Die Beleihungswertermittlungsverordnung. angekommen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Beleihungswertermittlungsverordnung. angekommen"

Transkript

1 Die Beleihungswertermittlungsverordnung BelWertVist angekommen Anforderungen an die Immobilienbewertung Vortrag anlässlich der on geo days Erfurt 22. Januar 2014 Viktor- H. Müller, Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger 1

2 Ihr Referent Viktor-Hermann Müller, Dipl.Wirtschaftsingenieur (FH) Ö.b.u.v. Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, CIS HypZert (F) Mitgliedschaften: Stellv. Vorsitzender des Gutachterausschusses der LH Stuttgart Fachausschuss Grundstücksbewertung der IHK Region Stuttgart gif e.v. Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung, Wiesbaden. Viktor- H. Müller, Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger 2

3 Historie der Beleihungswertermittlung Ursprünge im 18. Jh. Schlesische Landschaften 1770, nach 7-jährigem Krieg ( ) Preußisches Hypothekenordnung 1772 Hypothekenbankengesetz VdP RL zur Beleihungswertermittlung Pfandbriefgesetz vom BelWertV vom / VO (EU) 575/ 2013 (CRR) vom BaFin RS 5/2014 hierzu vom Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 3

4 BelWertV und Bankrecht Art 124 ff EU/ VO 575/ 2013 Risikogewichtung Art 208 EU / VO 575/2013 Anforderungen an Immobiliensicherheiten. 22 Abs.1 Nr. 1 SolvV Bemessung des Beleihungswertes 18 Abs. 1 Nr. 2 KWG Erleichterung bei der Offenlegung 16 PfandBG in Verbindung mit BelWertV Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 4

5 Die BelWertV ist angekommen! Breite Anwendung bei fast allen Banken Maßstab der Verbands- und Bafin- Prüfungen Grundlage der Aus und Fortbildung der sachkundigen Mitarbeiter und Gutachter Basis des Aufbaus von Markdatenbanken Viktor- H. Müller, Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger 5

6 Einheitl.. Beleihungswertbegriff 16 Pfand BG Der 16 Beleihungswert PfandBG Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. Der Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach einem anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen. Viktor- H. Müller, Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger 6

7 16 Abs.2 PfandBG Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt. (Marktwertdefinition des PfandBG!) Viktor- H. Müller, Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger 7

8 Market Value Market Value is the estimated amount for which an asset should exchange on the date of valuation between a willing buyer and a willing seller in an arm`s length trans-action after proper marketing wherein the parties had each acted knowledgeably, prudent and without compulsion. Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Vermögensgegenstand am Tag der Bewertung zwischen einem verkaufsbereiten Veräußerer und einem kaufbereiten Erwerber nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, übertragen werden sollte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt. Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 8

9 194 BauGB Verkehrswert / Marktwert Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 9

10 Die vier Verkehrswertprinzipien Stichtagsprinzip Normalitätsprinzip Realitätsprinzip rechtlich und tatsächlich Objektivitätsprinzip Viktor- H. Müller, Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger 10

11 Die vier Verkehrswertprinzipien Stichtagsprinzip Normalitätsprinzip Realitätsprinzip rechtlich tatsächlich öffentliches Recht - Bauplanungsrecht - Bauordnungsrecht - Umweltrecht - Arbeitsstätte VO - Sondervorschriften Privates Recht - Abt. II Grundbuch - Mietvertrag - WEG-Recht - Teilungserklärung Grundstücke - Lage - Zuschnitt - Zustand (Altlasten) Gebäude - Konstruktion - Ausstattung - Zustand (Baumängel, Bauschäden) Objektivitätsprinzip Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 11

12 Die Beleihungswertermittlungsverordnung Viktor- H. Müller, Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger 12

13 Die Beleihungswertermittlungsverordnung Die Beleihungswertermittlungsverordnun g BelWertV Vom (BGBL 2006, Teil I Nr. 24) Inkrafttreten ab / Ziele: Einheitliche Grundsätze für Beleihungswertermittlung und Ermittler Qualitätssicherung Geltung: Pfandbriefbanken und über CRR- KWG- SolvV Verknüpfung faktisch Maßstab für alle Kreditinstitute Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 13

14 Die Beleihungswertermittlungsverordnung - Aufbau Besichtigungsgrundsatz Instandhaltungsrückstau, Baumängel Schäden als gesonderter Wertabschlag in Aufwendungshöhe quantifizieren Im Bau befindliche Objekte Beleihungswert = Zustandswert (Bodenwert + anteiliger Wert der fertigen baulichen Anlage gemäß fachkundiger Bautenstandsschätzung) maximal der Ertragswert des fertiggestellten Bauwerkes Vergleichswertverfahren Zusätzlich bei ETW und Teileigentum Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 14

15 Anforderung an Gutachten Gutachten Von Bank bestimmter Gutachter Keine Akzeptanz von vom Darlehensnehmer beauftragten Gutachten Inhalt- notwendige Informationen ( 4 Abs. 3 BelWertV) Objekt- und Standortqualität, regionaler Markt, rechtliche- und tatsächliche Objekteigenschaften, potentieller Käufer und Nutzerkreis, Drittverwendungsfähigkeit Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 15

16 Anforderung an Gutachten Inhalt -notwendige Informationen- Modernisierungsrisiko, Restnutzungsdauer, alle Ansätze sind nachvollziehbar zu belegen! Wertbeeinflussende Rechte und Beschränkungen sind zu nennen und ggf. zu berücksichtigen. Gutachtengrundsätze : Wahrheit Klarheit Nachvollziehbarkeit Das Ankreuzgutachten hat ausgedient! Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 16

17 Anforderung an Gutachter Gutachter Öffentlich bestellt bzw. zertifiziert (IEC 17024) Mindestens anerkannter Nachweis über ausreichende Kenntnisse u. langj. Erfahrung muß erbracht sein. Objektspezifische Kenntnisse und Erfahrungen Unabhängigkeit des Gutachters Keine Beziehung zum Objekt DN Kreditbearbeitung Ausschließlich dem Vorstand unterstellte Einheit Viktor- H. Müller, Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger 17

18 BelWertV Aufbau - Teil IV Erleichterungen bei überwiegend Wohnzwecken dienenden Objekten Kleindarlehensgrenze zu besichernder Darlehensbetrag inkl. aller Vorlasten Kein förmliches Gutachten erforderlich. Vereinfachte Wertermittlung die den Anforderungen der BelWertV entspricht. ( 24 BelWertV) Kein Gutachter erforderlich - qualifizierte und geschulte, unabhängige Person Besichtigung kann u.u. entfallen - Begründung erforderlich Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 18

19 Kleindarlehensgrenze - vereinfachte Wertermittlung - Vorraussetzungen Zu besichernder Darlehensbetrag incl. Aller Vorlasten (Nominalbetrag) maximal Wohnwirtschaftliche Nutzung Maximal 1/3 gewerbliche Mieterträge auch bei gewerblicher Eigennutzung Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 19

20 BelWertV - Aufbau - Teil IV (Kleindarlehen) Vorraussetzungen für Besichtigungsverzicht. Bekanntheit des Objektes (Besichtigung innerhalb der letzten 2 Jahre) ETW oder Siedlungshaus (Besichtigung mindestens eines gleichartigen Objektes innerhalb der letzten 2 Jahre) Letzte Besichtigung ist zu dokumentieren! (wer, wann, Umfang, Bericht, Fotos usw. ) Neu errichtetes Fertighaus ( nur mit RAL Gütesiegel Mü ) eindeutig nach Herstellerkatalog definierbar Bekanntheit des Bauplatzes Besichtigungsverzicht stets risikobehaftet! Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 20

