Veterinärbestimmungen für lebende Heimtiere im Reiseverkehr und für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Veterinärbestimmungen für lebende Heimtiere im Reiseverkehr und für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch"

Transkript

1 Stand: 29. Dezember 2014 Veterinärbestimmungen für lebende Heimtiere im Reiseverkehr und für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch

2 Veterinärbestimmungen für lebende Tiere im Reiseverkehr und für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch Erläuterungen Die nachstehende Länderliste enthält eine Übersicht über länderspezifische Regelungen für die Ausnahmen von der grenztierärztlichen Kontrollpflicht von Heimtieren bei einer (vorübergehenden) Einfuhr oder Wiedereinfuhr im Reiseverkehr oder bei einer Wohnsitzverlegung aus Drittstaaten, sofern die Tiere nicht zur Abgabe an Dritte bestimmt sind, die veterinärbehördlichen Vorschriften für das innergemeinschaftliche Verbringen von Heimtieren im Reiseverkehr aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sofern die Tiere nicht zur Abgabe an Dritte bestimmt sind, die Ausnahmen von der grenztierärztlichen Kontrollpflicht für die nichtkommerzielle Einfuhr von Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch bei einer Einfuhr im Reiseverkehr, in Kleinsendungen oder im Fernabsatz aus Drittstaaten, und die veterinärbehördlichen Vorschriften für das nichtkommerzielle innergemeinschaftliche Verbringen von Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch im Reiseverkehr, in Kleinsendungen oder im Fernabsatz aus EU-Mitgliedstaaten. Als Heimtiere gelten Hunde (Canis lupus familiaris), Hauskatzen (Felis silvestris catus), Frettchen (Mustela putorius furo), wirbellose Tiere (ausgenommen Bienen, Hummeln, Weich- und Krebstiere), tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien, Vögel (ausgenommen Geflügel) sowie Nager, Hasen und Kaninchen, die nicht zur Nahrungsmittelproduktion bestimmt sind, die ihre Eigentümer oder eine andere natürliche Person, die während der Verbringung im Auftrag des Eigentümers für die Tiere verantwortlich ist, begleiten. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung zu sein. Alle Heimtiere müssen vom Besitzer, vom Halter oder von der während der Verbringung verantwortlichen Person bei der Einreise immer unaufgefordert beim Zollamt in Österreich auf den Flughäfen Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz-Thalerhof und Klagenfurt unter Vorlage der Tiergesundheitsbescheinigung bzw. des Heimtierausweises und der allenfalls anderen notwendigen Unterlagen zur Durchführung der vorgeschriebenen Kontrollen angemeldet werden. Das gilt auch für jene Heimtiere, für die keine besonderen Dokumente erforderlich sind! Auf diesen Flughäfen darf daher nicht der sog. Grünkanal (speziell ausgewiesener Ausgang für Reisende, die keine zu deklarierenden Waren einführen) verwendet werden, sondern es muss immer der sog. Rotkanal (speziell ausgewiesener Ausgang für Reisende, die zu deklarierende Waren einführen) benützt werden. Diese Stellungspflicht gilt nicht bei einer Einreise aus EU-Mitgliedstaaten und aus folgenden Drittstaaten: Andorra, den Färöer Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und der Vatikanstadt. Auch wenn aus diesen Staaten keine Stellungspflicht für Seite 2

3 Heimtiere besteht, sind die Zollorgane dennoch berechtigt, stichprobenartige Kontrollen in Bezug auf die Einhaltung der Veterinärvorschriften für Heimtiere durchzuführen. Die Nichtbeachtung dieser Stellungspflicht kann abgaben- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen! In der Spalte Herkunftsland bedeuten: E eine (vorübergehende) Einfuhr im Reiseverkehr oder bei einer Wohnsitzverlegung, sofern die Tiere nicht zum Verkauf oder zu einer Eigentumsübertragung bestimmt sind; W eine Wiedereinfuhr aus einem Drittland in die Europäische Union im Reiseverkehr (nach einer vorherigen Ausfuhr aus der Europäischen Union); V ein innergemeinschaftliches Verbringen innerhalb der Europäischen Union. In der Spalte erforderliches Dokument bedeuten: TB Tiergesundheitsbescheinigung Für Hunde, Hauskatzen und Frettchen aus Drittstaaten, die zu anderen als Handelszwecken aus einem Drittland in die Europäische Union eingeführt werden, wurde eine einheitliche Tiergesundheitsbescheinigung festgelegt. Diese Bescheinigung muss durch einen amtlichen Tierarzt oder durch einen ermächtigten Tierarzt in einer Amtssprache des Eingangsmitgliedstaats und in Englisch ausgestellt werden. Wenn die Tiergesundheitsbescheinigung durch einen Ermächtigten Tierarzt ausgestellt wurde, ist eine Bestätigung durch die zuständige Behörde erforderlich. In der Tiergesundheitsbescheinigung muss die Vornahme einer (im Einklang mit den Empfehlungen des Herstellungslabors stehenden) gültigen Tollwutimpfung des betreffenden Tieres und gegebenenfalls einer gültigen Auffrischungsimpfung gegen Tollwut mit einem Impfstoff, der die Normenempfehlungen der Weltorganisation für Tiergesundheit erfüllt, bestätigt sein. Eine Bescheinigung kann auch für mehrere, maximal fünf gleichzeitig mitgeführte Tiere ausgestellt werden. Tiergesundheitsbescheinigungen gelten für die Zwecke der Kontrolle am Einreiseort 10 Tage ab dem Datum ihrer Ausstellung. Bei Schiffsreisen verlängert sich diese Gültigkeitsdauer entsprechend der Seereise. Der Tiergesundheitsbescheinigung muss immer eine schriftliche Erklärung beiliegen, in der der Besitzer, der Halter oder die während der Verbringung verantwortliche Person erklärt, dass die Tiere nicht zum Verkauf oder zur Weitergabe bestimmt sind. Diese Erklärung ist in einer Amtssprache des Eingangsmitgliedstaats und in Englisch sowie in Druckschrift auszustellen. Das Formular für die Erklärung kann von der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit unter dem Link rkehr_erklaerung_heimtiere endfassung_(speicherbar).pdf heruntergeladen werden (die Erklärung kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden bzw. ist eine ausgefüllte Kopie speicherbar); Seite 3

4 PP Heimtierausweis ( Pet Pass oder Pet Passport ) Für Hunde, Hauskatzen und Frettchen aus EU-Mitgliedstaaten, die zu anderen als Handelszwecken im Reiseverkehr (innergemeinschaftlich und aus Drittstaaten in der Wiedereinfuhr) mitgeführt werden, wurde ein einheitlicher Heimtierausweis festgelegt, der eine Überprüfung des Tieres zulässt. Im Heimtierausweis muss die Kennzeichnung eingetragen sein. Ferner muss die Vornahme einer gültigen Tollwutimpfung des betreffenden Tieres und gegebenenfalls einer gültigen Auffrischungsimpfung gegen Tollwut mit einem Impfstoff verzeichnet sein. Der Impfstoff muss in dem Land, in dem die Impfung erfolgt ist, eine entsprechende Genehmigung für das Inverkehrbringen haben. Dies muss durch einen dazu ermächtigten Tierarzt bestätigt sein; PP/TB Heimtierausweis oder Tiergesundheitsbescheinigung. Hinweise zum Heimtierausweis und zur Tiergesundheitsbescheinigung: Heimtiere, für die eine Tiergesundheitsbescheinigung oder ein Heimtierausweis ausgestellt wurde, müssen durch die Implantierung eines Transponders (Mikrochip) gekennzeichnet sein. Eine Tätowierung als Kennzeichnung kann nur dann anerkannt werden, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde und deutlich erkennbar ist. Sofern eine Serologische Tollwutuntersuchung (Titerbestimmung) vorgeschrieben ist (Spalte Titerbestimmung erforderlich ja), muss die dafür erforderliche Blutprobe beim betreffenden Tier mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Verbringung des Tieres erfolgen und die Titerbestimmung einen Antikörpertiter von 0,5 IE/ml oder mehr ergeben. Die Titerbestimmung muss in einem zugelassenen Labor (siehe vorgenommen werden. Diese Antikörpertitrierung braucht bei einem Tier, bei dem die Impfung in den vorgesehenen Zeitabständen wieder aufgefrischt wird, nicht wiederholt zu werden. Da Hunde, Hauskatzen und Frettchen für die Tollwutimpfung ein Mindestalter von 12 Wochen aufweisen müssen, haben Tiere, bei denen eine Titerbestimmung vorgeschrieben ist, bei Einhaltung dieser Bedingungen bei der Einreise ein Alter von mindestens sieben Monaten. Sofern keine Titerbestimmung vorgeschrieben ist (Spalte Titerbestimmung erforderlich nein), müssen die Tiere direkt aus dem betreffenden Land in die Europäische Union verbracht werden. Voraussetzung ist ferner, dass ein Aufenthalt ausschließlich in einem oder mehreren jener Länder erfolgt ist, bei denen keine Titerbestimmung vorgeschrieben ist. Müssen bei der Verbringung der Tiere in die Europäische Union Länder, bei denen eine Titerbestimmung vorgeschrieben ist, transitiert werden, dürfen die Tiere ohne Titerbestimmung einreisen, wenn sie durch diese Länder lediglich durchgeführt wurden und die Tiere bei dieser Durchfuhr keinen Kontakt zu Tieren von Arten hatten, die für Tollwut empfänglich sind, und ein gesichertes Beförderungsmittel oder das Gelände eines internationalen Flughafens nicht verlassen haben. Darüber hat der Besitzer, der Halter oder die während der Verbringung verantwortliche Person eine schriftliche Erklärung vorzulegen. Diese Erklärung ist in einer Amtssprache des Eingangsmitgliedstaats und in Englisch sowie in Druckschrift auszustellen. Das Formular für die Erklärung kann von der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit unter dem Link _erklaerung_heimtiere_drittlaenderdurchfuhr_endfassung_(speicherbar).pdf heruntergeladen werden (die Erklärung kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden bzw. ist eine ausgefüllte Kopie speicherbar). Seite 4

