Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XXI. 1. Kapitel Einführung und Überblick

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2 Inhaltsverzeichnis VII Erstversand Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XXI 1. Kapitel Einführung und Überblick 1. Wesensmerkmale des Handelsrechts... 1 I. Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute Das subjektive System Die Handelsgeschäfte Einseitige und beiderseitige Handelsgeschäfte Andere Bedeutungen Zwischenergebnis Die besonderen Regelungsbereiche Handelsrecht und allgemeines bürgerliches Recht... 3 II. Handelsrecht als Unternehmensrecht... 4 III. Verbraucherschutz als Gegenpol zum Handelsrecht... 4 IV. Charakteristika des Handelsrechts Das Prinzip der Entgeltlichkeit... 5 a) Provisionen... 6 b) Kontokorrentbeziehungen... 6 c) Zinsen ab Fälligkeit... 6 d) Erhöhter Zinssatz... 6 e) Entgeltliche Tätigkeit kaufmännischer Hilfspersonen Verzicht auf Schutzvorschriften des bürgerlichen Rechts... 6 a) Keine Herabsetzung von Vertragsstrafen... 7 b) Verzicht auf Formvorschriften... 7 c) Keine Einrede der Vorausklage... 7 d) Einschränkungen des Verbraucherschutzes... 7 e) Freie Gerichtsstandsvereinbarung... 7 f) Anwendung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Typisierung von Rechtsinstituten... 8 a) Standardisierung der Vertretungsverhältnisse... 8 b) Mittelbare Vertretungsverhältnisse Transparenz kaufmännischer Organisationsakte... 9 a) Handels- und Unternehmensregister... 9 b) Die Publizität des Handelsregisters Die Erweiterung des Vertrauensschutzes bei Verfügungen Akzelerationseffekt des Handelsrechts a) Die kaufmännische Rügepflicht b) Besonderheiten beim Fixhandelskauf c) Selbsthilfeverkauf bei Annahmeverzug... 10

3 VIII Inhaltsverzeichnis d) Erweiterte Möglichkeiten des kaufm. Zurückbehaltungsrechts e) Schweigen im kaufmännischen Geschäftsverkehr Internationalität des Handelsrechts V. Die Industrie- und Handelskammern Aufgaben Organisation Wiederholungsfragen zu Die Rechtsquellen des Handelsrechts I. Gesetze Verfassungs- und Verwaltungsrecht a) Das Grundgesetz b) Verwaltungsrecht aa) Die Gewerbeordnung bb) Handwerksordnung c) Steuer- und Abgabenrecht Bürgerliches Recht und Verfahrensrecht a) Das Gerichtsverfassungsgesetz b) Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Handels- und Gesellschaftsrecht a) Das Handelsgesetzbuch aa) Handelsstand bb) Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft cc) Handelsbücher dd) Handelsgeschäfte ee) Seehandel b) Rechtsquellen des Zahlungsverkehrs und Bankrechts c) Kartellrecht d) Recht des unlauteren Wettbewerbs II. Gewohnheitsrecht Handelsgewohnheitsrecht als Rechtsquelle Beispiele III. Handelsbrauch Rechtscharakter des Handelsbrauchs Bedeutung des Handelsbrauchs IV. Allgemeine Geschäftsbedingungen Rechtscharakter Begriff Wirkungsweise von AGB Inhaltskontrolle von AGB a) Generalklausel b) Enumerationsprinzip Wiederholungsfragen und Übungsfälle zu Überblick über Grundbegriffe des Handelsrechts I. Grundbegriffe des kaufmännischen Organisationsbereichs Der Kaufmann... 35

4 Inhaltsverzeichnis IX a) System der Kaufleute b) Kleingewerbliche Betriebe Die kaufmännischen Hilfspersonen a) Die unselbstständigen kaufmännischen Hilfspersonen aa) Der Prokurist bb) Der Handlungsbevollmächtigte cc) Sonstige Hilfspersonen b) Selbstständige kaufmännische Hilfspersonen aa) Der Handelsvertreter bb) Der Handelsmakler Das Handelsregister Die Firma a) Begriff und Arten der Firma b) Die gesetzlichen Anforderungen an den Firmenwortlaut c) Originäre und derivative Firma Die kaufmännische Buchführung II. Grundbegriffe des kaufmännischen Geschäfts- und Warenverkehrs Der Begriff des Handelsgeschäfts Einseitige und beiderseitige Handelsgeschäfte Besondere Typen von Handelsgeschäften a) Der Handelskauf b) Das Kommissionsgeschäft c) Das Frachtgeschäft d) Das Speditionsgeschäft e) Das Lagergeschäft Wiederholungsfragen zu Lern- und Hilfsmittel I. Gesetze Gebundene Textausgaben Loseblatt-Sammlungen II. Lehrbücher, Grundrisse, Fallsammlungen III. Kommentare IV. Entscheidungssammlungen V. Datenbanken und juristische Informationssysteme Kapitel Der Kaufmann und seine Hilfspersonen 5. Die Kaufmannseigenschaft I. System der Erwerbstätigkeit II. Systematik der Kaufleute Kriterien der Begriffsbestimmung Die Handelsregistereintragung III. Beginn und Ende der Kaufmannseigenschaft IV. Kaufmanns- und Unternehmereigenschaft... 48

