Basel II. Positionspapier der Wirtschaftskammer Österreich

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1 Basel II Positionspapier der Wirtschaftskammer Österreich Stand: Dezember 2002

2 - 2 - Allgemeine Bemerkungen Die diskutierten Neuregelung der Eigenmittelvorschriften für Kreditinstitute, die nach einer Übergangsphase im Jahr 2006 Anfang 2007 in Kraft treten sollen (Basel II), haben wesentliche Konsequenzen für die Unternehmensfinanzierung durch Bankkredite: Ziel ist es, die Eigenmittelausstattung von Kreditinstituten verstärkt von der Bonität der Kreditnehmer (v.a. Gebietskörperschaften, andere Banken und Unternehmen) abhängig zu machen. Prinzipiell ist die Idee, die Bonität der Kreditnehmer verstärkt für die Berechnung des Eigenmittelerfordernisses von Kreditinstituten heranzuziehen, sinnvoll, und sollte auch die Stabilität des internationalen Finanzsystems stärken. Für Unternehmen mit guter Bonität sollte die Kreditfinanzierung dadurch auch günstiger werden. Wir befürchten allerdings negative Auswirkungen auf die Finanzierung bestimmter Gruppen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Im Schnitt ist die Ausfallwahrscheinlichkeit nämlich umso höher, je kleiner das Unternehmen ist. Es besteht in einigen EU-Mitgliedstaaten aber auch in den Erweiterungsländern bei vielen KMU ein Mangel an Eigenkapital bei gleichzeitig hoher Abhängigkeit von Bankfinanzierungen. Die Eigenkapitalquote ist nur ein, aber doch ein wesentliches Kriterium beim bankinternen Ratingprozess. Für verschiedene Segmente von KMU in Europa ist der Zugang zu Finanzmitteln erschwert. Wäre das 2. Konsultationspapier (Januar 2001) 1:1 umgesetzt worden, hätte dies tatsächlich insgesamt eine Kreditverteuerung für den KMU-Sektor mit sich gebracht. Zweifelsohne wurden seit dem 2. Konsultationspapier im Baseler Ausschuss bedeutende Fortschritte zur Frage der KMU-Finanzierung erzielt. Wir begrüßen daher auch grundsätzlich die aktuellen Vorschläge des Ausschusses (Beschlüsse des Ausschusses vom , nähere Detaillierungen durch die Papiere zur QIS 3) und der Kommission. Wir prüfen derzeit diese Vorschläge kritisch und im Detail. Retail loans, Kredite an KMU Eine aufsichtsrechtliche Besserstellung von Krediten an KMU ist absolut gerechtfertigt, weil diese in Summe auf Grund von Portfolio- und Diversifikationseffekten im Kreditportfolio einer Bank mit reduziertem Risiko für diese verbunden sind. Das primäre Ziel von Basel II Erhöhung der Stabilität des Finanzsystems - wird zudem durch den Ausfall eines Kredites an ein KMU nicht gefährdet. Wir treten dafür ein, daß ein möglichst großer Kreis von Krediten an KMU in den retail loan-begriff einbezogen wird und daß dem insgesamt geringeren Risiko bei Krediten an Unternehmen, die der retail loan-kategorie zugeordnet werden, durch niedrigere Risikogewichte Rechnung getragen wird.die Obergrenze für retail loans sollte daher deutlich über den aktuell in Diskussion stehenden Betrag (1 Mio?) liegen.

3 - 3 - Weiters muß das durch die technischen Papiere zur QIS 3 eingeführte Granularitätskriterium, wonach im Standardansatz das einzelne Retail-Ausleihungsvolumen nicht mehr als 0,2 % des Gesamtretail-Portfolios ausmachen soll, gestrichen werden, weil andernfalls kleinere Banken und deren KMU-Retail-Kunden durch dieses Kriterium massiv benachteiligt würden. Wir begrüssen den vorgeschlagenen Ansatz des Ausschusses, durch eine Art Einschleifregelung, die die Unternehmensgröße berücksichtigt, im IRB-Ansatz Erleichterungen über der Retail loan-grenze für Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 50 Mio? vorzusehen. Wir sind aber auch der Auffassung, daß diese Größenanpassung nicht auf den IRB-Ansatz beschränkt sein sollte. Die festgesetzen Obergrenzen, wie für retail loans und die KMU-Kurve sollten entsprechend der Wirtschafts- und Preisentwicklung regelmäßig (z.b. jährlich) angepasst werden, weil andernfalls die Schwellenwerte real sinken würden. Prozyklizität Das Problem der Prozyklizität der Vorschläge sollte gelöst werden. Auf Grund der verstärkten Bonitätsorientierung besteht die Gefahr der Verstärkung eines Wirtschaftsabschwunges durch die neuen Eigenmittelvorschriften (diese Gefahr wurde auch von der EZB in ihrer Stellungnahme zum 2. Konsultationspapier aufgezeigt). Die Frage der Prozyklizität der Vorschläge sollte in den nächsten Monaten noch verstärkt untersucht werden bzw. muß im Rahmen des neuen Baseler Akkordes gelöst werden. Sicherheiten, Soft facts, Unternehmensgründungen Eine weitreichende Anerkennung von Sicherheiten, und die Berücksichtigung persönlicher Faktoren ( soft facts, z.b. Unternehmerpersönlichkeit), die v.a. bei kleinen Unternehmen wichtig sind, ist notwendig. So könnte auch verhindert werden, daß bestimmte Gruppen von KMU, die von hoher volkswirtschaftlicher Bedeutung sind, wie z.b. Unternehmensgründer, von der Reform negativ betroffen sind. Der Umfang der aufsichtsrechtlichen Anerkennung von Sicherheiten wird einen entscheidenden Einfluß auf die Auswirkungen von Basel II auf die Unternehmen haben. Für Unternehmensgründungen bzw. Jungunternehmer müssen Vorkehrungen getroffen werden. Da diese noch über keine rating history verfügen, befürchten wir eine Verteuerung der Kredite für diese (wenn auch durch die Qualifizierung als retail-kunden negative Auswirkungen bis zu einem gewissen Ausmaß abgefedert werden sollten).

