Geldwäscheprävention im Nichtfinanzsektor. Warum wurde das Geldwäschegesetz geändert?
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- Ulrike Martin
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1 Geldwäscheprävention im Nichtfinanzsektor Warum wurde das Geldwäschegesetz geändert? Köln, den
2 Übersicht 1. Geldwäsche und die Gefahren für die Wirtschaft 2. Deutschland und sein Ruf als Geldwäscheparadies 3. Folgen des Deutschlandberichts der FATF 4. Vollzug der Aufsicht in NRW 5. Anzeichen für ein erhöhtes Geldwäscherisiko im Immobiliensektor (Hinweise der FIU)
3 FATF und FIU FATF - angesiedelt bei der OECD Financial Action Task Force on Money Laundering entwickelte die 40 plus 9 Empfehlungen als Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung FIU Financial Intelligence Unit die deutsche FIU ist beim Bundeskriminalamt angesiedelt
4 Aufgabenschwerpunkte der FIU Sammlung und Auswertung der Verdachtsmeldungen Weitergabe von Erkenntnissen an Strafverfolgungsbehörden (Bund/Länder) Statistische Auswertung der Verdachtsanzeigen Information über Typologien/Methoden der Geldwäsche Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden (Schulungen, Beratungen) internationale Informationssammlung Durchführung von strategischen Sonderauswertungen vertiefte Betrachtung erkannter Trends, Typologien Bsp.: Zahlungskarten, Financial Agents
5 Was ist Geldwäsche? Illegal erlangte Vermögenswerte sollen dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen werden. Daher wird die wahre Herkunft von illegal erzielten Einnahmen verschleiert. Diese illegalen Einnahmen werden bei der Wäsche in den legalen Wirtschaftsund Finanzkreislauf eingeführt. Folge: Der Täter hat scheinbar legale Vermögenswerte zur Verfügung, die keinen Rückschluss auf Straftaten zulassen.
6 Warum wird Geldwäsche bekämpft? Große Mengen illegaler Geldströme bedrohen sowohl den Ruf als auch die Stabilität des Finanzsystems und gefährden somit das ordnungsgemäße Funktionieren einer Volkswirtschaft. aus: Pressemitteilung der EU-Kommission vom IP/11/75
7 Deutschland ein Paradies für Geldwäscher? Nach Schätzungen werden hier jährlich 50 bis 60 Milliarden Euro gewaschen, also in den legalen Wirtschaftskreislauf geleitet. Das schmutzige Geld stammt aus Erpressungen, Menschenhandel, Drogen- und Waffengeschäften, Internetbetrügereien
8 Internationale Regeln zur Geldwäschebekämpfung Sowohl EU als auch OECD bekämpfen Geldwäsche Deutschland ist Gründungsmitglied der FATF deren Empfehlungen sind zu beachten bzw. umzusetzen EU-Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche sind ins deutsche Recht umsetzen
9 Überwachung durch EU und FATF Die EU-Kommission überwacht die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinien in das deutsche Recht Die FATF überprüft regelmäßig, ob die Mitglieder die Empfehlungen befolgen der Deutschlandbericht von Februar 2010 beruht auf Erhebungen und Befragungen der FATF im Jahr 2009
10 Sanktionen bei fortdauernden Verstößen EU bei fortdauernden Verstößen drohen Vertragsverletzungsverfahren, die zu empfindlichen Strafzahlungen führen können FATF unzureichende Fortschritte führen zu erhöhten Berichtspflichten und/der eskalierenden Maßnahmen
11 Sanktionsmöglichkeiten der FATF Deutschland kommt auf die schwarze Liste mit z. B. Äthiopien, Bolivien, Ekuador, Ghana Folge: ausländische Wirtschaftsakteure müssen alle Geschäftsbeziehungen mit deutschen Unternehmen besonders beobachten, überwachen und dokumentieren auch ein Ausschluss aus der FATF ist möglich
12 Deutschlandprüfung der FATF Im Bericht vom Februar 2010 wurden erhebliche Defizite benannt: die Kundensorgfaltspflichten werden nicht eingehalten die staatliche Aufsicht ist unzureichend fehlendes Bewusstsein für das Geldwäscherisiko bei Akteuren im Nichtfinanzsektor ausdrücklich erwähnt sind der Edelmetallhandel und Immobilienmakler
13 Änderung des Geldwäschegesetzes Deutschland musste das Geldwäschegesetz überarbeiten, um den internationalen Vorgaben gerecht zu werden 1. Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention vom 22. Dezember Ergänzung von 16 GwG Ausweitung der Aufsichtsrechte und pflichten 3. geldwäscherechtlichen Neuregelungen im Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie 4. das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung
14 Weitere Konsequenzen der Überprüfung FATF und EU beobachten genau, ob Deutschland mit der Geldwäschebekämpfung weiter macht und Fortschritte erzielt Deutschland muss jetzt die Effektivität der ergriffenen Maßnahmen nachweisen Insbesondere muss über konkrete Maßnahmen zum Vollzug der Aufsicht im Nichtfinanzsektor berichtet werden.
