6-stündige Klausuren Sachverhalt Bilanzsteuerrecht Klausur E-2

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1 6-stündige Klausuren Sachverhalt Bilanzsteuerrecht Vorbemerkungen Die Klausur besteht aus vier voneinander unabhängigen Teilen, die auch in einer beliebigen Reihenfolge bearbeitet werden können. Ihre Lösungen sollen die einschlägigen Gesetzesfundstellen sowie evtl. Hinweise auf Verwaltungsvorschriften enthalten. Außerdem sind notwendige Rechenwege nachvollziehbar darzustellen. Beachten Sie dabei, dass alle Steuerpflichtigen: - ihren Gewinn nach 5 i. V. m. 4 EStG ermitteln, - das Ergebnis im angesprochenen Wirtschaftsjahr möglichst niedrig halten wollen, - soweit wie möglich Einheitsbilanzen erstellen möchten, - eventuell notwendige Bescheinigungen vorgelegt werden können, - sich ergebende Centbeträge auf volle Euro runden wollen. 1. Aufgabenteil A. Allgemein Die Firma Naturstein OHG (im Folgenden: OHG) betreibt in Leipzig, Sachsenring 10 ein Baugeschäft und einen Baustoffhandel. Die Gesellschafter Stefan Stein (S), Gerd Granit (G) und Maximilian Marmor (M) sind je zu 1/3 am Vermögen und Gewinn beteiligt. Die OHG ist im Handelsregister eingetragen. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die OHG versteuert ihre Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG. Zum wurde folgende nicht zu beanstandende Steuerbilanz erstellt. In den Kapitalkonten wurde die Gewinnverteilung für 2011 bereits berücksichtigt (gesamter Gewinn ). Aktiva (in ) OHG Bilanz Passiva (in ) Grund und Boden Sachsenring Darlehen Vereinsbank Gebäude Sachsenring Verbindlichkeiten Maschinen Rücklage 6b EStG Fahrzeuge Rückstellungen GWG 0 Umsatzsteuer s. abnutzbare AV Kapital S Vorräte Kapital G Forderungen L+L Kapital M Finanzkonten

2 6-stündige Klausuren Sachverhalt B. Sachverhalt Die Gesellschafter S und G tragen sich seit längerer Zeit mit dem Gedanken M aus der Gesellschaft zu drängen. M hat sich durch sein Verhalten (was seit längerer Zeit bekannt ist), zu einer Belastung für die anderen Gesellschafter entwickelt. Nachdem M sich auch gegenüber der Kundschaft der OHG negativ über die Gesellschaft äußerte, waren mehrere Verfahren wegen Beleidigung, Verleumdung und Nötigung anhängig. Die Rechtsanwälte der Gesellschafter kamen nach langwierigen Verhandlungen letztlich zu folgender Vereinbarung: Mit Wirkung vom scheidet der Gesellschafter M aus der OHG aus. Seine 1/3 Beteiligung übernehmen die verbleibenden Gesellschafter S und G zu gleichen Teilen, so dass beide Gesellschafter nach dem Ausscheiden des M mit je 50 % am Vermögen und Gewinn der OHG beteiligt sind. Weiterhin wurde im Ausscheidungsvertrag geregelt: a) M erhält letztmals für 2011 seinen vertraglich vereinbarten Gewinnanteil von 1/3 b) M erhält von den verbleibenden Gesellschaftern aus privaten Mitteln (je zur Hälfte) noch am überwiesen. Außerdem wurde M eine lebenslange Rente von monatlich zugesagt, die jeweils am Monats ersten zur Zahlung fällig ist. Die zutreffend ermittelte Barwerte der Rentenverpflichtung betragen zum und zum noch Darüber hinaus erhält M eine Sachabfindung von über den Teilwert seines Mitunternehmeranteils hinaus, indem er den im Betriebsvermögen enthaltenen Lkw (keine wesentliche Betriebsgrundlage) mit einem Teilwert von (gemeiner Wert ) bekommt. c) Ein von den Gesellschafter in Auftrag gegebenes Unternehmenswertgutachten hat einen Unternehmenswert in Höhe von ergeben. Zu den einzelnen Wirtschaftsgütern der oben aufgeführten Bilanz stellte ein Gutachter folgendes fest: Grundstück Sachsenring: Der Verkehrswert dieses Grundstücks beträgt , wovon auf den Grund und Boden entfallen. Dieses Grundstück wurde von der OHG im Oktober 2000 für erworben. Noch im selben Jahr begann man mit der Errichtung eines ausschließlich gewerblich genutzten Gebäudes (Bauantrag , Fertigstellung wegen baurechtlicher Probleme erst ). Die AfA wurde bisher nach 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG vorgenommen.