5 Aus Drittländern, für die keine Titerbestimmung vorgeschrieben ist, dürfen auch Tiere, die jünger als 12 Wochen und nicht gegen Tollwut geimpft sind, und Tiere, die Wochen alt und gegen Tollwut geimpft sind, auch wenn seit Abschluss der Tollwut-Erstimpfung noch nicht 21 Tage vergangen sind, eingeführt werden. Eine Tiergesundheitsbescheinigung ist auch in diesen Fällen erforderlich. Hinsichtlich Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, der Schweiz und der Vatikanstadt siehe Fußnote 4 ). In der Spalte Waren und Gegenstände bedeuten: Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung und Spezialnahrung: unter die Ausnahmeregelung fällt Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: das Gewicht dieser Erzeugnisse übersteigt zusammengenommen nicht die beim jeweiligen Land angegebene Gewichtsgrenze, die Erzeugnisse müssen vor dem Verzehr nicht gekühlt werden, es handelt sich um verpackte Markenprodukte und die Packungen sind nicht geöffnet, es sei denn, sie sind gegenwärtig in Gebrauch. Fleischerzeugnisse sind alle zum menschlichen Genuss bestimmten Teile geschlachteter oder erlegter Tiere (ausgenommen Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere) sowie die daraus hergestellten Erzeugnisse, auch durch Hitzesterilisierung haltbar gemacht (einschließlich Fleischkonserven). Fischereierzeugnisse umfassen frischen, getrockneten, gekochten, geräucherten oder anderweitig haltbar gemachten Fisch sowie frische, getrocknete, gekochte, geräucherte oder anderweitig haltbar gemachte Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere (etwa Garnelen, Hummer, nicht lebende Miesmuscheln und Austern) sowie die daraus hergestellten Erzeugnisse. Die Eintragung 20 kg bedeutet, dass folgende Bedingungen erfüllt sein müssen: frischer Fisch wurde ausgenommen, das Gewicht der Fischereierzeugnisse übersteigt nicht 20 kg oder das Gewicht eines Fisches (maßgeblich ist der höhere der beiden Werte) und bei Einfuhren aus den in der Länderliste mit Fußnote 1 ) gekennzeichneten Staaten entfallen aus artenschutzrechtlichen Gründen maximal 125 g auf Kaviar von Störarten, wobei die Behälter gemäß den einschlägigen Artenschutz-Vorschriften (CITES) mit einem nicht wieder verwendbaren Etikett gekennzeichnet sein müssen. Spezialtierfutter umfasst aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung für Tiere, wenn die Erzeugnisse vor dem Verzehr nicht gekühlt werden müssen, es sich um verpackte Markenprodukte handelt und die Packungen nicht geöffnet sind, es sei denn, sie sind gegenwärtig in Gebrauch. Reiseverkehr umfasst Waren, die für den persönlichen Verbrauch im Gepäck von Reisenden mitgeführt werden (die beim jeweiligen Land angeführten ngrenzen gelten jeweils pro Person). Diese Waren müssen beim Zollamt nicht angemeldet werden, Seite 5

6 sofern die in der nachstehenden Länderliste angeführten ngrenzen nicht überschritten werden. Auf den Flughäfen darf daher der Grünkanal verwendet werden. Werden die n überschritten, sind die Waren anzumelden und es muss der Rotkanal verwendet werden. Kleinsendungen umfassen an Privatpersonen verschickte Sendungen, sofern diese Einfuhren nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen (die beim jeweiligen Land angeführten ngrenzen gelten jeweils pro Sendung). Fernabsatz umfasst Waren, die zb per Post, Telefon oder über das Internet bestellt und an Verbraucher geliefert werden (die beim jeweiligen Land angeführten ngrenzen gelten jeweils pro Sendung). Geringe bedeutet eine (mengenmäßig nicht genau eingegrenzte) an Waren und Gegenständen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Reisenden bzw. des Verbrauchers bei Kleinsendungen und im Fernabsatz und keinesfalls zu kommerziellen Zwecken bestimmt ist. Als Richtmenge für eine, die aber je nach Lage des Einzelfalles auch überschritten werden kann, kann jeweils die gegenüber den Färöer Inseln, Grönland oder Island geltende herangezogen werden. Hinweise: Die beim jeweiligen Land in den Spalten Waren und Gegenstände angeführten ngrenzen sind untereinander kumulierbar, sofern den vorstehenden Bedingungen entsprochen wird. Die Vorschriften der nachstehenden Länderliste gelten nicht für die folgenden Erzeugnisse, die generell nicht der Kontrollpflicht durch den Grenztierarzt bzw. nicht den veterinärbehördlichen Vorschriften für das innergemeinschaftliche Verbringen unterliegen und daher ohne ngrenzen mitgeführt werden dürfen: Brot, Kuchen, Kekse und ähnliches Kleingebäck, Schokolade und Süßwaren (einschließlich Süßigkeiten), sofern diese nicht mit Fleischerzeugnissen vermischt oder gefüllt sind, für den Endverbraucher abgepackte Nahrungsergänzungsmittel, die n von tierischen Erzeugnissen enthalten (ausgenommen Fleischerzeugnisse), sowie solche, die Glucosamin, Chondroitin oder Chitosan enthalten, Fleischextrakte und Fleischkonzentrate, mit Fisch gefüllte Oliven, Pasta und Nudeln, die nicht mit Fleischerzeugnissen vermischt oder gefüllt sind, fertige Nahrungsmittel, die aus Eiprodukten hergestellt wurden und keine andern kontrollpflichtigen Bestandteile enthalten, für den Endverbraucher abgepackte Fleischbrühen und Suppenaromen sowie sämtliche anderen Lebensmittelerzeugnisse, die weniger als 50% tierische Erzeugnisse enthalten, sofern kein frisches oder verarbeitetes Fleisch, kein roher Fisch und keine Milch bzw. Milcherzeugnisse enthalten sind. Seite 6

7 Herkunftsland E = Einfuhr W = Wiedereinfuhr V = innergemeinschaftliches Verbringen Lebende Tiere im Reiseverkehr Hunde, Hauskatzen und Frettchen erforderliches Dokument Titerbestimmung erforderlich maximale Anzahl andere Heimtiere, ausgenommen Vögel Vögel Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung und Spezialnahrung Waren und Gegenstände im Reiseverkehr, in Kleinsendungen oder im Fernabsatz Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse Fischereierzeugnisse Honig, Bienenwachs, Gelee Royal, Propolis, Pollen Konsumeier Spezialtierfutter Nicht angeführte Länder EU Mitgliedstaaten 2 ) VI Amerikanische Jungferninseln AS Amerikanisch- Samoa AD Andorra AG Antigua und Barbuda AR Argentinien AW Aruba SH Ascension AU Australien BH Bahrain BB Barbados BM Bermuda BQ Bonaire, St. Eustatius und Saba BA Bosnien- Herzegowina VG Britische Jungferninseln CL Chile CW Curaçao FK Falklandinseln (Malwinen) FO Färöer FJ Fidschi PF Französisch- Polynesien E TB ja 5 Tiere (über 7 Monate alt) 5 Tiere 1 ) 0 W PP ja 5 Tiere 5 Tiere 1 ) 0 V PP/ TB 3 ) nein 5 Tiere 4 ) 5 Tiere 1 ) E PP nein 5 Tiere 4 ) 5 Tiere 1 ) W PP nein 5 Tiere 4 ) 5 Tiere 1 ) E PP nein 5 Tiere 5 Tiere 1 ) W PP nein 5 Tiere 5 Tiere 1 ) 10 kg 10 kg 6 ) 10 kg 10 kg 10 kg Seite 7

