Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Zuckerrüben

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/9619 Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Zuckerrüben Vorbemerkung der Fragesteller DieAgro-GentechnikisteineRisikotechnologie,derenChancenundGefahreninDeutschland,derEUundweltweitseitJahrenkontroversdiskutiertwerden.DiefürdenAnbauinderEUzugelassenengentechnischveränderten KulturpflanzenMON810 (Mais)undAmflora (Kartoffel)werdenimJahr 2012inDeutschlandnichtangebaut.DerAnbauvonMON810istderzeitin derbundesrepublikdeutschlandverboten.freisetzungsversuchesindjedoch mitunterschiedlichengentechnischverändertenpflanzenoderorganismen möglich. DieFirmaKWSSAATAGhateinenAntragaufFreisetzungvongentechnischverändertenZuckerrübenandenStandortenNortheim/Stöckheimund Üplingengestellt.DieFreisetzungensollenvon2012bis2018durchgeführt werden.imschaugarteninüplingensollendieh7-1zuckerrübennurzu Schauzwecken,alsoohnewissenschaftlicheBegleituntersuchungen,freigesetztwerden.DieFreisetzungderH7-1Zuckerrübenwurdeimsogenannten vereinfachtenverfahrenam16.märz2012durchdasbundesamtfürverbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) genehmigt. DasvereinfachteVerfahrenwurdemitderletztenNovelledesGesetzeszur RegelungderGentechnik (Gentechnikgesetz GenTG)eingeführt.Dadurch könnenweitereversuchsflächenananderenalsdenursprünglichgenehmigten Standortennachgemeldetwerden,ohnedassderenspezifischegeographische oderanderebesonderheiteninbezugaufdiefreisetzungvonzuckerrüben erneutstandortbezogengeprüftwerden,undohnedassdieöffentlichkeitbeteiligtwird.dieseregelungwurdeimgesetzgebungsverfahrenimdeutschen Bundestag scharf kritisiert. 1.WelcheFreisetzungenvongentechnischverändertenPflanzenbzw.OrganismensollenimJahr2012stattfinden (bittegetrenntnachneuengenehmigungen und bereits laufenden Freisetzungen)? ZurBeantwortungderFrageistzuunterscheidenzwischendemVorliegenvon fürdasjahr2012gültigenfreisetzungsgenehmigungenunddentatsächlichen DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürErnährung,Landwirtschaftund Verbraucherschutz vom 24. Mai 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode InanspruchnahmendieserGenehmigungen,welcheüberdasStandortregister angezeigt werden. FürdasJahr2012besitzenfolgendeFreisetzungsgenehmigungennochGültigkeit, die bereits vor 2012 erteilt worden sind: Az ,gentechnischveränderteKartoffeln,BetreiberSolavista GmbH & Co KG Az ,gentechnischveränderteKartoffeln,BetreiberSolavista GmbH & Co KG Az ,gentechnischveränderteKartoffeln,BetreiberBayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Az ,gentechnischveränderteKartoffeln,BetreiberBayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Az ,gentechnischveränderteKartoffeln,BetreiberBASF Plant Science Company GmbH Az ,gentechnischveränderterMais,BetreiberSyngenta Seeds GmbH Az ,gentechnischveränderteKartoffeln,BetreiberUniversität Rostock Az ,gentechnischveränderterMais,BetreiberMonsantoAgrar Deutschland GmbH Az ,gentechnischverändertePetunien,BetreiberUniversität Rostock Az ,gentechnischveränderteKartoffeln,BetreiberUniversität Rostock Az ,gentechnischveränderteKartoffeln,BetreiberBASF Plant Science Company GmbH Az ,gentechnischveränderterMais,BetreiberPioneerHi- Bred Northern Europe Az ,gentechnischveränderterMais,BetreiberPioneerHi- Bred Northern Europe Az ,gentechnischveränderterSommerweizen,BetreiberUniversität Rostock Az ,gentechnischveränderteZuckerrüben,BetreiberMonsanto Agrar Deutschland GmbH. FürdasJahr2012besitztfolgendeFreisetzungsgenehmigungGültigkeit,die 2012 erteilt worden ist: Az ,gentechnischveränderteZuckerrüben,BetreiberKWS Saat AG. FürdasJahr2012wurdenfolgendeFreisetzungsanträgefürvollständigerklärt, fürdiediezulassungsverfahrenabernochnichtabgeschlossensind (Stand: 15.Mai 2012): Az ,gentechnischveränderterTabak,BetreiberUniversität Rostock Az ,gentechnischveränderteBakterien,BetreiberIntervetInternational B.V.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/9817 DietatsächlicheDurchführungderFreisetzungistdemBundesamtfürVerbraucherschutzundLebensmittelsicherheitgemäß 16aGenTGspätestensdrei Werktage vor der Freisetzung mitzuteilen. Derzeit (Stand:15.Mai2012)liegendemBundesamtfürVerbraucherschutz undlebensmittelsicherheitfolgendemitteilungenzurtatsächlichendurchführung einer Freisetzung im Jahr 2012 vor: Az ,gentechnischveränderteKartoffeln,BetreiberBASF PlantScienceCompanyGmbH,StandortBaalberge/Bernburg (Sachsen-Anhalt) und Standort Gatersleben/Seeland (Sachsen-Anhalt) Az ,gentechnischveränderteZuckerrüben,BetreiberMonsanto Agrar Deutschland GmbH, Standort Gerbitz (Sachsen-Anhalt) Az ,gentechnischveränderterMais,BetreiberPioneer Hi-BredNorthernEurope.MitÄnderungsmitteilungvom14.Mai2012hat derbetreiberdiebeendigungdesfreisetzungsvorhabensangezeigt.somit wurde der Versuch am Standort Ausleben (Sachsen-Anhalt) nicht ausgesät. DerBundesregierungistnichtbekannt,ob undggf.wann imrahmender Mitteilungspflichtgemäß 16aGenTGnochweitereFreisetzungsdurchführungenfürdasJahr2012imRahmengültigerFreisetzungsgenehmigungbeim BundesamtfürVerbraucherschutzundLebensmittelsicherheiteingehenwerden. 2.FürwelchebereitsgenehmigtenFreisetzungsversucheistimJahr2012 eine Nachmeldung im vereinfachten Verfahren möglich? AnwelchenStandortensindsolcheNachmeldungennachInformationen der Bundesregierung zu erwarten bzw. wahrscheinlich? GültigeFreisetzungsgenehmigungenfürdasJahr2012,beideneneineNachmeldung nach dem vereinfachten Verfahren möglich ist, sind: Az ,gentechnischveränderteKartoffeln,BetreiberSolavista GmbH & Co KG Az ,gentechnischveränderteKartoffeln,BetreiberSolavista GmbH & Co KG Az ,gentechnischveränderteKartoffeln,BetreiberBayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Az ,gentechnischveränderteKartoffeln,BetreiberBASF Plant Science Company GmbH Az ,gentechnischveränderterMais,BetreiberSyngenta Seeds GmbH Az ,gentechnischveränderterMais,BetreiberMonsantoAgrar Deutschland GmbH Az ,gentechnischveränderteKartoffeln,BetreiberBASF Plant Science Company GmbH Az ,gentechnischveränderterMais,BetreiberPioneerHi- Bred Northern Europe Az ,gentechnischveränderterMais,BetreiberPioneerHi- Bred Northern Europe Az ,gentechnischveränderteZuckerrüben,BetreiberMonsanto Agrar Deutschland GmbH Az ,gentechnischveränderteZuckerrüben,BetreiberKWS Saat AG.