Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen. Berufsgenossenschaften HVBG. Hauptverband der gewerblichen. Berufsgenossenschaften

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1 2004 Berufsgenossenschaften Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen HVBG Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

2 2004 Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften HVBG Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Sankt Augustin Tel. 0224/23-0 August 2005

3 Inhaltsverzeichnis Geschäftsergebnisse Allgemeines Organisation und Umfang der Versicherung Organisation Unternehmen Versicherungsverhältnisse, Versicherte und Vollarbeiter Geleistete Arbeitsstunden Der Beitragsberechnung zugrunde gelegtes Entgelt Arbeits- und Wegunfälle Begriffe Unfallquoten Meldepflichtige Arbeitsunfälle Meldepflichtige Wegeunfälle Neue Arbeitsunfallrenten Neue Wegeunfallrenten Verhältnis von neuen Unfallrenten zu meldepflichtigen Unfällen Tödliche Unfälle Berufskrankheiten Begriffe Listen-Berufskrankheitensystem und Erweiterung Berufskrankheiten nach der BK-Liste der ehemaligen DDR Bezugszahlen 4.2 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit Entschiedene Fälle Anerkannte Berufskrankheiten und neue Berufskrankheitenrenten Anerkannte Berufskrankheiten im Berichtsjahr Neue Berufskrankheitenrenten im Berichtsjahr Bestätigte Fälle ohne Anerkennung im juristischen Sinne 4.4 Todesfälle Schwerpunkte im Berufskrankheitengeschehen Häufigste Berufskrankheiten Lärmschwerhörigkeit Hauterkrankungen Durch Asbest bedingte Berufskrankheiten Erkrankungen durch ionisierende Strahlen Berufskrankheiten gemäß DDR-BKO 2

4 5 Renten Rentenbestand Entwicklung des Rentenbestandes Laufende Renten an Berufserkrankte Sonstige Leistungen Leistungen an Verletzte und Erkrankte Leistungen an Hinterbliebene Übergangsleistungen Rechnungsergebnisse 7 Rechnungslegungsvorschriften Aufwendungen Entschädigungsleistungen Heilbehandlung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Renten, Beihilfen und Abfindungen 8.2 Aufwendungen für Berufskrankheiten Steuerungskosten für Prävention Verwaltungs- und Verfahrenskosten DDR-Altlastenausgleich, Lastenausgleich und Insolvenzgeld DDR-Altlastenausgleich Lastenausgleich Insolvenzgeld Vermögen Betriebsmittel Rücklage Aufbringung der Mittel Aufwendungen im Überblick Umlagesoll Beitragssatz Beitragszuschläge und -nachlässe 3

5 Inhaltsverzeichnis Tabellenteil Tabelle : Organisation und Umfang der Versicherung Tabelle 2: Arbeits- und Wegeunfälle Tabelle 3: Leistungsfälle Tabelle 4: Rentenbestand Tabelle 5: Berufskrankheiten Tabelle 5..: Liste der Berufskrankheiten gemäß BKV Tabelle 5..2: Liste der Berufskrankheiten gemäß DDR-BKVO Tabelle 5.2: Berufskrankheiten im Überblick Tabelle 5.3: Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit seit Tabelle 5.4: Anerkannte Berufskrankheiten seit Tabelle 5.5: Neue Berufskrankheiten-Renten seit Tabelle 5.6: Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit nach BG und BK Tabelle 5.7: Übergangsleistungen gemäß 3 Abs. 2 BKV nach BG und BK Tabelle 5.8: Entschiedene Fälle nach BG und BK Tabelle 5.9: Anerkannte Berufskrankheiten nach BG und BK Tabelle 5.0: Neue Berufskrankheiten-Renten nach BG und BK Tabelle 5.: Fälle, bei denen sich der BK-Verdacht bestätigt hat, nach BG und BK Tabelle 5.2: Fälle, bei denen sich der BK-Verdacht nicht bestätigt hat, nach BG und BK Tabelle 5.3: Im Geschäftsjahr noch laufende Renten (aus den Vorjahren) an Berufserkrankte nach BG und BK Tabelle 5.4: Todesfälle Berufserkrankter nach BG und BK Tabelle 5.5: Fälle mit Bestätigung der beruflichen Verursachung ohne Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen Tabelle 5.6: Berufskrankheiten nach dem Recht der ehemaligen DDR Tabelle 6: Rechnungsergebnisse Tabelle 6.: Kontenklasse 0: Aktiva Tabelle 6.2: Kontenklasse : Passiva Tabelle 6.3: Kontenklasse 2: Beiträge und Gebühren Tabelle 6.4: Kontenklasse 3: Vermögenserträge und sonstige Einnahmen Tabelle 6.5: Kontenklasse 4/5: Leistungen Tabelle 6.6: Kontenklasse 6: Vermögensaufwendungen und sonstige Ausgaben.8 Tabelle 6.7: Kontenklasse 7: Verwaltungs- und Verfahrenskosten Tabelle 6.8: Kontenklasse 9: Verrechnungs- und Abschlusskonten Anhang Anhang Anhang : Unfälle und Berufskrankheiten in den Bundesländern Anhang 2: Statistik der Rehabilitationsmaßnahmen Anhang 3: Umlagesoll der gewerblichen Berufsgenossenschaften Anhang 4: Statistik der Unfallanzeigen Anhang 5: Nicht meldepflichtige Leistungsfälle Anhang 6: Lastenausgleich und Insolvenzgeld bis

