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1 Lfd.Nr. 06 Jahr 2014 V E R H A N D L U N G S S C H R I F T über die öffentliche außerordentliche Sitzung des G e m e i n d e r a t e s der GEMEINDE NEUKIRCHEN AN DER ENKNACH vom 7. Oktober 2014 Tagungsort: Gemeindeamt - Sitzungszimmer 1

2 A n w e s e n d e : SPÖ - Fraktion: Bgm. Mag. Johann Prillhofer (als Vorsitzender) GV Johann Spitzer GR Albert Huber GR Werner Putta GR Hermann Spitzer GR Johann Fürböck GR Christian Vötter FPÖ - Fraktion: GV Franz Mühlbauer GV Johann Spitzwieser GRE Georg Wurhofer GRE Anita Hötzenauer GR Andreas Göbl GR Dietmar Emmersberger GR Hermann Mühlbauer ÖVP - Fraktion: Vzbgm Wilhelm Fellner GRE Maria Scharinger GR Hermann Piehringer GR Dr. Arno Kaltenhauser GR Peter Klein GR Ingrid Neuhauser GR Roland Sporrer GR Georg Reichinger GR Günter Sperl Ersatzmitglieder: GRE Maria Scharinger GRE Georg Wurhofer GRE Anita Hötzenauer Summe der anwesenden GR/GRE - Mitglieder = 23 Summe der anwesenden GR/GRE - Mitglieder = 24 2

3 Es fehlen: a) entschuldigt: GR Karl Schmitzberger ÖVP GRE Reinhard Hofer ÖVP GRE Herbert Leimer ÖVP GR Herbert Huber FPÖ GR Franz Kupfner ÖVP GRE Cornelia Fuchs ÖVP GR Rudolf Reschenhofer ÖVP GR Ernst Pöttinger FPÖ b) unentschuldigt: --- Sonstige Anwesende: 1. Amtsleiter: Josef Rosenhammer 2. Schriftführer: Josef Rosenhammer Sonstige Fachkundige Personen: -- Der Vorsitzende eröffnet um Uhr die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister - einberufen wurde; b) der Termin der heutigen Sitzung nicht im Sitzungsplan ( 45 Abs. 1 OÖ. GemO 1990) enthalten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich und nachweislich am 26. September 2014 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde, c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) dass die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 15. September 2014 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen sind, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.... Sodann gibt der Vorsitzende folgende Mitteilungen: -- 3

4 Tagesordnungspunkte: 1. Örtliche Raumordnung a) Flächenwidmungsplan Nr. 4, Änderung Nr. 14 (STRABAG AG-Tochterfirma AUSTRIA ASPHALT GMBH & CO. OG) Beschlussfassung In der GR-Sitzung am 30. Jänner 2012 wurde auf Antrag der STRABAG AG- Tochterfirma AUSTRIA ASPHALT GMBH & CO. OG die Umwidmung von Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 1407/6 und 1407/14, KG Mitternberg, in Betriebsbaugebiet eingeleitet. Diese Grundflächen befinden sich in der Schottergrube der Fa. Franz Moser GmbH an der Burgkirchner Straße (Ortschaft der Gemeinde Neukirchen a.d.e.) bzw. an der B 147 Braunauer Straße. Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens gemäß dem OÖ. ROG wurden keine Einwände gegen diese FWP-Änderung eingebracht. Die Antragstellerin hat in der Zwischenzeit um Reduzierung der ursprünglich beantragten Betriebsbaugebietsausweisung ersucht. Vom Ortsplaner (Dipl. Ing. M. Sigl, Allee42) wurde die planliche Darstellung der FWP-Änderung Nr bereits darauf abgestimmt. AZ: Berichterstatter: BGM Mag. Johann Prillhofer Zur FWP-Änderung Nr liegen folgende Stellungnahmen vor: Stadtgemeinde Braunau a.i.: keine Einwände Gemeinde Burgkirchen: keine Einwände Amt der Oö. LR, Dir. für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Ländliche Neuordnung: keine Einwände Energie AG Oö Netz GmbH: keine Einwände Austrian Power Grid AG: keine Einwände Die Stellungnahme des Amtes der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Raumordnung / Örtliche Raumordnung, vom 02. Juli 2012, GZ: RO-Ö / Jo/Ot, ist ebenso positiv wie die Stellungnahmen des Regionsbeauftragten für Natur- und Landschaftsschutz, der Abteilung Grund- und Trinkwasserwirtschaft des Amtes der Oö. LR und die forstfachliche Stellungnahme der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn. Die AUSTRIA ASPHALT GMBH & CO. OG hat nunmehr um eine flächenmäßige Reduzierung der ursprünglich beantragten Umwidmungsfläche ersucht. 4

