Anlagen. zur. Allgemeinen Dienstanweisung. Freiwillige Feuerwehr. Stadt Kleve

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1 Freiwillige Feuerwehr der Stadt Kleve Anlagen zur Allgemeinen Dienstanweisung Freiwillige Feuerwehr Stadt Kleve

2 Inhaltsverzeichnis Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3a: Anlage 3b: Anlage 4: Anlage 5: Anlage 6: Anlage 7: Anlage 8: Anlage 9: Anlage 10: Anlage 11: Namentlich benannte Einheitsführer der Feuerwehr Kleve Einsatzleiter Organisation der Feuerwehr Kleve Einsatzorganisation der Feuerwehr Kleve Aufgaben der Einheitsführer Aufgaben der Fachbereiche Musteraufnahmeantrag Ausbildungsschema Jährliche Belehrungen und Aufgaben Bekleidungskonzept Funktions- und Qualifikationskennzeichnungen Standardeinsatzregeln (SER)

3 Anlage 1: Namentlich benannte Einheitsführer der Feuerwehr Kleve Löschzug Kleve Löschzugführer: Jürgen Buil Stellvertreter: Daniel Scholz Thomas Riegeler Löschzug Materborn Löschzugführer: Roland Verhoeven Stellvertreter: Christoph Koenen Löschzug Kellen Löschzugführer: Ralf van Berkum Stellvertreter: Wolfgang Drop Rolf Tepest Löschzug Rindern Löschzugführer: Daniel Kuhnke Stellvertreter: Carsten Luipers Löschgruppe Reichswalde Löschgruppenführer: Achim Radermacher Stellvertreter: Manuel Thiele Heinrich Graven jr. Löschgruppe Donsbrüggen Löschgruppenführer: Werner Peters Stellvertreter: Wolfgang de Haan Löschgruppe Wardhausen-Brienen Löschgruppenführer: Hans-Josef Janssen Stellvertreter: Manfred Goris Löschgruppe Griethausen Löschgruppenführer: Jürgen van Acken Stellvertreter: Peter Look Löschgruppe Düffelward Löschgruppenführer: Udo van Brackel Stellvertreter: Frank Neyenhuys Löschgruppe Schenkenschanz Löschgruppenführer: Michael Schweers Stellvertreter: kommissarisch: Heiner Evers Löschgruppe Warbeyen Löschgruppenführer: Wolfgang Küster Stellvertreter: Matthias van Linn Löschgruppe Keeken Löschgruppenführer: Franz Cleusters: Stellvertreter: geschäftsführend: Heinz Köhler Jugendfeuerwehr Stadtjugendfeuerwehrwart: kommissarisch: Andreas Nelleßen Stellvertreter: kommissarisch: Nadine Nelleßen Musikzug Zugführer: Anja Verstraaten Stellvertreter: Eberhard Petry Spielmannszug Zugführer: Manfred Mülders Stellvertreter: Tobias Grundmann

