EcoServe Newsletter April 2014

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1 EcoServe Newsletter April 2014 News zu Sonderabfällen, Chemikalienrecht, Gefahrgutrecht und technischem Umweltschutz Themen 1. Aktuelle Meldungen aus dem Abfallrecht 2. Schweizer Sonderabfalltag am 3. Juni 2014 in der Umweltarena in Spreitenbach 3. VeVA Hotline: Aktuelle Fälle Präzisierungen zum Vollzug 4. Aktuelle Meldungen aus dem Gefahrgutrecht 5. Aktuelle Meldungen aus dem Umweltrecht 6. Aktuelle Meldungen aus dem Chemikalienrecht 7.Vermissen Sie eine Meldung...? Aktuelle Meldungen aus dem Abfallrecht Bundesrat setzt revidierte Verordnung über den Verkehr mit Abfällen in Kraft Per 1. Mai 2014 wird die revidierte VeVA in Kraft gesetzt. Unter bestimmten Bedingungen kann die Übernahme von Sonderabfällen bereits beim Abgeberbetrieb stattfinden. Was heisst das in der Praxis? Ist der Abgeber nicht mehr verantwortlich? Braucht er keinen Gefahrgutbeauftragten mehr? Über die genauen Anforderungen und Konsequenzen dieser Änderungen informieren wir Sie am Schweizer Sonderabfalltag am 3. Juni 2014 in der Umwelt Arena und in unseren Kursen zu Sonderabfällen. Zum Sonderabfalltag Zu den Kursen und Workshops Anpassungen im veva online.ch System Ende März wurden im VeVA Online System folgende Änderungen vorgenommen: Betriebe können bis zum Sperrdatum editiert werden Keine neue Version des Notifizierungsformulars beim Erfassen eines Begleitformulars Exportnotifizierung: Abfallerzeuger muss aus der Datenbank ausgewählt werden Unterscheidung Import und Exportnotifizierung anhand Ausfuhr und Einfuhrstaat

2 Erläuternde Texte beim Ausfüllen des Begleitscheins und des Notifzierungsformulars Export von Daten im CSV Format: Standart Trennzeichen ist Strichpunkt Nützliche Informationen zur Anwendung des veva online.ch Systems finden Sie in den Vollzugshilfen des BAFU. Link zu VeVA Vollzugshilfen. Unser Tipp: Besuchen Sie den Workshop "VeVA Online effizient angewendet". Dort können Sie intensiv im Schulungs System üben. Sie wenden die vielseitigen Funktionen zum Erstellen von Begleitscheinen, zum Erfassen der LAS und ak Meldungen an und lernen die gesetzlichen Grundlagen kennen. Nach dem Besuch dieses Workshops ist Ihnen klar, welche Pflichten aus dem Abfallrecht wahrzunehmen sind und wie Sie diese in Ihrem Betrieb, als Abgeber oder Empfänger, effizient umsetzen können. Zu den Kursdetails Der Kehricht in der Schweiz enthält (zu) viele Wertstoffe Eine Erhebung des BAFU zeigt, dass ein Fünftel des Abfalls im Kehrrichtsack verwertbar wäre. Davon wären zwei Drittel kompostier oder vergärbar. Zudem wurden konnten grosse Unterschiede in der Menge pro Person und Jahr gestgestellt werden, je nach Region und Gebührensystem. Diese Hinweise sollen nun genutzt werden, um gezielte Massnahmen in die Wege zu leiten. Mehr zur Studie "Erhebung der Kehrichtzusammensetzung 2012"... Schweizer Sonderabfalltag am 3. Juni 2014 in der Umweltarena in Spreitenbach Ein vielseitiges Programm mit aktuellen Themen ist angesagt. Am Sonderabfalltag, dem 3. Juni, stehen die konktreten Änderungen der revidierten VeVA im Mittelpunkt. Unter welchen Bedingungen können Entsorgungsunternehmen bereits beim Abgeberbetrieb die Sonderabfälle übernehmen? Was bedeutet diese Verschiebung der Verantwortung in Bezug auf die Pflichten aus dem Gefahrgutrecht? Diese und weitere spannende Fragen werden an diesem Tag beantwortet. Am Schweizer Sonderabfalltag werden jeweils auch praxisnahe Erfahrungsberichte aus unterschiedlichen Branchen präsentiert. Dieses Jahr werden die Entwicklungen und Anforderungen beim Umgang und der Entsorgung von saugfähigen Abfällen aus Abscheidern und die Organisation einer sicheren und gesetzeskonformen Sonderabfallentsorgung in einem Grossunternehmen vorgestellt. Als Patronatspartner wird der Sonderabfalltag vom Verband der Wiederverwerter FVG und dem Schweizerischen Verband für Umwelttechnik SVUT unterstützt. Die beiden Verbände werden sich kurz vorstellen und Referate aus Ihrem Bereich präsentieren. So wird über die Radioaktivität im Altmetall und Radioaktivitätsmessungen in der Recycling Industrie referiert. Passend zur Revision des Umweltschutzgesetzes in Bezug auf die Rückgewinnung von Rohstoffen wird das Thema Urban Mining aufgenommen und über die Zukunft des Mülls berichtet. Der Schweizer Sonderabfalltag wird durch die Begleitausstellung der Firmen Arsitec AG, Kirchberg BE und Gefahrgut Shop AG, Wil ZH abgerundet. VeVA Hotline: Aktuelle Fälle Präzisierungen zum Vollzug

