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1 Anwesend: Karl-Heinz Klinkenberg Vorsitzender Claudia Niessen Arthur Genten Michael Scholl Philippe Hunger Werner Baumgarten Schöffen Dr. Elmar Keutgen Martin Orban Kattrin Jadin Karl Joseph Ortmann Maria Bellin-Moeris Karin Wertz Joachim Nahl Hubert Streicher Annabelle Mockel Fabrice Paulus Kirsten Neycken-Bartholemy Tom Rosenstein Monika Dethier-Neumann Gerd Völl Claudine Baltus-Bailly Bernd Gentges Alexandra Barth-Vandenhirtz Stadtverordnete René Bauer Generaldirektor Entschuldigt: Patricia Creutz-Vilvoye Stephanie Schiffer Stadtverordnete SITZUNG DES STADTRATES von Montag, dem 15. Dezember A) Öffentliche Sitzung Zu I Gedenkminute anlässlich des Todes von Königin Fabiola Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, am vergangenen 5. Dezember verstarb Königin Fabiola Mehrfach ist sie auch in unserer Stadt zu Besuch gewesen und hat sie die Herzen unserer Bevölkerung erobert Im Namen des Stadtrats, der Verwaltung und der Bevölkerung haben wir dem Königshaus unser Beileid ausgesprochen Auch wurde ein Kondolenzbuch im Rathaus ausgelegt Ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben und mit mir eine Gedenkminute für die Königin einzulegen Ich danke Ihnen Zu 01 Mitteilungen Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass das Gemeindekollegium keine Mitteilungen zu machen hat Zu 02 Beschlussfassung betreffend die Tagesordnung der Generalversammlung verschiedener Interkommunalen: a) SPI Nach Kenntnisnahme des Schreibens der Interkommunalen SPI vom 13. November 2014, womit diese gemäß den Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zur zweiten ordentlichen Generalversammlung am Dienstag, dem 16. Dezember 2014 einlädt; In Erwägung, dass folgende Punkte auf der Tagesordnung stehen: Strategieplan Fortschrittsbericht zum Rücktrittserklärung und Ernennung von Verwaltungsratsmitgliedern In Anbetracht, dass zur Tagesordnung der im Anschluss an die ordentliche Generalversammlung stattfindenden außerordentlichen Generalversammlung Satzungsänderungen stehen; In Erwägung, dass entsprechend Artikel L des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung das Nichtvorhandensein eines Beschlusses der Gemeinde betreffend den strategischen Plan als eine Stimmenthaltung des betroffenen Gesellschafters gilt; In Anbetracht, dass die Gemeinde ihre Rolle als Gesellschafter der Interkommunalen wahrnehmen möchte; In Anbetracht, dass es in diesem Sinne wichtig erscheint, dass der Stadtrat Stellung bezieht zu den Punkten der Tagesordnungen der Generalversammlung; Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung; Auf Vorschlag des Gemeindekollegiums und im Einvernehmen mit der Finanzkommission,

2 einstimmig: 1. Die Tagesordnung der ordentlichen sowie der außerordentlichen Generalversammlungen der Interkommunalen SPI vom 16. Dezember 2014 zur Kenntnis zu nehmen Sein Einverständnis zum folgenden Punkt der Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung der Interkommunalen SPI vom 16. Dezember 2014 zu geben: Strategieplan Fortschrittsbericht zum Die bezeichneten Gemeindevertreter zu beauftragen, den Beschluss unverändert der Generalversammlung zu berichten Eine Ausfertigung des gegenwärtigen Beschlusses den fünf Gemeindevertretern sowie der Interkommunalen SPI zur weiteren Veranlassung zuzustellen Zu 02 Beschlussfassung betreffend die Tagesordnung der Generalversammlung verschiedener Interkommunalen: b) FINOST Nach Kenntnisnahme des Schreibens der Interkommunalen FINOST vom 13. November 2014, womit diese gemäß den Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zur zweiten ordentlichen Generalversammlung am Mittwoch, dem 17. Dezember 2014 einlädt; In Erwägung, dass folgende Punkte auf der Tagesordnung stehen: Bewertung des strategischen Plans Statutarische Ernennung Gründung einer Wirtschaftlichen Interessengemeinschaft (Groupement d Intérêt Economique / GIE): Genehmigung der Statuten In Erwägung, dass entsprechend Artikel L des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung das Nichtvorhandensein eines Beschlusses der Gemeinde als eine Stimmenthaltung des betroffenen Gesellschafters gilt; In Anbetracht, dass die Gemeinde ihre Rolle als Gesellschafter der Interkommunalen wahrnehmen möchte; In Anbetracht, dass es in diesem Sinne wichtig erscheint, dass der Stadtrat Stellung bezieht zu den Punkten der Tagesordnung der Generalversammlung; -- Nach Kenntnisnahme folgender Intervention: Herr Stadtverordneter Fabrice PAULUS (CSP): Ich verweise auf meine Bemerkung in der Finanzkommission, wonach der Stadtrat auch für die so genannten freien Entscheidungen einen Beschluss fassen sollte, damit die Vertreter bei der Abstimmung mit der vollen Stimmenzahl agieren können. Ein Beschluss des Stadtrates zur Gründung der wirtschaftlichen Interessengemeinschaft sollte gefasst werden, da Eupen bei einem Anteil von 188 Stimmen, d.h. ca. 25% der Anteile ein bedeutender Anteilhaber ist, dessen positive Beschlussfassung wichtig ist. Bisher käme es öfter vor, dass bei Anwesenheit z.b. nur eines Vertreters dieser dann nur über ein Fünftel der Stimmen verfüge, und die andern Stimmen verloren gingen Herr Bürgermeister Karl-Heinz Klinkenberg (PFF-MR): Eine freie Entscheidung ist demokratisch. Ich werde die Angelegenheit mit meinen Bürgermeisterkollegen besprechen Frau Stadtverordnete Monika DETHIER-NEUMANN (ECOLO): Die Angelegenheit soll in der Finanzkommission besprochen werden; das Recht auf Einzelentscheidung soll bleiben. Wer verhindert ist, kann Vollmacht geben. -- Herr Stadtverordneter Achim NAHL (ECOLO): Es wäre sinnvoll, wenn bei - 2 -

3 Behandlung der Punkte in der Finanzkommission konsequent die Anwesenheiten in den Generalversammlungen abgesprochen würde Herr Stadtverordneter Martin ORBAN (CSP): Früher nahm der Stadtrat Stellung zu allen Tagesordnungspunkten der Generalversammlung, später ließ man weitgehend die Delegierten frei entscheiden, ohne Bindung durch einen Stadtratsbeschluss. Die Situation bei FINOST ist jedoch anders, da die Stadt 25 % der Anteile hält. Wenn es keine Probleme gibt, wonach es aussieht, kann doch allen Punkten zugestimmt werden Herr Stadtverordneter Dr. Elmar KEUTGEN (CSP): In Anlehnung an den Vorschlag meines Kollegen Orban stelle ich die Frage an den Vorsitzenden, ob es mit Punkt 3 der Tagesordnung von FINOST «Gründung einer Wirtschaftlichen Interessengemeinschaft / GIE: Genehmigung der Statuten» Probleme gibt In Erwägung, dass H. Bürgermeister KLINKENBERG dies verneint; Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung; Auf Vorschlag des Gemeindekollegiums und im Einvernehmen mit der Finanzkommission, einstimmig: 1. Die Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung der Interkommunalen FINOST vom 17. Dezember 2014 zur Kenntnis zu nehmen Sein Einverständnis zu den Punkten der Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung der Interkommunalen FINOST vom 17. Dezember 2014 zu geben: Die bezeichneten Gemeindevertreter zu beauftragen, den Beschluss unverändert der Generalversammlung zu berichten Eine Ausfertigung des gegenwärtigen Beschlusses den fünf Gemeindevertretern sowie der Interkommunalen FINOST zur weiteren Veranlassung zuzustellen Zu 02 Beschlussfassung betreffend die Tagesordnung der Generalversammlung verschiedener Interkommunalen: c) INTRADEL Nach Kenntnisnahme des Schreibens der Interkommunalen INTRADEL vom 7. November 2014, womit diese gemäß den Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zur ordentlichen Generalversammlung am Donnerstag, dem 18. Dezember 2014 einlädt; In Erwägung, dass folgende Punkte auf der Tagesordnung stehen: Bezeichnung eines Sekretärs und zweier Beisitzer Strategischer Plan Aktualisierung Annahme Ernennungen / Demissionen In Erwägung, dass entsprechend Artikel L des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung das Nichtvorhandensein eines Beschlusses der Gemeinde betreffend den strategischen Plan als eine Stimmenthaltung des betroffenen Gesellschafters gilt; In Anbetracht, dass die Gemeinde ihre Rolle als Gesellschafter der Interkommunalen wahrnehmen möchte; In Anbetracht, dass es in diesem Sinne wichtig erscheint, dass der Stadtrat Stellung bezieht zu den Punkten der Tagesordnung der Generalversammlung; Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung; Auf Vorschlag des Gemeindekollegiums und im Einvernehmen mit der Finanzkommission,

4 einstimmig: 1. Die Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung der Interkommunalen INTRADEL vom 18. Dezember 2014 zur Kenntnis zu nehmen Sein Einverständnis zum folgenden Punkt der Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung der Interkommunalen INTRADEL vom 18. Dezember 2014 zu geben: Strategischer Plan Aktualisierung Annahme Die bezeichneten Gemeindevertreter zu beauftragen, den Beschluss unverändert der Generalversammlung zu berichten Eine Ausfertigung des gegenwärtigen Beschlusses den fünf Gemeindevertretern sowie der Interkommunalen INTRADEL zur weiteren Veranlassung zuzustellen Zu 02 Beschlussfassung betreffend die Tagesordnung der Generalversammlung verschiedener Interkommunalen: d) Interkommunale Vereinigung für Wasserhaltung und Wasserklärung der Gemeinden der Provinz Lüttich - AIDE Nach Kenntnisnahme des Schreibens der Interkommunalen Vereinigung für Wasserhaltung und Wasserklärung der Gemeinden der Provinz Lüttich - AIDE vom 7. November 2014, womit diese gemäß den Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zu einer strategischen Generalversammlung am Donnerstag, dem 18. Dezember 2014 einlädt; In Erwägung, dass folgende Punkte auf der Tagesordnung stehen: Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Generalversammlung vom 16. Juni Strategischer Plan: a) Investitionen b) Betrieb c) Dienste für Gemeinden d) Dienste für Privatpersonen In Erwägung, dass entsprechend Artikel L des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung das Nichtvorhandensein eines Beschlusses der Gemeinde betreffend den strategischen Plan als eine Stimmenthaltung des betroffenen Gesellschafters gilt; In Anbetracht, dass die Gemeinde ihre Rolle als Gesellschafter der Interkommunalen wahrnehmen möchte; In Anbetracht, dass es in diesem Sinne wichtig erscheint, dass der Stadtrat Stellung bezieht zu den Punkten der Tagesordnung der Generalversammlung; -- Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung; Auf Vorschlag des Gemeindekollegiums und im Einvernehmen mit der Finanzkommission, einstimmig: 1. Die Tagesordnung der strategischen Generalversammlung der Interkommunalen Vereinigung für Wasserhaltung und Wasserklärung der Gemeinden der Provinz Lüttich - AIDE vom 18. Dezember 2014 zur Kenntnis zu nehmen Sein Einverständnis zum folgenden Punkt der Tagesordnung der strategischen Generalversammlung der Interkommunalen Vereinigung für Wasserhaltung und Wasserklärung der Gemeinden der Provinz - 4 -

