Stellungnahme des Bundesverbandes der Freien Berufe

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stellungnahme des Bundesverbandes der Freien Berufe"

Transkript

1 Entwurf 2012/0011 (COD) einer europäischen Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) Stellungnahme des Bundesverbandes der Freien Berufe Brüssel/Berlin, den 22. Februar 2013 Bundesverband der Freien Berufe Reinhardtstraße Berlin - Tel.: Fax: , Rue Montoyer - B-1000 Brüssel - Tel.: Fax: info-bfb@freie-berufe.de

2 Kernpunkte Einschränkung der Betroffenenrechte in Bezug auf die besondere Situation von Berufsgeheimnisträgern. Der Verordnungsentwurf kollidiert durch Art. 14, Information der betroffenen Person und Art. 15, Auskunftsrechte der betroffenen Person, mit dem deutschen Recht nach 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) und führt zu einer massiven Aufweichung bzw. Störung des bestehenden Vertrauensverhältnisses. Keine Bevormundung des Betroffenen. Betroffene müssen das Recht auf Einwilligung zur Weitergabe ihrer Daten haben. Recht auf Vergessenwerden einschränken, um die Erfüllung und ordnungsgemäße Abwicklung von Auftragsverhältnissen nicht zu gefährden. Beibehaltung der Bestellpflicht für betriebliche Datenschutzbeauftrage ab 250 Mitarbeitern. Der BFB fordert, dass den Mitgliedstaaten die Option eingeräumt wird, den für die Berufsgeheimnisträger bereits zuständigen Stellen auch die datenschutzrechtliche Aufsicht zu übertragen. Schranken zur Verarbeitung von personenbezogenen Gesundheitsdaten angemessen setzen. Maßnahmen, die der Steigerung der Effizienz im Gesundheitswesen dienen sollen, können eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten rechtfertigen. Daher sollten die in Art. 6 EU-DSGVO aufgeführten Schranken, die zu einer Interessenabwägung führen, auf das Notwendige beschränkt werden. Seite 2/7

3 I. Allgemein Stellungnahme Der BFB als Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern und Verbände vertritt die Interessen der knapp 1,2 Millionen selbstständigen Freiberufler. Diese beschäftigen über 3,1 Millionen Mitarbeiter - darunter ca. 125 Tausend Auszubildende. Gemeinsam mit ihren Mitarbeitern erzielen Freiberufler einen Jahresumsatz im engeren Sinne von mindestens 350 Milliarden Euro. Sie steuern rund 260 Milliarden Euro zum Bruttoinlandsprodukt bei und erwirtschaften so jeden zehnten Euro. Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) unterstützt grundsätzlich das mit dem Verordnungsvorschlag verfolgte Ziel, das europäische Datenschutzrecht zu harmonisieren. Die geltende Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 gibt keine hinreichenden Antworten auf die Herausforderungen der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts. Der Wandel der Informations- und Kommunikationstechnologie, die nahezu jeden Gesellschaftsbereich durchdrungen hat, führt vor den unterschiedlichen Vorschriften und Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedsländer zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Trotz dieser grundsätzlich als positiv zu wertenden Initiative der Europäischen Kommission müssen zahlreiche Regelungen und Inhalte der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU- DSGVO) kritisch hinterfragt und korrigiert werden. Unstrittig ist, dass die 15 Jahre alte Richtlinie den Herausforderungen des Internets vor allem in Bezug auf die technisch-sozialen Phänomene der sozialen Netzwerke nicht gerecht werden konnte und die neue Verordnung einem Regelungsbedarf nachkommt. Der im Januar 2012 erstellte Entwurf generiert nun aber stattdessen eine allumfassende Unwucht informativer Selbstbestimmung, die weit über die schützenswerte Privatsphäre hinausgeht und notwendige Kommunikationsräume einengt oder gar unmöglich macht. Sollte die Verordnung in der derzeitigen Fassung in Kraft treten, würde dies zu einer massiven Beeinträchtigung freiberuflicher Tätigkeit führen. Auch der im Januar 2013 vorgestellte Berichtsentwurf des zuständigen Berichterstatters Philipp Albrecht MdEP ist eher als Verschärfung in den Bereichen Auskunfts-, Dokumentations- und Informationspflichten des bisherigen Kommissionsentwurfes zu sehen. Wenig konsequent und vertrauensbildend ist dabei auch, dass das neue europäische Datenschutzrecht nicht für die europäischen Behörden gelten soll und die selbst gesetzten Standards außen vor lässt. Seite 3/7

4 Praktikable, freiberuflerspezifische Regelungen müssen in die Verordnung stärker Einzug halten. Hierzu bringt der BFB 1 im Einzelnen folgende relevante Kernpunkte in die Diskussion um die Datenschutz-Grundverordnung ein. II. Im Einzelnen 1. Verschwiegenheitspflichten und Berufsgeheimnisträger Viele Freiberufler sind Berufsgeheimnisträger. Die Verschwiegenheit zwischen seinem Patienten, Mandanten, Klienten und Kunden ist das Alleinstellungsmerkmal und nicht nur der Garant für den Erfolg des Freiberuflers, sondern für denjenigen, der dessen Beistand begehrt. Nur rückhaltlose Offenbarung kann eine umfassende Beratung sichern. Jede datenschutzrechtliche Regelung muss diesem bewährten Prinzip Rechnung tragen. Regelungen wie sie im Verordnungsentwurf in Art. 14 (Information der betroffenen Person) und Art. 15 (Auskunftsrechte der betroffenen Person) aufgeführt worden sind, bedeuten zum einen die Kollision mit deutschem Recht nach 203 StGB (Strafbarkeit der Verletzung von Privatgeheimnissen) und führen zum anderen zu einer massiven Aufweichung bzw. Störung des bestehenden Vertrauensverhältnisses. Dies zieht ein Erodieren einer der tragenden Säulen der Freiberuflichkeit nach sich. Eine mögliche Lösung, wonach die Informations- oder Auskunftspflicht dann nicht besteht, wenn die Daten einem Berufsgeheimnisträger unterliegen, könnte der 33 Abs. 2 Nr. 3 BDSG liefern. Der BFB fordert, den Mitgliedstaaten, über den derzeitigen Vorschlag des zuständigen Berichterstatters hinaus, spezifische Regelungen zu ermöglichen, die den datenschutzrechtlichen Besonderheiten bei Berufsgeheimnisträgern angemessen Rechnung tragen. 2. Einwilligung Die EU-DSGVO suggeriert zwar allgemein ein absolutes Verfügungsrecht des Betroffenen über seine Daten. Dem steht allerdings die Regelung des Art. 7 Abs. 4 EU-DSGVO entgegen, die die Einwilligung als Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ausschließt, wenn zwischen Betroffenem und Datenverarbeiter ein erhebliches Ungleichgewicht besteht. Nach 1 Mit Ausnahme der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die hierzu eine eigene Stellungnahme erstellt hat. (Stellungnahme Nr. 53/2012) Seite 4/7

