Demografischer Wandel und Familienpolitik
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- Kasimir Lang
- vor 7 Jahren
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1 Demografischer Wandel und Familienpolitik Positionspapier des VAMV NRW Der VAMV NRW bewertet die Meisterung der Herausforderungen, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben, als eine Querschnittsaufgabe der Politik. Aufgaben der Familienpolitik in diesem Zusammenhang sind: der Überalterung der Gesellschaft durch eine höhere Geburtenrate entgegenzuwirken und die Frauenerwerbstätigenquote zu erhöhen, um das Erwerbs- und Fachkräftepotential auszuschöpfen. 1 Dynamik der Familienformen Die Zahl der Familien ist auf der Basis des Mikrozensus nach den Familientypen Ehepaare, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende erfasst. 2 Dabei wird Familie verstanden als Eltern-Kind-Gemeinschaft mit leiblichen, Stief-, Pflege- oder Adoptivkindern. Alleinerziehende sind Mütter oder Väter, die mit Kindern ohne Partner in einem Haushalt leben. Lebensgemeinschaften sind zusammenlebende Erwachsene mit (nicht unbedingt gemeinsamen) Kindern ohne Trauschein. Der VAMV NRW geht davon aus, dass sich die Entwicklung der vergangenen Jahre fortsetzen wird. So ist in NRW von ein Rückgang (-2,5%) der Familien insgesamt zu beobachten. Auch die Zahl der Ehen sinkt (-8,5%). Die Zahl der Lebensgemeinschaften steigt (+18%), ebenso die Zahl der Alleinerziehenden (+10%). Die Familientypen sind durchlässig. So werden 35% aller Ehen geschieden, im Durchschnitt nach 13 Jahren. 3 Über die Hälfte der Alleinerziehenden in NRW war verheiratet (geschieden: 46,9%; verwitwet: 6,6%). 4 Ein weiteres Fünftel ist noch verheiratet (19,5%). Nur 26,7% sind nie verheiratet gewesen. Kurz gesagt: Die Ehefrau von heute ist zu mehr als einem Drittel die Alleinerziehende von morgen. Auch die Lebensform Alleinerziehend ist dynamisch. Die Hälfte der Alleinerziehenden geht eine neue Partnerschaft ein und wechselt damit den Familientyp (davon verheiratet 14,7% und unverheiratet 35,3%). 5 Ein Viertel der Alleinerziehenden tut dies innerhalb von drei Jahren, nur ein weiteres Viertel ist länger als 13 Jahre in diesem Status. 1 Vgl: BMFSFJ: Nachhaltige Familienpolitik im Interesse einer aktiven Bevölkerungsentwicklung, Vgl.: Zentraler Statistischer Auskunftsdienst: Familien mit ledigen Kindern in NRW, Jan Abrufbar: 3 Vgl.: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung: Ehescheidungen in Deutschland. Abrufbar: Vgl.: MAIS: Sozialberichterstattung NRW Lebenslagen von Alleinerziehenden. 5 Vgl.: BMAS: Alleinerziehende unterstützen Fachkräfte gewinnen, 2013.
