P R O T O K O L L TAGESORDNUNG

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1 Sellrain, am P R O T O K O L L über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom Ort: Sitzungszimmer Gemeindeamt Sellrain Beginn: 20:10 Uhr Ende: 22:20 Uhr Anwesend waren: Vorsitzender Bürgermeister Norbert Jordan Vizebürgermeister Ing. Georg Dornauer Gemeinderat DI Alfons Gruber Manfred Haselwanter Martha Kirchmair Max Ruetz Marius Schmid Dr. Georg Dornauer Florian Schlögl Harald Willam Mag.iur. Tamara Brenner Wolfgang Haselwanter Ersatzfrauen/männer: entschuldigt ferngeblieben: Sigrid Jordan Nicole Willam unentschuldigt ferngeblieben: 0 Kassenverwalter: Bauamt: Schriftführerin: Herbert Kofler Monika Bucher Waltraud Kuen TAGESORDNUNG Pkt. 1) Genehmigung der Protokolle der öffentlichen und nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung vom Pkt. 2) Bericht Prüfungsbericht Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom Pkt. 3) Beratung und Beschlussfassung Überschreitungen 2011 Pkt. 4) Beratung und Beschlussfassung Abgaben und Entgelte 2012 Pkt. 5) Beratung und Beschlussfassung über Bildung bzw. Festsetzung eines Ausschusses oder dass der gesamte Gemeinderat mit der Agrargemeinschaft Sellrain in Verhandlung treten soll um eine gütliche Einigung in Angelegenheit Protokoll über Gemeinderatssitzung vom Seite 1

2 Gemeindegutsagrargemeinschaft und damit die Umsetzung der Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes zu erzielen bzw. versucht zu erzielen. (Antrag Bgm. Jordan) Pkt. 6) Beratung und Beschlussfassung über Neunominierung Mitglied in Überprüfungsausschuss, weil GR Kurt Raich ausgeschieden (Vorschlag von Vbgm. Ing. Dornauer: Frau Mag.iur Tamara Brenner) Pkt. 7) Beratung und Beschlussfassung über Änderung Flächenwidmungsplan und Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich der Gste. 232, 235/1, 233, 231, 230, 229, 235/3, 235/4 KG Sellrain, Norbert Jordan jun. Pkt. 8) Beratung und Beschlussfassung Neuerlassung eines Bebauungsplanes mit ergänzendem Bebauungsplan im Bereich des Gst. 59/3 KG Sellrain Pkt. 9) Beratung und Beschlussfassung - Reisekosten und Barauslagen 2011 Bürgermeister Norbert Jordan - Telefonpauschale 2011 Waldaufseher Johann Zöttl Pkt.10) Beratung und Beschlussfassung finanzielle Unterstützungen - Österr. Bergrettungsdienst, Land Tirol, Ortsstelle Axams - Bücherei Sellrain Pkt.11) Anträge, Anfragen, Allfälliges Bgm. Jordan begrüßt die erschienen Gemeinderatsmitglieder und stellt den Antrag um nachträgliche Aufnahme in die Tagesordnung: zu Pkt.10) Beratung und Beschlussfassung Ansuchen finanzielle Unterstützung - FC Sellraintal für Jugendförderung/Nachwuchsausbildung Pkt.11) Beratung und Beschlussfassung Gewährung 120-l Mülltonne: - Jordan Nina, Tauegert 20 - Hauser Karl, Sellrain 190a/1 - Hauser Florian, Sellrain 190a/2 Pkt.12) Beratung und Beschlussfassung über Gewährung Siedlerholz - Mag.iur. Ursula Muigg, Sellrain 187a, Bauvorhaben Einfamilienhaus auf Gst. 44/4 KG Sellrain Pkt.13) Anträge, Anfragen, Allfälliges Einstimmige Beschlussfassung über die nachträgliche Aufnahme in die Tagesordnungen laut den Anträgen von Bgm. Jordan. VERHANDLUNGSPROTOKOLL Pkt. 1) Auf die Verlesung des Protokolls der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom wird einstimmig verzichtet, weil jeder/m Gemeinderätin/rat eine Ausfertigung hierüber zugekommen ist. Das Protokoll der nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung vom wird den GemeinderätenInnen zur Kenntnis gebracht. Gegen die Protokolle werden keine Einwände erhoben und einstimmig angenommen. Pkt. 2) Prüfungsbericht vom : Bgm. Jordan erklärt die Sachlage und übergibt das Wort an Kassenverwalter Kofler. Protokoll über Gemeinderatssitzung vom Seite 2