5 X Inhaltsverzeichnis 6. Die verschiedenen Arten der Kaufleute I. Der Kaufmann kraft Gewerbebetriebs ( Musskaufmann, Istkaufmann ), 1 HGB Der Gewerbebegriff a) Steuerrechtliche Definition des Gewerbes b) Handelsrechtliche Definition des Gewerbes Der Begriff des Kleingewerbes a) Kriterien für die Bestimmung von Art und Umfang des Geschäftsbetriebs b) Beispiele aus der Rechtsprechung II. Der Optionskaufmann ( Kannkaufmann ), 2, 3 HGB Kleingewerbetreibende Land- und forstwirtschaftliche Betriebe a) Die Anwendung des Handelsrechts auf Land- und Forstwirte b) Landwirtschaftliche Nebenbetriebe III. Teils-doch-Kaufmann IV. Die Kaufmannseigenschaft der Handelsgesellschaften, 6 HGB Grundsätzliche Differenzierung Die Kaufmannseigenschaft von Gesellschaften a) OHG und KG b) Kapitalgesellschaften und Kapitalvereine c) Sonstige Gesellschaften und Vereinigungen V. Der Kaufmann kraft Rechtsscheins Der Fiktivkaufmann kraft Eintragung ( 5 HGB) Der Scheinkaufmann kraft tatsächlichen Verhaltens a) Begriff b) Beispiele Wiederholungsfragen und Übungsfälle zu 5 und Die kaufmännischen Hilfspersonen Übersicht I. Die verschiedenen Kategorien II. Die angesprochenen Rechtsgebiete Die unselbstständigen Hilfspersonen Die selbstständigen Hilfspersonen III. Die kaufmännischen Geschäftspartner Die unselbstständigen Hilfspersonen des Kaufmanns I. Die Prokura Begriff Der Umfang der Prokura Die Unbeschränkbarkeit der Prokura nach außen a) Der Grundsatz b) Missbrauchsfälle Die Erteilung der Prokura Sonderformen der Prokura a) Gesamtprokura b) Filialprokura... 73

6 Inhaltsverzeichnis XI 6. Zeichnung des Prokuristen Das Erlöschen der Prokura a) Widerruf b) Beendigung des der Prokura zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses c) Persönliche Umstände d) Betriebseinstellungen etc e) Anmeldung zum Handelsregister II. Die Handlungsvollmacht Begriff Die Arten der Handlungsvollmacht Umfang der Handlungsvollmacht Erteilung der Handlungsvollmacht Zeichnung der Handlungsvollmacht Erlöschen der Handlungsvollmacht Sonderfälle a) Abschlussbevollmächtigte b) Ladenangestellte Duldungs- und Anscheinsvollmachten a) Duldungsvollmacht b) Anscheinsvollmacht III. Der kaufmännische Angestellte Die grundsätzliche Anwendung des Arbeitsrechts Handelsrechtliche Ergänzungen Das Wettbewerbsverbot insbesondere a) Wettbewerbsverbot bei bestehendem Arbeitsverhältnis b) Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses c) Bedingte Wettbewerbsverbote Wiederholungsfragen und Übungsfälle zu 7 und Die selbstständigen Hilfspersonen des Kaufmanns I. Der Handelsvertreter Begriff Arten der Handelsvertretung a) Abschluss- und Vermittlungsvertreter b) Einfirmenvertreter c) Haupt- und nebenberufliche Handelsvertreter d) Unterscheidung nach Wirtschaftsgruppen e) Generalvertreter Der Handelsvertretervertrag a) Die Pflichten des Handelsvertreters aa) Allgemeine Pflichten bb) Wettbewerbsverbote b) Die Pflichten des Unternehmers aa) Unterstützungspflichten bb) Provisionszahlung Beendigung des Handelsvertretervertrages a) Kündigung des Vertrages aa) Ordentliche Kündigung... 95

7 XII Inhaltsverzeichnis bb) Kündigung aus wichtigem Grund b) Fortdauer der Provisionszahlung c) Der Ausgleichsanspruch II. Der Handelsmakler Begriff Typen Der Maklervertrag a) Anwendung der allgemeinen Vorschriften b) Allgemeine Treuepflicht des Maklers c) Die Rechte und Pflichten des Maklers aa) Schlussnote bb) Aufbewahrung von Proben cc) Tagebuch dd) Haftung ee) Provisionsanspruch III. Der Kommissionär Begriff Wirtschaftliche Bedeutung Sonderformen Rechtsbeziehungen zwischen Kommittent und Kommissionär a) Die Pflichten des Kommissionärs b) Die Rechte des Kommissionärs Das Verhältnis des Kommittenten zum Dritten IV. Sonderformen der Absatzorganisation Der Kommissionsagent Der Vertragshändler ( Eigenhändler ) a) Wirtschaftliche Situation b) Begriff c) Rechtliche Würdigung Franchising a) Begriff b) Charakteristika c) Arten d) Beispiele e) Rechtliche Würdigung Wiederholungsfragen und Übungsfälle zu Kapitel Das kaufmännische Unternehmen 10. Die kaufmännische Rechnungslegung I. Übersicht Die Neuregelung durch das Bilanzrichtliniengesetz Weiterentwicklung des Bilanzrechts Aufbau des 3. Buches des HGB Sinn und Zweck der Regelungen II. Regelungen im Handelsgesetzbuch