6 Geschäfts- und Rechnungsergebnisse 2004 Übersicht 5

7 Übersicht über die wichtigsten Zahlen der gewerblichen Berufsgenossenschaften seit Organisation Gewerbliche Berufsgenossenschaften Sektionen und Bezirksverwaltungen Umfang der Versicherung Unternehmen Vollarbeiter Versicherte Versicherungsverhältnisse Entgelt der Beitragsberechnung zugrunde gelegtes Entgelt in 000 DM/ **) pro Vollarbeiter DM/ **) Arbeits- und Wegeunfälle Meldepflichtige Arbeitsunfälle je 000 Vollarbeiter je Mio geleisteter Arbeitsstunden Meldepflichtige Wegeunfälle je 000 Versicherungsverhältnisse Meldepflichtige Unfälle zusammen Tödliche Arbeitsunfälle *) Tödliche Wegeunfälle *) Tödliche Unfälle zusammen *) Neue Arbeitsunfallrenten je 000 Vollarbeiter Neue Wegeunfallrenten je 000 Versicherungsverhältnisse Neue Unfallrenten zusammen ,67 02,5 76,35 52,09 32,45 29,37 27,85 53,74 42,0 32,76 2,2 9,9 7, ,66 4,93 4,72 4, ,370 2,626,984,79 0,687 0,662 0, ,263 0,95 0,97 0, Berufskrankheiten (BK en) Verdachtsanzeigen Entschiedene Fälle davon: BK-Verdacht bestätigt Anerkannte Berufskrankheiten darunter neue BK-Renten Berufliche Verursachung festgestellt, besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt BK-Verdacht nicht bestätigt Todesfälle infolge einer BK Rentenbestand Verletzte und Erkrankte Witwen und Witwer Waisen Sonstige Umlagesoll DM/ **) pro Vollarbeiter DM/ **) pro 00 DM bzw. Entgelt Aufwendungen Prävention DM/ **) Entschädigungsleistungen DM/ **) darunter: Rehabilitation DM/ **) Finanz. Kompensation DM/ **) Verwaltung und Verfahren DM/ **) ,5,38,46,36,33,35, *) ab 994: Todesfälle im Berichtsjahr, Tod innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall bis 993: erstmalige Feststellung im Berichtsjahr **) Beträge bis 990 in DM, ab 2002 in

8 Allgemeines Die vorliegende Darstellung beruht auf den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der gewerblichen Berufsgenossenschaften für das Berichtsjahr 2004, die gemäß 79 Abs. und 2 SGB IV zu erstellen und dem Bundesminister für Gesundheit und Soziale Sicherung vorzulegen sind. Dabei werden Kennzahlen zu Unternehmen und Versicherten, zu Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten, Renten und sonstigen Leistungen zusammengestellt sowie die Rechnungsergebnisse mit den Aktiva und Passiva einerseits und den Aufwendungen und Erträgen andererseits ausgewiesen. Seit 99 haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften den Bestimmungen des Einigungsvertrags entsprechend ihre Zuständigkeit auf die neuen Bundesländer ausgedehnt. Eine getrennte Ausweisung der Daten für die alten und die neuen Bundesländer erfolgt jedoch nicht: Einerseits ist eine statistisch saubere Trennung nach einheitlichen Kriterien aus strukturellen Gründen kaum möglich; andererseits ist eine solche Aufgliederung wegen der bundesweiten Zuständigkeit der meisten Berufsgenossenschaften für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben auch nicht erforderlich. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften im Jahre 2004 und ihre Gliederung nach Wirtschaftszweigen Nummer Wirtschaftszweig BG-Nr. Berufsgenossenschaft I Bergbau Bergbau-Berufsgenossenschaft ) II Steine und Erden 2 Steinbruchs-Berufsgenossenschaft ) 3 Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie III Gas, Fernwärme und Wasser 4 Berufsgenossenschaft der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft IV Metall 5 Hütten- und Walzwerks-Beufsgenossenschaft 2 ) 6 Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft 2 ) 7 Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft 8 Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft 9 Edel- und Unedelmetall-Berufsgenossenschaft V Feinmechanik und Elektrotechnik 0 Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik VI Chemie Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie VII Holz 2 Holz-Berufsgenossenschaft VIII Papier und Druck 4 Papiermacher-Berufsgenossenschaft 3 ) 5 Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung IX Textil und Leder 6 Lederindustrie-Berufsgenossenschaft 3 ) 7 Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft X Nahrungs- und Genussmittel 8 Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 9 Fleischerei-Berufsgenossenschaft 20 Zucker-Berufsgenossenschaft 3 ) XI Bau 2 Bau-Berufsgenossenschaft Hamburg 4 ) 22 Bau-Berufsgenossenschaft Hannover 4 ) 23 Bau-Berufsgenossenschaft Rheinland und Westfalen 24 Bau-Berufsgenossenschaft Frankfurt am Main 25 Südwestliche Bau-Berufsgenossenschaft 26 Württembergische Bau-Berufsgenossenschaft 27 Bau-Berufsgenossenschaft Bayern und Sachsen 28 Tiefbau-Berufsgenossenschaft XII Handel und Verwaltung 29 Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft 30 Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel 3 Verwaltungs-Berufsgenossenschaft XIII Verkehr 32 Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen 33 Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung 5 ) 34 See-Berufsgenossenschaft 35 Binnenschifffahrts-Berufsgenossenschaft 5 ) XIV Gesundheitsdienst 36 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ) 2 ) 3 ) 4 ) 5 ) Berufsgenossenschaften mit gleicher Ziffer bilden eine Verwaltungsgemeinschaft. 7

