Neue Brandschutzvorschriften - Was ist neu? 2. September 2015 Holzwerkstoffe Frauenfeld AG, Frauenfeld
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- Liane Vogt
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1 VSSM-Fachveranstaltung Neue Brandschutzvorschriften - Was ist neu? 2. September 2015 Holzwerkstoffe Frauenfeld AG, Frauenfeld Christian Vetsch Leiter Brandschutz Brandschutzexperte VKF Brandschutzvorschriften / CV 1 Brandschutz-Gesetzgebung Gestützt auf den Beschluss des Interkantonalen Organs zum Abbau technischer Handelshemmnisse IOTH vom 18. September 2014 gelten die VKF Brandschutzvorschriften BSV2015 in der ganzen Schweiz seit 1. Januar Einige Kantone haben die Brandschutzgesetzgebung bezüglich des Vollzugs auf den Inkraftsetzungstermin anpassen müssen. Einzelne Kantone haben die Gelegenheit genutzt und zeitgleich auch Intervalle periodischer Brandschutzkontrollen, Bewilligungsverfahren etc. angepasst. Der Vollzug ist und bleibt eine kantonale Angelegenheit! 2 1
2 GROSSER RAT Gebäudeversicherung und Feuerschutzamt Thurgau VERWALTUNGSRAT REGIERUNGSRAT DEPARTEMENT DJS GEBÄUDEVERSICHERUNG FEUERSCHUTZAMT Schätzung Schäden Finanzen Brandschutz Feuerwehr Gemeinden 3 Direktion GVTG/Amtsleitung FSA Walter Baumgartner, Direktor Organigramm GVTG / FSA Sekretariat Lia Delgado Gebäudeversicherung GVTG Feuerschutzamt FSA Finanzen und Organisation Philipp Dintheer Vizedirektor Buchhaltung Nadja Metzger Versicherungsund Schadendienst Urs Herzog Versicherungsdienst Susanne Marolf Fabienne Burch Schadendienst René Tremp Feuerwehrexperten Schätzungsdienst Prävention Christian Vetsch Baulicher Brandschutz Christian Vetsch Patrick Huber Christian Egger Stefan Möckli Löschwasserversorgung Christian Vetsch Sekretariat Melanie Nägeli Intervention Christian Stähli MoKoS-Mutationen Kurswesen KURAD Melanie Nägeli 4 2
3 Diessenhofen Gebietseinteilung Feuerschutzamt Thurgau gültig ab Gottlieben Schlatt Basadingen Schlattingen Wagenhausen Steckborn Tägerwilen Eschenz Homburg Raperswilen Kreuzlingen Wäldi Hüttwilen Herdern Neunforn Pfyn Müllheim Wigoltingen Kemmental Lengwil Güttingen Uesslingen- Buch Frauenfeld Hüttlingen Amlikon Märstetten Weinfelden Berg Birwinken Sommeri Hefenhofen Uttwil Romanshorn Thundorf Bissegg Bussnang Bürglen Sulgen Erlen Amriswil Lommis Affeltrangen Schönhol- Hohentannen Zihlschlacht- Sitterdorf Kradolf- Schönenb. Egnach Christian Vetsch Tel Aadorf Wängi Braunau zerswilen Wuppenau Hauptwil- Gottshaus Roggwil Patrick Huber Tel Christian Egger Tel Stefan Möckli Tel Bichelsee- Balterswil Fischingen Sirnach 5 Zuständigkeiten Gemeinden-Kanton Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzverordnung), RB Das kantonale Feuerschutzamt erteilt Bewilligungen für: 1. Beherbergungsbetriebe, in denen dauernd oder vorübergehend 20 und mehr Personen aufgenommen werden; 2. Kindertagesstätten, sowie Klein-, Kinder- und Jugendheime ab zehn Betreuungsplätzen; 3. Bauten und Anlagen mit Räumen, in denen sich eine grosse Anzahl Personen (mehr als 300) aufhalten kann, wie Mehrzweck-, Sport- und Ausstellungshallen, Säle, Theater, Kinos, Bahnhöfe, Kirchen, Verkaufsgeschäfte ab m² Kundenräume, Fahrnisbauten wie Festzelte mit mehr als Personen; 6 3