8 Inhaltsverzeichnis XIII 1. Für alle Kaufleute geltende Vorschriften a) Buchführungspflicht b) Inventar und Inventur c) Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss aa) Bilanz bb) Gewinn- und Verlustrechnung cc) Jahresabschluss dd) Ansatzvorschriften ee) Bewertungsvorschriften d) Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften a) Erweiterter Jahresabschluss und Lagebericht aa) Vorschriften zur Bilanz bb) Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung cc) Anhang dd) Lagebericht b) Konzernrechnungslegung c) Prüfung und Offenlegung aa) Prüfung bb) Offenlegung III. Regelungen außerhalb des Handelsgesetzbuchs Publizitätsgesetz a) Betroffene Unternehmen b) Rechnungslegung nach dem PublG Steuerrechtliche Regelungen a) Der Gewinn als Grundlage der Einkommensbesteuerung b) Steuerbilanz und Handelsbilanz c) Steuerrechtliche Buchführungspflichten Sonstige Vorschriften Wiederholungsfragen zu Die Firma I. Begriff und Übersicht Definition Die verschiedenen Gesichtspunkte a) Die maßgeblichen Kriterien b) Täuschungsverbot c) Rechtsformzusatz d) Originäre und abgeleitete Firmen Die verschiedenen Prinzipien II. Die originäre Firma Personen-, Sach- und Phantasiefirma Ersichtlichkeit von Gesellschafts- und Haftungsverhältnissen Besonderheiten für GmbH & Co. KG und stille Gesellschaft a) GmbH & Co. KG b) Die Firma der stillen Gesellschaft III. Die Fälle der Firmenfortführung (derivative Firmen)

9 XIV Inhaltsverzeichnis 1. Namensänderung des Inhabers Erwerb eines Handelsgeschäfts Änderungen im Gesellschafterbestand Fortführung der Firma ohne das Unternehmen IV. Der Grundsatz der Firmenwahrheit Firmenrechtliches Täuschungsverbot Angabe der Rechtsform Angaben auf Geschäftsbriefen V. Das Prinzip der Firmeneinheit VI. Das Prinzip der Firmenausschließlichkeit VII. Der Firmenschutz VIII. Die Überlagerung des Firmenschutzes durch das UWG IX. Die Ergänzung durch das MarkenG Wiederholungsfragen und Übungsfälle zu Inhaberwechsel bei kaufmännischen Unternehmen I. Allgemeine Grundsätze bei der Veräußerung eines Handelsgeschäfts II. Die Sondervorschriften des Handelsrechts Veräußerungsverbot Die Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung a) Grundsatz b) Abweichende Vereinbarungen Übergang der Forderungen bei Firmenfortführung a) Grundsatz b) Abweichende Vereinbarungen Unternehmensveräußerung ohne Firmenfortführung Eintritt in das Geschäft eines Einzelkaufmannes Eintritt in eine bestehende ohg oder KG Besonderheiten bei der Geschäftsfortführung durch Erben Wiederholungsfragen und Übungsfälle zu Das Handelsregister I. Die Funktionen des Handelsregisters Die allgemeine Publikationsfunktion Die Schutzfunktion Die Beweisfunktion Die Kontrollfunktion II. Die Handelsregister-Eintragungen Eintragungsfähige und nicht eintragungsfähige Tatsachen Eintragungspflichtige und eintragungsmögliche Tatsachen Konstitutive und deklaratorische Eintragungen III. Das Eintragungsverfahren Die Führung des Handelsregisters Das Verfahren a) Die Anmeldung b) Die Eintragung c) Die Bekanntmachung

