Kulturdialog Kulturperspektiven Schleswig-Holstein

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1 Kulturdialog Kulturperspektiven Schleswig-Holstein I. Ziele der Kulturpolitik Der demographische Wandel, neue Konsum- und Freizeitgewohnheiten, der Rückgang des klassischen Bildungsbürgertums, die digitale Kommunikation und die rückläufigen öffentlichen Fördermittel verändern die Kultur und erschweren die Legitimation von kulturpolitischem Handeln. Die gesellschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen erfordern daher eine konzeptionelle Kulturpolitik, die auf Innovation, Dialog, Verantwortungsteilung und Kooperation basiert und sich auf die Erforderlichkeiten kultureller Teilhabe einstellt. Mit dem Kulturdialog sollen kulturpolitische Schwerpunkte der Landespolitik überprüft, diskutiert, um die Ziele der kommunalen Kulturpolitik ergänzt und daraus neu konsensfähig legitimiert werden. Zentrales Interesse der Kulturpolitik des Landes ist die Entwicklung einer kulturellen Identität Schleswig-Holsteins durch: Entwicklung einer zukunftsfähigen kulturellen Infrastruktur; Unterstützung der kulturellen Ermöglichungs- und Vermittlungsstrukturen; Unterstützung kultureller Teilhabemöglichkeiten für alle Milieus und alle Generationen; Förderung von kulturpolitischen Schnittstellen wie ästhetischer Bildung, Kulturtourismus, Kultur- und Kreativwirtschaft, Kultur und Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft; Profilierung des Kulturstandorts Schleswig-Holstein; Erhalt und Vermittlung des kulturellen und zeitgeschichtlichen Erbes; zeitgemäße Förderstrukturen in der Kulturpolitik. II. Ziel des Projekts Kulturperspektiven Schleswig-Holstein Ziel des Projektes Kulturperspektiven Schleswig-Holstein ist eine konsensfähige, langfristige kulturpolitische Strategie, die Kulturperspektiven Schleswig- Holstein, die durch dauerhaft angelegte Dialog- und Beteiligungsstrukturen überprüft und den veränderten Bedingungen angepasst werden soll. Die Strategie wird Leitlinien enthalten, die sowohl der Orientierung der Kulturpolitik bis Schleswig-Holstein dienen, als auch der Orientierung der kulturellen Akteure und Institutionen zur Gestaltung ihrer Arbeit. Konkrete Ergebnisse werden daraus resultierende Strategien und Prozesse sein. Teilnehmer des Dialogs sind Vertreter aus Politik, Verwaltung, Kultur, Wirtschaft, Bildung und Wissenschaft und der Zivilgesellschaft. 1

2 III. Projektskizze Beteiligte Die Beteiligten, die den Kulturdialogs Kulturperspektiven Schleswig-Holstein inhaltlich führen, sind: die Kulturabteilung des Ministeriums Kommunen und Kommunalverbände Träger von Kultureinrichtungen Kultureinrichtungen die Kulturverbände Unterstützer von Kultur- und Kultureinrichtungen (Fördervereine etc ) Rezipienten von Kultur Kulturunterstützer Wirtschaft (hier insbesondere Tourismus, Standortmarketing, Kreativwirtschaft und Wirtschaftsförderung) Bildung Wissenschaft Die Beteiligten sind eingeladen in einen offenen Dialog zu treten. Gemeinsam sollen sie über die zukünftige Gestaltung der Kultur in Schleswig-Holstein nachdenken und Perspektiven für eine nachhaltige Gestaltung entwickeln und formulieren. Die Ergebnisse des Dialogs (Strategien und Prozesse) sollen in der Politik und in der eigenen Praxis umzusetzen sein. Wer führt und begleitet den Kulturdialog? Der Kulturdialog soll offen und zielorientiert geführt werden. Zur Sicherstellung des Prozesses gibt es die Projektleitungsgruppe, die Geschäftsführung und die Projektsteuergruppe. Die Projektleitungsgruppe fungiert als ein prozessgeleitendes Gremium (Beirat der Ministerin), welches möglichst aus Persönlichkeiten besteht, die die Entscheidungen nachhaltig mittragen und keine Zuwendungsempfänger sind. Dazu gehören sowohl Personen, die nicht direkt von finanzieller Förderung des Landes profitieren, als auch Personen, die die Träger von Kultureinrichtungen repräsentieren. Die Leitungsgruppe trägt das Grundsatzpapier mit. Nach Abschluss des Prozesses ist intendiert, die Gruppe als Kulturbeirat der Ministerin zu implementieren. Die Kulturabteilung bildet unter der Leitung der Abteilungsleiterin eine Projektsteuergruppe. Sie wirkt operational und prozesskoordinierend. Dazu gehören die ReferatsleiterInnen, die SprecherInnen der Arbeitsgruppen, die Persönliche Referentin der Ministerin und die für den Kulturdialog zuständige Referentin. 2