4 Anlage 2: Einsatzleiter Bestellte Einsatzleiter: Bestellte Einsatzleiter der Feuerwehr sind: a) bei Einsätzen von taktischen Einheiten bis zur Größe einer Gruppe der örtlich zuständige Einheitsführer unter der Voraussetzung, dass die Mindestqualifikation Gruppenführer vorliegt, b) bei Einsätzen von taktischen Einheiten bis zur Größe eines erweiterten Zuges der örtlich zuständige Einheitsführer unter der Voraussetzung, dass die Mindestqualifikation Zugführer vorliegt, c) bei Einsätzen von taktischen Einheiten über einen erweiterten Zug hinaus, der örtlich zuständige Einheitsführer unter der Voraussetzung, dass die Mindestqualifikation Verbandsführer vorliegt. d) Unabhängig von Art und Umfang der eingesetzten Einheiten der Leiter der Feuerwehr, der stellvertretende Leiter der Feuerwehr, der C-Dienst. Liegt bei den unter den Punkten a) bis c) genannten Personen die erforderliche Qualifikation nicht vor, verbleibt die Einsatzleitung bis zum Eintreffen eines entsprechend qualifizierten Einsatzleiters bei dem zuerst am Einsatzort eintreffenden oder bisher dort tätigen Einheitsführer mit der für den Einsatz notwendigen Mindestqualifikation gem. den Punkten a) bis c). Örtlich zuständige Einheitsführer sind die in der Anlage 1 benannten Einheitsführer im jeweils zugewiesenen Einsatzbereich der Einheit. Die Einheitsführer werden bei Abwesenheit durch die Stellvertreter vertreten. Die unter d) benannten Einsatzleiter können bei Einsätzen im Stadtgebiet Kleve jederzeit die Einsatzleitung übernehmen. Die Übernahme der Einsatzleitung innerhalb der unter d) genannten Einsatzleiter ist lediglich der Leitung der Feuerwehr möglich. Die Übernahme der Einsatzleitung vom stellvertretenden Leiter der Feuerwehr ist nur dem Leiter der Feuerwehr möglich. Übernahme der Einsatzleitung: Vor Übernahme der Einsatzleitung muss eine Lageeinweisung erfolgen. Die Übernahme der Einsatzleitung muss immer klar formuliert oder durch konkludentes Handeln deutlich erkennbar sein. ( Ich übernehme die Einsatzleitung. Übernehmen Sie die. sowie Habe die Einsatzleitung an. übergeben, etc. ). Die Übergabe und Übernahme der Einsatzleitung ist in geeigneter Form den nachgeordneten Einsatzkräften bekannt zu geben und zu dokumentieren.

5 Anlage 3a: Organisation der Feuerwehr Kleve Leitung der Feuerwehr Geschäftsführung Stab FB 1: Personal FB 2: Einsatzvorbereitung FB 3: Aus- u. Weiterbildung FB 5: Öffentlichkeitsarbeit Löscheinheiten Musikzug Jugendfeuerwehr Spielmannszug

6 Anlage 3b: Einsatzorganisation der Feuerwehr Kleve Leitung der Feuerwehr C-Dienst ABC-Zug IUK / EL - Gruppe AbStuSi - Gruppe Vers-Gruppe LZ 1 LZ 2 LZ 3 LZ 4 LZ 5

7 Anlage 4: Aufgaben der Einheitsführer (1) Die dem Leiter der Feuerwehr nachgeordneten Angehörigen der Wehr sind verpflichtet, ihn nach Kräften zu unterstützen. Die Einheitsführer sollen persönlich und fachlich für dieses Amt geeignet sein. Zur fachlichen Eignung eines Löschgruppenführers ist u. a. der Dienstgrad eines Brandmeisters, zur fachlichen Eignung eines Löschzugführers der Dienstgrad eines Brandinspektors erforderlich. Die Einheitsführer und jeweils bis zu zwei Stellvertreter werden vom Leiter der Feuerwehr ernannt. (2) Die Aufgaben des Einheitsführers umfassen insbesondere: a. Planung und Durchführung von Übungen und Unterrichtserteilung nach dem vom ihm aufgestellten und durch den Leiter der Feuerwehr genehmigten Dienstplan. Die in der Anlage 7 aufgeführten jährlichen Belehrungen und Aufgaben sind in den Dienstplan mit aufzunehmen. b. Führen einer Anwesenheitsliste für die im Dienstplan festgesetzten Übungen und Unterrichtserteilungen sowie planbaren Dienste. c. Einhaltung aller für den Feuerwehrdienst sowie für sonstige dienstliche und sonstige angeordnete Veranstaltungen relevanten Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Anweisungen (FSHG, LVO, FwDVen, UVV, Dienstanweisungen etc.). d. Führen und Kontrolle der Atemschutznachweise auf Richtig- und Vollständigkeit. Beachtung des jährlichen nach der FwDV 7 vorgeschriebenen Mindestanforderungen für jeden einheitszugehörigen Atemschutzgeräteträger. e. Jährliche Durchführung einer Dienstbesprechung (Jahreshauptversammlung) mit allen Kameraden der Einheit. Der Termin ist dem Leiter der Feuerwehr rechtzeitig bekannt zu geben. f. Vertretung der Belange der Einheit gegenüber der Leitung der Feuerwehr. g. Teilnahme an Dienstbesprechungen. h. Pflege der Kameradschaft sowohl der aktiven Mitglieder der Einheit als auch der Ehrenabteilung und des Feuerwehrgedankens vor Ort. i. Beachtung der Pflege der persönlichen Ausrüstung, der Fahrzeuge, sonstiger Geräte und des Gerätehauses und Benennung eines hierfür geeigneten Geräteswartes. j. Mitteilung an den Leiter der Feuerwehr bei längerer Ortsabwesenheit (Urlaub, berufliche Fortbildung etc.). k. Mitteilung an den Leiter der Feuerwehr bei Ortsabwesenheit und im Falle von geselligen Veranstaltungen der gesamten Einheit. l. Erstellung von Unfallmeldung und Schadensanzeige unmittelbar nach entsprechenden Ereignissen.