10 Inhaltsverzeichnis XV 3. Entscheidungen des Registergerichts IV. Die Wirkung von Handelsregistereintragungen Die negative Publizität Die Wirkung richtiger Eintragung und Bekanntmachung Die positive Publizität Allgemeine Schranken der Publizität a) Bloß eintragungsfähige Tatsachen b) Rechtsgeschäftliche Vorgänge c) Minderjährigenschutz V. Das Unternehmensregister Funktion Europäische Vorgaben Das Unternehmensregister als zentrales Internetportal Die meldepflichtigen Daten Wiederholungsfragen und Übungsfälle zu Kapitel Die kaufmännischen Rechtsgeschäfte 14. Allgemeine Vorschriften für Handelsgeschäfte I. Begriff und Arten der Handelsgeschäfte Begriff Arten II. Der Handelsbrauch Begriff Beispiele aus der Rechtsprechung Handelsklauseln a) Allgemeine Handelsklauseln b) (Spezielle) Incoterms Handelsbrauch und Kartellrecht Feststellung von Handelsbräuchen III. Das kaufmännische Bestätigungsschreiben Begriff und Bedeutung Personaler Anwendungsbereich Sachlicher Anwendungsbereich IV. Kaufmännische Sorgfaltspflichten Die Haftung des Kaufmanns Kriterien der Sorgfaltspflicht Anwendungsbereiche und Beispiele Haftung für den Erfüllungsgehilfen Einschränkung der Haftung a) Grobe Fahrlässigkeit b) Sorgfaltspflicht wie in eigenen Angelegenheiten ( diligentia quam in suis ) V. Zinsen, Provisionen und Zessionen Vergütungsansprüche

11 XVI Inhaltsverzeichnis a) Regelung im BGB b) Erweiterung im HGB Zinsen a) Berechtigung der Zinsforderung b) Höhe der Zinsen c) Vorzeitige Rückzahlung zur Zinsersparnis Zessionen VI. Verzicht auf bürgerlich-rechtliche Schutzbestimmungen Kaufmännisches Versprechen einer Vertragsstrafe Befreiung vom Schriftformerfordernis Einrede der Vorausklage VII. Besonderheiten des gutgläubigen Erwerbs Gutgläubiger Erwerb nach bürgerlichem Recht a) Der Übereignungsvorgang b) Bösgläubigkeit c) Abhandengekommene Sachen Gutgläubiger Eigentumserwerb nach Handelsrecht a) Eigentumserwerb nach 932 BGB b) Guter Glaube an die Verfügungsbefugnis c) Gutglaubensschutz bei Inhaberpapieren d) Gutgläubiger Pfandrechtserwerb e) Gutgläubiger Erwerb gesetzlicher Pfandrechte f) Gutgläubiger Erwerb der Lastenfreiheit Zusammenfassung VIII. Besonderheiten des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts Das bürgerlich-rechtliche Zurückbehaltungsrecht a) Voraussetzungen b) Wirkung Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht a) Voraussetzungen b) Wirkungen des Zurückbehaltungsrechts c) Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts d) Vergleichende Übersicht: Zurückbehaltungsrecht nach BGB und HGB 212 Wiederholungsfragen und Übungsfälle zu Besonderheiten des kaufmännischen Zahlungsverkehrs I. Kaufmännischer Zahlungsverkehr Kontokorrentbeziehungen Bargeldloser Zahlungsverkehr a) Die Banküberweisung b) Lastschriftverfahren Das Akkreditiv II. Besonderheiten des kaufmännischen Zahlungsverkehrs: Wechsel und Scheck Stichworte zum Wechselrecht a) Funktion des Wechsels b) Die am Wechselgeschäft beteiligten Personen c) Wirksamkeitsvoraussetzungen des Wechsels

12 Inhaltsverzeichnis XVII d) Die Abstraktheit des Wechsels e) Der gezogene Wechsel und der eigene Wechsel f) Die Annahme des Wechsels g) Die Übertragung des Wechsels h) Die Verwertung des Wechsels i) Die Präsentation des Wechsels und der Wechselregress j) Wechselbürgschaft k) Bereicherungshaftung l) Die gerichtliche Geltendmachung von Wechselansprüchen m) Übersicht: Wechselmäßige Haftung Stichworte zum Scheckrecht a) Funktionen des Schecks b) Die scheckrechtlichen Voraussetzungen c) Kein Akzept d) Zahlungsempfänger e) Fälligkeit f) Scheckrechtliche Haftung und Scheckprozess g) Sonderformen des Schecks Wiederholungsfragen und Übungsfälle zu Wettbewerb und kaufmännischer Geschäftsverkehr I. Gewerblicher Rechtsschutz Stichworte zum Patentrecht a) Rechtsgrundlage b) Gegenstand c) Verfahren d) Die Wirkung des Patents e) Ansprüche bei rechtswidriger Patentverletzung f) Die Patentberühmung g) Die Verwertung des Patents h) Die Zwangslizenz i) Die Schutzdauer Stichworte zum Gebrauchsmusterrecht a) Rechtsgrundlage b) Gegenstand c) Verfahren d) Wirkung des Gebrauchsmusters e) Schutz des Gebrauchsmusters f) Schutzdauer Stichworte zum Geschmacksmusterrecht a) Rechtsgrundlage b) Gegenstand c) Das Verfahren d) Der Schutz des Geschmacksmusters e) Grenzen des Geschmacksmusterschutzes f) Die Schutzdauer Stichworte zum Markenrecht a) Rechtsgrundlagen