9 2 Organisation und Umfang der Versicherung 2. Organisation Im Jahre 2004 bestanden noch 35 gewerbliche Berufsgenossenschaften mit 9 Bezirksverwaltungen. Nach Fusionen im Jahr 2005 hat sich ihre Zahl jedoch bereits auf 26 reduziert. Die Binnenschifffahrts-BG ist mit der BG für Fahrzeughaltungen vereinigt, die Süddeutsche Metall- BG und die Edel- und Unedelmetall-BG sind fusioniert zur BG Metall Süd und die acht überwiegend regional gegliederten Bau-BGen sind eine Fusion zur neuen BG der Bauwirtschaft eingegangen. In der vorliegenden Darstellung werden jedoch noch die Verhältnisse des Berichtsjahres 2004 zu Grunde gelegt. Unternehmen in Mio. Die meisten der gegenwärtig bestehenden gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden auf Grund des ersten Gesetzes über die Unfallversicherung vom 6. Juli 884 errichtet. Dieses Gesetz trat mit Wirkung vom. Oktober 885 in Kraft. Die Zahl der bei den Berufsgenossenschaften tätigen Personen ist mit gegenüber dem Vorjahr (9.672) nahezu unverändert. Davon gehörten zum Verwaltungspersonal und zum Personal des Technischen Aufsichtsdienstes. In der Selbstverwaltung gehörten 58 ehrenamtliche Mitglieder den Vorständen und.420 den Vertreterversammlungen an. Beide Organe sind paritätisch mit Versicherten- und Arbeitgebervertretern besetzt. 3,5 3,0 2,5 2,0,5,0 0,5 0,0 2.2 Unternehmen Im Jahre 2004 waren Unternehmen im Zuständigkeitsbereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften zu verzeichnen. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Zuwachs um 2,6 %. Grafik zeigt den langjährigen Verlauf der Zahl der Unternehmen seit 950. Nachdem im Jahre 962 eine Zahl von knapp,69 Mio. erreicht worden war, setzte eine leichte, aber kontinuierliche Abnahme bis auf rund,5 Mio. im Jahre 976 ein. Bis zum Jahr 2000 ist die Zahl der Unternehmen jährlich wieder gestiegen. Insbesondere zeigte sich ein sprunghafter Anstieg im Jahre 986 und noch Übersicht : Unternehmen im Zuständigkeitsbereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften Wirtschaftszweige Veränderung von 2003 auf absolut % IBergbau II Steine und Erden III Gas, Fernwärme und Wasser IV Metall V Feinmechanik und Elektrotechnik VI Chemie VII Holz VIII Papier und Druck IX Textil und Leder X Nahrungs- und Genussmittel XI Bau XII Handel und Verwaltung XIII Verkehr XIV Gesundheitsdienst Insgesamt , , , , , , , , , , , , , , ,6 8

10 mals bei Ausweitung der Zuständigkeit auf das Beitrittsgebiet 99. Nachdem die Unternehmenszahl drei Jahre lang in der gleichen Größenordnung lag, ist sie im Berichtsjahr wieder merklich gestiegen. Übersicht zeigt, wie unterschiedlich sich die Zahl der Unternehmen in den einzelnen Wirtschaftszweigen, denen die gewerblichen Berufsgenossenschaften zugeordnet werden können, seit 960 entwickelt hat. 2.3 Versicherungsverhältnisse, Versicherte und Vollarbeiter Die statistische Betrachtung des Versicherungsumfangs erfordert bei der gesetzlichen Unfallversicherung eine differenzierte Erfassung der nach den 2, 3 und 6 SGB VII versicherten Personenkreise. Die Datenerfassung wurde im Rahmen einer Neuregelung der Statistik seit 986 verbessert und wird im Folgenden dargestellt. Übersicht 2: Versicherungsverhältnisse 2004 Wirtschaftszweige Unternehmer Abhängig Ehrenamtlich Tätige in Versicherte bei Sonstige regel- Rehabilitanden Kinder, Zusammen Beschäftigte Tätige Unternehmen, nicht gewerbs- mäßig in er- Schüler, die Hilfe mäßigen heblichem Um- Studierende leisten Bauarbeiten fang Tätige IBergbau II Steine und Erden III Gas, Fernwärme und Wasser IV Metall V Feinmechanik und Elektrotechnik VI Chemie VII Holz VIII Papier und Druck IX Textil und Leder X Nahrungs- und Genussmittel XI Bau XII Handel und Verwaltung XIII Verkehr XIV Gesundheitsdienst Insgesamt Übersicht 3: Versicherte 2004 Wirtschaftszweige Unternehmer Abhängig Sonstige Zusammen beschäftigte Versicherte Versicherte IBergbau II Steine und Erden III Gas, Fernwärme und Wasser IV Metall V Feinmechanik und Elektrotechnik VI Chemie VII Holz VIII Papier und Druck IX Textil und Leder X Nahrungs- und Genussmittel XI Bau XII Handel und Verwaltung XIII Verkehr XIV Gesundheitsdienst Insgesamt

11 2 Organisation und Umfang der Versicherung Versicherungsverhältnisse Vollarbeiter in Mio. Die in den Geschäftsergebnissen nachzuweisenden Versicherungsverhältnisse werden einzeln erfasst, auch wenn bei der versicherten Person Mehrfach-Versicherung vorliegt: z.b. als abhängig Beschäftigter, daneben als ehrenamtlich für die Berufsgenossenschaft Tätiger und zeitweilig zusätzlich als Rehabilitand. Mit Ausnahme von nur selten und kurzfristig versicherten Personenkreisen stellt die Zahl der Versicherungsverhältnisse den gesamten Umfang der Versicherung dar. Für das Jahr 2004 ergeben sich Versicherungsverhältnisse, die in Übersicht 2 nach ihrer Art und nach den 4 Wirtschaftszweigen aufgegliedert sind. Versicherte Die Zahl der Versicherten wird aus der Zahl der Versicherungsverhältnisse errechnet, wobei eine Bereinigung für Mehrfach- Versicherung derselben Person erfolgt; somit wird die Zahl der versicherten Personen ermittelt, die tatsächlich dem Schutz der gewerblichen Unfallversicherung unterliegen. Für das Jahr 2004 ergibt sich eine Zahl von Versicherten, die gegenüber dem Vorjahr um,2 % zugenommen hat. Sie ist in der Übersicht 3 für die 4 Wirtschaftszweige nach Unternehmern, abhängig beschäftigten Versicherten und sonstigen Versicherten (letztere entsprechend den Spalten 3 bis 9 in Übersicht 2) gegliedert. Vollarbeiter Die Zahl der Vollarbeiter ist eine statistische Größe, die zur Berechnung von Unfallhäufigkeiten verwendet wird. Ein Vollarbeiter entspricht der durchschnittlich von einer vollbeschäftigten Person in der gewerblichen Wirtschaft tatsächlich geleisteten nicht der tariflichen Arbeitsstundenzahl. Der Vollarbeiter-Richtwert berücksichtigt die kalendarischen Arbeitstage, die durchschnittlichen Urlaubs- und Krankheitstage sowie die bezahlten Wochenstunden und wird seit 986 jährlich aktualisiert. Für 2004 wird von allen gewerblichen Berufsgenossenschaften einheitlich ein Vollarbeiter-Richtwert von.580 Stunden zu Grunde gelegt. Zwei Halbtagskräfte, die jeweils die Hälfte dieser Stundenzahl gearbeitet haben, zählen 0