5 Lüttich - AIDE vom 18. Dezember 2014 zu geben: Strategischer Plan: a) Investitionen b) Betrieb c) Dienste für Gemeinden d) Dienste für Privatpersonen Die bezeichneten Gemeindevertreter zu beauftragen, den Beschluss unverändert der Generalversammlung zu berichten Eine Ausfertigung des gegenwärtigen Beschlusses den fünf Gemeindevertretern sowie der Interkommunalen Vereinigung für Wasserhaltung und Wasserklärung der Gemeinden der Provinz Lüttich - AIDE zur weiteren Veranlassung zuzustellen Zu 02 Beschlussfassung betreffend die Tagesordnung der Generalversammlung verschiedener Interkommunalen: e) Neomansio Nach Kenntnisnahme des Schreibens der Interkommunalen Neomansio vom 12. November 2014, womit diese gemäß den Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zur zweiten ordentlichen Generalversammlung am Donnerstag, dem 18. Dezember 2014 einlädt; In Erwägung, dass folgende Punkte auf der Tagesordnung stehen: Einschätzung, Bewertung und Zustimmung der Auswertung des strategischen Plans Bewertung und Zustimmung der Prognosen zum Budget Lesung und Genehmigung des Protokolls In Erwägung, dass entsprechend Artikel L des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung das Nichtvorhandensein eines Beschlusses der Gemeinde betreffend die Einschätzung, Bewertung und Zustimmung der Auswertung des strategischen Plans als eine Stimmenthaltung des betroffenen Gesellschafters gilt; In Anbetracht, dass die Gemeinde ihre Rolle als Gesellschafter der Interkommunalen wahrnehmen möchte; In Anbetracht, dass es in diesem Sinne wichtig erscheint, dass der Stadtrat Stellung bezieht zu den Punkten der Tagesordnung der Generalversammlung; Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung; Auf Vorschlag des Gemeindekollegiums und im Einvernehmen mit der Finanzkommission, einstimmig: 1. Die Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung der Interkommunalen Neomansio vom 18. Dezember 2014 zur Kenntnis zu nehmen Sein Einverständnis zum folgenden Punkt der Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung der Interkommunalen Neomansio vom 18. Dezember 2014 zu geben: Einschätzung, Bewertung und Zustimmung der Auswertung des strategischen Plans Die bezeichneten Gemeindevertreter zu beauftragen, den Beschluss unverändert der Generalversammlung zu berichten Eine Ausfertigung des gegenwärtigen Beschlusses den fünf Gemeindevertretern sowie der Interkommunalen Neomansio zur weiteren Veranlassung zuzustellen

6 Zu 02 Beschlussfassung betreffend die Tagesordnung der Generalversammlung verschiedener Interkommunalen: f) ORES Nach Kenntnisnahme des Schreibens der Interkommunalen ORES vom 17. November 2014, womit diese gemäß den Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zur zweiten ordentlichen Generalversammlung am Donnerstag, dem 18. Dezember 2014 einlädt; In Erwägung, dass folgende Punkte auf der Tagesordnung stehen: Strategischer Plan jährliche Bewertung Statutarische Ernennungen In Erwägung, dass entsprechend Artikel L des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung das Nichtvorhandensein eines Beschlusses der Gemeinde betreffend die Bewertung des strategischen Plans als eine Stimmenthaltung des betroffenen Gesellschafters gilt; In Anbetracht, dass die Gemeinde ihre Rolle als Gesellschafter der Interkommunalen wahrnehmen möchte; In Anbetracht, dass es in diesem Sinne wichtig erscheint, dass der Stadtrat Stellung bezieht zu den Punkten der Tagesordnung der Generalversammlung; Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung; Auf Vorschlag des Gemeindekollegiums und im Einvernehmen mit der Finanzkommission, einstimmig: 1. Die Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung der Interkommunalen ORES vom 18. Dezember 2014 zur Kenntnis zu nehmen Sein Einverständnis zum folgenden Punkt der Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung der Interkommunalen ORES vom 18. Dezember 2014 zu geben: Strategischer Plan jährliche Bewertung Die bezeichneten Gemeindevertreter zu beauftragen, den Beschluss unverändert der Generalversammlung zu berichten Eine Ausfertigung des gegenwärtigen Beschlusses den fünf Gemeindevertretern sowie der Interkommunalen ORES zur weiteren Veranlassung zuzustellen Zu 03 Hilfeleistungszone Lüttich Nr. 6: Festlegung der Gemeindedotation Nach Durchsicht seines Beschlusses vom 17. November 2014, womit der Verteilerschlüssel für die Gemeindedotation an die Hilfeleistungszone Lüttich Nr. 6 und der städtische prozentuale Anteil daran auf 24,31 % festgelegt wurden; Aufgrund einer Information des FÖD Inneres, wonach zusätzlich der Betrag der städtischen Dotation festgelegt werden muss; In Anbetracht, dass der Vorläufige Zonenrat in seiner Sitzung vom 1. Dezember 2014 einen so genannten Vorhaushalt für das Jahr 2015 genehmigt hat, der eine Gemeindedotation von insgesamt ,05 vorsieht; In Erwägung, dass der städtische Anteil daran in Höhe von 24,31 % sich auf ,36 belaufen würde; In Anbetracht, dass im städtischen Haushaltsplan aufgrund früherer - 6 -

7 Schätzungen ein höherer Anteil der Stadt vorgesehen wurde; Aufgrund des günstigen Legalitätsgutachtens des H. Finanzdirektors vom 28. November 2014; Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit; Aufgrund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung; Auf Vorschlag des Gemeindekollegiums und im Einvernehmen mit der Finanzkommission, einstimmig, den Betrag der Gemeindedotation für die Hilfeleistungszone Lüttich Nr. 6 auf ,36 festzulegen Zu 04 Städtische Freiwillige Feuerwehr: Ausschreibung einer Unterleutnant-Stelle auf dem Beförderungsweg In Anbetracht, dass es nach Information des FÖD Inneres übergangsweise aufgrund von Artikel 315 des ab dem 1. Januar 2015 in der Feuerwehrzone gültigen neuen Verwaltungsstatuts der Feuerwehrleute möglich ist, dass der Stadtrat die freie Stelle eines Unterleutnants bei der Städtischen Freiwilligen Feuerwehr entsprechend den augenblicklich noch gültigen Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 19. April 1999 auf dem Beförderungsweg ausschreibt; In Erwägung, dass der Kandidatenaufruf zu den jetzigen Bedingungen den Interessenten mit einer Dienstzeit von mindestens 3 Jahren im Feuerwehrdienst erlaubt, ihre Kandidatur einzureichen; In Erwägung, dass durch eine Ausschreibung im nächsten Jahr die Dienstalterbedingungen verschärft wären, da 5 Jahre Dienstalter im Rang eines Sergeanten erforderlich wären; In Erwägung, dass der Zonenrat dann im kommenden Jahr die Jury zusammensetzen, die vorgesehenen Beförderungsprüfungen organisieren und sich zur Beförderung aussprechen muss; Aufgrund der Grundordnung der Städtischen Freiwilligen Feuerwehr; Aufgrund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung; Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 19. April 1999, womit die Eignungskriterien und die Bedingungen für die Ernennung und Beförderung von Offizieren der öffentlichen Feuerwehrdienste festgelegt werden; Auf Vorschlag des Gemeindekollegiums und in Absprache mit dem Vorläufigen Zonenrat sowie im Einvernehmen mit der Finanzkommission, einstimmig, die freie Stelle eines Unterleutnants bei der Städtischen Freiwilligen Feuerwehr auf dem Beförderungsweg auszuschreiben Die Bewerber müssen folgende Bedingungen erfüllen: Belgier sein; ein Dienstalter von mindestens 3 Jahren in der Eupener Feuerwehr zählen; - Inhaber des Offizierszeugnisses entsprechend dem Königlichen Erlass vom 8. April 2003 sein; Gegenstand eines günstigen Gutachtens des Feuerwehrkommandanten sein oder über eine günstige Entscheidung der zuständigen Behörde verfügen; was die Korporale und Feuerwehrleute betrifft: Inhaber sein eines Diploms oder einer Bescheinigung, die zumindest Zugang gewährt zu Stellen im Niveau 2 des föderalen öffentlichen Dienstes; eine Eignungsprüfung bestehen. Die Auswahlprüfungen umfassen einen - 7 -

8 schriftlichen und einen mündlichen Teil und zielen darauf ab, die technischen Fähigkeiten der Kandidaten, ihre Kompetenz zum Kommandieren, ihre Reife und die Art und Weise zu prüfen, wie sie ihre persönlichen Ideen darlegen Zu 05 Bewilligung der Beschlüsse des Sozialhilferats vom 26. November2014: a) Anpassung des Ratsbeschlusses vom 19. Dezember 2013 zur Festlegung des Besoldungsstatuts der gesetzlichen Dienstgrade b) Anpassung des Ratsbeschlusses zur Festlegung der Telefonkostenpauschale für den Präsident und den Sekretär c) Stellenplan 2015 des ÖSHZ Nach Kenntnisnahme des Schreibens des ÖSHZ vom 28. November 2014, womit drei Beschlüsse des Sozialhilferates vom 26. November 2014 zur Billigung übermittelt werden; In Anbetracht, dass es bei der Anpassung des Ratsbeschlusses vom 19. Dezember 2013 zur Festlegung des Besoldungsstatuts der gesetzlichen Dienstgrade um eine Korrektur des Maximums der Gehaltstabelle des Einnehmers von ,18 auf ,63 bei einem Laufbahnumfang von 15 Jahren mit Tranchen von jeweils 1.140,750 anstatt 1.141,92 geht; In Anbetracht, dass es bei der Anpassung des Ratsbeschlusses zur Festlegung der Telefonkostenpauschale für Präsident und Sekretär um die Abänderung des Beschlusses des Sozialhilferats vom 23. Januar 2013 geht, womit einerseits der Präsident als Mandatar auf die gewährte Kostenpauschale verzichtet und andererseits die Pauschale für den Sekretär von 51 auf 61,09 brutto für die berufliche Benutzung des privaten Telefons / Handys erhöht wird, wobei dieser Betrag nicht indexgebunden ist; In Anbetracht, dass der Stellenplan 2015 des ÖSHZ wie folgt abgeändert wird: Erhöhung um 38 Stunden für Pflegepersonal der Stufe D im Alten- und Pflegeheim St. Joseph (2 Halbzeit-Springer für alle Wohnbereiche) Stunden für die neue Heimleitung des APH. Im Gegenzug entfällt die gleiche Stundenanzahl durch den Wegfall der Stelle der beigeordneten Pflegedienstleiterin Erhöhung um 11 Stunden für eine Zusatzfunktion beim Arbeiterpersonal in der Küche In Erwägung, dass die Stellenplananpassung budgetär abgesichert ist; In Erwägung, dass sowohl der Verhandlungsausschuss für das Personal als auch der Beratungsausschuss Stadt/ÖSHZ am 25. November 2014 ein günstiges Gutachten zu den Beschlüssen abgegeben haben; Aufgrund des Gesetzes vom 8. Juli 1976 über die ÖSHZ; Aufgrund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung; Auf Vorschlag des Gemeindekollegiums sowie Im Einvernehmen mit der Finanzkommission, einstimmig, folgende Beschlüsse des Sozialhilferats vom 26. November 2014 zu billigen: --- Anpassung des Ratsbeschlusses vom 19. Dezember 2013 zur Festlegung des Besoldungsstatuts der gesetzlichen Dienstgrade Anpassung des Ratsbeschlusses zur Festlegung der Telefonkostenpauschale für Präsident und Sekretär Stellenplan 2015 des ÖSHZ