21 BelWertV - Aufbau - Teil IV (Kleindarlehen) Vorraussetzungen für Verzicht auf Innenbesichtigung ( Neuregelung 24 Abs. 3a vom ) Ausnahmeregelung nicht zum Standard machen - Hinreichende Bekanntheit der wesentlichen Bewertungsparameter und Objekt nicht älter als 10 Jahre (Dokumentationspflicht) o d e r Mindestens 10 % Abschlag auf das Ergebnis der Beleihungswertermittlung Wirtschaftliche Auswirkungen für die Bank stets berücksichtigen Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 21

22 BelWertV Aufbau - Teil III Wertermittlungsverfahren Ertragswertverfahren Sachwertverfahren Vergleichswertverfahren Entsprechend ImmoWertV, jedoch teilweise mit verbindlichen Mindest- und Maximalansätzen, Korrekturgrößen Besonderheiten bei einzelnen Objekten Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 22

23 Unmittelbares Vergleichswertverf. Lage-/Nutzung des Bewertungsobjektes ermitteln Vergleichspreis ähnlicher Objekte zusammenstellen Abweichungen mittels Umrechnungskoeffizienten angleichen Temporäre Anpassung mittels Indexreihen Ungewöhnliche Werte aussortieren Mittelwert bilden Vergleichswert Viktor- H. Müller, Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger 23

24 Vergleichswertverfahren Wert durch Preisvergleich Vergleichswert ggf. Marktkorrekturen + Korrekturen wg. Abweichungen) Marktwert Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 24

25 BelWertV - Sachwertverfahren Bodenwert 15 Gebäudebauwert = m² BGF x NHK - Lage - Größe - Nutzung - Erschließung m² x angepassten Richtwert + Außenanlagen, max. 5 % 16 = Herstellungswert 16./. mind. 10 % Sicherheitsabschlag 16,2 = reduzierter Herstellungswert + BNK, max. 20 % v. reduz. HW./. Alterswertminderung vom HW + sonst. wertbeeinfl. Umstände 16, Bodenwert + Wert d. baul. Anlage Sachwert (BelWertV) Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 25

26 BelWertV - Sachwertverfahren Wertminderung wegen Alters Linear oder veränderlich je nach Objekt Berücksichtigung von Verlängerung / Verkürzung der Gesamtnutzungsdauer durch Instandsetzung / Modernisierung bzw. Instandsetzungsrückstände Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 26

27 BelWertV - Sachwertverfahren Wertminderung wegen Baumängel Bauschäden Auf Grundlage der Beseitigungskosten am Wertermittlungsstichtag i.d.r. erst bei der Beleihungswertableitung Berücksichtigung sonst. wertbeeinflussender Umstände des Objektes durch Zu- u. Abschläge (i.d.r. Keine Marktanpassung geboten,da Beleihungswert kein Marktwert ist.) Aber Marktwert als Kappungsgrenze beachten! Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 27

28 Marktanpassung im Beleihungswert? BelWertV kennt keine Marktanpassung Aber... Marktwert = Kappungsgrenze 16,2 PfandBG Marktanpassungsproblematik daher nur bei Sachwertobjekten (EFH ZFH 4 Abs. 4 BelWertV) Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 28

29 Ertragswertverfahren Rohertrag ( 10 BelWertV)./. BWK ( 11 BelWertV) = Reinertrag p.a. ( 9 BelWertV) - Bodenwertverzinsung ( 9,2 BelWertV) = Ertrag der bauliche Anlagen X Vervielfältiger (Anlage 4) = Ertragswert der bauliche Anlagen + Bodenwert ( 15 BelWertV) = Ertragswert Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 29

30 BelwertV Ertragswertverfahren Rohertrag Nachhaltig für jedermann erzielbare Miete Tatsächliche Mindermiete = Basis Keine Berücksichtigung von Mieterhöhungsreserven Mehrmieterträgen Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 30

31 BelWertV Ertragswertverfahren Bewirtschaftungskosten Mindesthöhe 15 % des Rohertrages Ausweis von Einzelkostenansätzen erforderlich Verwaltungs- Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis (Anlage 1), weitere nicht durch Umlage gedeckte Kosten Zusätzlich Objektspezifischer Modernisierungskostenansatz bis zu 3,0 % der Herstellungskosten Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 31

32 Ertragswertverfahren - Bewirtschaftungskosten Gem. Anlage. 1 BelWertV Verwaltungskosten 200 bis 275 / Wohnung 25 bis 50 / Garage Instandhaltungskosten Kalkulationsbasis: Neubaukosten ohne BauNK / m² Wohngeb. Mittlerer Standart BK bis 1000 /m² 0,8 1,2% mindestens 7,50 / m² Gebäude gehobener Standard BK über 2000 /m² 0,4-1,0% mindestens 9,00 / m² Mietausfallwagnis : 2 % Wohnen, 4% Gew. Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 32

33 Ertragswertverfahren - Bewirtschaftungskosten Gem. Anlage. 1 BelWertV Modernisierungsrisiko Kalkulationsbasis: Neubauherstellungskosten ohne Baunebenkosen kein Modernisierungsrisiko 0% - 0,3 % - normale Wohngebäude geringes Modernisierungsrisiko 0,2 1,2% -größere Wohngeb., Büro- Geschäftshäuser, Einzelhandel einfacher St. -Höheres Modernisierungsrisiko 0,5% - 2,0% -Einzelhandel höherer Standard, Hotel, -Hohes Modernisierungsrisiko 0.75% -3,0% -Kliniken, Freizeitimmobilien, Hotels, Einzelhandel mit hohem Standard Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 33

34 BelWertV Kapitalisierungssätze -Auszug- Wohnhäuser 5,0% - 8,0% Geschäftshäuser, Büros 6,0% - 7,5% Warenhäuser 6,5% - 8,0% SB, Fachmärkte 6,5% - 8,5% Hotels und Gasstätten 6,5% - 8,5% Freizeitimmobilien 6,5% - 8,5% Produktionsgebäude 7,0% - 9,0% Unterschreitung um maximal 0,5%-Punkte bei erstklassigen Handels-, Büro-, Geschäftsobjekten begründet möglich, sonst anzuwendende Vorgabe! Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 34

35 Gesamtnutzungsdauer Wohnhäuser... Geschäfts- und Bürohäuser Warenhäuser Hotels Lager / Prod. SB-Fachmärkte BelWert V Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre SW - RL Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 35

36 BelwertV Ertragswertverfahren RND < 30 J RE./. BwVz = Geb. RE RE X V x V + Bodenwert./. Abbruch* = Ertragswert = Ertragswert * Nicht abgezinste Abbruchkosten = Sicherheitskomponente Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 36

37 Beleihungswertableitung Unterschied beachten! Beleihungswertermittlung lastenfrei Aufgabe des Sachverständigen / Gutachters! Festsetzung des Beleihungswertes Aufgabe des Bankers Teil der Kreditentscheidung Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 37

38 Beleihungswertableitung Fallgestaltungen: Berücksichtigung von Ertrags- und Sachwert (bei Vorrang Ertragswert) 1) Ertragswert < Sachwert Beleihungswert = Ertragswert Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 38