3 6-stündige Klausuren Sachverhalt Maschinen: Hier ist nur eine Granitschneidemaschine mit automatischer Kühlung enthalten, die im Januar 2010 für netto angeschafft worden ist. Die Abschreibung erfolgte unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer von 10 Jahren nach 7 Abs. 2 EStG. Es liegen weder stille Reserven noch stille Lasten vor. Fahrzeuge: Innerhalb der Position Fahrzeuge ist nur der Lkw enthalten, den M als Teil der Abfindung erhält. M nutzt den Lkw ab sofort in seinem Transporteinzelunternehmen. Der Lkw wurde bisher gemäß 7 Abs. 1 Satz 6 EStG abgeschrieben. Die Laufleistung 2011 laut Kilometerzähler betrug km. GWG: Die stillen Reserven im Ansatz der geringwertigen Wirtschaftsgüter, die noch eine Restnutzungsdauer von 3 Jahren haben, betragen Die auf die einzelnen Wirtschaftsgüter entfallenen stillen Reserven sind jeweils unter 150, mit Ausnahme eines PC-Platzes. Hier beträgt die stille Reserve Sonstiges abnutzbares Anlagevermögen: Bei diesen ausschließlich beweglichen Wirtschaftsgütern, die von der OHG ausnahmslos linear abgeschrieben wurden, betragen die stillen Reserven Die Restnutzungsdauer beträgt noch 4 Jahre. Vorräte: In den Vorräten, die allesamt in 2012 verkauft wurden, sind stille Reserven von enthalten. Verbindlichkeiten: Im Bilanzansatz ist eine Verbindlichkeit in ausländischer Währung enthalten, wobei der Teilwert am um unter dem Buchwert (= Anschaffungskosten) liegt. Bei der Begleichung dieser Verbindlichkeit im Januar 2012 wurde deshalb ein a. o. Ertrag in Höhe von gebucht. Die Verbindlichkeit entstand im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Wirtschaftsguts, dass in der Bilanzposition sonstiges abnutzbares AV enthalten ist. Rücklage 6b EStG: Diese Rücklage wurde anlässlich des Verkaufs von Grund und Boden im Wirtschaftsjahr 2008 gebildet. Bei den übrigen in der Bilanz ausgewiesenen Positionen entspricht der Bilanzansatz dem Teilwert.

4 6-stündige Klausuren Sachverhalt Bisher wurde folgendes gebucht: Rentenaufwand an Bank C. Aufgabenstellung a) Wie hoch ist ein eventuell sich ergebender Veräußerungsgewinn des ausscheidenden Gesellschafters M und wann ist dieser zu versteuern? M möchte einen möglichst niedrigen Veräußerungsgewinn realisieren, da er derzeit keine finanziellen Mittel hat um die daraus entstehenden Steuern zu tragen. b) Welche Konsequenzen ergeben sich insbesondere für die verbleibenden Gesellschafter? c) Geben Sie die am erforderlichen Buchungen bei der OHG an. d) Entwickeln Sie die steuerlichen Bilanzposten zum weiter und geben Sie daraus resultierenden Gewinnauswirkungen für die OHG an. Eine Schlussbilanz ist nicht zu erstellen. e) Die verbleibenden Gesellschafter möchten soweit wie möglich stille Reserven übertragen. f) 7g EStG ist nicht anzuwenden. 2. Aufgabenteil A. Allgemein Die H & R OHG (im Folgenden: OHG) mit den Gesellschaftern Harry (H) und Ronald (R) betreibt in Leipzig die Produktion und den Vertrieb von Scherzartikeln. Die Gesellschafter sind seit Gründung der OHG (am ) wie folgt am Vermögen und am Gewinn / Verlust beteiligt: Harry zu 80 % und Ronald zu 20 %. Das Wirtschaftsjahr der OHG geht vom bis Die OHG versteuert ihre Umsätze nach den allgemeinen Grundsätzen des UStG. B. Sachverhalt Mit Kaufvertrag vom (Nutzen- und Lastenwechsel ) erwarb H ein bebautes Grundstück in der Winkelgasse 10 für Der Eigentumswechsel wurde am im Grundbuch eingetragen. Entsprechend eines vorliegenden einige Jahre alten Gutachtens beträgt der Gebäudeanteil am Kaufpreis

