Anlageratgeber BANKING - INSURANCE - LEASING. Let s talk about your future

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3 Ziel dieser Broschüre ist, die wichtigsten Arten von Produkten, die an den Finanzmärkten gehandelt und bei ING Luxembourg verfügbar sind, kurz vorzustellen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den verschiedenen inhärenten Risiken dieser Finanzinstrumente. Wenn ein Kunde beschließt, an den Börsenmärkten zu investieren, geht er Risiken ein. Ob Aktien, Anleihen, Optionen oder Investmentfonds, alle Anlagen können große Risiken beinhalten, nicht an allen Börsenplätzen zur Verfügung stehen, sich als nicht liquide erweisen und somit nicht für alle Anleger geeignet sein. Der Wert oder der Ertrag einer Anlage kann des Weiteren Schwankungen unterworfen und/oder von der Entwicklung der Wechselkurse beeinflusst sein. Die in der Vergangenheit erzielte Wertentwicklung eines Wertpapiers bietet keine Garantie für die zukünftige Wertentwicklung. Dies muss dem Kunden bewusst sein. Obgleich jede Anlageentscheidung bedingt, dass der Anleger zumindest als Voraussetzung über allgemeine Kenntnisse der damit verbundenen Risiken verfügt, verfolgt der vorliegende Leitfaden das Ziel, die Merkmale der wichtigsten Produkttypen herauszustellen. Es handelt sich dabei um an den Finanzmärkten gehandelte Produkte, die bei ING Luxembourg verfügbar sind. Dieser Leitfaden soll gewährleisten, dass die inhärenten Risiken dieser Finanzinstrumente vom Anleger richtig verstanden und akzeptiert werden. Zu den hier abgedeckten großen Produktkategorien gehören: - Anleihen - OGAs - Aktien Warrants, Zeichnungsscheine und Zuteilungsrechte werden in dieser Broschüre ebenfalls beschrieben. Die strukturierten Produkte und Derivate wie Optionen und Termingeschäfte werden willentlich ausgelassen, denn sie sind Gegenstand eines Sondervertrags mit ING Luxembourg. Zu diesem Zweck wurde speziell ein Leitfaden für Nutzer erstellt, der einige Verträge dieses Typs vorstellt. Dieser ist ebenfalls in unseren Niederlassungen verfügbar. Der vorliegende Leitfaden stellt keinesfalls eine Anlageberatung dar. Des Weiteren wurden die steuerlichen und rechtlichen Aspekte willentlich nicht in diesem Leitfaden abgehandelt, da sie von der persönlichen Situation des Kunden abhängen und Schwankungen unterworfen sind. Sollte der Kunde Informationen zu diesem Thema wünschen, wird ihm nachdrücklich geraten, sich an einen Steuerberater oder Anwalt zu wenden. Die vorliegenden Informationen sind auch auf der Website der Bank unter folgendem Link abrufbar: Sollte der Kunde umfassendere Informationen zu einem Produkt wünschen, wird ihm empfohlen, sich an seinen Kundenberater zu wenden Die einzige authentische Version der vorliegenden Anlageratgeber ist die französische Sprache. Im Falle einer Abweichung der Übersetzung in andere Sprachen von der französischen Version ist der französicher Text der einzig maßgebende. 3

4 Inhaltsverzeichnis Beschreibung der wichtigsten Finanzprodukte I. Anleihen 6 A. Allgemeine Definition 6 B. Merkmale einer Anleihe 6 1. Nennwert 6 2. Emissionspreis 6 3. Rücknahmekurs 6 4. Rückzahlungsbedingungen 6 5. Nominalverzinsung 7 6. Rendite 7 7. Rating 7 C. Die wichtigsten Arten von Anleihen 7 1. Nullkuponschuldverschreibung 7 2. Festverzinsliche Schuldverschreibung 7 3. Anleihe mit variablem Zinssatz 7 4. Optionsanleihe 7 5. Indexanleihe 7 6. Step-up-Anleihe 7 7. Step-down-Anleihe 7 8. Nachrangige Schuldverschreibung 7 9. Wandelanleihe Obligation, die in Aktien getilgt wird Reverse Convertible 8 D. Risiken in Verbindung mit einer Anleihe 8 1. Insolvenzrisiko des Emittenten 8 2. Zinsrisiko 8 3. Inflationsrisiko 8 4. Wechselkursrisiko 9 5. Risiko in Verbindung mit einer vorzeitigen Rückzahlung 9 6. Besondere Risiken in Verbindung mit bestimmten Anleiheformen 9 II. Aktien 9 A. Allgemeine Definition 9 B. Arten von Aktien 9 1. Inhaberaktien oder Namensaktien 9 2. Stammaktien oder Vorzugsaktien 9 C. Risiken in Verbindung mit Aktien 9 1. Risiko in Verbindung mit Kursschwankungen 9 2. Wirtschaftliches Risiko 9 3. Marktliquiditätsrisiko 9 4. Wechselkursrisiko Liquiditätsrisiko in Verbindung mit dem Wertpapier Konkursrisiko Psychologisches Risiko Risiko von Aktien im Vergleich zum Risiko von Anleihen 10 4

5 III. Organismus für gemeinsame Anlage 10 A. Allgemeine Definition 10 B. Rechtsformen von OGAs Der Investmentfonds Die Société d Investissement à Capital Variable/Fixe (SICAV/SICAF) 11 C. Unterscheidung zwischen einer koordinierten OGAW und anderen OGAs 11 D. Formen einer Sicav Geldmarktfonds Anleihenfonds Aktienfonds Gemischte Fonds Fonds mit Kapitalschutz Dachfonds Hedgefonds 12 E. Risiken in Verbindung mit OGAs Risiko in Verbindung mit Anlagen Verwaltungsrisiko Risiko der Abwertung des Nettoinventarwerts Liquiditätsrisiko Risiko in Verbindung mit dem Niederlassungsland 13 IV. Weitere Produkte 13 A. Warrants Call / Put Prämie (oder Premium) Basiswert Ausübungspreis Parität Fälligkeit Zusammenfassung zu einer Anlage in Warrants 14 B. Zeichnungsschein 14 C. Bezugsrecht 14 D. Zuteilungsrecht 14 E. Aktienzertifikat 15 F. Strukturierte Produkte 15 G. Private equity 15 V. Zusammenfassung der wichtigsten Arten von Risiken in Verbindung mit den Produkten 15 A. Allgemeine Informationen 15 B. Liquidität 16 C. Kreditrisiko 16 D. Marktrisiko Allgemeine Informationen Ausländische Märkte Schwellenmärkte 16 E. Schutz durch die Clearingstellen 16 F. Zahlungsunfähigkeit 16 G. Wechselrisiko 17 H. Zinsrisiko 17 I. Regelungspezifisches/rechtliches Risiko 17 J. Operationelles Risiko 17 5

