RRR. Umgebungslärmrichtlinie. Lärmkartierung Auftaktveranstaltung zur Lärmaktionsplanung im Regierungsbezirk Gießen

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1 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Umgebungslärmrichtlinie Lärmkartierung 2012 Auftaktveranstaltung zur Lärmaktionsplanung im Regierungsbezirk Gießen RRR Großen Buseck, 24. Januar 2013 Prof Dr. Klaus Hanewald Gerhard Dörger Abteilungsleiter Immissions- und Strahlenschutz Leiter Fachzentrum Klimawandel Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie

2 EU - Umgebungslärmrichtlinie Ziel: Erhalt und Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden Umsetzung: Lärmminderung und Schutz ruhiger Gebiete im Rahmen der Lärmaktionsplanung Basis: Bestandsaufnahme durch strategische Kartierung Strategisch bedeutet großflächig und über ein Jahr gemittelt Die Betrachtung der lokalen Situation verlangt eine Detailkartierung Weitere Aufgaben: Berichterstattung an EU Information der Öffentlichkeit

3 Kartierungsumfang Die Kartierung erfolgt getrennt nach den Quellen des Lärms für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr Haupteisenbahnstrecken mit mehr als Zügen pro Jahr Großflughäfen mit mehr als Flugbewegungen pro Jahr Ballungsräume mit mehr als Einwohnern Berechnung erfolgt nach EU-Vorgaben entsprechend vorläufigen Berechnungsmethoden aus 2006 und 2007 Abweichungen von technischen Regeln nach nationalem Recht Erstellung in elektronischer Form

4 Kartierungsumfang Begriffsbestimmung Hauptverkehrsstraßen : Bundesfernstraßen, Landesstraßen oder sonstige Straßen Diese Straßen bilden ein Verkehrsnetz und dienen dem überörtlichen Verkehr Ausnahme: In Ballungsräumen auch sonstige Straßen mit einem DTV > Fahrzeuge pro Tag Innerörtliche Straßen mit DTV> Fahrzeuge pro Tag werden nicht kartiert

5 Kartierungsumfang Straße Bestand Zuwachs Anteil bzgl. Gesamtlänge (Hessen) 2007 => Hessen % 100% 100% RP Kassel % 17% 22% Stadt Kassel % 2% 5% RP Gießen % 14% 16% RP Darmstadt % 69% 62% Stadt Darmstadt % 3% 4% Stadt Frankfurt % 21% 12% Stadt Offenbach % 2% 2% Stadt Wiesbaden % 11% 7% Hessen ohne KS, DA, F, OF, WI % 60% 70% KS, DA, F, OF, WI % 40% 30%

6 Lärmindizes in Dezibel und grafische Darstellung L Day : 12 Stunden, beginnend um 6.00 Uhr L Evening : 4 Stunden, beginnend um Uhr L Night : 8 Stunden, beginnend um Uhr L DEN :24- Stunden Index,stundengewichtet mit Zuschlag von 5dB für den Abend und 10 db für die Nacht Darstellung in Isophonenbändern mit 5 db Schritten für L DEN ab 55 db(a) L Night ab 50 db(a), optional 45 db(a)

7 Statistische und tabellarische Angaben für jede Lärmart zu Zahl der in ihren Wohnungen belasteten Menschen Gesamtfläche lärmbelasteter Gebiete Anzahl Schulen und Krankenhäusern Hierzu ist eine eigenständige Berechnung für jede Lärmart mit einer besonderen Berechnungsmethode durchzuführen

8 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie

9 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Relevante Gemeinden, die in der Straßenlärm- Analyse berücksichtigt werden mussten

10 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Relevante Straßen im Regierungsbezirk Gießen

11 Ergebnisdarstellung (Beispiel: L DEN, L Night )

12 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie HLUG Lärmviewer unter oder

13 Kartierung: Geschätzte Anzahl der belasteten Menschen Pegel db(a) 50 bis < bis < bis < bis < bis < 75 > 75 L DEN Summe Hessen RP Gießen L N Summe Hessen RP Gießen

14 Kartierung: Geschätzte Anzahl der belasteten Menschen, Wohnungen, Krankenhäuser und Schulen (RP Gießen) Pegel db(a) > 55 > 65 > 75 L DEN Belastete Menschen Wohnungen Krankenhäuser 18 4 Schulen 20 4 Gesamtfläche (km 2 )

15 Kartierung: Gemeindebezogene Daten

16 Kartierung: Ergebnisbewertung EU stellt nur Qualitätsanforderungen hinsichtlich Höhe des Immissionsortes: 4 m Breite der Pegelklassen: 5 db Rundung der Anzahl der Belasteten je Pegelklasse: 100 Berechnungsverfahren setzen wenige feste Angaben, z.b. Emissionsort: 0,5 m über der Mitte der Straße Immissionsort: 4,0+/- 0,2 m über Boden (Fassade) Ansonsten bis zur Einführung harmonisierter Berechnungsverfahren aufwandsangepasste Freiheitsgrade für die Modellierung ( ca. 50) Bei unterschiedlicher Modellierung ist kein direkter Vergleich möglich!

17 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Kartierung: Ergebnisbewertung (Beispiel) 2007 Beide Varianten sind möglich! Hier mindestens 5 db Unterschied! Damit auch Veränderung in der Belastetenzahl (hier: ca )

18 Ermittlung der Anzahl der Belasteten und Wohnungen (Beispiel) Modellrechnung: Geschosszahl (GZ): 3 Grundfläche (G): 140 m2 Maßgebliche Immissionspunkte: 15 35m 2 /Einwohner 9,6 Einwohner im Gebäude 0,64 Einwohner/ Immissionspunkt Berechnung der Pegel/ Immissionspunkt Zuordnung der Einwohner zu Pegelklassen 2,1 Einwohner/Wohnung Wohnungen/Pegelklassen Die Betrachtung der lokalen Situation verlangt eine Detailkartierung

19 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Umgebungslärmrichtlinie Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit Viel Erfolg bei der Zukunftsarbeit Prof Dr. Klaus Hanewald Gerhard Dörger Abteilungsleiter Immissions- und Strahlenschutz Leiter Fachzentrum Klimawandel Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie

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