIA ISTANBUL BEIJING SHANGHAI NEW DELHI NEW YORK SAO PAULO RIO DE JANEIRO BRASILIA

herfurth.partner Rechtliche Rahmenbedingungen in Brasilien Jacqueline Lopez Rechtsanwältin in Hannover Mai 2015

herfurth.partner Rechtliche Rahmenbedingungen in Brasilien Jacqueline Lopez Rechtsanwältin in Hannover Mai 2015 Rechtliche Rahmenbedingungen in Brasilien Jacqueline Lopez Rechtsanwältin in Hannover Mai 2015 Agenda Lieferverträge Investitionen Vertriebsstrategien Gesellschaftsrecht Lieferverträge herfurth.partner

Mehr

Herfurth & Partner Recht International.

Herfurth & Partner Recht International. Herfurth & Partner Recht International. Hannover Office Herfurth & Partner Herfurth & Partner ist eine unabhängige Kanzlei mit 20 deutschen und internationalen Anwälten in Hannover Wir sind Partner und

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingen

Rechtliche Rahmenbedingen Rechtliche Rahmenbedingen Jamaika, Barbados, Trinidad & Tobago www.renewables-made-in-germany.com Agenda Vertragsgestaltung Anwendbares Recht Gerichtsstandsvereinbarung Gefahrübergang Eigentumsvorbehalt

Mehr

13 des Handelsgesetzbuch (HGB)

13 des Handelsgesetzbuch (HGB) 13 des Handelsgesetzbuch (HGB) 13 Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland (1) Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist von einem Einzelkaufmann oder einer juristischen Person beim Gericht

Mehr

Organisation für Vertriebsgesellschaften (am Beispiel Deutschland)

Organisation für Vertriebsgesellschaften (am Beispiel Deutschland) Organisation für Vertriebsgesellschaften (am Beispiel Deutschland) Inhaltsverzeichnis 1 I. MÖGLICHKEITEN DER GEWERBLICHEN BETÄTIGUNG...2 1.1 1.2 1.3 1.4 Tochterunternehmen... 2 Selbständige Niederlassung

Mehr

Tochterunternehmen - Zweigniederlassung - Betriebsstätte

Tochterunternehmen - Zweigniederlassung - Betriebsstätte Tochterunternehmen - Zweigniederlassung - Betriebsstätte Seite 2 von 7 Merkblatt Tochterunternehmen - Zweigniederlassung - Betriebsstätte I. Welche Arten von Niederlassungen gibt es? Viele Unternehmen

Mehr

Kommanditgesellschaft

Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft. Ihr Gesellschaftszweck muss auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher

Mehr

Errichtung einer Zweigniederlassung oder einer Betriebsstätte

Errichtung einer Zweigniederlassung oder einer Betriebsstätte Errichtung einer Zweigniederlassung oder einer Betriebsstätte Möglichkeiten der gewerblichen Betätigung Viele Unternehmen wollen expandieren und gründen einen neuen Standort. Dies wirft die Frage auf,

Mehr

Gründung einer GmbH in der Slowakischen Republik

Gründung einer GmbH in der Slowakischen Republik 1. Slowakische GmbH Gründung einer GmbH in der Slowakischen Republik Das slowakische Recht bietet als Pendant zu einer deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung die sog. spoločnosť s ručením obmedzeným

Mehr

Förderung, Schutz und Risiken für Investitionen in Brasilien

Förderung, Schutz und Risiken für Investitionen in Brasilien Förderung, Schutz und Risiken für Investitionen in Brasilien Stand und aktuelle Entwicklungen Ulrich Klemm - Rechtsanwalt Nürnberg, 22. November 2013 Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther. Absicherung

Mehr

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Handels- und Gesellschaftsrecht Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51952 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Inhalt: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)... 1 1.