39 Beleihungswertableitung Fallgestaltungen: 2) Sachwert < 80 % des Ertragswertes Prüfung des Ertragswertes auf Nachhaltigkeit, Kapitalisierungszinssatz, ggf. Reduzierung des Ertragswertes - ausführliche Begründung - Geprüfter Ertragswert = Beleihungswert Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 39

40 Beleihungswertableitung Fallgestaltungen: Wohnungs- und Teileigentum Vergleichswert als Kontrollwert 1. Ertragswert < Vergleichswert Beleihungswert = Ertragswert 2. Vergleichswert < 80 % Ertragswert (Prüfung, ggf. Reduzierung des Ertragswertes) Beleihungswert = geprüfter Ertragswert Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 40

41 Beleihungswertableitung Eigengenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser Beleihungswert kann nur am Sachwert orientiert werden, eine Ertragswertermittlung kann entfallen Vergleichswertorientierung möglich, wenn mindestens 5 aktuelle Vergleichspreise zu Grunde liegen. Sach-und Ertragswertermittlung kann entfallen. Eigengenutzte Eigentumswohnungen Beleihungswert kann am Vergleichswert orientiert werden Sach- und Ertragswertermittlung kann entfallen Vorraussetzung: Dauerhafte Eigennutzernachfrage Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 41

42 Risikobeurteilung / Zusammenfassung Aussage zu: Drittverwendungsfähigkeit Verwertbarkeit Vermietbarkeit Gesamteindruck B e l e i h u n g s r i s i k o Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 42

43 F A Z I T Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 43

44 Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und viel Erfolg! Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung Dipl.-Wirts.-Ing. (FH) Viktor - H.Müller Heßbrühlstraße 49, Stuttgart Tel 0711 / / Fax...68 info@viktor-h-mueller.de Viktor- H. Müller, Stuttgart -- info@viktor-h-mueller.de -- ö.b.u.v. Sachverständiger 44

DER BELEIHUNGSWERT. Studienbrief WOLFGANG CRIMMANN. 5. Auflage. Stand: September vdppfandbriefakademie GmbH Georgenstraße Berlin

DER BELEIHUNGSWERT. Studienbrief WOLFGANG CRIMMANN. 5. Auflage. Stand: September vdppfandbriefakademie GmbH Georgenstraße Berlin Stand: September 2016 Studienbrief DER BELEIHUNGSWERT WOLFGANG CRIMMANN 5. Auflage vdppfandbriefakademie GmbH Georgenstraße 22 10117 Berlin Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich

Mehr

DER BELEIHUNGSWERT. Studienbrief WOLFGANG CRIMMANN. Stand: Dezember vdppfandbriefakademie GmbH Georgenstraße Berlin

DER BELEIHUNGSWERT. Studienbrief WOLFGANG CRIMMANN. Stand: Dezember vdppfandbriefakademie GmbH Georgenstraße Berlin Stand: Dezember 2011 Studienbrief DER BELEIHUNGSWERT WOLFGANG CRIMMANN vdppfandbriefakademie GmbH Georgenstraße 21 10117 Berlin Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.

Mehr

- kurze Vorstellung Herbert Schlatt

- kurze Vorstellung Herbert Schlatt 10. Die neue Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts Ertragswert-Richtlinie (EW-RL) vom 12.11.2015 - kurze Vorstellung Dipl.-Ing., Architekt von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellter

Mehr

Studienbrief MARKTWERTERMITTLUNG. PROF. DR. MATTHIAS WEPPLER aktualisiert von THORE SIMON. 4. Auflage. Stand: März 2015

Studienbrief MARKTWERTERMITTLUNG. PROF. DR. MATTHIAS WEPPLER aktualisiert von THORE SIMON. 4. Auflage. Stand: März 2015 Stand: März 2015 Studienbrief MARKTWERTERMITTLUNG PROF. DR. MATTHIAS WEPPLER aktualisiert von THORE SIMON 4. Auflage vdppfandbriefakademie GmbH Georgenstraße 21 10117 Berlin Das Werk einschließlich aller

Mehr

VERKEHRSWERT-BERICHT. Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus. Adresse: Hauptstraße Troisdorf. Wertermittlungsstichtag: 27.

VERKEHRSWERT-BERICHT. Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus. Adresse: Hauptstraße Troisdorf. Wertermittlungsstichtag: 27. VERKEHRSWERT-BERICHT Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus Adresse: Hauptstraße 29 53844 Troisdorf Wertermittlungsstichtag: 27. Juli 2016 Verfasser: youvalue GmbH Lambertusstraße 70 53844 Troisdorf Zusammenfassung

Mehr

Qualitätsmanagement Handbuch. Gutachtenanforderungen. Beispielhafter Aufbau einer Liegenschaftsbewertung

Qualitätsmanagement Handbuch. Gutachtenanforderungen. Beispielhafter Aufbau einer Liegenschaftsbewertung G-C-04 1/5 Beispielhafter Aufbau einer Liegenschaftsbewertung 1. ALLGEMEINE ANGABEN / GRUNDLAGEN Auftraggeber / Auftrag Verwendungszweck des Gutachtens Gegenstand, Objektart, Adresse Umfang der Wertermittlung

Mehr

Immobilienbewertung im Bankwesen. Die Beleihungswertermittlung in Theorie und Praxis

Immobilienbewertung im Bankwesen. Die Beleihungswertermittlung in Theorie und Praxis Immobilienbewertung im Bankwesen Die Beleihungswertermittlung in Theorie und Praxis Barthels Hof in Leipzig Webers Hof in Leipzig Romanushaus in Leipzig Wertermittlungsrichtlinien und Verordnungen Verkehrswert

Mehr

Workshop am in Subotica-Palic

Workshop am in Subotica-Palic Marktkonforme Wertermittlung Workshop am 28.03.2012 in Subotica-Palic Zur Person: Name: Hans-Peter Link; Deutschland Ausbildung: Beratender Ingenieur für Vermessungswesen; Fachhochschule München Studium

Mehr

Grundlagen im Überblick

Grundlagen im Überblick Valjevo Serbien, 10.05.2012 Stärkung des kommunalen Landmanagements in Serbien Beleihungswertermittlung für Banken Grundlagen im Überblick Referentin Dipl.-Ing. Vermessungsassessorin Carla Seidel MRICS

Mehr

Ermittlung von Beleihungswerten

Ermittlung von Beleihungswerten Ermittlung von Beleihungswerten von landwirtschaftlichen Nutzflächen und Wirtschaftsgebäuden Unterschiede zur Verkehrswertermittlung Werl, 11. März 2014 F. 1 Sebastian Krebs, öbv. Sachverständiger www.gutachterring.de

Mehr

- kurze Vorstellung -

- kurze Vorstellung - 7. Die neue Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts Sachwertrichtlinie (SW-RL) vom 05.09.2012 - kurze Vorstellung - Dipl.-Ing., Architekt von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter

Mehr

Das neue Wertermittlungsrecht in Deutschland

Das neue Wertermittlungsrecht in Deutschland Das neue Wertermittlungsrecht in Deutschland Die Praxis der Immobilienbewertung nach ImmoWertV Bearbeitet von Bernhard Bischoff überarbeitet 2010. CD. 408 S. ISBN 978 3 7892 2016 6 schnell und portofrei

Mehr

Wolfgang Crimmann. Der Beleihungswert

Wolfgang Crimmann. Der Beleihungswert Wolfgang Crimmann Der Beleihungswert Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung und Zielsetzung 17 1 Immobilienvermögen und Immobilienbewertung 19 1.1 Geschäftsfelder rund um die Immobilie 19 1.2 Bedeutung

