Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Managementplanung für FFH-Gebiete im Oderbruch
|
|
- Kristina Schräder
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Managementplanung Stand: aktualisierter Zeitplan zu den Abstimmungen (Frage 4): Einleitung Zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) im Oderbruch wird ein FFH-Managementplan erarbeitet. Die Leitung des Projektes erfolgt durch die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg. Das Planungsbüro IUS Weibel & Ness wurde mit der Bearbeitung beauftragt. Der Managementplan umfasst die folgenden FFH-Gebiete: - Odervorland Gieshof - Oderaue Genschmar - Oderaue Kienitz - Oder-Neiße-Ergänzung (Teilbereiche) Das Ziel des Managementplans ist es, die in den Gebieten vorkommenden Lebensraumtypen (LRT) und Arten zu erhalten. Wir verfolgen die Strategie bei der Aufstellung des Managementplanes, die Belange der Eigentümer und Nutzer mit den Zielen des Naturschutzes auf kooperativem Weg in Einklang zu bringen. Die Bearbeitung des Managementplanes läuft noch bis September Bis dahin sind weitere Gespräche, Informationsveranstaltungen und Exkursionen in der Region geplant. In den Bürgerversammlungen, Gesprächen und in den Medien wurden wiederholt Themen angesprochen und auch Befürchtungen geäußert, auf die wir hiermit eingehen. 1. Warum gibt es FFH- bzw. NATURA 2000 Gebiete im Oderbruch? Bereits 1992 wurde vom Rat der Europäischen Gemeinschaften die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie erlassen. Damit wurden die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, die aus Sicht des Naturschutzes wertvollsten Gebiete als Teil des Schutzgebietssystems NATURA 2000 an die EU-Kommission zu melden und 2000 erfolgten die ersten Meldungen Brandenburgs, die aber von der EU-Kommission als nicht ausreichend angesehen wurden. Weitere Gebiete, unter anderem die Alte Oder, wurden 2003 gemeldet. Für die Meldung an die EU waren rein naturschutzfachliche Kriterien ausschlaggebend. Die FFH-Richtlinie ist ein wesentlicher Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt. 2. Warum wird ein Managementplan erstellt? Die FFH-Richtlinie sieht vor, dass sogenannte Bewirtschaftungspläne erstellt werden, in denen die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Erhaltungsziele dargestellt werden. In Brandenburg entspricht der Managementplan dieser Funktion. Er dient vorrangig dazu, die für das FFH-Gebiet erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der jeweiligen Arten und Lebensraumtypen festzulegen. Ziel ist es, dies gemeinsam frühzeitig eng mit den regionalen Akteuren abzustimmen
2 3. Was sind die Inhalte eines Managementplanes? Ein Managementplan umfasst neben einer Gebietsbeschreibung unter anderem die Bestandssituation der Arten und Lebensräume in den FFH-Gebieten. Diese werden nach festgelegten Kriterien hinsichtlich ihres Erhaltungszustandes bewertet. Darauf aufbauend werden im Managementplan nicht nur Ziele zur gesetzlich geforderten Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten formuliert, sondern auch konkrete Maßnahmen hierfür erarbeitet. Der Managementplan ist für Eigentümer und Nutzer nicht verbindlich. Daher stellt der Managementplan eine Angebotsplanung dar. Aus FFH-Sicht erforderliche Maßnahmen sollen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort, auf deren Umsetzbarkeit geprüft, mögliche Konflikte dokumentiert und nach Möglichkeit bereits in diesem Stadium gelöst werden. Als Fachplan des Naturschutzes stellt er die naturschutzfachliche Grundlage für künftige Förder- und Sicherungsmaßnahmen dar. Die spätere Umsetzung der Maßnahmen wird mit Förderprogrammen der EU und des Landes unterstützt. 4. Wie erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Nutzer? Die Erarbeitung des Managementplans erfolgt unter breiter Beteiligung der Region und der betroffenen Nutzer. In der projektbegleitenden regionalen Arbeitsgruppe (rag), die aus Vertretern der Kommunen, Kreis- und Landesbehörden sowie Interessensverbänden besteht, werden in regelmäßigen Abständen Ergebnisse vorgestellt, diskutiert und wird die weitere Beteiligung abgestimmt. Konkrete Lösungen bei Konflikten werden in Einzelgesprächen (z.b. mit Landwirten) oder themenspezifischen Beratungen (wie z.b. zur Gewässerunterhaltung) erarbeitet. Darüber hinaus wird die Öffentlichkeit durch Informationsveranstaltungen, Exkursionen sowie über das Internet informiert. Aufgrund der Größe und Komplexität des Gebietes nimmt dieser Prozess Zeit in Anspruch. Um genügend Zeit für weitere Gespräche und Abstimmungen zu finden, wurde das Projekt bis September 2015 verlängert. Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der bisher durchgeführten Abstimmungen und Bearbeitungsschritte: Tabelle 1: Chronologie der Bearbeitung bis Ende 2014 Datum Ereignis Juni Auftragsvergabe August Öffentliche Bekanntmachung in den Amtsblättern März Abstimmung mit dem Sonderprogramm Oderbruch - 1. Beratung der regionalen Arbeitsgruppe mit Vertretern der Kommunen, Kreis- und Landesbehörden sowie Interessenverbänden in Seelow Mai Weitere Abstimmung zur FFH-MP und Sonderprogramm in Potsdam Juli 2012 August Kartierungen in Gelände (Verzögerungen durch Sommerhochwasser 2012/13 an der Grenzoder) Februar Beratung der regionale Arbeitsgruppe mit Vertretern der Kommunen, Kreis- und Landesbehörden sowie Interessenverbänden; - Einzelgespräche mit 20 Landwirten an der Grenzoder, gemeinsam - 2 -