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Nachmeldungen von Standorten im Jahr 2012: ImRahmenderFreisetzungsgenehmigungAz wurdeimJahr 2012fürdieStandorteBaalberge/Bernburg (Sachsen-Anhalt)undGatersleben/ Seeland (Sachsen-Anhalt)dieFreisetzungvongentechnischverändertenKartoffelngemäßNummer6.1desAnhangszu94/730/EGnachgemeldet.Für beidegenanntestandorteliegtdembundesamtfürverbraucherschutzund LebensmittelsicherheiteineMitteilungfürdietatsächlicheDurchführungder Freisetzung im Jahr 2012 gemäß 16a GenTG vor. ImRahmenderFreisetzungsgenehmigungAz wurdeimJahr 2012fürdenStandortAusleben,OTÜplingen (Sachsen-Anhalt),dieFreisetzungvongentechnischverändertenZuckerrübengemäßNummer6.1desAnhangszu94/730/EGnachgemeldet.DietatsächlicheDurchführungderFreisetzungistdemBundesamtfürVerbraucherschutzundLebensmittelsicherheitgemäß 16aGenTGspätestensdreiWerktagevorderFreisetzungmitzuteilen. Derzeit (Stand:15.Mai2012)liegtdemBundesamtfürVerbraucherschutz keine solche Mitteilung für den genannten Standort vor. DerBundesregierungliegenkeineInformationendarübervor,obundggf.an welchenstandortenweiterenachmeldungenvonfreisetzungengentechnisch veränderterorganismenimvereinfachtenverfahrenimrahmengültigerfreisetzungsgenehmigungen zu erwarten bzw. wahrscheinlich sind. 3.WelcheInformationenliegenderBundesregierung (bzw.dembvl)bezüglichderfreisetzungvongentechnischverändertenzuckerrüben (Antrag Az. 192) hinsichtlich eines Betreiberwechsels im Jahr 2011 vor? Wer ist der neue Betreiber der Freisetzung? Warum wurde der Wechsel nicht im Standortregister vermerkt? WelcheGründesindfürdiesenBetreiberwechselbekannt,undwelche KonsequenzenhateinsolcherBetreiberwechselhinsichtlicherneuterforderlicher Prüfungen eines Freisetzungsantrags? DieKWSSaatAGhatdasBVLgemäß 21GenTGmitSchreibenvom20.Juni 2011schriftlichinKenntnisgesetzt,dassderbisherigeBetreiberderFreisetzung ,diePlantaAngewandtePflanzengenetikundBiotechnologie GmbH,aufdemWegeeinesBetriebsübergangesmitallenRechtenundPflichten aufseinebisherigemuttergesellschaft,diekwssaatag,übertragenwird. DieinnerbetrieblichenGründefürdenBetriebsübergangsindderBundesregierung/BVLnichtbekannt.DaesimZugediesesBetriebsübergangeswedereinen WechselderverantwortlichenPersonenderProjektleitungunddesBeauftragten fürdiebiologischesicherheitgabnochsonstigenach 21GenTGmeldepflichtigenÄnderungenzumFreisetzungsvorhabenvorgesehenwaren,wareine erneute Prüfung der erteilten Genehmigung nicht erforderlich. ImallgemeinzugänglichenTeildesStandortregisterwerdendiein 16aAbsatz4GenTGabschließendaufgezähltenInformationenveröffentlicht (BezeichnungundspezifischeErkennungsmarkerdesGVO,seinegentechnisch veränderteneigenschaften,dasgrundstückderfreisetzungoderdesanbaus sowiedieflächengröße).informationenüberdenbetreibersindgesetzlich nichtvorgesehen.dieaufderhomepagedesbvlüberdasstandortregistererreichbaren DetailszuFreisetzungsvorhaben sindeinefreiwilligeserviceleistungdesbvlundstellendensachstandzumzeitpunktdererteilungdergenehmigungdar.siesindnichtteildesstandortregisters.spätereänderungen wiebeispielsweiseänderungeninderpersondesbetreiberswerdendortnicht vermerkt.