Mehr

Immobilienbewertung. Vortrag für Haus- und Grund am 28. November 2013

Immobilienbewertung. Vortrag für Haus- und Grund am 28. November 2013 Immobilienbewertung November 2013 1 Inhalt Anlässe für eine Verkehrswertschätzung Begrifflichkeiten Wahl der Wertermittlungsverfahren Beispiel für eine Sachwertermittlung Beispiel für eine Ertragswertermittlung

Mehr

Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes

Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes (Beleihungswertermittlungsverordnung BelWertV) vom 12. Mai 2006 3 Grundsatz der Beleihungswertermittlung

Mehr

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 22. Mai

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 22. Mai Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 22. Mai 2006 1175 Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes (Beleihungswertermittlungsverordnung

Mehr

Die Gutachterausschüsse für Immobilienbewertung in Deutschland

Die Gutachterausschüsse für Immobilienbewertung in Deutschland Die Gutachterausschüsse für Immobilienbewertung in Deutschland Christoph Jochheim-Wirtz Dipl.-Ing. Geodäsie Ambero Consulting und Icon Institute Representative Office Belgrade on behalf of: GIZ Deutsche

Mehr

Eine Mehrfachnennung ist möglich, wenn die verwendeten Bauteile Merkmale mehrere Standardstufen aufweisen.

Eine Mehrfachnennung ist möglich, wenn die verwendeten Bauteile Merkmale mehrere Standardstufen aufweisen. 1 Sachwertermittlung Bodenwert Herstellungskosten Herstellungskosten der baulichen Anlage ( 22 ImmoWertV) - Alterswertminderung ( 8 III ImmoWertV) geminderter Sachwert der Herstellungskosten I. Ermittlung

Mehr

Wertermittlung. Inhaltsübersicht 1)

Wertermittlung. Inhaltsübersicht 1) Wertermittlung RA Benedikt Kröger, Sendenhorst WP, StB, RA Dipl.-Kfm. Ralf Bauerhaus, Münster www.kroeger-ra.de Inhaltsübersicht 1) A. Überblick B. Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, allg. Verfahrensgrundsätze

Mehr

Benjamin Nolte MARKTWERTSCHÄTZUNG

Benjamin Nolte MARKTWERTSCHÄTZUNG Eheleute x Benjamin Nolte Geprüfter Immobilienbewerter (Sprengnetter Akademie) Hubertusstraße 38 32429 Minden Telefon: +49(0)151-165 Internet: www.immobilienbewertung.haus Email: info@immobilienbewertung.haus

Mehr

Die Beleihungswertermittlungsverordnung mehr Sicherheit in der hypothekarischen Wertermittlung

Die Beleihungswertermittlungsverordnung mehr Sicherheit in der hypothekarischen Wertermittlung 41 Die Beleihungswertermittlungsverordnung mehr Sicherheit in der hypothekarischen Wertermittlung Gut ein Jahr nach dem Pfandbriefgesetz ist nun am 1. August 2006 die Beleihungswertermittlungsverordnung

Mehr

Schnellübersicht. Seite. So schätzen Sie professionell 13. Was Sie vorher wissen sollten 15. Auf dem Prüfstand: Methoden der Wertermittlung 33

Schnellübersicht. Seite. So schätzen Sie professionell 13. Was Sie vorher wissen sollten 15. Auf dem Prüfstand: Methoden der Wertermittlung 33 Schnellübersicht Seite So schätzen Sie professionell 13 Was Sie vorher wissen sollten 15 Auf dem Prüfstand: Methoden der Wertermittlung 33 Vergleichswertverfahren 39 Ertragswertverfahren 51 Sachwertverfahren

Mehr

Die Immobilie, ein kostbares Gut

Die Immobilie, ein kostbares Gut Die Immobilie, ein kostbares Gut Grundlegendes über Immobilienbewertung KommR. Gerhard Steller Allg. beeid. u. gerichtl. beeideter Sachverständiger für das Immobilienwesen Volkswirtschaftliche Bedeutung:

Mehr

Die Restnutzungsdauer von Gebäuden nach Modernisierung/ Sanierung. Vortrag am 13. Dingolfinger Baufachtag 13. November 2009

Die Restnutzungsdauer von Gebäuden nach Modernisierung/ Sanierung. Vortrag am 13. Dingolfinger Baufachtag 13. November 2009 Die Restnutzungsdauer von Gebäuden nach Modernisierung/ Sanierung Vortrag am 13. Dingolfinger Baufachtag 13. November 2009 Wie erfasst und bewertet man verschiedene Zustände desselben Gebäudes? Inhalt

Mehr

Die Amtliche Immobilienbewertung in Deutschland

Die Amtliche Immobilienbewertung in Deutschland Die Amtliche Immobilienbewertung in Deutschland Christoph Jochheim-Wirtz Dipl.-Ing. Geodäsie Ambero-Icon Consulting Representative Office Belgrade on behalf of: GIZ Deutsche Gesellschaft für Internationale

Mehr

Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus. Adresse: Kölner Straße Troisdorf

Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus. Adresse: Kölner Straße Troisdorf VERKEHRSWERT-BERICHT Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus Adresse: Kölner Straße 23 53840 Troisdorf Wertermittlungsstichtag: 19. Oktober 2016 Verfasser: Sieger und Sieger Immobilien GmbH Kölnerstrasse

Mehr

12 Bewertung Erbschaftsteuergesetz

12 Bewertung Erbschaftsteuergesetz Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! (+49) 040-41 91 58 80 nachlassverwaltungen@bernd-clasen.de 12 Bewertung Erbschaftsteuergesetz (1) Die Bewertung richtet sich, soweit nicht in den Absätzen 2 bis

Mehr

Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus. Adresse: Musterstraße Saarbrücken

Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus. Adresse: Musterstraße Saarbrücken VERKEHRSWERT-BERICHT Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus Adresse: Musterstraße 66127 Saarbrücken Wertermittlungsstichtag: 17. Februar 2016 Verfasser: Image Immobilien Marketing H. Abke Immobilienkaufmann

Mehr

VERKEHRSWERT-BERICHT. Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus. Adresse: Vor dem Voigtstor Rheinbach. Wertermittlungsstichtag: 14.

VERKEHRSWERT-BERICHT. Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus. Adresse: Vor dem Voigtstor Rheinbach. Wertermittlungsstichtag: 14. VERKEHRSWERT-BERICHT Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus Adresse: Vor dem Voigtstor 16 53359 Rheinbach Wertermittlungsstichtag: 14. März 2017 Verfasser: Gütelhöfer Immobilien Vor dem Voigtstor 16 53359

Mehr

Liegenschaftszinssätze Bebaute Grundstücke

Liegenschaftszinssätze Bebaute Grundstücke Liegenschaftszinssätze 2013-2015 Objektart Bebaute Grundstücke Kauffälle 01.01.2013 31.12.2015 Mathematisches Modell arithmetisches Mittel nach vorgeschalteter linearer Regressionsanalyse zur Eliminierung

Mehr

Was ist meine Immobilie wert? Kreissparkasse Heilbronn

Was ist meine Immobilie wert? Kreissparkasse Heilbronn Was ist meine Immobilie wert? Heilbronn Aktuelle Lage am regionalen Immobilienmarkt Seit ca. 2008/2009 herrscht ein sogenannter Verkäufermarkt vor, d.h. die Nachfrage ist größer als das Angebot geringes

Mehr

Ertragswertverfahren. Das allgemeine umfassene Ertragswertverfahren ( 17 II Nr. 1 ImmoWertV) ./. ./.