3 Datum Ereignis mit dem zuständigen Regionalreferat Ost für Naturschutz im LUGV (RO7) März Bürgerversammlung in Letschin (mit Pressemitteilung) April schriftliche Information an ca. 100 Landwirte an der Alten Oder über die Managementplanung Mai Vorabstimmung und Informationsaustausch mit LUGV Regionalreferat Ost für Wasserwirtschaft (RO5), dem Gewässerund Deichverband und dem Wasser- und Schifffahrtsamt; - Abstimmung mit der Wasserschutzpolizei (alle jeweils gemeinsam mit dem zuständigen Regionalreferat Ost für Naturschutz im LUGV (RO7)) Juni Einzelabstimmungen mit dem Landesbetrieb Forst Brandenburg und dem LUGV Regionalreferat Ost Gewässerunterhaltung (RO6) Juli Sitzung mit den Ämtern und amtsfreien Gemeinden in Seelow Oktober Sitzung mit den Ämtern und amtsfreien Gemeinden in Seelow (mit Pressemitteilung) November Sitzung mit den Ämtern und amtsfreien Gemeinden in Seelow; - erste Abstimmung mit den Anglerverbänden (mit Pressemitteilung) Tabelle 2: Für 2015 sind folgende Abstimmungen geplant Datum Februar/ März 2015 April/ Mai 2015 Juni/Juli 2015 August/ September 2015 Ereignis - Abstimmung mit Landkreis und LUGV zum Thema Wasser- Angeltourismus - Abstimmung mit GEDO und LUGV RO6 zur Gewässerunterhaltung und Sonderprogramm - Einzelgespräche mit Landwirten zu Pufferstreifen an der Alten Oder - Bürgerversammlung im Rahmen der Golzower Gespräche - Abstimmung mit den Fischereibetrieben - 2. Gesprächsrunde und Exkursion mit den Anglerverbänden - Exkursion mit interessierten Anwohnern und Gebietskennern - Abstimmung mit Tourismusverband und Kanubetreibern - Öffentliche rag-sitzung - Öffentliche Abendveranstaltung mit Ergebnispräsentation - Öffentliche Auslegung - Exkursion zu den Stiftungsflächen in der Oderaue Genschmar im Rahmen des Jubiläums 20 Jahre NSF - ggf. Überarbeitung des Managementplanes - öffentliche Erörterung der Stellungnahmen - Fertigstellung des Managementplanes - 3 -
4 5. Rechtliche Sicherung der FFH-Gebiete - werden neue Schutzgebiete ausgewiesen? Für die nach der FFH-Richtlinie erforderliche naturschutzrechtliche Sicherung der Gebiete ist das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) zuständig. Im Rahmen der Erarbeitung der Managementplanung werden vertiefte Kenntnisse zu den FFH-Gebieten erarbeitet. Das MLUL prüft darauf aufbauend gemeinsam mit dem LUGV, welche Maßnahmen zur Sicherung erforderlich sind. 6. Sind Einschränkungen für Eigentümer, Nutzer und Bürger zu befürchten? Bisherige Nutzungen haben Bestandsschutz, soweit keine Beeinträchtigungen der Schutzgüter erfolgen. Konflikte durch die gewerbliche Fischerei, die Jagd, das Wandern oder das Radfahren sind nicht festgestellt worden. Bewirtschaftung des Grünlandes des Odervorlandes Im Vordergrund bei der Grünlandbewirtschaftung im Odervorland stehen aus Naturschutzsicht bestimmte seltene und gefährdete Pflanzenarten. Ziel ist eine extensive Grünlandbewirtschaftung. Auf Teilflächen, wurde der Lebensraumtyp Brenndoldenauenwiese kartiert. Zum Erhalt dieses Lebensraumtyps ist eine besondere Nutzung erforderlich. Des Weiteren haben Einzelflächen im Deichhinterland eine besondere Bedeutung für den Wiesenbrüterschutz. Wie die Gespräche mit den Landwirten im Februar 2014 ergaben, wurden die Flächen in den vergangenen Jahren entsprechend dieser Erfordernisse bewirtschaftet. Die Umsetzung erfolgt auf freiwilliger Basis im Rahmen des KULAP Programmes und des Vertragsnaturschutzes. Im Rahmen dieser Programme wird den teilnehmenden Landnutzern für die Nutzungseinschränkungen ein finanzieller Ausgleich gezahlt. Anlage von Randstreifen an der Alten Oder Zur Verbesserung des FFH- Erhaltungszustandes der Alten Oder schlägt der Managementplan (MP) vor, punktuell oder abschnittsweise Randstreifen einzurichten. Hierbei benennt der MP verschiedene Alternativen der Anlage von Randstreifen. Es handelt sich dabei um freiwillige Maßnahmen, die durch ökologische Vorrangflächen im Rahmen des Greenings oder über KULAP 2014 umgesetzt werden sollen. Die Gespräche mit den Landwirten dazu sollen im Februar/ März 2015 stattfinden. Ziel ist es, dem jeweiligen Betriebskonzept angepasste Lösungen zu finden. Angelnutzung Das Angeln an der Alten Oder und der Grenzoder bleibt grundsätzlich weiterhin gestattet. Momentan werden Möglichkeiten der besseren Lenkung des externen Angeltourismus an der Grenzoder geprüft. Ein erstes Gespräch mit den Anglerverbänden erfolgte im November Die Anglerverbände und vereine äußerten hier eine grundsätzliche Bereitschaft, die Ziele des FFH-MP zu unterstützen. Ein weiteres Treffen ist für März 2015 geplant. Kanutourismus Ein sanfter Kanutourismus an der Grenzoder und der Alten Oder wird unterstützt, da das Naturerleben auch zum besseren Verständnis von Natura 2000 beiträgt. Um zukünftig bei einer eventuellen Zunahme des Kanubetriebes eine Verträglichkeit für NATURA 2000 zu gewährleisten, erfolgt im Rahmen der Managementplanung eine - 4 -