8 Herkunftsland E = Einfuhr W = Wiedereinfuhr V = innergemeinschaftliches Verbringen Lebende Tiere im Reiseverkehr Hunde, Hauskatzen und Frettchen erforderliches Dokument Titerbestimmung erforderlich maximale Anzahl andere Heimtiere, ausgenommen Vögel Vögel Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung und Spezialnahrung Waren und Gegenstände im Reiseverkehr, in Kleinsendungen oder im Fernabsatz Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse Fischereierzeugnisse Honig, Bienenwachs, Gelee Royal, Propolis, Pollen Konsumeier Spezialtierfutter GI Gibraltar GL Grönland GU Guam VA Heiliger Stuhl (Vatikanstadt) HK Hongkong IS Island JM Jamaika JP Japan KY Kaimaninseln CA Kanada LI Liechtenstein MY Malaysia MK Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien MU Mauritius MX Mexiko MC Monaco MS Montserrat NC Neukaledonien NZ Neuseeland E PP nein 5 Tiere 4 ) 5 Tiere 1 ) W PP nein 5 Tiere 4 ) 5 Tiere 1 ) E PP nein 5 Tiere 5 Tiere 1 ) W PP nein 5 Tiere 5 Tiere 1 ) E PP nein 5 Tiere 4 ) 5 Tiere 1 ) W PP nein 5 Tiere 4 ) 5 Tiere 1 ) E PP nein 5 Tiere 5 Tiere 1 ) W PP nein 5 Tiere 5 Tiere 1 ) E PP nein 5 Tiere 4 ) 5 Tiere 1 ) W PP nein 5 Tiere 4 ) 5 Tiere 1 ) E TB nein 5 Tiere 5 ) 5 Tiere 1 ) 0 W PP nein 5 Tiere 5 ) 5 Tiere 1 ) 0 E TB nein 5 Tiere 5 ) 5 Tiere 1 ) 0 W PP nein 5 Tiere 5 ) 5 Tiere 1 ) 0 E PP nein 5 Tiere 4 ) 5 Tiere 1 ) W PP nein 5 Tiere 4 ) 5 Tiere 1 ) MP Nördliche Marianen NO Norwegen RU Russische Föderation (Russland) E PP nein 5 Tiere 4 ) 5 Tiere 1 ) W PP nein 5 Tiere 4 ) 5 Tiere 1 ) 10 kg 10 kg 10 kg 10 kg 20 kg 6 ) 6 ) 6 ) 6 ) 10 kg 10 kg 10 kg 10 kg 10 kg 10 kg Seite 8

9 Herkunftsland E = Einfuhr W = Wiedereinfuhr V = innergemeinschaftliches Verbringen Lebende Tiere im Reiseverkehr Hunde, Hauskatzen und Frettchen erforderliches Dokument Titerbestimmung erforderlich maximale Anzahl andere Heimtiere, ausgenommen Vögel Vögel Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung und Spezialnahrung Waren und Gegenstände im Reiseverkehr, in Kleinsendungen oder im Fernabsatz Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse Fischereierzeugnisse Honig, Bienenwachs, Gelee Royal, Propolis, Pollen Konsumeier Spezialtierfutter SM San Marino CH Schweiz SG Singapur SH St. Helena, einschl. Ascension und Tristan da Cunha KN St. Kitts und Nevis LC St. Lucia SX PM VC St. Martin (niederländischer Teil) St. Pierre und Miquelon St. Vincent und die Grenadinen TW Taiwan TT Trinidad und Tobago VU Vanuatu AE US WF Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Staaten von Amerika, einschließlich Puerto Rico Wallis und Futuna (einschließlich Alofi) BY Weißrussland (Belarus) E PP nein 5 Tiere 4 ) 5 Tiere 1 ) W PP nein 5 Tiere 4 ) 5 Tiere 1 ) E PP nein 5 Tiere 4 ) 5 Tiere 1 ) W PP nein 5 Tiere 4 ) 5 Tiere 1 ) 6 ) 6 ) 1 ) Die Tiere dürfen nicht zum Verkauf oder zu einer Eigentumsübertragung bestimmt sein. Sofern nicht mehr als fünf Tiere mitgeführt werden, ist eine mündliche Erklärung, dass kein Verkauf und keine Eigentumsübertragung beabsichtigt sind, als ausreichende Glaubhaftmachung der Heimtiereigenschaft anzusehen. Sofern mehr als fünf Tiere mitgeführt werden, ist die Heimtiereigenschaft durch Vorlage entsprechender Nachweise glaubhaft zu machen. 2 ) Belgien, Bulgarien, Dänemark (ausgenommen Färöer Inseln und Grönland), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Monaco und französische Überseedepartements Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique und Réunion sowie Mayotte, ausgenommen die überseeischen Gebiete sowie St. Pierre und Miquelon), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal (einschließlich Azoren und Madeira), Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich der Balearen und der Kanarischen Inseln sowie Ceuta und Melilla), Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich (einschließlich der Kanalinseln, der Insel Man und Gibraltar), Zypern. Seite 9

10 3 ) Eine Tiergesundheitsbescheinigung ist nur bei Tieren aus Drittstaaten zulässig. Eine Tiergesundheitsbescheinigung gilt für die innergemeinschaftliche Verbringung ab dem Datum der Einreisekontrolle, das vom Einreisezollamt in der Tiergesundheitsbescheinigung bestätigt wird, für die Dauer von insgesamt vier Monaten oder bis zum Ende der Gültigkeit der Tollwutimpfung oder bis zum Ende der Anwendbarkeit der Bedingungen für weniger als 16 Wochen alte Tiere, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Sofern ein Tier über die Gültigkeitsdauer einer Tiergesundheitsbescheinigung hinaus innerhalb der Union verbracht werden soll, muss dafür ein Heimtierausweis ausgestellt werden. 4 ) Hunde, Hauskatzen und Frettchen in einem Alter von unter 12 Wochen dürfen aus EU Mitgliedstaaten und aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, der Schweiz und der Vatikanstadt nach Österreich verbracht werden, sofern jedes Tier mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet ist, für jedes Tier ein Heimtierausweis mitgeführt wird, das Tier nicht gegen Tollwut geimpft wurde und das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. 5 ) Hunde und Katzen, die aus Malaysia eingeführt oder wiedereingeführt werden, benötigen aufgrund der Entscheidung 2006/146/EG darüber hinaus noch zusätzlich eine formlose Bestätigung, dass folgende Anforderungen bezüglich der Nipah-Krankheit erfüllt werden: die Tiere sind in den letzten 60 Tagen vor der Ausfuhr nicht mit Schweinen in Berührung gekommen, die Tiere wurden nicht in Betrieben gehalten, in denen in den letzten 60 Tagen Fälle der Nipah-Krankheit nachgewiesen wurden, und die Tiere wurden mit Negativbefund einem IgG-ELISA-Test unterzogen, der in einem von den zuständigen Veterinärbehörden für Nipah-Antikörper-Tests zugelassenen Laboratorium anhand einer Blutprobe erfolgte, die höchstens zehn Tage vor der Ausfuhr entnommen worden war. 6 ) davon maximal 125 g Kaviar von Störarten in Behältern, die gemäß den einschlägigen Artenschutz-Vorschriften (CITES) mit einem nicht wieder verwendbaren Etikett gekennzeichnet sind. Informationen zu den Veterinärbestimmungen für lebende Heimtiere im Reiseverkehr und für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit unter Seite 10

Ein Service von Vetion.de. Anhänge und Begründung

Ein Service von Vetion.de. Anhänge und Begründung Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 zu den Muster- Identifizierungsdokumenten für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen zu anderen als Handelszwecken, zur Erstellung der Listen der Gebiete

