GK 066 Zahnarztpraxis

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1 GK 066 Zahnarztpraxis Stand: 04/2014

2 Inhalt 1 Markt 2 Praxisaufbau 3 Laborarbeiten 4 Kalkulationshilfen 5 Investitionsrahmen 6 Finanzierung 7 Spezielle Gründerinfos 8 Recht 9 Gründerkontakte / -informationen 10 Fachkontakte / -informationen

3 VR-GründungsKonzept GK Markt Die Branche auf einen Blick: Branche rund niedergelassene Zahnärzte (2012) rund Zahnarztpraxen Honorarvolumen rund 18,2 Mrd. EUR (2011) im Bereich der GKV rund 9,5 Mrd. EUR (2013, ohne Zahnersatz) Kapitalbedarf durchschnittlich EUR Durchschnittseinnahmen pro Praxis EUR (2011, inkl. Zahnersatz) Angesichts der hohen finanziellen Belastung durch Kredite für die Praxiseinrichtung sind Zahnärzte gerade in den ersten Jahren ihrer Selbständigkeit darauf angewiesen, rasch einen ausreichend großen Patientenstamm heranzuziehen, der hinreichende Beschäftigung und gute Umsätze gewährleistet. Am häufigsten erfolgt die Existenzgründung durch die Übernahme einer Einzelpraxis. Die Gemeinschaftspraxis gewinnt gleichzeitig an Bedeutung, ihr Anteil beträgt fast 15 Prozent. Sie können deutlich kostensparender arbeiten. Branche rund niedergelassene Zahnärzte (2011) davon rund Kieferorthopäden davon rund 77 % Einzelpraxen (2011) rund 15 % mit Honorareinnahmen bis EUR rund 45 % mit Honorareinnahmen von EUR bis EUR rund 40 % mit Honorareinnahmen über EUR rund 19 % Gemeinschaftspraxen rund 4 % Praxisgemeinschaften Mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten üben insgesamt rund Praxen aus (2012), die zusammen einen Umsatz von rund 4,5 Mrd. EUR erzielen (netto). Die Versorgung der Bevölkerung mit zahnärztlichen Dienstleistungen ist ausreichend die Versorgungsdichte liegt bei rund Einwohnern je behandelnd tätigem Zahnarzt bzw. rund Einwohnern je Praxisinhaber. Die höchste Zahnarztdichte findet man in Großstädten und Universitätsstädten sowie den ostdeutschen Ländern. Hier ist auch die Konkurrenz am schärfsten. Für grenznahe Praxen dürfte nicht unerheblich sein, dass gesetzlich Versicherte seit 2004 auch zahnärztliche Regelleistungen im EU-Ausland in Anspruch nehmen dürfen. Nach Angaben von Praktikern hat sich die Anlaufzeit für Neugründer von einem Jahr in den 80er Jahren auf heute drei bis vier Jahre verlängert. Die Anlaufzeit kann erheblich verkürzt werden, wenn Sie eine bereits eingeführte Praxis mit der dazugehörigen Patientenkartei übernehmen oder in eine bestehende Praxis einsteigen können (vgl. unten: Spezielle Gründerinfos). Weniger attraktive ländliche Regionen der Bundesrepublik sind zahnärztlich noch eher unterversorgt. Dort bieten sich zweifellos bessere Perspektiven für eine Praxisneugründung. Perspektive: Derzeit sinkt die Zahl der niedergelassenen Zahnärzte leicht, die Zahl der angestellten Zahnärzte steigt. In Zukunft dürfte die Zahnarztdichte (behandelnd tätig) weiter zunehmen: eine Prognose lässt für das Jahr 2020 die Zunahme der Praxisinhaber auf bis erwarten. Immerhin wächst

4 VR-GründungsKonzept GK066 4 auch das Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung beträchtlich: Man geht häufiger als früher zum Zahnarzt, schon, um aufwändigen Zahnersatz möglichst lange hinauszuschieben. Honorarvolumen (2012, destatis *) rund 18,7 Mrd. EUR dabei Honorare von den GKV rund 9,5 Mrd. EUR (2013) Honorare von den PKV rund 1,3 Mrd. EUR (2012) Private Zuzahlungen rund 3,6 Mrd. EUR Arbeitgeberzuschüsse rund 1,5 Mrd. EUR außerdem Zahnersatz / zahnärztliche Eigenlabore, Material (2012) GKV rund 680 Mio. EUR PKV rund 653 Mio. EUR Privatliquidation rund 823 Mio. EUR *) ohne Kosten für Fremdlabore Rund 48 Prozent der Praxiseinnahmen stammen im Schnitt aus Zahlungen der KZV, also direkt von den GKV, fast 52 Prozent aus privaten Zuzahlungen der Patienten und von Privatpatienten (2003 betrug dieses Verhältnis noch 70 zu 30). Dabei zeigt sich, dass der GKV-Anteil mit zunehmendem Praxisumfang sinkt: Von über 60 Prozent in Kleinpraxen bis EUR Jahresumsatz auf knapp 37 Prozent in Praxen mit Jahreseinnahmen über 1 Mio. EUR. (2011 destatis, letzte Gesundheitsstrukturerhebung). Die zahlreichen Reformen der ärztlichen Vergütung durch die GKV in den letzten Jahren machen die Planung für Existenzgründer unübersichtlich. So sanken die GKV-Honorare für Zahnärztliche Tätigkeiten von rund 11,2 Mrd. EUR im Jahr 2000 auf 7,5 Mrd. EUR im Jahr Tendenziell steigen die GKV- Ausgaben für zahnärztliche Leistungen seither wieder, seit 2005 um über 10 Prozent auf 8,7 Mrd. Gesamtvolumen (2012, ohne Zahnersatz). Festzuschussbeträge seit haben zwar die Honorare im Bereich der GKV-Leistungen steigen lassen, allerdings über den Eigenanteil der Versicherten das Einkommen der Zahnärzte wird so eher an die Kaufkraft der erreichten Patienten gekoppelt Mit der Novellierung der Gebührenordnung zum wurde das Honorar in der Privatliquidation angehoben dies betrifft Privatpatienten, Beihilfeberechtigte und Kassenpatienten, die Leistungen wünschen, die über den Standard hinausgehen. Experten rechnen mit einer Steigerung der Gesamthonorare in der Zahnmedizin um rund 345 Mio. EUR (6 %). Die seit bestehende Pflicht zur ausschließlich elektronischen Abrechnung mit der KZBV ist seit endgültig implementiert. Dies gilt ebenso für zehntechnische Leistungen.