Ertragswertverfahren. Das allgemeine umfassene Ertragswertverfahren ( 17 II Nr. 1 ImmoWertV) ./. ./. 1 Ertragswertverfahren A. Das allgemeine umfassene Ertragswertverfahren ( 17 II Nr. 1 ImmoWertV) Jahres-Warmmiete (Jahres-Rohertrag, Jahres-Bruttomiete) ( 18 II ImmoWertV) alle Einnahmen, die bei ordnungsgemäßer

Mehr

Zeitgemäße Grundstückswertermittlung gemäß neuer Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

Zeitgemäße Grundstückswertermittlung gemäß neuer Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) Zeitgemäße Grundstückswertermittlung gemäß neuer Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) Gemeinsame Arbeitstagung der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen in Hessen Alsfeld, 30.09.2010

Mehr

Überblick über die Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken in Deutschland. Hanns-F. Schuster

Überblick über die Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken in Deutschland. Hanns-F. Schuster Überblick über die Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken in Deutschland Hanns-F. Schuster 3.4.2009 Inhaltsübersicht 1. Wertbegriffe 2. Wertermittungs-Verfahren 3. Nötige Infrastruktur

Mehr

Beleihungswertermittlung von landwirtschaftlichen Nutzflächen und Betriebsgebäuden

Beleihungswertermittlung von landwirtschaftlichen Nutzflächen und Betriebsgebäuden Beleihungswertermittlung von landwirtschaftlichen Nutzflächen und Betriebsgebäuden 59. HLBS Sachverständige- und Berater- Fachtagung Göttingen, 13. November 2013 Frank Rixen, öbv Sachverständiger www.gutachterring.de

Mehr

Alt gegen neu Was ist meine bisherige Immobilie wert?

Alt gegen neu Was ist meine bisherige Immobilie wert? Alt gegen neu Was ist meine bisherige Immobilie wert? Immobilienstudio Fertighauswelt 28.4.2013 Vorstellung mfg Immobilienstudio Makler, Gutachter Erlebtes Wissen Das Team mit Herz und Sachverstand Eberhard

Mehr

Was ist meine Immobilie wert?

Was ist meine Immobilie wert? S Kreissparkasse Heilbronn S Kreissparkasse Heilbronn Was ist meine Immobilie wert? Armin Knoll Immobiliengutachter HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke s Kreissparkasse Heilbronn Aktuelle Lage am

Mehr

VERKEHRSWERT-BERICHT

VERKEHRSWERT-BERICHT VERKEHRSWERT-BERICHT Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus Adresse: Brüchhorststraße 22 24641 Sievershütten Wertermittlungsstichtag: 18. Mai 2015 Verfasser: Inhaltsverzeichnis 1 Bewertungsobjekt...1 2

Mehr

Wettbewerbsanalyse Ihrer Immobilie

Wettbewerbsanalyse Ihrer Immobilie Wettbewerbsanalyse Ihrer Immobilie Sehr geehrte Verkäufer, die Ermittlung des Angebotspreises ist die wichtigste Aufgabe beim Verkauf der eigenen Immobilie. Oftmals lassen sich Privatpersonen von selbsternannten

Mehr

Grundlagen der Raumplanung und Immobilienbewertung

Grundlagen der Raumplanung und Immobilienbewertung Grundlagen der Raumplanung und Immobilienbewertung Grundlagen der Raumplanung und Immobilienbewertung Sachwertverfahren: Folie 1 1. Grundlagen 2. Vergleichswertverfahren 3. Sachwertverfahren Gliederung

Mehr

Beleihungswertermittlung von Kleindarlehen

Beleihungswertermittlung von Kleindarlehen Beleihungswertermittlung von Kleindarlehen Annett Wünsche Senior Manager Bewertung, Verband deutscher Pfandbriefbanken e.v. Seminar Beleihungswertermittlung im Kleindarlehensbereich Berlin, 25. November

Mehr

5) Welche drei gesetzlich normierten Wertermittlungs-Verfahren gibt es? Nennen Sie je mind. ein Anwendungsgebiet.

5) Welche drei gesetzlich normierten Wertermittlungs-Verfahren gibt es? Nennen Sie je mind. ein Anwendungsgebiet. 1) Nennen Sie mind. drei gesetzliche Grundlagen, die im Rahmen der (Immobilien)-Wertermittlung eine Rolle spielen können. Bewertungsgesetz, Baugesetzbuch, Wertermittlungsverordnung, Wertermittlungsrichtlinien,

Mehr

Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen in der Wertermittlung

Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen in der Wertermittlung Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen in der Wertermittlung - zur Novellierung der Wertermittlungsrichtlinien Dr. Johannes Stemmler 1 Novellierung der WertR Ziele: Verständlichkeit Transparenz Nachvollziehbarkeit

Mehr

Einfamilienhaus (freistehend) Musterstadt, Musterweg 1. Kundennummer 789

Einfamilienhaus (freistehend) Musterstadt, Musterweg 1. Kundennummer 789 Marktwertschätzung Kunde Kundennummer 789 Bundesland Landkreis Musterbank Musterland Einfamilienhaus (freistehend) 12345 Musterstadt, Musterweg 1 Musterstadt, kreisfreie Stadt Auftraggeber Musterbank Gutachter/in

Mehr

25 S 118/02v-2-LG f ZRS Graz 8953 Donnersbach, Planneralm 25

25 S 118/02v-2-LG f ZRS Graz 8953 Donnersbach, Planneralm 25 3 Gutachten 3.1 Allgemeine Bewertungsgrundlagen 3.1.1 Der Verkehrswert einer Liegenschaft wird maßgeblich von den im Grundstücksverkehr herrschenden Wertvorstellungen bestimmt. Er ist ein Wert für jedermann,

Mehr

Immobilienbewertung: Verkehrswertermittlung im Vergleich zur Immobilienbewertung nach BewG

Immobilienbewertung: Verkehrswertermittlung im Vergleich zur Immobilienbewertung nach BewG Immobilienbewertung: Verkehrswertermittlung im Vergleich zur Immobilienbewertung nach BewG Dipl.-Ing. Dipl.-Immobilien-Ök. Jürgen Jacoby Inhaltsverzeichnis 1 Volltext Immobilienbewertung gem. BewG und

Mehr

Auswirkungen von Energieeffizienz auf die Immobilienbewertung

Auswirkungen von Energieeffizienz auf die Immobilienbewertung DEPARTMENT FÜR BAUEN UND UMWELT Forum Building Science 2011 Auswirkungen von Energieeffizienz auf die Immobilienbewertung Dipl.-Ing. Martin M. Roth, FRICS, REV, CIS HypZert (F/R), SV, ZT (r.) www.irg.at

Mehr

Erbschaftsteuerreform

Erbschaftsteuerreform Erbschaftsteuerreform Die individualisierte Pauschalierung oder Die Bewertung von selbstgenutzten oder vermieteten Grundstücken zu Wohnzwecken 55. Sachverständigen- und Berater- Fachtagung des HLBS Göttingen,