6 I. Anleihen A. Allgemeine Definition Eine Anleihe ist ein handelbares Wertpapier, das von einer Gesellschaft oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (im Folgenden der Emittent) ausgegeben wurde und der Forderung entspricht, die der Emittent seinem Kreditgeber (im Folgenden der Anleihegläubiger) schuldet. Sie wird mit einem festen oder variablen Zinssatz für einen meist festgelegten Zeitraum ausgegeben (außer bei einer Anleihe mit unendlicher Laufzeit), wobei das Kapital bei Endfälligkeit zurückerstattet wird. Die Zinsen (Kupons) sind im Rahmen eines festgelegten Rhythmus zu festen Zeitpunkten zahlbar. Eine Anleiheemission kann privat erfolgen (und ist damit einer begrenzten Anzahl institutioneller Anleger vorbehalten), oder aber öffentlich (wenn das Zeichnungsangebot der breiten Öffentlichkeit gilt). B. Merkmale einer Anleihe 1. Nennwert Der Nennwert entspricht dem Betrag der Anleiheemission, geteilt durch die Anzahl der ausgegebenen Anleihen. Die Zinsen werden auf der Grundlage dieses Betrags errechnet. Somit würde eine Anleihe mit einem Nennwert von Euro und einem Zinssatz von 5 % dem Inhaber einen Kupon 250 Euro einbringen (5.000 x 5 %). 2. Emissionspreis Dabei handelt es sich um den Preis, zu dem die Anleihe ausgegeben wurde. Dieser Preis kann vom Nennwert bzw. vom Rücknahmekurs der Anleihe abweichen. Liegt der Emissionspreis unter dem Nennwert der Anleihe, nennt man die Differenz Emissionsprämie. Diese Prämie wird vom Anleihegläubiger zum Zeitpunkt der Anleiheemission zusätzlich zum Nennwert der vom ihm gezeichneten Anleihe überwiesen. 3. Rücknahmekurs Der Rücknahmekurs entspricht dem Wert der Anleihe am Ende ihrer Laufzeit. Dieser Rücknahmekurs kann dem Emissionspreis entsprechen, aber auch darüber oder darunter liegen. Liegt der Rücknahmekurs über dem Emissionspreis, wird die Differenz als Rückzahlungsprämie bezeichnet. Diese Prämie wird dem Anleihegläubiger bei der Rückzahlung seiner Anleihe zuzüglich zu dem von ihm für die Zeichnung seiner Anleihe gezahlten Betrag überwiesen. 4. Rückzahlungsbedingungen Die Rückzahlung einer Anleihe erfolgt im Allgemeinen bei Endfälligkeit, kann jedoch auch vorgezogen werden und mittels jährlicher Tilgung oder Tilgung durch Auslosung erfolgen. Einige Anleihen umfassen besondere Rückzahlungsmodalitäten, die unter bestimmten Bedingungen vom Emittenten oder vom Anleiheninhaber entschieden werden. Im Folgenden zwei Beispiele dafür, auf welche Weise der Emittent die ausgegebenen Anleihen zurückzahlen kann: - Rückzahlung durch regelmäßige Tilgung: In jeder Periode erhält der Anleihegläubiger einen identischen Teil des Kapitals, d. h. des zu Beginn gezeichneten Betrags. Bei einer Laufzeit von fünf Jahren werden ihm jährlich 20% des Kapitals zurückgezahlt. Tatsächlich sinkt der Betrag der ausgezahlten Kupons Jahr für Jahr, wie in der unten aufgeführten Tabelle veranschaulicht. Periode Kapital zu Kupons Regelmäßig Kapital am Jährliche Raten Beginn der Periode (7%) getilgt Ende der Periode Rückzahlung am Ende: Diese Rückzahlungsmöglichkeit gewährleistet, dass der Anleihegläubiger über die gesamte Laufzeit der Anleihe regelmäßige Zinsen erhält. Tatsächlich wird das Kapital am Ende zurückgezahlt, d. h. in voller Höhe am letzten Tag der Fälligkeit. Die Zinsen werden dagegen während der gesamten Laufzeit der Anleihe gezahlt. Periode Kapital zu Kupons Regelmäßig Kapital am Jährliche Raten Beginn der Periode (7%) getilgt Ende der Periode

7 5. Nominalverzinsung Der für die Anleihe geltende Zinssatz bezieht sich auf den Nennwert der Anleihe und dient der Berechnung des zu überweisenden Betrags des Kupons. Eine Verzinsung von 7% führt bei einem Nennwert von EUR zu Kupons von 7% x EUR = 70 EUR. 6. Rendite Die Rendite bei Endfälligkeit der Anleihe gibt den durchschnittlichen jährlichen Ertrag einer Anleihe an. 7. Rating Unter Rating versteht man die Bewertung von einer spezialisierten und von ING Luxembourg unabhängigen Agentur (z. B.: Standard&Poor s, Moody s). Dabei wird die Wahrscheinlichkeit bewertet, mit der ein Emittent einer Anleiheemission zu den vorgesehenen Fälligkeiten in vollem Umfang das Kapital zurückzahlt und die Zahlung der Zinsen leistet. Das Rating bildet das Urteil dieser Agentur über die Kreditwürdigkeit des Emittenten in Verbindung mit einer bestimmten Emission ab. ING Luxembourg haftet nicht für dieses Urteil. Die Klassifizierungen der langfristigen Ratings reichen von AAA (S&P) oder Aaa (Moody s) für Anleihen hoher Qualität bis zu D für Anleihen, bei denen der Emittent in Zahlungsverzug geraten ist. Es folgt eine allgemeine Erklärung der verschiedenen Kategorien: A: gute Qualität B: spekulativ, die Zahlung ist abhängig vom wirtschaftlichen Umfeld C: Risiko eines Zahlungsverzugs D: Zahlungsverzug C. Die wichtigsten Arten von Anleihen 1. Nullkuponschuldverschreibung Bei dieser Anleihe werden keine Zinsen ausgeschüttet, die Zinsrate beläuft sich somit auf 0%. Die Nullkuponschuldverschreibung wird im Allgemeinen zu einem sehr niedrigen Preis ausgegeben, so dass eine hohe Rückzahlungsprämie geboten wird. Beispielsweise erfolgt die Emission zu 63% und die Rückzahlung zu 100%. 2. Festverzinsliche Schuldverschreibung Anleihe, bei der der bei der Anleiheemission festgesetzte jährliche Zinssatz bis zur Fälligkeit der Schuldverschreibung unveränderlich ist und im Rahmen einer vorher festgelegten Frequenz überwiesen wird. 3. Anleihe mit variablem Zinssatz Bei dieser Anleihe variiert der Zinssatz während der Laufzeit der Schuldverschreibung und ist abhängig von den Sätzen des Geld- oder Anleihemarktes. 4. Optionsanleihe Normale Anleihe, die gleichzeitig das Recht verleiht, während einer festgelegten Zeitspanne (Ausübungszeitraum) eine vorgegebene Anzahl von Aktien oder von Anleihen zu einem festgelegten Preis (der Ausübungspreis) zu zeichnen. Die Optionsanleihe umfasst zwei verschiedene Elemente: die Anleihe und den Optionsschein, der das Recht auf Zeichnung einräumt. 5. Indexanleihe Diese Anleihe umfasst bei Fälligkeit das Recht auf Rückzahlung des Nennwerts und eines eventuellen Ertrags, der sich als Prozentsatz der Börsen-Performance eines Basiswertes während der Laufzeit der Anleihe errechnet. Die Rendite der Anleihe ist auf einen bestimmten Prozentsatz des Nennwerts begrenzt. 6. Step-up-Anleihe Anleihe, deren Zinssatz während ihrer Laufzeit steigt. Die Sätze und die Zeitspannen, auf die sich diese beziehen, werden bei der Emission festgelegt. 7. Step-down-Anleihe Anleihe, deren Zinssätze während ihrer Laufzeit sinken. Die Sätze und die Zeitspannen, auf die sich diese beziehen, werden bei der Emission festgelegt. 8. Nachrangige Schuldverschreibung Bei Abwicklung oder Konkurs der emittierenden Gesellschaft werden nachrangige Schuldverschreibungen erst nach den anderen Anleihen oder Schulden der Gesellschaft ausgelöst. Sie haben allerdings Vorrang vor den Aktien dieser Gesellschaft. Somit handelt es sich in gewisser Hinsicht um nachrangige Anleihen, deren Risiko höher ausfällt. Die nachrangigen Schuldverschreibungen können allerdings auch nur bestimmten, genau bezeichneten Schulden untergeordnet werden, wie beispielsweise Bankdarlehen. 9. Wandelanleihe Diese Anleihe kann im Rahmen der bei der Emission festgelegten Bedingungen und Umwandlungsgrundsätze von ihrem Inhaber in Aktien umgewandelt werden. Dies gilt entweder während bestimmter, vorher festgelegter Zeiträume der Anleiheemission oder aber zu jedem Zeitpunkt der Anleiheemission. 7

