POSITIONEN des Verbands Österreichischer Privatsender (VÖP)
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- Kerstin Lorentz
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1 POSITIONEN des Verbands Österreichischer Privatsender (VÖP) Mai 2010 Österreichischer Rundfunkmarkt mit besonderen Herausforderungen Der österreichische Rundfunkmarkt weist eine Reihe von strukturellen Besonderheiten auf. Hierzu gehört die dominante und in vielen Bereichen marktbeherrschende Stellung des ORF im Wettbewerb zu den Privaten, die sich unter anderem aus der späten Liberalisierung des Markts ergeben hat. Darüber hinaus ist der österreichische Markt im Hinblick auf die Zahl der erreichbaren Hörer und Seher sehr klein, was die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erschwert. Konkurrenzsituation am Werbemarkt: ORF gegen Privatsender Im Gegensatz zu privaten Sendern, die sich zur Gänze aus dem Werbemarkt finanzieren müssen, stehen dem ORF 2010 etwa 530 Millionen Euro an Gebühren zur Verfügung, bzw. wenn die Wünsche des ORF nach einer Refundierung der Gebührenbefreiungen umgesetzt werden sogar 580 Millionen Euro. Diese sowohl krisenunabhängige als auch leistungsunabhängige Basisfinanzierung ist das Startkapital, mit dem der ORF sodann mit den Privatsendern im Werbemarkt in Konkurrenz tritt, ohne im Gegenzug jedoch nennenswerte Werbeeinschränkungen in Kauf nehmen zu müssen. Die sich daraus ergebende Wettbewerbsverzerrung ist in Europa einzigartig. Wettbewerb durch staatliche Gebühren stark verzerrt Der Blick auf die Finanzierungssituation von ORF und Privatsendern zeigt diese Schieflage deutlich auf: ORF Privatsender (TV + Radio) (Zahlen für 2009, teilweise geschätzt) Sonstige Erlöse Gebühren / Förderungen Werbeerlöse Für 2010 ist für den ORF mit noch höheren Gebühreneinnahmen von etwa 580 Millionen Euro (inkl. Gebührenrefundierung) und etwas geringeren Werbeeinnahmen von zirka 210 Millionen Euro zu rechnen. Seite 1 / 5
2 Verwechselbarkeit des ORF-Programms Die Legimitation der Gebühren ergibt sich aus dem öffentlich-rechtlichen Auftrag, den der ORF per Gesetz erfüllen sollte. Das ORF-Programm sollte unverwechselbar sein, hohen Qualitätskriterien genügen und anspruchsvolle Inhalte in gleichwertigem Ausmaß enthalten. Aber der ORF versucht stattdessen in einem unlösbaren Spagat, sowohl zu anderen öffentlich-rechtlichen Anbietern, als auch zu Privatsendern in programmliche Konkurrenz zu treten. Den österreichischen Zusehern werden vom ORF Unmengen amerikanischer Top-Filme und Serien angeboten, die jene ohnehin auch bei Privatsendern sehen können. Das Programm des ORF verliert dadurch jegliche Unverwechselbarkeit. Doch um seine Zukunft nachhaltig abzusichern, sollte der ORF nicht more of the same bringen, sondern jene Inhalte, die eine hohe spezifische Relevanz für das österreichische Publikum haben. Public Value des privaten Rundfunks Demgegenüber erbringen die Privatsender immer mehr Programmleistungen von gesellschaftlicher Relevanz, etwa im Bereich Nachrichten, Wahlsendungen oder politischen Diskussionssendungen etc. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine Studie 1, die im Auftrag der RTR durchgeführt wurde und die dem privaten Sektor bescheinigt, eine Vielzahl gesellschaftlich erwünschter Leistungen zu erbringen. Die hierfür gewährte Förderung in Höhe von 10 Millionen Euro in 2010 für alle privaten Radio- und Fernsehsender zusammen entspricht weniger als einem Prozent derjenigen Mittel, die dem ORF aus der Gebührenfinanzierung zur Verfügung stehen. Gesetzesnovellen: Vergebene Chance Der Gesetzgeber hätte nun bei den notwendigen Gesetzesänderungen die Chance gehabt, den ORF auf seine Kernaufgaben zurückzuführen und den Wildwuchs an kommerziellen Aktivitäten, die die Entwicklung eines gleichberechtigten dualen Rundfunksystems behindern, zu beseitigen. Diese Chance hat der Gesetzgeber mit dem derzeit diskutierten Entwurf nicht wahrgenommen. Wettbewerb in Zukunft noch stärker verzerrt Im Gegenteil: Es wurden Änderungen vorgesehen, die dem ORF noch mehr Geld zur Verfügung stellen und damit den Wettbewerb noch stärker verzerren: Zusätzliche Gebührenmittel für den ORF in Höhe von 160 Millionen Euro, zusätzliche Werbemöglichkeiten bei Product Placement und Single Spots, und keine Präzisierung des Programmauftrags des ORF! Der ORF geht sogar noch weiter und fordert die Einführung regionaler Werbemöglichkeiten in Bundesland Heute, was private Rundfunkveranstalter existentiell bedrohen würde! Insbesondere die Gewährung zusätzlicher Gebührengelder ist angesichts der Tatsache, dass der ORF im ersten Quartal 2010 leicht über Budget liegt, eine äußerst fragwürdige Verwendung von Steuergeldern. 1 Seite 2 / 5
3 Ziel: Fairer Wettbewerb und Chancengleichheit Der VÖP setzt sich dafür ein, fairen Wettbewerb zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern herbeizuführen und Chancengleichheit für beide Seiten des Markts zu sichern. Nur so kann ein tatsächlich dualer Rundfunkmarkt entwickelt werden, anstelle der derzeit herrschenden Alibi-Dualität. Brüssel: Erneute Blamage für Österreich? Sollte das österreichische Parlament das Gesetz in der bisher vorliegenden Form beschließen, so wird genau zu prüfen sein, ob die Vorgaben der Europäischen Kommission aus dem Beihilfeverfahren tatsächlich und vollumfänglich erfüllt worden sind. Falls dem nicht so sein sollte, wird eine erneute Beschwerde bei der Europäischen Kommission unumgänglich sein. Seite 3 / 5
4 Forderungen des VÖP vor diesem Hintergrund: Erhöhung der Privatrundfunkförderung auf zumindest 20 Millionen Die geplante Abgeltung der Einnahmenausfälle des ORF aufgrund von Gebührenbefreiungen in Höhe von 160 Millionen Euro führt zu einer weiteren, den privaten Markt gefährdenden Verzerrung des Wettbewerbs. Zur Abmilderung dieses Effekts fordert der VÖP mit aller Dringlichkeit eine Aufstockung des Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks auf mindestens 20 Millionen Euro pro Jahr! Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags Der öffentlich-rechtliche "Kernauftrag" des ORF bleibt für den Bereich seiner Fernseh- und Hörfunkaktivitäten inhaltlich unverändert und entspricht nach Ansicht des VÖP damit nicht den Vorgaben der EU. Derzeit bietet der ORF kein ausgewogenes und differenziertes Gesamtprogramm an: Insbesondere sind Information und Kultur - also jene Bestandteile, die für die Unverwechselbarkeit essentiell sind - nicht in gleichwertigem Ausaß enthalten. Der derzeit sehr weit gefasste Auftrag muss daher konkretisiert werden. Es muss innerhalb bestimmter Bandbreiten quantifiziert werden, in welchem Ausmaß in den einzelnen Programmen die Programmbestandteile Information, Kultur, Unterhaltung und Sport angeboten werden müssen. Klare Einschränkung für Product Placement im ORF Der Gesetzesentwurf sieht die maximale Liberalisierung von Product Placement beim ORF vor: So soll Product Placement in Zukunft zusätzlich auch bei Sendungen der leichten Unterhaltung möglich sein. Product Placement ist jedoch grundsätzlich unvereinbar mit dem Objektivitätsgebot und dem Qualitätsanspruch eines öffentlich-rechtlichen Senders. Der VÖP fordert daher