Beantwortung der Anfrage
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- Karlheinz Sternberg
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1 Nr. 212-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder und Steiner BA MA an die Landesregierung (Nr. 212-ANF der Beilagen) durch Landesrat DI Dr. Schwaiger und Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. in Rössler betreffend den Verein umwelt.service.salzburg Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder und Steiner BA MA betreffend den Verein umwelt.service.salzburg vom 6. Juli 2016 erlauben sich Landesrat DI Dr. Schwaiger und Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. in Rössler, Folgendes zu berichten: Zu Frage 1: Aus welchen weiteren Gründen wurde das umwelt.service.salzburg in einen Verein umgewandelt? Vor der Vereinsgründung firmierte umwelt.service.salzburg im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen Land Salzburg, Wirtschaftskammer Salzburg und Salzburg AG als sogenannte Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Das Personal war aber bei der Wirtschaftskammer Salzburg angestellt. Nunmehr wurde eine Konstruktion gewählt, die es ermöglicht das Personal direkt im gegründeten Verein umwelt.service.salzburg mit den Mitgliedern Land Salzburg, Wirtschaftskammer Salzburg und Salzburg AG anstellen zu können. Zu Frage 1.1.: Wurde vor der Vereinsgründung eine Kosten-Nutzen-Rechnung erstellt? Bis zur Vereinsgründung betrug die aufzuwendende Umsatzsteuer für das Personal etwa ,-- pro Jahr. Die Kosten für die Vereinsgründung sind vernachlässigbar. Die Personalverrechnung wird weiterhin kostenfrei von der Wirtschaftskammer Salzburg durchgeführt. Zu Frage 2: Wie wurden die Fördermittel bzw der Mitgliedsbeitrag des Landes vom Verein umwelt.service.salzburg in den Jahren 2014 und 2015 eingesetzt? Im Jahr 2014 wurden 311 und im Jahr Beratungen primär von Unternehmungen im Land Salzburg durchgeführt und abgeschlossen. Details dazu finden sich im Bericht, der auftragsgemäß unter Bezugnahme auf die Entschließungsanträge zum Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2014 zu Abschnitt 52 am 4. April 2016 seitens der Abteilung 5 an die Lan- 1
2 des-amtsdirektion übermittelt wurde. Angemerkt wird, dass es sich um keine Fördermittel, sondern um den von der Mitgliederversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrag handelt. Zu Frage 3: Warum wurden für das Jahr 2015 noch Einnahmen betreffend umwelt.service.salzburg budgetiert, obwohl 2014 bereits die Vereinsgründung stattfand? Die Vereinsgründung erfolgte nach der Budgeterstellung im November Der Verein begann seine Tätigkeit mit 1. Jänner Daher wurden wie im Vorjahr die Beiträge der Kooperationspartner Salzburg AG und Wirtschaftskammer sowie die Bundesförderung als Einnahmen beim Land vorgesehen. Die gesamten Ausgaben von umwelt.service.salzburg waren vor der Vereinsgründung über die Landesbuchhaltung gelaufen. Zu Frage 4: Gibt es neben dem Verein umwelt.service.salzburg weitere Energieberatungsstellen, die vom Land Salzburg finanziell unterstützt werden? Ja. Zu Frage 4.1.: Wenn ja, um welche Beratungsstellen handelt es sich dabei? In meinem Ressort gibt es die Energieberatung Salzburg und im weiteren Sinn als Beratungsstelle das Landesprogramm e5 energieeffiziente Gemeinden, die finanziell unterstützt werden. e5 ist ein Programm zur Qualifizierung und Auszeichnung von Gemeinden, die durch den effizienten Umgang mit Energie und der verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energieträgern einen wesentlichen Beitrag zu einer zukunfts-verträglichen Entwicklung unserer Gesellschaft leisten wollen. Das e5-programm wird in sieben angeboten. Die 34 Salzburger e5- Gemeinden werden vom Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen im Auftrag des Landes Salzburg umfassend beraten und betreut. 2