12 somit statistisch als ein Vollarbeiter. Diese Größe eignet sich gut als Bezugszahl für die Berechnung von Arbeitsunfall-Häufigkeiten, weil sie die durchschnittliche Expositionszeit eines Vollbeschäftigten gegenüber der Gefahr, einen Arbeitsunfall zu erleiden, widerspiegelt. Für das Jahr 2004 beträgt die Zahl der Vollarbeiter und ist damit gegenüber dem Vorjahr um,8 % gestiegen. Die Gliederung nach Wirtschaftszweigen und Vollarbeitergruppen ist in Übersicht 4 dargestellt. Übersicht 5 mit den wirtschaftszweigspezifischen Vollarbeiterzahlen für ausgewählte Jahre seit 960 zeigt für 2004, dass in zwölf der 4 Wirtschaftszweigen unterschiedlich stark ausgeprägte Rückgänge zu verzeichnen sind. Der Zuwachs im Gesamtbereich resultiert allein aus einem erheblichen Anstieg der Vollarbeiter in den beiden Wirtschaftszweigen Handel und Verwaltung sowie Gesundheitsdienst. Bei der Interpretation des langjährigen Verlaufs der Vollarbeiterzahl seit 950 gemäß Grafik 2 ist zu berücksichtigen, dass die Vollarbeiterzahlen vor der Neuregelung der Statistik seit 986 nicht direkt mit denjenigen späterer Jahre vergleichbar sind. Dies ist einerseits auf die vervollständigte Erfassung versicherter Personenkreise in den Geschäftsergebnissen, andererseits auf die Überarbeitung des Ermittlungsverfahrens für den Vollarbeiter-Richtwert zurückzuführen. Übersicht 4: Vollarbeiter 2004 Wirtschaftszweige Unternehmer Abhängig Sonstige Zusammen beschäftigte Vollarbeiter Vollarbeiter IBergbau II Steine und Erden III Gas, Fernwärme und Wasser IV Metall V Feinmechanik und Elektrotechnik VI Chemie VII Holz VIII Papier und Druck IX Textil und Leder X Nahrungs- und Genussmittel XI Bau XII Handel und Verwaltung XIII Verkehr XIV Gesundheitsdienst Insgesamt Übersicht 5: Vollarbeiter seit 960 Wirtschaftszweige Veränderung von 2003 auf absolut % IBergbau II Steine und Erden III Gas, Fernwärme und Wasser IV Metall V Feinmechanik und Elektrotechnik VI Chemie VII Holz VIII Papier und Druck IX Textil und Leder X Nahrungs- und Genussmittel XI Bau XII Handel und Verwaltung XIII Verkehr XIV Gesundheitsdienst Insgesamt , , , , , , , , , , , , , , ,8

13 2 Organisation und Umfang der Versicherung 2.4 Geleistete Arbeitsstunden Von den Unternehmen im Zuständigkeitsbereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden für 2004 rund 47,7 Mrd. geleistete Arbeitsstunden gemeldet; dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Zuwachs um 5,2 %. Übersicht 6 enthält die Gliederung der im Jahre 2004 geleisteten Arbeitsstunden analog zu den Übersichten 3 und 4. Die langjährige Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftszweigen ist in Übersicht 7 dargestellt. Übersicht 6: Geleistete Arbeitsstunden 2004 Wirtschaftszweige Geleistete Geleistete Geleistete Zusammen Arbeitsstunden Arbeitsstunden Arbeitsstunden der der der Unternehmer abhängig Beschäftigten sonstigen Versicherten IBergbau II Steine und Erden III Gas, Fernwärme und Wasser IV Metall V Feinmechanik und Elektrotechnik VI Chemie VII Holz VIII Papier und Druck IX Textil und Leder X Nahrungs- und Genussmittel XI Bau XII Handel und Verwaltung XIII Verkehr XIV Gesundheitsdienst Insgesamt Übersicht 7: Geleistete Arbeitsstunden seit 970 (in Tausend) Wirtschaftszweige Veränderung von 2003 auf absolut % IBergbau II Steine und Erden III Gas, Fernwärme und Wasser IV Metall V Feinmechanik und Elektrotechnik VI Chemie VII Holz VIII Papier und Druck IX Textil und Leder X Nahrungs- und Genussmittel XI Bau XII Handel und Verwaltung XIII Verkehr XIV Gesundheitsdienst Insgesamt , , , , , , , , , , , , , , ,2 2

14 2.5 Der Beitragsberechnung zu Grunde gelegtes Entgelt Die Aufwendungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften in einem Geschäftsjahr werden soweit sie nicht durch Erträge gedeckt werden jährlich nachträglich auf die Unternehmen in der gewerblichen Wirtschaft umgelegt. Wesentliche Bemessungsgrundlage für den Beitrag jedes Unternehmens ist das beitragspflichtige Entgelt; darunter sind die Arbeitsentgelte der abhängig Beschäftigten sowie die Versicherungssummen der versicherten Unternehmer zu verstehen. Ausführungen zu den übrigen Faktoren, die bei der Beitragsberechnung eine Rolle spielen, finden sich in Abschnitt. Im Jahre 2004 betrug das gesamte der Beitragsberechnung zu Grunde gelegte Entgelt aller Unternehmen im Zuständigkeitsbereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften 669,7 Mrd. und lag damit um 0,4 % niedriger als im Vorjahr. Die langjährige Entwicklung seit 960, auch in den einzelnen Wirtschaftszweigen, ist für ausgewählte Jahre in Übersicht 8 dargestellt. Übersicht 8: Der Beitragsberechnung zugrunde gelegtes Arbeitsentgelt bzw. Versicherungssumme in 000 DM/ Wirtschaftszweige 000 DM 000 Veränderung von 2003 auf absolut % IBergbau II Steine und Erden III Gas, Fernwärme und Wasser IV Metall V Feinmechanik u. Elektrotechnik VI Chemie VII Holz VIII Papier und Druck IX Textil und Leder X Nahrungs- und Genussmittel XI Bau XII Handel und Verwaltung XIII Verkehr XIV Gesundheitsdienst Insgesamt , , , , , , , , , , , , , , ,4 3

