Verfasser: Herr Reichelt (LTV), Herr Flechsig (SBS) Stand: MERKBLATT
|
|
- Catharina Lang
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 MERKBLATT zur Planung und Durchführung von Waldpflege- und Holzerntemaßnahmen in Einzugsgebieten von Trinkwassertalsperren und speichern Allgemeines Ziel dieses Merkblattes ist es, dem Schutz des Wasserdargebotes nach Menge und Güte in Einzugsgebieten von Trinkwassertalsperren und speichern in der fortdauernden Bewirtschaftung des Waldes in angemessener Form Rechnung zu tragen. Grundlage bilden die für Wasserschutz und Waldbewirtschaftung geltenden Rechtsvorschriften und gesetzlichen Regelungen, insbesondere die geltenden Schutzgebietsverordnungen. Diese werden durch das Merkblatt nicht ersetzt. Die Wasserschutzgebiete in Einzugsgebieten von Trinkwassertalsperren und - speichern sind in die Schutzzonen (SZ) I, II, IIA, IIB, soweit festgesetzt und III gegliedert: SZ I - Fassungszone, SZ II - engere Schutzzone, SZ IIA - innere engere Schutzzone, SZ IIB - äußere engere Schutzzone, SZ III - weitere Schutzzone. Das vorliegende Merkblatt bezieht sich ausschließlich auf Waldgebiete in diesen Wasserschutzzonen. Grundsätze Die ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung im Bereich von Trinkwasserschutzgebieten erfolgt auf Grundlage des Arbeitsblattes W 101, DVGW Regelwerk, Ausgabe Juni 2006, Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete, I. Teil: Schutzgebiete für Grundwasser, des Arbeitsblattes W 102, DVGW Regelwerk, Ausgabe April 2002, Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete, II. Teil: Schutzgebiete für Talsperren, des Merkblattes W 105, DVGW Regelwerk, Ausgabe März 2002, Behandlung des Waldes in Wasserschutzgebieten für Trinkwassertalsperren, der Richtlinie des Staatsbetriebes Sachsenforst Holzerntetechnologien Richtlinie zur Anwendung im Staatswald des Freistaates Sachsen, Stand: Mai Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Waldbaugrundsätze für den Staatswald des Freistaates Sachsen (VwV Waldbaugrundsätze) 1
2 In den Schutzzonen I bis III gilt generell: Die eingesetzten Maschinen, Geräte und Tankanlagen müssen sich in einem wartungstechnisch einwandfreien Zustand befinden (z. B. keine Öltropfverluste). Sie sind dahingehend arbeitstäglich zu kontrollieren. Motorgetriebene Geräte (z. B. Motorkettensägen; Freischneider, tragbare Seilwinden) dürfen nur unter Verwendung von Sonderkraftstoff und biologisch abbaubarem Sägekettenöl betrieben werden. Betankung der motorgetriebenen Geräte erfolgt ausschließlich aus Behältern mit Sicherheitseinfüllstutzen. Der Boden im Betankungsbereich ist vor Tropfverlusten zu schützen. Forstliche Arbeitsmaschinen (Seilkräne, Universaltraktoren; Spezialrückeschlepper Seilschlepper; Forwarder, Harvester) dürfen nur unter Verwendung von biologisch abbaubaren Hydraulikflüssigkeiten und Sägekettenölen betrieben werden. Forstliche Arbeitsmaschinen dürfen nur aus Sicherheitstankbehältern betankt werden. Der Tankvorgang hat unter ständiger Aufsicht zu erfolgen. Der Boden im Betankungsbereich ist vor Tropfverlusten zu schützen. Notfall-Sets für Ölhavarien mit einer ausreichenden Auffangkapazität müssen stets an Bord der Arbeitsmaschine mitgeführt werden. Das Befahren von Waldflächen mit forstlichen Arbeitsmaschinen erfolgt ausschließlich auf ausgewiesenen Rückegassen und Waldwegen (Feinerschließungsnetz). Die Anlage des Feinerschließungsnetzes und seine Befahrung ist so zu gestalten, dass Beeinträchtigungen der Wasserbeschaffenheit (z. B. durch Trübstoffe) und der Eintrag von wassergefährdenden Stoffen in die Talsperren und deren Zuflüsse unterbunden wird. Ebenso darf es zu keiner Beschädigung des Leitungsbestandes (Rohrleitungen, Elektro- und Informationskabel, Sickerstränge) von wasserwirtschaftlichen Anlage kommen. Bei Gefahr eines witterungsbedingt erhöhten Stoffeintrages in die Talsperre und deren Zuflüsse sind die Holzernte- und Rückearbeiten vorübergehend einzustellen. Schlagreisig und Baumteile sind aus Gewässern zu entfernen. Nach Abschluss der Holzernte und Rückung werden Rückegassen und Waldwege, soweit erforderlich, instand gesetzt. Bei Einsatz von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel (PBSM) ist die Pflanzenschutzmittelanwendungsverordnung und Schutzgebietsverordnung zu berücksichtigen. Für die Fassungszone (SZ I) gilt: Ist die Anlage eines Feinerschließungsnetzes erforderlich, ist dies auf ein Minimum zu begrenzen (Abstand mindestens 40 m) und endet ca. 10 m vor dem Gewässer bzw. bei Talsperren und Speichern 10 m vor der Höhenlinie Kronenstau. Die Betankung der forstlichen Arbeitsmaschinen und motorgetriebener Geräte ist nicht zulässig. Das Poltern von Holz ist grundsätzlich nicht zulässig. Der Einsatz von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln (PBSM) ist nicht zulässig. Das Anlegen von Wegen ist auf das für die Bewirtschaftung des Waldes erforderliche Maß zu begrenzen und mit der LTV abzustimmen. 2
