Workshop Landeskulturförderung 2015

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1 Workshop Landeskulturförderung 2015 Mittwoch, 26. August Kreishaus Minden Veranstalter: OWL Kulturbüro/OstWestfalenLippe GmbH, Bezirksregierung Detmold/Dezernat 48.3

2 2 Einführung in die Strukturen der Landeskulturförderung, Walter Neuling (Bezirksregierung) Bundeskulturförderung und EU-Förderung werden im Rahmen dieses Workshops nicht näher thematisiert, da sie nur in Ausnahmefällen für Projekte in der Region zugänglich sind. Kulturförderung liegt in NRW hauptsächlich im Aufgabenbereich der Kommunen. Es gibt nur einige wenige Landeseinrichtungen und kein kulturelles Staatseigentum wie in anderen Bundesländern. Seit Anfang 2015 gibt es in NRW das Kulturfördergesetz (Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Nordrhein- Westfalen), das besagt, dass Kultur und Kunst [ ] durch Land und Gemeinden gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verfassung für das Land Nordrhein Westfalen zu pflegen und zu fördern [sind]. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe ergänzen sich Land und Gemeinden wechselseitig in gleichberechtigtem partnerschaftlichem Zusammenwirken und beziehen hierbei die frei gemeinnützigen Träger der Kultur mit ein. (Artikel 2, Absatz1) Das Land kann keine kommunalen Defizite ausgleichen. Im Land NRW gibt es verschiedene Förderzugänge für Kulturprojekte und Kulturinitiativen: o Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW: U.a. Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft in NRW. o Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW: Institutionelle Förderung und Projekt-Förderung u.a. im Bereich Kunst und Kultur. Fördermittelverteilung über die 5 Bezirksregierungen des Landes (für OstWestfalenLippe ist die Bezirksregierung Detmold zuständig) Förderbereiche: Bildende Kunst Filmkunst Kultur & Alter Internationale Kulturpolitik internationale Kooperation- und Exportförderung (Künste im Dialog) fördert Kulturprojekte im Bereich Integration und Interkultur Freilichtbühnen Innovative Musikschulprojekte Kommunale und private Orchester Kunstvereine

3 3 Kultur & Schule Jugendkultur (Thema der kommenden OWL Kulturkonferenz im Februar 2016; hier können nur von der Jugendhilfe anerkannte Träger Gelder beantragen) Literatur und Archive Museen Musik Musikschulen Öffentliche Bibliotheken Regionale Kulturpolitik Tanz Theater (Kontakt, Beratung und Information zu den Fördermöglichkeiten bietet die Bezirksregierung Detmold/Walter Neuling: rganisation/040_abteilung_4/080_dezernat_48/009kunst_und _Kulturpflege/index.php ) den Landesmusikrat (unter anderem Laienmusik, Chöre, Spielmannszüge) freie Verbände wie die LAG Soziokultur (projektbezogene, soziokulturelle Arbeit), LAG Tanz, LAG Spiel und Theater, LAG Musik, das NRW Landesbüro freie Kultur (herausragende Projekte in der freien Szene), das Frauenkulturbüro NRW, das NRW Landesbüro Tanz das Kultursekretariat Gütersloh (Verein) fördert Veranstaltungen der Mitgliedsstädte ohne eigenes Theater (aus dem Kreis Höxter gibt es keine Mitgliedsstädte) und feste Programme wie die Kulturstrolche das Kultursekretariat Wuppertal fördert Veranstaltungen der Mitgliedstädte mit eigenem Theater. Stiftungen: o Die Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat und Kulturpflege (fördert u.a. in Form von Preisen) o Die NRW-Kunststiftung vergibt Mittel für große Ausstellungsprojekte o Die Film- und Medienstiftung NRW o Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Die Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) vergibt Gelder für die Förderung von Kunst und Kultur in Westfalen mit Fokus auf die LWL-eigenen Kultureinrichtungen. (Druckkostenzuschüsse, für Ausstellungskataloge und andere Publikationen möglich) Die LWL Jugendhilfe (Landesjugendamt) stellt Mittel zur Förderung von Kulturprojekten mit Jugendlichen zur Verfügung. Das LWL Medienzentrum Westfalen fördert Kulturprojekte, die zur Entwicklung von Medienkompetenzen (junger Menschen) beitragen.