15 3 Arbeits- und Wegeunfälle 3. Begriffe Als meldepflichtige Unfälle werden in den Geschäftsergebnissen die Unfallanzeigen nach 93 SGB VII gezählt. Danach sind Unternehmer verpflichtet, binnen drei Tagen Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen anzuzeigen, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge haben. Die Drei-Tages- Frist beginnt am Tag nach dem Unfall und umfasst alle Kalendertage, also auch Samstage, Sonn- und Feiertage. Bei nachträglich eintretender Arbeitsunfähigkeit z.b. bei Verschlimmerung beginnt sie am Tag nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so werden auch Anzeigen von Verletzten, Durchgangsarztberichte sowie durch Krankenkassen angezeigte Fälle gezählt. Das gleiche gilt für Wegeunfälle; das sind Unfälle auf dem Weg zum oder vom Ort einer versicherten Tätigkeit, die nach 8 Abs. 2 Nrn. bis 4 SGB VII den Arbeitsunfällen gleichgestellt sind. Ausführungen zu den nicht meldepflichtigen Leistungsfällen auf Grund von Arbeits- oder Wegeunfällen finden sich in Anhang 5. Verläuft ein Arbeits- oder Wegeunfall tödlich oder hat er so schwere Folgen, dass es zu einer Entschädigung in Form einer Rente oder Abfindung kommt, so wird er in den Geschäftsergebnissen zusätzlich als neue Unfallrente" nachgewiesen. Voraussetzung für eine solche Entschädigung ist, dass der Unfall allein oder zusammen mit einem früheren Arbeitsunfall für einen gesetzlich festgelegten Mindestzeitraum zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % geführt hat. Derartige Fälle wurden in früheren Jahren als erstmals entschädigte Unfälle" ausgewiesen. Von dieser Terminologie wurde erstmals für 994 abgewichen, weil sie häufig zu Missverständnissen führte: Über die Zahlung von Renten hinaus gehören zu den Entschädigungsleistungen" der gesetzlichen Unfallversicherung auch die Bar- und Sachleistungen für medizinische, berufliche und/oder soziale Rehabilitation, die die Unfallversicherungsträger für eine wesentlich größere Zahl von Personen, nämlich für praktisch jeden Versicherungsfall erbringen. 4

16 3.2 Unfallquoten Zur Beurteilung des durchschnittlichen Unfallrisikos eines Versicherten müssen die absoluten Unfallzahlen zu geeigneten Bezugsgrößen ins Verhältnis gesetzt und damit Unfallquoten gebildet werden. Die Arbeitsunfälle werden sinnvollerweise zur geleisteten Arbeitszeit in Beziehung gesetzt, da diese die Zeit unter Risiko eines Arbeitsunfalles widerspiegelt. Die Häufigkeit der Arbeitsunfälle je Mio. geleisteter Arbeitsstunden ist eine entsprechende Größe, die über alle Berichtsjahre hinweg prinzipiell vergleichbar ist. Bei der anschaulicheren Häufigkeit der Arbeitsunfälle je.000 Vollarbeiter werden die Unfälle auf die Zahl der Arbeitsstunden bezogen, die ein Vollbeschäftigter in der gewerblichen Wirtschaft im Berichtsjahr durchschnittlich tatsächlich geleistet hat. Hierbei werden konjunkturell und tariflich bedingte Schwankungen der Jahresarbeitszeit berücksichtigt und eine anschauliche Darstellung des durchschnittlichen Unfallrisikos eines Vollbeschäftigten erreicht. Auf Grund der in Abschnitt 2.3 erwähnten Überarbeitung des Vollarbeiter- Richtwerts ab Berichtsjahr 986 sind die Unfallquoten seither mit denen früherer Jahre nicht direkt vergleichbar. Der aktualisierte Richtwert mit einer deutlich geringeren Stundenzahl führt zu günstigeren, gleichzeitig aber auch realistischeren Unfallquoten. Die Zahl der Wegeunfälle wurde bis 985 ebenfalls auf.000 Vollarbeiter bezogen. Jede versicherte Tätigkeit, ob als Teilzeit- oder als Vollzeitbeschäftigung, bringt jedoch ein eigenes Wegeunfallrisiko mit sich. Darüber hinaus kann derselbe Versicherte in mehr als einem Versicherungsverhältnis stehen, wobei entsprechend mehr versicherte Wege zurückgelegt werden. Da die optimale Bezugsgröße für die Häufigkeit von Wegeunfällen, nämlich die Zahl der auf dem Arbeitsweg zurückgelegten Kilometer, nicht zur Verfügung steht, wird stattdessen von der ab Berichtsjahr 986 verfügbaren Zahl der Versicherungsverhältnisse ausgegangen. Diese wird jedoch für die Bildung von Wegeunfallquoten bei denjenigen Gruppen, die eine deutlich geringere Zahl von versicherten Wegen zurücklegen als Unternehmer, abhängig Beschäftigte und Schüler, entsprechend dem tatsächlichen Risiko gewichtet. Dieser Gewichtungsfaktor beträgt für ehrenamtlich Tätige sowie für Tätige in Unternehmen, die Hilfe leisten 0,, für Versicherte bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten 0,25, für Rehabilitanden 0,005 und für sonstige regelmäßig in nicht unerheblichem Umfang Tätige 0,0. Damit ergibt sich für den Gesamtbereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften eine Zahl von gewichteten Versicherungsverhältnissen für die Bildung von Wegeunfallquoten für das Jahr