Mehr

Stand: 1. August 2015. Veterinärbestimmungen für Heimtiere im Reiseverkehr

Stand: 1. August 2015. Veterinärbestimmungen für Heimtiere im Reiseverkehr Stand: 1. August 2015 Veterinärbestimmungen für Heimtiere im Reiseverkehr Veterinärbestimmungen für Heimtiere im Reiseverkehr Mit Hunden, Katzen, n und anderen Heimtieren können Krankheiten eingeschleppt

Mehr

Merkblatt zu Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in/durch die Bundesrepublik Deutschland*

Merkblatt zu Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in/durch die Bundesrepublik Deutschland* Stand: 26. Januar 2016 Merkblatt zu Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in/durch die Bundesrepublik Deutschland* * Die Anforderungen gelten grundsätzlich für die gesamte EU, jedoch haben einige EU-Mitgliedstaaten

Mehr

1. Geringe Mengen von Fleisch, Milch und daraus hergestellten Erzeugnissen

1. Geringe Mengen von Fleisch, Milch und daraus hergestellten Erzeugnissen Schleppen Sie keine ansteckenden Tierseuchen in die EU ein! Erzeugnisse tierischen Ursprungs können Träger von Tierseuchenerregern sein Es besteht die Gefahr, dass Tierseuchen in die Europäische Union

Mehr

Schleppen Sie keine ansteckenden Tierseuchen in die Europäische Union ein!

Schleppen Sie keine ansteckenden Tierseuchen in die Europäische Union ein! EUROPÄISCHE KOMMISSION Schleppen Sie keine ansteckenden Tierseuchen in die Europäische Union ein! Erzeugnisse tierischer Herkunft können Träger von Tierseuchenerregern sein Für die Einfuhr dieser Erzeugnisse

Mehr

Merkblatt Reisen mit Heim- und Haustieren

Merkblatt Reisen mit Heim- und Haustieren Merkblatt Reisen mit Heim- und Haustieren Sofern Sie mit Ihren Haustieren eine Reise unternehmen wollen, gibt es Verordnungen und Regelungen, die es zu beachten gilt. Seit dem 3. Juli 2004 gelten für die

Mehr

Einfuhr und Wiedereinfuhr von Hunden, Katzen, Frettchen und anderen Heimtieren im Reiseverkehr aus Drittstaaten nach Österreich

Einfuhr und Wiedereinfuhr von Hunden, Katzen, Frettchen und anderen Heimtieren im Reiseverkehr aus Drittstaaten nach Österreich Einfuhr und Wiedereinfuhr von Hunden, Katzen, Frettchen und anderen Heimtieren im Reiseverkehr aus Drittstaaten nach Österreich Wenn Heimtiere im Reiseverkehr die unten angeführten Bedingungen erfüllen,

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 178 vom , S. 109)

(Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 178 vom , S. 109) 02013R0577 DE 29.12.2014 001.003 1 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden

Mehr

Seite 1 von 5. Ländercode (ISO 3166) Quellensteuerabzug bei Zinszahlungen aus. Auskunftserteilung von Deutschland nach

Seite 1 von 5. Ländercode (ISO 3166) Quellensteuerabzug bei Zinszahlungen aus. Auskunftserteilung von Deutschland nach Länderaufstellung Kurzübersicht über die aktuellen Abkommen mit anderen Staaten zur Datenübermittlung der Zinsinformationsverordnung (ZIV) Bitte auch die Hinweise unter Aktuelles beachten Stand: September

Mehr

Rund um den EU Heimtierausweis. Innergemeinschaftliche Verbringung. Drittlandeinfuhren VO 998/2003 EG

Rund um den EU Heimtierausweis. Innergemeinschaftliche Verbringung. Drittlandeinfuhren VO 998/2003 EG Rund um den EU Heimtierausweis Innergemeinschaftliche Verbringung Drittlandeinfuhren Dr. Roland Vecernik-Sautner VO 998/2003 EG Reiseverkehr Definition Heimtier Bescheinigung/Heimtierausweis Bedingungen

Mehr

Seite 1 von 5. In folgenden Ländern kannst du surfen, MMS versenden und empfangen: Datenroaming Down- & Upload Preis pro 100 KB

Seite 1 von 5. In folgenden Ländern kannst du surfen, MMS versenden und empfangen: Datenroaming Down- & Upload Preis pro 100 KB Seite 1 von 5 bob weltweit für bigbob, bigbob 2009, bigbob 2011, bigbob 8,80, bob vierer 2008, bob vierer 2011, minibob, smartbob, smartbob 2011, smartbob XL, smartbob XL 9,90, superbob In folgenden Ländern

Mehr

B.free World. Unterscheidet Ihr Inlandstarif nach Zielnetzen, verrechnen wir laut Inlandstarif zu anderen Netzen.

B.free World. Unterscheidet Ihr Inlandstarif nach Zielnetzen, verrechnen wir laut Inlandstarif zu anderen Netzen. Roaming in der EU, Liechtenstein, Norwegen und Island Ab 15.06.2017 wird Roaming in EU Mitgliedstaaten und in den 3 EWR Ländern Liechtenstein, Norwegen und Island laut Ihrem Inlandstarif verrechnet. Unterscheidet

Mehr

Ab wird Roaming in EU Mitgliedstaaten und in den 3 EWR Ländern Liechtenstein, Norwegen und Island laut deinem Inlandstarif verrechnet.

Ab wird Roaming in EU Mitgliedstaaten und in den 3 EWR Ländern Liechtenstein, Norwegen und Island laut deinem Inlandstarif verrechnet. Roaming in der EU, Liechtenstein, Norwegen und Island Ab 15.06.2017 wird Roaming in EU Mitgliedstaaten und in den 3 EWR Ländern Liechtenstein, Norwegen und Island laut deinem Inlandstarif verrechnet. Wenn

Mehr

Geltungsbereich am 11. Juni

Geltungsbereich am 11. Juni Geltungsbereich am 11. Juni 2015 8 Albanien a 3. September 2003 B 9. Mai 2004 Andorra 15. April 1996 B 31. Dezember 1996 Antigua und Barbuda 17. Mai 1985 N 1. November 1981 Argentinien* 8. Mai 1987 B 18.

Mehr

Ab wird Roaming in EU Mitgliedstaaten und in den 3 EWR Ländern Liechtenstein, Norwegen und Island laut deinem Inlandstarif verrechnet.

Ab wird Roaming in EU Mitgliedstaaten und in den 3 EWR Ländern Liechtenstein, Norwegen und Island laut deinem Inlandstarif verrechnet. Roaming in der EU, Liechtenstein, Norwegen und Island Ab 15.06.2017 wird Roaming in EU Mitgliedstaaten und in den 3 EWR Ländern Liechtenstein, Norwegen und Island laut deinem Inlandstarif verrechnet. Wenn

Mehr

B.free World Data. Roaming in der EU, Liechtenstein, Norwegen und Island

B.free World Data. Roaming in der EU, Liechtenstein, Norwegen und Island Roaming in der EU, Liechtenstein, Norwegen und Island Ab 15.06.2017 wird Roaming in EU Mitgliedstaaten und in den 3 EWR Ländern Liechtenstein, Norwegen und Island laut Ihrem Inlandstarif verrechnet. Wenn

Mehr

Seite 1 von 6. In folgenden Ländern kannst du surfen, MMS versenden und empfangen:

Seite 1 von 6. In folgenden Ländern kannst du surfen, MMS versenden und empfangen: Seite 1 von 6 Ägypten Vodafone 0,99 0,89 0,49 0,99 Aland Inseln alle Netze 0,023 0,24 Andorra alle Netze 1,39 1,19 Anguilla alle Netze 1,39 1,19 Antigua & Barbuda alle Netze 1,39 1,19 Argentinien alle

Mehr

Neue EU-Verordnung für das Reisen mit Heimtieren

Neue EU-Verordnung für das Reisen mit Heimtieren Neue EU-Verordnung für das Reisen mit Heimtieren In der EU gelten ab 29. Dezember 2014 teilweise neue Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren. Die neue Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des europäischen

Mehr

Verbringen Heimtiere Vorschriften gültig ab

Verbringen Heimtiere Vorschriften gültig ab Verbringen Heimtiere Vorschriften gültig ab 29.12. Folie 1 Verordnung (EU) 576/2013 Durchführungsverordnung (EU) 577/2013 Verordnung (EU) 1152/2011 (Zusatzgarantien Echinokokken) DTBl. 08/ Zusammenfassung