Mehr

Auswirkung von Modernisierungen auf die Immobilienbewertung

Auswirkung von Modernisierungen auf die Immobilienbewertung Auswirkung von Modernisierungen auf die Immobilienbewertung Dr. Armin Hartmann MRICS Chartered Surveyor Mitglied im Prüfungsboard der RICS EBZ, Instandhaltung / Modernisierung 2010 Definition: Unter Modernisierung

Mehr

Reform der Erbschaftsteuer 2008

Reform der Erbschaftsteuer 2008 Reform der Erbschaftsteuer 2008 7.11.06 Beschluss BVerfG Derzeitiger Stand Wie weit ist der Gesetzgeber? Zur Bewertung: Entwurf von Verordnungen für die Bewertung von Grundstücken, Betriebsvermögen und

Mehr

Ertragswertverfahren nach ImmoWertV und Leerstandsbewertung bei gewerblichen Büroimmobilien

Ertragswertverfahren nach ImmoWertV und Leerstandsbewertung bei gewerblichen Büroimmobilien Ertragswertverfahren nach ImmoWertV und Leerstandsbewertung bei gewerblichen Büroimmobilien Dipl.-Ing. Jürgen Rath FRICS - 1 - Qualifikationen und Tätigkeitsfelder 1977 1978 1981 1981 2000 1981 1988 Seit

Mehr

Bewertung von Resthöfen aus praktischer Sicht

Bewertung von Resthöfen aus praktischer Sicht Referat anlässlich der Informationsveranstaltung und Netzwerkbildung für Regionalleiter der Agrarboden GmbH & Co. KG Freitag, 18. Juni 2010, 14.00 Uhr Referent: Nico Wolbring von der Landwirtschaftkammer

Mehr

Grundlagen der Verkehrswertermittlung

Grundlagen der Verkehrswertermittlung Grundlagen der Verkehrswertermittlung Technischa Universität Bibliothek Geodäsie Petersenstraße 13 D - 64287 Darmstadt Normierte und nichtnormierte Wertermittlungsverfahren Rechte und Belastungen Sonderfälle

Mehr

Erbschaftsteuer. Richtige und rechtzeitige Vermögensund Nachlassplanung. Axel Seebach Wirtschaftsprüfer - Steuerberater

Erbschaftsteuer. Richtige und rechtzeitige Vermögensund Nachlassplanung. Axel Seebach Wirtschaftsprüfer - Steuerberater Erbschaftsteuer Richtige und rechtzeitige Vermögensund Nachlassplanung Axel Seebach Wirtschaftsprüfer - Steuerberater 1 Erbschaftsteuer Rechtsentwicklung Freibeträge und Steuerklassen Übertragung von Immobilien

Mehr

Entwurf Stand: 16.01.2006

Entwurf Stand: 16.01.2006 Entwurf Stand: 16.01.2006 Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken gemäß 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes (Beleihungswertermittlungsverordnung - BelWertV) Auf Grund des

Mehr

M a r k t w e r t e r m i t t l u n g

M a r k t w e r t e r m i t t l u n g Eheleute Mathilde und Max Mustermann Musterstr.1 23456 Musterdorf Datum: 26.08.2013 M a r k t w e r t e r m i t t l u n g für das mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück in 23456 Musterdorf, Musterstr.

Mehr

Gebäudebewertung direkt

Gebäudebewertung direkt Gebäudebewertung direkt Vorbereitete Schemata für die schnelle Grundstücks- und Gebäudebewertung von Bruno Stubenrauch überarbeitet Gebäudebewertung direkt Stubenrauch schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Verkehrswertermittlung. Grundstücken

Verkehrswertermittlung. Grundstücken Verkehrswertermittlung von Grundstücken zur Ermittlung von Marktwerten (Verkehrswerten) und Beleihungswerten sowie zur steuerlichen Bewertung unter Berücksichtigung der ImmoWertV 7., vollständig neu bearbeitete

Mehr

Nachhaltigkeit vs. Wertigkeit

Nachhaltigkeit vs. Wertigkeit Nachhaltigkeit vs. Wertigkeit Dieter Nitsche Hartmut Hohmann Wert? So sehen Sie ihr Haus So sieht es der Käufer Ihr Haus im Wertgutachten So sieht die Bank ihr Haus Ihr Haus im Blickwinkel des Finanzamtes

Mehr

Herzlich Willkommen zum BDB Seminar in AC

Herzlich Willkommen zum BDB Seminar in AC Herzlich Willkommen zum BDB Seminar in AC Klaus Dieter Hammes / 12.11.2012 1 Überblick über die Themen des Abends Alles nach der ImmoWertV 2010 1. Vergleichswertverfahren 15 (1) 2. Sachwertverfahren 21-23

Mehr

Liegenschaftszinssätze Eigentumswohnungen

Liegenschaftszinssätze Eigentumswohnungen Liegenschaftszinssätze 2013-2015 Objektart Eigentumswohnungen Kauffälle 01.01.2013 31.12.2015 Mathematisches Modell arithmetisches Mittel nach vorgeschalteter linearer Regressionsanalyse zur Eliminierung

Mehr

Nationale und internationale Immobilienwertermittlung. Franziska Poltersdorf Marcus Fiolka

Nationale und internationale Immobilienwertermittlung. Franziska Poltersdorf Marcus Fiolka Nationale und internationale Immobilienwertermittlung Gliederung 2 1. Rechtsgrundlagen der Immobilienwertermittlung 2. Organisation der Immobilienwertermittlung 3. Nationale Immobilienwertermittlung 4.

Mehr

Gliederung. Beleihungswertermittlung von landwirtschaftlichen Nutzflächen und Betriebsgebäuden. Frank Rixen, öbv Sachverständiger

Gliederung. Beleihungswertermittlung von landwirtschaftlichen Nutzflächen und Betriebsgebäuden. Frank Rixen, öbv Sachverständiger Beleihungswertermittlung von landwirtschaftlichen Nutzflächen und Betriebsgebäuden Einführungsseminar Wertermittlung -Landwirtschaft und EEG- GAW Rastede, 27./28. April 2017, öbv Sachverständiger Gliederung

Mehr

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV) Vom 19.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV) Vom 19. Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV) Vom 19. Mai 2010 Auf Grund des 199 Absatz 1 des Baugesetzbuchs, der

Mehr

Energieeffizienz Immobilienwert: Quo vadis?

Energieeffizienz Immobilienwert: Quo vadis? Energieeffizienz Immobilienwert: Quo vadis? David Koch Fachhochschule Kufstein www.immovalue.org Art: interdisziplinäres Forschungsprojekt Dauer: 2 Jahre Ende: Sommer 2010 2 Hauptziele: Integration von

Mehr

Anforderungen an Wertgutachten

Anforderungen an Wertgutachten DIAZert - Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG Eisenbahnstraße 56 D 79098 Freiburg Tel. 0761 211069-46 Fax 0761 211069-99 zertifizierung@dia-consulting.de Anforderungen an Wertgutachten Entspricht

Mehr

WOLFGANG CRIMMANN. Stand: Dezember vdp Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V. Georgenstraße Berlin

WOLFGANG CRIMMANN. Stand: Dezember vdp Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V. Georgenstraße Berlin Stand: Dezember 2011 Studienbrief DER BELEIHUNGSWERT WOLFGANG CRIMMANN vdp Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V. Georgenstraße 21 10117 Berlin Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich

Mehr

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen und Verfahrensgrundsätze. Eingangsformel. 1 Anwendungsbereich. 2 Gegenstand der Wertermittlung

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen und Verfahrensgrundsätze. Eingangsformel. 1 Anwendungsbereich. 2 Gegenstand der Wertermittlung Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes (Beleihungswertermittlungsverordnung - BelWertV) BelWertV Ausfertigungsdatum: 12.05.2006

Mehr

Fair Value - oder ganz einfach! Referent: Dipl.-Ing. Hermann Altmeppen EXPO REAL 2009, Halle B2, Raum B22 München, den 5.

