Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Chirurgie (SGC) und ihrer SP Gesellschaften
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- Curt Baumgartner
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1 Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Chirurgie (SGC) und ihrer SP Gesellschaften 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Reglement stützt sich auf das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG) vom 23. Juni 2006, die Fortbildungsordnung (FBO) der FMH vom 25. April 2002 (letzte Revision vom 6. Dezember 2007) sowie die Richtlinien zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen der SAMW vom 24. November Gestützt auf Art. 6 FBO sind die Fachgesellschaften in ihren jeweiligen Disziplinen für die Ausarbeitung der Fortbildungsprogramme als auch für deren Umsetzung, Anwendung und Evaluation zuständig. Wer die Anforderungen des vorliegenden Fortbildungsprogramms erfüllt, erhält ein Fortbildungsdiplom bzw. eine Fortbildungsbestätigung (vgl. Ziffer 6). Die Fortbildung ist gemäss Art. 40 MedBG eine Berufspflicht, deren Einhaltung die kantonalen Gesundheitsbehörden überwachen (mögliche Sanktionen: Verweis oder Busse). Wer hauptsächlich auf dem Gebiet Chirurgie tätig ist, kann mit dem Fortbildungsdiplom bzw. mit der Fortbildungsbestätigung die Erfüllung der Fortbildungspflicht auf einfache Weise dokumentieren. 2. Fortbildungspflichtige Personen Alle Inhaber eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels sind ungeachtet ihres Beschäftigungsgrades zur Fortbildung gemäss den Bestimmungen der FBO verpflichtet, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben. Dies gilt unabhängig davon, ob sie Mitglied einer Fachgesellschaft sind oder nicht. Fortbildungspflichtige Ärztinnen und Ärzte absolvieren diejenigen Fortbildungsprogramme, die ihrer aktuellen Berufstätigkeit entsprechen. Wer sich hauptberuflich in Weiterbildung zu einem Facharzttitel befindet, ist nicht fortbildungspflichtig. 3. Umfang und Gliederung der Fortbildung 3.1 Grundsatz Die Fortbildungspflicht umfasst 80 Stunden pro Jahr (vgl. Abbildung 1): 50 Stunden nachweisbare und strukturierte Fortbildung, davon mind. 25 Stunden fachspezifische Kernfortbildung und bis zu 25 Stunden erweiterte Fortbildung 30 Stunden Selbststudium (ohne Überprüfung)
2 2 Abbildung 1: Gliederung der geforderten 80 Fortbildungsstunden pro Jahr 30 Selbststudium Nicht strukturiert, nicht kontrolliert. 80 Stunden pro Jahr 25 Erweiterte Fortbildung Crediterteilung durch eine Fachgesellschaft (Facharzttitel oder Schwerpunkt), eine kantonale Gesellschaft oder die FMH. 25 Fachspezifische Kernfortbildung Von der Fachgesellschaft strukturiert und definiert (ev. in verschiedene Fortbildungskategorien aufgeteilt mit Höchstgrenzen pro Kategorie). 3.2 Anerkennung mit Credits Die Masseinheit der Fortbildungsaktivitäten ist der Fortbildungscredit, der in der Regel einer Fortbildungsstunde entspricht (Art. 5 FBO). Sowohl bei fachspezifischen wie nicht fachspezifischen Fortbildungen gilt folgender Schlüssel: 1 Stunde Fortbildung = 1 Credit Um eine ausgewogene Fortbildungspraxis zu erreichen, werden pro Fortbildungsart und Jahr ein Maximum an Credits anerkannt. Für Klinikinterne Fortbildung Kongresse, Kurse, Symposien Workshops und Kurse mit praktischen Übungen Primär nicht medizinische Fortbildungen max. 30 Credits nicht limitiert max. 30 Credits max. 30 Credits Neben den erwähnen Fortbildungsarten werden mit Credits versehen (max. 20 Credits pro Jahr) Vortragsreferenten, Kursinstruktoren Erstautor einer Peer-reviewed Publikation Co-Autor Teilnahme als Experte an Examen 3 Credits / Stunde 10 Credits 5 Credits 15 Credits Pro Tag können maximal 8 Credits angerechnet werden. 2