Mehr

Verordnung über die Einfuhr von Heimtieren

Verordnung über die Einfuhr von Heimtieren Verordnung über die Einfuhr von Heimtieren (EHtV) vom 18. April 2007 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 25 Absatz 1 des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 1966 1, verordnet: 1. Abschnitt:

Mehr

Daten pro MB Inlandstarif + 6 Cent pro MB 24 Cent. Inlandstarif + 6 Cent pro MB

Daten pro MB Inlandstarif + 6 Cent pro MB 24 Cent. Inlandstarif + 6 Cent pro MB In den EU-Ländern ( EU) gilt der Inlandstarif zuzüglich folgender Aufschläge. Unterscheidet der Inlandstarif nach Zielnetzen, wird laut Inlandstarif zu anderen Mobilfunkanschlüssen verrechnet. Sind im

Mehr

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 8. April 2009 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement verordnet:

Mehr

abgehende Verbindungen /min 1)

abgehende Verbindungen /min 1) Seite 1 von 6 bob weltweit für big bob, big bob 2009, big bob 2011, big bob 8,80, bob breitband 1 GB, bob vierer 2008, bob vierer 2011, gigabob, minibob, smartbob, smartbob 2011, smartbob XL, smartbob

Mehr

Offenlegung gemäß Artikel 440 CRR Offenlegung zum

Offenlegung gemäß Artikel 440 CRR Offenlegung zum Offenlegung gemäß Artikel 440 CRR Offenlegung zum 30.09.2017 in MEUR Tabelle 1 Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen wesentlichen Kreditrisi der Kaufund Kreditrisi Verbriefungsrisi

Mehr

A1 Mobil Weltweit Data

A1 Mobil Weltweit Data Roaming in der EU, Liechtenstein, Norwegen und Island Ab 15.06.2017 wird Roaming in EU Mitgliedstaaten und in den 3 EWR Ländern Liechtenstein, Norwegen und Island laut Ihrem Inlandstarif verrechnet. Wenn

Mehr

Merkblatt zu Reisen mit Heimvögeln in/durch die Europäische Union

Merkblatt zu Reisen mit Heimvögeln in/durch die Europäische Union Stand: 26. Januar 2016 Merkblatt zu Reisen mit Heimvögeln in/durch die Europäische Union Die Einreise mit Heimvögeln aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer) erfolgt unter kontrollierten Bedingungen,

Mehr

bob weltweit für bob siebener, bob vierneuner und topbob

bob weltweit für bob siebener, bob vierneuner und topbob Roaming in der EU, Liechtenstein, Norwegen und Island Ab 15.06.2017 wird Roaming in EU Mitgliedstaaten und in den 3 EWR n Liechtenstein, Norwegen und Island laut deinem Inlandstarif verrechnet. Unterscheidet

Mehr

Seite 1 von 5. In folgenden Ländern kannst du surfen, MMS versenden und empfangen:

Seite 1 von 5. In folgenden Ländern kannst du surfen, MMS versenden und empfangen: Seite 1 von 5 Ägypten Vodafone 0,99 0,89 0,49 0,99 Aland Inseln alle Netze 0,023 0,24 Andorra alle Netze 1,39 1,19 Anguilla alle Netze 1,39 1,19 Antigua & Barbuda alle Netze 1,39 1,19 Argentinien alle

Mehr

Wenn du einen Inlandstarif mit Freieinheiten für Minuten, SMS und MMS hast kannst du diese in der gesamten EU verwenden.

Wenn du einen Inlandstarif mit Freieinheiten für Minuten, SMS und MMS hast kannst du diese in der gesamten EU verwenden. Roaming in der EU, Liechtenstein, Norwegen und Island Ab 15.06.2017 wird Roaming in EU Mitgliedstaaten und in den 3 EWR n Liechtenstein, Norwegen und Island laut deinem Inlandstarif verrechnet. Unterscheidet

Mehr

Preisliste "0180 Callthrough"

Preisliste 0180 Callthrough Deutschland Festnetz 01801110086 0,0390 Deutschland Mobilfunk 01805110086 0,1400 INTERNATIONAL Ägypten 01805110086 0,1400 Ägypten (Mobilfunk) 01803110086 0,0900 Albanien 01803110086 0,0900 Algerien 01803110086

Mehr

abgehende Verbindungen /min 1)

abgehende Verbindungen /min 1) Seite 1 von 6 bob weltweit für big bob, big bob 2009, big bob 2011, big bob 8,80, bob breitband 1 GB, bob vierer 2008, bob vierer 2011, gigabob, kombibob, kombibob plus, minibob, smartbob, smartbob 2011,

Mehr

Preis/Minute in Länder Zone 2. Preis/Minute in Länder Zone 1

Preis/Minute in Länder Zone 2. Preis/Minute in Länder Zone 1 Inlandstarif nach Zielnetzen, wird laut Inlandstarif zu anderen Mobilfunkanschlüssen verrechnet. Sind im jeweiligen Tarif inkludierten Freieinheiten im Inland enthalten werden diese im Anwendungsbereich

Mehr

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Anrufe in Fest- und Mobilfunknetze Einheit Preis 1 Europa pro Minute 2 1,99 USA / Kanada pro Minute 2 1,99 Übrige Welt pro Minute 2 1,99 SMS in Fest-

Mehr

Preis/Minute in Länder Zone 2. Preis/Minute in Länder Zone 1

Preis/Minute in Länder Zone 2. Preis/Minute in Länder Zone 1 Inlandstarif nach Zielnetzen, wird laut Inlandstarif zu anderen Mobilfunkanschlüssen verrechnet. Sind im jeweiligen Tarif inkludierten Freieinheiten im Inland enthalten werden diese auch bei Roaming in

Mehr

Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst revidiert in Paris am 24. Juli 1971 (mit Anhang)

Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst revidiert in Paris am 24. Juli 1971 (mit Anhang) Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst revidiert in Paris am 24. Juli 1971 (mit Anhang) SR 0.231.15; AS 1993 2659 Geltungsbereich der Übereinkunft am 5. Januar 2004 1 Ägypten*

Mehr

EM2016-Fussball.de. Spielplan EM 2016 Qualifikation. Spieltag 1. Datum Uhrzeit Gruppe Heim Gast Ergebnis

EM2016-Fussball.de. Spielplan EM 2016 Qualifikation. Spieltag 1. Datum Uhrzeit Gruppe Heim Gast Ergebnis Spieltag 1 07.09.2014 18:00 D Georgien - Irland 18:00 I Dänemark - Armenien 18:00 F Ungarn - Nordirland 20:45 D Deutschland - Schottland 20:45 D Gibraltar - Polen 20:45 I Portugal - Albanien 20:45 F Färöer

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 354.1 Jahrgang 2016 Nr. 523 ausgegeben am 28. Dezember 2016 Verordnung vom 20. Dezember 2016 über die Abänderung der AIA-Verordnung Aufgrund von Art. 2 Abs. 2 und

Mehr

abgehende Verbindungen /min 1) für Verbindungen zwischen 2 Zonen gilt die jeweils höhere Gebühr und Taktung 2)

abgehende Verbindungen /min 1) für Verbindungen zwischen 2 Zonen gilt die jeweils höhere Gebühr und Taktung 2) Inlandstarif nach Zielnetzen, wird laut Inlandstarif zu anderen Mobilfunkanschlüssen verrechnet. Sind im jeweiligen Tarif inkludierten Freieinheiten im Inland enthalten werden diese auch bei Roaming in

Mehr

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Anrufe in Fest- und Mobilfunknetze Einheit Preis 1 Europa pro Minute 2 0,29 USA / Kanada pro Minute 2 0,29 Übrige Welt pro Minute 2 0,99 SMS in Fest-

Mehr

Leitfaden zur Überprüfung ob bei Lebensmitteln mit tierischen Anteilen die Einfuhrbedingungen der EDAV-DS erfüllt sind. Inhaltsverzeichnis

Leitfaden zur Überprüfung ob bei Lebensmitteln mit tierischen Anteilen die Einfuhrbedingungen der EDAV-DS erfüllt sind. Inhaltsverzeichnis Lebensmittelinspektorat Leitfaden zur Überprüfung ob bei Lebensmitteln mit tierischen Anteilen die Einfuhrbedingungen der EDAV-DS erfüllt sind Inhaltsverzeichnis 1. Ziel... 1 2. Geltungsbereich... 1 3.