3 Für die engere Schutzzone (SZ II einschließlich IIA und IIB) gilt: Betankungen mit Treib- und Schmierstoffen von forstlichen Arbeitsmaschinen ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Betankung aus mobilen Sicherheitsbehältern an dafür geeigneten Bereichen ist möglich, sofern dazu eine Zustimmung auf der Grundlage einer gemeinsamen Abstimmung (SBS, UWB, LTV) vorliegt. Die Errichtung von Holzlagerplätzen mit Beregnungsanlagen, das maschinelle Entrinden von gepoltertem Holz und das Ablagern von Rinden und Rindenbestandteilen ist nicht zulässig. Information an die Wasserversorger und an die untere Wasserbehörde als Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Forst- und Wasserwirtschaft Waldpflege- und Holzerntemaßnahmen in den Trinkwasserschutzzonen I und II sind mit der LTV bzw. zuständigen Betreiber der Wassergewinnungsanlage rechtzeitig abzustimmen. Die Information an die LTV und ggf. der unteren Wasserbehörde erfolgen unter Nutzung des beiliegenden Formulars (Anlage 1). Durch die LTV sind die exakte Lage (Verlauf und Tiefe) unterirdischer wasserwirtschaftlicher Anlagen einschließlich deren Betriebs- und Versorgungsleitungen vor Ort zu kennzeichnen und weitere Besonderheiten und Anforderungen mitzuteilen. Hierauf aufbauend sind durch den SBS (Forstbezirk) die Holzerntetechnologie und der Verlauf der Rückewege, Rückegassen und Holzpolter festzulegen. Das mit der Durchführung von Holzernte und Rückung beauftragte Forstunternehmen ist über die Besonderheiten im Trinkwasserschutzgebiet aktenkundig (Havariedokument) zu belehren und entsprechend einzuweisen. Verhaltensregeln im Havariefall (Anlage 2) Sollten trotz aller Vorsorgemaßnahmen infolge eines Maschinenschadens, eines Schadens an der Tankanlage oder eines vergleichbaren Schadens wassergefährdende Stoffe in das Erdreich gelangen, sind unverzüglich und unaufgefordert die folgenden Sofortmaßnahmen zu ergreifen: Auslaufmenge begrenzen (Ventile schließen; Leckagen abdichten)! Ausbreitung verhindern (kein Abfließen in Gewässer)! Menge, die in den Boden eindringt, minimieren! Kontaminiertes Erdreich abtragen und in geeignetem Behältnis lagern! Der Forstbezirk (Revierleiter/Einsatzleiter) ist durch Unternehmer/Maschinenstation sofort zu informieren! Der Forstbezirk informiert umgehend den zuständigen Wasserversorger (LTV, Betrieb, Staumeister) und das Landratsamt (untere Wasserbehörde). 3
4 Anlage 1 Durchführung von forstlichen Arbeiten in Trinkwasserschutzgebieten, Information an die LTV (Betriebe) und die untere Wasserbehörde LTV (Anschrift des betroffenen Betriebs): nachrichtlich: zuständiges LRA, Untere Wasserbehörde im Trinkwasserschutzgebiet: des Forstbezirkes/Revier/Abteilungen: Art der geplanten forstlichen Arbeiten: (z. B. Wegebau, Holzeinschlag manuell oder maschinell mit Harvestereinsatz und Rückung durch Forwarder oder/und Seilschlepper, Seilkran) Holzlagerung (Polter) für Abfuhr Geplante Zeitdauer der Forstmaßnahmen: Staatsbetrieb Sachsenforst Forstbezirk Zuständiger Revierleiter Wasserversorger (LTV) Zuständiger Betrieb und Staumeisterei Zuständiges LRA, Untere Wasserbehörde Datum Forstbezirk Anlage: Lageplan 4
5 Anlage 25 Havariedokument für Holzerntearbeiten im Einzugsgebiet der Trinkwassertalsperre (Ist immer auf der Maschine mitzuführen!) Forstbezirk: Auftragnehmer: voraus. Ausführungszeitraum: Arbeitsauftrag Nr.: Zu Beginn der Arbeiten sind die Mitarbeiter durch den Unternehmer über die Besonderheiten in den Trinkwasserschutzzonen zu belehren. Notfall-Sets für Ölhavarien mit einer ausreichenden Auffangkapazität müssen stets an Bord der Arbeitsmaschine mitgeführt werden. Die Maschinenführer besitzen Kenntnis über die Bezeichnung der in den Arbeitsmaschinen und Geräten vorhandenen Ölsorten. Das Betanken und Reparieren der Maschinen und Geräte haben ausschließlich auf dem festgelegten Stellplatz zu erfolgen. Der Tankvorgang hat unter ständiger Aufsicht zu erfolgen. Der Boden im Betankungsbereich und bei Reparaturen ist vor Tropfverlusten zu schützen. Nach der Arbeit ist die Technik auf dem zugewiesenen Platz abzustellen. Verhaltensregeln im Havariefall Auslaufmenge begrenzen (Ventile schließen; Leckagen abdichten)! Ausbreitung verhindern (kein Abfließen in Gewässer)! Menge, die in den Boden eindringt, minimieren! Kontaminiertes Erdreich abtragen und in geeignetem Behältnis lagern! Der Forstbezirk ist sofort zu informieren! (Revierleiter/Einsatzleiter) Tel.: 5