4 - 4 - Laufzeiten In einigen EU-Staaten haben langfristige Kredite eine hohe Bedeutung. Der Baseler Ausschuss ging bei Unternehmenskrediten von einer durchschnittlichen Laufzeit von drei Jahren aus. Im Advanced Approach zum Internen Rating kann die Bank selbst die konkrete Laufzeit berücksichtigen, wobei höhere Laufzeiten letztlich mit höheren Eigenmittelverpflichtungen seitens der Banken verbunden sind. Die unterschiedlichen Finanzierungskulturen in Europa, die auch durch unterschiedliche durchschnittliche Laufzeiten in der Kreditfinanzierung gekennzeichnet sind, müssen bei Basel II berücksichtigt werden. Eine Benachteiligung langfristiger Finanzierungen muß daher vermieden werden. Wir begrüßen daher grundsätzlich die aktuellen Vorschläge des Ausschusses vom 10.7., die eine Entschärfung der Laufzeitenproblematik bedeuten würden. Kalibrierung Wesentlich wird die "Kalibrierung" sein: Z.B. Welche durchschnittlichen Ausfallswahrscheinlichkeiten und Laufzeiten werden angenommen. Der Kalibrierung muß hohe Priorität eingeräumt werden, weil es davon entscheidend abhängen wird, ob sich die Finanzierungsbedingungen für KMU verschlechtern oder nicht. Daher haben auch Auswirkungsstudien eine hohe Bedeutung. Ausfallsdefinition Als Ausfall gilt auch, wenn die Fälligkeit einer Schuld 90 Tage übersteigt, dies könnte aber die Ausfallwahrscheinlichkeit in einigen Branchen erhöhen. Die Ausfalldefinition erscheint daher zu weit. Anforderungen an Kreditinstitute Die Neuregelung muß auch die Besonderheiten der europäischen Bankenlandschaft berücksichtigen. Bestehen übertriebende bürokratische Anforderungen an die Banken, z.b. zum internen Rating, kann dieser Umstand eine Verteuerung der Kreditfinanzierung für Unternehmen bewirken. Es ist daher wesentlich, daß Kreditinstitute (auch kleinere) ein internes Rating ohne übermäßigen Aufwand durchführen können und daß eine unbürokratische Vorgangsweise sichergestellt ist. Auch zu hohe Anforderungen an die Eigenmittelunterlegung des operationellen Risikos verringern den Spielraum für die Kreditvergabe an Unternehmen. Wir begrüssen das erklärte Ziel des Ausschusses, daß sich im Durchschnitt das Eigenmittelerfordernis für die Kreditwirtschaft nicht erhöhen darf. Die Offenlegungsvorschriften müssen reduziert werden.

5 - 5 - Business Impact Assessment Auswirkungen auf die Unternehmen Die konkreten Auswirkungen auf die KMU-Finanzierung (wie Auswirkungen auf das Zinsgefüge) müssen jedenfalls geklärt werden, bevor verbindliche Regeln verabschiedet werden. Dies entspricht auch dem Willen des Europäischen Rates, siehe European Charter for Small Businesses, die vom Europäischen Rat von Feira angenommen wurde, und vom Europäischen Rat in Stockholm als wichtiges Instrument zur Verbesserung des Umfeldes und der Rahmenbedingungen für die Unternehmen bezeichnet wurde. Die Small Business Charter verlangt business impact assessments: New regulations at national and community level should be screened to assess their impact on small enterprises and entrepreneurs. Wir begrüßen daher, daß der Europäische Rat von Barcelona (15./ ) die Kommission aufgefordert hat, einen Bericht über die Auswirkungen der Baseler Überlegungen auf alle Sektoren der europäischen Wirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der KMU vorzulegen. Laut Plänen der Kommission soll diese Studie erst im späten Herbst 2003 vorliegen. Im vierten Quartal 2003 soll aber schon der Baseler Akkord beschlossen werden! Eine verspätete Vorlage der Studie erhöht die Wahrscheinlichkeit von Abweichungen der im EU-Raum verbindlichen Richtlinie vom neuen Baseler Akkord und ist möglicherweise nachteilig für die Wirtschaft im allgemeinen und die KMU im speziellen. Es ist notwendig, daß alle erforderlichen Informationen in der 3. Konsultationsrunde (Mai Juli 2003) vorliegen, somit auch die vom Europäischen Rat verlangte Studie, oder - wenn nicht möglich - zumindest Zwischenergebnisse. Auch die Ergebnisse der QIS 3 sollten, wenn sie vorliegen, möglichst transparent sein. Rückfragen an: Mag. Erich Kühnelt Wirtschaftskammer Österreich Abteilung für Finanz- und Handelspolitik Wiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien Österreich Tel.: Fax: Erich.Kuehnelt@wko.at Mag. Robert Andrecs EU-Büro der Wirtschaftskammer Österreich Avenue de Cortenbergh 30 B-1040 Brüssel Belgien Tel: Fax: robert.andrecs@eu.austria.be

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