3 veva online.ch zwei Tage kollabiert Am März funktionierte das veva online.ch System nicht. Diese Störung führte bei einigen Unternehmen zu erheblichen Betriebsstörungen und Verzögerungen. Einen Ausfall des Systems in dieser Grösse gab es bisher noch nie. Wir empfehlen, sich für den Notfall mit ausreichend Begleitschein Formularen für den Transport von Sonderabfällen einzudecken (Bezug über Artikel Nr D) um in solchen Situationen trotzdem Entsorgungen abwickeln zu können. Aktuelle Meldungen aus dem Gefahrgutrecht Änderungen ADR/RID 2015 Die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf der Strasse und der Schiene werden alle 2 Jahren angepasst. Die nächsten Änderungen stehen weitgehend fest. Einige der zu erwartenden Neuerungen sind: Präzisierung einiger Freistellungen UN Nummer für ungereinigte leere Verpackung Schriftliche Weisungen werden angepasst Gefahrzettel haben neue Anforderungen Vorschriften über lose Schüttung werden geändert Flexibler Schüttgut Container wird eingeführt etc. Erfahren Sie die Details dazu am Gefahrguttag vom 19. September 2014 im Verkekhrshaus in Luzern und reservieren Sie sich bereits einen Platz an unseren Seminaren zu den Neuerungen ADR/RID Zum Gefahrguttag vom 19. September 2014 Seminar "Neuerungen ADR/RID 2015" Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten Suchen Sie eine neue Herausforderung und möchten sich zum Gefahrgutbeauftragten ausbilden lassen? Als Gefahrgutbeauftragter können Sie in Ihrem Unternehmen oder für Dritte im Mandat tätig sein. Die Aufgabengebiete sind vielseitig und anspruchsvoll. Wir bieten Ihnen die Ausbildung inklusive anerkannter Prüfung in einem attraktiven Paket an. Die nächste Ausbildung findet vom 13. bis 15. Mai statt. Es sind noch einzelne Plätze frei. Mehr dazu unter "Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten" Grundlagen Gefahrgutbeförderung Bevor Gefahrgüter auf Strasse oder Schiene befördert werden können, sind diese korrekt zu Klassifizieren, Verpacken, Kennzeichnen und Dokumentieren. Die Fahrzeuge müssen ausgerüstet und die an der Beförderung beteiligten Personen müssen geschult sein. Es sind Dokumente zu erstellen und mitzuführen. Für die Be und Entladung, sowie für die Ladungssicherung gibt es genaue Vorgaben. Damit auch Sie bestens informiert sind, ohne eine aufwändige Ausbildung zu absolvieren, bieten wir Ihnen den Workshop "SonderabfallBEFÖRDERUNG. Sicher und gesetzeskonform" an. Dort lernen Sie die Eckpunkte aus dem Abfallrecht kennen. Hauptsächlich geht es aber darum, die Grundlagen aus dem Gefahrgutrecht zu vermitteln. Anhand praxisnaher Beispiele und Übungsblätter lernen Sie die wichtigen Grundsätze aus ADR und RID umzusetzen. Melden