5 Erwägungsgrund 34 ist dies der Fall, wenn z.b. ein Abhängigkeitsverhältnis wie bei Beschäftigungsverhältnissen besteht. Die derzeitige Formulierung bietet jedoch aus freiberuflicher Sicht Raum für heikle Analogien. Denn zwischen Freiberuflern und deren Patienten, Klienten oder Mandanten besteht immer ein strukturelles Abhängigkeitsverhältnis. Den Regelungen folgend wäre für all diese Fälle eine Einwilligung zur Datenverarbeitung stets ausgeschlossen. Dieser generelle Ausschluss der Einwilligung bedeutet damit - neben der für sich genommen schon fragwürdigen Bevormundung des Betroffenen -, dass es unmöglich wäre, personenbezogene Daten zu verarbeiten. Gerade diese sind aber zur Erbringung einer freiberuflichen Dienstleistung zwingend notwendig. Der BFB fordert, dass Art. 7 Abs. 4 gestrichen wird. 3. Recht auf Vergessenwerden und auf Löschung Vor dem Hintergrund sozialer Netzwerke erkennt der BFB grundsätzlich die Notwendigkeit des Rechts auf Vergessen oder Löschung an. Jedoch dürfen umfangreiche Betroffenenrechte nicht dazu führen, dass das Erfüllen einer freiberuflichen Tätigkeit gefährdet bzw. das Durchführen anerkannter und etablierter Dienstleistungsprozesse ver- bzw. massiv behindert wird. Da der Art. 17 und das Recht auf Vergessenwerden von beträchtlichen Handlungspflichten umsäumt ist, ist zudem zu befürchten, dass es zu einem enormen Kosten- und Verwaltungsaufwand kommt. Das würde das an sich lobenswerte Ziel der EU- DSGVO einer beabsichtigten Kostenersparnis konterkarieren. So ist beabsichtigt, dass der Datenverarbeitende bei einer sofortigen Löschungspflicht auch dafür Sorge zu tragen hat, Dritte über die Löschung zu informieren und auf die Löschung aller Querverweise bzw. Kopien oder Replikationen hinzuwirken. Angesichts der immensen Vervielfältigungs- und Verknüpfungsvorgänge im Internet wird der Umgang mit personenbezogenen Daten zu einem unnötigen Verwaltungs- und Kostenaufwand führen. Weiterhin bleibt die Umsetzbarkeit ungeklärt. Mit der Einführung eines Right to be forgotten wird der Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten massiv ausgeweitet. Konflikte sieht der BFB beispielsweise im Umgang mit ärztlichen Dokumentationspflichten, die einem Recht auf Löschung entgegenstehen. Weiterhin sind Kollisionen mit dem Urheberrecht wahrscheinlich. Ein Sachverständigengutachten oder anderweitig urheberrechtlich geschützte Werke stehen der Löschungspflicht ebenfalls entgegen. Der BFB fordert, das Recht auf Vergessenwerden insoweit einzuschränken, dass die Erfüllung und ordnungsgemäße Abwicklung von Auftragsverhältnissen nicht gefährdet wird. Seite 5/7

6 4. Bestellpflicht für betriebliche Datenschutzbeauftrage Grundsätzlich zu befürworten ist auch der Ansatz, den in Deutschland bewährten betrieblichen Datenschutzbeauftragen europaweit anzuerkennen. Hingegen ist die im Berichtsentwurf angegebene Bemessungsgrenze von 500 Datensätzen pro Jahr ein wenig geeignetes Kriterium zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Im Verordnungsentwurf war zuvor die Bemessungsgrundlage auf eine Mitarbeiterzahl ab 250 festgelegt worden. Selbst wenn, die schlichte Anzahl der Mitarbeiter als Kriterium nicht die ideale Bemessungsgrundlage sein sollte, ist die reine Quantität der Datensätze deutlich weniger geeignet, um einen praxistauglichen und angemessenen Datenschutz zu gewährleisten. Aus freiberuflicher Perspektive würde die Bemessungsgrenze von 500 Datensätzen in der Praxis für jede Arztpraxis oder Apotheke, genauso aber auch für andere Betriebe aus dem klein- und mittelständischen Bereich sowie auch für Non-Profit-Organisationen, die Bestellung von Datenschutzbeauftragten bedeuten. Differenziert werden muss hier zwischen einem Unternehmen, das professionell Daten verarbeitet, Datenverarbeitung folglich zu dessen Kerngeschäft gehört, und dem Freiberufler, für den in Deutschland bereits ein hohes Schutzniveau und eine entsprechende Regelungsdichte besteht und dessen Dienstleistungsmodell am Wohl seines Patienten, Klienten, Mandanten oder Kunden orientiert ist. Der BFB fordert, die bisherige Bemessungsgrundlage mit der Mitarbeiterzahl ab 250 zur Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten beizubehalten. 5. Aufsichtsbehörden Angesichts der spezifischen Situation von Berufsgeheimnisträgern sollte den Mitgliedstaaten die Option eingeräumt werden, den im Bereich der reglementierten Berufe bereits bestehenden Berufskammern auch die datenschutzrechtliche Aufsicht zu übertragen, sofern dies von den betreffenden Berufen gewünscht wird. Regelungen und Vorgaben zur Errichtung von Aufsichtsbehörden durch die Mitgliedstaaten sind in Art. 49 der EU-DSGVO aufgeführt. Zu berücksichtigen ist hier, dass die zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichteten Amts- und Berufsträger bereits einer umfassenden Berufsaufsicht ihrer entsprechenden Kammern unterliegen. Vor diesem Hintergrund erscheint die oben beschriebene Option einer Zuständigkeitserweiterung der Berufskammern sinnvoll. Ein solcher Schritt hätte folgende Vorteile: Seite 6/7

