Lösungsskizze. Vertragsgestaltung im Privatrecht. Wintersemester 2015/2016
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- Gabriel Messner
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1 Lösungsskizze Vertragsgestaltung im Privatrecht Wintersemester 2015/2016 Bitte geben Sie bei der Beantwortung der Fragen immer eine Begründung an. Bitte nennen Sie dabei die gesetzlichen Bestimmungen (Paragraphen, Absatz und Satz) auf die Sie ihre Begründung stützen. I. Frage 1 1. Die BGB Gesellschaft gemäß 705 ff BGB ist die zweckmäßige Gesellschaftsform. Die juristischen Personen können eine Gesellschaft mit dem Zweck der gemeinsamen Bebauung des Autobahnabschnitts gründen. 2. Die Gründung richtet sich nach 705 BGB. Es ist ein Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Formvorschriften sind nicht zu beachten. Der Gesellschaftsvertrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden. 3. Regelungsinhalt des GV: a) Name der Gesellschafter b) gemeinsamer Zweck : Erneuerung der Teilstrecke der Autobahn c) jeweilige Beiträge der Gesellschafter, d.h. welche Leistung hat welche Gesellschaft zur Erneuerung der Autobahnstraße zu erbringen d) Vertretung der BGB Gesellschaft im Außenverhältnis (vorausgesetzt sie ist keine reine Innengesellschaft) e) Haftung im Innenverhältnis bei Schlechtleistung oder Verzug f) Auflösung der Gesellschaft
2 II. Frage 2 1. Bestellung eines Prokuristen nach 48 HGB. Ausdrückliche Erklärung und Eintragung im Handelsregister nach 53 I HGB (nur deklaratorisch). 2. Mit der ausdrücklichen Erklärung gegenüber S. 3. a) Ja, da der Betrieb des Handelsgewerbes die Anstellung von Personal mitbeinhaltet. b) Nein, da der Betrieb dadurch nicht gefördert wird. c) Ja, da die Geschäftsbeziehung den Betrieb des Handelsgewerbes fördern kann. d) Ja. e) Nein, wegen 49 II HGB. Es bedarf einer besonderen Befugnis. f) Ja, die Grundstücke können dem Betrieb der Benz AG dienen. 4. Nach 51 HGB soll der Prokurist mit entsprechender Kennzeichnung unterzeichnen: ppa. 5. Mit einer Handlungsvollmacht kann der Bevollmächtigte nur branchenübliche Geschäfte vornehmen 54 HGB. Dazu gehört lediglich die Eröffnung des Filialbetriebs in Prag. 6. Der Widerruf muss eingetragen werden 53 II HGB. Das Erlöschen der Prokura hat im Rechtsverkehr vor der Eintragung keine Wirkung Vertrauensschutz nach 15 HGB. Da die Anmeldung der Erteilung zwar noch nicht erfolgt ist, könnte man meinen, dass in dem Fall eine Eintragung des Erlöschens nicht erforderlich sei. Sowohl die Anmeldung der Erteilung als auch die des Erlöschens haben nur deklaratorische Wirkung. Daher muss der Rechtsverkehr durch die Eintragung im Handelsregister geschützt werden
3 III. Frage 3 (BGH Urteil vom Az. VII ZR 224/12, NJW 2013, 2111) 1. Wirksamkeit der Kündigungsklausel nach 305 ff BGB: Es liegt ein Verstoß gegen 307 I BGB vor, da die Klausel eine unangemessene Benachteiligung für den Vertragspartner des Verwenders der AGB darstellt. Die Kündigungsfristen für einen Handelsvertreter im Nebenberuf sind in 92 b I S. 2 HGB geregelt. Bei einem nicht befristeten Vertragsverhältnis beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Schluss eines Kalendermonats. Die Staffelung der Kündigungsfristen ist bei einem Handelsvertreter im Hauptberuf nach 89 I S. 2 und 3 HGB möglich. Jedoch gilt diese Regelung bei Handelsvertretern im Nebenberuf wegen 92 b I HGB nicht. Im Gegensatz zu einem Handelsvertreter im Hauptberuf, soll der Handelsvertreter im Nebenberuf sich rasch vom Vertrag lösen können. Seinem Wesen nach ist das Tätigwerden eines Handelsvertreters im Nebenberuf nicht auf Dauer angelegt. Die Bindung eines Handelsvertreters ist daher eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des 307 I BGB. 2. Wirksamkeit der Vertragsstrafeklausel: Die Vertragsstrafeklausel ist nach 307 I BGB unwirksam. Es liegt eine unangemessene Benachteiligung des Handelsvertreters vor, da dieser verschuldensunabhängig die Vertragsstrafe verwirkt. 3. Die Vertragsstrafe ist eine in Geld bestehende Leistung, die der Schuldner für den Fall der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung einer Verbindlichkeit verspricht (BGH NJW 2010, 859). Sie hat einen doppelten Zweck: 1. Druckmittel zur Sicherung der Erfüllung der Hauptverbindlichkeit und 2. Schadensbeweis auf Seiten des Gläubigers bleibt erspart.(palandt 339 Rn. 1 Seite 581). Der Schadensersatz hat die Wiedergutmachung eines konkreten durch den Schadensverursacher kausal beigeführten Schadens zum Gegenstand. Er ist in erster Linie durch Naturalrestitution wieder gut zu machen. Ein Geldersatz ist nur subsidiär möglich.