5 Abstimmung mit dem Landkreis, LUGV und den Kanu-Anbietern in Bezug auf die Eignung einzelner Gewässerabschnitte, sowie der notwendigen begleitenden Infrastruktur wie Biwakplätzen und Einsetzstellen. Ein wichtiges Anliegen des Managementplans in Bezug auf den Kanutourismus ist die Zusammenarbeit mit Anbietern von Kanutouren, um eine Information und Sensibilisierung der Kanutouristen für die natürlichen Besonderheiten des Gebietes zu erreichen. 7. Welche Auswirkungen hat die Managementplanung auf die Entwässerungsfunktion der Alten Oder und des Grabensystems, die Gewässerunterhaltung und den Hochwasserschutz insgesamt? Die Entwässerungsgräben sind nicht Bestandteil der FFH-Gebiete und somit nicht Gegenstand des Managementplanes. Gewässerunterhaltung (Krautung) und Hochwasserschutz Alte Oder Als Fachgutachten stellt der FFH-Managementplan die Anforderungen an die Gewässerunterhaltung aus FFH-Sicht dar, zeigt ggf. Konflikte mit dem Hochwasserschutz und der Gewässerunterhaltung auf und versucht tragfähige Kompromisse zu finden. Eine Krautung der Alten Oder wird dabei grundsätzlich weiter möglich sein. Übergeordnete Ziele, wie z.b. der Hochwasserschutz werden im Managementplan berücksichtigt. Hochwasserschutz hat auch im Managementplan Vorrang. Hierbei geht der Managementplan so vor, dass zunächst die aus Naturschutzsicht erforderlichen Ziele und Maßnahmen formuliert, diese mit den für Hochwasserschutz Verantwortlichen (LUGV Regionalabteilung Ost, Referat Hochwasserschutz, Gewässerunterhaltung) diskutiert und das Ergebnis dieser Abstimmung im Managementplan dargestellt wird. Synergieeffekte für Naturschutz und Hochwasserschutz entstehen beispielsweise dort, wo eine Verringerung der Verkrautung durch Gehölzpflanzungen (Beschattung des Gewässers) oder eine Verringerung des Eintrags von Nährstoffen in das Gewässer erreicht werden. Abstimmung mit Sonderprogramm Oderbruch Die naturschutzfachliche Belange von geplanten Ausbaumaßnahmen an der alten Oder werden nicht im Rahmen des Managementplanes behandelt und entschieden, sondern in den jeweiligen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren. Es erfolgt jedoch während der gesamten Bearbeitungszeit ein Informations- und Datenaustausch zwischen der zuständigen verfahrensführenden Stelle im LUGV (Regionalabteilung Ost, Referat Hochwasserschutz, Gewässerunterhaltung) und der FFH-Managementplanung. 8. Wie wird im Managementplan mit der Biberproblematik umgegangen? Der Biber ist nach Anhang II der FFH-Richtlinie geschützt. Schwerpunkt der Managementplanung ist eine Analyse der örtlichen Konfliktpunkte im Plangebiet. Es werden Maßnahmen zur Konfliktminimierung unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Bibermanagement des Gewässer- und Deichverband Oderbruch (GEDO) vorgeschlagen. Der Managementplan berücksichtigt den erforderlichen Schutz von Bauwerken vor dem Biber zur Abwehr von Hochwassergefahren, insbesondere den Deichen. Aussagen zur Gesamtpopulation und zu Konflikten außerhalb der FFH-Gebiete können im Managementplan nicht getroffen werden
6 9. Wer kann weitere Fragen beantworten wo finden Sie Informationen? Naturschutzfonds Brandenburg NATURA 2000 Managementplanung Arne Korthals (Gesamtprojektleitung) Im Internet : Tel.: arne.korthals@naturschutzfonds.de André Freiwald (Projektkoordinator) Tel.: andre.freiwald@naturschutzfonds.de Das Vorhaben wird gefördert durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) NaturSchutzFonds Brandenburg Stiftung öffentlichen Rechts H.-Mann-Allee 18/19 Telefon (0331) presse@naturschutzfonds.de Geschäftsführer: Dr. Bernhard Schmidt-Ruhe D Potsdam Telefax (0331) Stiftungsratsvorsitzende: Dr. Caroline Schilde - 6 -
Umsetzung Natura 2000 in Brandenburg
Umsetzung Natura 2000 in Brandenburg Christoph Molkenbur Ministerium für Ländliche Entwicklung Abteilung Naturschutz Stabsstelle Umsetzung FFH-Richtlinie Haus der Natur - 14. Oktober 2017 14. Oktober 2017
MehrNATURA 2000 Managementplanung in Brandenburg
NATURA 2000 Managementplanung in Brandenburg - Veranstaltung des BBN Berlin-Brandenburg - 24. August 2012 André Freiwald Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg - eine Stiftung des Landes STIFTUNGSRAT in
MehrWas sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000?
Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Frank Vassen, Referat D.3 Naturschutz, GD Umwelt, Europäische Kommission NABU talk "Natura 2000 Wie fit ist Deutschland?"
MehrÜberschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt
Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet
MehrAmtsblatt für die Stadt Zossen. 13. Jahrgang Zossen, Nr. 8
für die Stadt Zossen 13. Jahrgang Zossen, 29.08.2016 Nr. 8 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 29. August 2016 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,
MehrDie Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz
Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz Mitgliederversammlung des Waldbesitzerverbandes am 10.12.2012 in Boppard Folie 1 Die Grundlagen Natura 2000 UN Übereinkommen über die biologische Vielfalt
MehrFFH-Managementplanung DE Stauchmoräne nördlich von Remplin
FFH-Managementplanung DE 2242-302 Stauchmoräne nördlich von Remplin 1. Informationsveranstaltung Malchin, 07.03.2016 Gliederung 1. Vorstellung des Projektgebietes, der Lebensraumtypen und Arten 2. Beispiel
MehrStaatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern Managementplanung für die FFH-Gebiete DE 2045-302 Peenetal mit Zuflüssen, Kleingewässerlandschaft am Kummerower See und DE 2048-301 Kleingewässerlandschaft
MehrFragen zur Managementplanung (FAQ): Fauna-Flora-Habitate in Brandenburg
Fragen zur Managementplanung (FAQ): Fauna-Flora-Habitate in Brandenburg www.natura2000.brandenburg.de Natura 2000 allgemein 1. Was bedeutet Natura 2000? Natura 2000 ist ein europaweites, zusammenhängendes
MehrAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen mit Landwirtschaftsschule Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen Rudolf-Diesel-Ring 1a, 83607 Holzkirchen An alle Bürgerinnen
MehrEuropas Naturerbe sichern - Bayern als Heimat bewahren NATURA 2000
Europas Naturerbe sichern - Bayern als Heimat bewahren NATURA 2000 KURZINFORMATION zur Umsetzung der FFH- und der Vogelschutz- Richtlinie der Europäischen Union Bayerisches Staatsministerium für Landesentwickung
MehrFragen zur Managementplanung (FAQ): Fauna-Flora-Habitate in Brandenburg
Fragen zur Managementplanung (FAQ): Fauna-Flora-Habitate in Brandenburg www.natura2000.brandenburg.de Natura 2000 allgemein 1. Was bedeutet Natura 2000? Natura 2000 ist ein europaweites, zusammenhängendes
MehrNatura Natur im Netz
Natura 2000 Natura 2000, der Begriff ist schon oft gefallen, Sie haben davon gehört, vielleicht ist in Ihrer Nähe sogar ein Natura 2000-Gebiet. Aber was ist das eigentlich? Antworten auf diese und viele
MehrManagementprozesses. für das. Natura (FFH) Gebiet. NSG Ihlsee und Ihlwald
Managementprozesses für das Natura-2000- (FFH) Gebiet 1 2 Gudrun Plambeck / Dr. Thomas Holzhüter / Wolfgang Detlefsen / Volker Hildebrandt Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hamburger
MehrNatura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald
Natura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald Frank Klingenstein, Bundesumweltministerium, Referat N I 2 (Gebietsschutz, Natura 2000) Warum ist Bayern wichtig? 70.547 km
MehrSynergien. zwischen Wasserrahmenrichtlinie und Natura in Hinsicht auf Managementplanungen
Synergien zwischen Wasserrahmenrichtlinie und Natura 2000 in Hinsicht auf Managementplanungen Dr. Ralf Köhler mt Referat Ö 4 WRRL-Seminar 19: Flussauen und Wasserrahmenrichtlinie 8.12.2005 in Berlin Gliederung
MehrHalbzeitbewertung von PROFIL. Teil II Kapitel 14. Beihilfe für nichtproduktive Investitionen (ELER-Code 216)
Halbzeitbewertung von PROFIL Teil II Kapitel 14 Beihilfe für nichtproduktive Investitionen (ELER-Code 216) Autor: Manfred Bathke Braunschweig, Dezember 2010 Teil II - Kapitel 14 Beihilfe für nichtproduktive
MehrBericht 2013 zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU für Bayern. Juni 2014
Bericht 2013 zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU für Bayern Juni 2014 1. Grundsätzliches Ziel der FFH-Richtlinie ist, für bestimmte Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen Bayerns günstige
MehrAuswertung Hinweise der TÖB-Beteiligung im Rahmen der Bekanntmachung vom
Auswertung Hinweise der TÖB-Beteiligung im Rahmen der Bekanntmachung vom 06.10.2015 Lfd aufgefordert mit Frist bis Antwort mit TÖB Nr. Schreiben vom Schreiben vom Bemerkung 1 Landkreis Nordwestmecklenburg
MehrNatura 2000 Theorie und Praxis in Niederösterreich
Natura 2000 Theorie und Praxis in Niederösterreich Karl Hiesberger Inhalt Rechtliche Umsetzung NVP-Verfahren Managementpläne Schutzgebietsbetreuung EuGH-Verfahren 1 Rechtliche Grundlagen Richtlinie des
MehrEin Modellprojekt im Sternberger Endmoränengebiet. Arbeitsgemeinschaft:
Naturschutzberatung für Landnutzer in Mecklenburg-Vorpommern Ein Modellprojekt im Sternberger Endmoränengebiet Arbeitsgemeinschaft: Landschaftspflegeverband Sternberger Endmoränengebiet LSE e.v. LMS Landwirtschaftsberatung
MehrDie Verantwortlichkeit Brandenburgs für Arten und Lebensräume
Finanzierung investiver Naturschutzmaßnahmen aus ELER NABU Berlin Die Verantwortlichkeit Brandenburgs für Arten und Lebensräume Inhaltliche und räumliche Prioritäten der Maßnahmeumsetzung in der EU-Förderperiode
MehrUmsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie
Regierungspräsidium Darmstadt Umsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie unter Verwendung einer Präsentation des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Kreiskonferenz Groß-Gerau, 27. Mai
MehrUnterhaltungsplan Landwehrkanal
Unterhaltungsplan Landwehrkanal Gliederung des Vortrages 1. Aktueller Stand der Unterhaltungsplanung der WSV 2. Warum jetzt eine Aktualisierung des Unterhaltungsplanes LWK? 3. Unterhaltungsplan und Instandsetzung
MehrInformationsveranstaltung. zur geplanten vertraglichen Vereinbarung. Sennebäche
Informationsveranstaltung zur geplanten vertraglichen Vereinbarung Sennebäche Hövelhof-Riege, 21.02.2017 Martin Hübner Inhalt: 1. Anlass der Informationsveranstaltung Vertragsverletzungsverfahren der EU
MehrÜbersicht der Aufgabenschwerpunkte Untere Naturschutzbehörde
Mitwirkung und Stellungnahmen zu Fachplanungen Bauleitplanung Straßenbau Wasserrecht Baurecht Bergrecht Immissionsschutzrecht etc. Übersicht der Aufgabenschwerpunkte Untere Naturschutzbehörde Bodenabbau
MehrUmsetzung von NATURA 2000 im Land Sachsen- Anhalt mittels Landesverordnung Themenbereich Reiter/Fahrer LVO
Umsetzung von NATURA 2000 im Land Sachsen- Anhalt mittels Landesverordnung Themenbereich Reiter/Fahrer LVO Oliver Thier Ziemendorf, 18.08.2017 Gliederung 1. Ausgangslage 2. Gebietssicherung/Schutzbestimmungen
MehrBayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Bewerbung für den Wettbewerb Naturschutzpartner Landwirt 2018 bitte bis 8. April 2018 senden an: Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege
MehrHandbuch Hessen 6. Lieferung Dezember 2008
5.2 Ergänzende Maßnahmen 5.2.6 NATURA 2000 Bezug zu WRRL, sonstigen RL der EU etc, Guidance Papers, Gesetze etc. des Bundes und Hessens, LAWA-Regeln, sonstige relevante R.d.T. WRRL Die WRRL verlangt in
Mehr1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.
Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -
MehrProtokoll / bis Uhr. für den Auftraggeber - StALU Vorpommern: Frau Elling, Herr Tessendorf
Protokoll FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet 1547-303 Öffentliche Informationsveranstaltung zum Auftakt der FFH- Managementplanung Datum / Zeit 29.11.2012 / 16.00 bis 17.45 Uhr Ort Jugendherberge
MehrInformationsveranstaltung Schutzgebiete und die Landwirtschaft
Geiersberger Glas Rechtsanwälte und Fachanwälte Rostock Schwerin Bauernverband Ludwigslust Informationsveranstaltung Schutzgebiete und die Landwirtschaft Wasserschutzgebiete und Natura-2000-Gebiete in
MehrWAS IST NATURA 2000 WAS KANN NATURA 2000?
WAS IST NATURA 2000 WAS KANN NATURA 2000? NÖ NATURSCHUTZTAG 2017 Thomas Ellmauer NATURA 2000 POLARISIERT 2 WAS IST NATURA 2000 WAS KANN NATURA 2000? NATURA 2000 IST eine modernes, auf wissenschaftlichen
MehrLandkreis Limburg-Weilburg Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz
Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz Wer ist zuständig? Wer ist Träger der Unterhaltungslast? WHG Die Unterhaltung oberirdischer Gewässer obliegt den Eigentümern soweit keine anderweitige landesrechtliche
MehrUmsetzung der Natura 2000-Managementpläne wie kann der Albverein mithelfen?
Umsetzung der Natura 2000-Managementpläne wie kann der Albverein mithelfen? 11. Naturschutztag des Schwäbischen Albvereins E.V. Ludwigsburg, 09.11.2013 Isabelle Schneider, Referat 56 Pressemeldungen Gliederung
MehrDR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE
Erfolgreicher Naturschutz ohne Artenwissen? DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Beispiele aus dem amtlichen Natur- und Artenschutz Arten- und Biotopschutzprogramm
MehrAnerkannte Naturschutzverbände des Landes Brandenburg Landschaftspflegeverbände Brandenburg
Anerkannte Naturschutzverbände des Landes Brandenburg Landschaftspflegeverbände Brandenburg GEMEINSAME ERKLÄRUNG zur Verordnung des Rates der Europäischen Union über die Förderung der Entwicklung des ländlichen
MehrBiotopverbund an Fließgewässern in Bayern
Biotopverbund an Fließgewässern in Bayern DRL-Fachtagung Verbesserungsmöglichkeiten für die biologische Vielfalt in ausgebauten Gewässerabschnitten Dipl.-Ing. Wolfgang Kraier Überblick Arten- und Biotopschutzprogramm
MehrArche Weinberg. Förderprogramme. Eric Witzel Matthias Rataj
Arche Weinberg Eric Witzel Matthias Rataj Wo geht s hin? Außerschulischer Lernort Seminarzentrum Weinanbau und Streuobstwiese Erhaltung gefährdeter Tier- und Pflanzenarten Imkerei Wellnessangebote 2 Wo
MehrInfomaterial Managementplan
2 3 4 1 Infomaterial Managementplan für FFH-Gebiete Handreichung für Flächennutzer und -eigentümer 5 Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 1. Zum Hintergrund Warum Managementplanung? Natürliche
MehrNatura 2000 Umsetzung in Niedersachsen
Natura 2000 Umsetzung in Niedersachsen Vortrag von Abteilungsleiter Kay Nitsche Niedersächsisches Ministerium im Rahmen des NABUtalk Natura 2000 Wie fit ist Deutschland? am 27.09.2016 in Berlin Ausgangslage
MehrRechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung
Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura 2000 - Biotopschutz und Entwicklung Bundesbedarfsplangesetz BBPlG vom Juli 2013 Artikel 6 FFH-Richtlinie (3) Pläne oder Projekte, die
MehrManagementplanung Leitsakgraben. Managementplanung Natura 2000 im Land Brandenburg
Managementplanung Natura 2000 im Land Managementplan für das FFH-Gebiet Leitsakgraben DE 3343-301 1 Gliederung der Präsentation Überblick FFH-Gebiet Warum sind Maßnahmen notwendig? Maßnahmenvorschläge
MehrGewässerrandstreifen - wasserrechtliche Bestimmungen
Gewässerrandstreifen - wasserrechtliche Bestimmungen DVL-Seminar zur WRRL Gewässerschutz mit der Landwirtschaft am 17. April 2012 in Nürnberg Stefan Wedding, StMUG Referat 59 Wasserwirtschaft im ländlichen
MehrVorstellung des Managementplanes Isarauen von Unterföhring bis Landshut. Aktuelles aus den Isarauen
Vorstellung des Managementplanes Isarauen von Unterföhring bis Landshut Aktuelles aus den Isarauen Andreas Ploner, Gebietsbeauftragter Natura 2000 Vorstellung Andreas Ploner, Dipl.-Forst-Ing. (FH) Forstoberinspektor
MehrGewässerrandstreifen. Grundsätzliches Bezug zu Wassergesetzen Bezug zur WRRL Konflikte und Lösungsansätze Förderung / Finanzierung Beispiele
Gewässerrandstreifen Grundsätzliches Bezug zu Wassergesetzen Bezug zur WRRL Konflikte und Lösungsansätze Förderung / Finanzierung Beispiele Gewässerrandstreifen / Vortrag / Geo-Forum 06.07.2017 / Andreas
MehrManagementplan für das FFH-Gebiet DE 2533-301 Sude mit Zuflüssen. - Einführung in das Thema -
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2533-301 Sude mit Zuflüssen - Einführung in das Thema - Christian Lange, Abt. Naturschutz und Landschaftspflege 26. November 2009 Inhalt Was versteckt sich hinter NATURA
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/3780 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1333 der Abgeordneten Frank Bommert und Dieter Dombrowski CDU-Fraktion Drucksache 5/3414 Ausweisung