9 Zu 06 Genehmigung des Lastenheftes betreffend die Erneuerung des Prallschutzes in der Sporthalle des Sportzentrums, Stockbergerweg In Anbetracht, dass der im unteren Wandbereich angebrachte Prallschutz in der Sporthalle des Sportzentrums am Stockbergerweg 5 veraltet ist und sich in einem schlechten Zustand befindet; In Anbetracht, dass die vorhandene Situation in gewisser Hinsicht auch ein Sicherheitsrisiko darstellt, da die Handball- und Fußballspieler z.b. während eines in der Halle ausgetragenen Spiels Gefahr laufen, über die Außenlinie gestoßen zu werden und dann vom Prallschutz abgedämpft werden müssen, um Verletzungen zu vermeiden; In Anbetracht, dass ein ausreichender und gut gepolsterter Prallschutz unabdingbar ist; Nach Durchsicht des Beschlusses des Gemeindekollegiums vom 28. August 2014, mit dem festgehalten wurde, dass vorerst lediglich der Prallschutz an den Wänden hinter den beiden Toren (Giebelseite) in der Sporthalle erneuert wird; Nach Kenntnisnahme des durch den Technischen Dienst ausgearbeiteten Lastenheftes betreffend die Erneuerung des Prallschutzes in der Sporthalle des Sportzentrums am Stockbergerweg; In Anbetracht, dass sich die Kostenschätzung auf ,00 einschl. MwSt. beläuft; In Anbetracht, dass die Ausgaben unter Artikel 7641/ des Haushaltsplanes 2015 vorgesehen sind; In Anbetracht, dass das o.g. Vorhaben bereits in den Infrastrukturplan 2015 (Projektnummer 3874) der Deutschsprachigen Gemeinschaft aufgenommen wurde und somit für eine Bezuschussung in Frage kommt; In Anbetracht, dass vorgenanntes Lastenheft gemäß Artikel 26 1, 1a) des Gesetzes vom 15. Juni 2006 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge als Vergabeart ein Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung vorsieht; Auf Grund der Königlichen Erlasse vom 15. Juli 2011 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen und vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Bestimmungen für die Ausführung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen von öffentlichen Bauaufträgen; Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, Auf Vorschlag des Gemeindekollegiums sowie im Einvernehmen mit der Baukommission und der Finanzkommission einstimmig, das Lastenheft für die Erneuerung des Prallschutzes in der Sporthalle Sportzentrum Stockbergerweg 5, welches als Vergabeart ein Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung vorsieht, zu genehmigen Zu 07 Sportzentrum Stockbergerweg 5: a) Genehmigung des Konzessionsvertrags für die Cafeteria In Anbetracht, dass die Konzession für die Cafeteria des Sportkomplexes Stockbergerweg 5 aufgrund der Kündigung des Konzessionärs zum 31. Dezember 2014 im September neu ausgeschrieben wurde;

10 Nach Durchsicht das Vertragsentwurfes, dessen wesentliche Punkte wie folgt lauten: Vertragsdauer von einem Jahr, mit einer Kündigungsmöglichkeit von sechs Monaten für beide Parteien und Möglichkeit der stillschweigenden Verlängerung auf unbestimmte Zeit; Konzessionsentschädigung in Höhe von 772,07 EUR zuzüglich 65,57 EUR (Handelsfonds) zzgl. 21% MwSt.; indexgebunden; Befreiung der Konzessionsentschädigung für die Monate Juni, Juli und August; der Konzessionär trägt die üblichen Mieterlasten sowie die Kosten für das Ersetzen von Mobiliar und Material; der Stadt obliegen die üblichen Eigentümerlasten; Bankgarantie auf erstes Anfordern in Höhe von 4.632,42 EUR (6 x Konzessionsentschädigung); Die Öffnungs- und Schließungszeiten der Cafeteria, der wöchentliche Ruhetag und der Betriebsurlaub werden im Einvernehmen festgelegt; Für die Erbringung der Dienstleistungen zur Überwachung der Sporthalle und der Eingänge sowie den Unterhalt und die Reinigung der Treppenstufen zur 1. Etage, des Foyers und der Sanitäranlagen im Obergeschoss kann der Konzessionär der Stadt Eupen eine monatliche Kostenpauschale von 163,93 EUR/Monat, indexgebunden, zzgl. 21% MwSt. fakturieren; Abtretung der Konzession nur mit Genehmigung der Stadt; Einverständnis der Stadt zur Person des Unter-Konzessionärs Verfügungsrecht der Stadt Eupen für Eigenbedarf; Nach Kenntnisnahme des mündlichen Einverständnisses des Herrn A. Haselbach und Frau A. Hansen zu den Bedingungen des Vertragsentwurfes; - Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, insbesondere von Artikel L ; Auf Vorschlag des Gemeindekollegiums sowie im Einvernehmen mit der Finanzkommission, einstimmig: a) die Bedingungen des Konzessionsvertrages für die Cafeteria am Stockbergerweg zu genehmigen b) die Konzession aufgrund des Ausschreibungsergebnisses an Herrn A. Haselbach und Frau A. Hansen zu vergeben Zu 07 Sportzentrum Stockbergerweg 5: b) Genehmigung der Zusatzvereinbarung für die angegliederte Mietwohnung Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom heutigen Tag zur Genehmigung der Bedingungen des Konzessionsvertrages für die Cafeteria im Sportkomplex Stockbergerweg 5 in Eupen; In Anbetracht, dass die Zusatzvereinbarung für die Mietwohnung gleichzeitig mit dem vorerwähnten Konzessionsvertrag abgeschlossen werden soll; Nach Durchsicht des Vertragsentwurfes, dessen wesentliche Punkte wie folgt lauten: Angegliederte Mietwohnung auf der 2. Etage, umfassend Wohnzimmer, Küche, Bad, WC und drei Schlafzimmer mit einer Gesamtfläche von ca. 80 m 2 sowie zwei Kellerräume von jeweils ca. 24 m² im Erdgeschoss; auf bestimmte Dauer und gleichzeitig endend mit der Beendigung des Konzessionsvertrages für die Cafeteria; Ausgangsmiete: 260,00 EUR pro Monat, indexgebunden;

11 - Mieter- und Eigentümerlasten gemäß den üblichen und gesetzlichen Bestimmungen; Abtretung oder Untervermietung nur mit Genehmigung der Stadt Eupen; Mietkaution: 2 Monatsmieten; Nach Kenntnisnahme des mündlichen Einverständnisses des Herrn A. Haselbach und Frau A. Hansen zu den Bedingungen des Vertragsentwurfes; Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, insbesondere von Artikel L ; Auf Vorschlag des Gemeindekollegiums sowie im Einvernehmen mit der Finanzkommission, einstimmig, a) die Bedingungen der Zusatzvereinbarung für die der Cafeteria im Sportkomplex Stockbergerweg 5 angegliederte Mietwohnung zu genehmigen b) die Zusatzvereinbarung aufgrund des vorhergehenden Beschlusses mit dem bezeichneten Konzessionär A. Haselbach und Frau A. Hansen abzuschließen Zu 08 Genehmigung des Lastenheftes zum Verkauf der städtischen Immobilien Bergkapellstraße 8-10 und Neustraße In Anbetracht, dass die Gebäude der Grundschule und des Kindergartens für französischsprachige Kinder, gelegen Bergkapellstraße 10 und Neustraße 82, kat. Gem. 1 Flur F Nrs 248H, 257N und 257V, in Folge des Umzugs zum Campus Monschauer Straße leer stehen; dass die Stadt selbst keine Verwendung für die Gebäude hat und dieselben verkauft werden sollten; dass die fraglichen, zusammenhängenden Gelände laut Sektorenplan im Wohngebiet liegen und auf Grund der zentralen Lage für ein Wohnungsbauprojekt von großem Interesse sein können; dass es sich aus urbanistischen Gründen anbietet, das angrenzende, städtische Anwesen Bergkapellstraße 8, kat. Gem. 1 Flur F Nr. 248K miteinzubeziehen, sodass die Gesamtfläche sich auf m² beläuft; Nach Kenntnisnahme des Verkaufslastenheftes, das einen Verkauf im urbanistischen Wettbewerbsverfahren vorsieht mit dem Ziel, ein zukünftiges, gemischtes Wohnungsbauprojekt von großer Qualität anzustreben; In Anbetracht, dass demnach folgende Zuschlagskriterien vorgesehen sind (auf 100 Punkte): Urbanistische und raumordnerische Qualität des Bauleitschemas (30 Punkte) Architektonische und technische Qualität des Projektes (30 Punkte) Kaufpreisangebot, ausgedrückt in Euro, dessen Minimum durch den Einschätzungsbericht festgelegt ist (30 Punkte). Die Punkte werden linear proportional zum Minimum ( ) vergeben, wobei dasselbe 15 Punkte wert ist und das höchste Angebot 30 Punkte erhält Technische und finanzielle Kapazität des Anbieters, Erfahrungen in Immobilien-promotion, Referenzen (10 Punkte); Auf Grund des günstigen Gutachtens des kommunalen Beratungsausschusses für Raumordnung und Mobilität vom 20. November 2014; Auf Grund des günstigen Gutachtens des Finanzdirektors vom 25. November 2014; Nach Kenntnisnahme folgender Interventionen: Herr Stadtverordneter Martin ORBAN (CSP): Das Kollegium schlägt die