8 Ihr Ertrag fällt jedoch geringer aus als der normaler Anleihen. Diese Differenz bei den Zinssätzen lässt sich durch das für die Wandelanleihe geltende Umwandlungsrecht erklären, wodurch der Anleger: - seine Anleihe entweder wie zum Zeitpunkt der Anleiheemission festgelegt in Aktien umwandeln kann. Somit würde er vom Kursanstieg des Basiswerts profitieren, wäre aber gleichzeitig vor dem Kursverfall dieses Basiswertes geschützt, da er auch die Rückzahlung in Barmitteln einfordern kann. - bis zur Fälligkeit warten und sich die Anleihe in Barmitteln auszahlen lassen kann, sollte sich der Basiswert negativ entwickelt haben. Somit hätte er den Differenzbetrag zwischen den für eine klassische Anleihe auszuzahlenden Kupons (die höher sind als bei einer Wandelanleihe) und den von ihm erhaltenen Kupons verloren. 10. Obligation, die in Aktien getilgt wird Diese Anleihe wird bei Fälligkeit obligatorisch in Aktien getilgt. Der Zinssatz bei dieser Art von Anleihe fällt im Allgemeinen niedriger aus als bei einer klassischen Anleihe. Dies gilt, auch wenn die Wachstumsaussichten der emittierenden Gesellschaft zum Zeitpunkt der Emission der Anleihe günstig sind. Das Risiko bei diesem Anleihetypus ist, dass die Rückzahlung zu einem Zeitpunkt erfolgen könnte, wo der Aktienkurs eingebrochen ist. Somit besteht die Möglichkeit, dass das Grundkapital der Anlage stark minimiert wird. 11. Reverse Convertible Bei einer Anleihe des Typs Reverse Convertible erfolgt die Rückzahlung bei Fälligkeit entsprechend den Wünschen des Emittenten und der bei der Anleiheemission festgelegten Bedingungen. Bei Fälligkeit erhält der Inhaber der Anleihe: - entweder 100% des Nennwerts der Anleihe (Rückzahlung zum Nennwert) - oder eine Zahl von Aktien, die zum Emissionsdatum in Abhängigkeit vom Nennwert der Anleihe und vom Referenzkurs der zugrunde liegenden Aktie bestimmt wird. In beiden Fällen erhält der Inhaber einen garantierten Zinssatz. Sollte der Aktienkurs bei Fälligkeit gegenüber seinem Referenzkurs gefallen sein, trägt der Inhaber der Anleihe das Risiko, dass der Wert der Aktien, mit denen er entlohnt wird, unter dem des Nennwerts der Anleihe liegt. Somit geht er das Risiko ein, dass er das gesamte, von ihm investierte Kapital oder einen Teil davon verliert. Dieses Produkt bietet somit keine Kapitalgarantie. Aus diesem Grund wird ein höherer Kupon gezahlt als bei einer klassischen Anleihe. D. Risiken in Verbindung mit einer Anleihe 1. Insolvenzrisiko des Emittenten Der Emittent kann zeitweise oder dauerhaft zahlungsunfähig werden. Dies kann dazu führen, dass einzelne oder mehrere Kupons nicht zur Auszahlung kommen bzw. der Emittent Konkurs anmelden muss, so dass die Anleihe über den vollen Betrag oder einen Teilbetrag nicht zurückgezahlt werden kann. Der Anleihegläubiger wird in der Tat als normaler Gläubiger gesehen und wird keineswegs bevorzugt behandelt, auch nicht bei der Rückzahlung. Die Zahlungsfähigkeit eines Emittenten kann insbesondere von der Qualität seines Managements, der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung oder der seines Wirtschaftssektors sowie von politischen Veränderungen mit wirtschaftlichen Folgen abhängen. Verschlechtert sich die finanzielle Situation des Emittenten, hat dies logischerweise Auswirkungen auf den Handelspreis der Anleihe. Bestimmte Anleihen sind an Garantien gekoppelt (beispielsweise seitens des Staates); Das Risiko der Nicht-Rückzahlung ist in diesem Fall niedriger und unterliegt der Qualität der abgegebenen Garantie. Das Rating bietet Informationen, um eine Vorstellung davon zu entwickeln, ob der Emittent, seinen Verpflichtungen nachkommen wird. 2. Zinsrisiko Der Kurs der Anleihe ist rechnerisch an den Zinssatz gebunden. Durch die Unsicherheiten in Verbindung mit der Entwicklung der Marktsätze trägt der Anleihegläubiger das Risiko, dass der Kurs seiner Anleihe bei einem Anstieg der Zinssätze sinkt. Dies gilt nur während der Laufzeit der Anleihe und nicht bei Fälligkeit. Des Weiteren ist es möglich, dass der bei Fälligkeit erwartete Ertrag im Falle einer Zinssenkung nicht erzielt wird, wenn der Kupons zu geringeren Sätzen neu angelegt wird. 3. Inflationsrisiko Das Phänomen der Geldabwertung, Inflation genannt, mindert die Kaufkraft des Betrags der erhaltenen Kupon. Dies führt dazu, dass der Betrag der Rückzahlung bei Fälligkeit in Bezug auf die Kaufkraft nicht mehr dem Betrag bei Emission entspricht Dieses Risiko fällt umso höher aus, je länger es bis zur Fälligkeit dauert und je niedriger die Zwischenzahlungen (Kupons) ausfallen. 8

9 4. Wechselkursrisiko Die Währungsschwankungen haben einen Einfluss auf den Wert ausländischer Anlagen oder ihrer Erträge, wenn diese in die lokale Währung umgetauscht werden. Das Risiko kann durch eine Diversifizierung mittels Anleihen in lokaler Währung und Anleihen in Fremdwährung verringert werden. 5. Risiko in Verbindung mit einer vorzeitigen Rückzahlung Der Emittent einer Anleihe kann eine Klausel festlegen, nach der er die Rückzahlung an den Inhaber der Anleihe im Falle sinkender Marktzinsen vorzeitig leisten kann. In diesem Fall kann der bei Fälligkeit erwartete Ertrag nicht erzielt werden. 6. Besondere Risiken in Verbindung mit bestimmten Anleiheformen Für bestimmte Anleiheformen, deren Ertrag oder Rückzahlungsmodalitäten an ein anderes Instrument gekoppelt sind, besteht ein zusätzliches Risiko. Dies ist insbesondere der Fall bei Anleihen mit variablem Zinssatz, Wandelanleihen, Obligationen, die in Aktien getilgt werden, Indexanleihen und nachrangigen Schuldverschreibungen. II. Aktien A. Allgemeine Definition Bei einer Aktie handelt es sich um ein Wertpapier, das einen Teil des Kapitals einer Gesellschaft abbildet. Die Aktie bildet im Allgemeinen auch die gesamten Rechte des Aktionärs ab (Stimmrecht bei Versammlungen, Informationsrecht, Recht auf die Dividende und Recht auf das Gesellschaftsvermögen bei Abwicklung). Bei ihrer Emission hat eine Aktie manchmal einen bestimmten Nennwert. Dieser Nennwert entspricht dem Teil des Gesellschaftskapitals, der durch die Aktie abgebildet wird. B. Arten von Aktien 1. Inhaberaktien oder Namensaktien Eine Aktie wird Inhaberaktie genannt, wenn ihr Eigentümer nicht im Register der Gesellschaft eingetragen ist. Genau umgekehrt verhält es sich bei einer Namensaktie. 2. Stammaktien oder Vorzugsaktien Eine Aktie ist eine Vorzugsaktie, wenn dem Aktionär gegenüber den Aktionären von Stammaktien ein wie auch immer gearteter zusätzlicher Vorteil garantiert wird. Häufig wird ihnen für den Fall einer Abwicklung garantiert, dass sie vor den Inhabern von Stammaktien eine feste Summe und Dividende erhalten. Die mit den Vorzugsaktien verknüpften Vorteile sind in der Satzung der Gesellschaft festgeschrieben. C. Risiken in Verbindung mit Aktien 1. Risiko in Verbindung mit den Kursschwankungen Da der Kurs einer Aktie die verschiedenen, für Angebot und Nachfrage maßgeblichen Faktoren widerspiegelt, sind die Kursschwankungen das entscheidende Risiko für den Anleger. Während eine Bewegung nach oben im Allgemeinen willkommen ist, stellt eine Abwärtsentwicklung des Wertpapierpreises das wirkliche Risiko dar: Kurzfristig kann es dabei zu Verlusten kommen. Zu den Risikofaktoren, die sich auf den Aktienkurs auswirken können, gehören allgemeine Marktfaktoren, aber auch besondere, direkt mit der Gesellschaft zusammenhängende Faktoren. Faktoren, die Auswirkungen auf das allgemeine Niveau der Marktpreise haben, sind beispielsweise politische, soziale oder wirtschaftliche Veränderungen, die von den Anlegern interpretiert und verstärkt werden. Auch zählen dazu die Konjunkturzyklen, deren Auswirkungen sich von einem Wirtschaftsektor zum anderen oder von einer Region zur anderen unterscheiden können. Faktoren, die den Kurs einer Aktie besonders beeinflussen, sind beispielsweise Probleme bei der Erreichung der erwarteten Ergebnisse, Schwierigkeiten in Verbindung mit der Auszahlung der Dividenden oder Probleme, im Wettbewerb zu bestehen. 2. Wirtschaftliches Risiko Auch besteht die Möglichkeit, dass die Gesellschaft die von ihr realisierten Gewinne nicht ausschüttet oder in einem oder in mehreren Jahren keine Gewinne erwirtschaftet. Sie kann auch ein oder mehrere Geschäftsjahre mit Verlusten abschließen, so dass sich ihre finanzielle Situation zunehmend verschlechtert und sie schließlich Konkurs anmelden muss. 3. Marktliquiditätsrisiko Ein Liquiditätsmangel kann auftreten, wenn Angebot oder Nachfrage für ein Wertpapier zu einem bestimmten Preis sehr schwach ausgeprägt oder überhaupt nicht vorhanden ist. Unter diesen Umständen können Ankaufs- und Verkaufsorder nicht sofort ausgeführt werden bzw. nur teilweise oder zu ungünstigen Bedingungen. Des Weiteren können die Transaktionskosten höher ausfallen. Aktien kleiner Gesellschaften oder Schwellenmärkte stellen aufgrund des geringen Handelsvolumens dieser Markttypen ein höheres Liquiditätsrisiko dar. 9