Ökologische Nachhaltigkeit in der Holzernte und Waldpflege. mehr als ein Bodenschutzkonzept
Ökologische Nachhaltigkeit in der Holzernte und Waldpflege mehr als ein Bodenschutzkonzept 2 24. April 2013 Bernd Flechsig PEFC-Standards für Deutschland Leitlinie für nachhaltige Waldbewirtschaftung zur
MehrBio-Schmiermittel im Forsteinsatz. Stefan Peschel Ltr. MSP Gehren
Bio-Schmiermittel im Forsteinsatz Stefan Peschel Ltr. MSP Gehren Forstamtsleiter Verwaltung Forstamt mit 21.400 ha Wirtschaftsfläche 12 Reviere FBZ Ausbildung Forstwirt Interne Fortbildung Externe Fortbildung
MehrDWA-Regelwerk Merkblatt DWA-M 906 Waldbewirtschaftung und Gewässerschutz Oktober 2016
www.dwa.de DWA-Regelwerk Merkblatt DWA-M 906 Waldbewirtschaftung und Gewässerschutz Oktober 2016 www.dwa.de DWA-Regelwerk Merkblatt DWA-M 906 Waldbewirtschaftung und Gewässerschutz Oktober 2016 Das Merkblatt
MehrTrinkwasserschutz in der Regionalplanung
Trinkwasserschutz in der Regionalplanung Das Multi-Barrieren-Prinzip Ausweisung von Wasserschutzgebieten Gewässerschutz in der Regionalplanung Frau Ohlhoff Dez. 54 www.brd.nrw.de Das Multi-Barrieren-Prinzip
MehrLoszusammenstellung Brennholzverkauf Herrenberg/Gültstein Montag, 18. Januar 2016, Uhr, Botenfischer Herrenberg
Stadtkämmerei Aktenzeichen: 855.56 Miriam Kopp Tel 07032 924-255 Fax -336 Mail: m.kopp@herrenberg.de Datum: 07.01.2016 Loszusammenstellung Brennholzverkauf Herrenberg/Gültstein Montag, 18. Januar 2016,
MehrLoszusammenstellung Brennholzverkauf Herrenberg/Gültstein Mittwoch, 07. März 2018, Uhr, TV Gaststätte Gültstein
Stadtkämmerei Aktenzeichen: 855.56 Miriam Kopp Tel 07032 924-255 Fax -336 Mail: m.kopp@herrenberg.de Datum: 01.02.2017 Loszusammenstellung Brennholzverkauf Herrenberg/Gültstein Mittwoch, 07. März 2018,
MehrBrennholz aus dem Holzeinschlag 2013/2014
Stadt Herrenberg Stadtkämmerei Miriam Kopp Marktplatz 1 Zimmer 302 71083 Herrenberg Tel 07032 924-255 Fax -336 Mail m.kopp@herrenberg.de Brennholz aus dem Holzeinschlag 2013/2014 Waldnummer Holzart fm
MehrLoszusammenstellung Brennholzverkauf Herrenberg/Gültstein Dienstag, 21. Februar 2017, Uhr, TV Gaststätte Gültstein
Stadtkämmerei Aktenzeichen: 855.56 Miriam Kopp Tel 07032 924-255 Fax -336 Mail: m.kopp@herrenberg.de Datum: 01.02.2017 Loszusammenstellung Brennholzverkauf Herrenberg/Gültstein Dienstag, 21. Februar 2017,
MehrBrennholzliste Frühjahr Alter Saatschulweg im Oberjesinger Wald 245,88. Fuhrweg im Affstätter Wald oberhalb vom Sulzer Steinbruch 387,50
Stadt Herrenberg Stadtkämmerei Miriam Kopp Marktplatz 1 Zimmer 302 71083 Herrenberg Tel 07032 924-255 Fax -336 Mail m.kopp@herrenberg.de Brennholzliste Frühjahr 2017 Los Nr. Holzliste Holzart Masse (fm)
MehrBrennholzliste Frühjahr Fuhrweg im Affstätter Wald oberhalb vom Sulzer Steinbruch 387,50
Stadt Herrenberg Stadtkämmerei Miriam Kopp Marktplatz 1 Zimmer 302 71083 Herrenberg Tel 07032 924-255 Fax -336 Mail m.kopp@herrenberg.de Brennholzliste Frühjahr 2017 Los Nr. Holzliste 45 24 171 Holzart
MehrBrennholz aus dem Holzeinschlag 2013/2014
Stadt Herrenberg Stadtkämmerei Miriam Kopp Marktplatz 1 Zimmer 302 71083 Herrenberg Tel 07032 924-255 Fax -336 Mail m.kopp@herrenberg.de Brennholz aus dem Holzeinschlag 2013/2014 Waldnummer Holzart fm
MehrTrinkwasserschutz und Wasserschutzzonen
Trinkwasserschutz und Wasserschutzzonen Gesetzliche Grundlagen EU-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) vom 23. Oktober 2000. EU-Grundwasserrichtlinie (Richtlinie 2006/118/EG) vom 12. Dezember
MehrHydrogeologische Beurteilung von Erdwärmesonden. Anforderungen an Erdwärmesonden
Hydrogeologische Beurteilung von Erdwärmesonden I Grundlagen der hydrogeologischen Beurteilung Begriffsdefinition Kriterien der Standortbeurteilung Voraussetzungen für eine großflächige Beurteilung II
MehrFachliche Grundlagen zur Abgrenzung und Bemessung von Wasserschutzgebieten in Lockergesteinen. Hans Eckl
Fachliche Grundlagen zur Abgrenzung und Bemessung von Wasserschutzgebieten in Lockergesteinen Hans Eckl Regelwerke, Arbeitshilfen, Leitfäden DVGW- Arbeitsblatt W 101 (Juni 2006) Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete;
MehrRückegassen im Wald gewusst wie Anmerkungen zu waldbaulichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten
Rückegassen im Wald gewusst wie Anmerkungen zu waldbaulichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten 1 Was verstehen wir unter Walderschließung 1. Forststraße 2. Feinerschließung Rückegassen (Hangneigung
MehrVerwaltungs- und Kontrollstruktur verantwortliche Stellen und Einrichtungen für investive Maßnahmen
Anlage 4 Verwaltungs- Kontrollstruktur verantwortliche Stellen Einrichtungen Verwaltungs- Kontrollstruktur verantwortliche Stellen Einrichtungen für investive Maßnahmen auf Förmittel 1 14 Wissenstransfer
MehrTechnische Anforderungen in Wasserschutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten:
Kreishaus M e r k b l a t t Hindenburgstr. 40 71638 Ludwigsburg Telefon (07141) 144-0 Telefax (07141) 144-59922 Internet: www.landkreis-ludwigsburg.de E-Mail: umwelt@landkreis-ludwigsburg.de Stand August
MehrErklärung (MUSTER 1 )
Erklärung (MUSTER 1 ) gemäß den AGB zur Durchführung von forstlichen Arbeiten gestellten Anforderungen an forstlich tätigen Unternehmen Name des Unternehmers: Anschrift: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Postfach:
MehrVerwaltungs- und Kontrollstruktur verantwortliche Stellen und Einrichtungen für investive Maßnahmen
Verwaltungs- Kontrollstruktur verantwortliche Stellen Einrichtungen für investive Maßnahmen 1 14 Wissenstransfer Informationsmaßnahmen auf Förmittel 1.1 Qualifizierung Naturschutz für Landnutzer A3 1)
MehrVerordnung. über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11.
Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11. Dezember 1997* 753 1 17 Auf Grund des 112 a des Berliner Wassergesetzes in der
MehrFachveranstaltung Huminstoffe in Talsperren Technische Maßnahmen an Trinkwassertalsperren
Fachveranstaltung Huminstoffe in Talsperren Technische Maßnahmen an Talsperren im System der Trinkwasserversorgung Maßnahmen im Einzugsgebiet UWB, Landwirtschaft, Forst, Kommunen, (LTV) u. a. Talsperrenbewirtschaftung
MehrAngebotsformular Motormanuelle Holzernte 2015
Motormanuelle Holzernte im EST-Standardarbeitsverfahren im Staatswald des Kreisforstamtes Biberach (ForstBW) im Kalenderjahr 2015 Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A 3 (1). Ablauf der Angebotsfrist: 08.
MehrFestsetzung von Wasserschutzgebieten
Regierungspräsidium Gießen Festsetzung von Wasserschutzgebieten Gießen, 10.09.2013 Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 41.1 - Grundwasserschutz/Wasserversorgung Andreas Fuchs Gliederung Bedeutung von
MehrOhne Waldarbeiter und Forstunternehmer geht im Wald nichts
Ohne Waldarbeiter und Forstunternehmer geht im Wald nichts Gliederung Waldarbeit - Entwicklung und Anforderungen Staatsbetrieb Sachsenforst - Strategische Ausrichtung in der Waldarbeit Situation und Entwicklung
MehrInformationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung
Informationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung in Bezug auf das Standortregister Der gesetzliche Rahmen 1 für Nutzer von gentechnisch veränderten
MehrAmt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente UM012. Bauarbeiten in Grundwasserschutzzonen.
Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente UM012 Bauarbeiten in Grundwasserschutzzonen (Zonen S) Merkblatt 3 1 Übersicht 1 Übersicht 1 2 Ausgangslage 1
MehrAnträge zur Gewässerbenutzung
Anträge zur Gewässerbenutzung Erlaubnis und Bewilligung zur Grundwasserentnahme für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb über 2000 m 3 /a sowie zur Entwässerung von Flächen über 1000 m² 49 ThürWG i.v. m.
MehrB e k a n n t m a c h u n g
B e k a n n t m a c h u n g Münster, den 05.07.2011 Die Bezirksregierung Münster hat gemäß 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 112 ff. Landeswassergesetz NRW (LWG) das gesetzliche Überschwemmungsgebiet für
MehrSchöfferstadt Gernsheim Der Magistrat
Selber Holz machen - so geht s 1 VORBEREITUNG Informationsmaterial des Forstamtes aufmerksam lesen Unterlagen im Stadthaus Gernsheim erhältlich oder im Internet unter www.gernsheim.de herunterladen 2 TELEFON-SPRECHSTUNDE
MehrVerwaltungsvorschrift
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (KatSMitwirkungsVwV) Vom 26. Juni 1995 * Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich
MehrBaustellenordnung. gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Rudolf Flender GmbH & Co. KG
Seite 1 von 5 Stand : Dez. 2009 Baustellenordnung gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Hans Flender GmbH & Co. KG so wie Rudolf Flender GmbH & Co. KG Für alle Arbeiten
MehrSatzung der Stadt Freiburg i. Br. über die Erklärung von Waldflächen im Stadtkreis Freiburg zum Erholungswald. vom 9.