12 Genehmigung eines Lastenheftes zum Verkauf der Immobilien der französischen Schule vor. Dass diese Immobilien, die nach dem Umzug der Schule zum Campus an der Monschauer Straße und die sicherlich im gegenwärtigen Zustand nicht anderweitig zu nutzen sind, verkauft werden, findet die Zustimmung der CSP-Fraktion Zunächst stellen wir fest, dass die vor einiger Zeit angekündigte Absicht, dieses Grundstück im Rahmen eines Land and Trust-Verfahrens zu nutzen, offensichtlich fallengelassen wurde. Diese Entscheidung unterstützen wir, nicht weil wir prinzipiell gegen eine Nutzung im Rahmen dieses Systems wären, sondern weil wir der Ansicht sind, dass der kurzfristige Verkauf dieser Immobilien aus budgetären Gründen sinnvoll ist Die Zuschlagskriterien sind nicht an erster Stelle der Kaufpreis, für den lediglich ein Mindestpreis festgelegt wird, sondern vor allen Dingen die urbanistische und raumordnerische Qualität des Bauleitschemas sowie die architektonische und technische Qualität des Projektes, wobei diese beiden Kriterien zusammengezählt doppelt so viel Gewicht haben wie der gebotene Preis Mit diesem Prinzip sind wir ebenfalls einverstanden. Wichtig ist für uns, dass sowohl der Parkplatz als auch der Park Loten erhalten bleiben müssen Probleme haben wir jedoch mit der Tatsache, dass aufgrund dieses Lastenheftes der Zuschlag alleine über das Gemeindekollegium und einer Jury von Sachverständigen erteilt wird, ohne irgendwelche Bürgerbeteiligung. Bei einem solchen urbanistischen Projekt, das für die gesamte Stadt, insbesondere jedoch für die Anwohner dieser Grundstücke erhebliche Auswirkungen hat, sind wir der Ansicht, dass die Bürger sowie auch die Kulturbetreibenden in der Umgebung, EPHATA, die Jugendgruppen usw. bei der Bewertung der eingereichten Projekte befragt und beteiligt werden müssen Bei weitaus unwichtigeren urbanistischen Projekten ist eine Bürgerbefragung zwingend vorgesehen. Selbst wenn sie nach dem im vorliegenden Fall vorgelegten System nicht gesetzlich zwingend vorgesehen ist, sind wir der Ansicht, dass im Sinne einer Transparenz der Entscheidungen und der Bürgerbeteiligung eine Einbindung der Anwohner und des gesamten Stadtrates nicht nur wünschenswert, sondern unbedingt erforderlich ist Wir schlagen daher vor, dass der Stadtrat ausdrücklich entscheiden möge, dass nach Einreichen der verschiedenen Angebote und Projekte eine Befragung der Bürger und des gesamten Stadtrates ausdrücklich vorgesehen wird, bevor ein Zuschlag erteilt wird Wenn der Stadtrat sich mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt, werden wir dem Lastenheft zustimmen, ansonsten können wir aufgrund der mangelnden Bürgerbeteiligung bei diesem Projekt diesem Lastenheft nicht zustimmen Frau Stadtverordnete Claudine BALTUS-BAILLY (ECOLO): Der Umzug der Französischen Schule zur Unterstadt hinterlässt einen Leerstand, eine Brache, die so nicht bleiben kann und die einer neuen Zweckbestimmung zugeführt werden muss Es soll hier laut Lastenheft, in nur einigen Fußminuten vom Zentrum entfernt, also im Stadtkern, ein gemischtes Wohnungsbaugebiet mit qualitätsvollen Wohnungen, mit ausgewogenem Bewohnermix, Barrierefreiheit, mit privaten und öffentlichen Grünflächen, nach Vorgaben des Leitbilds "Référentiel Quartiers durables" des ÖDW entstehen Wir begrüßen den im Lastenheft festgehaltenen urbanistischen Wettbewerb und die darin aufgeführte Gewichtung: 30% urbanistische und raumordnerische Qualität, 30 % architektonische und technische Qualität Vorgaben des Lastenheftes sind u. A.: die Aufwertung des Parks Loten durch eine bessere fuß- und fahrradläufige

13 Zugänglichkeit über Neustraße und Bergkapellstraße. Dies entspricht auch den Wünschen der Anwohner des Bergviertels, die Erhaltung der bestehenden Anzahl Parkplätze und des bestehenden Parks Loten, die Gewährleistung des Zugangs zu dem Gelände Nosbau, der Erhalt bemerkenswerter Bäume hinter dem Jünglingshaus Der in der Vergangenheit schon von vielen Fußgängern genutzte Weg über das ehemalige Schulgelände wird zu einem öffentlichen Fuß- und Fahrradweg ausgebaut. Er schließt die Lücke im Fußwegenetz zwischen dem vom Haasberg/Haasstraße kommenden Fußweg "Rahmen" einerseits und den Loten Josephine-Koch-Park, mit Anbindung an den Park Klinkeshöfchen, andererseits Die Fußgänger und auch die Fahrradfahrer haben durch diesen Ausbau die Möglichkeit, auf angenehme Weise den Olengraben und den Rotenberg zu umgehen Im Rahmen dieses Projekts möchten wir die Anregungen der Bergviertelbewohner und der in Ephata angesiedelten Jugendgruppen aufgreifen: den Wunsch nach einer besseren Beleuchtung der Zugänge und Wege zum und im Park Loten. Ein Wunsch der sicher teilweise schon in der Realisierung dieses Wohnungsbauprojektes durch die Anlegung von guten Fuß-und Fahrradwegen aufgegriffen wird den Wunsch der Kinder und Jugendlichen, die im Ephata Projekt mit Eschweiler aktiv sind, nach Erhalt der Spielgeräte und des Spielplatzes im jetzigen Bereich Schulhof Französische Schule. Hier besteht der Bedarf gemeinsam nach Alternativen für diese Art Spielplatz im Bereich der Grünflächen und der Loten zu suchen Dem möchten wir noch den Wunsch nach barrierefreier Gestaltung des Außenbereichs und barrierefreier Anbindung an die schon bestehenden Fußwege beifügen Wir stimmen der Verabschiedung dieses Lastenheftes für die Bebauung des ehemaligen Geländes der Französischen Schule gerne zu Frau Schöffin Claudia NIESSEN (ECOLO): Das große Interesse an diesem Projekt ist erfreulich, denn es ist ein wichtiges Projekt für dieses Viertel Das Land and Trust-Verfahren ist noch nicht gestorben. Ein Teil des Geländes wird nicht veräußert und könnte somit der sozialen Wohnungsbaugesellschaft NOSBAU zur Verfügung gestellt werden Der Wunsch der Anwohner des Bergviertels nach einer besseren Beleuchtung wird demnächst verwirklicht. Die anderen angeführten Anregungen des Viertelkomitees Bergkapelle werden wir nach und nach abarbeiten Der Hinweis auf die Bürgerbeteiligung ist für uns selbstverständlich. So wird u.a. der Expertenjury ein Vertreter des Viertelkomitees Bergkapelle angehören, es wird eine Vorstellung aller Projekte im Rahmen einer öffentlichen Ausstellung stattfinden und der kommunale Beratungsausschuss für Raumordnung und Mobilität wird auch sein Gutachten abgeben Schwierig ist die Einbeziehung des gesamten Stadtrates in die Jury. Ansonsten sind alle anderen Bemerkungen pertinent und wurden von uns angedacht, wenn wir auch dies nicht explizit erwähnt haben Herr Stadtverordneter Dr. Elmar KEUTGEN (CSP):Aufgrund der Lage des Projektes sollte darauf geachtet werden, dass auch die Anwohner der Neustraße und der Bergstraße in das Projekt mit einbezogen werden Herr Stadtverordneter Martin ORBAN (CSP): Insofern die von der Schöffin dargelegte Vorgehensweise durchgeführt wird und alle interessierten Parteien sich VOR der Entscheidung austauschen können, können auch wir dem

14 Lastenheft zustimmen Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung; Auf Vorschlag des Gemeindekollegiums sowie im Einvernehmen mit der Baukommission und der Finanzkommission, einstimmig, - die städtischen Immobilien Bergkapellstraße 8-10 und Neustraße 82 öffentlich zu verkaufen, die Bedingungen des Lastenheftes zum Verkauf im Wettbewerbsverfahren zu genehmigen, als Mindestpreis den amtlichen Schätzwert in Höhe von festzulegen, das Gemeindekollegium mit der Durchführung der Verkaufsprozedur und der Beurkundung des Verkaufs zu beauftragen Zu 09 Verkauf eines Wiesengeländes an der Schnellewindgasse an diverse Anlieger In Erwägung, dass fünf Anlieger einer städtischen Viehweide an der Schnellewindgasse Interesse bekundet haben zum Erwerb von Teilgrundstücken aus dieser Wiesenparzelle, eingetragen im Kataster der Stadt Eupen unter Gemarkung 3 Flur B Nummer 248P2, mit einer Flächengröße von 4.605m²; In Anbetracht, dass dieses Gelände nicht mehr zu Ausdehnungszwecken für den städtischen Bauhof benötigt wird und sich ein Verkauf der gesamten Parzelle an die angrenzenden Anwohner anbietet; In Erwägung, dass sich die fünf Kaufinteressenten einvernehmlich geeinigt haben zur Aufteilung des Wiesengeländes in fünf Lose: Los 1: 378m² in vollem Eigentum Los 2: 1.753m² in vollem Eigentum und 24m² im Obergrund Los 3: 2.067m² in vollem Eigentum und 193m² im Obergrund Los 4: 60m² in vollem Eigentum Los 5: 66m² in vollem Eigentum Nach Durchsicht der Katasterunterlagen, des Abschätzungsberichtes, des durch die Landmesserin A. Cormann erstellten Vermessungs- bzw. Teilungsplanes vom 26. September 2014 und aller anderen der Akte beigefügten Unterlagen; In Anbetracht, dass in der Wiesenparzelle eine Abwasserkanalisation liegt; dass drei Kontrollkammern von jeweils 9m² sowie der Untergrund der Kanalleitung ( zone non aedificandi ) auf den Losen 2 und 3 im Eigentum der Stadt Eupen verbleiben mit Einräumung eines dauerhaften Durchgangs- und Zugangsrechtes für Unterhalts- und Reparaturarbeiten an der Abwasserkanalisation, wobei der Kaufpreis des betroffenen Obergrundes der Kanaltrasse um 50% reduziert wird; In Anbetracht, dass über den bestehenden Fußweg der angrenzenden Parzelle Nr. 231T tlw. zu Gunsten der Lose 2 und 3 ein kostenloses Zugangsrecht (kein Fahrtrecht) eingeräumt wird; In Erwägung, dass die fünf Kaufinteressenten sich einverstanden erklärt haben, den amtlichen Verkehrswert in Höhe von 25,00 EUR pro Quadratmeter sowie alle mit der Übertragung verbundenen Kosten zu zahlen; In Anbetracht, dass anlässlich des Veröffentlichungsverfahrens keinerlei Einsprüche eingereicht wurden; Auf Grund des günstigen Legalitätsgutachtens vom 28. November 2014 des H. Finanzdirektors;

15 Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, insbesondere von Artikel L ; Auf Vorschlag des Gemeindekollegiums sowie im Einvernehmen mit der Baukommission und der Finanzkommission, einstimmig, 1. dem Verkauf der fünf Lose, wie oben beschrieben, an die fünf Anlieger zu den Bedingungen des Urkundenentwurfes zuzustimmen; den Hypothekenbewahrer bei Abschreibung der Urkunde von jeder Eintragung von Amts wegen zu entbinden Zu 10 Abtretung einer Grenzmauer Vervierser Straße 44 an den angrenzenden Eigentümer In Anbetracht, dass die Stadt Eupen nach Abbruch des Eckhauses Drouven, Vervierser Straße 42, an der Kreuzung Lascheterweg/Vervierser Straße in 2009 den Giebel zum Nachbaranwesen Vervierser Straße 44 schützen bzw. neu verkleiden lassen musste; In Erwägung, dass der neue Eigentümer des Anwesens Vervierser Straße 44 die Anfrage gestellt hat zur Abtretung der Grenzgemeinschaft dieser Mauer bzw. Hausfassade, die für die Stadt Eupen nicht mehr von Belang ist; In Erwägung, dass diese Grenzmauer, eingetragen im Kataster der Stadt Eupen unter Gemarkung 2 Flur G Nr. 15M2 teilweise, in einer Größe von 7,22m 2, gemäß des am 31. Oktober 2014 durch den Landmesser J.-M Jacobs erstellten Vermessungs- und Abgrenzungsplanes zum symbolischen Euro an den angrenzenden Eigentümer übertragen werden soll; In Anbetracht, dass der Eigentümer des Anwesens Vervierser Straße 44 einverstanden erklärt hat, alle mit der Übertragung verbundenen Kosten zu zahlen; Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, insbesondere von Artikel L ; Auf Vorschlag des Gemeindekollegiums sowie im Einvernehmen mit der Baukommission und der Finanzkommission, einstimmig, 1. der Abtretung der Grenzmauer zu den Bedingungen des Urkundenentwurfes zuzustimmen; den Hypothekenbewahrer bei Abschreibung der Urkunde von jeder Eintragung von Amts wegen zu entbinden Zu 11 Kirchenfabrik Sankt Nikolaus: a) Genehmigung der Haushaltsplananpassung 2014 Nr Aufgrund des Dekrets vom 19. Mai 2008 über die materielle Organisation und die Funktionsweise der anerkannten Kulte, Artikel 33; Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 13. November 2008 über die finanzielle Verwaltung der Kirchenfabriken; Auf Grund der 1. Abänderung des Haushaltsplans 2014, die vom Kirchenfabrikrat der Pfarre Sankt Nikolaus in seiner Sitzung vom festgelegt wurde; In Erwägung, dass besagte Unterlagen in fünffacher Ausfertigung am bei der Gemeinde eingegangen sind; Auf Grund des am bei der Stadt eingegangenen Berichts des