Fair Value - oder ganz einfach! Referent: Dipl.-Ing. Hermann Altmeppen EXPO REAL 2009, Halle B2, Raum B22 München, den 5. Fair Value - ein Buch mit sieben Siegeln oder ganz einfach! Referent: Dipl.-Ing. Hermann Altmeppen EXPO REAL 2009, Halle B2, Raum B22 München, den 5. Oktober 2009 Gliederung 1. Einleitung 2. Aktuelle Kritik

Mehr

Bewertungsgrundlagen für die Besteuerung. Workshop am in Valjevo

Bewertungsgrundlagen für die Besteuerung. Workshop am in Valjevo Bewertungsgrundlagen g g für die Besteuerung Workshop am 10.05.2012 in Valjevo Zur Person: Name: Hans-Peter Link; Deutschland Ausbildung: Beratender Ingenieur für Vermessungswesen; Fachhochschule München

Mehr

3. Anforderungen an Gutachten

3. Anforderungen an Gutachten Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 7 3. Anforderungen an Gutachten 3.1 Grundsätze Gutachten müssen nachvollziehbar, begründet und vollständig sein. Der Sachverständige hat : auf eine sachgerechte

Mehr

Schriftliche Zertifizierungsprüfung 27. April Immobilienbewertung, Beleihungswertermittlung (Bel)

Schriftliche Zertifizierungsprüfung 27. April Immobilienbewertung, Beleihungswertermittlung (Bel) Schriftliche Zertifizierungsprüfung 27. April 2009 Fachgebiet: Teilklausur 1: Bearbeitungszeit: Hinweise: Immobilienbewertung, Wertermittlungsfall 60 Minuten Lassen Sie auf der rechten Seite einen ca.

Mehr

Immobilienbewertung. Sachverständigenbüro Schopohl Bauschäden & Immobilienbewertung. Walkenhausweg 2 59556 Lippstadt. Galksiepen 8 59602 Rüthen

Immobilienbewertung. Sachverständigenbüro Schopohl Bauschäden & Immobilienbewertung. Walkenhausweg 2 59556 Lippstadt. Galksiepen 8 59602 Rüthen Immobilienbewertung Ein Buch mit sieben Siegeln? Nadine Dauk, geprüfte Sachverständige für Immobilienbewertung (GIS Akademie) Sachverständigenbüro Schopohl Bauschäden & Immobilienbewertung Walkenhausweg

Mehr

Online-Wertermittlung

Online-Wertermittlung Online-Wertermittlung Objekt: Einfamilienhaus in Musterstadt Datum: 03. 12. 2004 Auftrags-Nr.: 041203-OW-301 In der vorliegenden Schätzung ist es nicht möglich, Einflussgrößen wie die sonstige Beschaffenheit,

Mehr

DUK Ing. Mag. Georg Hillinger, MRICS, CIS ImmoZert

DUK Ing. Mag. Georg Hillinger, MRICS, CIS ImmoZert Grenzen der Bewertung DUK 07.03.2012 Ing. Mag. Georg Hillinger, MRICS, CIS ImmoZert Inhalt Anwendung einer Bewertung Welche Parameter werden bei der Bewertung berücksichtigt? Kategorisierung gewerbliche

Mehr

Immobilienwerte als Besteuerungsgrundlage - ermittelt wofür, von wem und wie?

Immobilienwerte als Besteuerungsgrundlage - ermittelt wofür, von wem und wie? 8. Immobilienwerte als Besteuerungsgrundlage - ermittelt wofür, von wem und wie? Dipl.-Ing., Architekt von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung

Mehr

Immobilienfonds. Die Gutachtertätigkeit ein Einflussfaktor der Immobilienfondsrendite. Fondslösungen der Aachener Grundvermögen.

Immobilienfonds. Die Gutachtertätigkeit ein Einflussfaktor der Immobilienfondsrendite. Fondslösungen der Aachener Grundvermögen. Immobilienfonds Die Gutachtertätigkeit ein Einflussfaktor der Immobilienfondsrendite und Fondslösungen der Aachener Grundvermögen 1 Beleuchtet werden die Fragen: Warum gibt es Gutachter / Sachverständige?

Mehr

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen und Verfahrensgrundsätze

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen und Verfahrensgrundsätze Seite 1 von 15 Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes (Beleihungswertermittlungsverordnung BelWertV) vom 12. Mai 2006 (BGBl. I S.

Mehr

Vermessungsingenieurtag der Hochschule für Technik Stuttgart. Wertermittlung

Vermessungsingenieurtag der Hochschule für Technik Stuttgart. Wertermittlung Wertermittlung - Aktuelle Entwicklungen - 1 Entwicklungen seit 2009 & Ausblick Änderung BewG und BauGB durch Erbschaftssteuerreform Änderung H OAI Inkrafttreten ImmoWertV Richtlinie zur Ermi von Bodenri

Mehr

Immobiliengutachten Nord. Glockengießerwall 26 // Hamburg

Immobiliengutachten Nord. Glockengießerwall 26 // Hamburg Immobilienbewertung Immobiliengutachten Nord Glockengießerwall 26 // 20095 Hamburg Telefon: 040-492 038 16 Mail: info@immobiliengutachten-nord.de Website: www.immobiliengutachten-nord.de Wir machen Immobilienwerte

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand vom September 203. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem

Mehr

im Rahmen von Erbschaft und Kriterien für die Einholung eines

im Rahmen von Erbschaft und Kriterien für die Einholung eines Niedriger gemeiner Wert im Rahmen von Erbschaft und Schenkung Kriterien für die Einholung eines Gutachtens Landesverbandstagung am 16.03.2017 in Walsrode F. 1 Systematik der Grundbesitzwerte im BewG Wirtschaftsteil

Mehr

Anforderungen an Verkehrswertgutachten nach 194 Baugesetzbuch (BauGB)

Anforderungen an Verkehrswertgutachten nach 194 Baugesetzbuch (BauGB) Anforderungen an Verkehrswertgutachten nach 194 Baugesetzbuch (BauGB) Der Sachverständige hat grundsätzlich auf eine sachgerechte Auftragsgestaltung und -abwicklung hinzuwirken die Wertermittlungsgrundlagen

Mehr

Wertermittlung für ein Doppelhaushälfte. Workshop am in Zrenjanin

Wertermittlung für ein Doppelhaushälfte. Workshop am in Zrenjanin Wertermittlung für ein Doppelhaushälfte Workshop am 07.06.2012 in Zrenjanin Workshop in Valjevo zum Thema: Bewertungsgrundlagen für die Besteuerung Zur Person: Name: Hans-Peter Link; Deutschland Ausbildung:

Mehr

Staffelmieten werden als Sonderwert in gleicher Weise erfasst.