Satzung der Stadt Freiburg i. Br. über die Erklärung von Waldflächen im Stadtkreis Freiburg zum Erholungswald 11.22 vom 9. Dezember 2014 Gemäß 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg in der
MehrInformationen zum Gewässerschutz für Betreiber von Heizölverbraucheranlagen
Informationen zum Gewässerschutz für Betreiber von Heizölverbraucheranlagen Freistaat Sachsen Landesamt für Umwelt und Geologie Anregungen von Verbänden und Organisationen sowie praktische Erfahrungen
MehrLandkreis Limburg-Weilburg Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz
Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz Wer ist zuständig? Wer ist Träger der Unterhaltungslast? WHG Die Unterhaltung oberirdischer Gewässer obliegt den Eigentümern soweit keine anderweitige landesrechtliche
MehrWasserwirtschaftliche Anforderungen an Windkraftanlagen
Wasserschutzgebiete Grundlagen und Problemfelder Wasserwirtschaftliche Anforderungen an Windkraftanlagen in Wasserschutzgebieten Dr. Bernd Leßmann, HLUG, Dezernat W4 Hydrogeologie, Grundwasser Gliederung
Mehr1 Erklärung zum Erholungswald
Satzung der Gemeinde Kirchzarten über die Erklärung von Waldflächen im Bereich Giersberg und Hexenwäldle auf der Gemarkung Kirchzarten zum Erholungswald (Erholungswaldsatzung Giersberg/Hexenwäldle) vom
MehrDer Vertragspartne 21, lädt ein, ein Angebot für die Schlägerung und Bringung folgender Holznutzung zu stellen: Holzmenge: 200,000 efm
Von: walddatenbank@tirol.gv.at An: Thema: V - Vorschau - Holzernteangebot WBG BFI 200 fm Datum: Mittwoch, 07. Oktober 2009 11:55:23 Anlagen: Angebotsfomular_HV200919100004.pdf Uebersicht_HV200919100004.pdf
MehrGeschäftsordnung. für das. "Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden"
Neufassung der Geschäftsordnung für das Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden (veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der TUD Nr. 8/1994 vom 26.09.1994) Das Rektoratskollegium
MehrHerzlich willkommen. Informationen zur Forstunternehmer-Zertifizierung Wilfried Stech
Herzlich willkommen Informationen zur Forstunternehmer-Zertifizierung 05.02.2015 Wilfried Stech 1 Ziel Erhalt der Wälder für zukünftige Generationen durch nachhaltige Bewirtschaftung (ökonomisch, ökologisch,
MehrTechnische Richtlinie
Seite 1 von 6 Datum 22.11.2010 Technische Richtlinie Erdarbeiten STEAG Energy Services GmbH, Schutzvermerk nach DIN ISO 16016 Rev. Datum Erstellt Geprüft / Freigegeben Abt. Name Abt. Name 00 22.11.2010
MehrInternationales Wildkatzen Symposium Aachen Wildkatze und Waldbewirtschaftung in der Eifel.
Internationales Wildkatzen Symposium 27.11.2015 Aachen Wildkatze und Waldbewirtschaftung in der Eifel www.wald-und-holz.nrw.de Markus Wunsch Aachen, 27.11.2015 Zur eigenen Person Markus Wunsch Studium
MehrKoordinator - Unterweisung Fremdfirmen
Koordinator - Unterweisung Fremdfirmen 1 ContiTech AG Was Sie als Fremdfirma von uns bekommen Merkblatt für Fremdfirmen und deren Mitarbeiter zum Arbeitsschutz und Umweltschutz Verpflichtungsschein für
MehrAnzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Absender: Stadt Frankfurt (Oder) Amt für Umweltschutz, Landwirtschaft und Forsten Untere Wasserbehörde Goepelstraße 38 15234 Frankfurt (Oder) Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen für die Errichtung
MehrHinweise zu Anträgen für Bauwasserhaltungen nach Art. 70 BayWG
Az: 61/641-2/6 Landratsamt Dachau -Sachgebiet 61- Wasserrecht Weiherweg 16 85221 Dachau Hinweise zu Anträgen für Bauwasserhaltungen nach Art. 70 BayWG Für Bauvorhaben, die in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten
MehrLauftagung Juli SportCongressCenter
08.Juli 2006 SportCongressCenter 10:00 Uhr Begrüßung 10:15 Uhr Volksläufe im öffentlichen und privaten Wald 12:00 Uhr Mittagessen 13:00 Uhr Walking/Nordic Walking Serienveranstaltung 2007 13:30 Uhr Volkslaufgebühren
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Immissionsschutz und Betriebe MERKBLATT für die Außerbetriebnahme von Anlagen zum Lagern und Abfüllen wassergefährdender, brennbarer
MehrWaldameisenschutz beim Staatsbetrieb Sachsenforst. von Ausbildung bis Zentraler Erfassung. Referent: Dipl. Ing. f. Forstwirtschaft Torsten Roch
Waldameisenschutz beim Staatsbetrieb Sachsenforst von Ausbildung bis Zentraler Erfassung Referent: Dipl. Ing. f. Forstwirtschaft Torsten Roch Inhalt 1. Zentrale Erfassung der Waldameisenvorkommen (Methodik
Mehrrkennen und Beheben on Schäden an Fahrsiloanlagen
rkennen und Beheben on Schäden an Fahrsiloanlagen Jürgen Zeller, Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft am LRA Ansbach Wasserwirtschaftliche Anforderungen an Biogasanlagen von Inhalt Boden- und Gewässerverunreinigung
MehrSMARTPIPE. Lecküberwachung! ...die intelligente. Wasser- und Abwassersystemtechnik 1
SMARTPIPE...die intelligente Lecküberwachung! Wasser- und Abwassersystemtechnik 1 Sichere Rohrsysteme für den Transport von Wasser und Abwasser Sicherer Wassertransport von der Trinkwasserquelle bis zur
MehrBG Verkehr. Kran-Kontrollbuch DGUV Grundsatz Hersteller: Typ: Baujahr: Seriennummer:
309-009 BG Verkehr Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation DGUV Grundsatz 309-009 Kran-Kontrollbuch Hersteller: Typ: Baujahr: Seriennummer: September 2017 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche
MehrLeistungen für die Walderholung von Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten und Grenzen von Sachsenforst
Leistungen für die Walderholung von Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten und Grenzen von Sachsenforst 12. Forstpolitisches Forum - 23.November 2016 Nutzfunktion Erholungsfunktion Schutzfunktion 2 22.