3 Während der Dialogphase werden Arbeitsgruppen gebildet, die sich an den o.g. Zielen orientieren. Ihnen gehören Akteure aus der Kulturszene, MitarbeiterInnen der Kulturabteilung und Trägervertreter (z.b. von den Kommunalen Landesverbänden benannt) an, die von der Ministerin berufen werden. Sie formulieren, basierend auf dem Grundsatzpapier (den Leitlinien) die Strategien und Prozesse, die sich daraus ergeben und bringen diese in den Gesamtprozess über die Steuerungsgruppe ein. Die Kulturperspektiven sollen spartenübergreifend gedacht und erarbeitet werden. Die VertreterInnen der Sparten haben nach Fertigstellung der Kulturperspektiven die Möglichkeit, in ihren jeweiligen Einrichtungen die Strategien und Prozesse für ihre Einrichtung zu konkretisieren. Die Prozesse bilden außerdem die Grundlage für zukünftige Zielvereinbarungen. Den Abschluss bietet ein so genanntes Landeskulturparlament, das einmalig zusammentritt und den abschließenden Entwurf der Kulturperspektiven Schleswig-Holstein vor Kabinettsberatung diskutiert. Ort sollte das Landeshaus sein. Eingeladen wird öffentlich, Rederecht bekommt, wer reden möchte. Die Diskussionen des Landeskulturparlamentes können noch in den Text einfließen. Die Entscheidung darüber trifft die Ministerin. Die Arbeitsgruppen: AG 1: Kulturelles Erbe erhalten und vermitteln Schleswig- Holstein hat ein reiches kulturelles und zeitgeschichtliches Erbe. Das möchten wir erhalten und seine Inhalte vermitteln. Dazu gehören die Landesmuseen und Stiftungen, die Gedenkstätten als Erinnerungs- und Lernorte, herausragende Kulturbauten, historische Kulturlandschaften, die Sicherung und Bewahrung des immateriellen Kulturgutes sowie eine Professionalisierung und Vermittlung (im Sinne von Sichtbarkeit und Bildung) kultureller Güter. AG 2: Ästhetische Bildung fördern und kulturelle Teilhabe ermöglichen Wir möchten Schule und Kultur vernetzen, die Arbeit der kulturellen Bildungsträger im Land sichern und eine Breitenbildung und Talentförderung ermöglichen. Wir wollen Angebote gestalten, die prinzipiell für alle Milieus und Generationen erreichbar sind. Teilhabe wird hier ebenso verstanden als die Ermöglichung, sich kulturell aktiv zu betätigen. Wir wollen Menschen, die kreativ werden wollen, Räume geben, Kultur zu gestalten. AG 3: Kulturstandort Schleswig-Holstein stärken, Kulturtourismus und Kreativwirtschaft fördern 3