17 3 Arbeits- und Wegeunfälle 3.3 Meldepflichtige Arbeitsunfälle 2004 betrug die absolute Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle und ist somit gegenüber dem Vorjahr um 3,4 % zurückgegangen (Übersicht 9). Die Häufigkeit der meldepflichtigen Arbeitsunfälle je.000 Vollarbeiter ist mit 27,85 gegenüber 29,37 im Vorjahr um 5,2 % gesunken. Damit hat die Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle den niedrigsten Stand der Nachkriegszeit erreicht. Dies gilt ebenso für die Häufigkeit der meldepflichtigen Arbeitsunfälle je Mio. geleisteter Arbeitsstunden: Sie betrug im Berichtsjahr 7,63, während sie im Vorjahr noch bei 9,9 lag, was einem erheblichen Rückgang um 8, % entspricht. Diese positive Entwicklung wird auch in Grafik 3 verdeutlicht, in dem die jährliche Häufigkeit der meldepflichtigen Arbeitsunfälle je.000 Vollarbeiter seit 965 dargestellt ist. Sie nahm von 970 bis 975 kontinuierlich ab und blieb dann in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre auf annähernd gleichem Niveau. Bis Mitte der achtziger Jahre ist die Unfallhäufigkeit im langjährigen Trend gesunken und von 986 bis 990 fast konstant geblieben. Wie bereits erwähnt sind die Quoten seit 986 jedoch nicht direkt mit denen der Vorjahre vergleichbar: Sie fallen relativ 3 Meldepflichtige Arbeitsunfälle je 000 Vollarbeiter Übersicht 9: Meldepflichtige Arbeitsunfälle Wirtschaftszweige Veränderung von 2003 auf absolut % IBergbau II Steine und Erden III Gas, Fernwärme und Wasser IV Metall V Feinmechanik und Elektrotechnik VI Chemie VII Holz VIII Papier und Druck IX Textil und Leder X Nahrungs- und Genussmittel XI Bau XII Handel und Verwaltung XIII Verkehr XIV Gesundheitsdienst Insgesamt , , , , , , , , , , , , , , ,4 6

18 niedriger, aber auch realistischer aus. Nach der Ausweitung der Zuständigkeit auf die neuen Bundesländer ist die Unfallhäufigkeit in den Jahren 99 und 992 geringfügig angestiegen. Ab 993 ist jedoch erneut ein jährlicher Rückgang zu verzeichnen, der 2004 zu einem Tiefstand geführt hat. Insgesamt betrachtet ist im Berichtsjahr gegenüber dem Jahre 965 ein Rückgang dieser Häufigkeitsquote um gut drei Viertel von 8,62 auf 27,85 zu verzeichnen. Übersicht 0 zeigt, wie sich die Entwicklung der Häufigkeit der meldepflichtigen Arbeitsunfälle je.000 Vollarbeiter gegenüber dem Vorjahr in den einzelnen Wirtschaftszweigen darstellt. Die Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle je Mio. geleisteter Arbeitsstunden ist nach Wirtschaftszweigen aufgegliedert der Übersicht zu entnehmen. Diese Häufigkeitsquote wird seit 968 in unveränderter Weise ermittelt und erlaubt so einen besseren Vergleich mit Jahren vor 986. Die Betrachtung der langfristigen Entwicklung zeigt, dass sich diese Häufigkeitsquote im Berichtsjahr gegenüber dem Jahr 970 um 67 % vermindert hat. Übersicht 0: Meldepflichtige Arbeitsunfälle je 000 Vollarbeiter Wirtschaftszweige Veränderung von 2003 auf absolut % IBergbau II Steine und Erden III Gas, Fernwärme und Wasser IV Metall V Feinmechanik und Elektrotechnik VI Chemie VII Holz VIII Papier und Druck IX Textil und Leder X Nahrungs- und Genussmittel XI Bau XII Handel und Verwaltung XIII Verkehr XIV Gesundheitsdienst Insgesamt 255,95 230,39 39,77 77,6 32,64 29,06 26,39 26,39 0,0 226,38 56,25 20,9 83,69 6,54 5,8 46,8 44,79,39 3,0 80,77 7,87 63,70 42,63 27,00 27,9 24,97 24,75 0,22 0,9 22,77 63,8 5,86 77,78 54,55 49,82 44,08 44,68 + 0,60 +,4 93,82 57,68 35,02 26,99 2,43 9,77 7,66 7,23 0,43 2,4 09,4 98,65 54,5 34,65 20,98 8,65 6,70 5,70,00 6,0 75,22 53,00 50,9 07,89 82,6 76,22 68,06 65,46 2,60 3,8 85,48 67,80 7,30 46,67 28,3 26,4 25,56 25,74 + 0,8 + 0,7 60,66 50,49 50,40 39,79 28,52 25,87 24,00 23,00,00 4,2 04,6 99,78 03,35 75,23 55,84 52,39 49,90 49,83 0,07 0, 224,6 70,78 55,05 9,64 90,42 78,90 73,2 70,30 2,82 3,9 69,30 54, 40,83 29,97 22,3 9,75 8,69 8,8 0,5 2,7 35,97 04,45 8,55 55,35 49,99 46,73 43,5 4,45 2,06 4,7 25,35 8,7 22,29 27,86 5,94 4,42,86,4 0,72 6, 32,67 02,5 76,35 52,09 37,0 32,45 29,37 27,85,52 5,2 Übersicht : Meldepflichtige Arbeitsunfälle je Million geleisteter Arbeitsstunden Wirtschaftszweige Veränderung von 2003 auf absolut % IBergbau II Steine und Erden III Gas, Fernwärme und Wasser IV Metall V Feinmechanik und Elektrotechnik VI Chemie VII Holz VIII Papier und Druck IX Textil und Leder X Nahrungs- und Genussmittel XI Bau XII Handel und Verwaltung XIII Verkehr XIV Gesundheitsdienst Insgesamt 6,36 74,74 48,53 2,9 8,99 7,25 6,7 0,54 3, 8,68 67,38 52,64 39,96 33,87 30,9 28,35,84 6, 36,30 34,06 26,8 7,53 8,24 6,32 5,67 0,65 4,0 82,69 64,38 48,92 35,42 32,56 28,8 28,28 0,53,8 32,27 2,46 6,97 3,9 2,92,54 0,90 0,64 5,5 49,42 32,06 2,79 3,62 2,9 0,9 9,93 0,98 9,0 77,8 83,44 67,86 53,64 49,82 44,48 4,43 3,05 6,9 5,92 38,32 29,35 8,27 7,26 6,7 6,29 0,42 2,5 25,57 28,45 25,02 8,52 6,9 5,69 4,56,3 7,2 48,25 50,85 47,32 36,26 34,24 32,62 3,54,08 3,3 99,3 86,2 75,24 58,7 5,57 47,79 44,49 3,30 6,9 27,38 22,0 8,85 4,49 2,9 2,22,5 0,7 5,8 50,7 43,7 34,8 32,46 30,54 28,44 26,23 2,2 7,8 9,54,92 7,52 0,35 9,42 7,75 7,05 0,70 9,0 53,74 42,0 32,76 24,09 2,2 9,9 7,63,56 8, 7