16 Diözesanleiters vom ; In Erwägung, dass die Haushaltsplanabänderung Nr. 1/2014, so wie diese vom Kirchenfabrikrat festgelegt worden ist, folgende Beträge aufweist: Ursprungshaushalt 2014: ,01 Erhöhung/Senkung der Kredite in Einnahmen und Ausgaben: ,00 Neues Ergebnis: ,01 In der Erwägung, dass der Diözesanleiter Kapitel I der Ausgaben in Bezug auf die Ausübung des Kults festgelegt hat und besagte Kreditabänderung für das Rechnungsjahr 2014 ohne Bemerkung genehmigt hat; Nach Durchsicht seines Beschlusses vom , womit der ursprüngliche Haushaltsplan 2014 genehmigt wurde mit einem Gesamtbetrag in Einnahmen und Ausgaben von ,01, einem ordentlichen städtischen Zuschuss in Höhe von ,00 und einem außerordentlichen städtischen Zuschuss in Höhe von ,07 ; In Erwägung, dass es nach Anpassung des Betrages an dem genehmigten Ursprungshaushalt - angebracht ist, die Kreditabänderungen zu billigen; Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung; Auf Vorschlag des Gemeindekollegiums sowie nach Beratung in der Finanzkommission, beschließt einstimmig, Artikel 1: Die Kreditabänderung Nr. 1/2014, die der Kirchenfabrikrat der Pfarre Sankt Nikolaus in der Sitzung vom festgelegt hat, wird gebilligt Der Haushaltsplan ist ausgeglichen und weist folgende Beträge auf: Ursprungshaushalt 2014: ,01 Erhöhung/Senkung der Kredite in Einnahmen und Ausgaben: ,00 Neues Ergebnis: ,01 Die städtischen Zuschüsse bleiben unverändert bei ,00 im ordentlichen und ,07 im außerordentlichen Haushalt Artikel 2: Vorliegender Beschluss ergeht mit Normalpost an: die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, den Kirchenfabrikrat der Pfarre Sankt Nikolaus, den Herrn Bischof von Lüttich Zu 11 Kirchenfabrik Sankt Nikolaus: b) Genehmigung des Haushaltsplans Aufgrund des Dekrets vom 19. Mai 2008 über die materielle Organisation und die Funktionsweise der anerkannten Kulte, Artikel 33; Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 13. November 2008 über die finanzielle Verwaltung der Kirchenfabriken; Auf Grund des Haushaltsplanes 2015, der vom Kirchenfabrikrat der Pfarre Sankt Nikolaus in seiner Sitzung vom festgelegt wurde; In Erwägung, dass besagte Unterlagen in vierfacher Ausfertigung am bei der Gemeinde eingegangen sind; Auf Grund des am bei der Stadt eingegangenen Berichts des Diözesanleiters vom ; In Erwägung, dass der Haushaltsplan 2015, so wie dieser vom Kirchenfabrikrat festgelegt worden ist, folgende Beträge aufweist: In Einnahmen und Ausgaben: ,85 Ordentlicher Gemeindezuschuss: ,00 Außerordentlicher Gemeindezuschuss: ,00 In Erwägung, dass im außerordentlichen Dienst folgende Investition vorgesehen ist: für die Arbeiten an der Pfarrkirche: Türme (Honorare und eine

17 eventuell erforderliche Inspektion); In Erwägung, dass der Diözesanleiter Kapitel I der Ausgaben in Bezug auf die Ausübung des Kults festgelegt hat und besagten Haushaltsplan 2015 ohne Bemerkungen genehmigt hat; Nach Kenntnisnahme folgender Interventionen: Frau Stadtverordnete Maria BELLIN-MOERIS (CSP): Ich möchte die Gelegenheit nutzen um auf die dringende Instandsetzung der Türme unserer Pfarrkirche St. Nikolaus hinzuweisen Der Kirchenfabrikrat wie auch der allergrößte Teil der Bevölkerung haben vor einigen Wochen die Entscheidung des Gemeindekollegiums mit Bedauern zur Kenntnis genommen, wonach die Restaurierung im kommenden Jahr NICHT in Angriff genommen werden soll. Bei allem Verständnis für Ihren Hang zum Sparen, aber diese Investition finde ich zumutbar und unerlässlich Man muss kein Architekt oder Statiker sein, um zu schlussfolgern, dass die Entscheidung des Kollegiums nicht die beste ist. Die Bausubstanz des bereits 1939 unter Denkmalschutz bestehenden Gotteshauses wird durch die Verzögerung der Reparaturarbeiten dermaßen leiden, dass eine Kostenexplosion leider nicht auszuschließen ist. Soviel steht jetzt schon fest. Wenn nichts unternommen wird, wird es also höchst negative Folgen geben Man darf ohne Übertreibung behaupten, dass dieses Gebäude das mit Abstand wichtigste Denkmal in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist. Diese wirklich dringenden Arbeiten auf den Sankt-Nimmerleinstag zu verschieben, betrachtet deshalb nicht nur die CSP Fraktion im Stadtrat als nicht im Interesse der Sache, sondern auch die Bevölkerung. Das müsste inzwischen auch den Kolleginnen und Kollegen der Rathausmehrheit bewusst werden Wenn Sie zurückrudern und die wirklich dringenden Arbeiten am Wahrzeichen der Stadt trotzdem im Haushalt des kommenden Jahres festschreiben, Sie können sicher sein: die Zustimmung der Bevölkerung wäre Ihnen diesmal gewiss Herr Schöffe Philippe HUNGER (PFF-MR):In einem Gespräch vor einer Woche mit dem Kirchenfabrikrat und der DG bestätigte sich erneut, dass keine Dringlichkeit gegeben ist: die DG und Stadt haben sich dahingehend verständigt, die Sanierungsarbeiten in 2016 durchzuführen Die Ausschreibung kann in 2015 erfolgen. Zudem wird die Zeit für das Akquirieren weiterer Einnahmen genutzt; hier hat sich der Kirchenfabrikrat dazu entschieden, den Turm für Antennen zur Verfügung zu stellen Die Entscheidung zur Durchführung der Arbeiten in 2016 war richtig und geschah in Absprache mit dem Kirchenfabrikrat Auf Grund des günstigen Legalitätsgutachtens des Finanzdirektors vom ; In Erwägung, dass es angebracht ist, besagten Haushaltsplan zu billigen; Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung; Auf Vorschlag des Gemeindekollegiums sowie nach Beratung in der Finanzkommission, beschließt einstimmig, Artikel 1: Der Haushaltsplan 2015 der Kirchenfabrikrat der Pfarre Sankt Nikolaus wird im Einverständnis mit dem Diözesanleiter gebilligt Der Haushaltsplan ist ausgeglichen und weist folgende Beträge auf: In Einnahmen und Ausgaben: ,85 Ordentlicher Zuschuss der Stadt: ,00 Außerordentlicher Gemeindezuschuss: ,

18 Artikel 2: Vorliegender Beschluss ergeht mit Normalpost an: die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, den Kirchenfabrikrat der Pfarre Sankt Nikolaus, den Herrn Bischof von Lüttich Zu 12 ÖSHZ Eupen: Genehmigung des Haushaltsplans Nach Prüfung des durch den Rat des öffentlichen Sozialhilfezentrums für das Rechnungsjahr 2015 festgelegten Haushaltsplanes; Auf Grund des Artikels 88 des Grundgesetzes über die öffentlichen Sozialhilfezentren vom 8. Juli 1976; Herr Lambert JAEGERS, Präsident des ÖSHZ nimmt für diesen Punkt der Tagesordnung an der Sitzung teil Nach Kenntnisnahme folgender Interventionen: Herr Lambert JAEGERS: Der ordentliche Haushalt des ÖSHZ-Eupen hat ein Gesamtvolumen von 20,054 Millionen. Der außerordentliche Haushalt beläuft sich auf 12,53 Mio Etwas mehr als die Hälfte der vorgesehenen Ausgaben im ordentlichen Haushalt nämlich 52,8 % - sind Personalkosten. Und von diesen Gesamtpersonalkosten fallen wiederum etwa die Hälfte allein im Alten- und Pflegewohnheim an Vom Finanzvolumen her möchte ich die fünf größten Bereiche erwähnen Größter Anteil am vorgesehenen Ausgabenvolumen hat das APWH St. Joseph mit etwas weniger als 6,9 Mio, d.h. 34,2 % der vorgesehenen Ausgaben Dann zweiter großer Aufgaben und Ausgabenbereich das, was als Kernaufgabe eines jeden ÖSHZ umschrieben werden kann, nämlich alles was mit Eingliederungseinkommen, Sozialhilfe und Vorschüssen zu tun hat. Dieser Bereich umfasst 6,54 Mio, also etwa ein Drittel - genau 32,6 % - des ordentlichen Haushalts Als dritter großer Ausgaben- und Aufgabenbereich ist das Mosaik-Zentrum zu erwähnen, das 11,5 % der Ausgaben verschlingt Der vierte Bereich ist das Aufgabenfeld der sozial-beruflichen Eingliederung, das sich in den letzten Jahren stark entwickelt hat und weiterhin zunehmend an Bedeutung erhalten wird. Für dieses Aufgabenfeld sind knapp 1,6 Mio d.h. 7,9 % der ordentlichen Ausgaben des ÖSHZ vorgesehen Und zuletzt als fünfter Bereich der Bereich Allgemeine Verwaltung mit etwa 1,5 Mio, d.h. 7,5 % der im ordentlichen Haushalt vorgesehenen Ausgaben Der Stadtzuschussbedarf für das Haushaltsjahr 2015 beläuft sich auf 2,7 Millionen und liegt somit um höher als Zu erwähnen sei hier, dass der Stadtzuschuss seit dem Jahre 2009 auch den Gegenwert der Schulmahlzeiten enthält, die das ÖSHZ an die städtischen Schulen liefert Seit den Osterferien 2014 sind sowohl die SGU als auch die französische Schule in den Campus Monschauer Straße umgezogen und erhalten seitdem ihre Schulessen vom RSI. Die Kosten der gelieferten Schulessen schätzen wir in der ersten Haushaltsanpassung 2014 auf Für das Jahr wo die Reduzierung der gelieferten Schulessen zum ersten Mal ein ganzes Jahr betreffen schätzen wir die Kosten der gelieferten Schulessen auf Also, wenn diese Schulessen aus dem Gemeindezuschuss hinausgerechnet werden, erhöht sich der Zuschuss 2015 im Vergleich zum städtischen Zuschuss 2014 um 1,76% Wie in den Vorjahren wurden zum Ausgleich möglicher Kreditüberschätzungen bei den Personalkosten Sondereinnahmekredite mit der Bezeichnung Ausgleich überschätzte Ausgabenkredite aufgenommen. Das Gesamt