3 3 3.3 Fachspezifische Kernfortbildung Die fachspezifische Kernfortbildung muss in einem oder mehreren der folgenden Fachgebiete ausgeführt werden: Allgemeinchirurgie, Traumatologie, Viszeralchirurgie, Gefässchirurgie, Thoraxchirurgie, Handchirurgie, Notfallmedizin Als fachspezifische Kernfortbildungen gelten grundsätzlich alle Arten von Veranstaltungen (Kongresse, Symposien, Tagungen, regionale oder klinikinterne Fortbildungen etc.) in der Schweiz der oben erwähnten Fachgebiete. Aus Praktikabilitätsgründen wird bei fachspezifischen Kernfortbildungen unterschieden in a.- Fortbildungsveranstaltungen mit öffentlichem Charakter, also chirurgische Veranstaltungen, die einer grösseren Öffentlichkeit zugänglich sind (Kongresse, Symposien, Kurse etc). Ihre Bewertung (Rating) erfolgt, nach vorgängiger Bekanntgabe des Fortbildungsprogramms, durch den Vorstand der SGC via Generalsekretär. b.- Klinikinterne Fortbildungen, also Fortbildungen die klinikintern abgehalten werden und einer beschränkten Teilnehmerzahl zugänglich sind (Assistenten, Oberärzte, Studenten etc.). Diese werden ohne Rückfrage an den Vorstand durch den zuständigen Klinikchef nach gültigem Creditschlüssel bewertet und attestiert. Er trägt die Verantwortung für die Qualität und das Rating. Nicht angerechnet werden die Routineweiterbildungen wie Röntgenrapporte, Journal clubs, Chefvisiten etc. Die Schweizerische Gesellschaft für Chirurgie publiziert eine Liste der anrechenbaren Fortbildungsveranstaltungen und möglichkeiten auf ihrer Internetseite Fortbildungen, die nicht auf dieser Liste aufgeführt sind, bedürfen zur Anrechnung der vorgängigen Genehmigung des Vorstands bzw. Generalsekretärs Fortbildungen im Ausland Kongresse, Kurse und Seminare im Ausland werden für die Fortbildung in der Schweiz anerkannt, sofern sie vom SGC Vorstand als gleichwertig anerkannt werden. Das Vorhandensein eines detaillierten Programms dieser Veranstaltung ist für die Anerkennung unumgänglich. Die Liste der anerkannten Kongresse ist nicht abschliessend und wird ständig reevaluiert. Die SGC anerkennt grundsätzlich alle europäischen Fortbildungen, die vom Europäischen Akkreditierungsrat (EACCME) akkreditiert worden sind (1 Std. = 1 Punkt). die Jahreskongresse folgender Gesellschaften: American College of Surgeons (ACS) American Academy of Orthopedic Surgery (AAOS Arbeitsgemeinschaft für Arthroskopie (AGA) Arbeitsgemeinschaft für Osteosynthese (AO) Association Française de Chirurgie (AFC) Association of Surgeons of Great Britain and Ireland (ASGBI) Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGC) Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU International Society of Surgery (ISS) 3
4 4 Orthopedic Trauma Association (OTA) Österreichische Gesellschaft für Chirurgie (ÖGC) Österreichische Gesellschaft für Unfallchirurgie (OEGU) Società Italiana di Chirurgia (SIC) 3.4 Erweiterte Fortbildung Die 25 Credits der erweiterten Fortbildung sind frei wählbar. Sie müssen von einer medizinischen Fachgesellschaft (Facharzttitel oder Schwerpunkt), einer kantonalen Ärztegesellschaft oder der FMH validiert sein. Darunter fallen auch primär nicht medizinische Fortbildungen sofern sie FMH anerkannt sind und direkt mit der ärztlichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen, wie z.b. Managementseminare, Teachingkurse etc. 3.5 Selbststudium Jeder Arzt organisiert und strukturiert selbständig seine 30 Stunden Fortbildung in Selbststudium (Lektüre medizinischer Zeitschriften / Literatur / Internet, E-Learning etc). 4. Anerkennung der Fortbildungsveranstaltungen Die Anerkennung der Fortbildungsveranstaltungen der SGC erfolgt nach den folgenden Kriterien: Fortbildungen müssen einen medizinisch-chirurgischem Inhalt aufweisen dem aktuellen Stand der Lehre und der Wissenschaft entsprechen unter der Leitung eines Arztes stehen, der für die Qualität und die regelkonforme Durchführung der Veranstaltung verantwortlich ist. Es werden nur Veranstaltungen anerkannt, die der SAMW-Richtlinie «Zusammenarbeit Ärzte und Industrie» vom 24. November 2005 entsprechen. 5. Aufzeichnung der Fortbildung und Fortbildungsperiode 5.1 Aufzeichnung der Kernfortbildung und der erweiterten Fortbildung Alle Fortbildungspflichtigen bestätigen die von ihnen absolvierten Fortbildungen gemäss dem von der Schweizerischen Gesellschaft für Chirurgie dafür vorgesehenen Aufzeichnungssystem (FB Kontrollblatt). Teilnahmebestätigungen sind aufzubewahren und auf Verlangen der Fortbildungskommission vorzuweisen. Die persönliche Datenverwaltung obliegt der Geschäftsstelle der SGC. Auf Anfrage können sie der FMH mitgeteilt werden. Praktisches Vorgehen Jeder Facharzt, jede Fachärztin für Chirurgie stellt sich seinen/ihren Fortbildungskalender individuell zusammen. Die besuchten Fortbildungen und Credits werden jährlich auf das, von der SGC vorgesehene Fortbildungsprotokoll übertragen (Protokoll abrufbar von der Wegpage oder erhältlich via SGC Geschäftsstelle). 4