19 3 Arbeits- und Wegeunfälle 3.4 Meldepflichtige Wegeunfälle Bei den Wegeunfällen handelt es sich um alle Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Ort der versicherten Tätigkeit und nicht etwa nur um Straßenverkehrsunfälle. Die Straßenverkehrsunfälle werden in den Geschäftsergebnissen nicht gesondert ausgewiesen; sie stellen mehr als die Hälfte der Wegeunfälle, finden sich aber auch zu einem geringen Anteil bei den Arbeitsunfällen. Im Bereich der Prävention unterstützen die gewerblichen Berufsgenossenschaften die Arbeit des Deutschen Verkehrssicherheitsrats in fachlicher und finanzieller Hinsicht. Bei beruflichen Tätigkeiten im Straßenverkehr bestehen zusätzliche Präventionsmöglichkeiten für die Berufsgenossenschaften, z.b. durch die Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) sowie spezielle Schulungsprogramme und Informationen für Versicherte, die aus beruflichen Anlässen am Straßenverkehr teilnehmen bzw. durch ihn gefährdet sind. Im Jahre 2004 ereigneten sich meldepflichtige Wegeunfälle; dies ist ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 4,4 % (Übersicht 2). Bezogen auf.000 (gewichtete) Versicherungsverhältnisse ergibt sich für das Jahr 2004 eine Häufigkeit von 4,50 meldepflichtigen Wegeunfällen; diese Zahl ist gegenüber dem Vorjahr um 4,7 % zurückgegangen (Übersicht 3). Die langjährige Entwicklung der relativen Häufigkeit der meldepflichtigen Wegeunfälle seit 965 veranschaulicht Grafik 4. Bis 985 wurde die Wegeunfallzahl auf.000 Vollarbeiter bezogen, seither auf die seit 986 vorliegende geeignetere Bezugsgröße der (gewichteten) Versicherungsverhältnisse. Der Verlauf ist unregelmäßig, weist aber langfristig eine fallende Tendenz auf bis zum Jahre 989. Seither bewegte sich diese Häufigkeitsquote zunächst auf annähernd gleichem Niveau. Diese Wegeunfallquote hatte im Berichtsjahr den niedrigsten Stand der Nachkriegszeit erreicht. 4 Meldepflichtige Wegeunfälle je 000 Versicherungsverhältnisse

20 Übersicht 2: Meldepflichtige Wegeunfälle Wirtschaftszweige Veränderung von 2003 auf absolut % IBergbau II Steine und Erden III Gas, Fernwärme und Wasser IV Metall V Feinmechanik und Elektrotechnik VI Chemie VII Holz VIII Papier und Druck IX Textil und Leder X Nahrungs- und Genussmittel XI Bau XII Handel und Verwaltung XIII Verkehr XIV Gesundheitsdienst Insgesamt , , , , , , , , , , , , , , ,4 Übersicht 3: Meldepflichtige Wegeunfälle je 000 Versicherungsverhältnisse Wirtschaftszweige Veränderung von 2003 auf absolut % IBergbau II Steine und Erden III Gas, Fernwärme und Wasser IV Metall V Feinmechanik und Elektrotechnik VI Chemie VII Holz VIII Papier und Druck IX Textil und Leder X Nahrungs- und Genussmittel XI Bau XII Handel und Verwaltung XIII Verkehr XIV Gesundheitsdienst Insgesamt 7,27 5,55 5,85 6,54 5,5 4,33 4,35 3,99 0,36 8,3 5,46 4,6 5,42 5,67 5,34 4,33 4,32 3,69 0,63 4,6 4,56 4,09 4,73 5,73 5,84 5,4 5,9 4,49 0,70 3,5 7,35 6,47 6,70 6,62 6,07 5,48 5,47 5,2 0,35 6,4 4,64 4,63 5,20 5,30 4,6 4,42 4,22 4,04 0,8 4,3 5,84 5,7 5,90 5,76 5,49 5,9 5,30 5,00 0,30 5,7 5,96 4,70 5,50 5,67 5,70 5,4 4,70 4,6 0,54,5 5,42 4,56 5,22 5,48 3,87 3,60 3,4 3,28 0,3 3,8 6,56 6,04 7,05 6,62 5,34 5,8 5,0 4,58 0,52 0,2 6,54 4,33 4,38 4,83 4,68 4,53 4,34 4,08 0,26 6,0 5,55 4,72 5,07 5,84 5, 4,22 4,0 3,79 0,3 7,6 4,84 5,7 6,76 6,53 5,94 5,40 5,5 4,85 0,30 5,8 3,52 3,76 4,30 4,09 3,97 4,33 4,29 4,05 0,24 5,6 7,4 8,9 5,46 5,69 4,85 4,70 4,20 4,43 + 0,23 + 5,5 5,68 5,34 5,83 5,92 5,33 4,93 4,72 4,50 0,22 4,7 9