7 1. Die staatliche Eingriffsintensität würde damit gemildert. 2. Die kammerspezifische Aufsicht bekäme zusätzlich die Möglichkeit zur Durchsetzung datenschutzrechtlicher Vorschriften sowie zur Sanktionierung möglicher Verstöße. Der BFB fordert, dass den Mitgliedstaaten die Option eingeräumt wird, den für die Berufsgeheimnisträger bereits zuständigen Stellen auch die datenschutzrechtliche Aufsicht zu übertragen. 6. Gesundheitsdaten Der BFB begrüßt ausdrücklich die Zielsetzung des Art. 81 EU-DSGVO, der sich mit der Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten befasst. Der Kommissionsvorschlag ermöglicht die Verarbeitung von personenbezogenen Gesundheitsdaten auf Grundlage der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten. Für freie Heilberufe ist dieser Vorschlag essentiell. Er ermöglicht zum einen die eigentliche Leistungserbringung zum Wohle des Patienten und zum anderen die sich anschließende Abrechnung mit Dritten. Zu erwägen ist weiterhin, die Bestimmungen dahingehend zu erweitern, dass Maßnahmen, die der Steigerung der Effizienz im Gesundheitswesen dienen sollen, eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten rechtfertigen können. Der BFB fordert, die in Art. 6 EU-DSGVO aufgeführten Schranken, die zu einer Interessenabwägung führen, auf das Notwendige zu beschränken. Bedauerlicherweise sind diese Regelungen stattdessen im Berichtsentwurf des Berichterstatters Albrecht unnötig verschärft worden. Seite 7/7

Rechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte

Rechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte WEIMER I BORK Rechtsanwälte Fachanwälte Historischer Rückblick 1970: Weltweit erstes Datenschutzgesetz in Hessen 1974: zweites Datenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz 1977: Bundesdatenschutzgesetz 1995:

Mehr

Einführung. Gründe und Ziele der Datenschutz-Grundverordnung

Einführung. Gründe und Ziele der Datenschutz-Grundverordnung Einführung Gründe und Ziele der Datenschutz-Grundverordnung Mehr als Papier? Umsetzungsperspektiven für die Datenschutz-Grundverordnung Provet e.v.-mitgliederversammlung Universität Kassel Kassel, 28.

Mehr

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Neue Regeln für den Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Neue Regeln für den Datenschutz Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Neue Regeln für den Datenschutz Rechtsanwalt Nils Volmer Freitag, 20. April 2018 Agenda 1 Datenschutz & DS-GVO - Einführung und Überblick - Grundsätze der DS-GVO

Mehr

AUF EINEN BLICK. Die EU-Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO)

AUF EINEN BLICK. Die EU-Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO) Grundverordnung (EU-DSGVO) In diesem Factsheet erhalten Sie einen ersten Überblick über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung mit einer Übersicht der Grundprinzipien, wesentlichen Änderungen und der

Mehr

Datenschutzreform 2018

Datenschutzreform 2018 Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis

Mehr

EU-Grundverordnung zum Datenschutz Was könnte sich für die Unternehmenspraxis ändern?

EU-Grundverordnung zum Datenschutz Was könnte sich für die Unternehmenspraxis ändern? EU-Grundverordnung zum Datenschutz Was könnte sich für die Unternehmenspraxis ändern? DB Mobility Logistics AG Konzerndatenschutz Karen Sokoll, LLM 20.04.2013 Agenda 1. Überblick: Ziel & Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Mehr

Die Informationspflichten der Verantwortlichen

Die Informationspflichten der Verantwortlichen Die Informationspflichten der Verantwortlichen Folie: 1/17 Die Informationspflichten der Verantwortlichen 1. Regelungen 2. Inhalt 3. Zeitpunkt 4. Form 5. Ausnahmen 6. Sanktionen 7. Handlungsbedarf Folie:

Mehr

Datenschutz ist Grundrechtsschutz

Datenschutz ist Grundrechtsschutz Datenschutz ist... Datenschutz ist Grundrechtsschutz Das Grundgesetz gewährleistet jedem das Recht, über Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen (Grundrecht auf informationelle

Mehr

Die Europäische Datenschutz- Grundverordnung. Schulung am

Die Europäische Datenschutz- Grundverordnung. Schulung am Die Europäische Datenschutz- Grundverordnung Schulung am 19.09.2017 Ziel: Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechts und Anpassung an der Datenschutzrichtlinie von 1995 an den technologischen

Mehr

Datenschutzreform 2018

Datenschutzreform 2018 Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis

Mehr

EU-Datenschutz- Grundverordnung

EU-Datenschutz- Grundverordnung EU-Datenschutz- Grundverordnung Noch viel Zeit? Axel Vogelsang Datenschutzbeauftragter & IT-Consultant Umfrage Bitkom (September 2016) Befragte: 509 Datenschutzverantwortliche 47% 8% 12% EU-DSGVO 32% die