Mehr

Parl. Anfrage 8819/J - "EU-Zugeständnisse an Großbritannien mit Auswirkungen auf den Anspruch auf eine Ausgleichszulage in der Pensionsversicherung"

Parl. Anfrage 8819/J - EU-Zugeständnisse an Großbritannien mit Auswirkungen auf den Anspruch auf eine Ausgleichszulage in der Pensionsversicherung 8419/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft 1 von 18 Parl. Anfrage 8819/J - "EU-Zugeständnisse an Großbritannien mit Auswirkungen auf den Anspruch auf

Mehr

Deutsche Einfuhr von leb. Schlachtvieh in Schlachtgewicht (SG), Fleisch und Fleischerzeugnissen im Kalenderjahr 2010 (vorl.

Deutsche Einfuhr von leb. Schlachtvieh in Schlachtgewicht (SG), Fleisch und Fleischerzeugnissen im Kalenderjahr 2010 (vorl. BMVEL - Referat 123ST 04.03.2011 Deutsche Einfuhr von leb. Schlachtvieh in Schlachtgewicht (SG), Fleisch und Fleischerzeugnissen im Kalenderjahr 2010 (vorl. Ergebnisse Schlachtrinder, Rind- und Schlachtschweine,

Mehr

Vorbehalte und Erklärungen zum KSÜ: Einzelheiten siehe unter Welcome Other languages Deutsch Übereinkommen Nr. 34 Statustabelle.

Vorbehalte und Erklärungen zum KSÜ: Einzelheiten siehe unter  Welcome Other languages Deutsch Übereinkommen Nr. 34 Statustabelle. Erläuterungen: Überprüft bis BGBl. 2017 II Nr. 29 Letzte Änderung: 24. November 2017 Vertragsstaaten des s, des Kinderschutzübereinkommens des Europäischen s mit Datum des Inkrafttretens im Verhältnis

Mehr

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Preise Auslandsverbindungen Anrufe in Fest- und Mobilfunknetze Einheit Preis 1 Europa pro Minute 2 1,99 USA / Kanada pro Minute 2 1,99 Übrige Welt pro

Mehr

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Leistung Aufenthaltsort Einheit Preis 1 Anrufe in ausländische Festnetze Deutschland Ländergruppe 1 pro Minute 2 0,29 Ländergruppe 2 pro Minute 2 0,29

Mehr

A1 Roaming Basic. Roaming in der EU, Liechtenstein, Norwegen und Island

A1 Roaming Basic. Roaming in der EU, Liechtenstein, Norwegen und Island Roaming in der EU, Liechtenstein, Norwegen und Island Ab 15.06.2017 wird Roaming in EU Mitgliedstaaten und in den 3 EWR Ländern Liechtenstein, Norwegen und Island laut Ihrem Inlandstarif verrechnet. Unterscheidet

Mehr

Minute. abgehende Verbindungen /min 1)

Minute. abgehende Verbindungen /min 1) Inlandstarif nach Zielnetzen, wird laut Inlandstarif zu anderen Mobilfunkanschlüssen verrechnet. Sind im jeweiligen Tarif inkludierten Freieinheiten im Inland enthalten werden diese auch bei Roaming in

Mehr

abgehende Verbindungen /min 1) für Verbindungen zwischen 2 Zonen gilt die jeweils höhere Gebühr und Taktung 2)

abgehende Verbindungen /min 1) für Verbindungen zwischen 2 Zonen gilt die jeweils höhere Gebühr und Taktung 2) Inlandstarif nach Zielnetzen, wird laut Inlandstarif zu anderen Mobilfunkanschlüssen verrechnet. Sind im jeweiligen Tarif inkludierten Freieinheiten im Inland enthalten werden diese im Anwendungsbereich

Mehr

Tarifübersichten Für In- und Auslandspostverkehr

Tarifübersichten Für In- und Auslandspostverkehr Tarifübersichten Für In- und Auslandspostverkehr Inland 31.12.2016 Briefe Format Mind. 140 x 90, Standard max. 235 x 162 x 5 Standard Plus Maxi Maxi Plus Groß Brief Mind. 140 x 90, max. 235 x 162 x 5 Mind.

Mehr

A1 Roaming Basic Seite 1 von 7

A1 Roaming Basic Seite 1 von 7 SMS Afghanistan 4 4,16 2,08 0,42 0,83 1,66 Ägypten 4 4,16 2,08 0,42 0,83 1,66 Aland Inseln 1 0,19 0,05 0,06 0,20 0,0195 Albanien 2 1,66 0,83 0,34 0,83 1,24 Algerien 4 4,16 2,08 0,42 0,83 1,66 Andorra 2

Mehr

A1 Mobil Weltweit Seite 1 von 6

A1 Mobil Weltweit Seite 1 von 6 A1 Mobil Weltweit Seite 1 von 6 Afghanistan 4 4,99 2,49 0,50 0,99 1,99 Ägypten 3 3,99 1,99 0,45 0,99 1,99 Aland Inseln 1 0,228 0,06 0,072 0,24 0,023 Albanien 2 1,99 0,99 0,40 0,99 1,49 Algerien 4 4,99

Mehr

Land Festnetz* Zugangsnummer Mobil* Zugangsnummer

Land Festnetz* Zugangsnummer Mobil* Zugangsnummer C A L L W O R L D W I D E Tarife 2012 Auch online unter: http://www.happyhandy.at Land Festnetz* Zugangsnummer Mobil* Zugangsnummer Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Andorra Angola Anguilla Antigua

Mehr

Produkt Business Mobile

Produkt Business Mobile Produkt Business Mobile (Stand 09/2014) Tarife National (je Minute) 0,0895 Mobil (je Minute) 0,0895 Ausland siehe Anlage Netzbetreiber SMS 0,0895 MMS 0,3900 Daten pro MB 0,2895 Monatliche Grundpreise BASIC

Mehr

A1 Mobil Weltweit. Roaming in der EU, Liechtenstein, Norwegen und Island

A1 Mobil Weltweit. Roaming in der EU, Liechtenstein, Norwegen und Island Roaming in der EU, Liechtenstein, Norwegen und Island Ab 15.06.2017 wird Roaming in EU Mitgliedstaaten und in den 3 EWR Ländern Liechtenstein, Norwegen und Island laut Ihrem Inlandstarif verrechnet. Unterscheidet

Mehr

A1 Mobil Weltweit 2013

A1 Mobil Weltweit 2013 Roaming in der EU, Liechtenstein, Norwegen und Island Ab 15.06.2017 wird Roaming in EU Mitgliedstaaten und in den 3 EWR Ländern Liechtenstein, Norwegen und Island laut Ihrem Inlandstarif verrechnet. Unterscheidet

Mehr

STATISTIK DER AUSZAHLUNGEN AN EHEMALIGE ZWANGSARBEITER UND DEREN RECHTSNACHFOLGER

STATISTIK DER AUSZAHLUNGEN AN EHEMALIGE ZWANGSARBEITER UND DEREN RECHTSNACHFOLGER STATISTIK DER AUSZAHLUNGEN AN EHEMALIGE ZWANGSARBEITER UND DEREN RECHTSNACHFOLGER LÄNDERÜBERSICHT Die Auszahlungen zum Ausgleich von Zwangsarbeit erfolgten in insgesamt 98 Ländern. Die folgende Übersicht

Mehr

o2 (Postpaid) - Seite 1/2 Stand:

o2 (Postpaid) - Seite 1/2 Stand: o (Postpaid) - Seite 1/ Reise Option Travel Day Pack EU Roaming Flat Voice & Data 1 GB für o Blue All-in S/M Consumer/SoHo für o Blue All-in S/M Consumer/SoHo für o Blue All-in L/XL/Premium Consumer/SoHO

Mehr

Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe

Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe Übersetzung 1 0.101.093 Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe Abgeschlossen in Wilna am 3. Mai 2002 Schweizerische

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2003R0998 DE 24.06.2008 011.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 998/2003 DES

Mehr

Reisekostenzuschüsse für deutsche Stipendiaten Gültig ab

Reisekostenzuschüsse für deutsche Stipendiaten Gültig ab bei 811 Afghanistan 925,00 775,00 675,00 795 Ägypten 650,00 500,00 500,00 101 Albanien 325,00 250,00 250,00 791 Algerien 475,00 375,00 350,00 1 Andorra 300,00 150,00 300,00 701 Angola 1.125,00 875,00 875,00

Mehr

Winware Zahlungsverkehr mit Lieferanten

Winware Zahlungsverkehr mit Lieferanten Winware Zahlungsverkehr mit Lieferanten Inhalt Oranger Einzahlungsschein (TA 826)... 2 Oranger Einzahlungsschein mit indirekt Begünstigter (TA 826)... 3 IPI/IBAN- Beleg (TA 836)... 4 Zahlungen an die Übrigen

Mehr

MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dienst für tierärztliche Grenzkontrolle und grenzüberschreitenden Verkehr

MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dienst für tierärztliche Grenzkontrolle und grenzüberschreitenden Verkehr MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dienst für tierärztliche Grenzkontrolle und grenzüberschreitenden Verkehr KOMMERZIELLE UND NICHT- KOMMERZIELLE EINFUHR VON HUNDEN,

Mehr

Vorbehalte und Erklärungen zum KSÜ: Einzelheiten siehe unter Welcome Other languages Deutsch Übereinkommen Nr. 34 Statustabelle.