21 3 Arbeits- und Wegeunfälle 3.5 Neue Arbeitsunfallrenten Im Jahre 2004 wurden 8.38 neue Arbeitsunfallrenten festgestellt. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 7,7 % (vgl. Übersicht 4). Damit ist ihre Häufigkeit je 000 Vollarbeiter von 0,662 um 9,4 % auf 0,600 sehr stark gesunken. Prozentual noch größer ist der Rückgang bezogen auf Mio. geleisteter Arbeitsstunden von 0,433 im Vorjahr um 2,2 % auf 0,380 in Eine zahlenmäßige Aufgliederung der neuen Arbeitsunfallrenten und der zugehörigen Häufigkeitsquoten nach Wirtschaftszweigen findet sich in den Übersichten 4 bis 6. Übersicht 4: Neue Arbeitsunfallrenten Wirtschaftszweige Veränderung von 2003 auf absolut % IBergbau II Steine und Erden III Gas, Fernwärme und Wasser IV Metall V Feinmechanik und Elektrotechnik VI Chemie VII Holz VIII Papier und Druck IX Textil und Leder X Nahrungs- und Genussmittel XI Bau XII Handel und Verwaltung XIII Verkehr XIV Gesundheitsdienst Insgesamt , , , , , , , , , , , , , , ,7 Übersicht 5: Neue Arbeitsunfallrenten je 000 Vollarbeiter Wirtschaftszweige Veränderung von 2003 auf absolut % IBergbau II Steine und Erden III Gas, Fernwärme und Wasser IV Metall V Feinmechanik und Elektrotechnik VI Chemie VII Holz VIII Papier und Druck IX Textil und Leder X Nahrungs- und Genussmittel XI Bau XII Handel und Verwaltung XIII Verkehr XIV Gesundheitsdienst Insgesamt 4,658 2,083 0,238 7,290 3,628 3,42 2,979 3, , , 4,806 3,996 3,209 2,22,300,360,308, , , 2,498 2,362,570 0,993 0,478 0,353 0,479 0,444 0,035 7,3 3,45 2,982 2,387,469 0,884 0,829 0,776 0,726 0,050 6,4,56,390 0,890 0,629 0,446 0,462 0,453 0,438 0,05 3,3 2,397 2,89,458 0,995 0,527 0,526 0,58 0,49 0,027 5,2 5,82 5,07 3,54 2,242,35,590,480,295 0,85 2,5 2,76 2,38,682,053 0,66 0,79 0,859 0,8 0,048 5,6,080,283,02 0,825 0,587 0,56 0,630 0,69 0,0,7 2,784 2,724 2,0,208 0,786 0,778 0,698 0,692 0,006 0,9 6,09 4,352 4,628 3,204 2,36,959 2,025,863 0,62 8,0,93,428,095 0,622 0,396 0,387 0,377 0,348 0,029 7,7 5,49 4,667 3,222,835,43,440,423,36 0,062 4,4,53,223 0,537 0,479 0,302 0,253 0,256 0,238 0,08 7,0 3,370 2,626,984,79 0,735 0,687 0,662 0,600 0,062 9,4 20

22 Bei der Betrachtung der langjährigen Entwicklung der relativen Häufigkeit der neuen Unfallrenten, wie sie in Grafik 5 für die Arbeitsunfälle und in Grafik 6 für die Wegeunfälle dargestellt ist, ist für die ersten drei Jahre nach Einbeziehung der neuen Bundesländer folgender statistischer Effekt zu berücksichtigen: Die Zeitdauer für Unfallermittlung und Rehabilitation die mit stationärer Behandlung und ggf. Umschulung einen erheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen kann führt generell zu einer Verschiebung" des Feststellungszeitpunkts für einen großen Teil dieser Unfallrenten in Folgejahre. Für die neuen Bundesländer wurde dieser Effekt 99 und zum Teil auch noch 992 statistisch noch nicht durch Fälle aus Vorjahren kompensiert. Seit 993 haben sich die entsprechenden Quoten wieder stabilisiert. Grafik 5 zeigt, dass die Häufigkeit der neuen Arbeitsunfallrenten je.000 Vollarbeiter von 965 bis 976 um knapp ein Drittel abgenommen hatte. Bis 982 bewegte sie sich dann auf annähernd gleichem Niveau und ist von 983 bis 990 erneut deutlich gesunken. Bei der Betrachtung der Unfallquoten für die ersten zwei bis drei Jahre nach Einbeziehung der neuen Bundesländer ist der oben beschriebene statistische Effekt zu berücksichtigen; seit 994 weisen sie wieder eine fallende Tendenz auf. 3,5 3,0 2,5 2,0,5,0 0,5 0, Neue Arbeitsunfallrenten je 000 Vollarbeiter Übersicht 6: Neue Arbeitsunfallrenten je Million geleisteter Arbeitsstunden Wirtschaftszweige Veränderung von 2003 auf absolut % IBergbau II Steine und Erden III Gas, Fernwärme und Wasser IV Metall V Feinmechanik und Elektrotechnik VI Chemie VII Holz VIII Papier und Druck IX Textil und Leder X Nahrungs- und Genussmittel XI Bau XII Handel und Verwaltung XIII Verkehr XIV Gesundheitsdienst Insgesamt 6,03 5,475 4,585 2,356 2,230,947,925 0,022, 2,089,799,39 0,844 0,889 0,855 0,845 0,00,2,93 0,840 0,625 0,3 0,23 0,33 0,28 0,032 0,2,5,326 0,924 0,574 0,542 0,507 0,459 0,048 9,5 0,778 0,545 0,395 0,289 0,302 0,296 0,277 0,09 6,4,096 0,858 0,626 0,342 0,343 0,339 0,3 0,028 8,3 2,552,952,40 0,877,039 0,968 0,820 0,48 5,3,637 0,904 0,662 0,429 0,57 0,56 0,54 0,047 8,4 0,650 0,622 0,59 0,38 0,367 0,42 0,392 0,020 4,9,37,038 0,760 0,5 0,509 0,456 0,438 0,08 3,9 2,53 2,573 2,05,387,280,323,79 0,44 0,9 0,723 0,593 0,39 0,257 0,253 0,247 0,220 0,027 0,9 2,266,727,54 0,97 0,94 0,930 0,86 0,069 7,4 0,624 0,287 0,30 0,96 0,65 0,67 0,5 0,06 9,6,377,092 0,742 0,477 0,449 0,433 0,380 0,053 2,2 2

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