Mehr

Rechtsformvergleich 2

Rechtsformvergleich 2 Rechtsformvergleich 2 (UG ) Zweck Förderung des Bedarf ihrer Mitglieder und/oder deren wirtschaftliche und/oder deren sozialen Tätigkeiten Kapitalgesellschaft zur Erreichung jedes gesetzlich zulässigen

Mehr

Workshop 2 Vereinsrecht

Workshop 2 Vereinsrecht Workshop 2 Vereinsrecht Inhalt des Workshops: Was sind die rechtlichen Grundlagen der Vereinsarbeit? Als häufigste Form des Zusammenschlusses natürlicher oder juristischer Personen kommt dem Verein im

Mehr

Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004 Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Leistungsspektrum Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Consulting Corporate Finance

Mehr

Litigation. Newsletter Sonderausgabe Q Das Haager Übereinkommen zu Gerichtsstandsvereinbarungen wird in der EU verbindlich

Litigation. Newsletter Sonderausgabe Q Das Haager Übereinkommen zu Gerichtsstandsvereinbarungen wird in der EU verbindlich Litigation Das Haager Übereinkommen zu Gerichtsstandsvereinbarungen wird in der EU verbindlich Newsletter Sonderausgabe Q1 2015 Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther. Newsletter Sonderausgabe Q1 2015

Mehr

Unternehmerisches Engagement in Brasilien Rechtlicher Rahmen und Fallstricke Dr. Marcus Felsner Essen, 28. Januar 2014

Unternehmerisches Engagement in Brasilien Rechtlicher Rahmen und Fallstricke Dr. Marcus Felsner Essen, 28. Januar 2014 Unternehmerisches Engagement in Brasilien Rechtlicher Rahmen und Fallstricke Dr. Marcus Felsner Essen, 28. Januar 2014 www.export-erneuerbare.de Markteintritt Brasilien Alternativen Export nach Brasilien

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG

GESELLSCHAFTSVERTRAG GESELLSCHAFTSVERTRAG PRÄAMBEL: Auf Basis des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. September 2016 und nach erfolgter Eintragung in das österreichische Firmenbuch wurde die ehemalige Nexxchange AG durch

Mehr

Torggler Rechtsanwälte GmbH

Torggler Rechtsanwälte GmbH Torggler Rechtsanwälte GmbH Firmenbuch Überblick Rechtsgrundlagen Bestandteile des Firmenbuchs Überblick Firmenbuchverfahren Firmenbuchanmeldung WEB ERV Torggler Rechtsanwälte GmbH 1 Allgemeines zum Firmenbuch

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen und Investitionsschutz in der Ukraine

Rechtliche Rahmenbedingungen und Investitionsschutz in der Ukraine Rechtliche Rahmenbedingungen und Investitionsschutz in der Ukraine Erstellt vom Arbeitskreis Recht bei der Delegation der Deutschen Wirtschaft in der Ukraine Rechtliche Rahmenbedingungen und Investitionsschutz

Mehr

OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist.

OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. Gründung: Es muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Eine notarielle

Mehr

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GmbH nicht persönlich haften. Unabhängig von ihrem Geschäftszweck

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien 2. Gesellschaftsrecht

Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien 2. Gesellschaftsrecht Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 13 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien... 15 1.1 Land und Bevölkerung... 15 1.2 Politisches System... 16 1.3 Wirtschaft... 16 1.4 Arbeitsmarkt...

Mehr

Das sollten Sie über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wissen

Das sollten Sie über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wissen Das sollten Sie über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wissen von Rechtsanwalt Andreas Karsten Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Karsten + Schubert Rechtsanwälte Fachanwälte Stand:

Mehr

Vertragsgestaltung bei Auslandsgeschäften

Vertragsgestaltung bei Auslandsgeschäften Vertragsgestaltung bei Auslandsgeschäften Rechtsanwalt Dr. Bernhard Huber, LLM 4020 Linz, Schillerstrasse 12 Tel. 0732 / 65 69 69 E-mail b.huber@hep.co.at Linz, im Juni 2009 Beispiel Österreichisches Unternehmen

Mehr

Ausgewählte Rechtsfragen bei der Gründung von Joint Ventures in Osteuropa (Polen und Ungarn) und Lateinamerika (Brasilien und Mexiko)

Ausgewählte Rechtsfragen bei der Gründung von Joint Ventures in Osteuropa (Polen und Ungarn) und Lateinamerika (Brasilien und Mexiko) Tilman Clausen Ausgewählte Rechtsfragen bei der Gründung von Joint Ventures in Osteuropa (Polen und Ungarn) und Lateinamerika (Brasilien und Mexiko) PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis

Mehr

Unternehmenspartnerschaften in Brasilien

Unternehmenspartnerschaften in Brasilien Unternehmenspartnerschaften in Brasilien Vortrag im Rahmen der Veranstaltung Schiffbau- und Offshore-Zulieferer in Brasilien" am 06.11.2012 in Hamburg Marcia Zeitoune Janzen, LL.M. Advogada WZR Hamburg

Mehr

Gesellschaft Personengesellschaften

Gesellschaft Personengesellschaften Gesellschaft Rechtsgeschäftlicher Zusammenschluss zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts OHG KG Stille Gesellschaft Reederei Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

GRÜNDUNG EINER PERSONENGESELLSCHAFT

GRÜNDUNG EINER PERSONENGESELLSCHAFT GRÜNDUNG EINER PERSONENGESELLSCHAFT Offene Gesellschaft (OG) Grundlagen Eine OG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die alle für die Schulden der Gesellschaft unmittelbar und persönlich (also

Mehr

Gründung einer GmbH in Polen

Gründung einer GmbH in Polen KOZLOWSKI Rechts- und Steuerberatung Ul. Wawelska 1/2 70-505 Szczecin POLEN http://ra-kozlowski.com/ mail@ra-kozlowski.com Gründung einer GmbH in Polen Die polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Mehr

Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) GESELLSCHAFTSRECHT - GR39 Stand: Oktober 2016 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung

Mehr

Gesellschaftsrecht. Manfred Heße/Theodor Enders. Eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen und in die Vertragsgestaltung

Gesellschaftsrecht. Manfred Heße/Theodor Enders. Eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen und in die Vertragsgestaltung Manfred Heße/Theodor Enders Gesellschaftsrecht Eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen und in die Vertragsgestaltung 2001 Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart IX Inhaltsverzeichnis Vorwort der Herausgeber

Mehr

Rechtsformwahl eine Übersicht der wichtigsten Kriterien

Rechtsformwahl eine Übersicht der wichtigsten Kriterien Rechtsformwahl eine Übersicht der wichtigsten Kriterien I. Hinweise II. Einzelunternehmen III. Offene Handelsgesellschaft (OHG) IV. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) V. Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

D R BANNAS. Skript. Wirtschaftsrecht STEUERLEHRGÄNGE. Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht

D R BANNAS. Skript. Wirtschaftsrecht STEUERLEHRGÄNGE. Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht STEUERLEHRGÄNGE D R BANNAS Skript Wirtschaftsrecht Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2017 Steuerlehrgänge Dr. Bannas Raiffeisenstr.

Mehr

Risikomanagement für den Architekten

Risikomanagement für den Architekten Risikomanagement für den Architekten RM 2.2 Vertragspartner - Vertragssubjekte - 1 Parteien des Architektenvertrages Auftraggeber Auftragnehmer 2 Bezeichnung der Parteien Natürliche / juristische Person

Mehr

Handels-/Dienstleistungsgesellschaft

Handels-/Dienstleistungsgesellschaft I. Begriff der Handels-/Dienstleistungsgesellschaft II. Juristische Struktur der Handels-/Dienstleistungsgesellschaft 1. Rechtsform 1.1. Handelsgesellschaften im eigentlichen Sinne 1.2. Handelsvereinigungen

Mehr

Gründung einer AG in Polen

Gründung einer AG in Polen KOZLOWSKI Rechts- und Steuerberatung Ul. Wawelska 1/2 70-505 Szczecin POLEN http://ra-kozlowski.com/ mail@ra-kozlowski.com Gründung einer AG in Polen Die polnische Aktiengesellschaft (spółka akcyjna, kurz

Mehr

Handels- und Gesellschaftsrecht (VWA Dr. Korte) Stand 30.6.05

Handels- und Gesellschaftsrecht (VWA Dr. Korte) Stand 30.6.05 Handels- und Gesellschaftsrecht (VWA Dr. Korte) Stand 30.6.05 Dieses Skript ersetzt kein Lehrbuch! Es dient lediglich der Orientierung zum Lernen für die Klausur. Die nachfolgende Aufzählung der Paragraphen

Mehr

Personengesellschaftsrecht II. # 20 Stille Gesellschaft

Personengesellschaftsrecht II. # 20 Stille Gesellschaft Personengesellschaftsrecht II # 20 Stille Gesellschaft Stille Gesellschaft 230 HGB (1) Wer sich als stiller Gesellschafter an dem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt, mit einer Vermögenseinlage beteiligt,