2 Seite 2 Es wird deutlich, dass ehepolitische Maßnahmen, wie zum Beispiel das Ehegattensplitting und die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenkasse mit ihren negativen Beschäftigungsanreizen für die Ehefrau auch Auswirkungen auf die anderen Familientypen haben, besonders auf die Alleinerziehenden und mittelbar auch auf die Lebensgemeinschaften. Einen unmittelbaren Zusammenhang der Entwicklung der Familientypen mit der demografischen Entwicklung sieht der VAMV NRW nicht. Die durchschnittliche Kinderzahl einer verheirateten Frau liegt bei 1,7. 6 Frauen in Lebensgemeinschaften und allein erziehende Frauen haben durchschnittlich 1,4 Kinder. Insgesamt erklärt sich die niedrige mittlere Kinderzahl pro Frau (2010: 1,39) 7 aber aus der hohen Zahl der kinderlosen Frauen. 8 Eine aktive Geburtenpolitik müsste also an den Gründen von Kinderlosigkeit ansetzen. Kinder als (Alters-)Armutsrisiko Etwas verkürzt lässt sich sagen, dass Kinder früher eine Alterssicherung darstellten, heute eher ein (Alters-)Armutsrisiko. Dies gilt in besonderer Weise für die mittleren Einkommen. Der VAMV NRW sieht es als Aufgabe der Familienpolitik an, die ökonomischen Belastungen von Familien auszugleichen. Diese entstehen zum einen durch die direkten durch die Kinder verursachten Kosten und zum anderen durch Opportunitätskosten, die durch eine Reduzierung oder Unterbrechung der Erwerbsarbeit und den damit einhergehenden Einkommensverlusten entstehen. Die zukünftige Familienpolitik sollte sich stärker an dem Ziel ausrichten, Armutsrisiken von Familien zu vermeiden, Familie und nicht Ehe zu fördern und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu unterstützen. Dazu muss das bestehende System der monetären Unterstützung von Ehe und Familie dringend reformiert werden. 9 Eine der Hauptforderung des VAMV ist in diesem Zusammenhang die Einführung einer Kindergrundsicherung, die jedem Kind eine Transferzahlung in Höhe des jeweils aktuellen Existenzminimums garantiert, unabhängig vom Familienstatus der Eltern. Die Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen in Deutschland hat herausgestellt, dass sich Leistungen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern, positiv auf die Entscheidung für Kinder auswirken. 10 Hier werden genannt: Kinderbetreuung und Elterngeld. 6 Vgl.: Stat. Bundesamt: Mikrozensus. Abrufbar: sform_d_ab1996.html 7 Vgl.: Internetseite Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung: 8 Vgl.: BMFSFJ: Nachhaltige Familienpolitik im Interesse einer aktiven Bevölkerungsentwicklung, Vgl. dazu auch: Deutscher Verein: Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Systems monetärer Unterstützung von Kindern. In: NDV Aug Vgl.: BMFSFJ: Ergebnisse der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen im Überblick. Abrufbar unter:
3 Seite 3 Kinderbetreuung als Schlüssel zur Erwerbsbeteiligung Einen Ausbau im Bereich der frühkindlichen Bildung begrüßt der VAMV NRW sehr, wobei er sich deutlich für einen Vorrang der Qualität vor der Quantität ausspricht. Eine qualitätsvolle und bedarfsgerechte Betreuung im U-3-Bereich ermöglicht Müttern einen zeitnahen Wiedereinstieg in den Beruf. Insbesondere Alleinerziehende sind darauf angewiesen, um einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Allerdings reichen die Regelbetreuungszeiten für Alleinerziehende oft nicht aus. Eine Vollzeit-Erwerbstätigkeit inklusive Wegezeiten oder gar eine Beschäftigung im Schichtbetrieb ist mit Öffnungszeiten in der Kinderbetreuung von montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr nicht zu realisieren. Hier braucht es gute Konzepte für eine ergänzende Betreuung. Der VAMV NRW hat zu diesem Thema in Essen ein Modellprojekt gestartet (Sonne, Mond und Sterne Flexible Lösungen zur ergänzenden Kinderbetreuung für Alleinerziehende), um herauszufinden, wie eine gute ergänzende Betreuung gelingen kann. Ein Ausweiten des Projektes auf andere Kommunen wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung. Im Bereich der Kinderbetreuung könnte auch ein NRW-spezifischer Ansatz liegen. Der VAMV NRW sieht dies in einem kostenfreien Bildungsangebot. Die Freistellung des letzten Kindergartenjahres von Elternbeiträgen ist ein erster Schritt, der konsequent weitergeführt werden sollte. Kindertagespflege, Kindertageseinrichtung und Offener Ganztag sollten beitragsfrei gestellt werden, um Eltern von diesen Kosten zu entlasten. Auch das Studium sollte kostenfrei möglich sein, insbesondere um auch das akademische Fachkräftepotenzial der nachfolgenden Generation nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig zu machen. Der VAMV NRW begrüßt auch das Elterngeld grundsätzlich als eine Leistung, die es jungen Eltern ermöglicht, in den ersten 14 Lebensmonaten ihre Erwerbstätigkeit zu reduzieren oder auszusetzen. Allerdings können Alleinerziehende mit gemeinsamer Sorge nur 12 statt 14 Monate lang Elterngeld beziehen. Die gemeinsame Sorge ist auch für unverheiratete Eltern seit 2013 als gesetzliches Leitbild verankert. Die sogenannten Partnermonate verfallen, weil auch der mitsorgeberechtigte Vater diese nicht nehmen kann, da er nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Diese Ungerechtigkeit ist auch in dem Entwurf zum neuen Elterngeld Plus weiterhin enthalten und bereits vom Bundesrat kritisiert worden. Alleinerziehende brauchen Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Die derzeitige Reproduktionsrate von 1,39 Kindern pro Frau führt zu einer schrumpfenden Gesellschaft. Eine ökonomische Folge dieser demografischen Entwicklung ist die drohende Altersarmut. Diese werden Frauen und vor allem Alleinerziehenden überproportional zu spüren bekommen. So ist schon heute das Altersarmutsrisiko für geschiedene und getrennte Frauen am höchsten Vgl.: Ute Klammer: Die Lebenslaufperspektive Armutsrisiken von Alleinerziehenden. In: Ohne Alternative arm, ärmer, alleinerziehend. Familienarmut im Lebensverlauf. Dokumentation der VAMV Fachtagung Abrufbar:
4 Seite 4 In NRW sind 45,9% der Alleinerziehenden im SGB-II-Bezug. 12 Es gibt fünfmal so viele Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften wie Paarfamilien-Bedarfsgemeinschaften. 59,3% der allein erziehenden SGB-II-Empfänger verbleiben zwei Jahre und länger im Bezug 13 Alleinerziehende bleiben damit länger im Bezug als andere Bedarfsgemeinschaften. 14 Eine konsequente Beschäftigungspolitik mit dem Ziel existenzsichernder Erwerbstätigkeit für Alleinerziehende könnte hier ein Ausweg sein. Dazu gehört nach Ansicht des VAMV NRW neben der Suche nach flexiblen Lösungen für ergänzende Kinderbetreuung als zweite Säule die Ausschöpfung des Facharbeiterpotentials unter den Alleinerziehenden durch ein Primat von Ausbildung vor Vermittlung. Alleinerziehende auszubilden und zu qualifizieren ist zunächst nicht Aufgabe der Familienpolitik. Dennoch sei bemerkt, dass der Anteil der Alleinerziehenden in NRW im SGB-II-Bezug ohne Ausbildung bei 63% liegt. 15 Dieses Potential sollte auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung nicht ungenutzt bleiben. Vielfach ist es Alleinerziehenden allerdings nicht möglich, eine Ausbildung zu beginnen, da die Finanzierung ihres Lebensunterhaltes durch das schmale Ausbildungsgehalt nicht mehr gewährleistet ist, und Fördermöglichkeiten wie Bafög und Bundesausbildungsbeihilfe diese Lücke nicht ausreichend schließen. Aus Sicht des VAMV NRW ist es dringend erforderlich, dass während der Zeit einer Ausbildung der SGB-II-Bezug weiterlaufen kann und die Auszubildenden mindestens wie sogenannte Aufstocker behandelt werden. Frauenerwerbstätigkeit: negative Beschäftigungsanreize vermeiden Die Erwerbstätigkeit von Frauen zu fördern, ist eine wichtige Aufgabe im Hinblick auf den demografischen Wandel, damit Frauen einerseits in die Sozialsysteme einzahlen und andererseits eigene Rentenanwartschaften erwerben. Der Erste Gleichstellungsbericht der Bunderegierung benennt bei Paaren die Geburt des ersten Kindes als einen aus Gleichstellungssicht konfliktträchtigen Knotenpunkt im Lebensverlauf. 16 An dieser Stelle tritt in der Regel eine Retraditionalisierung der Geschlechterarrangements ein. DIE ZEIT zitiert den ehemaligen Väterbeauftragten der Berliner Charité so, dass in Deutschland Männer und Frauen als modernes Paar in den Kreissaal hineingingen und als Fünfziger-Jahre-Paar wieder herauskämen. 17 Während bei der Eheschließung noch 43,6% der Paare eine partnerschaftliche Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeiten praktizieren, halbiert sich diese Zahl nach sechs Ehejahren auf nur noch 18,6%. 18 Gleichzeitig verdoppelt sich das als stark traditional bezeichnete Geschlechterarrangement mit einem männlichen Alleinernährer von 25,5% auf 55%. 12 Vgl.: Bundesagentur für Arbeit, Daten für Sep In: Anne Lenze: Alleinerziehende unter Druck. Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung, Vgl.: MAIS: Sozialberichterstattung NRW Vgl.: MAIS: Sozialbericht NRW Armuts- und Reichtumsbericht. 15 Vgl.: MAGS: Arbeitsmarktreport Vgl.: BMFSFJ: Neue Wege Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf, Erster Gleichstellungsbericht. 17 Vgl.: Mehr muss es nicht sein. DIE ZEIT 49, Abrufbar: 18 Vgl.: BMFSFJ: Erster Gleichstellungsbericht.
