Die Immobilisten Gesellschaft für Objektbetreuung mbh & Co. KG Ravensburger Straße 32a in Markdorf

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1 Vertrag über Sondereigentumsverwaltung, Servicepaket 1 Kaufmännische Dienste zwischen und Die Immobilisten Gesellschaft für Objektbetreuung mbh & Co. KG Ravensburger Straße 32a in Markdorf «ADR_Anrede» «ADR_Titel» «ADR_Vorname» «ADR_Name_1» «ADR_Strasse» «ADR_Plz» «ADR_Ort» nachstehend "Eigentümer" bzw. "Auftraggeber" genannt, wird folgende Vereinbarung über eine Sondermietverwaltung der Wohnung Nr. im Objekt abgeschlossen. 1. Vertragsgegenstand Gegenstand der Verwaltung von Sondereigentum ist die Wohnung des Auftraggebers: Wohnung: Straße: Ort: «WHG_Lage», «WHG_Typ» «OBJ_Strasse» «ADR_Ort» Bankverbindung Kto.Nr.: BLZ.: Kontoinhaber: Die Immobilisten GmbH (treuhänderisches Konto) WEG-Verwalter: Die Immobilisten GmbH

2 2. Verpflichtungen des Auftragnehmers Der Auftraggeber bei mehreren Auftraggeber erfolgt eine gemeinsame Beauftragung überträgt dem Auftragnehmer die Verwaltung seines unter Ziff. 1 näher beschriebenen Sondereigentums nach Maßgabe folgender Bestimmungen: 2.1. Wahrnehmung der kaufmännischen Vermieter-Interessen im Rahmen eines bestehenden Mietverhältnisses durch Überwachung des Zahlungseingangs aller eingehenden Miet-Zahlungen (Kalt-Miete zzgl. Betriebskostenvorauszahlungen) und Anlage eines separaten Kautionskontos, Information des Eigentümers über ausstehende Zahlungen des Mieters Erstellung der Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter nach Zugang und Vorgaben der WEG-Verwaltung. Beginnt der Vertrag im laufenden, noch nicht abgerechneten Wirtschaftsjahr erstellt der Auftragnehmer für diesen Zeitraum die Mieterabrechnung unter Berechnung der entsprechenden Gebühren. Insoweit erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Vollmacht - gemäß beiliegendem Muster die die Wahrnehmung der Vermieter-Interessen abdeckt Zur Einleitung gerichtlicher Maßnahmen gegen den Mieter ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet Widerspruchsbearbeitung von Betriebskostenabrechnungen werden gesondert nach Aufwand berechnet. 3. Neuvermietung und Abwicklung Im Rahmen dieses Vertrages werden durch den Auftragnehmer keine vermietenden oder über die aufgeführten Inkasso Dienste hinausgehenden abwickelnden Dienste angeboten. Gerne bieten bei separater Beauftragung und laut unserer folgenden Preisliste und separater Abrechnung diese Sonderleistungen an. Dem Auftragnehmer steht es jedoch frei diese separaten Aufträge anzunehmen eine Verpflichtung dazu besteht ausdrücklich nicht. 4. Buchhaltung und Inkasso 4.1. Der Auftragnehmer zieht alle Zahlungen des Mieters auf ein Treuhandkonto ein. Dem Auftraggeber entstehen zur Kontoführung übliche Bankgebühren Der Auftraggeber kann jederzeit Auskunft über den Kontenstand sowie den weiteren Kontenverlauf seit dem Zeitpunkt der letzten Abrechnung verlangen Verlangt der Auftraggeber keine Auskunft, wird der Auftragnehmer unaufgefordert einmal jährlich eine Abrechnung sämtlicher das Sondereigentum betreffenden Ein- und Ausgaben Markdorf Seite 2 von 6

3 erteilen. Beginnt der Vertrag nach dem eines laufenden Jahres, kann der Zeitabschnitt in das kommende Kalenderjahr übertragen werden Anfallende Guthaben sind monatlich auf das o. g. Konto des Auftraggebers zu überweisen. Die Abrechnung des monatlich verfügbaren Guthabens erfolgt zum 15. des laufenden Monats für den vorausgegangenen Monat Der Auftragnehmer ist berechtigt, die auf die Bereitstellung des Treuhandkontos anfallenden Kontoführungsgebühren als Kosten der Verwaltung in Abzug zu bringen. Der Auftraggeber kann die zugehörigen Unterlagen jederzeit einsehen.. 5. Vergütung des Sondereigentumsverwalters Die monatliche Vergütung für die Wahrnehmung der Vermieterrechte gemäß Ziff beträgt je Wohnung / Teileigentum, inklusive Stellplatz in der Tiefgarage monatlich netto 15,00. Auf alle Vergütungsansprüche des Auftragnehmers, auch für solche, die auf Sonderleistungen entfallen, ist zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe zu entrichten. Die Vergütung ist jeweils am 1. eines Monats im Voraus fällig und wird mittels Lastschrift monatlich vom Konto des Auftraggebers abgerufen. 6. Gebühren für Sonderleistungen Nicht ausdrücklich in Ziff. 2.1 erwähnte Leistungen werden dem Auftraggeber gesondert berechnet: 6.1 Personal: Geschäftsführer / Stellvertreter (pro Stunde) 100,00 Mitarbeiter (pro Stunde) 40,00 Hilfskräfte (pro Stunde) 20, Leistungen: Je gewünschte Kopie analog 27 BRAGO Kopie 0,50 ab 51. Kopie 0,10 Umschläge DIN A4 0,15 DIN A5 0,15 Fahrten je Kilometer 0,50 Mieterabrechnung je Einzelabrechnung / Nutzer 30,00 separate Einzelabrechnung je (z. B. Garage ohne Wohnung) 30,00 Aufbereiten der Unterlagen zur Weiterleitung an einen Rechtsanwalt je Instanz 150,00 Honorar bei außergewöhnlichen Instandsetzungsmaßnahmen 4 % der Kosten sonstige zusätzliche Tätigkeiten (wie z.b. Belegeinsicht, Widerspruchsbearbeitung) nach Aufwand Wohnungsabnahme / Übergabe (einzeln) 50,00 Wohnungsbesichtigung (einzeln) 15, Markdorf Seite 3 von 6