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WelcheInformationenliegenderBundesregierungbezüglichderUmwelteffektedesEventsH7-1ausdemFreisetzungsversuchmitgentechnisch verändertenzuckerrüben (AntragAz.215)bishervor,undwelche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? DerAntragzurFreisetzungvongentechnischverändertenZuckerrübenH7-1, Az ,wurdeam16.März2012beschieden.Bisherwurdevonder FreisetzungsgenehmigungnochkeinGebrauchgemacht.Daherliegennoch keineberichteüberergebnissezumöglichenumwelteffektenausdemfreisetzungsversuchaz mitgentechnischverändertenzuckerrüben H7-1 vor. 5.AufwelchekonkretenUntersuchungsergebnissezuUmwelteffektender ZuckerrübeH7-1ausAnträgenzumInverkehrbringenbeziehtsichdas BVL im Genehmigungsbescheid? DasBVLbeziehtsichinsbesondereaufUntersuchungsergebnissezumöglichen Umwelteffekten,welcheimZusammenhangmitdemAntragaufInverkehrbringenEFSA-GMO-DE eingereichtwurden.DasBVLhataufErsuchen dereuropäischenbehördefürlebensmittelsicherheit (EFSA)gemäßArtikel6 Absatz3Buchstabecbzw.Artikel18Absatz3BuchstabecderVerordnung (EG)Nr.1829/2003alszuständigenationaleBehördenachArtikel4derRichtlinie2001/18/EGzudemAntrageineUmweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.imzugederuvpwurdenvorgelegteuntersuchungsergebnissezu denthemenüberdauerungundausbreitungsfähigkeit,genübertragung,wechselwirkungenmitnichtzielorganismen,effekteaufdiemenschlicheundtierischegesundheit,effekteaufbiogeochemischeprozessesowieeffektespezifischeranbau-,management-underntetechnikenbewertet.dieuvpwurde Ende2010abgeschlossen.AufGrundlagedesErgebnissesderUVPlieferteder AntragstelleraufNachfragedurchdieEFSAam15.April2011weitereInformationen,u.a.auchzuUmweltwirkungenderH7-1-Zuckerrübe,andieEFSA. DieerarbeitetenErgebnisseundSchlussfolgerungendesBVLunddiebenanntenweiterenInformationendesAntragstellersandieEFSAwurdenfürdieBewertung des Freisetzungsantrags (Az ) herangezogen. 6.WelcheUntersuchungenwurdenspezifischbeiderH7-1Zuckerrübe durchgeführt,welcheergebnisseliegenvor,undwosinddieergebnisse öffentlich zugänglich? Wenn sie nicht öffentlich zugänglich sein sollten, warum nicht? 8.WelchewissenschaftlichenUntersuchungenzuUmwelteffektenundzu UntersuchungenzuNicht-ZielorganismenausFreisetzungsversuchenmit H7-1ZuckerrübeninderBundesrepublikDeutschlandlagendemBVLbei der Bearbeitung des Antrags Az. 215 vor? WasgenauwurdeüberwelchenZeitraumvonwemuntersucht,welcheErgebnisse liegen vor, und wie und von wem wurden diese bewertet? Wo sind diese Studien öffentlich zugänglich? Wenn sie nicht öffentlich zugänglich sein sollten, warum nicht? Die Fragen 6 und 8 werden gemeinsam beantwortet. BeiderH7-1-ZuckerrübewurdenvomAntragstellerspezifischeUntersuchungenunteranderemzurmolekulargenetischenCharakterisierung (z.b.ort,umfangundstabilitätdestatsächlichübertragenenerbgutsimgenomderempfängerpflanze,funktiondesübertragenengensinverschiedenenteilender H7-1-Zuckerrübe),zumVerhaltenderH7-1-ZuckerrübeimVergleichzurun-