3 Kassenverwalter Kofler verliest den Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck. Geprüft wurden die Kassenbestandsaufnahme, Buchungen und Belege, Sonstige Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung, die Zusammenarbeit von Verwaltung und Kasse, Abgabenerhebung, Gemeindevermögen, Passivvermögen und Verwaltungsprüfung. Er erläutert die einzelnen Punkte. Sekr. Kuen und Bucher erläutern jeweils ihre Angelegenheiten in Sachen Abgaben Grundsteuern, Verwaltung, Personelles, Bauamt. Vbgm. Dornauer unterbreitet den Vorschlag für die Mitglieder des Überprüfungsausschusses über den Gemeindeverband die dort aufliegenden Behelfsbüchlein anzufordern, welche interessante Informationen bieten. Der Prüfbericht wird vom Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis genommen. Der Überprüfungsausschuss wird bei seiner nächsten Zusammenkunft die Erledigung der Bemängelungen des Prüfberichtes anschauen. Pkt. 3) Beratung und Beschlussfassung Überschreitungen 2011: Bgm. Jordan erklärt die Sachlage und übergibt anschließend das Wort an Kassenverwalter Kofler. Kassenverwalter Kofler erläutert die Überschreitungen HH-Stelle: Bezeichnung: Ü-Betrag: Begründung: Sonderschule - Transport 3.700,00 nicht vorhersehbar Sonderschule - Betriebsbeiträge 3.688,21 neue Schüler nicht vorhersehbar Kindergarten-Betriebsausstattung 9.503,10 Kinderkrippe nicht geplant Sanierung Musikpavillon ,15 falsche Schätzung Pflegezuschuss-Beitrag 6.582,00 Endabrechnung Beitrag Privatrechtl. Grundsich ,00 Endabrechnung Behindertenbeitrag an Land ,00 Endabrechnung Wohnheim Investitionsbeitrag 1.749,37 höhere Bettenanzahl Jugendwohlfahrtsbeitrag 1.691,00 falsche Schätzung Neubau Bodnerbrücke 9.13,63 falsche Schätzung Steinschlagsicherung Fotscher- mehr Materialabtrag straße 7.316,63 erforderlich Einmalige Asphaltierung ,92 nicht vorhersehbar Öffentl. Beleuchtung Instandhaltungskosten 1.600,00 hs. Schaden Tanneben Bgm. Jordan und Vbgm. Dornauer sagen, dass teilweise die Bedeckung über die vorgebrachten Überschreitungen bereits beschlossen und teilweise auch die Bedeckung dafür vorhanden ist. Bgm. Jordan stellt den Antrag die Überschreitungen 2011 zu genehmigen. Abstimmungsergebnis über Antrag Bgm. Jordan: 13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Stimmenthaltungen. Protokoll über Gemeinderatssitzung vom Seite 3

4 Pkt.4) Beratung und Beschlussfassung Abgaben und Entgelte 2012: Bgm. Jordan verliest die dzt. gültigen Abgaben und Entgelte. Bezüglich Kanalanschlussgebühr und Kanalbenützungsgebühr wird von der Landesregierung die Höhe der Mindestgebühr vorgeschlagen. Wegen der Inanspruchnahme von Bedarfszuweisungen wird die Gemeinde auch heuer wieder diese Erhöhungen durchführen müssen. Bezüglich der laufenden Kanalgebühr bei Gebäuden, die keinen Wasserzähler eingebaut haben, ist der Tarif ebenfalls entsprechend anzuheben. Für 2012 beträgt die Erhöhung 3,59 %. Für Gebäude mit Wasserzähler ist eine Kanalgebühr von 1,994 / m³ Frischwasserbezug vorzuschreiben und zwar ab Ablesung Herbst Die Kanalanschlussgebühr beträgt 5,10 ab Seit 2009 ist wegen der geringen Beträge keine Erhöhung für die laufende Kanalgebühr bei Gebäuden ohne Zähler eingehoben worden. Die dzt. Gebühr dafür beträgt 1,01/m³ Baumasse. Die Erhöhung für 2012 beträgt 3,59 %. Durch Berücksichtigung der prozentuellen Erhöhungen für die Vorjahre 2010 und 2011 sowie der Erhöhung für 2012 mit 0,04 beträgt die laufende Kanalgebühr bei Gebäuden ohne Zähler 1,05 / m³ Baumasse ab Ablesung Herbst Die Kanalerweiterungsgebühr beträgt statt 2,25 / m³ Baumasse 2,33 / m² Baumasse ab Die Wasserbenützungsgebühr beträgt dzt. 0,42 / m³. Laut Prüfungsbericht vom hat die Gemeinde dabei Verluste. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen die Wasserbenützungsgebühr auf 0,44 / m³ anzuheben. Die Wasseranschlussgebühr wird aus demselben Grund von dzt. 2,40 auf 2,50 / m³ Baumasse angehoben. Es wird vorgeschlagen die Hundesteuer von dzt. 55,00 / Hund männlich oder weiblich auf 60,00 / Hund männlich oder weiblich anzuheben. Einstimmige Beschlussfassung über Änderung nachstehender Abgaben und Entgelte bis auf weiteres ab HH 2012: Kanalanschlussgebühr: 5,10/m³ Baumasse ab Kanalbenützungsgebühr: 1,994/m³ ab Wasserablesung Herbst 2012 Kanalbenützungsgebühr für Gebäude, bei denen kein Wasserzähler eingebaut ist: 1,05/m³ Baumasse ab Herbst 2012 Kanalerweiterungsgebühr 2,33/m³ Baumasse ab Wasserbenützungsgebühr 0,44/m³ ab Herbst 2012 Wasseranschlussgebühr 2,50/m³ Baumasse ab Hundegebühr 60,00/ Hund männlich oder weiblich ab Im Übrigen bleiben die Abgaben und Entgelte bis auf weiteres unverändert. Protokoll über Gemeinderatssitzung vom Seite 4

5 Pkt. 5) Beratung und eschlussfassung über Bildung bzw. Festsetzung eines Ausschusses oder dass der gesamte Gemeinderat mit der Agrargemeinschaft Sellrain in Verhandlung treten soll um eine gütliche Einigung in Angelegenheit Gemeindegutsagrargemeinschaft und damit die Umsetzung der Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes zu erzielen bzw. versucht zu erzielen (Antrag Bgm. Jordan): Bgm. Jordan sagt, dem Gemeinderat ist hinlänglich das Thema Gemeindegutsagrargemeinschaft" bekannt. Nachdem das Budget der Gemeinde äußerst knapp ist und jetzt von RA Dr. Martin Zanon eine Teilrechnung von ,80 eingelangt ist, ist er der Meinung, dass für derartige Angelegenheiten das Geldausgeben einfach zu schade ist. Um weitere Kosten für Rechtsanwälte zu revidieren erscheint es ihm sinnvoll und zweckmäßig, über einen noch zu bildenden Ausschuss oder mit dem gesamten Gemeinderat mit der Agrargemeinschaft direkten Kontakt aufzunehmen um zumindest zu versuchen eine gütliche Einigung zwischen Gemeinde und Agrargemeinschaft zu erzielen. Bgm. Jordan appelliert dabei an die Vernunft der Betroffenen. Seiner Meinung nach wäre die Bildung eines Ausschusses in diesem Fall sinnvoller. GR DI Gruber sagt auch, dass die Gemeinde aus der Zuschauerrolle wieder heraustreten soll und die Gelder von Agrargemeinschaft und Gemeinde nicht für diese Streitigkeiten ausgegeben werden. Er sagt, dass in einer Gemeinde alle Einwohner Gemeindebürger sind und eine einheitliche Sache erzielt werden sollte. Vbgm. Ing. Dornauer sagt, dass RA Dr. Martin Zanon ihm gegenüber die ganze Erhebungslage und das erforderliche arbeitsmäßige Zeitausmaß aufgegliedert hat. Das Honorar 300,00/Stunde ist üblich und nicht zu hoch gegriffen. Vbgm. Dornauer sagt, dass Bgm. Jordan richtig gesagt hat, dass die Gemeinde eine gütliche Einigung zwischen Agrargemeinschaft Sellrain und Gemeinde Sellrain erzielen sollte um eine für beide Teile zufriedenstellende Lösung zu finden. Vbgm. Dornauer verliest seine von ihm verfasste Stellungahme und bittet, diese in das