5 VR-GründungsKonzept GK Praxisaufbau Pro Praxis im Schnitt Behandlungsfälle (2009) Ausgaben pro GKV-Versichertem (2012) im Schnitt rund 125 EUR für Zahnbehandlungen im Jahr im Schnitt rund 44 EUR für Zahnersatz im Jahr GKV Struktur der Behandlungen (2011) Fälle Ausgaben Konservierend/chirurgisch 82 % 54,5 % Prothetik 10 % 27,3 % Kieferorthopädie 7 % 8,2 % Prophylaxe 4 % Parodontalbehandlung unter 1 % 3,2 % Sonstiges 2,8 % Praktiker schätzen, dass ein Viertel ihrer Patienten immer mal einen neuen Zahnarzt ausprobiert, insgesamt ist die Fluktuation unter den Patienten eher gering. Wenn Sie in Ihrer Patientendatei bis Namen gespeichert haben, werden Sie erfahrungsgemäß wirtschaftlich über die Runden kommen. Aber dieses Ziel lässt sich voraussichtlich erst nach einiger Anlaufzeit erreichen, wenn Ihre Praxis genügend Patientenzulauf hat. Im Bereich der GKV suchen durchschnittlich rund 70 Prozent der Versicherten einmal im Jahr den Zahnarzt auf (Barmer GEK 2013, Daten für 2011). Regional kann dieser Wert aber durchaus abweichen, besonders viele Patienten haben Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern (74,2%), eher unterdurchschnittlich wenden sich Versicherte in Bremen (64,4 %), Hamburg (64,8 %) und Rheinland- Pfalz (66,5 %) an den Zahnarzt. Patientenrechtegesetz. Seit Inkrafttreten 2013 sind die Dokumentationspflichten von Behandlungsmaßnahmen auch im Vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches enthalten. Besonders relevant wird dies im Fall von Haftungsfällen, weil nicht dokumentierte Maßnahmen als nicht erfolgt gewertet werden. Darüber hinaus müssen Patienten mündlich und ausführlich über Diagnosen, Untersuchungen und konkrete Heilbehandlungen sowie resultierende Risiken aufgeklärt werden, ebenso über damit verbundene Kosten (wichtig: Kostenübernahme der Kasse). Patienten erhalten das Recht, Einblick in ihre Krankenakte zu nehmen. Personal. Im Schnitt beschäftigten die Kollegen in Einzelpraxen 6 Mitarbeiter und in Gemeinschaftspraxen 11 bis 12 Mitarbeiter. Die Mehrzahl davon sind zahnmedizinische Fachangestellte, durchschnittlich 3,6 in Einzelpraxen, beinahe 7 in Gemeinschaftspraxen. Rein rechnerisch arbeiten in jeder dritten Praxis ein angestellter Assistenzzahnarzt bzw. ein Zahntechniker. Praxisorganisation. Üblich ist die Bestellpraxis, und die Patienten erwarten auch, dass die Terminplanung klappt. Wartezeiten trotz Termin sollten nur in Ausnahmefällen vorkommen. Die Kunst der Zeitplanung besteht darin, möglichst viele Patienten in der regulären Tagesplanung unterzubringen und dennoch Zeitpolster für Notfälle einzubauen. Viele Ihrer Patienten sind berufstätig: Wenn Sie ausreichend Termine nach den Büroschlusszeiten anbieten, wird das die Attraktivität Ihrer Praxis beträchtlich erhöhen.

6 VR-GründungsKonzept GK066 6 Bei der Organisation Ihrer Praxiszeiten und der Arbeitszeiten Ihrer Helferinnen müssen Sie berücksichtigen, dass Sie zur Teilnahme am regelmäßigen zahnärztlichen Notfalldienst verpflichtet sind. Praxisausstattung. Bei der Ausstattung der Praxis und bei der Frage, welche Geräte und Apparaturen unbedingt erforderlich bzw. sinnvoll sind, sollte man sich von Dental-Depots (am besten Mitglieder des Bundesverbandes Dentalhandel) beraten lassen. Was an einem Standort zwingend erforderlich ist, kann an anderer Stelle einen bloßen Kostenfaktor darstellen. Die gemeinschaftliche Nutzung aufwendiger Technik durch mehrere Praxen kann in manchen Fällen günstiger sein. Hinweis: Ein Preisvergleich bei den verschiedenen dentalmedizinischen Ausrüstungsgegenständen lohnt sich. Das billigste Angebot kann aber u.u. im Hinblick auf Ergonomie, Hygiene und nicht zuletzt Wiederverkaufspreis eine Fehlinvestition sein.

7 VR-GründungsKonzept GK Laborarbeiten Gesamtmarkt / Zahnersatz 6,7 Mrd. EUR (2012, destatis) / GKV rund 3,1 Mrd. EUR (2013) / PKV rund 2,1 Mrd. EUR (2012) / Privatliquidation rund 2,9 Mrd. EUR Marktanteil der Eigenlabore in der Prothetik rund 33 Prozent / in der Kieferorthopädie rund 7 Prozent Auf regionale Unterschiede in der Qualität der Versorgung mit Zahnersatz und Kronen weisen die Daten zum Eigenanteil der Versicherten in diesem Bereich hin. Beträgt der Eigenanteil im Schnitt bundesweit 55 Prozent, so wenden Versicherte in Baden-Württemberg 63,5 Prozent und in Bayern 61,4 Prozent der Gesamtkosten auf, zahlen also überdurchschnittlich für upgrades. Demgegenüber leisten die Versicherten in Berlin nur einen Anteil von 45,5 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern von 43,2 Prozent. Die höchsten Gesamtausgaben für Zahnersatz und kronen je Versichertem und Jahr werden in Hamburg mit 119 EUR beobachtet (Bundesdurchschnitt: 93 EUR; alle Daten Barmer GEK 2013, Daten für 2009). Zahnärztliches Labor. Etwa ein Drittel der zahntechnischen Leistungen in Westdeutschland werden von Praxislaboratorien erbracht, die Zahnärzte in der eigenen Praxis eingerichtet haben. In den Neuen Ländern liegt der Marktanteil deutlich unter 20 Prozent. Der Zahnarzt mit Praxislabor hat schon durch den direkten Patienten-, d.h. Kundenkontakt einen unmittelbaren ökonomischen Vorteil gegenüber dem Zahntechniker. Kostenargument: Der maschinengefräste Zahnersatz, den sowohl Zahnärzte als auch Großlabors herstellen, ist gegenüber den handgefertigten Prothesen und Brücken bis 30 Prozent günstiger. Mit Laboren im Ausland arbeiten Zahnärzte in etwa 10 Prozent der Fälle (IDZ 2008). Allerdings beschränkt sich dies im Wesentlichen auf eine Gruppe, die häufig auf ausländische Herstellung zurückgreift, während knapp die Hälfte der Zahnärzte diese Angebote gar nicht wahrnimmt. Die überwiegende Zahl des ausländischen Zahnersatzes stammt aus China (2009). Den Materialnachschub durch Dental-Depots sollten Sie im Griff haben, wenn Sie ein Labor einrichten. Prüfen Sie, welche Lieferfristen angegeben werden, erkundigen Sie sich bei Kollegen, ob diese Termine auch immer eingehalten werden. Bedenkenswert ist die Einrichtung bei ausreichendem Investitionskapital, fließt doch nach Angaben der KZBV beinahe jeder fünfte Euro aus den Gesamteinnahmen an Fremdlabore. Recht: Als handwerkliche Hilfsbetriebe müssen Praxislabore nicht in die Handwerksrolle eingetragen werden. Techniktrends. Sowohl Zahnärzte als auch Großlabors stellen mittlerweile maschinengefrästen Zahnersatz her, der über 30 Prozent preisgünstiger abgegeben werden kann (bei nicht unerheblichen Investitionen bis EUR). Die Systeme nutzen Daten z.b. aus Computertomographen, um Modelle aus Kunstharz Schicht auf Schicht aufzubauen. Das "Rapid Prototyping" nutzt auch die Lasertechnologie, die Gipsmodelle in Metallgerüste für Kronen umsetzt. Hierbei wird das klassische Gipsmodell als Ausgangsbasis gescannt, anschließend werden die elektronischen Daten an einen externen Dienstleister zur Verarbei-