Mehr

Beispiel 21. Folie 108. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby

Beispiel 21. Folie 108. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby Beispiel 21 A, B und C sind Gesellschafter einer GbR, die einen Imbiss-Stand betreibt. A möchte gerne einen neuen Imbisswagen anschaffen, B und C sind dagegen. Dessen ungeachtet bestellt A schriftlich

Mehr

Checkliste für Unternehmensgründer

Checkliste für Unternehmensgründer Checkliste für Unternehmensgründer Firmenbezeichnung festlegen Keine unwahren oder irreführenden Angaben Es darf am selben Ort kein anderes bereits im Handelsregister eingetragenes Unternehmen mit derselben

Mehr

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Seite 1 von 6 MERKBLATT Recht und Steuern Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Auch als BGB-Gesellschaft bekannt, gilt die GbR als kleiner Alleskönner unter den Gesellschaftsformen. Dies liegt an der

Mehr

Az: 4 Z Sch 05/00 Vorhergehendes Az: Datum: B E S C H L U S S

Az: 4 Z Sch 05/00 Vorhergehendes Az: Datum: B E S C H L U S S Az: 4 Z Sch 05/00 Vorhergehendes Az: Gericht: BayObLG Datum: 11.08.2000 B E S C H L U S S I. Das Schiedsgericht beim Büro für rechtliche Unterstützung in Moskau erließ am 6. April 1999 in dem zwischen

Mehr

1. Welche Aussage trifft nach dem HGB auf die Handlungsvollmacht zu?

1. Welche Aussage trifft nach dem HGB auf die Handlungsvollmacht zu? 1. Welche Aussage trifft nach dem HGB auf die Handlungsvollmacht zu? Ein Handlungsbevollmächtigter darf Grundstücke ohne besondere Vollmachten veräußern und belasten. Die Erteilung einer Handlungsvollmacht

Mehr

Gesellschaftsrecht in der Tschechischen Republik und der Slowakei

Gesellschaftsrecht in der Tschechischen Republik und der Slowakei JSEfcM JEHLE REHM Gesellschaftsrecht in der Tschechischen Republik und der Slowakei Eine Einführung mit vergleichenden Tabellen von Petr Bohata Rechtsanwalt in München und Prag Referent für tschechisches

Mehr

Vorwort. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. I. Einleitung 1

Vorwort. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. I. Einleitung 1 Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII XIII XVII I. Einleitung 1 II. Arten von M&A-Transaktionen 5 A. Private Transaktionen/Öffentliche Übernahmeangebote 5 B. Auktionsverfahren

Mehr

Wirtschaftspartnerschaftsgesellschaft Neue Rechtsform bietet gute Gestaltungsmöglichkeiten

Wirtschaftspartnerschaftsgesellschaft Neue Rechtsform bietet gute Gestaltungsmöglichkeiten Wirtschaftspartnerschaftsgesellschaft Neue Rechtsform bietet gute Gestaltungsmöglichkeiten Seit dem 1. Juli 2012 gibt es in Russland eine neue Rechtsform: die Wirtschaftspartnerschaftsgesellschaft ( WP

Mehr

Rechtsformen für Unternehmen

Rechtsformen für Unternehmen Rechtsformen für Unternehmen Die Wahl der betrieblichen Rechtsform wird beeinflußt von - gesellschaftsrechtlichen Bestimmungsfaktoren - haftungsrechtlichen Bestimmungsfaktoren - steuerrechtlichen Bestimmungsfaktoren

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

59c Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft, Beteiligung an beruflichen Zusammenschlüssen

59c Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft, Beteiligung an beruflichen Zusammenschlüssen 59c Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft, Beteiligung an beruflichen Zusammenschlüssen (1) Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Unternehmensgegenstand die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten

Mehr

VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann

VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN Referentin: Madlen Schumann 23.10.2013 M. Schumann 2 Bedeutung der Rechtsform 1. Rechtsgestaltung (Haftung) 2. Leistungsbefugnisse (Vertretung nach außen, Geschäftsführung)

Mehr

Handelsregister. Handelsregister

Handelsregister. Handelsregister Handelsregister 13 Handelsregister Wer ein Handelsgewerbe betreibt, dies sind Kaufleute und Handelsgesellschaften wie die offene Handelsgesellschaft oder die Kommanditgesellschaft, muss sich in das Handelsregister