5 Seite 5 Tatsächlich reduzieren Mütter ihre Erwerbsarbeit also erheblich, während Männer sich aus den häuslichen Aufgaben (noch weiter) zurückziehen. Während Frauen vor der Geburt des ersten Kindes hauptsächlich Vollzeit erwerbstätig sind (zu 55%), arbeiten Mütter sogar mit älteren Kindern nur noch zu 14% in Vollzeit. 19 Durchschnittlich arbeiten westdeutsche Frauen, deren jüngstes Kind Jahre alt ist, 19,1 Wochenstunden. Begünstigt werden solche Arrangements in Ehen vor allem durch das Ehegattensplitting und die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung. Das Optimum an steuerlicher Vergünstigung erreicht ein Ehepaar, wenn ein Partner (meist der Mann) Vollzeit arbeitet, und ein Partner (meist die Frau) gar nicht, bzw. einen 450 Euro-Job ausübt. Die weit überwiegende Mehrheit der Eltern in Paarhaushalten praktiziert das auch so. Minderjährige in Paarhaushalten in NRW leben zu 42,1% in einem Vollzeit-Teilzeit-Arrangement der Eltern, oder an zweithäufigster Stelle (35%) in einem Vollzeit-nicht erwerbstätig-modell. 20 Bei nur 10% dieser Minderjährigen praktizieren die Eltern ein Vollzeit-Vollzeit- (8,3%) oder Teilzeit-Teilzeit-Modell (1,7% - wobei sich diese geringe Zahl in den letzten 10 Jahren immerhin verdreifacht hat). Im Hauptverdiener-Nebenverdiener bzw. -Nichtverdiener-Modell wird nicht nur der (zumindest kurzfristig) günstigste steuer-ökonomische Effekt erzielt, auch die Zeit für die Familie kann durch den nur geringfügig/teilzeit/nicht arbeitenden Elternteil sichergestellt werden. Die Auswirkungen auf die eigene Rentenanwartschaft des langjährig nicht Vollzeit beschäftigten Elternteils sind allerdings fatal. Rentnerinnen bekommen heute durchschnittlich nur die Hälfte an Rente ausgezahlt wie Rentner. 21 Die Frauen-Durchschnittsrente lag 2008 bei 539 Euro im Monat und damit unterhalb der Grundsicherung. Zwar ist davon auszugehen, dass zukünftige Rentnerinnen insgesamt doch mehr gearbeitet haben werden als heutige Rentnerinnen. Dem muss aber entgegengehalten werden, dass das Rentenniveau allgemein sinken wird, und dass etwa ein Drittel der Frauen heute im Niedriglohnsektor arbeitet. 22 Der VAMV NRW lehnt das Ehegattensplitting entschieden ab. Nicht nur, dass einseitig die Ehe und nicht die Familie gefördert wird, denn mehr als die Hälfte der so veranlagten Ehepaare hat entweder bereits erwachsene Kinder (43%) oder überhaupt keine (10%). 23 Auch die vermeintlichen Profiteure, die Ehepartner, haben langfristig mit Einkommensminderungen durch die oben beschriebenen negativen Beschäftigungsanreize zu rechnen. Der VAMV NRW befürwortet stattdessen die Einführung einer allgemeinen Individualbesteuerung. Diese würde dazu beitragen, dass auch Ehepaare nicht in die erwerbbiografische Falle 24 tappen. Nur wenn Ehepaare erkennen, dass es sich rechnet, wenn beide arbeiten, kann eine partnerschaftlichere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit überhaupt angedacht werden. Dies wäre ein in vielerlei Hinsicht wünschenswertes Szenario, nicht zuletzt, um auch die zukünftig zu leistende Pflegearbeit innerhalb der Gesellschaft gerechter zu verteilen. 19 Vgl.: ebenda. 20 Vgl.: Sozialbericht NRW Vgl.: BMFSFJ: Erster Gleichstellungsbericht. 22 Vgl.: ebenda. 23 Vgl.: Deutscher Verein: Ehegattensplitting, Familiensplitting, faktisches Familiensplitting. In: NDV Okt BMFSFJ: Erster Gleichstellungsbericht, S. 210.
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