eindringlich, dass Product Placement in sämtlichen Programmen, auf die der ORF direkt oder auch indirekt Einfluss nehmen kann, ausnahmslos verboten wird. Seite 4 / 5 Reduktion des Durchrechnungszeitraums für Werbezeitbeschränkungen Der bisher in 13 Abs 7 ORF-G geregelte Durchrechnungszeitraum von einem Jahr verhindert die Überprüfung der Einhaltung der Werbezeitbeschränkungen durch den ORF. Um eine effektive Rechtsaufsicht zu gewährleisten, sollte dieser Durchrechnungszeitraum daher entweder ganz abgeschafft werden oder auf maximal eine Woche begrenzt werden. Effektive Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten im Hinblick auf Erfüllung des Kernauftrags Die Republik Österreich hat im Rahmen des Beihilfeverfahrens effektive Kontroll- und Sanktionsmechanismen im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags zugesichert. Die geplanten Zuständigkeiten der KommAustria bei der Rechtsaufsicht über den ORF stellen aber keine wirksamen Kontrollbefugnisse dar, da die bestehenden Angebote des ORF von der Kontrolle ausgenommen sind. Geeignete Sanktionsmög-
5 lichkeiten fehlen ebenfalls. Der Forderung des ORF, die Kontrollmöglichkeiten nicht etwa zu verschärfen, sondern abzuschwächen, ist keinesfalls stattzugeben! Gebührenrefundierung nur gegen weitere Werbebeschränkungen Die Regierung plant überdies, dem ORF in den Jahren 2010 bis 2013 insgesamt 160 Millionen Euro an zusätzlichen Gebührenmitteln zukommen zu lassen, deklariert als Refundierung von Gebührenbefreiungen. Dieser zusätzlichen staatlichen Subvention müssen Einschränkungen für den ORF am Werbemarkt gegenüber stehen, um eine weitere Verzerrung des Wettbewerbs zu vermeiden. Langfristig: Reduktion der ORF-Werbemöglichkeiten Der Blick auf das Verhältnis von Brutto- zu Netto-Umsätzen zeigt, dass der ORF seine Werbezeit bereits heute im Durchschnitt um mehr als 40% rabattiert. Anders formuliert: Mehr als 40% der Werbezeit werden schon jetzt verschenkt, nicht verkauft. Langfristig sollte daher die Werbezeit im ORF-TV reduziert werden. Dies würde auch dem europäischen Trend entsprechen: In vielen Ländern werden die Werbemöglichkeiten öffentlich-rechtlicher Sender schon jetzt reduziert oder teilweise abgeschafft, so etwa in England, Deutschland, Frankreich oder Spanien. Nur so kann man den ORF aus der Quotenabhängigkeit befreien und damit die Voraussetzungen für eine umfassende Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags schaffen. Klares Nein zu regionaler Werbung in ORF Bundesland heute! Der ORF stellt in der politischen Diskussion derzeit noch weitere Forderungen, die aus Sicht der privaten Rundfunkbetreiber kategorisch abzulehnen sind. Hierzu gehört etwa die Einführung von Werbemöglichkeiten im regionalen ORF-TV ( Bundesland Heute ). Schon jetzt gibt es zahlreiche dokumentierte Verstöße des ORF gegen das regionale TV- Werbeverbot; keinesfalls darf es nun zu einer Legalisierung dieser Praxis kommen. Zusätzliche regionale Werbemöglichkeiten des ORF würden die Existenz vor allem der regionalen Privatsender erheblich gefährden. Generell keine weiteren Werbemöglichkeiten für den ORF Auch die geforderten zusätzlichen Werbemöglichkeiten im Online-Bereich des ORF sind abzulehnen, ebenso wie eine allfällige Forderung nach einer Ausdehnung der TV-Werbezeiten des ORF. Bereits jetzt hat der ORF im internationalen Vergleich mit anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten sehr weitreichende Freiheiten bei der Werbevermarktung in seinen Programmen. Corinna Drumm Mai 2010 Seite 5 / 5
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