3 Zu Frage 4.2.: Wenn ja, auf welche Höhe belaufen sich die Zahlungen an diese Beratungsstellen? Das SIR wurde für die Umsetzung des Programms e5 energieeffiziente Gemeinden im Jahr 2015 mit ,-- unterstützt. Die Energieberatung Salzburg wird partnerschaftlich mit der Salzburg AG ca. jeweils zur Hälfte finanziert. Die Ausgaben für die Energieberatung von privaten Haushalten haben ,35 betragen. Zu Frage 4.3.: Wurde von Seiten des Landes überprüft, ob es Doppelgleisigkeiten bei den verschiedenen Beratungsstellen gibt? Es gibt dazu eine klare Aufgabenteilung entsprechend der Kompetenzverteilung. Der Verein USS ist für die Beratung von Betrieben und die EBS für die Beratung von privaten Haushalten zuständig. Gleiches gilt für öffentliche Bauten. Betriebe wie Krankenhäuser etc. fallen in die Zuständigkeit des Vereins USS, Amtsgebäude in jene der EBS. Auf die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten wird streng geachtet. Im Gegenteil wird versucht, die Synergien aus den unterschiedlichen Einrichtungen zu nutzen. Es sind quartalsweise Abstimmungsgespräche organisiert. Die e5 Gemeindeteams informieren die Gemeinden über die Beratungs- und Förderangebote des Landes. Ja, diese Prüfungen haben mehrfach stattgefunden. Die beiden Beratungsstellen interagieren sehr eng; zu einem geringen Teil wird auf dieselben EnergieberaterInnen zurückgegriffen. Sowohl die Zielgruppe (Private bzw. Betriebe) als auch die Beratungsangebote (Energieberatung Salzburg: reine Energieberatung, umwelt.service.salzburg: das gesamte Spektrum von Umweltberatungen) als auch die Abwicklungsmodalitäten (umwelt.service. salzburg ist vom Umweltministerium im Wege der Umweltförderung Inland bis zu einer Höhe von ,-- gefördert, muss dafür aber die entsprechende Infrastruktur im Wege der Kommunalkredit Publik Consulting nutzen) sind so verschieden, dass sich keine Überlappung ergibt. 3
4 Zu Frage 5: Wer ist der Dienstgeber der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Energieberatung Salzburg? Die Energieberatung ist eine Kooperation der Salzburg AG mit dem Energieressort. Die Personalkosten und Beratungen, die durch Mitarbeiter der Salzburg AG durchgeführt werden, stellt die Salzburg AG. Die Beratungskosten für alle anderen Berater, die über Werkverträge mit der EBS verbunden sind, trägt das Energieressort. Dienstgeber der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Energieberatung Salzburg ist somit die Salzburg AG. In der Kooperationsvereinbarung des Landes mit der Salzburg AG ist festgelegt, dass die organisatorische und fachliche Betreuung durch die Abteilung 4 wahrgenommen wird und dass zur strategischen und politischen Steuerung der Tätigkeit der EBS sowie zur Finanzzuweisung ein Beirat eingerichtet ist. Zu Frage 5.1.: Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Energieberatung Salzburg beschäftigt? In der Energieberatung Salzburg sind vier Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter voll beschäftigt. Das Team wird fallweise von Praktikantinnen bzw. Praktikanten oder Trainees verstärkt. Zu Frage 5.2.: Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Verein umwelt.service.salzburg beschäftigt? Im Verein umwelt.service.salzburg sind fünf Personen angestellt, davon drei in Teilzeit. Zu Frage 6: Auf welche Höhe belaufen sich die Rücklagen des Vereines umwelt.service.salzburg? Siehe Beantwortung Frage
5 Zu Frage 6.1.: Wie hoch ist der aktuelle Kassastand des Vereines umwelt.service.salzburg? Der Verein umwelt.service.salzburg führt gemäß Auftrag der Mitgliederversammlung eine ordentliche Bilanz. Das Budget wird von der Mitgliederversammlung genehmigt, woraus sich mit Stichtag 1. Juli 2016 folgende Aufteilung ergibt: Rücklage ,--, Kassastand ,--. Beide Regierungsmitglieder ersuchen das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 4. August 2016 Dr. in Rössler eh. DI Dr. Schwaiger eh. 5
Beantwortung der Anfrage
Nr. 23-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder, Steiner
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Nr. 90-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Naderer und Fürhapter an die Landesregierung
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Nr. 193-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder,
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Nr. 89-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder, Steiner
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Nr. 26-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder, Steiner
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Nr. 162-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder,
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Nr 614 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schnell, Blattl und Essl an Herrn Landesrat Eisl
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