13 XVIII Inhaltsverzeichnis b) Gegenstand c) Der Schutz der Marke d) Übertragbarkeit e) Schutzdauer Übersicht II. Das Recht des unlauteren Wettbewerbs Der Aufbau des UWG Der Schutzzweck des Gesetzes Wesentliche Definitionen a) Wettbewerbshandlung b) Marktteilnehmer c) Mitbewerber d) Verbraucher und Unternehmer Die Generalklausel Die Präzisierung der Generalklausel a) Der Beispielskatalog in 4 UWG b) Irreführende Werbung c) Vergleichende Werbung d) Unzumutbare Belästigungen Der Rechtsschutz im UWG a) Anspruch auf Beseitigung bzw. Unterlassung b) Anspruch auf Schadenersatz c) Anspruch auf Gewinnabschöpfung d) Durchsetzung der Ansprüche Straf- und Bußgeldtatbestände Wiederholungsfragen und Übungsfälle zu Einzelne Handelsgeschäfte I. Der Handelskauf Subsidiäre Anwendung des BGB a) Vertragspflichten beim Kauf b) Mängelansprüche Anwendungsbereich des Handelsrechts Handelsrechtliche Besonderheiten beim Fixhandelskauf a) Die Ausgangslage b) Rücktrittsrecht c) Anspruch auf Schadensersatz d) Anzeige beim Erfüllungsanspruch e) Die Schadensberechnung Handelsrechtliche Besonderheiten des Spezifikationskaufes Handelsrechtliche Besonderheiten beim Annahmeverzug a) Bürgerliches Recht b) Handelsrecht Handelsrechtliche Besonderheiten bei der Gewährleistung a) Beiderseitigkeit des Handelskaufes b) Rügepflichtige Vorgänge c) Die Untersuchungs- und Rügepflicht d) Rechtliche Konsequenzen der unterlassenen Mängelanzeige

14 Inhaltsverzeichnis XIX e) 377 HGB und Verbrauchsgüterkauf Zusammenfassende Übersicht: Verzug beim Handelskauf Zusammenfassung: Rechtsstellung des Käufers bei vertragswidriger Lieferung II. Weitere Handelsgeschäfte Das Frachtgeschäft a) Rechtsgrundlage b) Begriff des Frachtgeschäfts c) Pflichten des Frachtführers d) Haftung des Frachtführers e) Pflichten des Absenders f) Pfandrecht g) Rechtsstellung des Empfängers Das Speditionsgeschäft a) Rechtsgrundlage b) Begriff c) Pflichten des Spediteurs d) Haftung des Spediteurs e) Pflichten des Versenders f) Selbsteintrittsrecht des Spediteurs g) Pfandrecht h) Rechtsbeziehung zwischen Spediteur und Frachtführer i) Sonderfälle der Spedition Das Lagergeschäft a) Begriff b) Pflichten des Lagerhalters c) Pflichten des Einlagerers d) Kündigung e) Pfandrecht Wiederholungsfragen und Übungsfälle zu Sachverzeichnis

15 Abkürzungsverzeichnis XXI Erstversand Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis aao... am angegebenen Ort Abs..... Absatz AbzG... Abzahlungsgesetz a. E.... am Ende a. F.... alte Fassung AG... Aktiengesellschaft AGB... Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBG... Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AktG... Aktiengesetz Alt.... Alternative amtl.... amtlich a. M.... anderer Meinung Anm.... Anmerkung AO... Abgabenordnung Art.... Artikel BAG... Bundesarbeitsgericht BayObLG... Bayerisches Oberstes Landesgericht BB... Betriebs-Berater betr.... betreffend BGB... Bürgerliches Gesetzbuch BGBl.... Bundesgesetzblatt BGHZ... Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen BiRiLiG... Bilanzrichtliniengesetz Bsp.... Beispiel BT-Drucks.... Bundestags-Drucksache BVerfGE... Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bzw.... beziehungsweise d. h.... das heißt e. G.... eingetragene Genossenschaft EStG... Einkommensteuergesetz EUHG... Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie Unternehmensregister FamFG... Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

16 XXII Abkürzungsverzeichnis ff.... folgende FGG... Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ggf.... gegebenenfalls gem.... gemäß GenG... Genossenschaftsgesetz GewO... Gewerbeordnung GewStDV... Gewerbesteuerdurchführungsverordnung GG... Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland GmbH... Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG... Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung GVG... Gerichtsverfassungsgesetz GWB... Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen HandWO... Handwerksordnung HGB... Handelsgesetzbuch h. L.... herrschende Lehre h. M.... herrschende Meinung HRefG... Handelsrechtsreformgesetz HRV... Handelsregisterverfügung HRVO... Handelsregisterverordnung IHK... Industrie- und Handelskammer InsO... Insolvenzordnung i. V.... in Vertretung i. V. m.... in Verbindung mit JW... Juristische Wochenschrift KG... Kommanditgesellschaft KGaA... Kommanditgesellschaft auf Aktien KO... Konkursordnung KWG... Kreditwesengesetz LG... Landgericht LM... Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen LZB... Landeszentralbank MarkenG... Markengesetz Mio... Million(en) m. w. N.... mit weiteren Nachweisen n. F.... neue Fassung NJW... Neue Juristische Wochenschrift Nr.... Nummer