5 Es soll eine Grundfläche im Ausmaß von ca m² statt dem ursprünglich beantragten ca m² großen Areal umgewidmet werden. Für diese flächenmäßige Änderung liegen von den von dieser Planänderung Betroffenen entsprechende Zustimmungen vor. Diese Zustimmungen sind im Schreiben der AUSTRIA ASPHALT GMBH & CO. OG mit dem Betreff Ergänzung/Abänderung zum Ansuchen vom 11. Jänner 2012, dem auch eine Planskizze mit der flächenmäßigen Reduzierung (gelb eingefärbt dargestellt) beiliegt, enthalten. Die Stellungnahme des Ortsplaners (Dipl. Ing. M. Sigl, Allee42 Landschaftsarchitekten GmbH & Co KG) vom berücksichtigt diese flächenmäßige Reduzierung. Der Bürgermeister berichtet abschließend, dass Dipl. Ing Gerald Joham von der Abteilung örtliche Raumordnung des Amtes der Oö. LR über die Reduzierung der Betriebsbaugebietsausweisung bereits in Kenntnis gesetzt wurde. Antrag des Vorsitzenden: Die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4, Änderung Nr. 14 Umwidmung einer ca m² großen Grundfläche aus Grundstück Nr. 1407/6 (Teilfläche), KG Mitternberg, von Grünland Abgrabungsgebiet Kies gem. 30 (4) OÖ. ROG in Bauland Betriebsbaugebiet Asphaltmischwerk gem. 22 (6) OÖ ROG 1994, idgf, beschließen. Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit Handzeichen) b) Nutzungsvereinbarung gemäß 16 Abs. 1 Z1 Oö. ROG 1994 idgf: Abschluss einer Vereinbarung mit Franz und Hermine Kupfner, Hollstraß 4 a, 5145 Neukirchen a.d.e. Entscheidung Der Ausschuss für Bau- und Straßenbauangelegenheiten sowie für Angelegenheiten der örtlichen Raumordnung schlägt vor, zukünftig Nutzungsvereinbarungen abzuschließen. Die vorliegende Nutzungsvereinbarung mit Franz und Hermine Kupfner trägt diesem Vorschlag Rechnung. AZ: Berichterstatter: BGM Mag. Johann Prillhofer 5

6 Zum Gegenstand liegen vor: Nutzungsvereinbarung (Beilage zur Verhandlungsschrift) mit o Anlage 1: betroffene Grundflächen o Anlage 2: beabsichtigte Planungsakte der Gemeinde o Anlage 3: Verpflichtungen der Liegenschaftseigentümer (Nutzungsinteressenten) o Anlage 4: Planungskosten Der Ausschuss für Bau- und Straßenbauangelegenheiten sowie für Angelegenheiten der örtlichen Raumordnung empfiehlt, Nutzungsvereinbarungen zukünftig bei jeder neuen Wohngebietswidmung abzuschließen. Der Gemeindevorstand hat sich der Empfehlung des Bauausschusses angeschlossen. Antrag des Vorsitzenden: Die vorliegende Nutzungsvereinbarung mit den Anlagen 1-4 mit Hermine und Franz Kupfner, Hollstraß 4 a), Neukirchen an der Enknach, abschließen. Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit Handzeichen) c) ÖEK-Änderung Nr. 2.4 und Flächenwidmungsplanänderung Nr (Kupfner II) Beschlussfassung In der GR-Sitzung am 30. Juni 2014 wurde auf Antrag von Franz und Hermine Kupfner beschlossen, das Örtliche Entwicklungskonzept Teiländerung Nr. 2.4 abzuändern und dafür ein entsprechendes Raumordnungsverfahren einzuleiten und gleichzeitig auch für die Flächenwidmungsplanänderung Teiländerung Nr (Kupfner II; Umwidmung von Dorfgebiet bzw. Grünland in Wohngebiet) ein Raumordnungsverfahren einzuleiten. Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens gemäß dem OÖ. ROG wurden keine Einwände gegen die beantragte ÖEK-Änderung/FWP-Änderung eingebracht. Vom Amt der Oö. LR, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Raumordnung / Örtliche Raumordnung, liegt noch keine Stellungnahme vor. AZ: Berichterstatter: BGM Mag. Johann Prillhofer 6