5 6-stündige Klausuren Sachverhalt Zur Finanzierung des Kaufpreises nahm H ein Darlehen in Höhe von und einer Laufzeit von 5 Jahren bei seiner Hausbank auf. Der Auszahlungsbetrag von wurde am direkt auf das Bankkonto des Grundstücksverkäufers überwiesen. Das Darlehen ist mit jährlich , jeweils nachschüssig, beginnend ab zurückzuzahlen. Es wurde ein Zinssatz von 5 % vereinbart. Die Zinsen gelten jeweils mit der zu zahlenden Rate als fällig gestellt und werden dann bezahlt. Die Nebenkosten aus dem Erwerb des Grundstücks hat H aus privaten Mitteln bezahlt. Rechnungen liegen aber nicht mehr vor. Das abbruchreife Altgebäude fiel noch im Februar der Abrissbirne zum Opfer. Die Kosten der Fa. Schutt & Asche betrugen hierfür zzgl USt und wurden in Rechnung gestellt. Mit Baugenehmigung vom wurde im März 2012 eine Leichtbauhalle errichtet und zum fertig gestellt. Der Bauunternehmer stelle H eine Rechnung über zzgl USt aus. Die tatsächliche Nutzungsdauer der Halle beträgt 20 Jahre. Außerdem wurde in der Halle eine Krananlage am fest installiert (Nutzungsdauer 10 Jahre). Die Kosten hierfür betrugen brutto. Die Bezahlung erfolgte vom privaten Bankkonto von H. Zur Finanzierung der (Netto-) Herstellungskosten nahm H am ein Darlehen bei seinem Vater in Höhe von auf. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt vereinbarungsgemäß zum in einem Betrag. Da sein Vater trotz Drängens von H keine Zinsen für den Zeitraum vereinbaren wollte, hatte sich H eine Überraschung für ihn überlegt. Der Vater darf sein 18m langes Wohnmobil ab sofort kostenlos auf dem Grundstück Winkelgasse 10 parken. Für einen entsprechenden Parkplatz hatte der Vater bisher monatlich 100 an einen Skatkumpel gezahlt. Ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung ( ) verpachtet H wie schon beim Erwerb des Grundstücks beabsichtigt die Leichtbauhalle inkl. Krananlage an die OHG. Die OHG nutzt die Halle für Lagerzwecke und zahlt eine angemessene mtl. Pacht von zzgl. 380 USt. Hierbei entfallen netto 600 auf die Krananlage. Der Pachtvertrag ist zunächst über 5 Jahre abgeschlossen. Die Pacht wurde auf das private Bankkonto von H gezahlt. Außerdem musste sich die OHG zur Substanzerhaltung der Krananlage verpflichten. Die OHG hat die Krananlage, wenn sie innerhalb der Pachtdauer unbrauchbar wird, bzw. am Ende des Pachtverhältnisses, durch eine neue zu ersetzen. Die Wiederbeschaffungskosten für eine vergleichbare Krananlage haben sich in 2012 im Vergleich zu den Anschaffungskosten nicht verändert. Die OHG hat die Zahlungen als Mietaufwand behandelt und die Vorsteuer in Abzug gebracht. Außerdem sind die laufenden Grundstückskosten von der OHG zu tragen und wurden daher ebenfalls als Aufwand gebucht (ggf. anfallende Vorsteuer wurde abgezogen). Im Zusammenhang mit der Substanzerhaltungspflicht der Krananlage hat die OHG bisher keine Buchungen veranlasst. Zum mit Wirkung ab hat H 50 % seines Mitunternehmeranteils auf seine Tochter T, mit Zustimmung des Gesellschafters R, unentgeltlich übertragen. Im Rahmen des Übertragungsvertrages wurde aufgrund des Hinweises des befreundeten

6 6-stündige Klausuren Sachverhalt Rechtsanwalts vereinbart, dass soweit Sonderbetriebsvermögens vorhanden sein sollte hiervon 80 % auf T übertragen werden. Die Wirtschaftsgüter stehen dann im Bruchteilseigentum von H und T. In diesem Zusammenhang würde T auch 80 % der Verbindlichkeit aus der Finanzierung des Erwerbs des Grundstücks und 80 % der Verbindlichkeiten gegenüber ihrem Großvater übernehmen. Bei den finanziellen Verhältnisse der Familie hätte die Hausbank hierbei keine Bedenken. Die OHG hat zum folgende vereinfachte Bilanz erstellt: Aktiva Bilanz OHG Passiva (Buchwert) (Teilwert) (Buchwert) (Teilwert) Ware Kapital H Maschinen Kapital R BGA Verbindlichkeiten Firmenwert Rückstellungen Außerdem ergibt sich bei dem Grund und Boden Winkelgasse 10 zum eine stille Reserve in Höhe von (laut Gutachten). Das Anfangskapital ( ) von H beträgt und von R Sonderbilanzen sind bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht erstellt worden. C. Aufgabenstellung Bitte äußern Sie sich zu den im Sachverhalt geschilderten Geschäftsvorfällen (die bisher vollständig unberücksichtigt sind) unter Angabe der einschlägigen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Abschreibungen sind linear vorzunehmen. Ermitteln Sie die Bilanzansätze und stellen Sie die Gewinnauswirkungen nach der Erfolgspostenmethode dar. Erstellen Sie soweit erforderlich Sonderbilanzen für das Jahr Entwickeln Sie bitte die Werte in der Sonderbilanz bis zum und stellen Sie die ermittelten Werte in Sonderbilanzen zum dar. Eventuell abweichende Handelsbilanzwerte sind nicht zu berechnen. Sowohl die OHG, als auch alle beteiligten Gesellschafter möchten einen möglichst niedrigen Gewinn ausweisen. Centbeträge sind auf volle Eurobeträge aufzurunden.