Vorbehalte und Erklärungen zum KSÜ: Einzelheiten siehe unter  Welcome Other languages Deutsch Übereinkommen Nr. 34 Statustabelle. Erläuterungen: Überprüft bis BGBl. 2017 II Nr. 1 Letzte Änderung: 16. Januar 2017 Vertragsstaaten des s, des s des Europäischen s mit Datum des Inkrafttretens im Verhältnis zu Deutschland E = Vorbehalt

Mehr

Wenn du einen Inlandstarif mit Freieinheiten für Minuten, SMS und MMS hast kannst du diese in der gesamten EU verwenden.

Wenn du einen Inlandstarif mit Freieinheiten für Minuten, SMS und MMS hast kannst du diese in der gesamten EU verwenden. bob weltweit für easybob M, easybob L, easybob XL, big bob, big bob 2009, big bob 2011, big bob 8,80, bob breitband 1 GB, bob vierer 2008, bob vierer 2011, gigabob, minibob, smartbob, smartbob 2011, smartbob

Mehr

Unitymedia-Telefon-Preisliste.

Unitymedia-Telefon-Preisliste. Unitymedia-Telefon-Preisliste. Gesprächstarife für In- und Ausland inklusive gesetzlicher MwSt. Stand: 07/07 Nationale Telefontarife. für alle Orts- und Ferngespräche 0,0 Cent/Min. Mobilfunk für alle Gespräche

Mehr

A1 Mobil Weltweit 2013

A1 Mobil Weltweit 2013 Seite 1 von 6 A1 Mobil Weltweit 2013 Afghanistan 4 3,74 1,66 0,38 0,83 1,24 Ägypten 3 2,91 1,66 0,33 0,83 1,08 Aland Inseln 1 0,19 0,05 0,06 0,20 0,0195 Albanien 2 1,24 0,83 0,29 0,83 0,83 Algerien 4 3,74

Mehr

abgehende Verbindungen /min 1) ankommende Verbindungen /min

abgehende Verbindungen /min 1) ankommende Verbindungen /min Seite 1 von 6 A1 Mobil Weltweit Aland Inseln 1 0,19 0,05 0,06 0,20 0,0195 Belgien 1 0,19 0,05 0,06 0,20 0,0195 Bulgarien 1 0,19 0,05 0,06 0,20 0,0195 Dänemark 1 0,19 0,05 0,06 0,20 0,0195 Deutschland 1

Mehr

Consumer Barometer-Studie 2017

Consumer Barometer-Studie 2017 Consumer Barometer-Studie 2017 Anteil der mobilen Internetnutzung erstmals über Der Anteil der mobilen Internetnutzung liegt in allen 63 Ländern der Consumer Barometer-Studie 1 erstmals über 2. Wir untersuchen,

Mehr

bob weltweit für bob siebener, bob vierneuner und topbob

bob weltweit für bob siebener, bob vierneuner und topbob In den EU-n ( EU) gilt der Inlandstarif zuzüglich folgender Aufschläge. Unterscheidet der Inlandstarif nach Zielnetzen, wird laut Inlandstarif zu anderen Mobilfunkanschlüssen verrechnet. Sind im jeweiligen

Mehr

Wanderungssaldo (Teil 1)

Wanderungssaldo (Teil 1) (Teil 1) Russland Spanien 451 450 Italien 382 Großbritannien 168 Frankreich Schweiz Tschechische Republik Schweden Ukraine 69 60 52 47 104 Jährlicher Wanderungssaldo, in Tsd. Österreich 32 Portugal Ungarn

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 28.6.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 178/109 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 577/2013 DER KOMMISSION vom 28. Juni 2013 zu den Muster-Identifizierungsdokumenten

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DER KOMMISSION. (EU) Nr. 577/2013

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DER KOMMISSION. (EU) Nr. 577/2013 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DER KOMMISSION vom 28. Juni 2013 zu den Muster-Identifizierungsdokumenten für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen zu anderen als Handelszwecken, zur Erstellung der

Mehr

Reisekostenzuschüsse für ausländische Stipendiaten Gültig ab

Reisekostenzuschüsse für ausländische Stipendiaten Gültig ab Hin- und bis zusammen mit der 811 Afghanistan 925,00 675,00 775,00 795 Ägypten 500,00 350,00 450,00 101 Albanien 325,00 250,00 250,00 791 Algerien 475,00 350,00 375,00 1 Andorra 300,00 300,00 150,00 701

Mehr

Viele Wege führen nach Rom. Nehmen Sie den besten.

Viele Wege führen nach Rom. Nehmen Sie den besten. Viele Wege führen nach Rom. Nehmen Sie den besten. Übersicht Audi Navigationssysteme Navigationssystem mit MMI- Bedienlogik (BNS 5.0) MMI Navigationssystem (MIB Standard) Navigationssystem plus mit MMI-Bedienlogik

Mehr

A1 Roaming Basic. Alle Details zur EU Roaming Verordnung finden Sie unter

A1 Roaming Basic. Alle Details zur EU Roaming Verordnung finden Sie unter Roaming in der EU, Liechtenstein, Norwegen und Island Ab 15.06.2017 wird Roaming in EU Mitgliedstaaten und in den 3 EWR Ländern Liechtenstein, Norwegen und Island laut Ihrem Inlandstarif verrechnet. Unterscheidet

Mehr

A1 Mobil Weltweit für Tarifanmeldungen ab

A1 Mobil Weltweit für Tarifanmeldungen ab Seite 1 von 6 A1 Mobil Weltweit für Tarifanmeldungen ab 18.11.2013 Aland Inseln 1 0,288 0,084 0,096 0,54 0,053 Belgien 1 0,288 0,084 0,096 0,54 0,053 Bulgarien 1 0,288 0,084 0,096 0,54 0,053 Dänemark 1

Mehr

Der Außenhandel von Holzbearbeitungsmaschinen Dominik Wolfschütz 29. Februar 2016

Der Außenhandel von Holzbearbeitungsmaschinen Dominik Wolfschütz 29. Februar 2016 Der Außenhandel von Holzbearbeitungsmaschinen Dominik Wolfschütz 29. Februar 206 Deutscher Export von Holzbearbeitungsmaschinen (HBM)» Export von HBM, gesamt» Export von HS84650» Export von HS84659» Export

Mehr

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Anrufe in Fest- und Mobilfunknetze Einheit Preis 1 Europa pro Minute 2 0,29 USA/Kanada pro Minute 2 0,29 Übrige Welt pro Minute 2 0,99 SMS in Fest- und

Mehr

BASE (Postpaid) Stand:

BASE (Postpaid) Stand: BASE International (Eurotarif) TOP Reisevorteil Plus EU Reise Flat EU Reisepaket Woche EU Reisepaket Komfort Zone Kategorie Service Taktung Kosten Taktung Kosten Taktung Kosten Taktung Kosten Taktung Kosten

Mehr

Brutto Preisliste Mobilfunk

Brutto Preisliste Mobilfunk 1. Netcom Kassel Mobilfunk Monatliche Grundgebühr 2,50 1 2 35,00 Ab 9,50 Einrichtungsentgelt Community-Flat - Sprachflatrate in alle dt. Netze - (150 Min.) - Flatrate in alle dt. Netze - (100 ) Datenvolumen

Mehr

Übereinkunft vom 22. November 1928 über die internationalen Ausstellungen

Übereinkunft vom 22. November 1928 über die internationalen Ausstellungen Übereinkunft vom 22. November 1928 über die internationalen Ausstellungen SR 0.945.11; BS 14 329 Geltungsbereich am 11. Mai 2017, Nachtrag 1 Afghanistan 7. Juni 2012 B 7. Juni 2012 Ägypten 22. November

Mehr

Anlage D Aktivitätsklauseln bei Betriebsstätten * Auf die Anmerkungen am Ende der Übersicht wird hingewiesen. Ägypten X 24 Abs.