7 Zum Gegenstand liegen vor: Positive Stellungnahme des Ortsplaners (Dipl. Ing. M. Sigl, Allee42 Landschaftsarchitekten GmbH & Co KG) zur ÖEK-Änderung Nr. 2.4 Positive Stellungnahme des Ortsplaners zur FWP-Änderung Nr Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens sind folgende Stellungnahmen eingelangt: Netz OÖ GmbH: keine Einwände Wirtschaftskammer OÖ, Bezirksstelle Braunau: keine Einwände BGM Mag. Johann Prillhofer gibt abschließend bekannt, dass Dipl. Ing. Gerald Joham von der Abteilung örtliche Raumordnung des Amtes der Oö. LR mündlich bereits erklärt hat, dass er die gegenständlichen Änderungen (ÖEK- und FWP-Änderung) aus Sicht der örtlichen Raumordnung positiv beurteilt. Die entsprechende schriftliche Stellungnahme liegt noch nicht vor. Antrag des Vorsitzenden: Das Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 2, Teiländerung Nr. 4 und die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4, Änderung Nr. 30 Umwidmung von Dorfgebiet gemäß 22 (2) OÖ. ROG 1994 bzw. Grünland Landund Forstwirtschaft gemäß 30 (1) OÖ. ROG in Wohngebiet gemäß 22 (1) OÖ. ROG 1994 idgf mit dem Vorbehalt, dass die schriftliche Stellungnahme des Amtes der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Raumordnung, positiv sein wird, beschließen. Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit Handzeichen) d) Gerhard Pirchner, Hasengasse 20, 5111, Bürmoos; Antrag auf Abänderung des Flächenwidmungsplanes, eingelangt am Entscheidung über Einleitung eines Raumordnungsverfahrens Gerhard Pirchner beantragt die Umwidmung von Teilflächen der Grundstücke Nr. 1097/1 und 1099/1, KG Apfenthal, von Grünland in Gewerbegrund (Betriebsbaugebiet für Autowerkstätte und gewerbliche Abstellfläche). Das gegenständliche Areal 7

8 befindet sich östlich der B 156 Lamprechtshausener Straße (neben der B 156 in Nähe der Ortschaft Roith). Das Areal befindet sich im Hochwasserabflussbereich. AZ: Berichterstatter: BGM Mag. Johann Prillhofer Zum Gegenstand liegen vor: Schreiben von Gerhard Pirchner, eingelangt am , mit dem Betreff Umwidmung der Grundstücksnummern 1097/1 und 1099/1 auf ein Gewerbegrundstück (Autowerkstätte und gewerbliche Abstellfläche) Planskizze, erstellt von Gerhard Pirchner Stellungnahme des Vertreters des Gewässerbezirkes Braunau am Inn vom Ausschnitt aus rk FWP mit Ersichtlichmachung des Hochwasserüberflutungsgebietes BGM Mag. Johann Prillhofer stellt fest, dass aufgrund der negativen Stellungnahme des Vertreters des Gewässerbezirkes Braunau Aus wasserbautechnischer Sicht ist eine Umwidmung und eine Bebauung absolut abzulehnen. die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens nicht in Ordnung wäre. Wortmeldungen: Die GR-Mitglieder schließen sich der Feststellung des Bürgermeisters an. VZBGM Wilhelm Fellner spricht das Thema Betriebe und Betriebsstandorte an. Er verweist einerseits auf die anstehende Entscheidung bezüglich des Wirtschaftsparks Innviertel und andererseits auf die Festlegungen bezüglich Betriebsstandortfindung in der Zukunftsregion Braunau. Er sagt, hier bedürfe es noch intensiver Beratungen. Man muss sich zudem auch noch einmal Gedanken über mögliche Betriebsstandorte in der eigenen Gemeinde machen. BGM Mag. Johann Prillhofer weist darauf hin, dass auf die Tagesordnung der nächsten GR-Sitzung ( ) der Gegenstand Entscheidung über Beitritt der Gemeinde zum Wirtschaftspark Innviertel gesetzt wird. Am hat LR Mag. Dr. Strugl im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz für den Beitritt zum Wirtschaftspark Innviertel geworben. Den Gemeinden wird für die Beratung/Entscheidung im Gemeinderat noch eine Unterlage zur Verfügung gestellt. 8