10 4. Wechselkursrisiko Die Währungsschwankungen haben Auswirkungen auf den Wert der ausländischen Anlagen oder ihrer Erträge, wenn diese in die lokale Währung umgewandelt werden. Das Risiko kann durch Diversifizierung mittels Aktien in lokaler Währung und Aktien in Fremdwährung verringert werden. 5. Liquiditätsrisiko in Verbindung mit dem Wertpapier Das Liquiditätsrisiko kann auch direkt mit den Charakteristika des Wertpapiers zusammenhängen, beispielsweise wenn bei Namensaktien ein Transaktionsverfahren langsam ist, oder durch die Praktiken an bestimmten Märkten vorgegeben sein. 6. Konkursrisiko Bei Konkurs oder Abwicklung erfolgt die Rückzahlung an die Aktionäre erst nach der bevorzugten Befriedigung aller Gläubiger. Somit besteht ein höheres Risiko, das zu Beginn angelegte, gesamte Kapital zu verlieren. 7. Psychologisches Risiko Irrationale Faktoren wie Gerüchte, Aussagen oder Entwicklungen können die Performance der Aktien an der Börse insgesamt beeinflussen. Diese Faktoren können den Börsenkurs beeinträchtigen, auch wenn die Aussichten der Gesellschaft für die Zukunft nicht schlecht sind. 8. Risiko von Aktien im Vergleich zu dem Risiko von Anleihen Das Risiko von Aktien ist höher als das von Anleihen, dies bezeugen die Schwankungen der Aktienkurse im Vergleich zu den Kursen für Anleihen. Langfristig hat die Entwicklung der Aktienkurse und ihrer Dividenden jedoch zumeist bessere Ergebnisse gezeigt als bei Anlagen in Anleihen. Dem höheren Risiko von Aktien wird somit durch eine insgesamt bessere Performance bzw. Rendite Rechnung getragen. III. Organismus für gemeinsame Anlage A. Allgemeine Definition Bei einem Organismus für gemeinsame Anlage (OGA) handelt es sich um eine Einrichtung, die seitens der Öffentlichkeit Kapital einsammelt, um es in Anlagewerte (Aktien, Anleihen etc.) zu investieren. Dabei gilt der Grundsatz der Risikoverteilung. Der Organismus verwaltet die Anlagewerte im ausschließlichen Interesse der Anleger und gemäß der bei seiner Gründung festgelegten Anlagepolitik und der für das Niederlassungsland des Organismus geltenden Gesetzgebung. Der OGA wendet den Grundsatz der Diversifizierung an, der besagt, dass man nicht alles auf eine Karte setzen sollte. Somit wird die Anlage auf verschiedene Anlageklassen verteilt. Als Nettoinventarwert (NWI) bezeichnet man den Wert, den man erhält, wenn man den gesamten Nettowert des Inventars des OGA durch die Anzahl der zeitgleich im Umlauf befindlichen Anteile dividiert. Außer bei einem OGA des geschlossenen Typs (OGA mit einer festen Anzahl von Anteilen), bei dem der Ankauf von Anteilen oder ihre Erstattung nicht notwendigerweise an den Nettoinventarwert gekoppelt ist, sondern an den Kurs des Anteils wie vom Gesetz von Angebot und Nachfrage bestimmt, entspricht der NWI dem Emissions- oder Rückkaufspreis eines Anteils des OGA. Wie häufig der Nettoinventarwert berechnet wird, ist von OGA zu OGA unterschiedlich. Die Häufigkeit der regelmäßigen Berechnung ist für Sociétés d Investissement à Capital Variable oder Sociétés d Investissement à Capital Fixe im Prospekt angegeben und für Investmentfonds im Verwaltungsreglement. Es sei angemerkt, dass die vom OGA gezahlten Gebühren oder Provisionen in den Nettoinventarwert einfließen können, so dass sie indirekt vom Anleger zu tragen sind. B. Rechtsformen von OGAs OGAs können zwei Rechtsformen annehmen: - als vertragliche Form: Investmentfonds - als satzungsmäßige Form: Société d Investissement à Capital Variable (SICAV) oder Société d Investissement à Capital Fixe (SICAF). Diese Unterscheidung gilt für luxemburgische OGAs. Für die OGAs anderer Länder kann aus dem Prospekt die Rechtsform des OGA entnommen werden. 1. Der Investmentfonds Der Investmentfonds besteht aus einem Kapitalvolumen, das von den Anlegern investiert und gesamthänderisch von ihnen gehalten wird. Sie sind Inhaber der Anteile und in Höhe ihrer Einlage Miteigentümer an diesem Kapitalvolumen. 10

11 Der Investmentfonds verfügt über keine Rechtspersönlichkeit und wird daher von einer Verwaltungsgesellschaft im ausschließlichen Interesse der Anteilseigner verwaltet. Dies erfolgt im Rahmen des Verwaltungsreglements, das von der Verwaltungsgesellschaft erstellt und insbesondere die Anlagepolitik, die Strategie der Ausschüttung sowie die Modalitäten der Emission und des Rückkaufs von Anteilen des Investmentfonds umfasst. Bei der Zeichnung der Anteile des Investmentfonds ist der Anleger gehalten, das Verwaltungsreglement in der aktuellen und zukünftigen Fassung zu akzeptieren. Er hat grundsätzlich keine Möglichkeit, es zu modifizieren, dies kommt allein der Verwaltungsgesellschaft zu. Die Anteilseigner haben somit keinerlei Einfluss auf die Verwaltung des Guthabens des Investmentfonds. Auch können sie die Verwaltungsgesellschaft nicht entlassen oder eine Aufteilung der Gesamthandsgemeinschaft und damit des Investmentfonds vornehmen, es sei denn, dies ist im Verwaltungsreglement anders geregelt. 2. Die Société d Investissement à Capital Variable/Fixe (SICAV/SICAF) Im Gegensatz zu OGAs besitzen Kapitalanlagegesellschaften eine Rechtspersönlichkeit. Es handelt sich um Gesellschaften, die grundsätzlich von einem Verwaltungsrat verwaltet werden. Dieser wird von den Anlegern in ihrer Eigenschaft als Aktionäre bestimmt. Der Verwaltungsrat legt die Verwaltungsstrategie der Gesellschaft fest, kann diese Aufgabe aber auch an Manager delegieren, die von der luxemburgischen Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) zugelassen worden sein müssen. Die Anleger verfügen über ein Stimmrecht und können an den Hauptversammlungen der Aktionäre teilnehmen. Kapitalanlagegesellschaften werden wie folgt unterschieden: - Die SICAV, deren Kapital aufgrund der Zeichnungen und der Rückkäufe von Anteilen sowie der Bewertung ihrer Guthaben in der Regel ständig variieren kann. Für diesen Typ von Gesellschaft sind bei Erhöhung oder Verringerung des Kapitals keine besonderen Formalitäten vorgeschrieben. Das Kapital der SICAV entspricht zu jedem Zeitpunkt den Nettoaktiva der Gesellschaft, d. h. ihren Aktiva nach Abzug der Passiva. - Die SICAF, deren Kapital dem Betrag der Einlagen der Anleger entspricht und grundsätzlich nur kraft einer Entscheidung der Hauptversammlung variiert. Für die Aufnahme neuer Aktionäre sind somit eine Entscheidung der Hauptversammlung der Aktionäre und die Einhaltung bestimmter Formalitäten erforderlich. C. Unterscheidung zwischen einer koordinierten OGAW und anderen OGAs Der erste Teil des luxemburgischen Gesetzes über die OGAs (das Gesetz) setzt die europäischen Richtlinien um, welche den Rahmen für die offenen, in Wertpapiere investierenden OGAs festlegen. Diese OGAs profitieren von der europäischen Freizügigkeit und sind somit in der gesamten Europäischen Union frei handelbar. Diese OGAs dürfen nur in Wertpapiere und andere, von den Richtlinien als zulässig eingestufte Instrumente investieren. Sie werden als koordinierte OGAWs klassifiziert. Die vom zweiten Teil des Gesetzes erfassten OGAs genießen keine europäische Freizügigkeit und können somit nur in den anderen Ländern der Europäischen Union gehandelt werden, wenn sie zuvor die von den Behörden des jeweiligen Landes geforderten besonderen Bedingungen erfüllen. Sie können dagegen in andere Wertpapiere investieren als in die für die koordinierten OGAWs gebilligten. D. Formen einer Sicav Das Gesetz autorisiert die OGAs dazu, ihr Vermögen in verschiedene Portfolios aufzuspalten, die Teilfonds genannt werden. Diese können insbesondere unterschiedliche Anlagepolitiken verfolgen oder in verschiedenen Währungen ausgestellt sein. Die Teilfonds können somit beispielsweise in verschiedene geographische Zonen oder Wirtschaftssektoren investieren. Bei Aufnahme in den OGA wählt jeder Anleger den Teilfonds, von dem er Anteile erwerben möchte. Er ist nur an den Gewinnen oder Verlusten seines Teilfonds beteiligt und nicht an denen des OGA insgesamt. Der Vorteil für den Anleger liegt darin begründet, dass der Übergang von einem Teilfonds zu einem anderen in der Regel zu niedrigen Gebühren erfolgt: Die Kosten für das Verlassen eines OGAs oder für die Aufnahme in einen anderen entfallen. Die OGAs haben auch die Möglichkeit, in Abhängigkeit von der vorgesehenen Zuteilung ihrer Einkommen zwei Arten von Wertpapieren auszugeben. Gemäß der Rechtsform des OGA spricht man von: - Anteilen oder Aktien des Typs Ausschüttung, wenn der OGA dem Inhaber regelmäßig eine Dividende zahlt; - Anteilen oder Aktien des Typs Kapitalisierung, wenn die Erträge von dem OGA in vollem Umfang neu angelegt werden und der Inhaber nur bei Verkauf seines Anteils oder seiner Aktie über sein Anlageprodukt verfügt. Die Nettoinventarwerte spiegeln diesen Unterschied wider. Die weiter unten angegebene Typologie dient reinen Informationszwecken. Es handelt sich um eine Klassifizierung nach 11