17 Abkürzungsverzeichnis XXIII ohg... offene Handelsgesellschaft OLG... Oberlandesgericht ppa.... per procura PublG... Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen v (Publizitätsgesetz) RGZ... Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen RPfl.... Der Deutsche Rechtspfleger S.... Seite ScheckG... Scheckgesetz s. o.... siehe oben str.... streitig u. a.... unter anderem/und andere UmwG... Umwandlungsgesetz UWG... Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb VAG... Versicherungsaufsichtsgesetz Var.... Variante VerbrKrG... Verbraucherkreditgesetz VerglO... Vergleichsordnung vgl.... vergleiche v. H.... vom Hundert VO... Verordnung WG... Wechselgesetz WpHG... Wertpapierhandelsgesetz WZG... Warenzeichengesetz Ziff.... Ziffer ZPO... Zivilprozessordnung

18 1. Wesensmerkmale des Handelsrechts 1 Erstversand 1. Wesensmerkmale des Handelsrechts 1. Kapitel. Einführung und Überblick 1. KAPITEL EINFÜHRUNG UND ÜBERBLICK 1. Wesensmerkmale des Handelsrechts Lernhinweis: Der nachfolgende Abschnitt behandelt den Begriff des Handelsrechts, seinen Zusammenhang mit dem allgemeinen bürgerlichen Recht sowie die handelsrechtlichen Besonderheiten im Überblick. Nach der Durcharbeitung sollten Sie in der Lage sein, den rechtssystematischen Standort des Handelsrechts abzuleiten und zu konkretisieren; außerdem sollten Sie die unter III. erwähnten Prinzipien sinngemäß wiedergeben können. Die dort genannten Beispiele dienen lediglich der einführenden Orientierung; sie werden später noch im Einzelnen dargestellt. I. Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute 1. Das subjektive System Handelsrecht wird gemeinhin definiert als Sonderprivatrecht der Kaufleute. Damit wird ein Zweifaches zum Ausdruck gebracht: (1) Einmal geht es beim Handelsrecht um die vom allgemeinen bürgerlichen Recht abweichenden, speziellen Vorschriften und (2) zum anderen beziehen sich diese Vorschriften auf einen subjektiven Anknüpfungspunkt, die Kaufmannseigenschaft. Man spricht insofern vom subjektiven System. Damit ist eine Vorentscheidung getroffen: Entsprechend diesem System muss das Handelsrecht zunächst seinen Anknüpfungspunkt, eben den Begriff des Kaufmanns, definieren (vgl. 1 ff. HGB). Kaufmann ist gemäß 1 Abs. 1 HGB (lesen!), wer ein Handelsgewerbe betreibt ( Kaufmann kraft Gewerbebetriebs ). Dabei gilt als Handelsgewerbe jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (vgl. 1 Abs. 2 HGB). Die Kaufmannseigenschaft kann nach 2 HGB auch durch Option erworben werden, wenn das gewerbliche Unternehmen den vorerwähnten kaufmännischen Geschäftsbetrieb nach Art oder Umfang nicht erfordert: Der Unternehmer ist gem. 2 S. 2 HGB berechtigt, aber nicht verpflichtet, sich eintragen zu lassen ( er kann für das Handelsrecht optieren : Kannkaufmann ). Die Kaufmannseigenschaft kann des Weiteren der Inhaber eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs erwerben ( 3 Abs. 2 HGB), wenn er sich ins Handelsregister eintragen lässt. Kaufleute sind schließlich die Handelsgesellschaften kraft ihrer Rechtsform (vgl. 6 HGB Formkaufmann ).