8 VR-GründungsKonzept GK066 8 tung geschickt, die Rohlinge stehen nach 72 Stunden zur Verfügung. Investition: rund EUR für den Terminal im Labor (die Laser selbst kosten etwa ein halbe Million Euro). Gewerbliche Zahnlabore. Sie sollten den Service eines Labors erst einmal testen oder sich bei Kollegen umhören, welche Erfahrungen sie gemacht haben. Ein Labor, das nicht in der Lage ist, seine Liefer- und Abholtermine genau einzuhalten, bringt Sie in organisatorische Schwierigkeiten, wenn Sie Patienten wieder wegschicken müssen. Im Rahmen der Gesundheitsreform gestiegene Laborkosten fangen mittlerweile etliche Zahnärzte durch die Zusammenarbeit mit Großlabors bzw. Laborketten auf. Ob die Qualität der Produkte im Einzelfall der von in Handarbeit gefertigtem Zahnersatz entspricht, muss der Zahnarzt selbst überprüfen.

9 VR-GründungsKonzept GK Kalkulationshilfen Durchschnittseinnahmen rund EUR (2011) pro Einzelpraxis rund EUR pro Praxisinhaber in Gemeinschaftspraxis rund EUR in Praxisgemeinschaft rund EUR *) vierjährliche Gesundheitsstrukturerhebung des Stat. Bundesamtes Zum Vergleich: Aus umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeiten erzielen die Praxen, die solche Einkünfte überhaupt hatten, im Schnitt rund EUR Umsatz im Jahr (2012, netto). Kostenstruktur I. Die Kosten, die aus den Praxiseinnahmen bestritten werden müssen, verteilen sich exemplarisch so (2011, Statistisches Bundesamt): Einzelpraxis Gemeinschaftspraxis Personalkosten 22,9 % 24,5 % v. Gesamteinnahmen Fremdlabore 19,0 % 15,2 % v. Gesamteinnahmen Material/Eigenlabor 6,7 % 7,9 % v. Gesamteinnahmen Mieten / Raumkosten 4,6 % 3,5 % v. Gesamteinnahmen Abschreibungen 3,0 % 2,4 % v. Gesamteinnahmen Fremdkapitalkosten 1,6 % 0,8 % v. Gesamteinnahmen Sonstige 10,2 % 9,5 % v. Gesamteinnahmen Der Reinertrag pro Praxisinhaber und Jahr beträgt bezogen auf die durchschnittlichen Einnahmen rund EUR in Einzelpraxen (32,0 %) und rund EUR in der Gemeinschaftspraxis (36,2 %). Dabei ist zu berücksichtigen, dass vom Reinertrag noch die persönliche / familiäre Alters- und Krankenversicherung sowie Einkommenssteuern zu entrichten sind. Der prozentuale Reinertrag hat sich nach den Daten des Statistischen Bundsamtes in den Jahren zwischen 2007 und 2011 kaum verändert, aufgrund gestiegener Honorareinnahmen wuchs der durchschnittliche Reineinertrag in diesem Zeitraum für Einzelpraxen um rund EUR bzw. je Praxisinhaber in Gemeinschaftspraxen um rund EUR. Kostenstruktur II (2010, KZBV): Personalkosten Fremdlabore Material/Eigenlabor Mieten / Raumkosten Abschreibungen Fremdkapitalkosten Sonstige 33,8 % v. Gesamtkosten 28,3 % v. Gesamtkosten 9,9 % v. Gesamtkosten 7,1 % v. Gesamtkosten 5,1 % v. Gesamtkosten 2,4 % v. Gesamtkosten 13,4 % v. Gesamtkosten Versicherungen für die Praxis. Eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung ist zwar keine Pflicht, aber in höchstem Maße empfehlenswert, da in der Rechtspraxis die ärztliche Haftung immer strengeren Maßstäben unterliegt. Die Prämienhöhe schwankt nicht nur je nach Versicherer, sondern ist auch sehr

10 VR-GründungsKonzept GK stark vom konkreten Tätigkeitsfeld abhängig. Wichtig sind auch Betriebsunterbrechungsversicherungen, die zusätzlich zu den entsprechenden Sachversicherungen, wie Feuer, Sturm oder Diebstahl abgeschlossen werden. Bei der Altersvorsorge gibt es für Zahnärzte die Möglichkeit, zwischen Versorgungswerk und/oder privaten Versicherungen zu wählen. Berufsunfähigkeit ist in der gesetzlichen Rentenversicherung für alle, die ab geboren sind, nur äußerst unzureichend abgesichert (Erwerbsminderungsrente); eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte zusätzlich privat abgeschlossen werden. Derzeit gilt eine private Vorsorge als günstiger, doch Prognosen über lange Zeiträume sind immer mit Unsicherheiten behaftet. Auf jeden Fall sollten Sie Preisvergleiche anstellen. Zur Absicherung Ihrer Familie oder von Krediten sollten Sie zumindest eine Risiko-Lebensversicherung haben. Sie zahlt im Todesfall die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen oder den Kreditgeber. Arbeitslosenversicherung. Selbständige können freiwillig (gegen einen pauschalen Monatsbeitrag) Mitglied der Arbeitslosenversicherung bleiben (Kündigung erstmals nach 5 Jahren möglich, dann mit jeweils 3 Monaten Frist). Wesentliche Voraussetzungen: mind. 15 Wochenstunden selbständige Tätigkeit; innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt oder Bezieher von Arbeitslosengeld; Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach Existenzgründung.