19 volumen dieser Kredite beläuft sich auf , was 2 % der Personalausgaben entspricht Neu ist, dass wir jetzt auch bei den Betriebskosten, die sich auf insgesamt 2,4 Mio belaufen, solche Sondereinnahmekredite wie bei den Personalkosten vorgesehen haben. Das Gesamtvolumen dieser Kredite, die mögliche Kreditüberschätzungen auf der Ausgabenseite ausgleichen sollen, beläuft sich auf Beim Personalkader gibt es eine Aufstockung um 2 Halbtagskräfte im Pflegehilfpersonal, die als Springer eingesetzt werden können. Diese Aufstockung ist ein Ergebnis der Arbeit einer Arbeitsgruppe Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Außerdem haben wir 6 zusätzliche Stunden vorgesehen. Es gilt dabei insbesondere das Image des APWH zu verbessern. Die Organisation von Veranstaltungen für Bewohner, Angehörige und Nachbarn (Frühlingsfest, Adventsfest...), die Förderung der Teilnahme der Bewohner an Veranstaltungen wie der Weißen Tafel, die Öffnung des APWH für Veranstaltungen... das ist ein Weg, der weiter beschritten und ausgebaut werden soll. Die Außendarstellung, das Image des APWH soll jedoch auch durch die Konkretisierung der Internetpräsenz verbessert werden Vorgesehen - jedoch noch nicht im Personalkader aufgenommen ist die Schaffung einer halbzeitigen Psychologenstelle für das Zentrum Mosaik. Die Ansiedlung einer solchen Psychologenstelle war eine Schlussfolgerung der Organisationsberatung durch das Projekt Petra. Die Gemeinschaft hat die Mittel für diese Stelle in ihrem Haushalt 2015 vorgesehen, was angesichts der bekannten finanziellen Engpässe der Gemeinschaft erwähnenswert ist und wofür wir uns auch bedanken möchten Der außerordentliche Haushalt wird weiterhin durch den Neu- bzw. Umbau des Alten- und Pflegewohnheims geprägt. Vollmundig hatte ich hier vor einem Jahr verkündet, dass wir wenn nichts Unvorhergesehenes passiere - im Laufe des Jahres 2014 mit den Arbeiten für den Neu- bzw. Umbau des Alten- und Pflegewohnheims beginnen könnten. Es ist zwar nicht groß etwas Unvorhergesehenes passiert, dennoch sind die Lastenhefte noch nicht definitiv und die Ausschreibungen konnten noch nicht in die Wege geleitet werden. Einige schätzen, dass nach den Bauferien 2015 konkret mit den Arbeiten begonnen werden kann. Diesen Schätzungen schließe ich mich an. Meine Hand dafür ins Feuer legen, werde ich jedoch nicht! Eine wichtige Entwicklung hat es bezüglich der Finanzierung gegeben. Die Gemeinschaft hat bekanntlich beschlossen, solche Projekte nicht mehr über sogenannte alternative Finanzierungen abzuwickeln. Sie bevorzugt jetzt wieder die traditionelle, die klassische Bezuschussung von Infrastrukturarbeiten. Dies bedeutet konkret: die DG erstattet die Fortschrittsrechnungen so wie sie anfallen und vom ÖSHZ abgerechnet werden. Das ÖSHZ muss also im Rhythmus des Fortschreitens des Projekts seinen Anteil aus aufzunehmenden Krediten finanzieren, deren Belastung sich auch früher im Haushalt auswirken und somit auch den Gemeindezuschuss früher als bisher geplant beeinflussen wird Ich komme zur ÖSHZ-Verwaltung: sie kämpft weiterhin mit akutem Platzmangel, der sich in Zukunft noch verschärfen wird Im ersten Halbjahr konkretisierte sich die Piste ZAWM. Mit Regierung, Ministerium und möglichen Nutzern der ZAWM-Räumlichkeiten wurden bereits konkrete Pläne zur zukünftigen Nutzung dieser Räumlichkeiten entworfen. Leider haben sich die Hoffnungen auf eine Lösung unserer Platzprobleme durch die Nutzung von Räumlichkeiten im ehemaligen ZAWM-Gebäude in der Zwischenzeit zerschlagen. Die DG denkt auch aus Kostengründen jetzt eher darüber nach, die Gebäude des ehemaligen ZAWM zu veräußern

20 Wir sind also leider erneut und noch immer auf der Suche nach passenden zusätzlichen Räumlichkeiten Bei der Erstellung des Haushalts 2015 gab es die Schwierigkeit, bestimmte Entwicklungen konkret in ihren finanziellen und personellen Auswirkungen abzuschätzen. Die vorherige Föderalregierung hat eine Erhöhung der Zuschusssätze für die Eingliederungseinkommen um 5 Prozentpunkte beschlossen. Eine Maßnahme, die seit dem 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist. Eine Maßnahme, dank der den ÖSHZ (und somit den Gemeinden) finanziell unter die Arme gegriffen wird. Aber das reicht bei Weitem nicht, um die durch Entscheidungen der gleichen Regierung entstandenen Kostenverlagerungen von der föderalen hin zur lokalen Ebene auszugleichen Dabei geht es zunächst um den Ausschluss von der Arbeitslosenunterstützung. Im Rahmen des Begleitplans für Arbeitslose stellen wir fest, dass zunehmend Personen von der Arbeitslosenunterstützung ausgeschlossen werden. Wie sich dieser Trend in den kommenden Monaten und Jahren entwickeln wird bleibt offen. Wir wissen es nicht. Befürchten jedoch dass letztendlich die Intensivierung der Betreuungsarbeit zur sozialen und beruflichen Eingliederung unter dieser Entwicklung leiden wird Weiter geht es um zwei Maßnahmen, die die vorherige Föderalregierung beschlossen hat, und die im Laufe des Jahres 2015 ihre ersten Auswirkungen zeigen bzw. voll zum Tragen kommen werden Zunächst geht es um den Ausschluss vom sogenannten Wartegeld. Gewisse Personengruppen werden ab dem 1. Januar 2015 keine Berufseingliederungszulage mehr erhalten. Wir wissen - das sind Zahlen, die das LfA uns mitgeteilt hat dass im Januar 2015 laut ihrer Schätzung in Eupen 23 Personen davon betroffen sein könnten. Wie viele dieser Personen zum ÖSHZ kommen werden, wissen wir jedoch nicht. Und wir wissen auch nicht, wie sich diese Zahl der von der Berufseingliederungszulage ausgeschlossenen Personen im Laufe des Jahres 2015 und danach entwickeln wird Die zweite Maßnahme ist die im Mai 2012 von der vorherigen Regierung beschlossene Degressivität, also progressive Minderung der Arbeitslosenunterstützung. Auch dieses System wird ab Mai 2015 voll zum Tragen kommen. Es wird als Folge haben, dass sich davon betroffene Personen an das ÖSHZ wenden werden. Wie viele und ab wann wissen wir auch hier nicht. -- Unter diesen Bedingungen einen Haushalt zu erstellen, war nicht einfach. Hierzu auch ein Dank an den ÖSHZ-Einnehmer und an all die Personen, die aktiv an der Erstellung dieses Haushalts beteiligt waren Die allgemeine Lage im sozialen Bereich und die möglichen Auswirkungen auf die Arbeit des ÖSHZ können also als relativ unsicher gewertet werden. Wenn man sich die Entwicklung anschaut, die wir in den letzten 10 Jahren gekannt haben, dann wird deutlich, in welchem Umfang das ÖSHZ und die Stadt Eupen - unsere Bevölkerung also -, ihre soziale Verantwortung wahrgenommen und wesentlich zur Solidarität unter den Eupener Bewohnern und zum sozialen Zusammenhalt hier in Eupen beigetragen haben. Ich bin mir sicher, dass wir weiterhin parteiübergreifend diesen Weg gemeinsam bestreiten Herr Stadtverordneter Karl Josef ORTMANN (CSP): Unter dem Motto nichts ist sicher kann man den in schwerer Detailarbeit aufgestellten Haushalt wohl stellen. Die zu diesem Zeitpunkt nicht vorhandenen Aus- und Zusagen der Föderal-, bzw. Regionalebene lassen allen Spekulationen Tür und Tor auf Der ÖSHZ-Präsident spricht in Bezug auf Ausschluss vom Arbeitslosengeld von 23 zusätzlichen Personen als Kunden des ÖSHZ. Nach meinen Informationen muss aber mit über 100 Personen gerechnet werden Ein weiteres Ärgernis ist das ewige Hickhack um das frühere Gebäude des ZAWM. Könnten sich DG und Polizeizone endlich mal verbindlich äußern? Fakt

21 ist, das die Verwaltung des ÖSHZ Platz braucht, der Platzbedarf wohl auch noch ansteigen wird Beipflichten muss ich dem Präsidenten, wenn er den Zusammenhalt der Gemeinden anmahnt um gewisse Dienste übergreifend zu organisieren und zu erhalten. Deshalb ist es schade, dass die Gemeinde Raeren die Schuldnerberatung verlässt In Sachen Altenheim ist zu sagen, dass die Bestrebungen gewisse Aktivitäten in das Heim zu holen (Fußball-WM) sehr zu begrüßen sind. Alles was die Einsamkeit der Heimbewohner mildert, ist zu begrüßen. Der ultimative Schritt zu mehr Attraktivität ist allerdings der Neu- und Umbau des Josephsheims. Da führt kein Weg vorbei. Und nach all den Jahren des Wartens wird es jetzt allerhöchste Zeit! Herr Stadtverordneter Bernd GENTGES (PFF-MR): Für die Zukunft stellen sich eine ganze Reihe von Fragen, die bisher noch ohne Antwort sind Das ist ein Grund, Vorsicht bei der Entscheidung über neue Ausgaben walten zu lassen. Es genügt nicht, sich darüber zu beklagen, dass die Zuwendungen seitens des Föderalstaates unzureichend sind und dass der Föderalstaat immer mehr Leistungen auf die ÖSHZ abwälzt. Die Belastung für die Stadt darf nicht weiter steigen Deshalb muss eine Erhöhung der Zuwendungen und Beihilfen vermieden werden. Somit wird es immer wieder nötig sein, die Richtlinienbeschlüsse der letzten Jahre zu bewerten, zu überprüfen und, wenn nötig, anzupassen. Eine Evaluierung war für das erste Halbjahr 2014 angesagt. Interessant wäre zu wissen, wann mit den Ergebnissen zu rechnen ist. Jedenfalls wäre es wichtig, diese Evaluierung durch einen Vergleich mit den ÖSHZ-Leistungen der umliegenden Gemeinden zu ziehen Die vergleichbare Belastung der Stadt Eupen ist höher. Mir vorliegende Zahlen bestätigen das: in der Gemeinde Eupen wurden für das Jahr 2013 ca. 45% aller Eingliederungseinkommen (EiEi) der DG gezahlt. Dies ist eine Steigerung von 7 % zu 2012 und von 21% zu Zahlen pro 1000 Einwohner für Bezieher von EiEi: Eupen 17,4/1000; Wallonien 12,8/1000, Lüttich 15,6/1000; Belgien 8,8/1000; Brüssel 24,4/1000. (Quelle dieser Info :F.Ö.D.soziale Eingliederung, Datum ) Die bereits im vergangenen Jahr vom ÖSHZ geforderte erneute Aushandlung eines finanziellen Mehrjahresplans mit der Stadt Eupen wird nunmehr ab 2015 befürwortet. Es besteht also Handlungsbedarf Ein anderes Thema: Voriges Jahr habe ich meinen Redebeitrag mit folgender Bemerkung geschlossen: Unser ÖSHZ ist auf dem richtigen Weg. Ich plädiere lediglich für mehr Gemeinsamkeit bei den positiven Bemühungen der verschiedenen Dienststellen Diese Gemeinsamkeit lässt noch in manchem Bereich zu wünschen übrig: Das gilt nach wie vor bei den Bemühungen um die sozial-berufliche Eingliederung. Hier scheint die Zusammenarbeit mit dem ADG und dem Landesamt für Arbeitsbeschaffung nicht zufriedenstellend zu verlaufen. Das muss sich ändern, besonders wegen der Auswirkungen der Staatsreform. Die kritisch Haltung des ÖSHZ Eupen kommt symptomatisch in folgender Bemerkung zum Ausdruck: Welchen Sinn macht eine intensive und aktivierende Sozialbegleitung im Rahmen der 60 7-Arbeitsverträge zur beruflichen Integration, wenn diese keine Fortsetzung bzw. Berücksichtigung in der Begleitarbeit durch ADG und LFA finden? Kritische Bemerkungen dieser Art fallen auch zur Arbeitsweise der Begleitplattform, zu verschiedenen Maßnahmen der Föderalregierung, zur Unsicherheit hinsichtlich der Weiterleitung an die DG von Kompetenzen, die der