12 Anlagetypus, der den von ING Luxembourg vertriebenen Produkttypen entspricht, jedoch nicht notwendigerweise den von dritten Parteien vertriebenen Arten von OGAs. Eine solche Klassifizierung reicht nicht aus, um detailliert über die Anlagepolitik der Fonds zu informieren. Umfassende Informationen über die Anlagepolitik der OGAs finden sich im Prospekt und den Finanzberichten. 1. Geldmarkfonds Die Sicav de trésorerie ist eine Kapitalanlagegesellschaft, die in erster Linie in Barmittel und Wertpapiere mit kurzer Laufzeit investiert, wie beispielsweise Termineinlagen, Schatzanweisungen, Anleihen mit kurzer Laufzeit, Depositenzertifikate und Handelspapiere. Diesen Typus von Sicav gibt es in zahlreichen Währungen. Sie stellt eine optimale Anlagemöglichkeit für denjenigen Anleger dar, der sein Geld bis zur weiteren Verwendung nur sehr kurz anlegen möchte. Die von der Sicav de trésorerie erwirtschafteten Erträge sind in großem Maße an die kurzfristigen Zinsen gekoppelt. 2. Anleihenfonds Bei der Sicav d obligation handelt es sich um eine Kapitalanlagegesellschaft, die in erster Linie in Wertpapiere mit festen Erträgen investiert, wie beispielsweise Staats- oder Unternehmensanleihen. Sie kann in einer oder in mehreren Währungen anlegen. Der angebotene Zinssatz kann festgelegt sein oder variabel ausfallen. 3. Aktienfonds Die Sicav d actions investiert vorrangig in Aktien. Sie kann beispielsweise auf bestimmte geographische Zonen oder Sektoren spezialisiert sein. 4. Gemischter Fonds Die Sicav mixte investiert in Aktien und Anleihen. Dieser Sicav-Typ verfolgt sowohl hinsichtlich der Verteilung zwischen den verschiedenen Anlagekategorien als auch hinsichtlich der Auswahl der Börsen und der einzelnen Aktien und Anleihen eine aktive Strategie, um von den sich verändernden Bedingungen der Anlagewelt zu profitieren. 5. Fonds mit Kapitalschutz Diese Sicav stellt ihren Zeichnern eine Mindestrendite in Aussicht, die an die Performance eines Basiswerts gekoppelt ist, bzw. garantiert ihnen die Erstattung eines Mindestkapitals bei entsprechender Fälligkeit. Es folgt ein Beispiel für eine Sicav avec protection de capital: Eine Sicav, die die Möglichkeit umfasst, sechs Jahre in vollem Umfang vom Kursanstieg des CAC40 zu profitieren. (Der CAC40 ist ein Index, der sich aus 40 Wertpapieren des Marktes mit monatlichem Ausgleich zusammensetzt. Die Wertpapiere stammen aus allen Wirtschaftssektoren und gehören zu den hundert höchsten Börsenkapitalisierungen). Im Laufe dieses Zeitraums steigt der Index um 150 %. Bei Fälligkeit erhält der Anleger ein Plus von 150 % seines Anfangkapitals. Wenn dagegen der CAC40 nicht gestiegen, sondern gefallen ist, erhält der Anleger trotzdem sein Anfangskapital zurück. Es sei angemerkt, dass dieser Schutz meistens an Bedingungen geknüpft ist und durch die Zahlung von Versicherungen, einer so genannten Deckung, die beispielsweise an der Optionsbörse erworben wird, sichergestellt wird. 6. Dachfonds Es handelt sich dabei um einen Fonds, der in andere Fonds investiert. 7. Hedgefonds Ein Hedgefonds ist ein Anlagefonds, der durch eine weit aktivere Verwaltung gekennzeichnet ist als ein in Aktien oder Anleihen investierender klassischer Fonds. Die Hedgefonds verfolgen das Ziel einer so genannten absoluten Performance, die unabhängig von der Entwicklung der klassischen Finanzmärkte erwirtschaftet werden soll. Aus diesem Grund greifen sie auf andere Anlagemethoden zurück als die bei der Verwaltung klassischer Fonds üblichen Strategien. Sie kaufen und verkaufen zahlreiche Arten von Vermögenswerten, investieren in Long-Positionen und ungedeckte Positionen und nutzten die Hebelwirkung oder Derivate, um sowohl bei fallenden als auch bei steigenden Kursen Gewinne an den Börsen zu erwirtschaften. Sie verfügen damit über die Möglichkeit, flexiblere Verwaltungsstrategien einzusetzen als klassische Fonds. Des Weiteren sind die Zeichnungs- und Rückkaufbedingungen in der Regel strenger als bei klassischen Fonds. E. Risiken in Verbindung mit OGAs 1. Risiko in Verbindung mit Anlagen Zunächst einmal sind OGAs allen Risiken ausgesetzt, die sich in Verbindung mit den Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren ergeben, welche sie im Rahmen der Verwaltung ihres Portfolios nutzen. Des Weiteren ist das Risiko abhängig von der Art der von dem OGA getätigten Anlagen (Wertpapiertypus, Emittententyp, Wirtschaftssektor, geographischer Sektor, Währung etc.). Der Anleger kann die Anlageentscheidungen des OGA nicht kontrollieren. Auch bieten die Anlagestrategien dem Manager 12