11 VR-GründungsKonzept GK Investitionsrahmen Kapitalbedarf Neugründung durchschnittlich rund EUR Alte Bundesländer inkl. Berlin, IDZ, 2012 Für eine den heutigen Standards genügende Praxisneugründung muss mit rund EUR Investitionsbedarf gerechnet werden. Allein zwei Behandlungsräume funktional einzurichten und die notwendige Diagnostik (z.b. Röntgen) anzuschaffen sowie Empfang und Wartezimmer auszustatten, kostet im Schnitt EUR. Mit den hier genannten Investitionen bewegen Sie sich im Mittelfeld für Geräte und Einrichtungsgegenstände. Wenn Sie mehr Auswahl hinsichtlich Qualität und Herstellerfirmen haben wollen, müssen Sie einen noch höheren Kapitalbedarf für diese Investitionen ansetzen. EDV: Neben dem Lesegerät für die Chipkarten der Gesetzlichen Krankenkassen sind Computer für die Verwaltung von Patientendaten, das Ausstellen von Rezepten und die Abrechnung der "Scheine" (elektronische Abrechnung gesetzlich vorgeschrieben) eine Arbeitserleichterung für Zahnarzt und Helfer. Der Zahnarzt kann unter zahlreichen Anbietern von EDV-Paketen und Softwarelösungen wählen; dabei sollte er mehr denn je darauf achten, dass ein Wartungsvertrag auch kostenlose Updates bei Gesetzesänderungen festschreibt. Komplette Praxissysteme kosten zwischen und EUR, Wartung und Updates sind ab 50 EUR monatlich zu haben. Umbaukosten: Laut IDZ-Untersuchung wenden Neugründer im Schnitt rund EUR für diese Ausgaben auf. Wie hoch der zu veranschlagende Betrag tatsächlich sein wird, hängt von der Beschaffenheit der Räume ab, von der Bereitschaft des Vermieters, Kosten zu übernehmen, sowie von Ihrer eigenen Bereitschaft und Fähigkeit, bei solchen Arbeiten selbst Hand anzulegen. Durch ausgiebige Eigenleistungen können Sie die Kosten durchaus auf ein Viertel dessen senken, was Sie bei Beschäftigung von Handwerkern aufwenden müssten. Anlaufkosten: Zu den Investitionskosten hinzu kommen Betriebsmittel in Höhe von rund EUR, wie das Institut der deutschen Zahnärzte ermittelt hat (2012). Trotz möglicher Abschlagssummen der Krankenkassen (insbesondere im Bereich der Kieferorthopädie) oder etwaiger Privatpatienten können die Anlaufkosten durch die Laborkosten, die Sie vorfinanzieren müssen, sehr hoch liegen. Die Zahnlabore haben als Handwerker andere Zahlungsziele als Sie und werden nicht warten, bis Sie die Leistungen mit den Kassen abgerechnet haben. Auch Ihre eigenen Lebenshaltungskosten für diesen Zeitraum müssen erst einmal aus Rücklagen bestreiten. Kapitalbedarf Praxisübernahme durchschnittlich rund EUR / Eintritt in eine Gemeinschaftspraxis rund EUR IDZ, 2011 Im Jahr 2012 wählten gut 60 Prozent der Gründer den Praxiskauf als Weg in die Selbständigkeit. Ein nicht unwesentliches Argument: Erfahrungsgemäß beläuft sich der Finanzierungsbedarf für den Kauf einer Praxis (inkl. Betriebsmittel für die Anfangszeit) im Schnitt auf rund EUR weniger als eine Neugrün-

12 VR-GründungsKonzept GK dung. Noch deutlicher ist die Differenz zur Neugründung im Vergleich beim Eintritt in eine Berufsausübungsgemeinschaft. In beiden Fällen gilt: Prüfpunkte: Ruf Ihres Vorgängers / Partners bei Patienten und Kollegen; Schuldenfreiheit der Praxis; Karteileichen in der Patientenkartei; Standortsicherheit (Rückfrage beim Hausbesitzer wegen Sanierungsvorhaben etc.) Kaufpreis. Der Kaufpreis für eine Praxis setzt sich aus dem Substanzwert und dem Goodwill für den ideellen Wert der Patientenkartei und Einführung der Praxis durch den Vorgänger. Laut IDZ lag der durchschnittliche Substanzwert für die 2012 übernommenen Praxen bei rund EUR (beim Eintritt in eine Gemeinschaftspraxis: knapp EUR, allerdings ist hier mit deutlich geringeren Modernisierungs- und technischen Kosten zu rechnen). Für die Ermittlung des Substanzwertes können Sie z.b. die Hilfe von Sachverständigen und Dental-Depots in Anspruch nehmen. Der Goodwill ergibt sich grob gerechnet aus den Praxiseinnahmen (ohne persönliche Einnahmen aus Gutachter- oder Belegarzttätigkeiten des Vorgängers u.ä.) abzüglich der Praxisaufwendungen und eines (gestaffelten) Prozentsatzes für ein Arzthonorar (vergleichbar einem kalkulatorischen Arzteinkommen). Der so ermittelte nachhaltig erzielbare Gewinn aus der Praxis wird mit einem Prognosefaktor multipliziert und ergibt damit den Goodwill. Das IDZ ermittelte für 2012 einen durchschnittlichen Goodwill von rund EUR (beim Eintritt in eine Gemeinschaftspraxis: knapp EUR). Weiterer Finanzierungsbedarf: Neben dem Kaufpreis ist zu berücksichtigen, dass Ersatz- bzw. Zusatzinvestitionen bei einer übernommenen Praxis wesentlich früher anfallen als bei einer Neugründung. Im Schnitt müssen in den ersten fünf Jahren nach der Übernahme weitere Investitionen von durchschnittlich EUR getätigt werden. Schon im Verlauf der Praxisübernahme ermittelte das IDZ 2012 im Schnitt rund EUR Ausgaben für Neuanschaffungen sowie um die EUR für Umbaumaßnahmen. Für Betriebsmittel zur Abdeckung der Ausgaben für Personal, Material, Miete, Fremdlabore usw. im / in den ersten Quartal(en) ermittelte das IDZ einen Betrag von EUR. Die Kammer hilft Ihnen bei der Schätzung einer Praxis, die Sie vielleicht übernehmen möchten. Dort kann man Sie auch mit älteren Kollegen zusammenbringen, die sich zur Ruhe setzen möchten (die Kassenzulassung muss mit 68 Jahren zurückgegeben werden). In den alten Bundesländern gibt es im Gegensatz zu den neuen wesentlich mehr Übernahmeangebote.