22 wallonischen Region vom Föderalstaat übertragen worden sind Zitat im Zusammenhang mit den Mitteln in Höhe von für die 60 7 Sozialwirtschaftsstellen: Somit endet die föderale Bezuschussung in Höhe von Seitens der wallonischen Region gibt es keine inhaltliche Aussage zur Fortführung bzw. möglichen Veränderungen für das kommende Jahr (es beginnt in drei Wochen) Wir werden dem Haushalt des ÖSHZ zustimmen, weil er die Kontinuität bei der Durchführung der eingeleiteten Richtlinienbeschlüsse absichert, ohne den Weg für Neuerungen zu versperren Wir im vergangenen Jahr plädieren wir für mehr Gemeinsamkeit bei den positiven Bemühungen der verschiedenen Dienststellen Stadt und ÖSHZ gehen mit gutem Beispiel voran, da im kommenden Jahr die soziale Begleitung und Betreuung der Bewohner der Notaufnahmewohnungen sowohl der Stadt als auch des ÖSHZ allein durch das ÖSHZ wahrgenommen werden, und nicht wie bisher durch beide Institutionen. Ähnliche Maßnahmen können auch auf anderen Ebenen eingeleitet werden, auch zwischen den Gemeinden Herr Stadtverordneter Achim NAHL (ECOLO): Die Vorstellung des ausführlichen Dokuments zu den Tätigkeiten des ÖSHZ Eupen in der Sozialkommission ist jedes Jahr ein wertvoller Moment. Hier werden jedes Mal das Ausmaß und die Vielfalt der geleisteten Arbeit sichtbar, und wenn man alle diese Berichte übereinander legte, könnte man zugleich die Kontinuität und die Innovation in der Entwicklung der Projekte erkennen Das ÖSHZ befindet sich in einer Übergangszeit, in der eine Entwicklung von Kosten und Arbeitsaufwand erwartet wird, die in ihrem Ausmaß aber noch nicht eingeschätzt werden kann werden die neuen Gesetze bei den Ersatzeinkommen von arbeitslosen Personen erstmalig die Betroffenen und ihre Berater einholen: schnellerer Ausschluss aus dem Arbeitslosengeld, verlängerte Wartezeiten auf das Anrecht auf Arbeitslosen-unterstützung, Verringerung der Arbeitslosenunterstützung, je länger die Arbeitslosigkeit andauert, bis sie schließlich in Sozialhilfe endet Der städtische Zuschuss wurde für 2015 real um Euro erhöht, aber niemand kann die neue Situation bisher in Zahlen ausdrücken, Aufstockungen durch Nachtragshaushalte sind zu befürchten. Hinzu kommen die veränderten Bedingungen bei der Finanzierung des Umbaus des Alten- und Pflegeheims, die sich früher auswirken werden als bisher geplant Neben den finanziellen Aufwendungen ist das alles auch verbunden mit einer höheren Arbeitsbelastung für die Dienste des ÖSHZ, die die betroffenen Personen empfangen und begleiten und damit auch als erste in die Schusslinie von Ärger und Unverständnis bei Kunden geraten. Sie werden zum ersten Blitzableiter von frustrierten Betroffenen, halten ihren Kopf für Beschlüsse aus Brüssel hin Auch ohne diese neue Zunahme des Arbeitsvolumens infolge föderaler Beschlüsse stehen die Dienste des ÖSHZ unter Druck, manche mehr, andere etwas weniger: Druck durch die Fülle der Anfragen, durch die Komplexität der Lebenssituationen und die Zunahme von Armut, durch die fordernde Haltung mancher Kunden, durch Verständigungs-schwierigkeiten oder interkulturelle Missverständnisse, durch die Zunahme von psychischen Erkrankungen und den Folgen von Suchtmittelkonsum, die immer wieder zu Rückschlägen bei den Integrationsmaßnahmen führen - kurz: durch eine Gesellschaft, in der viele Personen und Familien höchst belastet sind, in der die soziale Gerechtigkeit aus den Fugen gerät und in der die ÖSHZ als erste den aufeinander folgenden Wellen von ausgeschlossenen Personen begegnen Die Entwicklung des Eingliederungskommens und der Ausländerbeihilfe zeigt

23 das deutlich: zwischen 2006 und 2011 erfolgte ein sprunghafter Anstieg der Anträge, der sich danach stabilisiert hat, bevor er sich auseinander dividierte: heute gibt es wieder steigende Anfragen nach Eingliederungseinkommen, die Anfragen nach Ausländerbeihilfe sinken Dies auch infolge von Verschiebungen beim Aufenthaltsstatus von Betroffenen. Verschiebungen wirken sich auch auf die Kosten der dringenden medizinischen Hilfe aus. Einen wesentlichen Einfluss darauf haben die föderalen Entscheidungen zum Aufenthaltsrecht: Gab es vor Jahren immer wieder eine Regularisierungswelle, die illegalen Personen ein Aufenthaltsrecht und damit Wege in die Integration ermöglichten, ist es heute umgekehrt, indem Personen und Familien ihr bisheriges begrenztes Aufenthaltsrecht verlieren und in die Illegalität fallen, wo sie auf karitative Unterstützung angewiesen sind, und das einzig verbleibende Anrecht das der dringenden medizinischen Hilfe ist die steigenden Zahlen im ÖSHZ bei der dringenden medizinischen Hilfe zeigen nur, dass hier eine Verschiebung des Elends stattfindet, die zu Ausschluss führt und letztendlich auch dem Zusammenleben nicht gut tut. Hilfsorganisationen wie die Lebensmittelbank, der Vinzenzverein oder ehrenamtliche Betreuer können diesen Trend nur bestätigen Die Statistiken zeigen auch, dass seit mehr als 10 Jahren eine kontinuierliche Wanderung von sozial benachteiligten Personen aus dem Süden der DG in die Nordgemeinden erfolgt mit Armut lässt sich wahrscheinlich ein bisschen weniger schlecht leben, wenn es im Umfeld viele Hilfeangebote, Orte des sozialen Kontakts, andere Personen in gleicher Situation und etwas mehr Anonymität gibt. Diese soziale Realität sollte noch stärker bei der Aufteilung der Fonds zwischen den Gemeinden berücksichtigt werden können Das ÖSHZ Eupen hat sich nie darauf beschränkt, ein öffentliches Zentrum für Sozialhilfe zu sein, es ist schon immer auch ein Zentrum für Sozialpolitik: Anhand zunehmender, sich ähnelnden Anfragen von Einzelpersonen werden Muster von sozialen Bedürfnissen erkannt und Projekte erarbeitet, um auf diese Muster breiter zu antworten als mit bloßer Einzelfallhilfe Das ÖSHZ Eupen, sowohl als Institution als auch als Team von engagierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, hat sich immer für Solidarität und Chancengleichheit eingesetzt, unabhängig von der politischen Couleur seiner Führungsetage das zeigen die vielen kreativen und passenden Projekte, die über die Jahre aufgebaut wurden, manche als Pionierarbeit des ÖSHZ Eupen. - Solidarisch und um soziale Gerechtigkeit bemüht, aber nicht naiv: Den steigenden Anfragen wurde im Laufe der Jahre mit neuen Regeln begegnet, die einerseits der Gefahr von ausufernden Kosten entgegen wirken und andererseits die Balance der sozialen Gerechtigkeit bei der Zuteilung von Hilfen neu eingestellt haben Die über Jahre aufgebauten Dienste sind jetzt feste Bestandteile des Angebotes, wie die Schuldnerberatung, der Dienst für sozialberufliche Eingliederung, die Energieberatung als spezifisches Angebot des ÖSHZ Eupen, oder seine aktive Rolle bei der Schaffung von 60.7 Arbeitsplätzen zur Wiedereingliederung, das Viertelessen, das betreute Wohnen, die begleiteten Besuchskontakte von Eltern und Kindern im Zentrum Mosaik, die Feste im Altenheim (oder Fußballtreffen, und besonders das Wahlbüro) als verstärkte Öffnung nach außen. Neu ist die Trainingswohnung für Jugendliche im Zentrum Mosaik, neu das Projekt einer Senioren-Wohngemeinschaft Dass 2015 konsequent an der Website des ÖSHZ gearbeitet werden soll, entspricht auch einer Empfehlung, die wir seit Jahren ausgesprochen haben: Die Bevölkerung soll damit eingeladen werden, ihr Bild vom ÖSHZ als Zentrum für Sozialhilfeempfänger dahin gehend zu korrigieren, dass sie das ÖSHZ als Sozialzentrum der ganzen Stadt wahrnehmen kann, das viele Dienste für viele