13 bisweilen die Möglichkeit, bei der Verwaltung des Portfolios neben der Hauptanlage (beispielsweise in Aktien oder Anleihen) auch Derivate oder die Hebelwirkung zu nutzen. Des Weiteren entspricht die Währung des gezeichneten Anteils oder der Rückzahlung nicht notwendigerweise den Anlagepositionen des OGA. 2. Verwaltungsrisiko Die von den Anteilen des OGA erwirtschafteten Erträge hängen unter anderem von der Kompetenz und den Entscheidungen der Manager des OGA ab. So können falsche Entscheidungen in Bezug auf die Verwaltung Verluste mit sich bringen. 3. Risiko der Abwertung des Nettoinventarwerts Eine Abwertung des Nettoinventarwerts oder der Währungen, aus denen sich das Portfolio des Fonds zusammensetzt, spiegelt sich im Kurs der Anteile des OGA wider. 4. Liquiditätsrisiko Es ist nicht immer möglich, täglich den Rückkauf der Anteile zu erwirken. Bei bestimmten OGAs ist der Rückkauf nur einmal pro Woche oder Monat zulässig. Des Weiteren sind manche OGAs bis zur Endfälligkeit vollständig geschlossen, andere haben Zurückstellungsklauseln eingeführt, falls die eingereichten Rückkaufanträge einen bestimmten Schwellenwert übersteigen. Dies impliziert de facto eine geringe Liquidität der Order. Die offenen Fonds umfassen dagegen in der Regel ein niedriges Liquiditätsrisiko. 5. Risiko in Verbindung mit dem Niederlassungsland Die in Luxemburg ansässigen Fonds profitieren im Gegensatz zu bestimmten Fonds in anderen Ländern von einem rechtlichen Rahmen, der eine sorgfältige und angemessene Kontrolle vorsieht. Darüber hinaus ist die Gesetzgebung im Bereich der Geldwäsche und des Anlegerschutzes in einigen Ländern strenger als in anderen. Luxemburg gehört zu den erstgenannten. IV. Weitere Produkte A. Warrants Als bescheideneres Gegenstück zu den Optionen gehören Warrants zu den Derivaten mit äußerst leichten Zugangsmöglichkeiten. Wenn man sie verstanden hat, ist es für den Anleger leichter, sich nachfolgend dem Optionsmarkt zuzuwenden. Der Anleger sollte sich allerdings darüber im Klaren sein, dass er mit Warrants Verluste in Höhe des angelegten Kapitals erleiden kann. Die Entwicklung des Werts des Warrants hängt nicht allein von der Wertentwicklung des zugrunde liegenden Basiswerts ab. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich über die verschiedenen Faktoren zu informieren, die Einfluss auf den Wert des Warrants haben. Diese sind im Prospekt beschrieben. Im Gegensatz zu Aktien, die einen Anteil am Kapital abbilden, oder zu Anleihen, die für einen Teil der Schulden stehen, bilden die Warrants lediglich das Recht ab, ein Wertpapier zu erwerben. Somit werden sie nur mittels des Rechts, das sie ihrem Inhaber verleihen, aufgewertet. Ein Warrant umfasst je nach Ausfertigung die Möglichkeit, eine bestimmte Menge von Wertpapieren (so genannte Basiswerte) zu einem im Voraus festgelegten Preis (Ausübungspreis oder Strike) und während eines festgelegten Zeitraums zu kaufen (Call Warrant) oder zu verkaufen (Put Warrant). Der Inhaber des Call Warrant kann frei darüber entscheiden, ob er sein Zeichnungsrecht ausübt. Er kann sein Wertpapier vor Fälligkeit an der Börse handeln. Beispiel Name: Call X Ausübungspreis: 91,47 EUR Parität: 100/1 Menge: Kurs am 14. April: 0,14 EUR 1. Call / Put Der Anleger kann an den Börsenmärkten Aktien kaufen oder verkaufen. Tatsächlich riskiert er mit den Aktien seine gesamte Einlage. Dagegen ist die Anfangseinlage mit Call Warrants, die ein Recht verleihen und keine Verpflichtung auferlegen, im selbem Mass begrenzt. In unserem Beispiel handelt es sich um einen Call Warrant (oder Kaufsoption). Der Anleger hat somit das Recht, Aktien X zu einem Kurs von 91,47 Euro zu erwerben. Im gegenteiligen Fall spricht man von einem Put Warrant (oder Verkaufsoption). 2. Prämie (oder Premium) Die Prämie entspricht dem Anfangsbetrag, der überwiesen werden muss, um Call Warrants oder Put Warrants zu kaufen. Um sie zu berechnen, muss man neben dem Kaufkurs auch die Handelsmenge kennen. Tatsächlich ist es am Markt für Warrants notwendig, bei den Transaktionen bestimmte Mengen einzuhalten. 13

14 In unserem Beispiel beträgt die Menge Warrants, der Schluskurs am 14. April beläuft sich auf 0,14 EUR. Die Mindestprämie entspricht somit: - Menge x Kaufkurs = Gesamtprämie x 0,14 = 140 EUR für Call Warrants 3. Basiswert Der Basiswert ist der Vermögenswert, auf dem der Warrant basiert und auf dessen Grundlage das Zeichnungsrecht ausgeübt wird. Hier ist der Basiswert X. 4. Ausübungspreis Der Ausübungspreis oder Strike ist der Kurs, zu dem das an den Warrant geknüpfte Recht, d. h. der Kauf oder Verkauf des Basiswerts, ausgeübt werden kann. In unserem Fall beläuft sich der Ausübungspreis auf 91,47 EUR. Der Inhaber des Call Warrant kann somit Wertpapiere X zu 91,47 EUR kaufen. Wenn der Ausübungspreis unter dem Schlusskurs der Aktie X (100 EUR) liegt, sagt man, der Call Warrant ist im Geld. Für einen Call Warrant gilt: Im Geld bedeutet, dass der Kurs des Basiswerts den Ausübungspreis des Warrants übersteigt; Aus dem Geld bedeutet, dass der Kurs des Basiswerts niedriger ist als der Ausübungspreis des Warrants; Am Geld bedeutet, dass der Kurs des Basiswerts dem Ausübungspreis des Warrants entspricht. 5. Parität Eine Parität von 100/1 bedeutet, dass 100 Warrants das Recht auf einen Basiswert verleihen. 6. Fälligkeit Wenn man Aktien erwirbt, ist es im Prinzip möglich, diese Wertpapiere unbegrenzt aufzubewahren, es sei denn, die Gesellschaft meldet Konkurs an oder wird verkauft. Bei einem Warrant wird die Laufzeit schon zu Beginn festgelegt. Nach dem Fälligkeitsdatum hat das an das Warrant gekoppelte Recht keine Gültigkeit mehr: Somit ist das Warrant wertlos. 7. Zusammenfassung zu einer Anlage in Warrants In EUR Erklärungen Kauf der Call Warrants 140, x 0,14 Kauf der Wertpapiere X zu 91,47 914,70 (1.000 / 100) (1) x 91,47 Ingesamt 1.054,70 Entspricht 105,47 EUR Wertpapier X (1) Die Frage ist, wie viele Aktien X man mit 1000 Call Warrants kaufen kann. Die Frage lässt sich mit Hilfe der Parität beantworten. Die Parität beträgt 100 Warrants für ein Wertpapier. Somit ist es möglich, / 100 = 10 Wertpapiere X zu einem Kurs von 91,47 EUR zu kaufen. B. Zeichnungsschein (französischer Warrant) Ein Zeichnungsschein ist ein Instrument, das seinem Inhaber das Recht verleiht, innerhalb einer bestimmten Frist und zu einem vorher festgelegten Preis eine Aktie oder eine Anleihe zu zeichnen. Ein Zeichnungsschein kann weder ausgeübt noch vor seiner Fälligkeit verkauft werden. Der Zeichnungsschein kann an eine Aktie oder eine Anleihe gekoppelt oder davon unabhängig sein. Die Emission von Zeichnungsscheinen ist an die Ausgabe von neuen Wertpapieren gebunden. Im Gegensatz zu Bezugsrechten, die eine extrem kurze Laufzeit aufweisen, sind die Zeichnungsscheine in der Regel mehr als ein Jahr gültig. Es handelt sich um ein Finanzinstrument mit großer Hebelwirkung. Tatsächlich fällt sein Kurs gewöhnlich deutlich niedriger aus als der Preis des Basiswerts und schwankt im Allgemeinen in Abhängigkeit von diesem. Somit führt jeder Kursanstieg des Basiswerts zu einem verstärkten Anstieg des Kurses des Zeichnungsscheins. Hingegen stellt jeder Kursabfall des Basiswerts einen noch größeren Verlust dar. Da dieses Instrument häufig bei Kapitalerhöhungen genutzt wird, spricht man dann von einer Maßnahme, bei der ein Zeichnungsschein an eine Aktie gekoppelt wird. C. Bezugsrecht Bei einem Bezugsrecht handelt es sich um einen Schein, der von einer Aktie abgekoppelt wurde und dem Stammaktionär das Recht verleiht, während einer bestimmten Periode neue Aktien zu einem im Voraus festgelegten Preis zu zeichnen. Es handelt sich um ein Finanzinstrument mit großer Hebelwirkung. Tatsächlich fällt sein Kurs gewöhnlich deutlich niedriger aus als der Preis der entsprechenden Aktie und schwankt im Allgemeinen in Abhängigkeit von dieser. Somit führt jeder 14