4 IV. Frage 4 1. Ausgewogene Verteilung der Risiken 2. Klare und eindeutige Formulierung der Klauseln 3. Vertragsdurchführung und Umsetzung wurden bei der Erstellung des Vertrags durchdacht und berücksichtigt 4. Besonderheiten des Vertrags werden berücksichtigt 5. Pflichten der Vertragsparteien sind eindeutig geregelt 6. Keine Regelungslücken V. Frage 5 5 Punkte 1. 3 Eigentumsvorbehalt Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Die Zahlung ist 2 Monate nach Lieferung der Ware fällig. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises wird der Käufer die Ware nicht weiterveräußern oder in sonstiger Weise über die Ware verfügen. (Wurm/Wagner/Zartmann-Schmidt, Das Rechtsformularbuch,16. Auflage 2011, Kap. 29 M 29.1, Seite 463). 2. Der Käufer ist dazu befugt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser bereits hiermit an den Verkäufer in Höhe des Rechnungs-Endbetrags der Kaufpreisforderung aus diesem Kaufvertrag ab. (Wurm/Wagner/Zartmann-Schmidt, Das Rechtsformularbuch,16. Auflage 2011, Kap. 29 M 29.3, Seite 467). 3. Die 765 ff BGB kommen zur Anwendung. Bei einer sogenannten Vertragserfüllungsbürgschaft sichert der Bürge die Erfüllung der Leistungspflicht ab. Im vorliegenden Fall ist die Kaufpreisforderung des A der
5 zu sichernde Anspruch. Es handelt sich hier um künftige Ansprüche des A. Er muss daher darauf achten, dass der Bestimmbarkeitsgrundsatz eingehalten wird 765 II BGB. Bei Abgabe der Vertragserfüllungsbürgschaft durch eine Bank muss damit klar und bestimmbar sein, für welche künftigen Forderungen der Bürge einsteht. Da die jährliche Abnahme der Plastiktüten begrenzt ist auf Stück kann der Bestimmtheitsgrundsatz durch die Angabe der maximalen Kaufpreisforderung eingehalten werden. VI. Frage 6 Die C GmbH & Co KG mit Sitz in Chemnitz hat die Verwaltung von Immobilien zum Gesellschaftszweck. Sie besteht aus der Kommanditistin M und der Komplementär GmbH B GmbH mit Sitz in Leipzig. A möchte die Kommanditanteile der M erwerben. Diese hat eine Einlage in Höhe von EUR geleistet. 1. Anteile werden als Rechte nach 433, 453 BGB gekauft. Die Anteile müssen abgetreten werden 398 BGB. 2. Nein. Eine Formvorschrift wie in 15 III GmbHG kennt die KG nicht. 3. Die Klausel ist umzuformulieren: 7 Rücktritt Der Verkäufer kann von diesem Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Notar zurücktreten, sofern der Kaufpreis nicht binnen 14 Tage nach Fälligkeit vertragsgemäß gezahlt wird. (Hoffmann-Becking/Rawert - Gebele, Beck sches Formularbuch Bürgerliches, Handels-und Wirtschaftsrecht 11. Auflage, III B.1. Seite 518.)
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