4 Zuständigkeiten Gemeinden-Kanton 4. Hochhäuser und Türme mit Aussichtsplattformen; 5. Tiefgaragen und Einstellräume ab 40 Einstellplätzen; 6. Büro- und Verwaltungsbauten ab 900 m² Geschossfläche oder grösser als m³ umbauter Raum; 7. Bauten mit Löschanlagenkonzept, Doppelfassaden, Atrien, speziellen Brandrisiken und Nachweisverfahren; 8. Industriebauten, sowie Gewerbebauten mit speziellen Brandrisiken und erheblicher Grösse, wie Hochregallager, Lagerung und Verarbeitung von gefährlichen Stoffen, chemische Betriebe, Holz und Kunststoff verarbeitendes Gewerbe, Lager- und Logistikbauten; 9. Flüssiggastanks und Biogasanlagen. 7 Brandschutzvorschriften 2015 Bestellung der Ordner bei der VKF: Ordner-Set (A+B) kostenloser Download unter: Brandschutz Shop Broschüre «Auszug aus den Brandschutzvorschriften»: Bestellung bei der VKF unter Shop Brandschutz oder Bezug bei den Brandschutzbehörden Als kostenlose APP für Tablets mit Betriebssystemen Apple, Android, Windows (nicht verfügbar für Smartphones) Suchbegriff «VKF Praever» 8 4
5 Brandschutzvorschriften 2015 Ziele und Grundsätze Die Brandschutznorm legt die Grundsätze fest, zu welchen die Brandschutzrichtlinien geeignete Massnahmen definieren. Der technische Brandschutz wurde verstärkt und Nachweisverfahren ermöglicht. Einführung der Qualitätssicherungspflicht. Anpassung und Präzisierung der Definitionen mit Anhebung der Grenzgrössen. Brandschutzmassnahmen werden aufgrund der Gebäudehöhe bestimmt. 9 Brandschutzvorschriften Brandschutznorm BSN Brandschutzrichtlinien BSR : Begriffe und Definitionen neu Qualitätssicherung im Brandschutz neu Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz Baustoffe und Bauteile Verwendung von Baustoffen Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Flucht- und Rettungswege Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsstromversorgung Löscheinrichtungen Sprinkleranlagen Brandmeldeanlagen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Blitzschutzsysteme Beförderungsanlagen Wärmetechnische Anlagen Lufttechnische Anlagen Gefährliche Stoffe Nachweisverfahren im Brandschutz neu Anerkennungsverfahren 10 5
6 Brandschutzerläuterungen BSE: Brandschutzerläuterungen und Arbeitshilfen Brandmauern Bauten mit Atrien und Innenhöfen Bauten mit Doppelfassaden Cheminées Spänefeuerungen Schnitzelfeuerungen Pelletsfeuerungen Temporäre Aufstellung von Flüssiggasanlagen Gewährleistung der Betriebsbereitschaft von Brandfallsteuerungen (BFS) Brandschutzarbeitshilfen BSA: Gebäude mit geringen Abmessungen Wohnbauten Schulbauten 11 Definition Nebenbauten eingeschossige Bauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Personen bestimmt sind, keine offenen Feuerstellen aufweisen und keine gefährlichen Stoffe in massgebender Menge gelagert werden (z. B. Fahrzeug-unterstände, Garagen, Gartenhäuser, Kleintierställe, Kleinlager) wenn ihre Grundfläche 150 m 2 nicht übersteigt. 12 6
7 Brandschutzabstände bei Nebenbauten Grundstücksintern sind keine Abstände erforderlich. Untereinander und zu benachbarten, grundstücksfremden Bauten gilt ein Brandschutzabstand von 4 m, unabhängig der Brennbarkeit der Aussenwände des Hauptgebäudes oder der Nebenbauten. 13 Brandschutzabstände bei Nebenbauten Mehrere Nebenbauten können zu einer Arealfläche von 150 m 2 zusammengefasst werden. 14 7
8 Brandschutzabstände bei Fahrnisbauten Fahrnisbauten mit einer Grundfläche von max. 150 m 2 sind von den Abstandvorschriften gegenüber angrenzenden Bauten und Anlagen befreit, sofern diese nicht zur Lagerung von gefährlichen Stoffen dienen. Sie benötigen untereinander keinen Brandschutzabstand. 15 Brandschutzabstände Büro-, Gewerbe- und Industriebauten Arealüberbauungen aus einzelnen eingeschossigen Bauten und Anlagen mit vergleichbarer Nutzung und Brandgefahr sind untereinander von Brandschutzabständen befreit, sofern die zusammenhängende Arealfläche m 2 nicht übersteigt. 16 8
