Vst. Frankfurt: Lärm im Büro und Produktion. Vorstand
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- Curt Ursler
- vor 8 Jahren
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1 Vst. Frankfurt: Lärm im Büro und Produktion 1
2 Lärm: Was ist das? (1) 2
3 Lärm ist ein Problem Lärm ist für viele Menschen das Umweltproblem Nummer eins". Rund 80 % der Deutschen fühlen sich durch Straßenverkehr, knapp 50 % durch Fluglärm, um die 30 % von Nachbarschaftslärm und etwa 20 % durch Industrie- und Gewerbelärm belästigt. Über 40 % der Bevölkerung halten Lärm für gesundheitsschädlich. Tatsächlich ist Lärm ein ernst zu nehmender Streßfaktor und kann zu erheblichen Gesundheitsbelastungen führen. 3
4 Begriffsbestimmung: Aural Das Innenohr betreffend Aurale Lärmwirkung: Wenn Lärm zu einer Schädigung des Innenohrs mit der Folge einer Hörminderung führt. Aurale Lärmwirkungen sind bei langer und häufiger Exposition spätestens ab 80 db(a) zu erwarten. Extra-aural Über das Innenohr hinausgehende bzw. weitergehende Gesundheitsschäden. Extra-aurale Lärmwirkungen treten können bereits bei sehr leisen Geräuschen auftreten. 4
5 Schallausbreitung Je nach Trägermedium unterscheidet man zwischen Luftschall und Körperschall. Ferner unterscheidet man nach der Art der Schallausbreitung zwischen Direktschall, Reflexionsschall und Sekundärschall. 5
6 Lärm: Addition von Schallpegeln Additionsregeln: Eine Verdoppelung der Schallintensität erhöht Schallpegel um 3 db(a) (Bsp.: 80 db(a) + 80 db(a) = 83 db(a) oder 90 db(a) = 93 db(a)) Eine Verzehnfachung der Schallintensität erhöht Schallpegel um 10 db(a) (Bsp.: Zehn gleiche Schallquellen je 80 db(a) ergeben 90 db(a)) Eine Verhundertfachung der Schallintensität erhöht Schallpegel um 20 db(a) (Bsp.: Hundert gleiche Schallquellen von je 80 db(a) ergeben 100 db(a)) Verdoppelung der Intensität (+ 3 db(a)), subjektiv kaum hörbar, bedeutet aber bereits eine Verdoppelung der Gehörgefährdung! 10-fache Erhöhung der Schallintensität (+ 10 db(a)) bedeutet nur eine Verdoppelung der subjektiven Lautstärke, aber Verzehnfachung der Gehörgefährdung! 6
7 Beispielhafte Schall(druck)pegel 140 7
8 Messung und Beurteilung des Lärms Schallemission: Abstrahlung von der Schallquelle Schallimmission: Auswirkung des Schalldrucks auf das Ohr Um den Schädigungsgehalt des Lärms auf den Menschen zu beurteilen, müssen berücksichtigt werden: - Unterschiedliche Frequenzen mit unterschiedlichen Schallintensitäten. Die Dämpfungseigenschaften des Gehörs werden mit einem Dämpfungsfilter (A) bei der Schallpegelmessung nachgestellt. - Zeitliche Gewichtung der Schallereignisse. I.d.R. schwankt der Schallpegel am Arbeitsplatz stark, besonders bei impulsartigen Schallereignissen (z.b. Schweißknall, Hammerschlag). Die Spitzen werden über die Dauer einer 8-Stunden-Schicht zu einem mittleren Schallpegel zusammengefasst (Beurteilungspegel). db 80 Beurteilungspegel 0 Zeit 8
9 9
10 Innenohr 10
11 Chronische Lärmschwerhörigkeit gesunde Haarzellen geschädigte Haarzellen 11