Protokoll vollinhaltlich aufgenommen wird. Stellungnahme von Vbgm. Ing. Dornauer: Zuerst möchte ich feststellen, dass nicht die Gemeinde Sellrain den Rechtsstreit mit der Agrargemeinschaft Sellrain herbeigeführt hat, sondern die Agrargemeinschaft. Es war nämlich die Agrargemeinschaft, die bei der Agrarbehörde einen Feststellungsantrag im August 2010 eingebracht hat, worin auf Seite 2 formuliert wurde, dass die politische Ortsgemeinde Sellrain keinen Restitutionsanspruch nach dem Verfassungsgerichtshoferkenntnis vom Juni 2008 besitzt. Da die Causa Agrargemeinschaft vom juridischen Standpunkt kompliziert ist, war die Gemeinde Sellrain praktisch gezwungen, einen in dieser Angelegenheit vertrauten Rechtsanwalt zu beauftragen, die Gemeinde Sellrain in allen Angelegenheiten bezüglich Rechtsstreit Agrargemeinschaft Sellrain kontra Gemeinde Sellrain zu vertreten. Dies erfolgte mit einem Gemeinderatsbeschluss (12 Stimmen dafür, eine Stimmenthaltung). Protokoll über Gemeinderatssitzung vom Seite 5

6 Die bisherigen Erkenntnisse von der Agrarbehörde I. Instanz und dem Landesagrarsenat sind für die Gemeinde Sellrain erfreulich. Bis auf die Grundstücke 1740, 936 und 935 (I. Instanz) sowie die Sattelalpe (II. Instanz LAS) wurde von beiden Seiten festgestellt, dass alle anderen Grundstücke eindeutig aus Gemeindegut hervorgehen. Die Agrargemeinschaft Sellrain hat gegen beide Erkenntnisse Berufung eingebracht, sodass die Gemeinde Sellrain wiederum gezwungen war eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzubringen. Eine diesbezügliche Entscheidung ist vom Verfassungsgerichtshof noch nicht gefällt worden. Die Gemeinde Sellrain sollte Gespräche mit der Agrargemeinschaft Sellrain über die Umsetzung der Verfassungsgerichtshoferkenntnisse von 1982 und 2008 führen, sofern dies die Agrargemeinschaft Sellrain will. Seit ich als Vertreter der Gemeinde an den Sitzungen des Agrarausschusses teilnehme und nach dem bisherigen Verfahrensverlauf konnte ich seitens der Agrargemeinschaft Sellrain noch keine Gesprächsbereitschaft für eine gütliche Lösung erkennen. Wenn Gespräche gewünscht werden, sollte dies die Agrargemeinschaft der Gemeinde zur Kenntnis bringen. In der weiteren Folge möchte ich als Gemeindevertreter noch Informationen bezüglich einer Vereinbarung einholen. a) Bei der Gemeindeabteilung des Landes, ob und wie eine gütliche Lösung mit dem 68 der Tiroler Gemeindeordnung vereinbar ist. b) Beim Tiroler Gemeindeverband, wie und in welcher Form Vereinbarungen bisher getroffen wurden. c) Bei der Agrarbehörde über die Auswirkungen hinsichtlich der Verfassungsgerichtshoferkenntnisse und dem Tiroler Flurverfassungsgesetz. Ich bitte daher den Tagesordnungspunkt zu verschieben bis ich diese Informationen eingeholt habe. Zum Abschluss meiner Ausführungen stelle ich fest, dass ich als Vertreter der Gemeinde Sellrain im Agrarausschuss und in der Agrarvollversammlung ausschließlich der Tiroler Gemeindeordnung 2001 verpflichtet bin, wonach das Gemeindevermögen, das selbstverständlich auch das Gemeindegut und den Substanzwert umfasst, sorgsam zu verwalten und zu erhalten ist. GR Ruetz sagt, dass über Jagdpachteinnahme und dem Überling noch nicht gerichtlich entschieden wurde. Es wurde lediglich der Holzbezug ausbezahlt. GR Ruetz sagt, dass für Sellrain die Jagdpachteinnahme und der Überling wichtig wären. Bgm. Jordan sagt, dass die Gemeinde Sellrain die Agrargemeinschaft Sellrain schriftlich in Kenntnis setzen wird, dass der Versuch eine gütliche Einigung zwischen Agrargemeinschaft und Gemeinde zu erzielen unternommen werden sollte. GR Dr. Dornauer sagt, wie GR DI Gruber anführt, ist er dafür, dass gemeinsame Gespräche aufgenommen werden. Er ist aber dagegen, dass der gesamte Gemeinderat entscheidet. Den Vorschlag von Bgm. Jordan einen Ausschuss damit zu betrauen findet er gut. Für das Gemeindewohl und den Gemeindefrieden wäre das von großer Wichtigkeit. Protokoll über Gemeinderatssitzung vom Seite 6