5 5 Die durch die Fortbildungsveranstalter ausgehändigten Teilnahmebescheinigungen gelten als Dokumente und müssen aufbewahrt werden. Auf Verlangen der Geschäftsstelle werden die Fortbildungsprotokolle eingesandt. Kontrolle der Unterlagen durch die SGC Geschäftstelle. Rückmeldung an die FMH Ausstellen eines FMH Fortbildungsdiploms 5.2 Kontrollperiode Die Kontrollperiode umfasst einen Zeitraum von 3 Jahren. Die 30 Stunden Selbststudium pro Jahr werden ohne Überprüfung angerechnet. Die Fortbildungskontrolle basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration. Die Schweizerische Gesellschaft für Chirurgie behält sich vor, Stichproben durchzuführen. Die Schweizerische Gesellschaft für Chirurgie kontrolliert die Selbstdeklaration wie folgt: Jährlich werden 1/3 der registrierten Titelträger angeschrieben und aufgefordert, ihre Fortbildungsprotokolle der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme abzugeben. Daraus werden Stichproben durchgeführt. 5.3 Nachholen fehlender Fortbildung Wer die Fortbildung nicht innert der Dreijahresperiode absolviert hat, kann die fehlende Fortbildung im darauffolgenden Kalenderjahr nachholen. Diese Fortbildung wird in der Folgeperiode nicht berücksichtigt. 5.4 Befreiung von der Fortbildungspflicht Der Vorstand der SGC, vertreten durch seinen Generalsekretär, entscheidet über die Befreiung von der Fortbildungspflicht bei längerer Krankheit, Auslandabwesenheit und bei Berufsunterbrüchen (> 1 Jahr). Der Umfang der Fortbildungspflicht reduziert sich proportional zur Dauer der Befreiung. 6. Fortbildungsdiplom / Fortbildungsbestätigung Wer den Facharzttitel für Chirurgie besitzt, Mitglied der FMH ist und die Anforderungen des vorliegenden Programms erfüllt, erhält ein FMH-Fortbildungsdiplom, ausgestellt durch die Schweizerische Gesellschaft für Chirurgie. FMH-Mitglieder, welche die Anforderungen des vorliegenden Programms erfüllen, ohne über den Facharzttitel für Chirurgie zu verfügen, erhalten eine von der Schweizerischen Gesellschaft für Chirurgie ausgestellte Fortbildungsbestätigung. Nicht-Mitglieder der FMH dokumentieren ihre Fortbildung direkt gegenüber den zuständigen kantonalen Behörden. Über die Abgabe von Fortbildungsdiplomen und bestätigungen entscheidet die Fortbildungskommission der SGC. Über Rekurse entscheidet der Vorstand der Schweizerischen Gesellschaft für Chirurgie. 5
6 6 7. Schwerpunktfortbildung Inhaber des Schwerpunktes Allgemein- und Unfallchirurgie, Viszeralchirurgie, Thoraxchirurgie und Gefässchirurgie müssen keine zusätzlichen Fortbildungen ausweisen. Sie sind jedoch verpflichtet, einen Teil der Kernfortbildung im jeweiligen Schwerpunktgebiet zu absolvieren. Die Schwerpunktgesellschaften der SGC können eine eigenständige Liste mit anerkannten Fortbildungsveranstaltungen führen und die einzelnen Veranstaltungen mit Credits nach oben erwähntem Schlüssel bewerten. 8. Gebühren Die SGC erhebt für die administrativen Umtriebe, Kontrolle und die Bearbeitung der Daten angemessene Gebühren. Die Schweizerische Gesellschaft für Chirurgie legt die kostendeckende Gebühr für die Abgabe der Fortbildungsdiplome bzw. bestätigungen auf Fr fest. Das Fortbildungsdiplom kann nur nach Entrichtung des Gebührenbeitrags abgegeben werden. Für SGC Mitglieder entfallen die Gebühren. 9. Beschwerdeinstanz Zuständig für die Erteilung der Fortbildungsdiplome ist die Fortbildungskommission der SGC. Allfällige Beschwerden sind an sie zu richten. Als Rekursinstanz gilt der Vorstand der SGC 10. Inkraftsetzung Das vorliegende Fortbildungsprogramm wurde von der KWFB am 10. März 2009 genehmigt. Es tritt per 1. Juli 2009 in Kraft und ersetzt das frühere Programm vom 1. Juni März
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