MehrVom 29. Juni Schutzziel
Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff (Kunststofflager-Richtlinie - KLR) * Bekanntmachung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 1. Schutzziel
MehrUmsetzung der FFH-Richtlinie im sächsischen Wald - eine Zwischenbilanz -
Umsetzung der FFH-Richtlinie im sächsischen Wald - eine Zwischenbilanz - Mitwirkung einer staatlichen Forstverwaltung an der Umsetzung der FFH-Richtlinie Wir wollen und sollen dazu beitragen, dass der
MehrAngebot Sonderkraftstoffe und Bio-Sägekettenöl korrigiert
ForstBW Angebot Sonderkraftstoffe und Bio-Sägekettenöl Seite 1 von 5 Angebot Sonderkraftstoffe und Bio-Sägekettenöl korrigiert 01.04.14 Lieferung von Sonderkraftstoffen und Bio-Sägekettenöl im Zuständigkeitsbereich
MehrMultifunktionale Forstwirtschaft - Verwendung von gebietsheimischen Gehölzen im Forstbezirk Neustadt
Multifunktionale Forstwirtschaft - Verwendung von gebietsheimischen Gehölzen im Forstbezirk Neustadt Inhalt Der Forstbezirk Neustadt gesetzliche Rahmenbedingungen Multifunktionale Forstwirtschaft Bedeutung
MehrRostock, 15. Mai 2009, Ulrich Meßner. Erfahrungen im Umgang mit dem Thema Verkehrssicherungspflicht in Nationalparken
Rostock, 15. Mai 2009, Ulrich Meßner Erfahrungen im Umgang mit dem Thema Verkehrssicherungspflicht in Nationalparken Rechtsgrundlage: 823 BGB Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die
MehrArbeitsverfahren und Technik unter besonderer Berücksichtigung der Themenbereiche Arbeits- und Bodenschutz
Arbeitsverfahren und Technik unter besonderer Berücksichtigung der Themenbereiche Arbeits- und Bodenschutz Arbeitsverfahren der Bestandesbegründung, Waldpflege und Holzernte 1 Bestandesbegründung Kunstverjüngung
MehrAktuelle Entwicklungen & PEFC-Revisionsprozess Dietrich Graf von Nesselrode
Ein Glück für unseren Wald Aktuelle Entwicklungen & PEFC-Revisionsprozess Dietrich Graf von Nesselrode Lindlar-Remshagen, 20. Oktober 2014 Entwicklung - PEFC international PEFC Das größte Waldzertifizierungssystem
MehrWaldbesitzerschule Sachsen startet im Mai!
Waldbesitzerschule Sachsen startet im Mai! Seit über zwei Jahren bemüht sich der Sächsische Waldbesitzerverband um Schulungsangebote für Waldbesitzer. Nun geht es endlich los. Anmeldungen sind ab sofort
MehrHmbGVBl. Nr. 23 Freitag, den 15. Juli 2005 275 Verordnung zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften Vom 5. Juli 2005 Artikel 1 Änderung von Wasserschutzgebietsverordnungen Auf Grund von 19 Absätze 1
MehrEinführung in das Workshop-Thema Renaturierung von Oberflächengewässern in Wasserschutzgebieten
Einführung in das Workshop-Thema Renaturierung von Oberflächengewässern in Wasserschutzgebieten Anlass: Veränderungsdruck auf die IST-Situation von Oberflächengewässern in den Zonen II und III von WSG
MehrWasserversorgung in Thüringen
Wasserversorgung in Thüringen Quellen: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Thüringer Landesverwaltungsamt Ingenieurbüro Lopp
Mehrz t c s r e s s a ) W - d n u r G a ( e h m T n z e g a r F z t c s n e d o a B e h m T n z e g a r F g n i l c y c e a R e h m T n z e g a r F
Die gute Baustelle Die gute Baustelle Es gibt viele Leitfäden und Merkblätter zum Thema ökologisches Bauen. Doch beim Bauen kommt es nicht nur darauf an, wie nachhaltig das gebaute Gebäude ist, sondern
MehrMietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz
Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz zwischen Hener & Hener Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, handelnd durch Herrn Jochen Hener und Frau Betina Hener, Am Winterhafen 7, 55131
MehrMinisterium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Umschlag. Natura 2000? Zehn Fragen eines Waldbesitzers
Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Umschlag Natura 2000? Zehn Fragen eines Waldbesitzers 1 Natura 2000 beeinflusst auch die Bewirtschaftung der Thüringer Wälder. In dieser
MehrStaatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Das Land Brandenburg, das Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freistaat
MehrControlling örv Landeskonferenz Abwasser. Uwe Schuster, Landesdirektion Sachsen
Controlling örv 1 08.11.2017 Landeskonferenz Abwasser Uwe Schuster, Landesdirektion Sachsen Controlling örv Gliederung 1. Anlass Controlling 2. Grundlagen Controlling 3. Geplante Anpassung Controlling
MehrUVP Verfahren. Dr. Robert Heitzmann, LL.M. (Essex) Rechtsanwaltskanzlei Dr. Heitzmann GmbH
UVP Verfahren (Essex) Rechtsanwaltskanzlei Dr. Heitzmann GmbH Überblick Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein konzentriertes Genehmigungsverfahren. UVP Verfahren I. Instanz: Landesregierung Über Berufungen
MehrBayerisches Landesamt für Umwelt
Bayerisches Landesamt für Umwelt Sammlung von en (Merkblätter, Schreiben, Hinweise) der Bayerischen Wasserwirtschaft (Slg Wasser) Teil 1: Grundwasserwirtschaft und Wasserversorgung Ansprechpartner: Referat