Mehr

1. Schritt: Ist die GmbH die richtige Rechtsform für mich?

1. Schritt: Ist die GmbH die richtige Rechtsform für mich? 1. Schritt: Ist die GmbH die richtige Rechtsform für mich? Wollen Sie sich selbsständig machen, stellen Sie sich spätestens bei der Erstellung Ihres Businessplans die Frage, welche Rechtsform Sie wählen

Mehr

Die Statuten müssen in schriftlicher Form errichtet sein und über den Zweck des Vereins, seine Mittel und seine Organisation Aufschluss geben.

Die Statuten müssen in schriftlicher Form errichtet sein und über den Zweck des Vereins, seine Mittel und seine Organisation Aufschluss geben. Schweizerisches Zivilgesetzbuch ( Original )... Erster Teil: Das Personenrecht ( Original )... Zweiter Titel: Die juristischen Personen... Zweiter Abschnitt: Die Vereine Art. 60 A. Gründung I. Körperschaftliche

Mehr

von Laura, Marie und Doreen

von Laura, Marie und Doreen von Laura, Marie und Doreen OHG Allgemeines Kapitaleinlage Pflichten Geschäftsführung Verlustbeteiligung Wettbewerbsverbot GmbH Allgemeines Gründung Firmen Kapitalaufbringung Organe AG Allgemeines Gründung

Mehr

it-recht kanzlei münchen

it-recht kanzlei münchen von Rechtsanwalt Patrick Prestel Die Kommanditgesellschaft (KG): wenn ein Gesellschafter nur beschränkt haften will Die Kommanditgesellschaft (KG) bietet sich an, wenn ein Teil der Gesellschafter nur bis

Mehr

Daten zur Vorbereitung der Gründung einer GmbH

Daten zur Vorbereitung der Gründung einer GmbH Ehmann & Hoffmann, Notare Katharinenstraße 5 74523 Schwäbisch Hall Tel.: (0791) 499 747-0 Fax: (0791) 499 747-99 E-Mail: info@eh-notare.de Daten zur Vorbereitung der Gründung einer GmbH 1. Firma (Name)

Mehr

Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG 1 Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG 1. Vorbemerkung: Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Mischform aus juristischer Person und Personengesellschaft. Die Besonderheit besteht darin, dass

Mehr

Nachhaltigkeit als Stärke von Familienunternehmen. Ulrich Herfurth Göttingen, 16. September 2009

Nachhaltigkeit als Stärke von Familienunternehmen. Ulrich Herfurth Göttingen, 16. September 2009 Nachhaltigkeit als Stärke von Familienunternehmen. Ulrich Herfurth Göttingen, 16. September 2009 Familienunternehmen sind die Basis der deutschen Wirtschaft. Fakten. 3 Millionen Unternehmen in Deutschland

Mehr

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11a GEWERBEORD- NUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11a GEWERBEORD- NUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11a GEWERBEORD- NUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER Sie können die Formulare auf der Homepage der IHK Mittleres Ruhrgebiet (www.bochum.ihk.de)

Mehr

Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (III) Kaufvertrag und Handelsrecht

Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (III) Kaufvertrag und Handelsrecht Box 8 Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (III) Kaufvertrag und Handelsrecht 3.1 Kaufvertrag (24 Lernkarten) 3.2 Verbraucherschutz (14 Lernkarten) 3.3 Mahn- und Klagewesen (7 Lernkarten) 3.4 Verjährung (4

Mehr

Verträge mit. Partnern. ausländischen. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April 2015.

Verträge mit. Partnern. ausländischen. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April 2015. Verträge mit ausländischen Partnern Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April 2015 Harald Müller Der Fall: Bibliothek kauft DVD bei Händler in Peru. DVD

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr

Mehr

Gerichtsstände - Überblick -

Gerichtsstände - Überblick - Zivilprozessrecht Gerichtsstände - Überblick - - allgemeiner Gerichtsstand - natürliche Personen: Wohnsitz ( 13 ZPO) - juristische Personen: Sitz ( 17 ZPO) - besondere Gerichtsstände (bedeutsame) - dauernder

Mehr

Gründung einer OHG (Offene Handelsgesellschaft)

Gründung einer OHG (Offene Handelsgesellschaft) Gründung einer OHG (Offene Handelsgesellschaft) 1. Allgemeines Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher

Mehr

Benutzerhinweise... Abkürzungsverzeichnis...