24 Bürger mit unterschiedlichen Bedarfslagen anbietet Wir verstehen, dass dem Personal des ÖSHZ in den jetzigen Zeiten der chronischen Arbeitsüberlastung und der notorischen Raumnot nicht der Sinn nach neuen Projekten im Bereich Gemeinwesenarbeit Förderung des sozialen Zusammenhalts steht wir freuen uns aber, dass dieser neue Posten auch im Haushalt 2015 erhalten bleibt, weil er Möglichkeiten zu neuen Initiativen bietet, die auch mit neuen Partnern entwickelt werden können, ohne dem Personal des ÖSHZ automatisch zusätzliche Belastungen aufzuerlegen. Wir sehen hier auch die Chance für die Förderung des Zusammenlebens der Kulturen, bei dem auch das ÖSHZ täglich den Bedarf nach Maßnahmen erlebt; einen Bedarf, zu dem Stadt und ÖSHZ, professionelle Dienste und ehrenamtliche Initiativen kreativ und vernetzt zusammen arbeiten können. Das Erbe des FER-Projekts, das am nach 6 Jahren ausläuft, kann somit weiter genutzt werden. Den nächsten Schritt dazu machen wir morgen Abend im Rahmen einer Standortbestimmung mit dem ÖSHZ, den FER-Partnern und anderen professionellen und ehrenamtlichen Akteuren, die im Bereich Zusammenleben der Kulturen in Eupen aktiv sind Beim Thema Druck gilt unsere Aufmerksamkeit auch dem Dienst für sozialberufliche Eingliederung, der den Druck am stärksten spürt. Er leistet wahrscheinlich die meiste Sisyphusarbeit, wenn er Kunden mit Integrationsmaßnahmen für Beschäftigung wieder fit macht und dann erleben muss, dass dieselben Kunden am Ende aus Mangel an Angeboten doch keine geeignete Beschäftigung finden, oder aus vielfältigen persönlichen Beeinträchtigungen heraus das erreichte Niveau nicht halten können oder in Folge strikter Entscheidungen des Dienstes für Arbeitslosenkontrolle doch wieder aus dem Anrecht auf Arbeitslosengeld herausfallen und zum ÖSHZ zurück kommen müssen, als Verlierer in einem endlosen Monopoly-Spiel: gehe zurück zur Badstraße, ziehe keine Euro ein Hier besteht ein Bedarf nach verstärkter Koordination zwischen allen Akteuren, darunter dem DSBE, dem Arbeitsamt und den Integrationsmaßnahmen. Aussicht auf Verbesserung der Situation entsteht, wenn eine Ausdehnung der Zuständigkeiten der DG in der Folge der Staatsreform dazu führt, dass sie auch die Arbeitslosenkontrolle übernimmt eine verstärkte Koordination innerhalb der Überschaubarkeit der DG müsste dazu führen, absurde Situationen wie die eben genannten zu vermeiden und einen individuell passenderen Parcours mit den Betroffenen zu erarbeiten. Hier ist auch die DG gefordert: beim Einsatz um den Erhalt der Zuständigkeit, bei der Schaffung passender Beschäftigungs- und Integrationsmaßnahmen, darunter eines seit längerem angekündigten 4. Arbeitsmarktes, aber auch als Aufsichtsbehörde, die eine Zusammenarbeit der Akteure dort einfordern und begleiten kann, wo sie ins Stocken geraten ist. Ich bin bereit, daran mitzuarbeiten Aus vielen Gründen, die auch in der Komplexität des Themas liegen, hat das Projekt Wohnhilfezone/Quartierskonzept weiterhin Blei in den Flügeln; das war bei unseren Vorgängern so, und es setzt sich fort. Anhand der positiven Erfahrung aus dem Bereich Zusammenleben der Kulturen möchte ich hierzu einen Vorschlag einbringen. Den Vorschlag, zum Thema Wohnhilfezonen eine Arbeitsgruppe mit einem größeren Kreis von Akteuren einzuberufen, darunter auch Vertretern von Viertelkomitees, um mit den aktiven Kräften, die an der Basis tätig sind, Strategien für eine passende Vorgehensweise zu entwickeln. Dabei von allgemein gültigen Zielen wie seniorenfreundliche Stadt, Verbleib von Senioren in ihrem Wohnviertel und Mehrgenerationenprojekte auszugehen, um konkrete Ideen zu sammeln, die später in ein auf Eupen zugeschnittenes Quartierskonzept einfließen können. Und dann die Möglichkeiten nutzen, die über das REK II angeboten werden. Vielleicht passt

25 es auf diese Weise auch in die Förderung des sozialen Zusammenhalts Jetzt ein letztes Mal zurück zu den Arbeitsbedingungen des ÖSHZ-Personals: In Zeiten zunehmenden Drucks ist es besonders wichtig, Bedingungen zur Unterstützung des Personals und zur Burnout-Prävention zu schaffen, und im Haushalt sind manche Bedingungen erkennbar: Weiterbildung gibt Sicherheit, um neuen Herausforderungen gestärkt begegnen zu können, und im Haushalt ist Weiterbildung vorgesehen; die Möglichkeit für die Teams, Unterstützung mit Hilfe von Supervision und fachlichem Coaching zu finden, besteht und hat z.b. im Zentrum Mosaik eine lange Tradition; Personalaufstockungen bringen etwas Entlastung: für Mosaik wurde mit der DG die Anstellung eines Psychologen ausgehandelt. Im Alten- und Pflegeheim werden einige zusätzliche Stunden für das Marketing hinzugefügt, und es erfolgt eine Aufstockung von Stunden beim Pflege- und Küchenpersonal. Für den DSBE müssen dringend noch Lösungen gegen die Überlastung gefunden werden Mehr Synergien mit der Stadtverwaltung und anderen ÖSHZ bei der Nutzung von Software, mehr Synergien mit anderen ÖSHZ zu gemeinsamen fachlichen Fragen sind hilfreich; Zusammenarbeit mit Akteuren im Netzwerk verlangt zwar die Investition von Arbeitszeit, bringt aber auch Impulse, die langfristig zu Entlastung führen können. Im Bereich Förderung des Zusammenlebens der Kulturen bin ich überzeugt, dass gemeinsame Netzwerkarbeit dem Personal des ÖSHZ neue Ressourcen für seine Arbeit erschließen wird Zur Burnout-Prävention gehört auch das politische Aushandeln von Arbeitsbedingungen. Das heißt auch, dass die Führungsetage mit daran arbeitet, strukturelle Stolpersteine zwischen Einrichtungen zu entfernen, die die Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Personalmitgliedern erschweren, wie es derzeit im Bereich der Beschäftigung vorkommt, und hierzu die Zusammenarbeit mit der DG zu suchen Und zum Schluss: Zur Mitarbeiterpflege und Wohlbefinden am Arbeitsplatz gehört auch, eine gute Stimmung am Arbeitsplatz und Zusammenhalt in den verschiedenen Teams der Kollegen zu fördern, und wir wünschen der Führungsetage ein offenes Ohr und ein gutes Geschick dabei, ihr kompetentes und motiviertes Personal in diese Richtung zu unterstützen. Soziale und pflegerische Arbeit ist Knochenarbeit, und wir drücken dem Personal aller Dienste des ÖSHZ Eupen hierfür unsere Wertschätzung aus Nach Kenntnisnahme der Replik von Herrn Lambert JAEGERS: Ich möchte mich für die konstruktive und kollegiale Debatte bedanken. Ich werde nicht auf alle Bemerkungen und Anregungen eingehen sondern nur auf einige wenige Punkte Was den möglichen Verkauf der Gebäude des ehemaligen ZAWM im Limburger Weg angeht, so hat das ÖSHZ nach Bekanntwerden des Interesses der Polizeizone an diesen Gebäulichkeiten die Resolution, die unter meinem Vorgänger Karl Joseph Ortmann vom Sozialhilferat einstimmig verabschiedet worden ist, noch einmal dem Gemeindekollegium, der Regierung und der Polizeizone zukommen lassen Zu den Zahlen, die Karl Joseph Ortmann erwähnte bezüglich der Anzahl Personen, die von der Eingliederungszulage ausgeschlossen werden: die von mir erwähnte Zahl von 23 Personen, betrifft laut dem Landesamt für Arbeitsbeschaffung die Personen, die zum 1. Januar 2015 von der Gewährung der Eingliederungszulage ausgeschlossen werden. Das LfA hat uns bisher noch keine Schätzungen zukommen lassen, wie diese Zahl sich im Laufe des Jahres 2015 weiter entwickeln wird

26 Zu den Bemerkungen von Bernd Gentges: Kollege Gentges mahnt, die Belastung der Stadt dürfe nicht weiter steigen und das ÖSHZ müsse die nötige Vorsicht diesbezüglich walten lassen. Ich möchte hier in Anlehnung an das, was Achim Nahl eben sagte, behaupten, dass die Sozialarbeiter und die Verantwortlichen im ÖSHZ natürlich und vor allem um soziale Gerechtigkeit bemüht sind, aber sie sind nicht naiv. Auch bei den Diskussionen über die Evaluierung und Anpassung der bestehenden Richtlinien gilt dies Zu der Anzahl Eingliederungseinkommensempfänger im Verhältnis zur Einwohnerzahl sei erwähnt, dass die von Bernd Gentges erwähnte Zahl von 15,6 Personen pro 1000 Einwohner für Lüttich sich nicht auf die Stadt Lüttich, sondern auf die gesamte Provinz Lüttich bezieht. Zweite Bemerkung: das ÖSHZ hat hier kaum Ermessensspielraum. Sobald eine Person die gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt, hat sie natürlich Anrecht auf Eingliederungseinkommen. Die Tatsache, dass wir in Eupen im Vergleich zu den umliegenden ÖSHZ - eine sehr hohe Dichte an Eingliederungsempfängern haben, hat nichts mit einer größeren Kulanz der Sozialarbeiter bzw. der Entscheidungsträger zu tun Zu der Problematik der sogenannten Artikel 60 7 Sozialwirtschaft: offiziell haben wir seitens der wallonischen Regierung bis zum heutigen Tag noch immer keine Mitteilung erhalten, wie die Angelegenheit nach dem 31. Dezember 2014 weitergehandhabt wird. Inoffiziell, und im Rahmen von parlamentarischen Anfragen im wallonischen Parlament bestätigt, haben die zuständigen Minister der wallonischen Region jedoch jetzt gesagt, dass für das Jahr 2015 die gleichen Ziehungsrechte bestehen bleiben und auch die gleichen Partnerorganisationen der Sozialwirtschaft für diese Projekte in Frage kommen. Aber wie gesagt wir warten noch immer auf ein entsprechendes ministerielles Rundschreiben Zu dem was Achim Nahl bemerkte, möchte ich noch Folgendes sagen: bezüglich der dringenden medizinischen Hilfe sei erwähnt, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt diesbezüglich mehr als 100 Akten führen. Das sind natürlich viel mehr als 100 Personen, da die meisten dieser Akten Familien mit Kindern betreffen. Der Verwaltungsaufwand, der damit verbunden ist, ist enorm. Der Föderalstaat verlangt von den ÖSHZ, dass mindestens alle 6 Monate Hausbesuche gemacht werden. Was jedoch für die Sozialarbeiter noch belastender ist, ist die Tatsache, dass sie allein das Elend dieser Personen kontrollieren, ihnen jedoch keine Hilfe anbieten können, außer der dringenden medizinischen Hilfe Schlussfolgernd kann ich dem Kollegen Nahl nur beipflichten: das motivierte und kompetente Personal, über das wir im ÖSHZ verfügen ist unser Reichtum. Diesem Personal die notwendige Wertschätzung entgegen zu bringen, ihm Rahmen- und Arbeitsbedingungen bieten zu können, die dazu führen, dass man gern im ÖSHZ, im Altenheim bzw. im Zentrum Mosaik arbeitet, ist Grundvoraussetzung für gute soziale und pflegerische Arbeit und natürlich Bestreben der aktuellen Führungsetage, genauso wie dies auch da bin ich mir sicher bei meinen Vorgängern der Fall war Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung; Nach Kenntnisnahme des günstigen Legalitätsgutachtens des H. Finanzdirektors vom ; Auf Vorschlag des Gemeindekollegiums sowie nach Beratung in der Finanzkommission, einstimmig den Haushaltsplan des öffentlichen Sozialhilfezentrums für das Rechnungsjahr 2015 mit nachstehendem Ergebnis zu genehmigen:

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