13 VR-GründungsKonzept GK Finanzierung Das aus eigenen Mitteln aufgebrachte Kapital sollte 15 bis 20 Prozent des Gesamtbedarfs nicht unterschreiten. Geno-Star: Finanzierungsplaner im Internet. Wie eine auf Ihren Kapitalbedarf zugeschnittene Finanzierung mit dem vorhandenen Eigenkapital, öffentlichen Mitteln und Bankdarlehen im Idealfall aussehen könnte, ermitteln Sie im ersten Schritt selbst mit GENO-Star. Das DV-gestützte Beratungssystem der Volksbanken, Raiffeisenbanken und Spar- und Darlehenskassen errechnet aufgrund Ihrer Angaben ganz unverbindlich einen optimalen Finanzierungs- und Kapitaldienstplan. So können Sie erst einmal verschiedene Modelle durchspielen. Damit erhalten Sie erste konkrete Zahlen für Ihren Businessplan, die dann im Gespräch mit Ihrer Hausbank verfeinert und noch besser auf Ihr Vorhaben zugeschnitten werden können. Internet-Service unter Förderrechner mit optimalem Finanzierungsplan und Kapitaldienstplan sowie Hinweisen auf einzureichende Unterlagen Förderprogramme und Förderlexikon Adressen der lokalen genossenschaftlichen Bank(en) Kredithilfen. Neben den Kredithilfen des Bundes bzw. der KfW- Mittelstandsbank (z.b. ERP-Gründerkredit-StartGeld bis EUR, ERP- Gründerkredit-Universell für höhere Kreditsummen bis 10 Mio. EUR oder ERP- Kapital für Gründung mit Eigenkapitalfunktion bis EUR) können Existenzgründer auch Förderung aus Landesprogrammen beantragen. Dazu gehören zinsgünstige Darlehen, in mehreren Ländern aber auch zusätzliche Beratungsmittel. Das aus eigenen Mitteln aufgebrachte Kapital sollte 15 bis 20 Prozent des Gesamtbedarfs nicht unterschreiten. Zu beachten: Öffentliche Förderkredite für Existenzgründer erhält nur, wer den Antrag darauf stellt, bevor er Investitionen tätigt, Räume mietet oder das Gewerbe anmeldet. Haftungsfreistellung: Förderkredite werden in aller Regel über die Hausbank ausgeliehen, die ihrerseits für die Rückzahlung des Darlehens gegenüber der Förderbank haftet. Diese Haftung wird für einige Programme, wie z.b. das StartGeld der KfW, mit der Haftungsfreistellung für einen Teil des Kredits (um max. 80 %) reduziert, Hausbank und Förderbank teilen sich also das Kreditrisiko. Der Gründer profitiert hiervon indirekt, weil dies der Hausbank die Gewährung des Kredits auch bei geringeren Sicherheiten erleichtert. Ausfallbürgschaft: Die Bürgschaftsbanken der Länder ersetzen mit öffentlichen Bürgschaften fehlende bankübliche Sicherheiten des Gründers für Bank- und/oder Förderkredite. Bei einem Scheitern des Vorhabens zahlen sie den besicherten Anteil der Finanzierung (max. 80 %, zwischen EUR und 1 Mio. EUR) an die Hausbank. Der Gründer haftet für diesen Anteil gegenüber der Bürgschaftsbank, für den Rest gegenüber der Hausbank. Der Antrag auf eine öffentliche Bürgschaft wird über die Hausbank gestellt (bis EUR in einigen Ländern auch direkt). Die Bürgschaftsbanken holen i.d.r. eine Stellungnahme der zuständigen Kammer oder Branchenvereinigung ein. Wesentlich ist eine absehbar ausreichende Rentabilität des Vorhabens. Ausfallbürgschaften gibt es nicht für Förderkredite mit Haftungsfreistellung.

14 VR-GründungsKonzept GK Förderprogramme der Länder Ausführliche Informationen bei den Landesförderinstituten. Adressen und Webadressen siehe unter Gründerkontakte / -informationen. Baden-Württemberg u.a.: Gründungsfinanzierung - Kredite ab EUR bis 5 Mio. EUR (stille Beteiligung bei Vorhaben bis max EUR möglich) + Startfinanzierung 80 - Kredite für Vorhaben bis max EUR Gesamtvolumen (Darlehensbetrag bis max EUR zu 100 % des Finanzierungsbedarfs) + Exi-Gründungs-Gutscheine für kostenlose Gründungsberatungen, bis 10 Tage Intensivberatungen zu reduzierten Kosten (bis zu 80 % verbilligt) Bayern u.a.: Startkredit bis 40 % der förderfähigen Kosten (vorwiegend Investitionen, ohne Pkw) zwischen EUR und EUR Darlehenssumme + Startkredit 100 zur Aufstockung auf höhere Finanzierungsanteile, mind EUR Darlehen, max. 10 Mio. EUR Gesamtfinanzierung + Universalkredit bis 100 % Finanzierung (inkl. Betriebsmittel), mind EUR, höchstens 10 Mio. EUR Darlehensbetrag + stille Beteiligung zwischen EUR und EUR + Existenzgründercoaching bis 70 % Zuschuss zum Beraterhonoraren bis 800 EUR pro Tagewerk, max. 10 Tagewerke Berlin u.a.: Berlin Start - Darlehen für Investitionen, ggf. den Übernahmepreis sowie Betriebsmittel zwischen EUR und EUR Bremen u.a.: Beratungsförderung als Zuschuss bis max. 80% bei max. 700 EUR Honorar pro Tagewerk (insgesamt max EUR Zuschuss) Hamburg u.a.: keine spezifische Förderung von Freiberuflern Mecklenburg-Vorpommern u.a.: 50 % Zuschuss zur Unternehmensberatung von max. 500 EUR pro Tagewerk, im Rahmen von Unternehmensnachfolgen insgesamt max EUR Niedersachsen u.a.: Niedersachsen-Gründerkredit zwischen EUR und EUR für Investitionen sowie ggf. Betriebsmittel + Gründercoaching von 3-20 Tagewerken, je nach Region bis 75 % Zuschuss zu max. 600 EUR pro Tag (nur bei NBank akkreditierte Berater; Sonderkonditionen für bestimmte Regionen bzw. Gründungen) Nordrhein-Westfalen u.a.: NRW.BANK Gründungskredit, mind EUR, max. 10 Mio. EUR Kreditvolumen (zu 100 % der förderfähigen Kosten) + Gründungsberatung (max. 50% / 400 EUR pro Tagewerk Zuschuss, i.d.r. für 4 Tagewerke) Rheinland-Pfalz u.a.: Darlehen aus dem Mittelstandsförderungsprogramm bis zu 100% der Investitionen (max. 2 Mio. EUR, dabei Betriebsmittel bis EUR) + Existenzgründungsberatung bis 50% Zuschuss für max. 9 Tagewerke zu 800 EUR

15 VR-GründungsKonzept GK Schleswig-Holstein u.a.: Starthilfedarlehen bis EUR Investitionsbedarf und/oder EUR Betriebsmittelbedarf