7 Bgm. Jordan sagt, dass für ihn das Rechtsanwaltshonorar ein finanzieller Horror ist. Und das ist auf beiden Seiten so. Es muss auch geklärt werden aus welchen Zusammenhängen der Substanzwert, den die Agrargemeinschaft hat, entstanden ist und das muss vollständig aufgelistet werden. Er kann nicht glauben, dass die Holzbezugsrechte einfach so über den Haufen geworfen werden können. Andere Einnahmen hat die Agrargemeinschaft nicht. Bgm. Jordan sagt, dann wird dieser Punkt heute vertagt. Die Gemeinde schreibt an die Agrargemeinschaft Sellrain. Beide, Bürgermeister und Vizebürgermeister, werden das Schreiben unterfertigen. Vbgm. Dornauer wird wegen einer korrekten Vereinbarung noch Erhebungen durchführen. Pkt. 6) Beratung und Beschlussfassung Neunominierung eines Mitgliedes in den Überprüfungsausschuss wegen Ausscheiden von GR-Mitglied Kurt Raich: Bgm. Jordan verliest den Vorschlag von Vbgm. Ing. Dornauer Frau Gemeinderätin Mag.iur. Tamara Brenner, die Kurt Raich als Gemeinderatsmitglied nachfolgt, nachdem Martin Presslaber auf sein Mandat verzichtet hat und Martin Wolf auf sein Vorrücken verzichtet hat, als Mitglied in den Überprüfungsausschuss zu bestellen. Einstimmige Beschlussfassung dass GRin Mag.iur. Tamara Brenner als Mitglied in den Überprüfungsausschuss bestellt wird. Pkt. 7) Beratung und Beschlussfassung Änderung Flächenwidmungsplan und Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich der Gste. 232, 235/1, 233, 231, 230, 229, 235/3, 235/4 KG Sellrain: Bgm. Jordan verliest das Ansuchen von Norbert Jordan jun., Sellrain 175, um Änderung des Flächenwidmungsplans im Bereich der Gste. 232, 235/1, 233, 231, 230, 229, 235/3, 235/4 KG Sellrain von SFSi Sonderfläche Schipiste in Freiland und im Bereich der Gste. 232, KG Sellrain von Sonderfläche Schipiste in Landwirtschaftliches Mischgebiet sowie um Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich der oben angeführten Grundstücke. Für den bestehenden Betrieb von Peter Jordan soll eine neue Halle errichtet werden. Die im Örtlichen Raumordnungskonzept ausgewiesene Freihaltefläche für Erholung (Schipiste) entspricht nicht mehr der tatsächlichen Nutzung, ebenso die im Flächenwidmungsplan ausgewiesene Sonderfläche Schipiste. Es sollen daher diese Flächen in landwirtschaftliche Freihalteflächen bzw. Freiland rückgewidmet werden und lediglich die erforderliche Fläche für die Halle als bauliche Entwicklungsfläche bzw. als Landwirtschaftliches Mischgebiet ausgewiesen werden. Frau Bucher erklärt die geplanten Umwidmungsmaßnahmen. Die gegenständliche Angelegenheit wurde im Vorfeld begutachtet und den Protokoll über Gemeinderatssitzung vom Seite 7