19 2 1. Kapitel. Einführung und Überblick 2. Die Handelsgeschäfte Rechtsgeschäfte, die ein Kaufmann tätigt, fallen unter das Handelsrecht. Man spricht von Handelsgeschäften. 343 HGB bestimmt: Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören. Was zum Betrieb des jeweiligen Handelsgewerbes gehört, könnte im Einzelfall zu Streitigkeiten Anlass geben. Um hier klare Verhältnisse zu schaffen, bestimmt 344 Abs. 1 HGB: Die von einem Kaufmanne vorgenommenen Rechtsgeschäfte gelten im Zweifel als zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehörig. Es besteht also eine Vermutung für die Zugehörigkeit zum betrieblichen Bereich. Mit anderen Worten: In der Regel sind Rechtsgeschäfte eines Kaufmanns nach Handelsrecht zu beurteilen. Für die von einem Kaufmann gezeichneten Schuldscheine ist diese Vermutung gem. 344 Abs. 2 HGB sogar verstärkt: Diese gelten (unwiderleglich!) als im betrieblichen Bereich gezeichnet, sofern nicht aus der Urkunde selbst das Gegenteil hervorgeht! 3. Einseitige und beiderseitige Handelsgeschäfte Bei den Handelsgeschäften unterscheidet das Gesetz zwischen den beiderseitigen und einseitigen Handelsgeschäften, je nachdem ob an einem Rechtsgeschäft auf beiden Seiten Kaufleute beteiligt sind (beiderseitiges Handelsgeschäft) oder ob ein Kaufmann mit einem Nichtkaufmann Rechtsgeschäfte tätigt (einseitiges Handelsgeschäft). Nicht in allen Fällen notwendig ist somit für die Anwendung des Handelsrechts, dass Rechtsgeschäfte ausschließlich zwischen Kaufleuten getätigt werden; Handelsrecht ist gegebenenfalls auch dann einschlägig, wenn nur auf der einen Seite ein Kaufmann auftritt (vgl. 345 HGB). 4. Andere Bedeutungen Das Handelsgesetzbuch weist allerdings keine einheitliche Terminologie auf. Es verwendet den Begriff Handelsgeschäft noch in einem anderen Sinne: Handelsgeschäft ist auch der Betrieb als Institution, das Unternehmen als solches. Beispiele: Bei einem bestehenden Handelsgeschäft kann auch nach Veräußerung oder Gesellschafterwechsel die bisherige Firma gem. 22, 24 HGB fortgeführt werden. Der Erwerber des Handelsgeschäfts haftet nach näherer Maßgabe der 25, 26 HGB für frühere Verbindlichkeiten. Gem. 48 Abs. 1 HGB wird die Prokura vom Inhaber des Handelsgeschäfts erteilt (weitere Beispiele: 53, 230 HGB).

20 5. Zwischenergebnis 1. Wesensmerkmale des Handelsrechts 3 Halten wir fest: Handelsrecht ist das besondere Recht der Kaufleute; damit ein besonderes Recht für den kaufmännischen Organisationsbereich (Handelsstand), insbesondere ein besonderes Recht für die kaufmännischen Rechtsgeschäfte (Handelsgeschäfte). 6. Die besonderen Regelungsbereiche Die Besonderheiten, von denen im Folgenden die Rede sein wird, finden sich (außer in weiteren Rechtsquellen) namentlich im 4. Buch des HGB ( 343 ff. HGB). Dieser mit dem Begriff Handelsgeschäfte titulierte Regelungsbereich enthält die für kaufmännische Rechtsgeschäfte einschlägigen Vorschriften. 7. Handelsrecht und allgemeines bürgerliches Recht Dabei ist zu beachten: Diese besonderen Vorschriften des Handelsrechts verdrängen das allgemeine bürgerliche Recht nur beim Vorliegen der jeweiligen Normvoraussetzungen. Oder anders formuliert: Soweit keine speziellen handelsrechtlichen Normen eingreifen, kommt nach wie vor das BGB (ergänzend, subsidiär) zur Anwendung. Diese Selbstverständlichkeit wurde in Artikel 2 des Einführungsgesetzes zum HGB ausdrücklich festgehalten: In Handelssachen kommen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches nur insoweit zur Anwendung, als nicht im Handelsgesetzbuch ein anderes bestimmt ist. Im Übrigen werden die Vorschriften der Reichsgesetze durch das Handelsgesetzbuch nicht berührt. Rechtssystematischer Standort des Handelsrechts Bürgerliches Recht BGB + Nebengesetze Kaufmann 1 ff. HGB Handelsrecht HGB + Nebengesetze spezielle Anwendung Allgemeines Privatrecht lex generalis Sonderrecht für Kaufleute insbes. 343 ff. HGB!: Sondernormen für kaufm. Rechtsgeschäfte lex specialis subsidiäre Anwendung