MehrSchwerpunktthema: FFH Monitoring in Hessen. Vorschläge zu einem Qualitätsmanagement von Natura 2000
Vereinigung hessischer Ökologinnen und Ökologen e.v. Hessische Vereinigung für Naturschutz und Landschaftspflege e. V. Mitglieder im Bundesverband beruflicher Naturschutz e.v. Schwerpunktthema: FFH Monitoring
MehrLandkreis Grafschaft Bentheim van-delden-straße Nordhorn Telefon: +49 (0) 5921/96-0
Roberto da Costa Gonçalves Abteilung Wasser und Boden Landkreis Grafschaft Bentheim Christian Kerperin Abteilung Natur und Landschaft Landkreis Grafschaft Bentheim Gliederung 1. Gesetzesgrundlagen 2. Pflichten
MehrNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Dialogforum Umweltplanung. Dialogforum Umweltplanung / Umweltfachbeiträge
Dialogforum 26.09.2016 Umweltplanung / Umweltfachbeiträge 1 Inhalte der Vorträge: Umweltplanung, was ist darunter zu verstehen? Die unterschiedlichen Fachbeiträge der Umweltplanung Bestandserfassung als
MehrBürgerforum zum Gewässerentwicklungskonzept (GEK) für Untere Havel,
öffentliche Informationsveranstaltung Bürgerforum zum Gewässerentwicklungskonzept (GEK) für Untere Havel, Königsgraben und Hauptstremme Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Land Brandenburg
MehrB87n OU Lübben 1. Projektbegleitende Arbeitskreissitzung - konstituierende-sitzung
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft B87n OU Lübben 1. Projektbegleitende Arbeitskreissitzung - konstituierende-sitzung am 09. März 2012 Egbert Neumann Abteilungsleiter Verkehr - 0 Tagesordnung
MehrFlussauen und Wasserrahmenrichtlinie
Naturschutz und Biologische Vielfalt Heft 27 Flussauen und Wasserrahmenrichtlinie Bedeutung der Flussauen für die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie - Handlungsempfehlungen für Naturschutz
MehrStadt Einbeck. Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg. Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit. mit Natura Stand 09/03
Stadt Einbeck Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit mit Natura 2000 Stand 09/03 M. Roger und St. Wirz Hannover 2003 PLANUNGSBÜRO DIPL.-ING. STEFAN WIRZ Beratender Ingenieur
MehrWas ist Natura 2000 und was bedeutet das für Bayern?
Was ist Natura 2000 und was bedeutet das für Bayern? Natura 2000 ist ein europäisches Schutzgebietsnetz für besonders wertvolle Lebensraumtypen und Arten und besteht aus den sog. Fauna-Flora- Habitat-Gebieten
MehrGesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)
Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung
MehrWiederverleihung und Ausbau von Kleinwasserkraftwerken aus Sicht des Naturschutzes. Mag. Georg Ebenbichler Umweltreferat der BH-Innsbruck
Wiederverleihung und Ausbau von Kleinwasserkraftwerken aus Sicht des Naturschutzes Mag. Georg Ebenbichler Umweltreferat der BH-Innsbruck Exkurs in die Hintergründe des Tiroler Naturschutzrechtes Bewilligungspflichten
MehrDie EU-Agrarpolitik und die WTO Rückblick und aktuelle Entwicklungen
Die EU-Agrarpolitik und die WTO Rückblick und aktuelle Entwicklungen Dr. Steffen Beerbaum Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 2 1. Entwicklung der EU-Agrarpolitik 2. Warum
Mehr(lfd.) EG-Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie. Hochwasserrisikomanagement - Prozess Stand der Umsetzung in NRW. Vorläufige Bewertung
EG-Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie Stand der Umsetzung in NRW Erik Buschhüter MKULNV Hochwasserrisikomanagement - Prozess Bis Ende 2015 werden auf regionaler Ebene Hochwasserrisiko-Managementpläne
MehrErfahrungsbericht, Planungen und Maßnahmen im Grünen Band nach erfolgter Flächenübertragung in Niedersachsen
Erfahrungsbericht, Planungen und Maßnahmen im Grünen Band nach erfolgter Flächenübertragung in Niedersachsen Fachtagung Management des Grünes Bandes, Eisenach, 23.-25.11.2011 Ulrich Sippel Niedersächsisches
MehrAnsätze zur Flächenbereitstellung für die Maßnahmenumsetzung in Thüringen
Ansätze zur Flächenbereitstellung für die Maßnahmenumsetzung in Thüringen OBR Karsten Pehlke Sachbereichsleiter Wasserbau/ TS Sicherheit im TMLFUN Voraussetzungen fachliche Notwendigkeit, Bedarf Kommunikation
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/3338 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1221 des Abgeordneten Werner-Siegwart Schippel SPD-Fraktion Drucksache 5/3150 Schäden an den Fischbeständen
MehrZielvereinbarung: Schonende Gewässerunterhaltung
Zielvereinbarung: Schonende Gewässerunterhaltung Präambel: Seit 2002 nehmen die Bearbeitungsgebietsverbände (BGV) erfolgreich für das Land Schleswig-Holstein (Land) die Federführung zur lokalen Umsetzung
Mehranlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung
anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung gemeinde deining landkreis neumarkt i. d. opf. regierungsbezirk oberpfalz fassung vom 30.11.2011
MehrGewässerentwicklungskonzept Platkower Mühlenfließ 1. Beratung des Projektbegleitenden Arbeitskreises in Diedersdorf am 13.