8 Gemeinderäten/Innen werden die Planunterlagen zur Einsicht vorgelegt. Bgm. Jordan übergibt anschließend das Wort an Vbgm. Ing. Dornauer. Auf Antrag von Vizebürgermeister Ing. Dornauer beschließt der Gemeinderat mit 12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Stimmenthaltung wegen Befangenheit (Bürgermeister Norbert Jordan) gemäß 113 Abs. 3 und 4 ivm 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz TROG 2011, LGBl Nr. 56 und 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes - TROG 2011, LGBl Nr. 27, den von DI Albrecht Prokop ausgearbeiteten Entwurf, GZL 352-FWP vom , über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Sellrain sowie die Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich der Gste. 232, 235/1, 233, 231, 230, 229, 235/3, 235/4 KG Sellrain durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Bereich der Gste. 232, 235/1, 233, 231, 230, 229, 235/3, 235/4 KG Sellrain von Sonderfläche Schipiste in Freiland und im Bereich der Gste. 232, 235/1 KG Sellrain von Sonderfläche Schipiste in Landwirtschaftliches Mischgebiet vor. Im Weiteren sieht der Entwurf eine Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich der Gste. 232, 235/1 von FE Freihaltefläche Erholungsraum in bauliche Entwicklung L und im Bereich der Gste. 232, 235/1, 233, 231, 230, 229, 235/3, 2356/4 KG Sellrain von FE Freihaltefläche Erholungsraum in landwirtschaftliche Freihaltefläche FL vor. Gleichzeitig wird gemäß 113 Abs. 3 ivm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes sowie die Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Pkt.8) Beratung und Beschlussfassung Neuerlassung eines Bebauungsplanes mit ergänzendem Bebauungsplan im Bereich des Gst. 59/3 KG Sellrain: Bgm. Jordan erklärt die Sachlage. DI Albrecht Prokop hat den Bebauungsplan ausgearbeitet, der dem Gemeinderat zur Einsicht vorgelegt wird. Frau Bucher erklärt den Sachverhalt. Auf Antrag von Bürgermeister Jordan beschließt der Gemeinderat mit 13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Stimmenthaltungen gemäß 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes TROG 2011, LGBl Nr. 56, den von DI Albrecht Prokop ausgearbeiteten Entwurf über die Neuerlassung eines Bebauungsplanes mit ergänzendem Bebauungsplan im Bereich des Gst. 59/3 KG Sellrain laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Albrecht Prokop, GZL 352-BPL vom , durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Protokoll über Gemeinderatssitzung vom Seite 8

9 Gleichzeitig wird gemäß 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Pkt. 9) Beratung und Beschlussfassung Auszahlung Reisekosten und Barauslagen Bürgermeister Norbert Jordan sowie Telefonpauschale Waldaufseher Johann Zöttl: Bgm. Jordan übergibt das Wort an Vbgm. Dornauer. Vbgm. Ing. Dornauer stellt den Antrag auf Auszahlung 1.000,00 an Reisekosten und Barauslagen 2011 für Bgm. Jordan. Abstimmungsergebnis über Antrag Vbgm. Dornauer auf Auszahlung Reisekosten und Barauslagen an Bürgermeister Norbert Jordan in Höhe von 1.000,00: 12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Stimmenthaltung wegen Befangenheit (Bgm. Norbert Jordan). Kassenverwalter sagt, dass mit Waldaufseher Johann Zöttl eine neue jährliche Pauschale von 150,-- als Abgeltung für Telefonunkosten vereinbart wurde. Einstimmige Beschlussfassung auf Auszahlung der Telefonpauschale 2011 in Höhe von 150,00 an Waldaufseher Johann Zöttl. Pkt.10) Beratung und Beschlussfassung finanzielle Unterstützungen: Bgm. Jordan verliest die Ansuchen um finanzielle Unterstützungen für den Österreichischen Bergrettungsdienst, Ortsstelle Axams, der Bücherei Sellrain sowie dem FC Sellraintal für die Jugendförderung/Nachwuchsausbildung. Hinsichtlich der Unterstützung für den FC Sellraintal verliest Bgm. Jordan auch den ausführlichen Bericht des FC Sellraintal. Der FC