12 Hörbereich des menschlichen Ohrs 12
13 13
14 Lärmpegel und Gehörgefährdung Pegel in db(a) Lautstärke Gehörgefährdung 1 1,22 1,85 2,8 4 8 Vielfaches der Vorsicht alte Grenzwerte! Einwirkzeit für 85 db(a) Beurteilungspegel 8 h 4 h 1 h 15 min 4,8 min 30 sec +10dB(A) = subjektiv doppelte Lautstärke + 3dB(A) = objektiv doppelte Gehörgefährdung 14
15 Die wichtigsten Rechts- und Beurteilungsgrundlagen für die Beurteilung von Lärm Gewerbe- und Industrieanlagen: Bundes-Immissionsschutzrecht (BImSchG, TA Lärm) Straßen- und Schienenverkehr: BImSchG, RLS 90, Schall03, 24. BImSchV Luftverkehr Luftverkehrsrecht (LuftVG, LuftVZO, FluglärmG) Sportanlagen BImSchG, 18. BImSchV Freizeitanlagen BImSchG, LAI-Hinweise Nachbarschaft Zivilrecht (BGB); BImSchG, Geräte und Maschinen BImSchG, 32. BImschV Arbeitsschutz; Gesundheitsschutz Arbeitsschutzrecht, UVV- Lärm/Erschütterungen, TRLV-Lärm-Vibrationen 15
16 Lärm: Die Auslösewerte Untere Auslösewerte ( 6 Nr. 2) (Ohne dämmende Wirkung Gehörschutz) Obere Auslösewerte ( 6 Nr. 1) (Ohne dämmende Wirkung Gehörschutz) Auswahl Gehörschutz: Unter Einbeziehung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes muss Lärmeinwirkung kleiner als der max. zul. Expositionswert ( 8 Abs. 2) am Gehör sichergestellt werden LärmVibrations ArbSchV L EX,8h L pc,peak Maßnahmen 80 db(a) 85 db(a) 85 db(a) 135 db(c) 137 db(c) 137 db(c) Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung Lärm; Unterweisungspflicht; Gehörschutz zur Verfügung stellen Lärmminderungsprogr amm; Kennzeichnung und ggf. Abgrenzung von Lärmbereichen, Veranlassung Vorsorgeuntersuchung Lärm, Gehörschutz Tragepflicht (bisher) UVV Lärm (BGV B3) 85 db(a) oder nicht bewerteter. momentaner Schalldruck > 140 db 90 db(a) oder nicht bewerteter momentaner Schalldruck > 140 db
17 Lärmwirkungen in Abhängigkeit vom Schallpegel 17
18 Welche Einflussfaktoren wirken? Simultanität der Aufgaben Zeitdruck und Schichtarbeit Tätigkeitsbezogene Einflussgrößen Komplexität und Verarbeitungsbreite Verantwortung und Fehlerfolgen Geräuschbezogene Einflussgrößen Schallpegel Verständlichkeit Häufigkeit und Taktung Art und Frequenz des Lärms Je komplexer die Aufgabe, umso eher wird Lärm zur Störung (BAuA: Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Nr. 98) Personenbezogene Einflussgrößen Einstellung zur Lärmquelle Einstellung zum Erzeuger Persönliche Situation Usw. 18
19 Extra-aurale Lärmwirkungen: Einflussfaktoren Zeitdruck Schichtarbeit Verantwortung Zwangsaufmerksamkeit Lärmempfindlichkeit Gesundheitszustand Lärm Lautstärke Frequenz Häufigkeit Dauer Verständlichkeit Beeinträchtigung der psychischer und physiologischer Körperfunktionen Kurzfristige Auswirkungen: psychisch Ärger Anspannung Resignation Angst Nervosität physiologisch Mehr Stresshormone Verengung der Blutgefäße Geringere Magen-Darm- Funktion Erhöhte Magnesiumausscheidung Leistungsfähigkeit Konzentrationsstörungen Aufmerksamkeitsdefizite Erhöhte Fehlerhäufigkeit Kommunikationsstörung Langzeitfolgen: Herz-Kreislauf- Erkrankungen Erkrankungen des Verdauungssystems Tinnitus, Hörsturz 19