8 Anlage 5: Aufgaben der Fachbereiche Geschäftsführung Administrative Aufgaben des Stadtfeuerwehrverbandes Kassenführung Sterbekasse Feuerwehrerholung Fachbereich 1: Personal Personalverwaltung Führen der Personalübersichten Erstellung von Vorschlagslisten für o Ehrungen o Beförderungen o Aus- und Fortbildungen Erstellung von Bescheinigungen und Urkunden Koordinierung von Aufnahmen, Austritten und Übernahmen Prüfung von Personalunterlagen, insbesondere Führerscheine und Voraussetzungen für AGT Fachbereich 2: Einsatzvorbereitungen Fachbereich 3: Ausbildung Planung, Organisation und Durchführung von Lehrgängen, z.b. o Grundausbildung (Modul 1 und 2) o Absturzsicherung o Technische Hilfeleistung o Kettensägeführer Planung, Organisation und Durchführung von Fortbildungen Fachbereich 5: Öffentlichkeitsarbeit Beratung in allen Medienbelangen Unterstützung bei Veranstaltungen in der Öffentlichkeit Internetauftritt und neue Medien Entwurf von Pressemitteilungen Zusammenarbeit mit der Pressestelle der Stadt Kleve

9 Anlage 6: Formulare a. Aufnahmeantrag Feuerwehr Kleve b. Bescheinigung AGT Vorlage bei Beginn eines AGT-Lehrgangs c. Bescheinigung ABC I Vorlage bei Beginn eines ABC I-Lehrgangs d. Antrag auf Dienstzeitverlängerung e. Verpflichtungserklärung Führerschein Klasse C

10 Anlage 7: Ausbildungsschema Basisausbildung: Ausbildung Ausbildung zum Truppmann Modul 1 (Grundausbildung) Voraussetzung Aufnahme in die Feuerwehr Ausbildung zum Truppmann Modul 2 (Grundausbildung) Truppmann Modul 1 Standortbezogene Ausbildung an Feuerwehrfahrzeugen und -geräten Truppmann Modul 1 Ausbildung zum Sprechfunker Truppmann Modul 1 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger Sprechfunker Gültige G26 Ausbildung zum Truppführer Truppmann Modul 2 AGT (Einsatztauglich) Gültige G26 Weiterbildung auf Kreisebene: Ausbildung Voraussetzung Maschinist Truppmann Modul 2 Sprechfunker Drehleitermaschinist Maschinist Truppführer ABC I Truppführer AGT (Einsatztauglich) Gültige G 26

11 Weiterbildung auf Stadtebene: Ausbildung Voraussetzung Absturzsicherung Teil 1 Truppmann Modul 2 G26 Absturzsicherung Teil 2 AbStuSi Teil 1 G 26 Wärmebildkamera Truppmann Modul 1 Technische Hilfeleistung Truppführer Führerschein Klasse C Maschinist regelmäßige Dienstbeteiligung Bedienung von Einsatzleitwagen Truppführer Atemschutznotfall AGT G 26 Realbrandausbildung Teil 1 AGT G 26 Realbrandausbildung Teil 2 Realbrandausbildung 1 G 26 Motorsägenführer Modul A Truppmann Modul 2 Tauglichkeit Motorsägenführer Modul B Modul A Tauglichkeit Motorsägenführer Modul D Modul B Tauglichkeit

12 Grundsätze der Ausbildung für die Feuerwehr Kleve: Die Ausbildung zum Truppführer soll innerhalb von vier Jahren erfolgen. Die Grundausbildung soll innerhalb der ersten zwei Jahre erfolgen. Grundsätzlich ist jährlich maximal ein Lehrgang auf Kreisebene vorzusehen. Die Basisausbildung wird durch den Fachbereich 1 koordiniert. Die Führerscheinausbildung der Klasse C wird durch die Feuerwehr der Stadt Kleve gefördert. Sie ist an eine Verpflichtungserklärung gebunden.