Sellraintal zahlt für den Platzwart. Bgm. Jordan unterbreitet den Vorschlag, dass die Gemeinde Sellrain für die Jugendförderung/Nachwuchsausbildung einen Beitrag von 2.000,-- leistet und die Nachbargemeinden sollen auch dazu etwas beitragen. Er wird mit Bürgermeistern der Nachbargemeinden diesbezüglich Kontakt aufnehmen. Einstimmige Beschlussfassung über die Gewährung finanzieller Unterstützungen: Österreichischer Bergrettungsdienst, Ortsstelle Axams (für 2012) 100,00 Bücherei Sellrain 500,00 FC Sellraintal für Jugendförderung/Nachwuchsausbildung ,00 davon für Platzwart. Pkt.11)Beratung und Beschlussfassung Ansuchen Genehmigung 120-l Mülltonnen: Protokoll über Gemeinderatssitzung vom Seite 9

10 Bgm. Jordan verliest die Ansuchen von Nina Jordan, Tauegert 20, Karl Hauser, Sellrain 190a/1 und Florian Hauser, Sellrain 190a/2 um Genehmigung zur Verwendung einer 120-l Mülltonne. Einstimmige Beschlussfassung über die Genehmigung zur Verwendung einer 120-l Mülltonne bei Karl Hauser und Florian Hauser. Abstimmungsergebnis bei Nina Jordan: 12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Stimmenthaltung wegen Befangenheit (Bgm. Norbert Jordan). Pkt.12) Beratung und Beschlussfassung Gewährung Siedlerholz Mag.iur. Ursula Muigg: Bgm. Jordan verliest das Ansuchen von Frau mag.iur Ursula Muigg, Sellrain 87 a um Gewährung des Siedlerholzes im Ausmaß von 15 fm für das Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses auf Gst. 44/4 KG Sellrain. Einstimmige Beschlussfassung über die Gewährung des Siedlerholzes für Frau Mag. iur. Ursula Muigg im Ausmaß von 15 fm zum Preis von 10,00/fm am Stock für das geplante Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses auf Gst. 44/4 KG Sellrain zu den ortsüblichen Bedingungen. Pkt.13) Anträge, Anfragen, Allfälliges: - Vbgm. Dornauer sagt, dass er mit dem Naturschutzreferenten, LR Gschwentner, wegen dem geplanten Kleinkraftwerk Fotscher gesprochen hat. LR Gschwentner will dbgl. gemeinsam mit LR Steixner, dem Bürgermeister und Vizebürgermeister von Sellrain ein Gespräch führen. Den Termin wird LR Gschwenter noch festlegen. Bgm. Jordan sagt, dass auch das Kraftwerk Melach geplant ist. - GR Schlögl fragt erkundigt sich, ob der Eislaufplatz heuer wieder geöffnet wird. Bgm. Jordan sagt, dass der wieder hergerichtet wird. - GR Schlögl fragt wegen dem Musikprobelokal. Bgm. Jordan erwidert, dass die Musikapelle Probespielen muss und der Fachmann, Herr Pallhuber, wird sodann entscheiden ob es sich lohnt weitere dbgl. Sanierungen vorzunehmen. Das musikalische Probespiel sollte im Jänner durchgeführt werden. - GR Haselwanter Manfred sagt, dass jetzt wieder eine Zählung wegen der Engstelle beim Feuerwehrhaus durchgeführt wird. Er fragt, ob es jetzt eine Möglichkeit gibt, eine Änderung, wie die Gemeinde wünscht, endlich in Aussicht gestellt wird. Frau Bucher erklärt den dzt. Sachverhalt. Es wurden schon mehre Urgenzen geschickt. Zuständig ist die Verkehrsabteilung bei der Bezirkshauptmannschaft. GRe Haselwanter Wolfgang und Haselwanter Manfred meinen, dass in diesem Engbereich mehr Geschwindigkeitskontrollen gemacht werden müssten. Protokoll über Gemeinderatssitzung vom Seite 10

11 Da keine weiteren Wortmeldungen sind, dankt der Bürgermeister für das Erscheinen und schließt die öffentliche Sitzung um 22:20 Uhr. Der Bürgermeister: Norbert Jordan Die Schriftführerin: Die GemeinderäteInnen Protokoll über Gemeinderatssitzung vom Seite 11

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