Gewässerentwicklungskonzept Platkower Mühlenfließ 1. Beratung des Projektbegleitenden Arbeitskreises in Diedersdorf am 13.Oktober 2010 Unser zukünftiges Gewässer das Platkower Mühlenfließ! Themen: 1. Richtlinie
MehrEmpfehlungen zur koordinierten Anwendung der EG-HWRM-RL und EG- WRRL
19. Gewässersymposium Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Empfehlungen zur koordinierten Anwendung der EG-HWRM-RL und EG- WRRL Corinna Baumgarten - Umweltbundesamt Abteilung
Mehr- Welche Agrarumweltprogramme bringen etwas für den Naturschutz? -
Ländliche Entwicklung - Welche Agrarumweltprogramme bringen etwas für den Naturschutz? - Michael Kruse Der Dorsch im Maisfeld Landwirtschaft und Naturschutz für eine saubere Ostsee WWF-Forum am 28.02.2013
MehrQualitative Fortschreibung des Niedersächsischen Moorschutzprogramms
Auftrag des MU vom 13.03.2012: Erhebung von Grundlagen für die qualitative Aufwertung der Lebensräume der Hoch- und Übergangsmoore 0. Erhebung von Flächen, die keine Relevanz für den Moorschutz (mehr)
MehrDie Umsetzung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ländliche Entwicklung (ELER) in Bayern
Die Umsetzung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ländliche Entwicklung (ELER) in Bayern 1. Juni 2015, Brüssel Anton Dippold Umsetzung der ELER-VO in Bayern Die Umsetzung der ELER-Förderung erfolgt
MehrZielvereinbarung: Schonende Gewässerunterhaltung
Zielvereinbarung: Schonende Gewässerunterhaltung Präambel: Seit 2002 nehmen die Bearbeitungsgebietsverbände (BGV) erfolgreich für das Land Schleswig-Holstein (Land) die Federführung zur lokalen Umsetzung
MehrA Allgemeine Informationen zum Landschaftsplan Kreis Mettmann. Raumeinheiten. Gliederungsnummern der Festsetzungen. Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen zum Landschaftsplan Kreis Mettmann Raumeinheiten Für die Bearbeitung des Landschaftsplans wurde das Kreisgebiet in vier Raumeinheiten aufgeteilt. Raumeinheit A: Städte Mettmann,
MehrA M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen
1 A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 07-17. Jahrgang 26. Mai 2011 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt Bergen
MehrProjekt Natura 2000 Netzwerk WALD in den Tullnerfelder Donau Auen
Auftraggeber Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Naturschutz Landhausplatz 1 - Haus 16 3109 St. Pölten Projektinitiator BIOSA-Biosphäre Austria in Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung Grafenegg Projektziele
MehrWerkzeuge für effektive Flurbereinigungsverfahren Maßgeschneiderte Flurbereinigungsverfahren
Landratsamt Nordsachsen Amt für Ländliche Neuordnung Werkzeuge für effektive Maßgeschneiderte Nach 2 (2) Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) ist die Flurbereinigung als eine besonders vordringliche Maßnahme
MehrProjektinformation. Potenzielles Windparkvorhaben auf Forstflächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Wünsdorf
Projektinformation Potenzielles Windparkvorhaben auf Forstflächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Wünsdorf Elsenstraße 106 12435 Berlin Telefon: + 49 (30) 536397-0 Telefax: + 49 (30) 536397-90 E-Mail:
MehrAmtsblatt. für die Stadt Ludwigsfelde. 16. Jahrgang 20. Februar 2007 Nr.: 07 Seite 1
Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 16. Jahrgang 20. Februar 2007 Nr.: 07 Seite 1 AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 20. Februar 2007 Nr.: 07 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. 2. 3. 4. Beschlüsse
MehrFlächenbelegung durch Energiepflanzenanbau in Schleswig-Holstein
Flächenbelegung durch Energiepflanzenanbau in Dipl. Ing. agr. Sönke Beckmann Sönke Beckmann 1 Ziele des europäischen Naturschutzes Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege: Erhaltung der natürlichen
MehrVogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht. Michael Jöbges Peter Herkenrath. 1. Runder Tisch
Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht Michael Jöbges Peter Herkenrath 1. Runder Tisch 20.10.2015 Netz der EU-Vogelschutzgebiete (VSG) als Teil des NATURA 2000-Netzes
MehrNATURA 2000 Umsetzung in Bayern
NATURA 2000 Umsetzung in Bayern Runder Tisch am 23. Oktober 2006 zum Entwurf des Managementplans Giesenbacher Quellmoor FFH-Gebiet 7635-302 Regierung von Oberbayern Sachgebiet 51 Naturschutz NATURA 2000
MehrBibermanagement in Brandenburg - die Biberbeauftragten stellen sich vor
- die Biberbeauftragten stellen sich vor Mathias Gutt Biberbeauftragter MLUL, Ref. 24 Die Biber größtes Nagetier Europas Körperlänge: 80 bis 102 cm (+ Schwanz/Kelle) Gewicht: 23 bis 30 kg aktueller Bestand
MehrBewirtschaftung von FFH-Wiesen in Baden-Württemberg. im Rahmen von Natura 2000
Bewirtschaftung von FFH-Wiesen in Baden-Württemberg im Rahmen von Natura 2000 Natura 2000 - was ist das? Europaweites Netz von Schutzgebieten Schutz von bestimmten Lebensräumen und Arten und damit Schutz
MehrDie Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede
Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede 18.03.2015 1 Gliederung - Rechtlicher Rahmen - Ziele der Richtlinien
MehrNatura 2000 im Wald Aktueller Stand und Ausblick
im Wald Aktueller Stand und Ausblick Alois Zollner Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft Was ist eigentlich? = kohärentes Netz von Schutzgebieten Schutzbestimmungen zu europaweit gefährdeten
MehrNeues bei UVP und NATURA 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren
Neues bei UVP und NATURA 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren Dr. Dieter Reiml Fachtagung Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Oktober, München TÜV SÜD Industrie Service GmbH Gliederung 1.
MehrUmweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum
Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische
MehrLandschaftspflege im Zollernalbkreis
Landschaftspflege im Zollernalbkreis Stand und Perspektiven I. Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) als wichtigstes Instrumentarium der Landschaftspflege II. Derzeitiger Stand der Landschaftspflege im
MehrNatura 2000 in Brandenburg Bestandsaufnahme und Herausforderungen. Umsetzungsstrategien im Land Brandenburg
Natura 2000 in Brandenburg Bestandsaufnahme und Herausforderungen Umsetzungsstrategien im Land Brandenburg Christoph Molkenbur Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes
MehrFinanzierung von Natura 2000 in Deutschland Möglichkeiten und Grenzen der EU-Förderung
Finanzierung von Natura 2000 in Deutschland Möglichkeiten und Grenzen der EU-Förderung 2007-2013 Workshop 22. - 23. Mai 2006 Berlin Hintergrund des Workshops Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von FFH-
MehrAlpNaTour Abschlusskonferenz. Natura 2000 im Alpenbogen Fakten und Herausforderungen. Inhalt. Natura 2000 alpine biog.
AlpNaTour Abschlusskonferenz Natura 2000 im Alpenbogen Fakten und Herausforderungen Flavio V. Ruffini & Sarah Klever Bozen, 2006 Foto: Autonome Provinz Bozen, Abteilung Natur und Landschaft Inhalt Natura
MehrGute fachliche Praxis der Landwirtschaft im neuen BNatschG Hintergründe Ziele Umsetzung
Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft im neuen BNatschG Hintergründe Ziele Umsetzung Andreas Krug Abteilungsleiter Integrativer Naturschutz u. nachhaltige Nutzung Naturschutz und Landwirtschaft Naturschutz:
MehrNovellierung der Richtlinie Prioritäre Stoffe
25. Sitzung des Beirates WRRL in Hessen am 19.04.2013 Andreas Gräfe, Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Wiesbaden, den 19. April 2013 Prinzipien der WRRL (Art. 1) Förderung einer nachhaltigen
MehrGreening Wie entscheidet der Betrieb? Greening-Beratung in der Praxis, Erfahrungen aus Bayern
Greening Wie entscheidet der Betrieb? Greening-Beratung in der Praxis, Erfahrungen aus Bayern Deutscher Landschaftspflegetag Dresden, 30.6.2016 Fachforum 4 Beate Krettinger, DVL-Landeskoordinatorin Bayern
MehrELER Jahrestagung 2011
w # ELER Jahrestagung 2011 Heimvolkshochschule am Seddiner See 28. und 29. November 2011 EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Rückblick auf das Jahr
MehrDie Hessische Biodiversitätsstrategie Vielfalt an Arten und Lebensräumen. 1. Juni 2016
Die Hessische Biodiversitätsstrategie Vielfalt an Arten und Lebensräumen 1. Juni 2016 Dr. Maren Heincke (Dipl.-Ing. agr.) Referentin für den ländlichen Raum Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Hessische
MehrTag gegen Lärm Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
Tag gegen Lärm 2015 Lärmaktionsplanung in Mecklenburg-Vorpommern Rostock, 28. April 2015 Manja Schott Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Grundsätzliches 47d BImSchG schreibt die Erstellung
MehrAufstellung der Landschaftspläne Buldern", Davensberg Senden" und Lüdinghausen" mit teilweiser Geltung für das Gebiet der Gemeinde Senden
Aufstellung der Landschaftspläne Buldern", Davensberg Senden" und Lüdinghausen" mit teilweiser Geltung für das Gebiet der Gemeinde Senden Gemeinde Senden Gemeindeentwicklungsauschuss 21.01.2014 Abt. 70.2
MehrUmsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Deutschland
Wasserforum Hessen 2012 Hochwasserschutz in Hessen Themenblock I: Hochwasserrisikomanagement Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Deutschland BD LOTHAR NORDMEYER Obmann des Ausschusses
MehrANLAGE 6 Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen:
ANLAGE 6 Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen: Brandenburgisches Landesamt für Bodendenkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abteilung Bodendenkmalpflege
MehrRegionales Raumordnungsprogramm Landkreis Lüneburg 2. Änderung Vorranggebiete Windenergie
Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Lüneburg 2. Änderung Vorranggebiete Windenergie Referat Ludwigslust 14. November 2013 Wie gehen wir vor, um Vorrangflächen zu identifizieren? Identifizieren von
Mehr