GCP-Routineinspektionen im Rahmen von klinischen Prüfungen - Ein Erfahrungsbericht -

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1 GCP-Routineinspektionen im Rahmen von klinischen Prüfungen - Ein Erfahrungsbericht - Katharina Thorn 11. DVMD-Fachtagung, Hannover

2 Inspektionen / Audits GCP-Inspektionen im Rahmen von Zulassungsverfahren Koordiniert durch EMA (bei zentralem Zulassungsverfahren) Durchführung idr. durch BfarM / PEI FDA, japan. Zulassungsbehörde Routineüberwachung im Rahmen von klinischen Studien Inspektionen durch lokale Überwachungsbehörde 64 des AMG, 15 der GCP-V Audits: idr. durch Sponsor selber oder vom Sponsor beauftragt

3 Rechtliche Grundlagen - Inspektionen durch die Landesüberwachungsbehörden Arzneimittelgesetz (AMG) in der gültigen Fassung GCP-Verordnung in der gültigen Fassung Allg. Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Arzneimittelgesetzes (AMGVwV) Deklaration von Helsinki Richtlinie 2001/20/EG vom (EG-Klinische Prüfungs-Richtlinie) Richtlinie 2005/28/EG vom (EG-GCP-Richtlinie) ICH Harmonized Tripartite Guideline for Good Clinical Practice (CPMP/ICH/135/95)

4 Regionale Überwachungsbehörden Länderspezifisch organisiert: Bei den Regierungspräsidien angesiedelt (z.b. Baden- Württemberg, Hessen) Zentral angesiedelt (z.b. Rheinland-Pfalz, Nordrhein- Westfalen) Aktuelle Situation: Personelle Ausstattung und Erfahrung unterschiedlich Aufbau eines effektiven Systems Einheitliche Vorgehensweisen, Training oft 4-Augen-Prinzip Ziel: Überprüfung der Einhaltung von AMG, GCP-V, ICH-GCP

5 Inspektion im Rahmen der Routineüberwachung Ankündigung (ggf. Auswahl der zu inspizierenden Studie(n)) Terminfestlegung Anforderung von Unterlagen, Informationen vom Zentrum und/oder Sponsor ggf. Teilnahme von Monitor möglich/erwünscht Inspektionsbesuch Eingangsbesprechung, Durchführung der Inspektion Abschlussgespräch Inspektionsbericht Mängel, Zeitrahmen für Mängelbehebung und Rückantwort Rechtliche Konsequenzen nach Inspektion möglich

6 Durchführung einer Routineinspektion (I) Regulatorische Anforderungen: Anzeige bei zuständiger Behörde ( 67 AMG) Bewertung durch die zuständige Ethikkommission ( 10 GCP-V) Genehmigung durch die zuständige Bundesoberbehörde ( 10 GCP-V) Genehmigungen anderer Behörden (z.b. Bundesamt für Strahlenschutz) Dokumentation: Durchsicht des Prüfarztordners Zeitnähe bei Bereitstellung von Informationen und Kenntnisnahme (z.b. Versand von Prüfplan und Unterschrift) Vollständigkeit der vorhandenen Dokumente

7 Durchführung einer Routineinspektion (II) Personelle Ausstattung des Zentrums: Aufgabenverteilung (reflektiert im Delegationsblatt) Qualifikation (z.b. GCP-Zertifikate, Study nurse Schulung) Schulung / Training im Rahmen der Studie Eckdaten zum Zentrum: Einzugsgebiet Anzahl Scheine/Quartal Art der Patienten Patientendaten-System (z.b. Papierakte, elektron. Verwaltung) Allgemeine räumliche Ausstattung

8 Durchführung einer Routineinspektion (III) Studienspezifische Ausstattung des Zentrums: Notwendige Geräte (z.b. EKG, Spirometer) Labor (Verarbeitung, Lagerung, Versand von Proben9 Lagerung Prüfmedikation (z.b. Zi-Temperatur, Kühlschrank) Lagerung Studienunterlagen Archiv Dokumentationsbogen Papier / elektronisch (ecrf) ecrf: Zugangsmöglichkeiten, Handhabung, Audittrail

9 Durchführung einer Routineinspektion (IV) Patienten-/Probandenspezifische Dokumentation: Einverständniserklärungen korrekt & komplett vorliegend Komplette Originaldaten, Befunde vorhanden SAE-/AE-Meldungen Studienmedikation (korrekte Verabreichung, Handhabung) Besonderheiten: z.b. Protokollverletzer Zeitnahe Dokumentation im Dokumentationsbogen/eCRF Einhaltung von Zeitvorgaben, Meldefristen

10 Durchführung einer Routineinspektion (V) Immer mehr an Abläufen / Prozessen orientiert Quer-Checks (Konsistenzprüfungen) Beispiel - Studienmedikation: Versand Empfang Lagerung Ausgabe an Pat./Prob. Rücknahme vom Pat./Prob. (Compliance) Rückgabe an Sponsor/Vernichtung Lieferschein Verbrauchsnachweis Pat.akte Rücknahmeprotokoll / Vernichtungsbestätigung Temperaturkontrolle / Vorgehen bei Abweichungen

11 Mängelbericht Kritisch Schwerwiegend Sonstige Adressat: Zentrum Sponsor Frist zur Stellungnahme / Behebung Empfehlung der Inspektoren: z.b. Zentrum geeignet für GCP-gerechte Studiendurchführung

12 Fazit Routineinspektionen durch Überwachungsbehörden heute: Kompetente, gut trainierte Inspektoren Effektive Überprüfungen in die Tiefe gehend Gute Vorbereitung empfohlen (z.b. ZLG-Checkliste für Inspektonsverfahren als Hilfestellung nutzbar) Unterstützende Maßnahme zur Sicherung der Qualität

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