Erstattung hyperthermischer Behandlungen

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1 Erstattung hyperthermischer Behandlungen Internationales Oncothermie Symposium Köln, 23. November

2 Überblick über den Vortrag 1. Systematik der Erstattung 2. Aktuelle Urteile 3. Vorgehen in der Praxis 4. Zusammenfassung

3 1. Systematik der Erstattung (1. Folie) Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ( 135 SGB V) positive GBA-Empfehlung Hyperthermische Behandlungen: nicht positive GBA-Stellungnahme (Januar 2005) Wichtig: Aufgrund mangelnder Datenlage Hyperthermie grundsätzlich NICHT erstattungsfähig

4 1. Systematik der Erstattung (2. Folie) Ausnahme vom grundsätzlichen Erlaubnisvorbehalt ( Nikolaus -Entscheidung des BVerfG) Lebensbedrohliche Krankheit Keine allgemein anerkannte Standardtherapie Neue Therapie: nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung zumindest spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf

5 1. Systematik der Erstattung (3. Folie) Anwendung auf hyperthermische Behandlungen: EHY-3010 ML - Eine neue Dimension in der Oncothermie Lebensbedrohliche Krankheit? Oncothermie nutzt die Synergie von Wärme und elektrischem Feld. Die Wirkung ändert das Paradigma erheblich: Selbstauswahl auf Zellebene und Selbstfokussierung auf den Tumor. Keine erfolgversprechende Anwe nd ung sge biet e de s Standardtherapie? E HY ML Das EHY-3010 ML dient der simultanen und multilokalen Behandlung fortgeschrittener, metastasierender, maligner und fester Der Einsatz hochflexibler Applikationselektroden (Textilelektroden) ermöglicht Abhängig vontumoren. konkreter Erkrankung, die Behandlung nahezu aller Tumorlokationen. Tumorlast, Stadium und Verlauf (kurative oder palliative Therapie?) Haup teige nsc ha ft en Erfolgsaussicht? hohe Selektivität Onc ot he rmie Allgemein i.d.r. nur bei onkologischen Patienten multilokaler Fokus geringe Impedanz allgemeine Studienlage (konkrete echte Energiekontrolle präzise fokussierte Wärme Krebserkrankung) und individuelles antibakterielle Elektroden Ansprechen auf die Therapie äußerst sicher und effektiv geringe Spannung, hohe Stromstärke sehr wenige Kontraindikationen keine Mikrowellen, keine Strahlung sichere Hochfrequenzlösung Tumorauswahl auf Zellebene Abbildung mit freundlicher Genehmigung von Oncotherm

6 2. Beispiele aus der Rechtsprechung Mamma-Ca, Knochen- und Lebermetastasen; Hyperthermie unterstützend zur zytostatischen Therapie (SG Stuttgart 2010) (inoperables) Pankreas-Ca, Hyperthermie unterstützend zur zytostatischen Therapie (SG Münster 2010) Mamma-Ca; nach gravierenden NW Chemotherapie komplett abgesetzt; nunmehr Kombination von Hyperthermie und dendritischen Zellen (SG Augsburg 2007) Gutartige Prostatavergrößerung; Pa. lehnte OP ab, zog hyperthermische Behandlung vor Ablehnungsgrund: keine Lebensbedrohung (LSG Bayern 2009) Glioblastome multiforme; Teilresektion und 12 Monate Temozolomid; stabiler Tumorbefund Ablehnungsgrund: Standardtherapie verfügbar; fehlende Heilungsaussicht durch Hyperthermie (SG Würzburg 2010) Ovarial-Ca., OP + Chemotherapie; nach 2 Jahren Metastasen in der Milz; Pa. lehnte weitere ZT ab und unterzog sich HB Ablehnungsgrund: Standardtherapie verfügbar (LSG Bayern 2008)

7 3. Vorgehen in der Praxis Erstattung nur bei unaufschiebbarer Leistung UND Ablehnung zu Unrecht Rückwirkende Erstattung, sofern Ablehnung zu Unrecht erfolgt ( 13 Abs. 3 SGB V) Patient stellt sich vor Antrag bei der GKV Bescheid der GKV Widerspruch Widerspruchsbescheid Klage Urteil 1. Instanz vorläufige Regelung durch Eilverfahren

8 5. Zusammenfassung Hyperthermie mangels positiver GBA-Bewertung grundsätzlich nicht erstattungsfähig Ausnahme: lebensbedrohliche Erkrankung ohne Standardtherapie und gewisse Erfolgsaussicht Liegt bei oncothermischen Behandlungen oftmals vor (Einzelfallprüfung)

9 Ihre Fragen: Kontaktadresse: Kanzlei Dr. Breitkreutz & Kollegen Rechtsanwalt Dr. Frank Breitkreutz Potsdamer Platz 11, Berlin

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