4 4 Die Westfale-Initiative fördert ehrenamtliches Engagement, u.a. mit dem Wettbewerb Westfalen bewegt. Projektförderungen erfolgen i. d. R. in Form einer einmaligen Anschubfinanzierung für originelle und innovative Maßnahmen. Der Großteil der Fördermittel fließt in der Region OWL in die Sparten Tanz, Theater und Musik, kleinere Programme gibt es in den Bereichen Literatur und Film, Förderung der Bildenden Künste (Ausstellungen, Restauration, Ankäufe) Bibliotheken und Musikschulen können Projektförderung für bestimmte Maßnahmen beantragen. Im Bereich Kulturelle Bildung gibt es neben dem Programm Kultur & Schule für die weiterführenden Schulen die KulturScouts OWL, im außerschulischen Bereich den Kulturrucksack NRW. Vorrangig wird bei Anträgen auf die Förderung der Kunst und Kultur geachtet. Schulen können aus Mitteln der Landeskulturförderung nicht gefördert werden. Internationale Kulturpolitik fördert Kooperationen mit ausländischen Partnern und Projekte sowie Aufführungen im Ausland. Fördertechnik Der Landeshaushalt gilt immer für ein Jahr, das damit verbundene Haushaltsjahr weicht oft vom Wirtschaftsjahr ab. Die beantragten Gelder müssen im laufenden Haushaltsjahr mit Verlängerung des Durchführungszeitraumes bis spätestens zum 28. Februar des Folgejahres ausgegeben werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist möglich, muss jedoch vor Beginn des Projekts beantragt werden. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Die Vergabe von Aufträgen hat immer über eine Ausschreibung zu erfolgen. Es müssen mindestens drei Angebote eingeholt und verglichen werden. Dabei ist der Auftrag nach dem Sparsamkeitsprinzip zu vergeben. Vergabeverstöße können zu Rückforderungen durch das Land führen. Mittel die vom Land abgerufen werden, müssen binnen zwei Monaten aufgebraucht werden. Bei der Projektförderung durch das Land werden unterschieden: 1. Festbetragsfinanzierung: Ein fester Betrag wird dem Projekt zur Verfügung gestellt. Restbeträge am Ende des Projekts müssen nicht zurückerstattet werden. 2. Anteilsfinanzierung: Beträgt maximal 50% der Projektkosten. Überschüssige Mittel müssen nach Projektablauf anteilig zurückbezahlt werden. Diese Förderung wird besonders bei Veranstaltungen eingesetzt, bei denen hohe Einnahmen zu erwarten sind. 3. Fehlbetragfinanzierung

5 5 Anträge für die Landeskulturförderung können von Kommunen, Institutionen oder Einzelpersonen (sicherer ist der Weg über eine GbR oder einen Verein) gestellt werden. Die Bagatellgrenze für Förderprojekte der RKP liegt für außergemeindliche Projektträger bei 4.000,- Euro Gesamtkosten (bei Kommunen bei ). Für einen Antrag sind neben der klaren und präzisen Projektbeschreibung ein Finanzierungsplan, eine Aufstellung von Projekt- und Personalkosten sowie eine Auflistung der Einnahmen und ein Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung notwendig. Ehrenamtliches Engagement (max. 15% bei einem Stundenlohn von 10 ) und Sponsorengelder können auf den Eigenanteil aufgerechnet werden. Je nach Fördertopf unterscheiden sich die Förderhöhen. Unterlagen von geförderten Projekten sind nach der Förderphase 5 Jahre aufzubewahren Neben Informationen zu eigenen Fördertöpfen gibt es auf der Internetseite der Bezirksregierung ein Stiftungsverzeichnis: Abteilung_2/010_Dezernat_21/Stiftungen/StiftungsverzeichnisOWL Einführung in die Regionale Kulturpolitik (RKP), Antje Nöhren (OWL Kulturbüro der OstWestfalenLippe GmbH) Bei der RKP gibt es allgemeine Förderkriterien, die für ganz NRW gelten und darüber hinaus regionsspezifische Leitthemen. Die allgemeinen Ziele der RKP sind: die Vernetzung, die Stärkung der Kultur, Stärkung von Kommunikation und Schaffung einer wirtschaftlichen Basis für Kultur im ländlich geprägten Raum, das Bündeln von Ressourcen, die Nachhaltigkeit von Projekten sowie die Identitätsbildung für die Region. (Vgl. 10-Punkte-Plan, Präsentation) Projekte, die sich für eine RKP-Förderung bewerben, sollten größere Teile der Region einbeziehen und sich mit verschiedenen Partnern für die Planung und Umsetzung des Projekts vernetzen. Die Förderung gilt als Anschubfinanzierung von maximal drei Jahren. Anträge sind jährlich zu stellen. Ausschlussgründe für eine Förderung sind u. a. ein fehlender Kulturbezug oder eine fehlende regionale Vernetzung. Leitthemen in OstWestfalenLippe sind: o Wir sind Stadt und Land (Förderung der Kultur in Spitze und Breite; Förderung von Projekten die OstWestfalenLippe als Naturlandschaft, aber auch als Wirtschafts- und Hochschulstandort reflektieren und zur regionalen Attraktivität beitragen) o Wir sind jung (Projekte der Kulturellen Bildung mit hoher künstlerisch kultureller Qualität)