13 Anlage 8: Jährliche Belehrungen und Aufgaben Allgemeine Dienstanweisung der Feuerwehr der Stadt Kleve Unfallverhütung Inanspruchnahme von Sonderrechten Einsatz von Rettungshubschraubern Verhalten bei Flugunfällen Verhalten bei Brandsicherheitswachen

14 Anlage 9: Bekleidungskonzept

15 Anzug Ausstattung Funktion Dienstanzug Dienstblouson Alle Mitglieder Tuchhose weißes Hemd (½-Arm) Dienstgradabzeichen für Jacke (mit Knopffixierung) Dienstgradabzeichen für Hemd (ohne Knopf) Krawatte (Damen- bzw. Herren) Dienstmütze Wetterschutzjacke Poloshirt (½-Arm) Pullover Gürtel Dienstanzug - Sakko Sakko weißes Hemd (ganz-arm) Arbeitsanzug Arbeitsblouson Arbeitshose Einsatzanzug Überjacke Überhose Helm mit Visier Feuerwehrstiefel Feuerwehrsicherheitsgurt Handschuhe zur Brandbekämpfung Handschuhe zur technischen Hilfeleistung Namensschilder (Klett) Persönlicher Atemanschluss Flammschutzhaube Bandschlinge Leichte Einsatzkleidung Schwimmweste JF Übungsanzug JF-Helm JF-Blouson JF-Bundhose JF-Parka Handschuhe JF-Stiefel Poloshirt DJF-Schirmmütze Namensschilder (Klett) Gürtel Wehrführung Einheitsführung musiktreibende Mitglieder Wehrführung Gerätewarte Ausbilder Jugendwarte Feuerwehreinsatzkräfte Atemschutzgeräteträger Bootsbesatzungen (max. 6 pro Boot) Mitglieder Jugendfeuerwehr

16 Anlage 10: Funktions- und Qualifikationskennzeichnungen Funktionswesten: Farbe: Blau Gruppenführer Farbe: Grün Zugführer Farbe: Violett Notfallseelsorger Farbe: Weiß Abschnittsleiter (mit Beschriftung Abschnittsleiter) oder Atemschutzüberwachung Farbe: Gelb Einsatzleiter (mit Beschriftung Einsatzleiter) sofern nicht die Einsatzleitung durch den Gruppenführer oder den Zugführer mit entsprechender Kennzeichnung wahrgenommen wird oder Einsatzleitungsgehilfen Grundsätze: Funktionswesten sind bei Übung und Einsätze durch alle Einsatzkräfte zu tragen, die in der jeweiligen Funktion eingesetzt sind. Bei Wechsel der Funktion ist die Funktionsweste zu übergeben. Jede Funktion kann nur einmal besetzt sein. Funktionswesten sind nicht personenbezogen.

17 Qualifikationskennzeichen: Qualifikation: Gruppenführer Dienstgrad: BM, OBM, HBM Kennzeichen: ein roter Streifen auf beiden Helmseiten Qualifikation: Zugführer Dienstgrad: BI Kennzeichen: zwei rote Streifen auf beiden Helmseiten Qualifikation: Führer von Verbänden Dienstgrad: BOI, StBI Kennzeichen: ein roter Ring A Qualifikation: Atemschutzgeräteträger einschl. Erfüllung der Voraussetzungen gem. FwDV 7 Kennzeichen: A stirnseitig auf Helm Grundsätze: Die Qualifikationskennzeichnung ist durch jeden zu tragen, der die jeweilige Qualifikation durch Lehrgang nachgewiesen hat und in den entsprechenden Dienstgrad befördert wurde.

18 Anlage 11: Standardeinsatzregeln (SER) a. Brandsicherheitswache b. Einsatz bei Brandmeldeanlagen c. Einsatz bei Ölspur / auslaufende Betriebsstoffe d. Einsatz bei Gasgeruch e. Handgriffe des Maschinisten

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