Mehr

Aktueller Rechtsstand im Datenschutzrecht Struktur der DS-GVO

Aktueller Rechtsstand im Datenschutzrecht Struktur der DS-GVO Aktueller Rechtsstand im Datenschutzrecht Struktur der DS-GVO Datenschutz-Grundverordnung 10. Juni 2016 in München Thomas Kranig, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Agenda 1 2 3 4 5 Blick zurück

Mehr

Positionspapier des Bundesverbandes der Freien Berufe

Positionspapier des Bundesverbandes der Freien Berufe Vorschlag einer europäischen Datenschutz-Grundverordnung, KOM(2012)011 COD 2012/0011 Positionspapier des Bundesverbandes der Freien Berufe Brüssel/Berlin, den 28. September 2015 Bundesverband der Freien

Mehr

Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Hiermit informieren wir Sie gem. Artt. 13, 14 und 21 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns

Mehr

Die Datenschutz-Grundverordnung Auswirkungen auf die Praxis

Die Datenschutz-Grundverordnung Auswirkungen auf die Praxis Auswirkungen auf die Praxis SPEAKER Steffen Niesel Fachanwalt für IT-Recht Ulf Riechen Dipl.-Ing. für Informationstechnik 2 Einleitung Wann tritt die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Kraft? 25. Mai

Mehr

Einführung Datenschutz in der Pflege

Einführung Datenschutz in der Pflege Einführung Datenschutz in der Pflege Eine Informationsgesellschaft ohne Daten ist nicht denkbar. Ob Online- Shopping, Internet-Banking oder elektronische Verwaltung; wir sind es gewohnt, dass beinahe jedes

Mehr

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung. Alles neu? oder Nur alter Wein in neuen Schläuchen?

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung. Alles neu? oder Nur alter Wein in neuen Schläuchen? Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung Alles neu? oder Nur alter Wein in neuen Schläuchen? Beratungshype? Bisherige Datenschutzgrundsätze, Konzepte und Prinzipien sind nicht viel anders als im geltenden

Mehr

Stellungnahme des. ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.v.

Stellungnahme des. ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.v. Stellungnahme des ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.v. zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung

Mehr

EU-Datenschutz-Grundverordnung

EU-Datenschutz-Grundverordnung Sonderrundbrief Januar 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, am 15. Dezember 2015 haben sich der Berichterstatter des Europäischen Parlaments der deutsche Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht und die luxemburgische

Mehr

DATENSCHUTZ DIE WORKSHOP-REIHE

DATENSCHUTZ DIE WORKSHOP-REIHE DATENSCHUTZ DIE WORKSHOP-REIHE Die Europäische Union verankert den Schutz, natürlicher Personen betreffende, personenbezogene Daten auf Grundrechtsebene Die EU-Datenschutzgrundverordnung gilt sowohl für

Mehr

Rechte nach dem EKD-Datenschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu)

Rechte nach dem EKD-Datenschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu) Rechte nach dem EKD-Datenschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu) Ab dem 25. Mai 2018 gilt innerhalb der gesamten Europäischen Union ein neues, einheitliches Datenschutzrecht.

Mehr

MinR Bertram Raum. Referatsleiter bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

MinR Bertram Raum. Referatsleiter bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit MinR Bertram Raum Referatsleiter bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat III Sozial- und Gesundheitswesen, Beschäftigtendatenschutz Datenschutz im Pflegebereich

Mehr

- Welche Auswirkungen hat die neue Verordnung für den Mittelstand? -

- Welche Auswirkungen hat die neue Verordnung für den Mittelstand? - EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Welche Auswirkungen hat die neue Verordnung für den Mittelstand? - PALLAS SECURITY-BREAKFAST Köln, den 15. November 2016 Harald Eul HEC GmbH 50321 Brühl Tel 02232

Mehr

Datenschutzreform 2018

Datenschutzreform 2018 Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/31 16. Wahlperiode 03. 11. 2005 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes A. Problem und Ziel Das Bundesdatenschutzgesetz

Mehr

DATENSCHUTZERKLÄRUNG. 1 Allgemeines. 2 Persönliche Daten. 3 Informationen über Cookies. 4 Rechte der betroffenen Person

DATENSCHUTZERKLÄRUNG. 1 Allgemeines. 2 Persönliche Daten. 3 Informationen über Cookies. 4 Rechte der betroffenen Person DATENSCHUTZERKLÄRUNG 1 Allgemeines Ihre personenbezogenen Daten (z.b. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) werden von uns nur gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts und

Mehr

Berlin, 7. Dezember 2016

Berlin, 7. Dezember 2016 Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/279 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU)

Mehr

für die Übersendung des Referentenentwurfs und die Möglichkeit zur Stellungnahme bedanken

für die Übersendung des Referentenentwurfs und die Möglichkeit zur Stellungnahme bedanken Bundesministerium des Innern Frau Dr. Anja Wichmann MLE, LLM Referat V II 4 Datenschutzrecht, Reform des Datenschutzes in Deutschland und Europa Alt-Moabit 140 10557 Berlin E-Mail: VII4@bmi.bund.de Abt.

Mehr

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung Erweiterte Pflichten für Unternehmen das müssen Sie ab Mai 2018 beachten

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung Erweiterte Pflichten für Unternehmen das müssen Sie ab Mai 2018 beachten Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung Erweiterte Pflichten für Unternehmen das müssen Sie ab Mai 2018 beachten Christoph Nienhaus IT Leiter Cisco Systems GmbH 11. Oktober 2017 Karsten M. Keilhack, LL.M.

Mehr

REFERENTIN. Die EU-DSGVO was steht drin?