Staffelmieten werden als Sonderwert in gleicher Weise erfasst. Dipl.-Ing. Jürgen Rath FRICS, Dreieichstraße 59 in 60594 Frankfurt am Main Seite 1 SONDERWERTERMITTLUNG Eine Sonderwertermittlung soll alle Umstände als Barwert erfassen, die im normierten Ertragswertverfahren

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN! Wertermittlung von Immobilien. Wirtschaftsjunioren Bad Kreuznach 07.März 2013

HERZLICH WILLKOMMEN! Wertermittlung von Immobilien. Wirtschaftsjunioren Bad Kreuznach 07.März 2013 HERZLICH WILLKOMMEN! Wertermittlung von Immobilien Wirtschaftsjunioren Bad Kreuznach 07.März 2013 Werte? Wieviel ist eine Immobilie wert? Werte? So sehen Sie Ihr Haus Ihr Haus im Wertgutachten So sieht

Mehr

.XU]JXWDFKWHQ]XU(UPLWWOXQJGHV9HUNHKUVZHUWHV

.XU]JXWDFKWHQ]XU(UPLWWOXQJGHV9HUNHKUVZHUWHV %UXQR6WXEHQUDXFK 6DFKYHUVWlQGLJHUI U%HZHUWXQJYRQ *UXQGVW FNHQXQG*HElXGHQ%9)6H9 6WHLQHUQH)XUW$XJVEXUJ 7HOHIRQ)D[ )HUWLJXQJ.XU]JXWDFKWHQ]XU(UPLWWOXQJGHV9HUNHKUVZHUWHV I UGHQ:HUWHUPLWWOXQJVVWLFKWDJ$XJXVW

Mehr

Marktwertanalyse 1. Herrn Karl Verkäufer Kleinstr Musterstadt. Datum: Az.: STX-L Beispiel NHK 2010

Marktwertanalyse 1. Herrn Karl Verkäufer Kleinstr Musterstadt. Datum: Az.: STX-L Beispiel NHK 2010 Herrn Karl Verkäufer Kleinstr 11 123456 Musterstadt. Datum: 24.06.2014 Az.: STX-L Beispiel NHK 2010 Marktwertanalyse 1 über den Verkehrswert für das bebaute Grundstück : Kleinstr. 11, 123456 Musterstadt

Mehr

Expose. Die postalische Bezeichnung ist Brauhausstraße 8 in Barby.

Expose. Die postalische Bezeichnung ist Brauhausstraße 8 in Barby. Digitale Ausfertigung Dipl.- Ing. Dipl. Wirtschaftsingenieur Eckart Reek Dr.- Tolberg- Str. 12 a 39218 Schönebeck Amtsgericht Schönebeck Zwangsvollstreckungsgericht Friedrichstraße 96 39218 Schönebeck

Mehr

Die geplante Erbschaftssteuerreform und deren Auswirkungen auf die Bewertung von Immobilien

Die geplante Erbschaftssteuerreform und deren Auswirkungen auf die Bewertung von Immobilien Die geplante Erbschaftssteuerreform und deren Auswirkungen auf die Bewertung von Immobilien Folie 1 Zu meiner Person: - Studium der Architektur in München (TU) - Tätigkeit im Architektur- und Bauträgerbereich

Mehr

Kommunale Wertermittlung 15/2016

Kommunale Wertermittlung 15/2016 Stadtvermessungsamt Frankfurt a.m., 01.04.2016 Kommunale Bewertungen Tel.: 3 33 27 62.51/12-15/2016 He Stadtplanungsamt 61.S Kommunale Wertermittlung 15/2016 Bewertungsobjekt: Friedberger Landstraße, Frankfurt

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Kommunales Vom 4. August 2017, Aktenzeichen:

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Kommunales Vom 4. August 2017, Aktenzeichen: Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung von Ertragswerten und Liegenschaftszinssätzen im Land Brandenburg (Brandenburgische Ertragswertrichtlinie RL EW-BB) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern

Mehr

DataCubis Analysen, Planungsrechnungen, Checklisten Managementwerkzeuge für Ihren Unternehmenserfolg. Gebäudebewertung. Grundstückseigentümer

DataCubis Analysen, Planungsrechnungen, Checklisten Managementwerkzeuge für Ihren Unternehmenserfolg. Gebäudebewertung. Grundstückseigentümer DataCubis Analysen, Planungsrechnungen, Checklisten Managementwerkzeuge für Ihren Unternehmenserfolg Gebäudebewertung Grundstückseigentümer Objekt Name: Munsterbetrieb Ort: 48167 Musterstadt Ort: 48167

Mehr

Immobilienbewertung nach der Ertragswertberechnung

Immobilienbewertung nach der Ertragswertberechnung Immobilienbewertung nach der Ertragswertberechnung Bewertungsobjekt Mehrfamilienhaus in Musterstraße 1 12345 Musterstadt Sachsen Datum der Wertermittlung 25.03.2015 Bewertungs-Identifikation 150-2015 Ermittelter

Mehr

Übertragung von Immobilien. Vererben mit warmer Hand oder erst bei Tod?

Übertragung von Immobilien. Vererben mit warmer Hand oder erst bei Tod? Übertragung von Immobilien Vererben mit warmer Hand oder erst bei Tod? Motive Steuer sparen Kinder beim Aufbau einer eigenen Existenz helfen Eigene Pflege sichern Lieblingskinder bevorzugen und/oder Pflichtteilsansprüche

Mehr

Freistaat Thüringen. Sachwertfaktoren 2010 für Ein- und Zweifamilienhäuser. Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Thüringen

Freistaat Thüringen. Sachwertfaktoren 2010 für Ein- und Zweifamilienhäuser. Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Thüringen Berichte zum Grundstücksmarkt Heft 1 Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Thüringen Sachwertfaktoren 2010 für Ein- und Zweifamilienhäuser Freistaat Thüringen Seite 2 www.gutachterausschuss-th.de

Mehr

Expertise. zum Objekt: Musterstr Musterstadt. Expertise Nr. E 01/ 04. Die Expertise umfasst 7 Seiten

Expertise. zum Objekt: Musterstr Musterstadt. Expertise Nr. E 01/ 04. Die Expertise umfasst 7 Seiten Firmensitz: Werdauer Str. 1-3 01069 Dresden Tel 0351/ 475 66 20 Fax 0351/ 475 66 29 Internet: info@fartax.de www.fartax.de Expertise zum Objekt: Musterstr.1 44444 Musterstadt Expertise Nr. E 01/ 04 Die

Mehr

Es kommt also besonders darauf an, dass diese Gutachten den Vorschriften des Normativen Dokuments entsprechen.

Es kommt also besonders darauf an, dass diese Gutachten den Vorschriften des Normativen Dokuments entsprechen. Immbilienbewertung GRAF Anfrderungen an Gutachten Rösrather Straße 686 51107 Köln (Rath) Telefn 0221-778 9997-10 Telefax 0221-778 9997-19 inf@immbilienbewertung-graf.de www.immbilienbewertung-graf.de Gutachten

Mehr

Bodenwertermittlung / Vergleichswertverfahren

Bodenwertermittlung / Vergleichswertverfahren 1 Bodenwertermittlung / Vergleichswertverfahren A. Bodenwert = Wert des Grundstücks nur unter Berücksichtigung der Lage und der Nutzbarkeit Standardfall: 16 I ImmoWertV Bodenwert ohne Berücksichtigung

Mehr

Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung - WertV)

Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung - WertV) Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung - WertV) WertV Ausfertigungsdatum: 06.12.1988 Vollzitat: "Wertermittlungsverordnung vom 6. Dezember

Mehr