16 VR-GründungsKonzept GK Spezielle Gründerinfos Webpage. Nicht einmal mehr 15 Prozent aller Unternehmen zeigen keine Präsenz im Internet (ECC Handel, 2008). Grund genug, Informationen über den eigenen Leistungsumfang, aber auch über Lücken, professionell auf die eigene Webpage zu hieven, auch wenn gar kein eigentliches Online-Geschäft beabsichtigt ist. Wichtig: Die Seiten sind die elektronische Visitenkarte und sollten genauso aufgeräumt und übersichtlich wie die Praxis daherkommen. Vorsicht: Auch die einfachsten Websites unterliegen mehr oder weniger umfänglich dem Telemediengesetz vor allem ein fehlerhaftes Impressum kann Abmahnprofis in die Hände spielen. Der Teufel steckt dabei im Detail, neben (Firmen-) Namen und ladungsfähiger Anschrift, ggf. Umsatzsteuer-ID sowie E- Mail-Adresse muss auch eine zweite Kontaktmöglichkeit angeboten werden; dabei ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob eine Telefonnummer genügt, die nur auf einen Anrufbeantworter aufläuft. Bei Kammerberufen muss zusätzlich die zuständige Kammer aufgeführt sein. Newsletter: Die Gesetzeslage ist hier sehr deutlich: Elektronische Newsletter dürfen nur auf ausdrückliche Anforderung an eigene Kunden versandt werden. Sie dienen also in erster Linie der Pflege von Stammkunden. Businessplan. Auch eine Zahnarztpraxis muss wirtschaftlich geführt werden, und geplant, wenn Banken oder Förderinstitute mit Krediten einspringen sollen. Ein Gründungs- bzw. Investitionskonzept für die Finanzierung sollte u. a. folgende Informationen enthalten: Marktbedingungen und voraussichtliche Entwicklung, Spezialisierungen Patientenstruktur im Einzugsgebiet und ggf. daraus begründete Standortwahl Konkurrenzsituation notwendiger Mitarbeiterstamm Erfolgsaussichten des Unternehmens als Vollexistenz: Die oben genannten Themen müssen mit einer Umsatz-, Kosten- und Ertragsvorschau quantifiziert bzw. untermauert werden, um von der Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Vorhabens zu überzeugen. Gründungsplaner der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Bei der Erstellung von ersten professionellen Businessplänen unterstützt Sie der Gründungsplaner der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Mit Hilfe dieses umfangreichen und effizienten Planungsinstruments schärfen Sie den Blick für die Chancen Ihres zukünftigen Unternehmens, senken durch genaue Kalkulation die Risiken und betrachten ganz realistisch die Erfolgsaussichten aus verschiedenen Blickwinkeln. Zentrale Bestandteile des Gründungsplaners, den interessierte Gründer bei jeder Volksbank und Raiffeisenbank erhalten: Das Simulationsprogramm: Unternehmensgründung" für Ihren heimischen PC bildet den Gründungsprozess in betriebswirtschaftlich logischer Reihenfolge ab. Im Ergebnis erarbeiten Sie schrittweise Ihren individuellen Businessplan, der eine detaillierte Grundlage für das Finanzierungsgespräch mit Ihrer Hausbank bildet. Im Gründerplanspiel planen Sie gemeinsamen mit anderen (max. 20) Unternehmensgründern einen ganzen Tag lang Ihre eigene Firma, unter kompetenter Leitung, über einen Zeitverlauf von drei Jahren. Fragen Sie in Ihrer Genossenschaftsbank nach den nächsten Terminen.

17 VR-GründungsKonzept GK Persönliche Kreditwürdigkeit. Neben den wirtschaftlichen Aussichten des geplanten Unternehmens werden auch die persönliche Vermögens- und Einkommenssituation und die Kreditsicherheiten des Gründers eine Rolle spielen. In Bezug auf diese Frage kann es leicht zu Enttäuschungen kommen, da die Bank die aufgeführten Sicherheiten manchmal nicht so hoch bewertet, wie ein Gründer sich das erhofft. Übliche Bewertungen: in voller Höhe Kontoguthaben bei einem Kreditinstitut, Rückkaufwerte von Lebensversicherungen und Bausparguthaben, zu drei Vierteln des Wertes festverzinsliche Wertpapiere (für ausländische Wertpapiere gelten besondere Regelungen), mit fünfzig Prozent Aktien. Kooperation. Zugelassene Zahnärzte haben hier verschiedene Möglichkeiten: Bei der Praxisgemeinschaft üben zwei oder mehr Vertragszahnärzte in gemeinsamen Praxisräumen und persönlicher Abrechnung (jeder hat seine eigene Stempelnummer) die Tätigkeit aus. In einer örtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (früher Gemeinschaftspraxis ) üben ebenfalls zwei oder mehr Vertragszahnärzte in gemeinsamen Praxisräumen die Tätigkeit aus, allerdings unter einer Stempelnummer. Hierfür ist ein weiterer Antrag zu stellen. Rund 34 Prozent der Existenzgründer wählten 2011 diesen Weg in die Selbständigkeit.

18 VR-GründungsKonzept GK Recht Für Zahnärzte besteht Niederlassungsfreiheit, soweit sie nur Privatpatienten behandeln wollen. Krankenkassen. Fast alle Zahnärzte in Deutschland sind jedoch Vertragszahnärzte der gesetzlichen Krankenkassen. Damit sind sie Zwangsmitglieder in einem für sie zuständigen Landesverband der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Sie erhalten die Kassenzulassung nach einer mindestens zweijährigen und maximal vierjährigen Assistenzzeit, der sogenannten Vorbereitungszeit, die in einer zugelassenen Praxis oder in einer Zahnklinik im Anschluss an das Studium zu absolvieren ist. Zahnarztregister. Für die Register-Eintragung sind folgende Unterlagen bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung einzureichen: Antrag auf Eintragung Approbationsurkunde, ggf. Promotionsurkunde - ggf. Gebietsbezeichnungen (Kfo., Oralchirurgie, MKG) - Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde - Nachweise über eine zweijährige Vorbereitungszeit - ggf. weitere Nachweis. Nach der Registrierung kann beim Zulassungsausschuss Antrag auf Kassenzulassung gestellt werden. Zulassung. Folgende Unterlagen sind für die Beantragung erforderlich: Antrag auf Zulassung Lebenslauf mit Lichtbild Rauschgifterklärung Erklärung über Beschäftigungsverhältnisse beantragtes Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde) Mietvertrag (bei Einzelpraxis) Zusätzlich haben Sie eine Reihe von medizinisch-technischen Vorschriften bei der Planung und Einrichtung Ihrer Praxis zu beachten, so u. a. die Arbeitsstättenverordnung, die Röntgenverordnung oder die Druckbehälter-Verordnung. Darüber hinaus müssen Sie das zuständige Gesundheitsamt und die zuständige Zahnärztekammer von der Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit unterrichten. Freiberufler. Als solcher müssen Sie das Finanzamt von der Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit unterrichten. Zuständig ist das Finanzamt der Gemeinde, in der Sie sich niederlassen. Mitarbeiter. Da Sie vermutlich Mitarbeiter beschäftigen, brauchen Sie für die Anmeldung zur Krankenkasse eine Betriebsnummer. Die bekommen Sie von Ihrem zuständigen Arbeitsamt zugeteilt. Natürlich müssen Ihre Mitarbeiter gegen Unfall versichert sein. Deshalb ist innerhalb von 8 Tagen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft fällig. Der Beitrag richtet sich nach der Höhe der Brutto-Entgelte. Werbevorschriften laut Berufsordnung. Die Werbevorschriften wurden für Zahnärzte zwar weniger gelockert als für andere Freiberufler - werberechtliche Vorschriften in der zahnärztlichen Berufsordnung hat das Bundesverfassungsgericht aber mit der Maßgabe als verfassungsmäßig angesehen, dass nicht jede,