REFERENTIN. Die EU-DSGVO was steht drin? Die EU-DSGVO was steht drin? Eine Veranstaltung des Bayerischen IT-Sicherheits-Clusters am 13.10.2016 in Regensburg Referentin: Sabine Sobola Rechtsanwältin Lehrbeauftragte für IT- und Wirtschafsrecht

Mehr

Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf private Ahnenforscher

Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf private Ahnenforscher Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf private Ahnenforscher 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf private Ahnenforscher Aktenzeichen: Abschluss der

Mehr

Sitzung KBR April in Potsdam IN EINER NICHT SO FERNEN ZUKUNFT

Sitzung KBR April in Potsdam IN EINER NICHT SO FERNEN ZUKUNFT Sitzung KBR 25.-27. April in Potsdam IN EINER NICHT SO FERNEN ZUKUNFT REAL EXISTIERENDE SATIRE: DAS ENDE DES BDSG (BUNDESDATENSCHUTZGESETZ) Ab 2018 sind werden aufgrund der neunen EU-Datenschutz- Verordnung

Mehr

Deutsches Forschungsnetz

Deutsches Forschungsnetz Die EU-Datenschutzgrundverordnung Dipl.-Jur. Franziska Leinemann Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster 35. Rechtsseminar

Mehr

EU-Datenschutzreform

EU-Datenschutzreform EU-Datenschutzreform Proseminar: Datenschutz in der Anwendungsentwicklung Sebastian Schrader sebastian.schrader@tu-dresden.de TU Dresden, Fakultät Informatik, Institut für Systemarchitektur, Professur

Mehr

Position. Datenschutz in der EU einheitlich und praxisgerecht regeln. Stand: Februar 2013 www.vbw-bayern.de

Position. Datenschutz in der EU einheitlich und praxisgerecht regeln. Stand: Februar 2013 www.vbw-bayern.de Position Datenschutz in der EU einheitlich und Stand: Februar 2013 www.vbw-bayern.de Vorwort X Vorwort Einheitlicher Datenschutz in Europa Der Datenschutz muss verlässlich und mit Augenmaß geregelt werden

Mehr

V orw ort... Abkürzungsverzeichnis... XVII. Literaturverzeichnis... XXI. Einführung B. Gang der Darstellung Teil: Grundlagen...

V orw ort... Abkürzungsverzeichnis... XVII. Literaturverzeichnis... XXI. Einführung B. Gang der Darstellung Teil: Grundlagen... V orw ort... V Inhaltsverzeichnis...VII Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI Einführung... 1 A. Gegenstand und Zielsetzung der Arbeit... 3 B. Gang der Darstellung... 4 1. Teil: Grundlagen...

Mehr

Leseprobe zu. Härting. Datenschutz Grundverordnung. Das neue Datenschutzrecht in der betrieblichen Praxis

Leseprobe zu. Härting. Datenschutz Grundverordnung. Das neue Datenschutzrecht in der betrieblichen Praxis Leseprobe zu Härting Datenschutz Grundverordnung Das neue Datenschutzrecht in der betrieblichen Praxis 2016, ca. 212 Seiten, Monographie / Praxisbuch / Ratgeber, 16 x 24cm ISBN 978 3 504 42059 8 39,80

Mehr

Stellungnahme. des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Berufsrecht

Stellungnahme. des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Berufsrecht Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Berufsrecht zu den Öffnungsklauseln der Datenschutz- Grundverordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 Stellungnahme Nr.: 39/2016 Berlin, im

Mehr

Das Wichtigste zur neuen Datenschutz-Grundverordnung

Das Wichtigste zur neuen Datenschutz-Grundverordnung Das Wichtigste zur neuen Datenschutz-Grundverordnung RA Mag. Peter Harlander IT- und Marketingrecht (z.b. Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, E-Commerce-Recht) Gesellschaftsrecht Vertragsrecht (z.b. AGB,

Mehr

IT und Datenschutz. Ansprechpartnerin: Frau Steiger. 218 NEU Datenschutz und IT-Sicherheit in der Verwaltung

IT und Datenschutz. Ansprechpartnerin: Frau Steiger. 218 NEU Datenschutz und IT-Sicherheit in der Verwaltung Ansprechpartnerin: Frau Steiger 218 Datenschutz und IT-Sicherheit in der Verwaltung 219 Umstellung auf die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - für Vorgesetzte - 220 Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung

Mehr

Stellungnahme. des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Berufsrecht

Stellungnahme. des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Berufsrecht Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Berufsrecht zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Inneren vom 23.11.2016 für ein Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die

Mehr

Warum die Datenschutzgrundverordnung jeden trifft und wie Sie sich darauf vorbereiten können.

Warum die Datenschutzgrundverordnung jeden trifft und wie Sie sich darauf vorbereiten können. EU-DSGVO Die EU-DSGVO kommt: Warum die Datenschutzgrundverordnung jeden trifft und wie Sie sich darauf vorbereiten können. Landeskongress NRW, Dortmund, 21.11.2017 Olaf Dreßen (igz-rechtsabteilung) Datenschutzgrundverordnung

Mehr

6. Fachtagung der LfM für den Datenschutz: Der Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung

6. Fachtagung der LfM für den Datenschutz: Der Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung 12. September 2017 Viola Hagen-Becker, Datenschutzbeauftragte der LfM 6. Fachtagung der LfM für den Datenschutz: Der Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung Der Datenschutzbeauftragte

Mehr

SAFE HARBOR? DATENSCHUTZ IM AUFSICHSRAT

SAFE HARBOR? DATENSCHUTZ IM AUFSICHSRAT SAFE HARBOR? DATENSCHUTZ IM AUFSICHSRAT Vortrag auf der Böckler Konferenz für Aufsichtsräte 2016 Prof. Dr. Peter Wedde Berlin, 1. Juli 2016 Worum wird es gehen? I. Warum Safe Harbor? Und warum Datenschutz?