9 GR Georg Reichinger: Zum Umwidmungsantrag Pirchner. Ist das weiter nördlich gelegene, im Eigentum von Hrn. Pirchner befindliche Grundstück (Grundstück Nr. 1163) als Betriebsbaugebiet geeignet? BGM Mag. Johann Prillhofer: Für dieses Grundstück, das sich in der Nähe der Kreuzung Lamprechtshausener Straße/Engelbacher Straße befindet, wird vom Amt der Oö. Landesregierung keine Betriebsausfahrt auf die Lamprechtshausener Straße genehmigt. Antrag des Vorsitzenden: Aufgrund der klar negativen Stellungnahme des Gewässerbezirkes Braunau den Antrag von Gerhard Pirchner auf Umwidmung der Grundstücke Nr. 1097/1 und 1099/1, jeweils Teilflächen, KG Apfenthal, in Gewerbegebiet (Betriebsbaugebiet) ablehnen. Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit Handzeichen) 2. Allfälliges a) Pfarr-Visitation am 18. Und 19. Oktober 2014; Einladung BGM Mag. Johann Prillhofer verliest die an ihn und den Gemeinderat gerichtete Einladung. Auszug aus der Einladung: Am 18. Und 19. Oktober 2014 wird Herr Generalvikar DDr. Severin Lederhilger im Auftrag unseres Diözesanbischofs Dr. Ludwig Schwarz unsere Pfarre besuchen. Am Sonntag, ist um 9.00 Uhr ein Treffen mit der politischen Gemeinde im Gemeindeamt vorgesehen, anschließend ist ein Festzug mit den Vereinen zur Kirche geplant, wo dann ein gemeinsamer Festgottedienst mit der Pfarrbevölkerung gefeiert wird. Wir laden Dich und Deine Mitglieder ganz herzlich zur Teilnahme an diesem Gespräch, am Festzug (Aufstellung-Abmarsch um 9.45 Uhr am Ortsplatz) und zur Mitfeier des anschließenden Gottesdienstes ein und freuen uns auf eine zahlreiche Beteiligung. Auf ein schönes gemeinsames Fest freuen sich P. Silvius Kurcok, OFM (Pfarradministrator), Ursula Barth und der Pfarrgemeinderat. 9

10 b) Feuerwehren Neukirchen und Mitternberg Herbstübung 2014 BGM Mag. Johann Prillhofer teilt mit, dass am 11. Oktober 2014 die Feuerwehren ihre Herbstübung abhalten. Interessierte GR-Mitglieder sind herzlich eingeladen, die Übung zu beobachten. Treffpunkt: 13:00 Uhr beim Feuerwehrhaus in der Florianistraße. c) B 156 Lamprechtshausener Straße; Kurzinfo von GR Hermann Piehringer über Veranstaltung in Lamprechtshausen GR Hermann Piehringer berichtet kurz, dass GV Franz Mühlbauer und er im Auftrag des Bürgermeisters an einer Informationsveranstaltung zum Thema B 156 Lamprechtshausener Straße Verkehr/Verkehrsentwicklung teilgenommen haben. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde über die derzeitige Verkehrssituation und die zukünftige Verkehrsentwicklung auf der B 156 Lamprechtshausener Straße referiert und debattiert. Der Gemeinde werden Unterlagen zu dieser Veranstaltung zugesendet. 10

11 Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorherige Sitzung Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 15. September 2014 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 19:40 Uhr (Vorsitzender) (Schriftführer) Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden; über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des 54 (5) Oö. GemO 1990 als genehmigt gilt. Neukirchen a.d.e., am... Der Vorsitzende: Gemeinderat (Franz Kupfner ÖVP) Gemeinderat (Franz Mühlbauer FPÖ) Die genehmigte Verhandlungsschrift ist von je einem Mitglied der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zu unterfertigen, wobei die Unterschrift des Vorsitzenden seine Fraktion abdeckt. 11

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