Erstinformation. Natura 2000 Managementplan Ablach, Baggerseen und Waltere Moor
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- Ella Schubert
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1 Erstinformation Natura 2000 Managementplan Ablach, Baggerseen und Waltere Moor
2 Inhaltsverzeichnis Allgemeines Natura 2000 FFH-Gebiet Seite 3 Seite 4 Verfahrenstechnische Details Ablaufschema MaP-Erstellung Beirat Zusammensetzung und Aufgaben ErläuInhalt MaP Was gilt für bewirtschaftete Flächen im FFH-Gebiet? Seite 5 Seite 6 Seite 7 Seite 8 FFH-Gebiet Ablach, Baggerseen und Waltere Moor FFH-Gebiet Ablach, Baggerseen und Waltere Moor Vorhandene Lebensraumtypen Vorhandene Arten Anhang II FFH-Richtlinie AnsprechpartnerInnen Seite 9 Seite 11 Seite 12 Seite 13 2
3 Natura 2000 Natura 2000 stellt das weltweit größte Schutzgebietsnetzwerk dar. Es wurde 1992 ins Leben gerufen und die dazugehörigen Schutzgebiete machen inzwischen 20% der Fläche der EU aus (siehe Grafik links). Die Zielsetzung von Natura 2000 ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Bewahrung des europäischen Naturerbes für künftige Generationen. Quelle: Vogelschutzgebiete Enthaltene Schutzgebietstypen In Natura 2000 zusammengefasst sind zwei Schutzgebietstypen, Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete. Während ersteres, wie durch seinen Namen ersichtlich, ein Gebiet zum Schutz von Vögeln und ihrer Lebensstätten ist (EU- Richtlinie 2009/147/EG, Kodifizierung einer Richtlinie von 1979), sind die Kriterien für FFH-Gebiete weniger geläufig. Diese sollen auf der folgenden Seite erläutert werden. FFH-Gebiete 3
4 ?? FFH Gebiet?? FFH steht für Flora-Fauna-Habitat und diese Gebiete basieren auf der gleichnamigen Richtlinie 92/43/EWG der EU. Diese Richtlinie schützt Gebiete, für die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft oder die als Verbindung zwischen solchen Gebieten dienen können: 1. Lebensräume, die für die Region typische oder allgemein im Verschwinden begriffene Vegetationsgemeinschaften beherbergen. Die entsprechenden Lebensraumtypen finden sich im Anhang I der FFH Richtlinie. (Bsp: FFH-Mähwiese) 2. Lebensstätten von Arten, die bedroht sind und die als Schirmart für einen Großteil der Arten in dem von ihnen bewohnten Lebensraum dienen. Die entsprechenden Arten finden sich im Anhang II der FFH-Richtlinie. (Bsp: Groppe) Um die Lebensräume und Arten in FFH- und Vogelschutz-Gebieten optimal zu schützen und zu erhalten, werden Managementpläne (MaPs) erstellt, die Erhaltungsziele vorgeben und Maßnahmen nennen, um diese zu erreichen. 4
5 Ablaufschema MaP-Erstellung - voraussichtlicher Zeitplan - Kartierungen im Wald abgeschlossen Kartierungen im Offenland (LRT und Arten) Waldmodul 2015/1016 Auftaktveranstaltung Sommer/Herbst Ziel- und Maßnahmenplanung 2017 Entwurfsfassung MaP mit Ziel und Maßnahmenplanung Öffentlichkeitsbeteiligung 2017 Beirat: Beratung über Planentwurf Öffentliche Auslegung des Planentwurfs Möglichkeit zur Stellungnahme 2018 Endfassung des MaP und Bekanntgabe Rot umrandete Bereiche zeigen die Verfahrensschritte mit Öffentlichkeitsbeteiligung 5
6 Der Beirat - Zusammensetzung und Aufgaben Zusammensetzung Kommunen Forstverwaltung Untere Naturschutzbehörde Vertreter Privatwald Landwirtschaftsverwaltung Naturschutzverbände Untere Wasserbehörde Landwirtschaftliche Berufsvertretung Fischereiverwaltung Bei besonderer Betroffenheit auch Vertreter weiterer Gruppierungen Die genannten Gruppierungen bestimmen eigenständig je einen Vertreter, bevorzugt mit Kenntnissen der örtlichen Gegebenheiten Aufgaben Beratung zu möglichen Entwicklungszielen Beratung zu Maßnahmen Ziele des Beirats: umsetzbare Ziel- und Maßnahmenplanung mit den örtlichen Akteuren Schaffung eines gebietsspezifischen und in der Praxis anwendbaren MaP 6
7 Inhalt des MaP Erhaltungsziele Zielvorgaben zur Erhaltung von Lebensräumen und Arten, die verpflichtend einzuhalten sind Erhaltungsmaßnahmen Empfehlungen zur Erreichung der Maßnahmenziele. Dies bedeutet, dass je nach Vorortsituation auch abweichende Maßnahmen zum Einsatz kommen können. Solche Maßnahmen werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde entwickelt. Entwicklungsziele Ziele, die über die Erhaltungsziele hinausgehen. Gemeint sind zum Beispiel Verbesserungen von Lebensräumen oder die Neuschaffung eines Lebensraumtyps. Diese Ziele sind freiwilliger Natur Entwicklungsmaßnahmen Maßnahmen, die über Erhaltungsmaßnahmen hinausgehen. Gemeint sind zum Beispiel Maßnahmen zur Aufwertung des Erhaltungszustandes oder der Neuschaffung eines Lebensraumtyps (wie einer FFH-Mähwiese). Diese Maßnahmen sind als Ausgleichsmaßnahmen oder als Ökokontomaßnahme anrechenbar (nach 15(2) BNatSchG). Bestandsaufnahme Flächenscharfe Darstellung der Lebensraumtypen und Lebensstätten der Arten der FFH-Richtlinie sowie Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes Konkretisierung der Außengrenzen des FFH- Gebietes Parzellenscharfe Konkretisierung der Außengrenzen 7