19 VR-GründungsKonzept GK sondern lediglich die berufswidrige Werbung verboten ist. Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, müsse im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben, urteilte das Bundesverfassungsgericht schon In späteren Entscheidungen gingen Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht sogar noch weiter: Einem Zahnarzt ist es grundsätzlich erlaubt, in angemessener Weise auf seine Leistungen hinzuweisen, sofern es sich um interessengerechte und angemessene Informationen handelt, die keinen Irrtum erregen. Werbung kann nicht per Berufsordnung auf bestimmte Informationen beschränkt werden. Das Bundesverfassungsgericht lässt daher auch z. B. persönliche Angaben wie Hobbys, persönliche Eigenschaften oder sogar Dialektkenntnisse etc. zu. Es betont zwar, dass solche Hinweise keinen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit haben, aber auch Angaben zum Privatleben etwa auf einer Homepage - dem oft emotional geprägten Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient beitragen können. Berufliche Werbung ist unabhängig vom Anlass. Geworben werden darf also immer, nicht nur anlässlich der Praxiseröffnung, des Urlaubs etc. Werbung ist grundsätzlich in allen Medien erlaubt, auch in bundesweit erscheinenden Zeitungen oder Zeitschriften, Werbeflyern, Plakaten etc. Allerdings ist dabei das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UwG), das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und unter Umständen auch geltende Berufsordnungen weiterhin bei der Außendarstellung zu beachten. Verboten sind z. B.: Verbreiten von Flugblättern, Postwurfsendungen, Mailingaktionen, Plakatierung, z. B. in Supermärkten, Trikotwerbung, Bandenwerbung, Werbung auf Fahrzeugen, unaufgeforderte Wiedereinbestellungen ohne medizinische Indikation (bei Einwilligung des Patienten sind Erinnerungen an Kontroll-/Vorsorgeuntersuchungen erlaubt), Angabe von Referenzen, bildliche Darstellung in Berufskleidung bei der Berufsausübung, wenn damit ein medizinisches Verfahren oder eine ärztliche Behandlungsmaßnahme beworben wird. Für die eigene Internetpräsenz (Website) sind die Vorgaben des 5 des Telemediengesetz (TMG) zu beachten. Um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen sollten Sie aber detaillierte Informationen zu der zum Teil recht unterschiedlichen Bewertung und Handhabung des Standesrechts sowie zur Entwicklung der Rechtsprechung im Einzelfall bei Ihrer Kammer erfragen. Umsatzsteuer: Bei Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Zahnarzt durchgeführt werden, muss keine Mehrwertsteuer auf die Preise aufgeschlagen werden ( 4 Nr. 14 UStG). Dies betrifft Vorbeugung, Diagnose, Behandlung bzw. Heilung von Krankheiten bei Menschen. Solche Leistungen, bei denen nicht die Gesundheit des Patienten im Vordergrund steht, die also nicht medizinisch indiziert sind und z.b. aus rein kosmetischen Gründen durchgeführt werden, sind dagegen umsatzsteuerpflichtig.

20 VR-GründungsKonzept GK Gründerkontakte/-informationen Anlaufstellen für Gründer Baden-Württemberg: ifex - gruendung-bw.de Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Neues Schloss, Schlossplatz 4, Stuttgart Tel. 0711/ , Fax 0711/ ifex@mfw.bwl.de Bayern: Startup in Bayern Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Prinzregentenstraße 28,, München Tel. 089/ , Fax 089/ info2010@mittelstand-in-bayern.de Berlin: gruenden-in-berlin.de -> Kontaktformular Existenzgründer-Telefon: 030/ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Martin-Luther-Str. 105, Berlin poststelle@senwtf.berlin.de Bremen: B.E.G.IN-Gründungsleitstelle c/o RKW Bremen, Langenstr. 30, Bremen Info-Line Bremen: 0421/ Info-Line Bremerhaven: 0471/ info@begin24.de Hamburg: H.E.I. Hamburger ExistenzgründungsInitiative Habichtstr. 41, Hamburg Tel. 040/ , Fax 040/ Kontaktformular: Mecklenburg-Vorpommern: Gründertelefon -> Kontaktformular Ansprechpartner Mo-Do Uhr unter: Online-Beratung:

21 VR-GründungsKonzept GK Niedersachsen: Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee 12-16, Hannover Existenzgründung in Niedersachsen: Nordrhein-Westfalen: STARTERCENTER NRW Standorte der Startercenter in NRW: Infoline: 0211/ (Montag-Freitag 8-18 Uhr) Kontaktformular: Förderlotse: Rheinland-Pfalz: Gründungsinitiative Ministerium f. Wirtschaft, Klimaschutz, Energie u. Landesplanung Kaiser-Friedrich-Straße 1, Mainz, Tel / Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Beratertelefon: 06131/ (Mo.-Do Uhr; Fr Uhr) Förderfinder: Schleswig-Holstein: Existenzgründungsoffenssive Förderberatung: Förderlotsen einschließlich GründerInnenberatung Investitionsbank Schleswig-Holstein Tel. 0431/9905-0, Fax 0431/ Initiative "Gründerland Deutschland" auf dem Existenzgründerportal Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Betriebs-/Existenzgründungsberatung Deutsche Apotheker- und Ärztebank eg Richard-Oskar-Mattern-Straße 6, Düsseldorf Tel / , Fax 0211 / info@apobank.de Beratung der Länder:

22 VR-GründungsKonzept GK RKW Deutschland GmbH Kontorhaus Charlottenstraße 65, Quartier 203 / Kronenstraße 18-19, Berlin Tel. 030/ , Fax 030/ info@rkw-d.de Das RKW Deutschland GmbH (RKW-D) ist die Dachorganisation der regionalen RKWs. RKW - Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.v. Düsseldorfer Str. 40 A, Eschborn Tel / Kontakt: Das RKW Kompetenzzentrum ist eine Einrichtung des RKW-Bundesvereins. Es bietet schnelle, pragmatische Lösungen für heutige und künftige Herausforderungen in kleinen und mittleren Unternehmen. Beratung vor Ort: Linkkarte auf dem RKW Portal: Die folgenden Verbände legen an die Qualität ihrer beratenden Mitglieder hohe Maßstäbe an und können Existenzgründungsberater aus den Regionen benennen. Die Beratungskosten werden im Allgemeinen vom Bund bezuschusst. Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) e.v. Zitelmannstraße 22, Bonn Tel. 0228/9161-0, Fax 0228/ info@bdu.de Vereinigung Beratender Betriebs- und Volkswirte (VBV) e.v. Blütenweg 12, Hamburg Tel. 040/ , Fax 040/ info@vbv.de Bundesverband der Wirtschaftsberater (BVW) e.v. Lerchenweg 14, Zülpich Tel /81361, Fax 02252/ info@bvw-ev.de BUS Betreuungs- und Unternehmensberatungs GmbH Kunstmühlstraße 12a, Rosenheim Tel / , Fax 08031/ info@)bus-netzwerk.de Regionale Ansprechpartner: Infos zu öffentlichen Fördermitteln GENO-STAR, das DV-gestützte Beratungssystem der Volksbanken, Raiffeisenbanken und Spar- und Darlehnskassen, informiert nicht nur über Fördermittel, sondern berechnet unverbindlich einen optimalen Finanzierungsplan und Kapitaldienstplan und liefert Hinweise auf einzureichende Unterlagen. Internet-Service: Förderrechner + Förderprogramme + Förderlexikon + Adressen der lokalen genossenschaftlichen Banken KfW-Infocenter: Montag bis Freitag von 8:00-17:30 Uhr (Zentrales Förderinstitut des Bundes - die KfW-Bankengruppe fördert u. a. Existenzgründer, Freiberufler und mittelständische Unternehmen.) infocenter@kfw.de