21 4 1. Kapitel. Einführung und Überblick Zur Verdeutlichung: Neben den besonderen Vorschriften des Handelsrechts für den Handelskauf ( 373 ff. HGB) finden selbstverständlich ergänzend 433 ff. BGB Anwendung. Dasselbe gilt etwa für die Bürgschaft ( 349 f. HGB einerseits, 765 ff. BGB andererseits). Oder: Prokura und Handlungsvollmacht sind nichts anderes als besondere (gesetzlich umschriebene, handelsrechtliche) Vollmachten; neben 48 ff. HGB bzw. 54 ff. HGB treten die allgemeinen Vorschriften über die Stellvertretung gem. 164 ff. BGB. II. Handelsrecht als Unternehmensrecht Dem vorstehend als Sonderrecht der Kaufleute definierten Begriff des Handelsrechts haftet der Geruch des Unmodernen an. Umso mehr, als das HGB Ausdrücke gebraucht ( Handelsstand, Handelsgeschäft, Handlungsgehilfe, offenes Warenlager, Prinzipal ), die weniger dem Erscheinungsbild einer modernen Industriegesellschaft als dem Flair Nestroyscher Komödien der Wiener Vorstadt entsprechen. Ein anderer dogmatischer Ansatz wäre, als zentralen Anknüpfungspunkt nicht auf das personale Element, sondern auf das Unternehmen als objektives Kriterium abzustellen ( objektives System ) und so zu einem Unternehmens-Außenrecht umzugestalten. Schon das HGB zeigt hierzu Ansätze: Der Begriff des Kaufmanns wird durch sein Tätigkeitsfeld objektiviert, wobei das Gesetz freilich keine einheitlichen Begriffe kennt: Einmal ist die Rede vom Handelsgewerbe ( 1 ff. HGB), dann wieder vom Handelsgeschäft (vgl. z. B. 22 ff. HGB) bzw. Geschäftsbetrieb ( 1 ff. HGB). In neueren Vorschriften dagegen verwendet der Gesetzgeber zunehmend den Begriff des Unternehmens (so bei der Regelung des Rechts der verbundenen Unternehmen im Aktienrecht, 15 22, AktG) und im öffentlichen Recht (so spricht das Kreditwesengesetz von Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben). Auch relativiert das HGB das subjektive System dadurch, dass es für die Anwendung des Handelsrechts an verschiedenen Stellen objektive Kriterien, z. B. den Bezug zum Handelsgewerbe des Kaufmanns in 343 HGB, fordert. III. Verbraucherschutzrecht als Gegenpol zum Handelsrecht Das Bürgerliche Gesetzbuch als die umfassendste Kodifikation des Privatrechts hat mittlerweile in 14 BGB den Begriff des Unternehmers eingeführt und als Gegenpart zum Verbraucher definiert als Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei Rechtsgeschäften, die ein Unternehmer mit einem Verbraucher (Definition in 13 BGB; lesen!) tätigt, greifen die Sonderregelungen des Verbraucherschutzrechts ein.

22 1. Wesensmerkmale des Handelsrechts 5 Repetieren Sie die nachfolgenden Bestimmungen aus dem BGB! Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 310 Abs. 3 BGB, Recht der besonderen Vertriebsformen: 312 ff. BGB, Verbrauchsgüterkaufrecht: 474 ff. BGB, Darlehens- und Finanzierungshilferecht: 491, 499 BGB, Recht der Ratenlieferungsverträge: 505 BGB. Vorausgesetzt ist jeweils, dass die Vertragspartner ein bestimmtes Kriterium erfüllen. Damit übernimmt der Gesetzgeber auch im Verbraucherschutzrecht das im Handelsrecht herrschende subjektive System : Seine Normen haben als Geltungsvoraussetzung einen bestimmten Status der Vertragspartner. Lernhinweis: Achten Sie darauf, dass die jeweilige Person auf der richtigen Seite steht! Der (sozialtypisch) Stärkere muss Unternehmer und der Schwächere Verbraucher sein. Deshalb greifen z. B. die privilegierenden Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs nur ein, wenn der Verkäufer ein Unternehmer und der Käufer ein Verbraucher ist, nicht aber beim Verkauf von Unternehmer an Unternehmer oder Verbraucher an Verbraucher! In der Regel wird der Unternehmer zugleich auch Kaufmann i. S. des HGB sein. Gleichwohl sind die beiden Begriffe nicht absolut deckungsgleich: Ein nicht in das Handelsregister eingetragener Kleingewerbetreibender ist nicht Kaufmann im Rechtssinne, kann aber sehr wohl Unternehmer sein; ein Kaufmann im Rechtssinne ist nicht Unternehmer, wenn er Einkäufe tätigt, bei denen er nicht in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. IV. Charakteristika des Handelsrechts Lernhinweis: Das Handelsrecht als Sonderrecht der Kaufleute weist eine Reihe typischer Eigenarten auf, die es vom allgemeinen, für jedermann geltenden bürgerlichen Recht unterscheiden. Diese Charakteristika erklären sich aus den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Geschäfts- und Warenverkehrs, der gekennzeichnet ist durch Schlagworte wie Entgeltlichkeit, gesteigerter Vertrauensschutz, Geschäftserfahrenheit, Selbstverantwortlichkeit, Typisierung, Transparenz, Schnelligkeit, Universalität und dergleichen. Das Handelsrecht wendet sich an den im kaufmännischen Geschäftsverkehr erfahrenen Rechtsgenossen, der selbst erhöhte Ansprüche an die Rechtsordnung stellt, dem das Recht umgekehrt aber auch ein erhöhtes Maß an Pflichten, Sorgfalt und Erfahrung abverlangt. Im nachfolgenden geht es nur um einen Überblick; Einzelheiten und Vertiefungen finden sich im Abschnitt Handelsgeschäfte. Sie sollten jedoch schon an dieser Stelle die genannten Regelungskomplexe insofern durcharbeiten, als Sie die jeweiligen Normbereiche im Gesetz nachschlagen und aufmerksam studieren. Merke: Ein Blick in das Gesetz beseitigt manchen Zweifel! 1. Das Prinzip der Entgeltlichkeit Der kaufmännische Rechtsverkehr ist kommerzialisiert. Altruistische Tendenzen sind ihm fremd. Leistung bedingt Gegenleistung. Wirtschaftliche Tätigkeit erfolgt in Gewinnerzielungsabsicht.

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