Mehr

Berlin, 7. Dezember Inhaltsverzeichnis

Berlin, 7. Dezember Inhaltsverzeichnis Digitale Gesellschaft e. V. Singerstraße 109 10179 Berlin +49 30 97894230 info@digitalegesellschaft.de www.digitalegesellschaft.de @digiges Berlin, 7. Dezember 2016 Stellungnahme des Digitale Gesellschaft

Mehr

EU-Datenschutz- Grundverordnung. Praxishinweis. Grundlegendes bleibt wie bisher

EU-Datenschutz- Grundverordnung. Praxishinweis. Grundlegendes bleibt wie bisher EU-Datenschutz- Grundverordnung Im Mai 2016 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Sie wird ab dem 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten, also auch in Deutschland, unmittelbar

Mehr

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT. gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT. gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 23.9.2011 KOM(2011) 589 endgültig 2009/0035 (COD) MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise

Mehr

NEWSLETTER EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG NEWSLETTER NR. 8

NEWSLETTER EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG NEWSLETTER NR. 8 NEWSLETTER EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG NEWSLETTER NR. 8 BETROFFENENRECHTE Vorbemerkungen Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stärkt spürbar die Rechte der betroffenen Personen, also derjenigen,

Mehr

EU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief-Nr. 8 Betroffenenrechte

EU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief-Nr. 8 Betroffenenrechte EU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief-Nr. 8 Betroffenenrechte Stand: August 2017 Vorbemerkungen Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stärkt spürbar die Rechte der betroffenen Personen, also derjenigen,

Mehr

Datenschutzhinweise. Die nachfolgenden Datenschutzhinweise geben einen Überblick über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten.

Datenschutzhinweise. Die nachfolgenden Datenschutzhinweise geben einen Überblick über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten. Datenschutzhinweise Sofern Sie als Anwalt Empfänger dieses Schreibens sind und Ihr Mandant eine natürliche Person ist, leiten Sie dieses Schreiben bitte an Ihren Mandanten weiter. Die nachfolgenden Datenschutzhinweise

Mehr

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Symposium 26.4.2016 in Hamburg Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung RA Prof. Dr. Ralf B. Abel 1 Darum geht es: Datenschutz- Gesamtrevision 2 Überblick - Anwendungsbereich

Mehr

Berlin, den 7. Dezember 2016 GG 21/2016

Berlin, den 7. Dezember 2016 GG 21/2016 www.wpk.de/oeffentlichkeit/stellungnahmen/ Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung

Mehr

Öffnungsklauseln und Regelungsspielräume

Öffnungsklauseln und Regelungsspielräume Öffnungsklauseln und Regelungsspielräume Im Einzelnen enthält die Datenschutz-Grundverordnung folgende Regelungsoptionen, die hier nach verschiedenen Kategorien untergliedert dargestellt sind: Querschnittsfragen

Mehr

Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung (Merkblatt Nr. 8)

Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung (Merkblatt Nr. 8) Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung (Merkblatt Nr. 8) Betroffenenrechte Vorbemerkungen Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stärkt spürbar die Rechte der betroffenen Personen, also derjenigen,

Mehr

Datenschutzreform 2018

Datenschutzreform 2018 Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis

Mehr

2. CEMA Online IT.special: EU-Datenschutz-Grundverordnung

2. CEMA Online IT.special: EU-Datenschutz-Grundverordnung 2. CEMA Online IT.special: EU-Datenschutz-Grundverordnung Anforderungen an Datenschutz-Compliance insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Großunternehmen Paul Nottarp, LL.M. Rechtsanwalt 2017 Brehm & v.

Mehr

Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 8 Betroffenenrechte

Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 8 Betroffenenrechte Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 8 Betroffenenrechte Vorbemerkungen Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stärkt spürbar die Rechte der betroffenen Personen, also derjenigen, deren personenbezogene

Mehr

EU-Datenschutz- Grundverordnung

EU-Datenschutz- Grundverordnung EU-Datenschutz- Grundverordnung Herausforderung für Unternehmen Axel Vogelsang Datenschutzbeauftragter & IT-Consultant Internet-Links EU-DSGVO, Erwägungsgründe und BDSG (neu): https://dsgvo-gesetz.de/

Mehr

EU-DatenschutzGrundverordnung. in der Praxis

EU-DatenschutzGrundverordnung. in der Praxis EU-DatenschutzGrundverordnung in der Praxis 2016 Hogan Lovells Einleitung Diese Einführung in die EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) beschreibt die wichtigsten Auswirkungen des EU-weiten neuen Datenschutzrechts.

Mehr

Bestellung einer/s betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Bestellung einer/s betrieblichen Datenschutzbeauftragten Bestellung einer/s betrieblichen Datenschutzbeauftragten I. Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (bdsb) nach der DS- GVO Die Anwendbarkeit der DS-GVO ab 25. Mai 2018 bringt eine europaweite

Mehr

Stand: August Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 8. Betroffenenrechte

Stand: August Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 8. Betroffenenrechte Stand: August 2017 Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 8 Betroffenenrechte Vorbemerkungen Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stärkt spürbar die Rechte der betroffenen Personen, also

Mehr

Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 8

Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 8 Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 8 Betroffenenrechte Vorbemerkungen Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stärkt spürbar die Rechte der betroffenen Personen, also derjenigen, deren personenbezogene

Mehr

Umstellung auf das neue Datenschutzrecht Ein Überblick - Lars Henning Döhler Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Rechtsreferent

Umstellung auf das neue Datenschutzrecht Ein Überblick - Lars Henning Döhler Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Rechtsreferent Umstellung auf das neue Datenschutzrecht 2018 - Ein Überblick - Lars Henning Döhler Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Rechtsreferent Agenda 1. Punkt: Was ist Datenschutz eigentlich? 2. Punkt: Rechtsgrundlagen

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung im SoSe 2009: BDSG (1) 1.1 BDSG-Rechtsgrundlagen für Aktiengesellschaften Aufgabe: Welche Abschnitte aus dem BDSG sind für Aktiengesellschaften relevant?

