Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten

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1 Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung wird vom Programm anhand der vorgegebenen Prämie und des sozialversicherungspflichtigen Entgelts automatisch berechnet. Nach Eingabe dieser Beträge werden im Bereich Netto-Bezüge / Netto-Abzüge auf der Lohnabrechnung folgende Lohnarten mit den ermittelten Beträgen ausgewiesen: AG-Zuschuss zur privaten KV AG-Zuschuss zur privaten PV Eingaben im Programm 1. Öffnen Sie die Mitarbeiterstammdaten über das Menü Datei - Personalmanager. 2. Wechseln Sie auf die Seite Kassen. 3. Wählen Sie unter KV den Beitragsgruppenschlüssel 0-privat aus. 4. Erfassen Sie im Feld Prämie den Betrag, welchen der Arbeitnehmer an die Krankenversicherung bezahlt. Entnehmen Sie die Prämie aus der vorgelegten Bescheinigung. 5. Wählen Sie für die Pflegeversicherung unter PV den Beitragsgruppenschlüssel 0-privat und erfassen Sie im Feld Prämie den Betrag zur Pflegeversicherung. support.lexware.de 1

2 Inhalt Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten 1. Zuschuss zu privaten Krankenversicherung 3 2. Zuschuss zu privaten Pflegeversicherung Beispiele zur Berechnung des max. Zuschusses 4 3. Besonderheiten bei Einmalzahlung Ermittlung des sozialversicherungspflichtigen Teils 6-7 support.lexware.de 2

3 Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten 1. Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt herangezogen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6% (ohne duchschnittlichen KV-Zusatzbeitrag von 1,1 %). Übersteigt das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt jedoch die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) KV/PV wird der maximale Zuschuss ermittelt. Bei dieser Berechnung wird die monatliche BBG KV/PV zugrunde gelegt. Der maximale Zuschuss errechnet sich so: Monatliche BBG KV/PV * 14,6% / 2 = maximaler Zuschuss KV 2. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Pflegeversicherung werden das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt maximal bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) KV/PV und der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung in Höhe von 2,55% herangezogen. Der hieraus errechnete Betrag wird dann halbiert. Der Beitragszuschlag für Kinderlose (0,25%) wird bei der Berechnung des Zuschusses nicht berücksichtigt. Der maximale Zuschuss errechnet sich so: Monatliche BBG KV/PV * 2,55% / 2 = maximaler Zuschuss PV Ausnahme: In Sachsen haben die Arbeitnehmer den Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 1% alleine zu tragen. Ausschließlich der Erhöhungsbetrag von 1,55% wird zur Hälfte vom Arbeitgeber bezuschusst. Daher hat in Sachsen der Arbeitgeber als Zuschuss zur Pflegeversicherung nur 0,775% des Arbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung zu zahlen. Der Arbeitnehmer erhält als Beitragszuschuss jedoch höchstens die Hälfte der Prämie, die er tatsächlich bezahlt. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nur dann einen steuerfreien Zuschuss zu seiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung ausbezahlen, wenn der Arbeitnehmer eine Bescheinigung für den Arbeitgeber gemäß 257 SGB V über die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrags vorlegt. support.lexware.de 3

4 2.1 Beispiele zur Berechnung des maximalen Zuschusses zur privaten Krankenund Pflegeversicherung Monatliches Bruttoentgelt = EUR Prämie KV = 600 EUR / Prämie PV = 90 EUR Zuschussberechnung KV: EUR > EUR monatliche BBG KV/PV EUR * 14,6% / 2 = 317,55 EUR Prämie 600 EUR / 2 = 300 EUR Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung 300 EUR ausbezahlen. Zuschussberechnung PV: EUR * 2,55% / 2 = 55,46 EUR Prämie 90 EUR / 2 = 45 EUR Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegeversicherung 45,00 EUR ausbezahlen. Monatliches Bruttoentgelt = EUR Prämie KV = 600 EUR / Prämie PV = 90 EUR Zuschussberechnung KV: EUR < EUR monatliche BBG KV/PV EUR * 14,6% / 2 = 292,00 EUR Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung 292 EUR ausbezahlen. Zuschussberechnung PV: EUR * 2,55% / 2 = 51,00 EUR Prämie 90 EUR / 2 = 45 EUR Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegeversicherung 45,00 EUR ausbezahlen. support.lexware.de 4