20 Die Erkenntnisse der BAuA: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) legt in ihren Arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen drei grundsätzliche Kriterien fest: Kriterium 1: Eine einzelne Schallquelle soll den von allen übrigen Schallquellen verursachten Schallpegel um max. 4 db(a) übersteigen. Kriterium 2: Fremde Sprache soll mindestens 3 db(a) unter dem von allen übrigen Schallquellen verursachten Schallpegel liegen. Kriterium 3: Der von allen Quellen verursachte Schallpegel soll ohne die eigenen Geräusche so niedrig wie möglich sein. 20
21 Schalltechnische Arbeitsplatzqualifizierung Aufgrund der drei genannten Kriterien ergeben sich für die BAuA als arbeitswissenschaftliche Erkenntnis folgende schalltechnische Qualifizierung von Bildschirmarbeitsplätzen: Beurteilungspegel am Arbeitsplatz bis 30 db(a) über 30 db(a) bis 40 db(a) über 40 db(a) bis 45 db(a) über 45 db(a) bis 50 db(a) über 50 db(a) bis 55 db(a) über 55 db(a) Schalltechnische Arbeitsplatzqualifizierung optimal sehr gut gut im gewerblichen Umfeld akzeptabel ungünstig, aber noch zulässig Geräuschbelastung zu hoch 21
22 Maßnahmen (1): Reduzierung der Emission Maßnahmen (1): Reduzierung der Lärmemissionen: Reduzierung der Lautstärke der Bürogeräte Geräte mit möglichst niedriger Geräuschemission wählen (PC-Lüfter, Tastaturen, Telefonsignal!) Reduzierung der Emission haustechnischer Anlagen Aufzüge, Türknallen, Heizung, Lüftung, Klimaanlage Reduzierung der von extern übertragenen Emissionen Kommunikations- und Pausenbereiche, Produktionslärm, Nebenraumgeräusche, usw. Schalltechnisch günstige Anordnung der Arbeitsplätze Ruhebereiche für Arbeitsplätze mit hoher Konzentration und geringer Kommunikationsanforderung Kommunikationsarbeitsplätze 22
23 Maßnahmen (2): Erhöhung der Schallabsorption: Nachhallzeiten der Räume verringern Einbau absorbierender Decken, Wände und Bodenbeläge Erhöhung des Abstandes zwischen den Arbeitsplätzen Akustische Entkoppelung durch Einbau von Teiltrennwänden, Regalen, usw. zwischen Bereichen bzw. Arbeitsplätzen Schalldämmung von Fenstern, Trennwänden, Türen 23
24 Auswahl geeigneter Maßnahmen Die Grundsätze des ArbSchG ( 4) geben Arbeitsschutzmaßnahmen eine Rangfolge technische Maßnahmen organisatorische Maßnahmen persönliche Maßnahmen Technische Maßnahmen: Anschaffung lärmgeminderter Maschinen und Arbeitsmittel Anwendung lärmarmer Arbeitsverfahren Kapselungen, Einhausungen, Schallisolatoren, usw. Regelmäßige Wartung und Instandhaltung 24
25 Auswahl geeigneter Maßnahmen Die Grundsätze des ArbSchG ( 4) geben Arbeitsschutzmaßnahmen eine Rangfolge technische Maßnahmen organisatorische Maßnahmen persönliche Maßnahmen Technische Maßnahmen: Anschaffung lärmgeminderter Maschinen und Arbeitsmittel Anwendung lärmarmer Arbeitsverfahren Kapselungen, Einhausungen, Schallisolatoren, usw. Regelmäßige Wartung und Instandhaltung 25
26 Vielen Dank! 26
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