15 Kontrollpflicht der Aufsichtsbehörden Durch Kontrollen muss sichergestellt werden, dass die Verpflichteten ihren Pflichten nach dem GwG nachkommen. FATF und EU verlangen Statistiken und Berichte über die Kontrollen. Bei der Überprüfung in 2009 konnten der FATF keine Nachweise über Kontrollen bei den Verpflichteten im Nichtfinanzsektor vorgelegt werden.
16 Vollzug der Aufsicht in NRW der Bund hat den gesetzlichen Rahmen geschaffen jetzt nimmt er die Bundesländer in die Pflicht, sie müssen ihre gesetzliche Aufsichtspflicht erfüllen NRW hat sich zu schriftlichen Abfragen bei Güterhändlern und Immobilienmaklern entschlossen
17 Vollzug der Aufsicht in NRW September 2012 Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster starten schriftliche Abfragen bei Immobilienmakler Bezirksregierung Köln bei Juwelieren
18 Der Fragenkatalog Wie kommt Ihr Unternehmen seinen Identifizierungspflichten nach ( 4 GwG)? Wie erfüllt Ihr Unternehmen die ihm obliegenden Aufbewahrungspflichten nach 8 GwG? Wie erfüllt Ihr Unternehmen seine internen Sicherungsmaßnahmen ( 9 GwG)? Wie sehen die Maßnahmen Ihres Unternehmens zur Einhaltung der Anzeigepflicht für Geldwäsche- Verdachtsanzeigen nach 11 GwG aus?
19 Abfrage bei Immobilienmaklern in NRW in Münster haben alle in Düsseldorf haben 8 von 15 der angeschriebenen Unternehmen geantwortet Bewertung der Antworten: die Antworten waren überwiegend ausführlich und damit auch ausreichend
20 Sanktionen Sanktionen der Aufsichtsbehörden erst, wenn die Fragen auch nach einer Erinnerung nicht beantwortet werden: Bußgeldverfahren und evtl. stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen
21 Geldwäscherisiko im Immobiliensektor sehr große Werte können transferiert werden Herkunft der Mittel kann gut verschleiert werden die Identität des wirtschaftlich Berechtigten ist leicht zu verschleiern durch Nutzung komplexer Eigentümerstrukturen bzw. Finanzierungsmodelle unter Einbindung von Off-Shore-Standorten
22 Fachstudie des BKA die Studie belegt, dass Marktteilnehmer nur eingeschränkt sensibel dem Geldwäscherisiko begegnen u. a. wird ein Geldwäscherisiko nur im Zusammenhang mit Bargeld gesehen Fazit: es besteht noch ein hoher Aufklärungsbedarf
23 Anzeichen für ein erhöhtes Geldwäscherisiko 23 (Hinweise der FIU) Immobiliengeschäft steht in keinem Verhältnis zur sozioökonomischen Situation des Mandanten Kauf oder Verkauf weit unter oder über dem Wert der Immobilie Immobilienkäufe von Personen, die über keine sonstigen Bezüge nach Deutschland verfügen
24 Pflichten der Aufsichtsbehörde Die Aufsichtsbehörden sind verpflichtet, den Verpflichteten Handlungsempfehlungen zu reichen Auf der Internetseite der Bezirksregierung können die bundeseinheitlichen Merkblätter sowie weitere Informationen zur Geldwäscheprävention abgerufen werden. Der Pfad lautet: ezernat_34/geldwaeschepraevention/index.html
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
26 Regional denken. Praktisch entscheiden. Ulrike Töppig -- Bezirksregierung Köln Dezernat 34 Gewerbliche Wirtschaft und Förderung, Arbeitspolitische Förderprogramme Köln Dienstgebäude: Zeughausstr. 2-10, Köln Telefon: + 49 (0) Telefax: + 49 (0) ulrike.toeppig@bezreg-koeln.nrw.de Internet:
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