Mittel und Wege Förderungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendarbeit

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1 Mittel Wege Förderungsmöglichkeiten für Kinder- durch den esjugendplan Rheinland-Pfalz Stand: August 2005 Hier erhaltet ihr einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme auf esebene. Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da es für spezielle Zwecke weitere Förderprogramme z.t. auf Bes-, es-, europäischer kommunaler Ebene gibt. Zur Beratung stehen euch die Jugendverbände, der esjugendring (LJR) das esjugendamt (LJA) zur Verfügung. Art der Förderung Politische Jugendbildung Seminare Inland Ausland Rheinland Pfalz 7,- je Tag/TN bei 6 Zeit-Std. Progr.; bei 3 Zeit-Std. Programm halber ssatz pro Tag/TN; Kurzlehrgang insges. 6 Zeit-Std. an 2 n, jedoch mind. 2 Zeit- Std. Programm pro Tag, zus. pro TN bei 3 Std. Programm gilt für den An- Abreisetag je ein voller ssatz - Teilnahme jugendlicher junger Menschen je Tag/TN - Betreuer/-innen - aus dem Ausland (2.1 JuFöG-VV) - aus anderen Besländern je Veran-staltungstag (Zuschusstag) Zuschussgeber Alters- Grenzen Jahre, je 7 TN 1 Leiter/-in über 27 Jahre Gelbes Formblatt des LJR/LJA mit Programmfolge 2 Monate nach Beendigung an den LJR/das LJA bis 27 Jahre Einzelförderung, keine Mindest-/ Höchstzahl ab 16 Jahren 20 % der Gesamtzahl können gefördert werden Können gefördert werden, wenn gleichzeitig überwiegend Teilnehmende aus Rheinland-Pfalz dieses Seminar besuchen (über 50 %) Mindestens 7 Jugendliche Maßnahmen Ausland werden nur gefördert, wenn sie nicht aus Mitteln des Kinder- Jugendplans des Bes förderbar sind. Ein Programm der politischen Bildung ist ein Programm mit einem durchgängigen Thema, das Exkursionen kreative Bearbeitung beinhalten kann. Fahrt-, Essens- Pausenzeiten sind keine Programmzeiten. Kein Zuschuss bei überwiegend religiöser Bildung, beruflicher Bildung oder Leistungssport. Bestätigung des Veranstalters, dass Voraussetzungen gegeben sind, reicht aus. für 3 behinderte keine persönlichen Voraussetzungen - bis 27 keine Bescheinigung Schule/Arbeitgeber erforderlich Jahre -1 Betreuer/-in

2 Art der Förderung ehrenamtlicher Mitarbeiter/ -innen Inland Ausland Förderung 7,- je Tag/TN bei 6 Zeit-Std. Progr. Kurzlehrgang insges. 6 Zeit-Std. an 2 n, jedoch mind. 2 Zeit-Std. Programm pro Tag, zus. pro TN bei 3 Std. Programm gilt für den An- Abreisetag je ein voller ssatz Zuschussgebezuschuss Höchst- zahl -Form ab 14 Jahren Gelbes Formblatt des 2 Monate min. LJR/LJA nach 7 Beendigung Mitarbeiter/-innen an LJR/LJA mit Programmfolge Das Programm muss scharakter zeigen Bei en muss die Anwendbarkeit der Inhalte in der nachgewiesen werden. Fahrt-, Essens- Pausenzeiten zählen nicht als Programmzeiten. Maßnahmen Ausland werden nur gefördert, wenn sie nicht aus Mitteln des Kinder- Jugendplans des Bes förderbar sind. - Teilnahme Menschen je Tag/TN Einzelförderung, keine Mindest-/ Höchstzahl Bestätigung des Veranstalters, dass Voraussetzungen gegeben sind, reicht aus Betreuer/-innen je Veranstaltungstag (Zuschusstag) ab 16 Jahren für 3 behinderte bis 27 Jahre 1 Betreuer/-in keine persönlichen Voraussetzungen - keine Bescheinigung Schule/Arbeitgeber erforderlich Teilnahme von aus dem Ausland oder anderen Besländern siehe pol. Bildung Veranstaltungen, die den Zielset-zungen der Polit. Bildung / EA entsprechend 2.7 JuFöG-VV 7,-- pro Tag bzw. für mind. 6 Zeitsten Programm bei Seminarreihen sveranstaltung mit 6 Zeitstd. oder Seminarreihe z.b. 3 x 2 Zeitstd Polit. Bild. auch ab 7 (!) Jahren bei ab 14 Jahren Antrag bei Jugendverband/ esjugendamt in Absprache mit Förderstelle mind. 7 Jugendliche Gefördert werden: sveranstaltungen der Polit. Bildung der ehrenamtl. Mitarbeiter/-innen Seminarreihen der Polit. Bildung der Ehrenamtlicher Polit. Jugendbildung unter 12 Jahren