Mehr

der Betroffenenrechte

der Betroffenenrechte Betroffenenrechte Vorbemerkungen Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stärkt spürbar die Rechte der betroffenen Personen, also derjenigen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die DS-GVO

Mehr

Remote Support Datenschutz-

Remote Support Datenschutz- Lenze Service & Support Remote Support Datenschutz- erklärung (DSE) 22.08.2016 Seite 1/5 Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Nutzung von TeamViewer und Registrierung... 3 3 Erbringung der Remote-Leistungen... 4

Mehr

CHECKLISTE DATENSCHUTZ

CHECKLISTE DATENSCHUTZ CHECKLISTE DATENSCHUTZ BG&P Steuerberatungs- und WirtschaftsprüfungsGmbH Mag. Harald Goger et al. www.bgundp.com Willkommen in der Datenschutzwelt! Bereiten Sie sich vor, denn auch wenn der heiße Datenschutztag

Mehr

Mitgliederinformation

Mitgliederinformation Mitgliederinformation Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.v. Datenschutzgrundverordnung Der Datenschutzbeauftragte nach der DSGVO Die Datenschutzgrundverordnung erlegt den Unternehmen ab

Mehr

Datenschutzbeauftragte isd DSGVO. (Data Protection Officer DPO)

Datenschutzbeauftragte isd DSGVO. (Data Protection Officer DPO) Datenschutzbeauftragte isd DSGVO (Data Protection Officer DPO) Inhalt/Agenda 1 Rechtliche Grundlagen 2 Bestellungspflicht 3 Rolle und Position im Unternehmen 4 Interner vs externer DPO 2 16. Oktober 2017

Mehr

Warum sich Schweizer um die DSGVO kümmern sollten

Warum sich Schweizer um die DSGVO kümmern sollten Standortförderung des Kantons Zürich am 27. April 2018 Warum sich Schweizer um die DSGVO kümmern sollten Martin Steiger, Rechtsanwalt DSGVO Datenschutz-Grundverordnung http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/txt/html/?uri=celex:32016r0679

Mehr

Newsletter Datenschutz

Newsletter Datenschutz Geschäftsbereich Recht, Zentrale Dienste Nr. 01/2017 Newsletter Datenschutz In dieser Ausgabe: Was ändert sich? Vorbemerkungen... 2 Was ändert sich im Datenschutz?... 2 Was regelt die DS-GVO?... 2 Was

Mehr

Datenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien

Datenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien Datenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien Berlin, 17. Juni 2015 Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen Deutschlands Carolyn Eichler Berliner Beauftragter für Datenschutz und

Mehr

Aufgepasst IT-Leiter! Kennen Sie Ihre Pflichten aus der neuen EU DSGVO?

Aufgepasst IT-Leiter! Kennen Sie Ihre Pflichten aus der neuen EU DSGVO? Aufgepasst IT-Leiter! Kennen Sie Ihre Pflichten aus der neuen EU DSGVO? Seite 1 von 14 Datenschutz mit Augenmaß Vorstellung Robert F. Krick Seite 2 von 14 WORUM GEHT ES HEUTE? Um die neue EU-Datenschutzgrundverordnung

Mehr

Ein kurzer Blick auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Was bleibt, was ändert sich?

Ein kurzer Blick auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Was bleibt, was ändert sich? Ein kurzer Blick auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Was bleibt, was ändert sich? RAin Katja Nuxoll, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz www.hwhlaw.de 1 1. Zeitrahmen 2. Auswirkungen auf

Mehr

ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION

ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, XXX [...](2013) XXX Entwurf ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013 VERORDNUNG (EU) Nr..../ DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission

Mehr

Das bundesdeutsche Anpassungsgesetz zur EU-DSGVO

Das bundesdeutsche Anpassungsgesetz zur EU-DSGVO Das bundesdeutsche Anpassungsgesetz zur EU-DSGVO 8. Hessischer kommunaler Datenschutztag 12. Oktober 2016 Dr. Jost Onstein Referent im Bundesministerium des Innern I. Die Datenschutz-Grundverordnung ein

Mehr

DIE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG. Keine Angst vor der DSGVO!

DIE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG. Keine Angst vor der DSGVO! Kurzinformation DIE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG Keine Angst vor der! Prof. KommR Hans-Jürgen Pollirer Oberwart, 20. November 2017 Eisenstadt, 2 November 2017 Datenschutzgrundverordnung () Ziel Einheitliches

Mehr

DIE NEUE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG

DIE NEUE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG DIE NEUE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG DR. MARKUS FRANK LL.M. RECHTSANWALT A-1070 Wien, Neustiftgasse 3/5, Tel +43/1/523 44 02, Fax -10, office@frank-law.at Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments

Mehr

Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken ( 23-25),

Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken ( 23-25), Berlin, den 22. Februar 2017 Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung v. 1. Februar 2017 für ein Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO) und zur Umsetzung

Mehr

Überblick über die Neuerungen mit Checkliste

Überblick über die Neuerungen mit Checkliste Überblick über die Neuerungen mit Checkliste I. Wesentliche Neuerungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) 1. Räumlicher Anwendungsbereich das Marktortprinzip Die DS-GVO stellt für ihre

Mehr

I. Wesentliche Neuerungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

I. Wesentliche Neuerungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) Überblick über die Neuerungen mit Checkliste I. Wesentliche Neuerungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) 1. Räumlicher Anwendungsbereich das Marktortprinzip Die DS-GVO stellt für ihre

Mehr

Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 16. Beschäftigtendatenschutz

Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 16. Beschäftigtendatenschutz Stand: Dezember 2017 Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 16 Beschäftigtendatenschutz Vorbemerkungen Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trifft keine inhaltlichen Regelungen zum Datenschutz

Mehr

Neuerungen durch die Europäische Datenschutz-Grundverordnung

Neuerungen durch die Europäische Datenschutz-Grundverordnung Neuerungen durch die Europäische Datenschutz-Grundverordnung Am 14. April 2016 hat das Europäische Parlament das neue Europäische Datenschutzrecht (sog. Datenschutz- Grundverordnung DS-GVO) verabschiedet.