Anlage D Aktivitätsklauseln bei Betriebsstätten * Auf die Anmerkungen am Ende der Übersicht wird hingewiesen. Ägypten X 24 Abs. Anlage D Aktivitätsklauseln bei Betriebsstätten * Auf die Anmerkungen am Ende der Übersicht wird hingewiesen. DBA-Staat Keine Aktivitätsklausel Aktivitätsklausel Verweis auf 8 AStG1 Ägypten 24 Abs. 1 d)

Mehr

Vodafone Professional Tarife

Vodafone Professional Tarife Vodafone Tarife - Kostenlose Group-Telefonie immer enthalten - Mit der Group-Telefonie sind für Sie und Ihre Mitarbeiter folgende Telefonate kostenlos: Alle Gespräche zwischen den Vodafone-- Anschlüssen

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union. (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION

Amtsblatt der Europäischen Union. (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION 3.3.2004 L 65/13 II (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION ENTSCHEIDUNG R KOMMISSION vom 18. Februar 2004 zur Festlegung des Musters einer Gesundheitsbescheinigung für nicht gewerbliche

Mehr

Telefonie-Optionen sowie zusätzliche Flatrates und Dienste

Telefonie-Optionen sowie zusätzliche Flatrates und Dienste Telefonie-Optionen sowie zusätzliche Flatrates und Dienste Zweite Telefonleitung Zusätzlicher Preis/Monat 5, Eine zweite Telefonleitung mit separater Rufnummer mit allen Vorteilen vom Unitymedia-Telefonanschluss

Mehr

IWLAN Funk - Länderzulassungen. IEEE n SCALANCE W786 RJ45 / W786 SFP

IWLAN Funk - Länderzulassungen. IEEE n SCALANCE W786 RJ45 / W786 SFP SIEMENS IWLAN Funk - Länderzulassungen Stand: 24.10.2016 Länderzulassungen für Simatic Ident Produkte finden Sie unter: http://www.siemens.de/rfid-funkzulassungen Länderzulassungen für Simatic Net Mobilfunk

Mehr

($ ) ' & *&+%,- % . "/*% &" & -,- *! 3&&") 4' /*%- &"# $ -1/ /* '$ - 6,- . / *- ' &"($ /-7. ( 89!$ 4)// &"',- :!&")7 - - 7 / 7 - - - 7 -: *7 /

($ ) ' & *&+%,- % . /*% & & -,- *! 3&&) 4' /*%- &# $ -1/ /* '$ - 6,- . / *- ' &($ /-7. ( 89!$ 4)// &',- :!&)7 - - 7 / 7 - - - 7 -: *7 / !"#$ %&"'$ %&" ($ ) ' & *&+%, %. "/*% &" &, * 0%1/ 2%3*! 3&&") 4' /*% &"# $ 1/ /* 5 &"($ 3'&"($ + 3'&"($ &"#$ &" '$ 6,. / * ' &"($ /7. ( 89!$ 4)// &"', :!&")7, &"'8,!&") 7 / 7 7 : *7 / / / 1/ ;;'

Mehr

Nachhaltigkeitsindex. Pensionssysteme. Presseaussendung. Quelle: Allianz Asset Management.

Nachhaltigkeitsindex. Pensionssysteme. Presseaussendung. Quelle: Allianz Asset Management. Nachhaltigkeitsindex für Pensionssysteme Ergänzungsmaterial zur Presseaussendung Wien, 01. April 2014 Ranking nach Ländern 2014 (absolut) 1 Australien 2 Schweden 3 Neuseeland 4 Norwegen 5 Niederlande 6

Mehr

Statistische Mitteilung vom 13. Februar 2017

Statistische Mitteilung vom 13. Februar 2017 Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt Statistisches Amt Statistische Mitteilung vom 13. Februar 217 Basler Tourismus 216: Noch nie wurden so viele Übernachtungen gezählt Im Dezember wurden 98 399

Mehr

Telefonpreisliste. Preise für Telefonie-Optionen, Flatrates und Dienste sowie Gespräche ins In- und Ausland. Preise inklusive gesetzlicher MwSt.

Telefonpreisliste. Preise für Telefonie-Optionen, Flatrates und Dienste sowie Gespräche ins In- und Ausland. Preise inklusive gesetzlicher MwSt. Telefonpreisliste Preise für Telefonie-Optionen, Flatrates und Dienste sowie Gespräche ins In- und Ausland. Preise inklusive gesetzlicher MwSt. Gültig ab 01.04.2012 Telefonie-Optionen sowie zusätzliche

Mehr

Tourismus. Statistisches Jahrbuch 2017

Tourismus. Statistisches Jahrbuch 2017 195 Statistisches Jahrbuch 2017 Beherbergungsbetriebe und Gäste 198 Seite Tagungen und Kongresse 204 196 Bürgeramt, Statistik und Wahlen / Frankfurt am Main 9 Betriebe, Betten und Gäste 2002 bis 2016 260

Mehr

Bonität von Staaten Von Standard & Poor`s (Amerikanische Ratingagentur mit Sitz in New York)

Bonität von Staaten Von Standard & Poor`s (Amerikanische Ratingagentur mit Sitz in New York) Bonität von Staaten 2016 Von Standard & Poor`s (Amerikanische Ratingagentur mit Sitz in New York) AAA(Bestnote) Land/Wirtschaftsraum Kreditwürdigkeit Ausblick Schweiz AAA Stabil Kanada AAA Stabil Hong

Mehr

Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren

Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren (EDAV-Ht) vom 28. November 2014 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 24, 25 und 53a des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 1966

Mehr

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten

Mehr

Paket- und Expressversand International

Paket- und Expressversand International Seite 1 von 6 Paketversand Expressversand Dokumente Ägypten 6 2-3 11 1 Aland-Inseln auf Anfrage 1 Albanien 3 5 6 1 Algerien 5 2-4 12 1 Andorra 2 1-2 5 1 Angola 8 3-5 12 1 Anguilla 8 3-4 8 1 Antigua, Barbuda

Mehr

Ägypten Art. 24 Abs. 1 b) ff) Art. 17 Abs. 2 Argentinien Art. 23 Abs. 2 Art. 17 Abs. 2

Ägypten Art. 24 Abs. 1 b) ff) Art. 17 Abs. 2 Argentinien Art. 23 Abs. 2 Art. 17 Abs. 2 Anlage 4 Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Einkünften aufgrund persönlich ausgeübter Tätigkeit von unbeschränkt steuerpflichtigen Künstlern und Sportlern Unter den Künstlerbegriff i. S. der DBA fallen

Mehr

Tarifpreisliste lech.zuers.net 2014

Tarifpreisliste lech.zuers.net 2014 Tarifpreisliste lech.zuers.net 2014 (Preise gültig ab 01.01.2014) Zu lech.zuers.net (netzintern) 0,0 Österreich - Festnetz Regional - Freizeit 3,5 Österreich - Festnetz Regional - Geschäftszeit 3,5 Österreich

Mehr

20,- Euro. 25,- Euro. 20,- Euro. Preisliste Privatkunden. Tarife

20,- Euro. 25,- Euro. 20,- Euro. Preisliste Privatkunden. Tarife Diese Preisliste gilt ab 01. Juli 2013. Haben Sie Ihren Vertrag vor diesem Datum abgeschlossen, können andere Konditionen gelten, die Ihnen Ihre Netcom Kassel-Kundenbetreuung auf Anfrage gerne mitteilt.

Mehr

Amtliche Zahlen des Statistischen Bundesamtes

Amtliche Zahlen des Statistischen Bundesamtes Amtliche Zahlen des Statistischen Bundesamtes - Zahlen zur Lage der Modeindustrie Veränd. i.v.h. Umsatz Bekleidungsgewerbe (ohne Umsatzsteuer ) 7.189.578 7.564.840 5,2 Lederbekleidung 59.775 70.560 18,0

Mehr

Tierversuchsstatistik 2012

Tierversuchsstatistik 2012 Tierversuchsstatistik 2012 TABELLE 1: NACH HERKUNFT AUFGESCHLÜSSELTE ANZAHL DER VERWENDETEN TIERE Herkunft/ 1.1 1.2 1.3 Tiere aus registrierten Zuchtoder Liefereinrichtungen des berichterstattenden Landes

Mehr