4 Sie sich heute noch am nächsten Workshop an über folgenden Link: Workshop zu den Grundlagen der Gefahrgutbeförderung Aktuelle Meldungen aus dem Umweltrecht Hohe Pestizid Belastung der Schweizer Flüsse Eine Studie der Eawag zeigt auf, dass die Schweizer Gewässer mit einem vielfältigen Pestizid Coktail verunreinigt sind. Es ist ein Vorsorge nötig. Meldung des BAFU zur Pestizid Belastung der Schweizer Flüsse Die Ergebnisse dieser Studie zeigen, wie wichtig ein Beratungsgespräch beim Verkauf von Pestiziden ist. Die Chemikalien Sachkenntnis bei der Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Zubereitungen sollte dazu beitragen, dass diese Produkte gezielt und korrekt eingesetzt werden. Wir informieren Sie über die Chemikalien Sachkenntnis... Revision des Umweltschutzgesetzes für Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz Ziele des Bundesrates bei der Revision des Umweltschutzgesetzes (USG), ist der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, eine schonende und effiziente Nutzung der Ressourcen und eine Senkung der Umweltbelastung. Im revidierten USG sollen Ziele verankert werden, um den Konsum ökologischer zu gestalten (z.b. mit Vereinbarungen), um wertvolle Materialien und Stoffe zurückzugewinnen (z.b. Kunstoffe, Phosphor) und um Informationen zur Ressourcenschonung und effizienz bereitstellen. Mehr zur Revision des USG... Beitritt zur Aarhus Konvention wird im USG verankert Nach dem Beitritt der Schweiz zur Aarhus Konvention, wird das USG per 1. Juni 2014 entsprechend angepasst. In der Aarhus Konvention geht es um den Zugang zu Informationen und die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren im Umweltbereich. Die Anpassungen des USG sind marginal, da die Schweiz bereits heute praktisch alle Voraussetzungen der Aarhus Konvention erfüllt. Mehr zur Aarhus Konvention und die entsprechenden Änderungen im USG... Reduktionsziele für CO2 intensive Industrie sind festgelegt Die von der Schweiz festgelegten Ziele innerhalb des Kyoto Protokolls für den Zeitraum wurden erfüllt. Nun werden Reduktionsziele für den Zeitraum gesteckt. Alle betroffenen Sektoren müssen sich gemeinsam anstrengen. Mehr zur Meldung des BAFU zum Kyoto Protokoll und den Verpflichtungen der Schweiz... Das CO2 Gesetz befreit die CO2 intensive Industrie, zum Beispiel die Papier Industrie, von der CO2 Abgabe. Im Gegenzug müssen diese Unternehmen, insgesamt 55 Firmen, am Schweizer Emissionshandelsystem teilnehmen. Die Reduktionsziele bis 2020 wurden vom Bundesamt für Umwelt festgelegt. Hier können Sie mehr über die Instrumente der Schweiz zur CO2 Reduktion lesen... Aktuelle Meldungen aus dem Chemikalienrecht Sachkenntnis beim Chemikalienverkauf Beim Verkauf von bestimmten gefährlichen Chemikalien besteht die Sachkenntnispflicht. Diese Sachkenntnis schafft die Voraussetzungen für eine angemessenen Kundenberatung. Damit soll gewährleistet werden, dass die Käufer über den Verwendungszweck, die sichere Handhabung, die besonderen Gefahren, die Lagerung und Entsorgung von Chemikalien sowie über Erste Hilfe und Notrufnummern informiert werden. Haben Sie Personal mit entsprechender Qualifikation? Wir bieten Ihnen die Ausbildung "Chemikalien Sachkenntnis" inklusive vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannte Prüfung an. Die Ausbildung kann auch ohne Prüfung absolviert werden. Mehr zu unserem Angebot... Vermissen Sie eine Meldung zu Chemikalien, Gefahrgütern oder

5 Vermissen Sie eine Meldung zu Chemikalien, Gefahrgütern oder Sonderabfällen? Dann zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden. Wir freuen uns auf Ihre Mitteilung oder Kontaktaufnahme. Mit sonnigen Grüssen und einen schönen Sommer wünschend EcoServe International AG, Dieter Zaugg Newsletter Verwaltung» Newsletter abbestellen EcoServe International AG Pulverhausweg Buchs AG

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