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode verändertenausgangspflanze (z.b.gestalt,vitalität,krankheitsanfälligkeit, Überlebensfähigkeit,Fortpflanzung,VermehrungsfähigkeitundStabilitätder übertrageneneigenschaft),zurphysikochemischen,biochemischenundfunktionalencharakterisierungdesinderh7-1-zuckerrübeneuerzeugtenproteins undzurvergleichendenernährungsphysiologischenundtoxikologischen CharakterisierungderH7-1-Zuckerrübe (z.b.vergleichendeanalysederinhaltsstoffeeinschließlichderantinutritiveundsekundärermetabolite,tierfütterungsexperimente)sowiezurinteraktionmitnichtzielorganismensowiezu ReaktionenaufbiotischeundabiotischeStressorendurchgeführtundvorgelegt. DieErgebnissedergenanntenUntersuchungenzeigen,dassdieH7-1-Zuckerrübe abgesehen von der Toleranz gegenüber dem herbiziden Wirkstoff GlyphosatvergleichbaristmitnichtgentechnischverändertenZuckerrüben.Ausden ErgebnissenergebensichkeineHinweiseaufunerwünschteWirkungender H7-1-ZuckerrübeaufdiemenschlicheundtierischeGesundheitoderunerwünschteWechselwirkungenmitderdieUmweltimAgrarökosystemundim Naturraum.FeldversuchemitderH7-1-ZuckerrübeausDeutschlandausdem Jahre2008fanden (zusammenmitdatenweiterereuropäischerfreisetzungen) insbesondereeingangineinemstudienreportausdemjahr2010alsnachgelieferteinformationzumantragaufinverkehrbringenefsa-gmo-de , derdieinteraktionmitnichtzielorganismensowiedieumweltinteraktionder H7-1-ZuckerrübezumGegenstandhat.ImRahmenderBewertungdesFreisetzungsantrageswurdenBenehmenserklärungendesRobertKoch-Institutes (RKI),desBundesinstitutesfürRisikobewertung (BfR)unddesBundesamtes fürnaturschutz (BfN)sowieeineStellungnahmedesJuliusKühn-Institutes (JKI)eingeholt.AllegenanntenBehördenhattenZugangzudenobendargestelltenUntersuchungen.NebendiesenBewertungenwurdenaucheineBewertungderZentralenKommissionfürdieBiologischeSicherheitundStellungnahmen der betroffenen Länder berücksichtigt. DieErgebnissedernachgefragtenStudienzuspezifischenUntersuchungenzur H7-1-ZuckerrübesindindenjeweiligenAntragsunterlagendargestellt.DieUnterlagenzudenAnträgenaufGenehmigungderFreisetzungderH7-1-ZuckerrübeinDeutschland,Az ,Az undAz , wurdenimrahmenderöffentlichkeitsbeteiligungzugänglichgemacht.die UnterlagenzudenAnträgenaufInverkehrbringen (EFSA-GMO-UK , EFSA-GMO-DE )könnenbeiderEuropäischenBehördefürLebensmittelsicherheit angefordert werden. 7.WievieleAnträgeaufGrundlagedesUmweltinformationsgesetzeswurden zudenfreisetzungsversuchenantragaz.192undaz.215vonwemeingereicht? Wann wurden sie gestellt, und wann wurden sie wie beantwortet? ZudemFreisetzungsversuch wurdenvon2007bis2012sieben AnträgenachdemUmweltinformationsgesetz (UIG)beimBVLeingereicht. EinAntragerfolgtevoneinerPrivatpersonundsechsAnträgevonInstitutionen bzw.unternehmen.denantragstellernwurdeninnerhalbdergesetzlichenfrist die gewünschten Unterlagen zugesendet (Antrag und Zwischenberichte). ZudemFreisetzungsversuch wurdenvon2011bis2012dreiAnträgevonInstitutioneneingereicht.ZweiAntragstellernwurdeninnerhalbder gesetzlichenfristderantragunddiebekanntmachungzugesendet.einantrag wurdeinnerhalbdergesetzlichenfristabgelehnt,dasicheinteildesauskunftsersuchensnichtaufumweltinformationenbezogunddasbvlüberdie außerdembegehrteninformationennichtimsinnedes 2Absatz4UIGverfügt.DerAntragstellerwurdeandieEFSAverwiesen,beidererseinenInformationsanspruch geltend machen kann.