15 Kursanstieg der Aktie zu einem verstärkten Anstieg des Kurses des Bezugsrechts. Hingegen stellt jeder Kursabfall der Aktie einen noch größeren Verlust dar. Bis zur Fälligkeit kann der Inhaber des Rechts seine Option jederzeit ausüben (insbesondere wenn der Preis der Aktie über den Ausübungspreis des Rechts gestiegen ist) bzw. diese am Markt für Bezugsrechte verkaufen, wenn es einen solchen gibt. D. Zuteilungsrecht Das Zuteilungsrecht ist handelbares Recht, das von einer Aktie losgekoppelt ist und seinem Inhaber das Recht verleiht, kostenlos neue Aktien zu beziehen. Das Recht wird am Tag des Beginns der Transaktion abgekoppelt und kann an der Börse wie ein unabhängiges Wertpapier gehandelt werden. Bestimmte Gesellschaften vergeben kostenlos Zuteilungsrechte für Aktien, um die Aktionäre an sich zu binden. Man muss wissen, dass diese Aktien den Reichtum der Aktionäre keineswegs mehren. Nehmen wir einmal an, das Kapital einer Gesellschaft besteht aus Aktien mit einem Nennwert von 10 EUR und die Gesellschaft verfügt gleichzeitig über Rücklagen von EUR. Es ist in jedem Fall möglich, diese Rücklagen in das Kapital einzubringen. Das neue Kapital umfasst somit Aktien. Jeder Aktionär bekommt dann für jede alte Aktie eine neue Aktie hinzu. Grundsätzlich ist er dann nicht reicher, er besitzt jetzt doppelt soviel Aktien zu einem halb so hohen Kurs (denn der Börsenkurs gleicht sich infolgedessen an). Bei dieser Art von Transaktion erhält jeder alte Aktionär, der die Transaktionsbedingungen erfüllt, ein Zuteilungsrecht, mit dem er seine Rechte an den neuen Aktien geltend machen kann. Dieses Zuteilungsrecht ist frei abtretbar, insbesondere für die Aktionäre, die keine zusätzlichen Aktien besitzen möchten. Vor der Transaktion Nach der Transaktion Anzahl Aktien Nennwert 10 EUR 10 EUR Kapital EUR EUR Rücklagen EUR 0 EUR. Gesamtes Eigenkapital EUR EUR(+ 0%) E. Aktienzertifikat Das Aktienzertifikat wird von den Finanzgesellschaften auf Anfrage des Emittenten der Aktien ausgegeben und ist beispielsweise für den ausländischen Markt bestimmt. Ein Zertifikat bildet eine bestimmte Anzahl von Aktien ab. Es ist ein Inhaberzertifikat. Es kommt vor, dass ein Zertifikat im Land der Emission der entsprechenden Aktie handelbar ist. F. Strukturierte Produkte Strukturierte Produkte sind Anlageprodukte, bei denen Anlagen am Geld- oder Anleihemarkt zusammen mit Transaktionen mit Derivaten, insbesondere Optionen oder Swaps, deren Wert von einem Basiswert abhängig ist, erfolgen. Ziel ist, entweder einen Zinssatz oder ein Kapital gemäß genau festgelegter Kriterien zu garantieren. Es sind unterschiedliche Arten von Basiswerten möglich, wie beispielsweise Aktien, Aktienindizes, Wechselkurse, Zinssätze, Rohstoffe, Inflationsrate, OGAs etc. Die Risiken in Verbindung mit strukturierten Produkten entsprechen den Risiken in Verbindung mit den Basiswerten und mit dem Umstand, ob das Kapital bei Fälligkeit garantiert wird oder nicht. Sollte der Anleger jedoch vor Fälligkeit eine Rückzahlung des Produkts wünschen, so gilt, dass die Kapitalgarantie entfällt und der Rückzahlungspreis von der Entwicklung des Basiswerts abhängt. G. Private equity Der Begriff Private Equity ist sehr breit angelegt und bezieht sich auf alle Arten von Anlagen in Aktien, die nicht an einem öffentlichen Markt notiert sind. Die Private Equity-Gesellschaften sind nicht an der Börse notiert, können in ihrem Portfolio aber notierte Gesellschaften führen. Da sie nicht an einem klassischen Markt notiert sind, müssen diese Gesellschaften Erwerber ausfindig machen. Die Liquidität solcher Produkte ist somit gering und das Risiko von Kapitalverlusten in der Regel höher als bei einer Direktanlage in die Aktien einer notierten Gesellschaft. In den Private Equity-Fonds ist das Kapital zusammengeführt, das die Private Equity-Gesellschaften anlegen. Ein Private Equity-Fonds funktioniert folgenderweise: Der Fonds erhält regelmäßig Kapitalüberlassungen («capital commitments») seitens erfahrener/informierter Anleger («qualified investors») wie Rentenfonds, Finanzinstitutionen und vermögende Personen, um einen bestimmten Betrag zu investieren. Sobald sich während des vorher bestimmten Zeitraums (beispielsweise 15

16 7 Jahre) der Laufzeit des Fonds eine Möglichkeit zur Anlage ergibt, werden die Anleger aufgefordert, das im Rahmen ihrer Commitment eingeforderte Kapital zu überweisen. Unter Commitment wird die gesamte Anlagesumme verstanden, die jeder Anleger unwiderruflich einbringen will. Ein Commitment wird genutzt, sobald es abgerufen wurde. Der Zeitraum des Commitment ist von Teilfonds zu Teilfonds unterschiedlich. V. Zusammenfassung zu den wichtigsten Arten von Risiken in Verbindung mit den Produkten A. Allgemeine Informationen Der Preis oder Wert einer Anlage ist abhängig von den in keinster Weise kontrollierbaren Schwankungen an den Finanzmärkten. Die Performance der Vergangenheit ist kein Indikator für die zukünftige Performance. Das Wesen und der Umfang der Anlagerisiken ändern sich in Abhängigkeit vom Land und den Anlagen. Diese Anlagerisiken schwanken u. a. in Abhängigkeit vom realisierten Anlagetypus, einschließlich der Art und Weise, wie diese Finanzprodukte eingerichtet und wie ihre Bedingungen erstellt wurden, der Bedürfnisse und der Ziele des entsprechenden Anlegers, der Art und Weise, wie eine bestimmte Anlage realisiert, angeboten, verkauft oder getauscht wird, des Aufenthalts- oder Niederlassungsorts des Emittenten, der Diversifizierung oder Ausrichtung eines Portfolios (beispielsweise der Anlagebetrag wird in eine Währung, ein Wertpapier, ein Land, oder einen bestimmten Emittenten investiert), der Komplexität der Transaktion und der Nutzung eines Hebels. Die unten dargelegten Arten von Risiken können sich auf jeden Anlagetypus auswirken. B. Liquidität Die Liquidität eines Instruments ist direkt beeinflusst durch Angebot und Nachfrage in Bezug auf dieses Instrument. Unter bestimmten Austauschbedingungen kann es sich als schwierig oder unmöglich erweisen, eine Position zu verkaufen. Dies kann beispielsweise aufgrund einer schnellen Entwicklung der Preise der Fall sein, wenn der Preis so stark steigt oder fällt, dass der entsprechende Austausch ausgesetzt oder begrenzt wird. Die Erteilung einer Stop-Sell-Order begrenzt nicht notwendigerweise Ihre Verluste auf einen gewünschten Betrag, denn die Bedingungen des Marktes können die Ausführung dieser Order zum festgelegten Preis unmöglich machen. Des Weiteren muss die Gegenseite bei außerbörslichen Produkten den Vertrag nicht vorzeitig aufkündigen oder das Produkt zurückkaufen, es sei denn, die Vertragsbedingungen sehen dieses vor. C. Kreditrisiko Das Kreditrisiko entspricht dem Risiko eines Verlusts, das durch den Kreditnehmer, den Obligationen-Schuldner oder die Gegenpartei ausgelöst wird, weil diese ihre Verpflichtungen nicht einhalten, oder dem Risiko der Verschlechterung der Kreditqualität dieser Parteien. D. Marktrisiko 1. Allgemeine Informationen Der Preis der Anlagen schwankt in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage des Marktes, der Wahrnehmung der Anleger und den Preisen aller zugrunde liegenden oder damit in Beziehung stehenden Anlagen sowie selbstverständlich von den sektoriellen und wirtschaftlichen Faktoren. Diese können gänzlich unvorhersehbar sein. 2. Ausländische Märkte Jede ausländische Anlage oder Anlage, die eine ausländische Komponente umfasst, kann den Risiken der ausländischen Märkte unterliegen und damit Risiken aufweisen, die sich von denen der lokalen Märkte unterscheiden. In bestimmten Fällen sind die Risiken höher. Der mögliche Gewinn oder Verlust in Verbindung mit Transaktionen an ausländischen Märkten bzw. in Verbindung mit auf ausländische Währungen ausgestellten Verträgen ist abhängig von den Wechselkursschwankungen. 3. Schwellenmärkte Die Preise können sich insbesondere an den Schwellenmärkten als extrem volatil erweisen. Es kann häufig zu Preisschwankungen kommen und nicht selten löst sich der Markt auf. Des Weiteren können die Finanzmärkte innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne mit Kurssteigerungen und/oder Kursabfall reagieren, wenn Neuigkeiten über ein Land bekannt werden. Die Schwellenmärkte verfügen in der Regel nicht über den gleichen Stand an Transparenz, Liquidität, Effizienz und Kontrolle wie besser entwickelte Märkte. Beispielsweise gibt es für diese Märkte nicht immer Vorschriften, die Manipulationen und Insidergeschäfte regeln, oder andere Bestimmungen zur Vereinheitlichung der Spielregeln in Bezug auf die Verfügbarkeit von Informationen, deren Nutzung und Missbrauch. Auch können sich politische Risiken auswirken. Es kann sich als schwierig erweisen, für Anlagen an den Schwellenmärkten wie Devisentermingeschäfte oder Derivate Praktiken der Risikoverwaltung zu implementieren. E. Schutz durch Clearingstellen Die korrekte Durchführung vieler Umtauschtransaktionen wird von der Clearingstelle garantiert Jedoch wird diese Garantie in der Regel zugunsten des Mitglieds der Clearingstelle erbracht und kann von diesem Kunden nicht umgesetzt werden, 16