Benutzerhinweise... Abkürzungsverzeichnis... Benutzerhinweise... Abkürzungsverzeichnis... XI XIII 1. Allgemeines zum Firmenbuchverfahren... 1 1.1 Begriff und Aufgaben... 1 1.2 Örtliche und sachliche Zuständigkeit... 1 1.3 Funktionelle Zuständigkeit...

Mehr

Bitte bringen Sie zum Besprechungstermin Ihren Ausweis mit.

Bitte bringen Sie zum Besprechungstermin Ihren Ausweis mit. Checkliste GmbH-Gründung Dieses Infoblatt dient der Vorbereitung des Beratungsgesprächs und ermöglicht Ihnen vorab einen Überblick über die benötigten Informationen zu gewinnen. Auch wenn nicht alle Angaben

Mehr

Firma. Gewünschte Firma (=Name) der GmbH

Firma. Gewünschte Firma (=Name) der GmbH E R F A S S U N G S B O G E N G M B H - G R Ü N D U N G Sie möchten die zur Gründung einer GmbH erforderlichen Entwürfe (Gründungsurkunde, Gesellschaftsvertrag, Handelsregisteranmeldung, Liste der Gesellschafter)

Mehr

Rechtsformen von Gesellschaften. Systematisierung der Grundstrukturen von Mitgliedsschafts- und Haftungsformen

Rechtsformen von Gesellschaften. Systematisierung der Grundstrukturen von Mitgliedsschafts- und Haftungsformen Wirtschaft Thomas Kramer Rechtsformen von Gesellschaften. Systematisierung der Grundstrukturen von Mitgliedsschafts- und Haftungsformen Skript Rechtsformen Einzelkaufmann Einzelkaufmann mit Partnern:

Mehr

Vertrag zur Überlassung der Software CommandX zu Test- und Demonstrationszwecken. zwischen. und

Vertrag zur Überlassung der Software CommandX zu Test- und Demonstrationszwecken. zwischen. und Vertrag zur Überlassung der Software CommandX zu Test- und Demonstrationszwecken zwischen der EuroCommand GmbH (Amtsgericht Hamburg HRB 143135), Überseeallee 1, 20457 Hamburg, vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten

Mehr

Ausgliederungen und Gemeinden

Ausgliederungen und Gemeinden Ausgliederungen und Gemeinden Mag. Karl Heinz Müller 2008 Burggasse 14/IV, A-9020 Klagenfurt, Tel.: 05 0536 22871-22879, Fax: 05 0536 22870, e-mail: kvak@ktn.gv.at http://www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at

Mehr

Gutachten. Betriebsstätten in Italien

Gutachten. Betriebsstätten in Italien Gutachten Betriebsstätten in Italien Definition Betriebsstätte Immer, wenn eine Verkaufstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird, liegt eine Betriebsstätte

Mehr

Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit)

Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) Seite 1 von 5 Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) Hinweis für Bewerber- und Bietergemeinschaften: Diese werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Die Zuverlässigkeit

Mehr

OHG - Offene Handelsgesellschaft

OHG - Offene Handelsgesellschaft OHG - Offene Handelsgesellschaft Thep Urai - Fotolia.com Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma

Mehr

T A X W R K. beraten gestalten vertreten

T A X W R K. beraten gestalten vertreten Rechtsformwechsel des Unternehmens Eine der weit reichenden unternehmerischen Entscheidungen ist die Wahl der Rechtsform des Unternehmens. Allerdings ist ein Unternehmen kein statisches Gebilde. Es unterliegt

Mehr

II. von 5 A. Private Übernahmeangebote 5 B. Auktionsverfahren 6 C. Nationale/Internationale Transaktionen 6

II. von 5 A. Private Übernahmeangebote 5 B. Auktionsverfahren 6 C. Nationale/Internationale Transaktionen 6 Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII XIII XVII I. II. von 5 A. Private Übernahmeangebote 5 B. Auktionsverfahren 6 C. Nationale/Internationale Transaktionen 6 III.