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WelcheBegründungzurZulassungimvereinfachtenVerfahrenliegender Bundesregierung für Antrag Az. 215 vor? SinddiesegemäßArtikel6Absatz5derRichtlinie90/220/EWGdesRatesvom23.April1990überdieabsichtlicheFreisetzunggenetischveränderter Organismen in die Umwelt ausreichend (bitte begründen)? DieBegründungzurAnwendungdesvereinfachtenVerfahrenswirdimPunkt III.1.5desBescheidesfürdasgenannteAktenzeichengegeben.Dortwirdauch dargelegt,warumdiezurverfügungstehendeninformationenimhinblickauf diehiereinschlägigerechtsgrundlageausreichendzuranwendungdesvereinfachten Verfahrens sind. 10.WelchekonkretenwissenschaftlichenUntersuchungensindimRahmen desfreisetzungsversuchsdergentechnischverändertenzuckerrübe (H7-1)derKWSSAATAGfürdieJahre2012bis2018imSchaugarten Üplingen als Grundlage der Genehmigung durch das BVL geplant? DasBundesamtfürVerbraucherschutzundLebensmittelsicherheit (BVL)hat am16.märz2012derkwssaatagdiegenehmigungzurdurchführung vonfreisetzungendergentechnischverändertenzuckerrübeh7-1imvereinfachtenverfahrenandenbasis-standortennortheim/stöckheim (Flurstück1 derflur12,flurstücke21/1und25/1derflur13,sowieflurstücke3/3und5 derflur15,allegemarkungstöckheim,gemeindenortheim,kreisnortheim, Niedersachsen)undAusleben (Flurstück244derFlur3,GemarkungAusleben, GemeindeAusleben,KreisBörde,Sachsen-Anhalt)indenJahren2012bis 2018erteilt.AufdemFlurstück244derFlur3,GemarkungAusleben,befinden sich der Schaugarten Üplingen sowie weitere Versuchsflächen. AlsZweckderFreisetzungenandenStandortenNortheim/StöckheimundAuslebensowieggf.weiteren,imvereinfachtenVerfahrennachzumeldenden Standorten,warenimAntragderKWSSAATAG dieerfassungundbewertungagronomischereigenschaftenundphänotypischermerkmaledergentechnischverändertenzuckerrübenwährenddervegetationsperiodeunddieerhebungvondatenzuinhaltsstoffen,derertragsleistungundderverarbeitungsqualität der Zuckerrüben angegeben. MitPressemeldungvom9.Mai2012teiltendieBetreiberdesSchaugartensin Üplingenmit,dassderSchaugartenmitgentechnischverändertenPflanzenin diesem Jahr nicht öffnen wird. 11.WiebeurteiltdieBundesregierungdieÄnderungdesVersuchszwecksder am16.märz2012genehmigtenfreisetzungdergentechnischverändertenzuckerrübeh7-1lediglichzuschauzweckenimschaugartenüplingen aus rechtlicher Sicht? WiekannauchdortdiePrüfungagronomischerParametersichergestellt werden? WannwurdedieÄnderungdesVersuchszwecksdemBVLangezeigt,und wie hat sich das BVL dazu verhalten? NachBerichteneinigerMedienhatderPressesprecherderBetreiberfirmaauf einerregionalenpresseveranstaltungaussagenzumversuchszweckderfreisetzung getroffenunddabeierklärt,dassindenkommendenjahrendiefreisetzungnurnochimschaugarteninüplingenzudemonstrationszweckenstattfindensoll.derbundesregierungbzw.dembvlgingenjedoch nachbescheiderteilungzumfreisetzungsantrag keineweiteren