3 Soziale Bildung (Freizeiten) - Teilnahme jugendlicher junger Menschen 1,- je Tag/TN je Tag/TN Art der Förderung Zu-schussgeber en Anzahl der 7-27 Jahre, Formblatt 2 Monate mind. 7 TN / LJR/LJA nach 7 Jugendliche 1 Leiter/-in Beendigung 1 Leiter/-in über an LJR/LJA 27 Jahren bis 27 Jahre Einzelförderung, keine Mindest-/ Höchstzahl Tag der Anreise Tag der Abreise = je 1 Tag Bestätigung des Veranstalters, dass Voraussetzungen gegeben sind, reicht aus. ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen (pädagogische Helfer/- innen = PH) je Tag zusätzlich zu 1,- min. 10 min. 16 Jahre formlos pro 7 Alter von 7-27 Jahren kann 1 PH gefördert werden kein Nachweis erforderlich; Kennzeichnung mit PH auf der TN-Liste Keine Hauptberuflichen Betreuer/-innen je Tag zusätzlich zu 1,-- mind. 16 Jahre formlos auf TN-Liste kennzeichnen für 3 behinderte Alter von 7-27 Jahren 1 Betreuer/-in keine persönlichen Voraussetzungen - keine Bescheinigung Schule/ Arbeitgeber erforderlich - Teilnahme von aus dem Ausland (2.1 JuFöG-VV) 20 % der Gesamtzahl Verdienstausfall gemäß Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Bis zu 60,- je Veranstal-tungstag (Zuschusstag) für Berufstätige mit unbezahlter Freistellung durch den Arbeitgeber bei Maßnahmen polit. Bildung, EA Freizeiten mit Formblatt vom esjugendamt 4 Wochen Einzelförderung, vor Beginn keine der Maßnahme be Höchstzahl Mindest-/ Arbeitgeber einreichen. 2 Monate nach Ende der Maßnahme bei LJA einreichen. kein Zuschuss an Nichtberufstätige, Schüler, Studenten. Es werden nur die bezuschusst, die der Arbeitgeber bestätigt. (Bitte auch Wochenendtage bestätigen lassen, wenn diese als Arbeitstage bezuschusst werden können)

4 Art der Förderung Zu-schussgeber Innovatives modellhaftes Arbeiten 2.8 JuFöG-VV Höhe der Förderung anhand Kostenplan Förderung in der Regel 50 % der Kosten. offen, auch Einzelveranstaltungen formloser Antrag mit Finanzierungsplan ausführlicher pädagog. Begründung des Modellhaften Innovativen an LJR oder Ministerium für Bildung, Frauen Jugend nicht definiert Gefördert werden z.b.: - Projekte der Mädchen- Jungenarbeit - Förderung der Partizipation von Kindern Jugendlichen - Projekte gegen Gewalt, Rassismus z.b. Ferien- Spielaktionen; sveranstaltungen Förderung Ehrenamtlicher nach VV JuFöG 4.1 ff Medienpädagogik pro Tag Mitarbeiter/-in Bis 2.600,-- bei 20 % Eigenanteil offen, keine Festlegung 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme be esjugendamt ab 7 Jahren Formloser Antrag mit Kosten- Finanzierungsplan Programm an LJR nicht definiert 1.4. nicht definiert dies gilt nur für Veranstaltungen, die nicht aus anderen Bereichen der JuFöG-VV gefördert werden.

5 Ehrenamtlich geleitete Jugend-Treffs ländlichen Raum Jugendtreffs, die von ehrenamtlich Tätigen neu eingerichtet werden, können einen Betrag von pro Jahr erhalten Bis zu pro Jahr. Eine Entscheidung über die Förderung erfolgt entsprechender Förderkriterien oder wird Einzelfall auf Antrag getroffen. Jugendsammelwoche esjugend-ring Eigenbeteiligung des Antragsteller Bis zu ; ist Voraussetzung, mind. 20%) Art der Förderung Zuschussgeber - an das esjugendamt nicht definiert Hiermit sollen kleine Jugendtreffs ohne hauptamtliche Leitung gefördert werden. längerfristige Projekte bis zu 3 Jahren keine, da Haupt- amtlichen- Förderung keine be Ministerium für Bildung, Frauen Jugend 1. März nicht definiert Gefördert werden: Formloser Antrag mit Projektbeschreibung Finanzierungsplan an den LJR.. Fachlichkeit ist durch Trägerschaft zu gewährleisten. - mobile, aufsuchende - geschlechtsspezifische Projekte, vor allem der emanzipatorischen Mädchenarbeit - Projekte interkultureller - Projekte kultureller - Projekte zur Gewaltprävention - Sexualpädagogik nicht definiert Antragsberechtigt sind nur Mitgliedsverbände des LJR Kinderfreliches Rhein-land- Pfalz Internationale nicht festgelegt Analog Richtlinien des Kinder- Jugendplan des Bes (KJP) nicht festgelegt 7-27 Jahre be zuständigen Ministerium für Bildung, Frauen Jugend dito dito be Ministerium für Bildung, Frauen Jugend Jahresanfang nicht definiert - Kinderkultur Medien, insbesondere Aktionen, die Kindern Partizipation ermöglichen. Jahresanfang analog KJP Gleichzeitige Nutzung von Bes- esmitteln ist nicht möglich

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