Mehr

Investitionen und Steuern in Rumänien

Investitionen und Steuern in Rumänien Investitionen und Steuern in Rumänien Doing Business in Romania Herausgegeben von Mag. Harald Galla Dr. Franz Haimerl nwb lalde Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien 15

Mehr

Klausur "Vertragsgestaltung im Privatrecht" Wintersemester 2015/2016

Klausur Vertragsgestaltung im Privatrecht Wintersemester 2015/2016 Klausur "Vertragsgestaltung im Privatrecht" Wintersemester 2015/2016 Bitte geben Sie bei der Beantwortung der Fragen immer eine Begründung an. Bitte nennen Sie dabei die gesetzlichen Bestimmungen (Paragraphen,

Mehr

Die Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft (KG) GESELLSCHAFTSRECHT GR05 Stand: Februar 2009 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Die Kommanditgesellschaft (KG) Allgemeines Die

Mehr

Antrag einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Antrag einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Antrag einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft An den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Kassel Karthäuserstraße 5a 34117 Kassel Anlagen: 1. Ausfertigung oder öffentlich beglaubigte

Mehr

Hinweise zum Nachweis der Vertretungsbefugnis für den Abschluss der Vertragsdokumentation zur Übernahme von Zahlungsverpflichtungen

Hinweise zum Nachweis der Vertretungsbefugnis für den Abschluss der Vertragsdokumentation zur Übernahme von Zahlungsverpflichtungen Hinweise zum Nachweis der Vertretungsbefugnis für den Abschluss der Vertragsdokumentation zur Übernahme von Zahlungsverpflichtungen Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (nachfolgend: EdB)

Mehr

Schiedsgerichtsbarkeit

Schiedsgerichtsbarkeit Schiedsgerichtsbarkeit Schiedsgerichte sind private Gerichte. Ihnen kann durch Vereinbarung (Schiedsvereinbarung) der Parteien die Entscheidung über einen Rechtsstreit übertragen werden. Die staatlichen

Mehr

TOCHTERUNTERNEHMEN ZWEIGNIEDERLASSUNG BETRIEBSSTÄTTE I. WELCHE ARTEN VON NIEDERLASSUNGEN GIBT ES?

TOCHTERUNTERNEHMEN ZWEIGNIEDERLASSUNG BETRIEBSSTÄTTE I. WELCHE ARTEN VON NIEDERLASSUNGEN GIBT ES? MERKBLATT Existenzgründung und Unternehmensförderung TOCHTERUNTERNEHMEN ZWEIGNIEDERLASSUNG BETRIEBSSTÄTTE I. WELCHE ARTEN VON NIEDERLASSUNGEN GIBT ES? Viele Unternehmen wollen expandieren und gründen einen

Mehr

Gründung einer Personengesellschaft

Gründung einer Personengesellschaft Gründung einer Personengesellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bildet die Grundlage der Personengesellschaft. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist 705 ff des

Mehr

INHALT. Inhalt. Vorwort 13

INHALT. Inhalt. Vorwort 13 INHALT Inhalt Vorwort 13 1 Die Türkei auf ihrem Weg in die EU 15 1.1 Bedeutung der Beitrittsverhandlungen 15 1.2 Zollunion 16 Allgemein 16 Gleiche Voraussetzungen 17 Abbau der Zölle 18 Harmonisierung der

Mehr

Übungen Recht II FS Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Fribourg Regula Bauer, Mlaw, Dr. med.

Übungen Recht II FS Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Fribourg Regula Bauer, Mlaw, Dr. med. Übungen Recht II FS 2016 Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Fribourg Regula Bauer, Mlaw, Dr. med. Übung 3 Gesellschaftsrecht III 2 Aufgabe 1 a) Richtig oder falsch? 3 a)

Mehr

Errichtung einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte

Errichtung einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte Errichtung einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte I. Möglichkeiten der gewerblichen Betätigung Viele Unternehmen wollen expandieren und gründen einen neuen Standort. Dies wirft die Frage auf, wie

Mehr

Argentinienkrise bis Vattenfall: Investitionsschutz auf dem Prüfstand

Argentinienkrise bis Vattenfall: Investitionsschutz auf dem Prüfstand Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert Argentinienkrise bis Vattenfall: Investitionsschutz auf dem Prüfstand Produkthaftung und Litigation 2014 AKTUELLE SCHLAGZEILEN AKTUELLE SCHLAGZEILEN AKTUELLE SCHLAGZEILEN