8 Was gilt für Flächen in einem Natura 2000 Gebiet? Für bewirtschaftete Flächen innerhalb von FFH-Gebieten ist es zunächst wichtig, ob es sich um gemeinte Flächen handelt oder nicht. Gemeinte Flächen sind all jene, auf denen sich ein Lebensraumtyp nach Anhang I FFH-Richtlinie oder die Lebensstätte einer Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie bzw. des Anhangs 1 der Vogelschutzrichtlinie befindet. Diese Flächen werden gemäß ihres Erhaltungszustandes mit den Kategorien A, B und C bewertet, wobei A den sehr guten, B den guten und C den durchschnittlichen Erhaltungszustand darstellt. Für diese gemeinten Flächen gelten die Erhaltungsziele des MaP als bindend und es besteht ein Verschlechterungsverbot ( 33 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz). Sollte dennoch eine Verschlechterung im Sinne des Naturschutzes eintreten, so ist der Bewirtschafter verpflichtet, die verschlechterten Flächen wiederherzustellen. Die Erhaltungs-maßnahmen geben die bestmögliche Empfehlung, wie ein Lebensraumtyp oder die Lebensstätte einer Art erhalten werden können. Für Bewirtschafter gibt es die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen: Förderungsprogramm Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) Pflegeverträge nach Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Im Falle von Eingriffen in FFH-Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten des Anhangs II FFH-Richtlinie bzw. des Anhangs I Vogelschutzrichtlinie ist eine Natura 2000-Vorprüfung und ggfs. eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Flächen auf denen sich kein Lebensraumtyp nach Anhang I FFH-Richtlinie und keine Lebensstätte einer Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie bzw. des Anhangs 1 der Vogelschutzrichtlinie befindet sind nicht gemeinte Flächen, das heißt es gibt keine Vorgabe der Nutzung durch die FFH-Richtlinie. Vielmehr gibt es einen Bestandsschutz für rechtmäßige Nutzungen und Vorhaben. 8
9 FFH Gebiet Ablach, Baggerseen und Waltere Moor 9
10 FFH Gebiet Ablach, Baggerseen und Waltere Moor Das 534 ha große und zu 59% aus Offenland bestehende Gebiet erstreckt sich über die Gemeinden Hohenfels (23%) und Mühlingen (26%) im Landkreis Konstanz sowie Sauldorf (38%) und Meßkirch (13%) im Landkreis Sigmaringen. Es wird geprägt durch die Naturschutzgebiete Schwackenreuter Baggerseen, Sauldorfer Baggerseen und Waltere Moor. Letzteres ist das westlichste Übergangsmoor Oberschwabens und besticht durch seine großen Moorwaldkomplexe. Hier finden sich viele bedrohte Arten, die sich auf die extremen Bedingungen des nährstoffarmen Lebensraums Moor spezialisiert haben. Im Gegensatz dazu sind die Baggerseen sehr nährstoffreich, sodass die Flora vor allem durch Makrophyten geprägt ist. Das FFH-Gebiet umfasst neben den Naturschutzgebieten auch einen Großteil des Flusslaufes der Ablach und ihrer Seitengewässer. Hier lassen sich noch Bestände der stark bedrohten Kleinen Flussmuschel finden und auch der Biber ist wieder heimisch geworden. In den extensiv genutzten Grünlandbereichen mit ihren Grabenstrukturen lebt die Gelbbauchunke, eine Art, die in Deutschland aufgrund von Lebensraumzerstörung zunehmend seltener wird. 10
11 FFH Gebiet Ablach, Baggerseen und Waltere Moor Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie Code Bezeichnung 3140 Kalkreiche, nährstoffarme Stillgewässer mit Armleuchteralgen 3150 Natürliche nährstoffreiche Seen 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation 6410 Pfeifengraswiesen 6510 Magere Flachland-Mähwiesen 7140 Übergangs- und Schwingrasenhochmoore 7230 Kalkreiche Niedermoore 91D0* Moorwälder 91E0* Auenwälder mit Erle, Esche und Weide * = prioritärer Lebensraumtyp 11
12 FFH Gebiet Ablach, Baggerseen und Waltere Moor Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Code Lateinischer Name Deutscher Name 1032 Unio crassus Kleine Flussmuschel 1061 Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf- Ameisen-Bläuling 1163 Cottus gobio Groppe 1193 Bombina variegata Gelbbauchunke 1337 Castor fiber Biber 1381 Dicranum viride Grünes Besenmoos 1393 Drepanocladus vernicosus Firnisglänzendes Sichelmoos 12
13 AnsprechpartnerInnen MaP Ablach, Baggerseen und Waltere Moor Dr. Susanne Wolfer (Verfahrensbeauftragte) Tobias Kock (stellvertretender Verfahrensbeauftragter) Ernst Stegmaier (Gebietsreferent Landkreis Konstanz) Frauke Czech (verantwortlich für Wald) Telefon: 0761/ Telefon: 0761/ Telefon: 0761/ Telefon: 0761/
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