4 Ablesen (Wasser, Heizung), Daten erfassen 25,00 Erstellen eines Mietvertrages (private Nutzung) 50,00 Erstellen eines Mietvertrages (gewerbliche Nutzung) 25 % einer Monatsmiete (mind. 80,00) zusätzliche Solvenz-Überprüfung über Creditreform 25,00 Mieterwechsel pauschal 500,00 (inkl. Abnahme, Übergabe, Ablesen, Besichtigung, Inserate) Zeitungsinserate separat Kostennachweis / Belege Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer 7. Verpflichtungen des Auftraggebers 7.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die notwendigen Unterlagen zur Verfügung: ein aktueller Grundbuchauszug bestehend aus Bestandsverzeichnis, erster und zweiter Abteilung, zum Nachweis des Eigentums am Verwaltungsobjekt Miet-, Pacht- und Wartungsverträge, Versicherungsunterlagen Informationen über Mietsicherheiten (Kautionssparbuch / Bankbürgschaft) 7.2 Der Auftraggeber veranlasst, dass alle das Objekt betreffenden Gebührenbescheide (Stadtverwaltung, Stadtwerke, Versicherungen etc.) an den Auftragnehmer gerichtet werden. 7.3 Der Auftragnehmer informiert die Mieter von dieser Vereinbarung unter Vorlage der in der Anlage beigefügten Vollmacht und sofern der Mieter darauf besteht, dem Grundbuchauszug. 7.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, jeden Eigentümerwechsel dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiter, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen auf einen zukünftigen Erwerber zu übertragen. Sollte ein zukünftiger Erwerber nicht in die Verpflichtungen aus diesem Vertrag eintreten, bleibt der Auftraggeber verpflichtet, die finanziellen Verpflichtungen dieses Vertrages bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu erfüllen. 7.5 Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. 8. Dauer des Vertrages Dieser Vertrag wird längstens auf die Dauer von zwei Jahren geschlossen. Er beginnt am: und endet somit am:. 9. Kündigung Markdorf Seite 4 von 6

5 Wird diese Vereinbarung nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Datum des Vertragsablaufes seitens des Auftraggebers oder des Auftragnehmers gekündigt, verlängert sie sich jeweils um ein Jahr. 9.2 Bei groben Vertragsverletzungen können beide Vertragspartner fristlos kündigen. 9.3 Bei Beendigung der Verwaltertätigkeit gleich aus welchem Grund hat der Auftragnehmer alle den Wohnungseigentümer betreffenden Unterlagen unverzüglich an den Auftraggeber oder an einen von ihm benannten Dritten auszuhändigen. 10. Haftung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer haftet für Verpflichtungen aus diesem Vertrag nur soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Darüber hinaus ist eine Haftung des Auftragnehmers aus vom Auftraggeber selbst abgeschlossenen und von ihm herausgegebenen bzw. verwendeten Mietverträgen ausgeschlossen. 11. Sonstiges 11.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht geschlossen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform Beiderseitige Leistungen aus diesem Vertrag sind am Ort des Sondereigentums zu erfüllen Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer ausdrücklich alle Vollmachten und Rechte - entsprechend der beiliegenden Vollmacht die ihm als Eigentümer und Vermieter zustehen. Dies trifft insbesondere für öffentliche Stellen, Versorgungsträger und Versicherungen zu Sofern eine öffentlich beglaubigte Vollmacht erforderlich sein sollte, z. B. in Fällen der Vertretung des Auftraggebers im Rahmen der WEG-Versammlung, wird dieser der Auftragnehmer auf Anforderung unverzüglich nachreichen. Für Fälle einer gerichtlichen Auseinandersetzung gegen den Mieter kann der Auftragnehmer die Zustimmung des Auftraggebers zur Beauftragung eines geeigneten Rechtsanwalts einholen Falls der Auftraggeber länger als zwei Kalenderwochen nicht unter der o. g. Anschrift erreichbar sein sollte, verpflichtet er sich, dem Auftragnehmer unverzüglich eine Ersatz- Anschrift oder einen von ihm ebenfalls bevollmächtigten Empfangsboten zu benennen Markdorf Seite 5 von 6

6 11.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, verpflichten sich die Vertragsbeteiligten, die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem Inhalt möglichst nahe kommende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Unterschriften: Markdorf, den..., den Die Immobilisten GmbH & Co. KG Auftraggeber Markdorf Seite 6 von 6

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