MehrGewässerschutz auf Baustellen Kurs Umweltschutz auf Baustellen 2011, Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Gewässerschutz auf der Baustelle Bruno Mancini / Renato Saxer, Abteilung für Umwelt Sektion Abwasserreinigung und Siedlungsentwässerung Seite 1 Gliederung Einleitung Grundlagen Abwasservorbehandlung Anwendung
MehrErdwärmenutzung in Wasserschutzgebieten Eine Betrachtung aus wasserwirtschaftlicher Sicht -
Erdwärmenutzung in Wasserschutzgebieten Eine Betrachtung aus wasserwirtschaftlicher Sicht - 1. Einleitung Die Erdwärmenutzung in Baden-Württemberg hat in den letzten Jahren rasant zugenommen. Bis Anfang
MehrNB6622 Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-
Hinweise zum Bienenschutz Bestimmte Pflanzenschutzmittel sind für Bienen gefährlich. Bei der Anwendung dieser Mittel ist die Verordnung zum Schutz der Bienen vor Gefahren durch Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung)
MehrTextmasterformate durch Klicken bearbeiten Zweite Ebene Dritte Ebene Vierte Ebene Fünfte Ebene
Gewässerschutz auf Titelmasterformat durch der Baustelle Klicken bearbeiten Textmasterformate durch Klicken bearbeiten Zweite Ebene Dritte Ebene Vierte Ebene Fünfte Ebene Renato Saxer Abteilung für Umwelt
MehrGewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung
Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch Programme (Gewässerprogrammund Qualitätsziel-Verordnung) Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung
MehrVerwaltungsreform Sachsen Aufgabenbereich Forst. Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Verwaltungsreform Sachsen Aufgabenbereich Forst Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Aufgabenübergang auf die Landkreise und Kreisfreien Städte für den Aufgabenbereich Forst Vollzugsaufgaben
MehrKommission für Qualitätskontrolle: Hinweis zur Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle nach 57e Abs. 7 WPO
www.wpk.de/mitglieder/praxishinweise/kfqk/ Kommission für Qualitätskontrolle: Hinweis zur Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle nach 57e Abs. 7 WPO A. Allgemeines I. Aufsicht über Prüfer für
MehrVerordnung über die Leistungen der Förderung im Privatwald und die zu entrichtenden Kostensätze. Vom 1. Juni 2007
Verordnung über die Leistungen der Förderung im Privatwald und die zu entrichtenden Kostensätze Vom 1. Juni 2007 Aufgrund des 35 Abs. 5 und des 40 Abs. 2 des Hessischen Forstgesetzes in der Fassung vom
MehrSächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Abteilung Kunst Wigardstraße Dresden. FV-Ident: 1. Antragsteller Name.
FV-Ident: (nicht vom Antragsteller auszufüllen) Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß FörderRL Musikschulen/Kulturelle Bildung für eine Maßnahme zur Stärkung der Kulturellen Bildung (Abschnitt III.
MehrUnfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe in Hamburg 2012
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: Q I 3 - j/12 HH beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe in Hamburg
MehrDringende Sicherheitsinformation MPS FA Freiwilliger Produktrückruf
bd.com BD Postfach 10 16 29 69006 Heidelberg Ihr Ansprechpartner: customercare.de@bd.com Tel. 0 62 21-30 52 25 Fax 0 62 21 30 53 47 11. Oktober 2017 Dringende Sicherheitsinformation MPS-17-1087-FA Freiwilliger
MehrWald und Forstwirtschaft. in Sachsen
Wald und Forstwirtschaft in Sachsen Waldfläche Waldfunktionen In Sachsen gibt es 533.000 Hektar Wald (Bundeswaldinventur 2012). Das entspricht einem Anteil an der Landesfläche von 29 Prozent. Trotz markanter
MehrIhre Sicherheit unsere Verantwortung Information für unsere Nachbarn über das Verhalten bei Chemieunfällen
Ihre Sicherheit unsere Verantwortung Information für unsere Nachbarn über das Verhalten bei Chemieunfällen Thor GmbH Landwehrstr. 1 67346 Speyer Telefon: 06232 636-0 Telefax: 06232 636-111 E-Mail: info@thor.com
MehrGesetzentwurf. Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/9993. Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
DRUCKSACHE 6/9993 Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Titel: Gesetz zur Neuordnung der Schutzgebietsverwaltung im Freistaat Sachsen
MehrSatzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und Az: 700.74 / 1897 Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und vom 16.Juni 1997 Änderungen Gemeinderat am 05.12.2005 Inkraftgetreten am 01.01.2006
MehrSatzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege -Benutzungssatzung Wirtschaftswegeder Ortsgemeinde Mörsbach vom
Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege -Benutzungssatzung Wirtschaftswegeder Ortsgemeinde Mörsbach vom 07. 12. 1996 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für
MehrDas Wasserhaushaltsgesetz vor der Fracking-Novelle
Das Wasserhaushaltsgesetz vor der Fracking-Novelle Dr. Frank Hofmann Referatsleiter Recht der Wasserwirtschaft Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 28. Wasserwirtschaftlicher
MehrDie Rechte, Pflichten und Rahmenbedingungen für all diese Aufgaben sind im Bundeswaldgesetz sowie dem Sächsischen Waldgesetz (SächsWaldG) geregelt.