5 3. Besonderheit bei Einmalzahlung Wird die Beitragsbemessungsgrenze KV/PV aufgrund von Einmalzahlungen überschritten, wird in den Monaten der Einmalzahlungen ein höherer Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. Es ist nicht zulässig, unabhängig vom tatsächlich abgerechneten Entgelt einen monatlich gleich bleibenden Zuschuss steuer- und sozialversicherungsfrei auszubezahlen (gleichmäßige Verteilung des Jahres-Zuschusses auf die Monate). Beispiel: Monatliches Bruttoentgelt = EUR Einmalzahlung November = EUR Prämie KV = 600 EUR / Prämie PV = 90 EUR EUR * 14,6% / 2 = 292,00 EUR steuer- und sozialversicherungsfreier Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschussberechnung PV: EUR * 2,55% / 2 = 51,00 EUR Prämie 90 EUR / 2 = 45 EUR Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegeversicherung 45,00 EUR ausbezahlen. Im Monat der Einmalzahlung wird geprüft, ob das Gesamt-Brutto die anteilige Beitragsbemessungsgrenze überschreitet. Ermittlung des Gesamt-Brutto einschließlich November Brutto bis November EUR Einmalzahlung November EUR Gesamt-Brutto bis November EUR Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze 2017 Anteilige Beitragsbemessungsgrenze (4.350 EUR * 11 Monate) EUR support.lexware.de 5

6 Das Gesamt-Brutto bis November einschließlich der Einmalzahlung in Höhe von EUR ist größer als die anteilige Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von EUR. Der Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung wird im Monat der Einmalzahlung nach folgenden Berechnungen erhöht: 3.1 Ermittlung des sozialversicherungspflichtigen Teils der Einmalzahlung Anteilige Beitragsbemessungsgrenze (4.350 EUR * 11 Monate) Laufendes Arbeitsentgelt bis einschl. November ohne Einmalzahlung (4.000 EUR * 11 Monate) Differenz = SV-Luft EUR EUR EUR Aus der Einmalzahlung in Höhe von EUR unterläge bei KV-Pflicht ein Anteil von EUR der Beitragspflicht. Dies ergibt einen Zuschussbetrag von 281,05 EUR (3.850 EUR * 14,6% / 2). a) Ermittlung der tatsächlichen Aufwendungen für die private Krankenversicherung bis zum Monat November Pro Monat zahlt der Arbeitnehmer eine Prämie in Höhe von 600 EUR. Der Arbeitnehmer hat bis einschließlich November insgesamt EUR an die private Krankenversicherung abgeführt. Berechnung der Aufwendungen des Arbeitgebers: 11 x 292,00 EUR (Jan. - Nov.) = 3.212,00 EUR Die bereits bezahlten Zuschüsse des Arbeitgebers werden von der Hälfte der tatsächlich erbrachten Aufwendungen abgezogen. Die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen 3.300,00 EUR Vom Arbeitgeber bereits bezahlte Zuschüsse 3.212,00 EUR Differenz = Zuschuss aufgrund der Einmalzahlung 88,00 EUR Das Ergebnis wird im Monat der Einmalzahlung zum monatlichen Zuschuss KV in Höhe von 292,00 EUR addiert. support.lexware.de 6

7 monatlicher Zuschuss 292,00 EUR Zuschuss aufgrund der Einmalzahlung 88,00 EUR Gesamt-Zuschuss im Monat November 380,00 EUR Insgesamt erhält der Arbeitnehmer damit im Monat November 2017 einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in Höhe von 380,00 EUR. b) Ermittlung der tatsächlichen Aufwendungen für die private Pflegeversicherung bis zum Monat November Pro Monat zahlt der Arbeitnehmer eine Prämie in Höhe von 90 EUR. Der Arbeitnehmer hat bis einschließlich November insgesamt 990 EUR an die private Pflegeversicherung abgeführt. Berechnung der Aufwendungen des Arbeitgebers: 11 x 45,00 EUR (Jan. - Nov.) = 495,00 EUR Die bereits bezahlten Zuschüsse des Arbeitgebers werden von der Hälfte der tatsächlich erbrachten Aufwendungen abgezogen. Die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen Vom Arbeitgeber bereits bezahlte Zuschüsse 495,00 EUR 495,00 EUR Differenz = Zuschuss aufgrund der Einmalzahlung 0,00 EUR Das Ergebnis wird im Monat der Einmalzahlung zum monatlichen Zuschuss PV in Höhe von 45,00 EUR addiert. monatlicher Zuschuss 45,00 EUR Zuschuss aufgrund der Einmalzahlung 0,00 EUR Gesamt-Zuschuss im Monat November 45,00 EUR Insgesamt erhält der Arbeitnehmer damit im Monat November 2017 einen Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung in Höhe von 45,00 EUR. support.lexware.de 7

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