4 Der Kulturstandort Schleswig-Holstein hat eine immense Bedeutung für Schleswig-Holstein, substanzieller und ökonomischer Art. Wir möchten den Kulturtourismus stärken, das SHMF und weitere kulturell herausragende Angebote als Imageträger weiter entwickeln, die Kulturkooperationen im Ostseeraum ausbauen (Ars Baltica) und innovative künstlerische Aktivitäten fördern. AG 4: Kulturförderung und kulturelle Infrastruktur zukunftsfähig gestalten Durch die bisherige Kulturförderpraxis des Landes und der Kommunen ist eine vielseitige und hochwertige kulturelle Infrastruktur entstanden. Der Grundgedanke hierbei war und ist, dass der öffentliche Sektor eine kulturpolitisch breit angelegte, vor allem institutionelle Grundstruktur verlässlich fördern soll. Dies hat zu einem hohen und stetig steigenden Bindungsgrad bei den Fördermitteln des Landes geführt. Mit der Entwicklung von Förderschwerpunkten in Rahmen der Kulturperspektiven Schleswig-Holstein möchte das Land Gestaltungsspielraum erlangen, um ergänzend zu einer verlässlichen Förderung der kulturellen Infrastruktur auch weiterhin neue und innovative Kulturprojekte fördern zu können. IV. Zeitplan zum Kulturdialog 1. Vorbereitung (bis Ende Mai 2013) Erstellung und Klärung eines Grundsatzpapieres, des Projektplans, sowie Konsultationen, grundsätzliche und verbindliche Entscheidungen über die Beteiligten am Kulturdialog. Information an und Absprache mit den Beteiligten. Auftakt mit Pressekonferenz am 17. Mai. 2. Dialog (Anfang Juni Dezember 2013) Der Kulturdialog wird durch ein Grundsatzpapier der Ministerin, in dem die Ziele des Dialogs formuliert sind, mit einem Pressetermin eröffnet. Dann beginnen das Gespräch in den Arbeitsgruppen und die Arbeit mit der Leitungsgruppe. Die Leitungsgruppe diskutiert das Grundsatzpapier und gibt es dann in die AGs. Diese Phase schließt mit einer Antwort an die Ministerin ab. Die Rückantworten werden zusammengeführt, strukturiert und in einen Entwurf der gemeinsamen Kulturperspektiven Schleswig-Holstein gebündelt. Der Entwurf wird in der Leitungsgruppe diskutiert, wenn nötig, überarbeitet und bildet die inhaltliche Grundlage für Landtags- und Kabinettsberatungen. 3. Beschlussfassung (Frühjahr 2014) 4

5 Sitzung des Landeskulturparlamentes. Die endgültige Fassung der Kulturperspektiven Schleswig-Holstein wird ins Kabinett und in den Landtag zur Beschlussfassung gegeben. 4. Konkretisierung (beginnend Frühjahr 2014) Auf der Grundlage der Kulturperspektiven beginnen die Kultureinrichtungen Konzepte zu entwickeln und Handlungsschritte festzulegen. Die Kulturabteilung wird sie darin begleiten. Die Ergebnisse werden Grundlage der Zielvereinbarungen und Förderrichtlinien. 5. Umsetzung (ab Herbst 2014) Die praktische Umsetzung der Vorhaben beginnt an den verschiedenen Orten und auf den verschiedenen Ebenen. Eine Begleitung und Beratung erfolgt durch einen Kulturbeirat, der nach Landtags- und Kabinettsbeschluss im Herbst 2014 durch die Ministerin eingesetzt wird. 6. Evaluation Eine Evaluation der im Rahmen des Kulturdialogs und der Kulturperspektiven Schleswig-Holstein entwickelten Maßnahmen ist vorgesehen. Vorgehensweise und Zeitrahmen hierfür werden zusammen mit den Maßnahmen durch die Arbeitsgruppen entwickelt und vom Kulturbeirat zukünftig begleitet. Leitender Grundgedanke ist hierbei der Prozesscharakter des gesamten Verfahrens. 5

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