1 Gemeinsame Verantwortung für den Wald Vielfalt im Wald - Waldbesitzer leisten viel für die Gesellschaft Etwa 7.200 Waldbesitzer sind für den Erhalt und die Bewirtschaftung der rund 58.000 ha Waldfläche
MehrSatzung. der Ortsgemeinde Nomborn über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege - Benutzungssatzung Wirtschaftswege vom
Satzung der Ortsgemeinde Nomborn über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege - Benutzungssatzung Wirtschaftswege vom 06.03.1978 Der Ortsgemeinderat Nomborn hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung
MehrB e k a n n t m a c h u n g
- 73-35. Münster, den 21.11.2012 B e k a n n t m a c h u n g Die Bezirksregierung Münster hat gemäß 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und 112 ff. Landeswassergesetz NRW (LWG) das gesetzliche Überschwemmungsgebiet
MehrBayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft. Merkblatt Nr. 1.2/6. Beschilderung von Wasserschutzgebieten
Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft Merkblatt Nr. 1.2/6 Stand: April 2005 alte Nummer: 1.5-2* Ansprechpartner: Referat 23 Hausanschrift: Telefon: Telefax: Internet: E-Mail: Lazarettstraße 67 80636
MehrBUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN. Geschäftszeichen (bei Antwort bitte angeben) 0228/529 oder Datum
BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Geschäftszeichen (bei Antwort bitte angeben) 0228/529 oder 01888 529 Datum 532-7014/1 4335 (Riehl) 28.11.2000 Bundesministerium für Ernährung,
MehrAM 08/2012. Amtliche Mitteilungen 08/2012
AM 08/2012 Amtliche Mitteilungen 08/2012 Richtlinie zur Ausübung des Hausrechts an der Universität zu Köln (Hausordnung) vom 16. Mai 2012 IMPRESSUM Herausgeber: Adresse: UNIVERSITÄT ZU KÖLN DER REKTOR
MehrAM 08/2012. Amtliche Mitteilungen 08/2012
AM 08/2012 Amtliche Mitteilungen 08/2012 Richtlinie zur Ausübung des Hausrechts an der Universität zu Köln (Hausordnung) vom 16. Mai 2012 IMPRESSUM Herausgeber: Adresse: UNIVERSITÄT ZU KÖLN DER REKTOR
MehrTechnische Mindestanforderungen für die Einspeisung von Biogas in das Gasnetz der SWM Infrastruktur GmbH
Technische Mindestanforderungen für die Einspeisung von Biogas in das Gasnetz der (Ausgabe Juli 2011) Emmy-Noether-Straße 2 80287 München Internet: www.swm-infrastruktur.de Stand: 01.07.2011 Inhaltsverzeichnis:
MehrBankverbindung Kontonummer: Bankleitzahl: Geldinstitut:
FV-Ident: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß FörderRL Kulturelle Bildung (nicht vom Antragsteller auszufüllen) Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Postfach 10 09 20 01079 Dresden
MehrOrganisationsformen der Gewässerunterhaltung in Thüringen
Organisationsformen der Gewässerunterhaltung in Thüringen Dipl.-Ing. Sandra Merx (Zweckverband Kommunale Gewässerunterhaltung Südthüringen), Dipl.-Ing. Marcel Möller (Thüringer Ministerium für Landwirtschaft,
MehrEU und Bund fördern nachhaltige Waldwirtschaft in Sachsen
Ihr/-e Ansprechpartner/-in Claudia Nixdorf Durchwahl Telefon: +49 3774 66282 27 Telefax: +49 37342 14110 claudia.nixdorf@ smul.sachsen.de Sehmatal-Neudorf, 06. Februar 2015 Sachsenforst informiert EU und
Mehr17. Wahlperiode /1772
Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 13.06.2014 17/1772 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.03.2014 Pähler Schlucht Zum Zweck einer gezielten Waldbewirtschaftung
MehrBetriebsstoffe im Wald
Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. Betriebsstoffe im Wald KWF - Für den Fortschritt im Wald Betriebsstoffe im Wald Schmierstoffe Hydraulikflüssigkeiten Motoröle Kettenschmieröle Schmierfette
MehrAuditbericht. zu den. Vor-Ort-Audits der 11. Stichprobe. Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes - PEFC. in der.
Auditbericht zu den Vor-Ort-Audits der 11. Stichprobe 2012 Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes - PEFC in der Region Sachsen Überwachungsverfahren Nr.: 1924257 Zertifizierungsverfahren
Mehr