17 der folglich dem Kreditrisiko und den Risiken der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft unterliegt, durch die die Transaktion ausgeführt wurde. In jedem Fall gibt es für klassische Optionen keine Clearingstellen, in der Regel ebenso wenig für außerbörsliche Instrumente, die gemäß den Umtauschregeln nicht ausgetauscht werden. F. Zahlungsunfähigkeit Durch die Zahlungsunfähigkeit oder Fahrlässigkeit der Gesellschaft, mit der Sie gehandelt haben, bzw. jedes an der Transaktion beteiligten Maklers kann es ohne ihr Einverständnis zur Tilgung oder zur Schließung der Positionen kommen bzw. wird Ihre Anlage vielleicht nicht einmal zurückerstattet. Auch existiert sogar für die Anlage selbst ein Insolvenzrisiko, beispielsweise seitens der Gesellschaft oder der Gegenpartei, die die Anleihe emittiert hat, in Bezug auf außerbörsliche Derivate (wenn das Risiko an das Derivat und an jede von der Gegenpartei gehaltene Garantie oder Gewinnspanne gekoppelt ist). G. Wechselrisiko Bei Wechseltransaktionen und Transaktionen in Verbindung mit Derivaten und Wertpapieren, die in einer anderen Währung ausgestellt sind als die, in der Ihr Konto geführt wird, können Bewegungen der Wechselkurse positive oder negative Auswirkungen auf den bei diesen Transaktionen verzeichneten Gewinn oder Verlust haben. Die Abwertung der Währung eines Landes gegenüber einer Referenzwährung oder der Währung Ihres Portfolios hat negative Auswirkungen auf den Wert der in dieser Währung geführten Anlage. Die Bewertung der Währungen sind an eine Reihe wirtschaftlicher, sozialer und politischer Faktoren gekoppelt und können sehr stark variieren, selbst bei Austauschtransaktionen an einem Tag. Einige Länder kontrollieren Umtauschgeschäfte, so dass beispielsweise die Einwechslung oder der Transfer von Devisen ausgesetzt oder die Währung abgewertet werden kann. Die Absicherung kann die Ausrichtung auf eine Währung verstärken oder verringern, sie kann jedoch nicht vollständig verhindern, dass der Anleger den Schwankungen der Geldwerte unterliegt. H. Zinsrisiko Die Zinssätze können steigen wie fallen. Die Zinssätze bergen das Risiko, dass sich bei einer Kurssteigerung der relative Wert eines Wertpapiers, insbesondere einer Anleihe, verschlechtert. Dies kann negative Auswirkungen auf andere Produkte haben. I. Regelungspezifisches/rechtliches Risiko Alle Anlagen können dem regelungstechnischen oder rechtlichen Risiko unterliegen. Die Erträge aller Anlagen und insbesondere die der neuen Anlagen sind dem Risiko ausgesetzt, dass sich die Bestimmungen oder Gesetze weiterentwickeln und Veränderungen daran vorgenommen werden. Beispielsweise kann sich dadurch das Gewinnpotential einer Anlage verändern. Rechtliche Reformen können sogar dazu führen, dass eine bis dato zulässige Anlage nicht mehr legal ist. Ebenfalls können verwandte Bereiche wie Besteuerung modifiziert werden, was die Profitabilität stark beeinflusst. Ein solches Risiko ist nicht vorhersehbar und kann von verschiedenen politischen, wirtschaftlichen und anderen Faktoren abhängen. Folglich ist dieses Risiko auf den Schwellenmärkten höher, aber es besteht überall. An den Schwellenmärkten werden die Handels- und gewerblichen Praktiken, die Börsen und die außerbörslichen Märkte in der Regel von der Regierung weniger kontrolliert und reguliert. Es gibt in einigen Regionen bisweilen keine Gesetze und Regelungen zu Wertpapieranlagen und dort, wo sie existieren, können sie inkonsequent oder willkürlich angewendet oder ausgelegt und rückwirkend modifiziert werden. Die Unabhängigkeit der Rechtssysteme von wirtschaftlichen, politischen oder nationalistischen Einflüssen hat sich in vielen Ländern noch nicht durchgesetzt. In zahlreichen Ländern sind die Richter und Gerichte in der Regel nicht sehr versiert, was Handelsrecht und Gesellschaften angeht. Die Gesellschaften sehen sich dem Risiko ausgesetzt, dass die Legislative ein Gesetz allein aufgrund wirtschaftlichen oder politischen Drucks oder der Unzufriedenheit innerhalb der Bevölkerung abändert. Es gibt keine Garantie dafür, dass ein ausländischer Anleger bei einer Übertretung der Gesetze oder der lokalen Regelungen oder in Streitfällen in Bezug auf das Eigentum an den Vermögenswerten über entsprechende Rechtsmittel vor den lokalen Gerichten verfügt. Ein Anleger kann auch auf Schwierigkeiten stoßen, wenn er vor Gericht Widerspruch einlegen möchte. Dies gilt ebenso für die Durchsetzung und Anwendung von Urteilen der ausländischen Gerichte. J. Operationelles Risiko Das operationelle Risiko wie Pannen oder Störungen innerhalb der Systeme oder der maßgeblichen Kontrollen einschließlich der IT-Systeme kann negative Auswirkungen auf alle Finanzprodukte haben. Dies gilt in besonderem Maße für die Inhaber von Aktien, die einem Teil des Eigentums einer Gesellschaft entsprechen. Das wirtschaftliche Risiko, insbesondere, dass das Unternehmen inkompetent oder unzureichend geführt wird, kann sich ebenfalls niederschlagen. Änderungen innerhalb des Personals und der Organisationsstruktur können sich ebenfalls in bedeutendem Maße auf diese Risiken auswirken. In der Regel muss das wirtschaftliche Risiko auch außerhalb des Unternehmens nicht bekannt sein. 17

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