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode MitteilungendesBetreiberszurgenehmigtenFreisetzung zu (Stand:15.Mai2012).DietatsächlicheDurchführungeinergenehmigtenFreisetzungmussdemBVLspätestensdreiWerktagevorBeginngemeldetwerden. FürdasJahr2012liegtvomBetreiberbisherkeineEintragunginsStandortregister zur Freisetzung vor. GemäßdemWortlautderEU-Freisetzungsrichtlinie2001/18/EGunddesGentechnikgesetzessindFreisetzungennichtaufwissenschaftlicheZweckebeschränkt,auchwenndiesinderPraxisderRegelfallist.Vielmehrverpflichtet dasdeutschegentechnikgesetzgemäß 16Absatz1zurGenehmigungserteilung,sofernunteranderemimVerhältniszumZweckderFreisetzungkeineunvertretbarenschädlichenEinwirkungenaufdiein 1Nummer1bezeichneten Rechtsgüter zu erwarten sind. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage WiekanndieUntersuchungwissenschaftlicherFragestellungenim SchaugartenÜplingengesichertwerden,wenndortdieÖffentlichkeitsarbeit und der Publikumsverkehr im Vordergrund stehen? MitwelchenkonkretenMaßnahmenwerdendortdie gleichensicherheitsvorkehrungen garantiert wieananderenstandorten,wiediebundesregierungaufdieschriftlichefrage85derabgeordnetendr.kirsten Tackmann auf Bundestagsdrucksache 17/9263 antwortete? DieGenehmigungsvoraussetzungennach 16GenTGwerdendurchdieAnordnungvonNebenbestimmungenimBescheidsichergestellt.EsliegtinderVerantwortungdesProjektleiterszugewährleisten,dassdieAnordnungender NebenbestimmungendurchentsprechendeMaßnahmenamOrtderFreisetzung,alsoauchimSchaugartenÜplingen,eingehaltenwerden.DieÜberwachungderWirksamkeitdieserMaßnahmenliegtinderZuständigkeitder Länder.DerBundesregierung/BVLliegenkeineInformationenderüberwachendenLandesbehördenvor,dassbisherdurcheineFreisetzungimSchaugartenÜplingengegenAuflagenderNebenbestimmungenverstoßenworden wäre. 13.WannwirddieBundesregierungeinenGesetzentwurfzurÄnderungdes GentechnikgesetzesdemDeutschenBundestagvorlegen,umbeispielsweiseeinenbesserenSchutzstatusfürdiegentechnikfreieImkereigesetzlich zu verankern? HinsichtlichderKoexistenzzwischendemAnbaugentechnischveränderter PflanzenundderErzeugungvonHonigundsonstigenImkereiproduktenergebensichneueFragestellungen.GeregeltsindbishernurMindestabständevon FeldernmitgentechnischverändertenPflanzenzukonventionellemundökologischemAnbau.InwieweitRegelungenzurKoexistenzzwischendemAnbau vongentechnischverändertenpflanzenundderimkereigetroffenwerden sollen,wirdgegenwärtiginnerhalbderbundesregierunggeprüft.bevoreine abschließendeentscheidungerfolgenkann,sindzunächsteineeinigungauf europäischerebeneübereineeinheitlicheauslegungundanwendungdes EU-RechtssowieweiterewissenschaftlicheErkenntnisseerforderlich.ObGesetze und Verordnungen zu ändern wären, wird noch geprüft.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WannwirddieBundesregierungpflanzenartspezifischeAnbauvorgaben fürdieamflora-kartoffelerlassen (Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung)? ÜberdieEinführungvonKoexistenzregelnfürdenAnbauvongentechnisch verändertenkartoffelnwirdgegenwärtig,imzusammenhangmitderänderungdesgentechnikgesetzes,innerhalbderbundesregierungberaten.fürden AnbauderAmflora-KartoffelliegenmitStandvom15.Mai2012imStandortregister keine Meldungen vor.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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