9 Brandabschnitte bei Gewerbe- und Industrie Nutzungen wie Fabrikationen, Labors und Werkstätten ohne besondere Brandgefahr, Lager, Büros und Garderoben können im gleichen Brandabschnitt zusammengefasst werden. Die Fläche eines Brandabschnittes richtet sich nach den Brandgefahren. Ohne Nachweis darf die zusammenhängende Brandabschnittsfläche nicht mehr als m 2 betragen. 17 Definition für den Begriff «Nutzungseinheit» Die Nutzungseinheit ist der Zusammenschluss von einzelnen Räumen mit vergleichbarer oder zusammengehörender Nutzung (z. B. Wohnung, Arztpraxis, Kombibüro, Schulräume, Wohngruppen, Kindertagesstätten, Hotelsuiten). Alle für die Flucht notwendigen Räume innerhalb der Nutzungseinheit sollen den Nutzern frei zugänglich sein, so dass diese die Nutzungseinheit über den Fluchtweg verlassen können. Innerhalb einer Nutzungseinheit können einzelne Räume als Brandabschnitte ausgebildet sein. In der Nutzungseinheit beträgt die max. Fluchtweglänge 35 m. Innerhalb der Nutzungseinheit darf der Fluchtweg über maximal einen angrenzenden Raum (z. B. Schulzimmer, Gruppenraum, Kombizone, Turnhalle, Garderobe) zu einem horizontalen oder vertikalen Fluchtweg führen. 18 9
10 Definitionen für die Begriffe «Raum» und «Galerie» Galerie Eine Galerie ist eine zusätzliche begehbare Ebene innerhalb eines Raumes. Die Galeriefläche ist kleiner als die Grundfläche des Raumes. Die Grundrissfläche des Luftraumes muss mehr als 50% der Grundfläche des unteren Raumes betragen. Raum Ein Raum ist ein in der Regel allseitig begrenzter, für Personen zugänglicher Bereich von Bauten und Anlagen. Innerhalb des Raumes ist die vertikale Ausdehnung auf eine Ebene begrenzt. Galerien und untergeordnete, abgetrennte Bereiche sind nicht als eigenständige Räume zu betrachten. 19 Definition Gebäude geringer Abmessungen Neue Definition: «Gebäude mit geringen Abmessungen» Brandschutzarbeitshilfe BSA Gebäude geringer Höhe, d.h. bis 11 m max. 2 Geschosse über Terrain; max. 1 Geschoss unter Terrain; Summe aller Geschossflächen max. 600 m 2 ; keine Nutzung für schlafende Personen mit Ausnahme einer Wohnung; keine Nutzung als Kinderkrippe; Räume mit grosser Personenbelegung nur im Erdgeschoss
11 Holzbearbeitung und Wohnatelier Beispiel für ein Gebäude mit geringen Abmessungen 21 Beispiel für ein Gebäude mit geringen Abmessungen Schreinerei mit Wohnung und Räumen mit erhöhten Anforderungen 22 11
12 Beispiel für ein Gebäude mit geringen Abmessungen Schreinerei mit Wohnung und Räumen mit erhöhten Anforderungen 23 Beispiel für ein Gebäude mit geringen Abmessungen Schreinerei mit Wohnung und Räumen mit erhöhten Anforderungen 24 12
13 Brandschutzvorschriften 2015 und Holzverarbeitungsgewerbe 25 Besondere Gefahren in der Schreinerei Schleifmaschine, kann Funkenflug auslösen Funkenschutzblech anordnen 26 13
14 Besondere Gefahren in der Schreinerei 27 Entstauberanlagen Luftvolumenstrom von maximal m 3 /h Anschlussdurchmesser max. 0.3 m dürfen im gleichen Raum aufgestellt werden, in dem sich die daran angeschlossenen Holzbearbeitungsmaschinen befinden, sofern sie vom Hersteller ausdrücklich dafür bestimmt und nach den Anforderungen der DIN 8416 gebaut sind. Die weiteren Auflagen (Lagermenge etc.) gem. der Brandschutzerläuterung «Spänefeuerungen», Ziffer 7.1, müssen beachtet werden
15 Schreinerei Lagerung von Spänen, Aufstellung von Filteranlagen im Freien 29 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Christian Vetsch Leiter Brandschutz Brandschutzexperte VKF 30 15
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