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2011

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2011 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2011 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte

Mehr

Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft

Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft An den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Köln Riehler Straße 30 50668 Köln 615,00 EUR Verwaltungsgebühr fällig mit Antragstellung Antrag auf Zulassung

Mehr

Errichtung einer Zweigniederlassung oder einer Betriebsstätte

Errichtung einer Zweigniederlassung oder einer Betriebsstätte Errichtung einer Zweigniederlassung oder einer Betriebsstätte Inhalt: Einführung 1. Tochterunternehmen 1.1 Gründung eines Tochterunternehmens 1.2 Handelsregister und Gewerbeanmeldung 2. Selbstständige

Mehr

Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschaftsund Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV)

Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschaftsund Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschaftsund Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebührenverordnung - HRegGebV) Vom 30. September 2004 (BGBl. I S. 2562) Aufgrund des 79a der Kostenordnung,

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Vereinsrecht

Vereinsberatung: Steuern. Vereinsrecht Vereinsrecht Gesetzliche Grundlagen 21 bis 79 Bürgerliches Gesetzbuch Definition eines Vereins nach BGB Ein Verein ist: ein freiwilliger auf eine gewisse Dauer angelegter körperschaftlich organisierter

Mehr

Vertrag zwischen der Schweiz und Österreich über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen 1

Vertrag zwischen der Schweiz und Österreich über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen 1 Originaltext Vertrag zwischen der Schweiz und Österreich über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen 1 0.276.191.631 Abgeschlossen am 15. März 1927 Von der Bundesversammlung genehmigt

Mehr

Gründungskosten 597,- EUR

Gründungskosten 597,- EUR UNTERNEHMERGESELLSCHAFT HAFTUNGSBESCHRÄNKT (UG) - Gründung einer Unternehmergesellschaft (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) - Prüfung des Firmennamens - Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll)

Mehr

Die Reform des deutschen Schiedsverfahrensrechts. Das neue 10. Buch der ZPO

Die Reform des deutschen Schiedsverfahrensrechts. Das neue 10. Buch der ZPO RalfMônnikes Die Reform des deutschen Schiedsverfahrensrechts Das neue 10. Buch der ZPO Verlag Dr. Kovac I Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkfirzungsverzeichnis IX XXXI I. Einfuhrung 1 II. Ziel

Mehr

Rechtliche Spielregeln in Perú. Giancarlo Lozano Blas, LL.M. (Universität Bonn) Abogado, CMS Hasche Sigle , IHK Karlsruhe

Rechtliche Spielregeln in Perú. Giancarlo Lozano Blas, LL.M. (Universität Bonn) Abogado, CMS Hasche Sigle , IHK Karlsruhe Rechtliche Spielregeln in Perú Giancarlo Lozano Blas, LL.M. (Universität Bonn) Abogado, CMS Hasche Sigle 14.06.2016, IHK Karlsruhe Inhalt Ein Überblick in das peruanische Recht Säule des peruanischen Rechtsstaates

Mehr

Die spanische GmbH. Inhalt

Die spanische GmbH. Inhalt Inhalt Vorwort 11 Kapitell. Einführung 13 I. Gesellschaftsformen in Spanien 13 II. Überblick über das Gesellschaftsrecht 16 III. Weitere Gesellschaftsarten 17 Kapitel II. Gründung der Gesellschaft 28 I.

Mehr

Pizza Max Christof Ramseier & Co. mit Sitz in Belp Quelle:

Pizza Max Christof Ramseier & Co. mit Sitz in Belp Quelle: Fach: Thema: Wirtschaft und Recht Kollektivgesellschaft Die Kollektivgesellschaft RECHTSGRUNDLAGE: OR 552 593 VOLKSWIRTSCHAFTLICHE BEDEUTUNG: Eine Kollektivgesellschaft ist eine Rechtsform für die Führung

Mehr

vom 13. September 2001

vom 13. September 2001 216.03 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2001 Nr. 174 ausgegeben am 16. November 2001 Gesetz vom 13. September 2001 zur Ausführung der EWG-Verordnung über die Europäische wirtschaftliche Interessenvereini-

Mehr