6 6 Der RKP-Antrag Das OWL Kulturbüro ist Schnittstelle zwischen dem Antragsteller und dem Fachbeirat Kultur, der Förderempfehlungen an das Land NRW ausspricht. Bei positiver Empfehlung wird vom Projektträger ein formeller Antrag an die Bezirksregierung gestellt. Die Förderentscheidung wird im Ministerium für Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW getroffen. Zu Beginn jeden Jahres benachrichtigt die Bezirksregierung den Antragsteller in Form eines Bewilligungsbescheids über die Förderung seines Projekts. Mit der Maßnahme darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden. Kulturregionen in NRW Der Arbeitskreis der Kulturbüros NRW hat eine Informationsbroschüre herausgegeben, um über das Programm RKP zu informieren. Dort sind für jede Region auch die Ansprechpartner und die Spezifika nachzulesen. Die Broschüre kann im OWL Kulturbüro bestellt werden und steht auch auf der gemeinsamen Webseite zum Download zur Verfügung: KP-Broschuere-Online_ pdf Einführung in den Förderfonds Kultur & Alter Magdalena Skorupa (Kompetenzzentrum für Kultur und Bildung im Alter (kubia)) Der Förderfonds besteht aus Mitteln des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW Ziel des Förderfonds Die Ziele des Förderfonds sind die Verbesserung von Angebot und Qualität der Kulturarbeit mit Älteren, die Anregungen von Kooperationen, die Stärkung der Kreativität älterer Menschen sowie das Ermöglichen kultureller und sozialer Teilhabe (Lebensqualität) im Alter Förderkriterien Erprobung neuer partizipativer Formen der Kulturteilhabe mit Älteren Öffnung neuer Zugänge zu Kultureinrichtungen Anregungen eines intergenerationellen Dialogs durch Kulturarbeit Aufgreifen interkultureller Aspekte in der Arbeit mit Älteren Neue Vermittlungsformate für Altersgruppen, die nicht (mehr) an Kultur teilhaben Zusammenarbeit zwischen sozialen und kulturellen Einrichtungen bzw. Künstlern/Kooperationen Förderung von bürgerschaftlichem Engagement Älterer Projekte müssen modellhaft und zeitlich begrenzt sein

7 7 Eigenleistung können durch Geld, Sachmittel und Arbeitsleistungen erbracht werden und müssen mindestens 10% des Gesamtvolumens betragen Antragsstellung Projekte können von Kultur- und Bildungsinstitutionen, Kulturvereinen, Künstler_innen und Kulturschaffenden sowie Einrichtungen aus dem Bereich der sozialen Arbeit und Altenpflege in Zusammenarbeit mit Kulturschaffenden beantragt werden Die Bagatellgrenze liegt bei ( bei Gemeinden und Gemeindeverbänden) Fördervolumen, wobei max. 50% der Projektkosten aus dem Förderfonds Kultur & Alter stammen dürfen 10-20% der Mittel sind als Eigenleistung zu erbringen Wichtig: zeitgemäßes Marketing sollte bereits in der Projektskizze eingerechnet sein Die Dokumentation der Projekte ist verpflichtend Antragsverfahren Im Förderfonds Kultur und Alter müssen Projektskizzen bis zum 10. Oktober für das Folgejah beim Kompetenzzentrum Kulturelle Bildung im Alter kubia eingegangen sein (Weiterführende Informationen unter Sobald das Projekt von den dortigen Gremien (Beirat aus Vertretung der 5 Bezirksregierungen, der Landesregierung sowie 3 unabhängigen Fachbeiräten aus der Kultur- und Altenarbeit) befürwortet wurde, muss ein Antrag bei der Bezirksregierung gestellt werden (bis zum 15. November). Diese erteilt den Zuwendungsbescheid. Die Bewilligung erfolgt im Dezember vorbehaltlich der Haushaltsfreigabe.

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