23 VR-GründungsKonzept GK Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung Tel Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr Finanzierungshotline Tel Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr Förderdatenbank (Förderprogramme und Finanzhilfen) Hier gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank L-Bank Karlsruhe Tel. 0721/ , Fax 0721/ bank.de/lbank/inhalt/nav/foerderungenundfinanzierun- gen/wissenswerteszurwirtschaftsfoerderung/wirtschaftsfoerderu nguebersicht.xml?ceid= LfA Förderbank Bayern Königinstraße 17, München Kundencenter: Tel. 089/ , Fax 089/ info@lfa.de Investitionsbank Berlin (IBB) Berlin Start Bundesallee 210, Berlin Tel. 030/ Kontakt: Bremer Aufbau-Bank GmbH Bremen Kontorhaus am Markt, Langenstraße 2-4, Bremen Tel: 0421/ , Fax 0421/ mail@bab-bremen.de Förderlotse: Hamburgische Investitions- und Förderbank Besenbinderhof 31, Hamburg Tel. 040/ , Fax 040/ foerderlotsen@ifbhh.de Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Werkstr.213, Schwerin Gründertelefon: info@lfi-mv.de Förderprogramme: Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee 12-14, Hannover Tel. 0511/ , Fax 0511/ Förderprogrammme:

24 VR-GründungsKonzept GK NRW.BANK (Mittelstands- und Existenzgründerportal) Friedrichstraße 1, Münster Kavalleriestraße 22, Düsseldorf Beratungscenter Rheinland: Tel. 0211/ , Fax 0211/ Beratungscenter Westfalen: Tel 0251/ , Fax 0251/ Förderlotse: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH Holzhofstr. 4, Mainz ISB-Beratertelefon: 06131/ Kontakt: ISB-Förderfinder Investitionsbank Schleswig-Holstein Fleethörn 29-31, Kiel Tel. 0431/ , Fax 0431/ Kontakt: Europa-Beratung Europa-Telefon / EU-Informationsstelle Wilhelmstr. 97, Berlin Tel. 030/ Mo bis Fr Uhr eu-infostelle@bmf.bund.de Die EU-Informationsstelle/Europatelefon gibt Auskunft über aktuelle Fragen zur Europäischen Union und zu deren Zusammenarbeit mit den anderen Ländern der Welt. Sie informiert über die europäische Gesetzgebung, über EU-Förderprogramme und beantwortet Fragen zu den verschiedenen Politikbereichen der Gemeinschaft. Enterprise Europe Network Im Fokus des Netzwerks Enterprise Europe der Europäischen Kommission steht die Internationalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus Industrie, Handel und Handwerk mit innovativen Produkten und Dienstleistungen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Förderung der Zusammenarbeit sowie Clusterbildung zwischen Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen. Anschriften des Netzwerkes in Deutschland: Netzwerk für junge Unternehmen Ehrenamtliche Berater: "ALT HILFT JUNG" Fachleute, die aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, geben Starthilfe durch Beratung in kaufmännischen, finanziellen und organisatorischen Fragen (keine Rechts- und Steuerberatung). Die Hilfe ist ehrenamtlich und im Prinzip honorarfrei; es wird lediglich ein pauschaler Auslagenersatz verlangt, dessen Höhe die angeschlossenen Vereine unterschiedlich festgesetzt haben. Telefonische Beratung nur in Ausnahmefällen, der Kontakt wird in der Regel erwünscht über die Formulare Beratungsauftrag bzw. Anfrage auf Beratung auf den jeweiligen Webseiten.

25 VR-GründungsKonzept GK Baden-Württemberg/Rheinland-Pfalz: Senioren der Wirtschaft - Arbeitskreis e.v. Bahnhofstraße 4, Schönaich Tel / , Fax: 07031/ kontakt@senioren-der-wirtschaft.de Beratungsanfrage: Bayern: Alt hilft Jung Bayern e.v. Dr.-Gessler-Str. 20, Regensburg Tel / , Fax 0 941/ kontakt@alt-hilft-jung.de Aktivsenioren Bayern e.v. Landshuter Allee 11, München Tel. 089/ , Fax 089/ info@aktivsenioren.de Berlin: Berliner Beratungsdienst e.v. Silbersteinstr. 120, Berlin Tel. 030/ , Fax 030/ info@bbdev.de Bremen, Bremerhaven und Nds.-Umland: Bremer Senior Service e.v. Fahrenheitstr. 1, Bremen Tel. 0421/ , Fax 0421/ info@existenzgruendung-bremen.de Großraum Hamburg, nördliches Niedersachsen, südliches Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern: Wirtschafts-Senioren-Beraten - Alt hilft Jung e.v. Habichtstraße 41, Hamburg Hotline: kontakt@wirtschafts-senioren-beraten.de Niedersachsen: Wirtschafts-Senioren Hannover Alt Hilft Jung e.v. Vahrenwalder Straße 7, Hannover Tel. 0511/ , Fax 0511/ info@wirtschafts-senioren.de Wirtschafts-Senioren Osnabrück e.v. c/o C U T Westerbreite 7, Osnabrück Tel. 0541/ , Fax 0541/ wirtschafts-senioren@cut-os.de Ammerländer Wirtschaftssenioren c/o Amt für Wirtschaftsförderung Ammerlandallee 12, Westerstede Tel / , Fax 04488/ info@ammerlaender-wirtschafts-senioren.de Nordrhein-Westfalen: Alt Hilft Jung NRW e.v., Die Wirtschaftssenioren NRW.AHJ Rudolf-Diesel-Str. 3, Mettmann Tel / , Fax 02104/ ahj-nrw@t-online.de Rhein/Main: Die Wirtschaftspaten e.v. - Alt hilft Jung Heinrich-von-Brentano-Straße 15, Bruchköbel Tel / , Fax 06181/ info@wirtschaftspaten.de Leitfaden zur Impressumspflicht auf Webseiten - nach dem Telemediengesetz (TMG) Social Media (web 2.0) für Gründer Auswahl Tägliche Informationen über Neuigkeiten aus der heimischen Internet-Gründerszene Branchenrelevante News und Informationen zur deutschen Webwirtschaft Tipps, Spezialinfos, Startup-Reports per Clips Berichte über innovative Start-Ups, junge Unternehmen, Investoren und allgemeines Gründergeschehen

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