Mehr

Datenschutzrecht - Schauen Sie genau hin! Michael Tschudin / Claudia Keller

Datenschutzrecht - Schauen Sie genau hin! Michael Tschudin / Claudia Keller Datenschutzrecht - Schauen Sie genau hin! Michael Tschudin / Claudia Keller Programm 1. Einführung 2. EU-DSGVO Inkrafttreten & Anwendungsbereich 3. 5 ausgewählte Themen a. Risikobasierter Ansatz b. Privacy

Mehr

EU-Datenschutzgrundverordnung:

EU-Datenschutzgrundverordnung: EU-Datenschutzgrundverordnung: Was der Vertrieb beachten muss! Rechtsanwalt Jan Wackenhuth 1 Einleitung Am 25.05.2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Die Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung

Mehr

Vortrag zur Umsetzung des Datenschutz- Gesetz 2018 (DSGVO) in Unternehmen

Vortrag zur Umsetzung des Datenschutz- Gesetz 2018 (DSGVO) in Unternehmen Effektiv zum Datenschutz www.dpo.at Vortrag zur Umsetzung des Datenschutz- Gesetz 2018 (DSGVO) in Unternehmen Feststellung der Betroffenheit, Erhebung der Datenklassen, Bestellung des DSB (Datenschutzbeauftragten),

Mehr

Wesentliche Neuerungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung

Wesentliche Neuerungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung Wesentliche Neuerungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung Mag. Peter Neumann Abteilung Sozial- und Rechtspolitik 01.03.2018 Die wichtigsten Fakten Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt

Mehr

EU-Datenschutz-Grundverordnung Betroffenenrechte

EU-Datenschutz-Grundverordnung Betroffenenrechte Seite 1 von 8 MERKBLATT Recht und Steuern EU-Datenschutz-Grundverordnung Betroffenenrechte Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stärkt spürbar die Rechte der betroffenen Personen, also derjenigen,

Mehr

Recht auf Datenschutz

Recht auf Datenschutz 116. Amtsärztliche Fortbildungsveranstaltung 17. Juni 2011 Doris Hattenberger 1 Datenschutz = Schutz der Privatsphäre 2 Kritische Austauschbeziehung Effizienz versus Privatsphäre Das Datenschutzrecht vermittelt

Mehr

2. CEMA Online IT.special: EU-Datenschutz-Grundverordnung

2. CEMA Online IT.special: EU-Datenschutz-Grundverordnung 2. CEMA Online IT.special: EU-Datenschutz-Grundverordnung Rechtliche Betrachtung der DSGVO Kai Bodensiek Rechtsanwalt 2017 Brehm & v. Moers Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbb Rechtsgrundlagen

Mehr

Die wichtigsten Neuerungen durch die DS-GVO für die Online-Werbung

Die wichtigsten Neuerungen durch die DS-GVO für die Online-Werbung Die wichtigsten Neuerungen durch die DS-GVO für die Online-Werbung 20. April 2017 Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel Dietmar.Jahnel@sbg.ac.at Datenschutz-Grundverordnung In Kraft seit 24. Mai 2016 Geltung

Mehr

Datenschutz-Management-System

Datenschutz-Management-System Wie wird die DSGVO mit Ihrem externen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen eingeführt? Die Anforderungen an den Datenschutz nehmen mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erneut zu. Ab dem 25.

Mehr

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Bundesministerium des Innern Referat V II 4 Alt-Moabit 140 10557 Berlin ausschließlich per E-Mail an: VII4@bmi.bund.de Düsseldorf, 07.12.2016 651/562 Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 214 final.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 214 final. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 12. April 2016 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2012/0011 (COD) 7805/16 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 11. April 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.:

Mehr

Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) DATENSCHUTZ IST KEIN LUXUS, SONDERN PFLICHT

Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) DATENSCHUTZ IST KEIN LUXUS, SONDERN PFLICHT Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) DATENSCHUTZ IST KEIN LUXUS, SONDERN PFLICHT Pflichten des Verantwortlicher (Datenverarbeiter) Pflichten Daten Betroffener Betroffenenrechte Vertrag [WKO Mustervertrag]

Mehr

Gesetzentwurf zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 (EU-DSGVO) und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (DS-RL)

Gesetzentwurf zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 (EU-DSGVO) und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (DS-RL) Herrn Ansgar Heveling, MdB Vorsitzender des Innenausschusses Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin E-Mail: innenausschuss@bundestag.de Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Unser Zeichen:

Mehr

Fluch oder Segen? ERP im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung: Ein Beitrag von Peter Jordan

Fluch oder Segen? ERP im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung: Ein Beitrag von Peter Jordan ERP im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung: Fluch oder Segen? Ein Beitrag von Peter Jordan Es steht eine Neuerung auf dem Datenschutz-Sektor bevor, die Unternehmen in der ganzen Europäischen Union

Mehr

EU-Datenschutz-Grundverordnung

EU-Datenschutz-Grundverordnung EU-Datenschutz-Grundverordnung www.ooelfv.at DSVG gültig ab 25.05.2018 Herausforderung für die Feuerwehr. Datenschutz regelt den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

Mehr

Anpassung des deutschen Datenschutzrechts nach der Verabschiedung der DSGVO

Anpassung des deutschen Datenschutzrechts nach der Verabschiedung der DSGVO Datenschutztag 2016 am 20. September 2016, Köln Anpassung des deutschen Datenschutzrechts nach der Verabschiedung der DSGVO Michael Will, Leiter des Sachgebiets Datenschutz und Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Mehr