7 6-stündige Klausuren Sachverhalt 3. Aufgabenteil A. Allgemein Die im Handelsregister eingetragene Hanse-GmbH ermittelt ihren Gewinn nach einem Wirtschaftsjahr das jeweils am endet. Die Umsätze werden nach den allgemeinen Vorschriften des UStG mit 19 % versteuert. Die Hanse-GmbH besteht seit und ist durch Umwandlung aus der Hanse & Co. OHG zu diesem Zeitpunkt hervorgegangen. Dabei sind nach 20 UmwStG die Buchwerte fortgeführt worden. Das zuletzt festgestellte Betriebsvermögen beträgt B. Sachverhalt Die Hanse & Co. OHG übte ihren Betrieb ursprünglich im eigenen bebauten Grundstück in Hamburg, Hafengasse 1 aus. Da die Stadt Hamburg mit Enteignung drohte, wurde das Grundstück am an die Stadt veräußert. Der Betrieb zog dann ab dem in das an diesem Tag angeschaffte bebaute Grundstück in Hamburg, Kutterstr. 2 um. Die anlässlich der Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven wurden auf die Anschaffungskosten der neu erworbenen Wirtschaftsgüter übertragen. Danach ergab sich ein Buchwert für den Grund und Boden von und für das Gebäude zugleich als AfA-Bemessungsgrundlage von (Baujahr 1982). Die AfA für das Gebäude wurde zutreffend nach 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a) EStG mit 2 % vorgenommen. Im Zeitpunkt der Umwandlung hätten sich folgende Teilwerte ergeben: Grund/Boden Gebäude Am hat die Hanse-GmbH das bebaute Grundstück Kutterstr. 2 an den Kaufmann Hein Jakob für veräußert (Anteil vom Kaufpreis für den Grund und Boden beträgt ). Die dabei angefallenen Veräußerungskosten betrugen brutto (einschließlich gesondert in Rechnung gestellter USt). Die Hanse-GmbH zog bereits am in das zum selben Zeitpunkt bezugsfertig gewordene Gebäude, Hamburg, Sandweg 3 um. Das Gebäude enthält neben den gewerblich genutzten auch noch eine Hausmeisterwohnung, die aus betrieblichen Gründen an den Arbeitnehmer Karl Karpfen zum ortsüblichen Preis von monatlich 750 vermietet ist. Die Gesamtnutzfläche beträgt 600 m², die der Hausmeisterwohnung 100 m². Bürgerlichrechtlicher Eigentümer des Grundstücks Sandweg 3 ist die Immobilien- Leasinggesellschaft NordBau aus Hamburg. Mit der NordBau, die das Gebäude errichtete und bisher keine AfA dafür in Anspruch genommen hatte, wurde in einem Vertrag folgendes vereinbart:

8 6-stündige Klausuren Sachverhalt - Die GmbH zahlt am einmalig zur Deckung der Finanzierungskosten des Leasinggebers. - Als beiderseits unkündbarer Zeitraum sind 20 Jahre vorgesehen (bei vertragsgemäßer Erfüllung). - Die jährlichen Leasingraten betragen (davon für die Überlassung des Grund und Bodens) und sind jeweils am für ein Jahr im Voraus fällig. - Nach Ablauf des unkündbaren Zeitraums von 20 Jahren kann die Hanse-GmbH das Grundstück Grund und Boden sowie Gebäude) zum Preis von erwerben. Folgende Werte stehen unstrittig fest: Wert des Grund und Bodens am Herstellungskosten Gebäude der NordBau Da die NordBau auf dem Standpunkt steht, es handle sich um eine umsatzsteuerfreie Vermietung, hat sie der Hanse-GmbH keine USt in Rechnung gestellt. Der Bauantrag für das Gebäude wurde von ihr am gestellt. Die bisher im Wirtschaftsjahr 2012/2013 durch die GmbH vorgenommenen Buchungen lauten: Verkauf des Grundstücks Kutterstr. 2: Bank an bebaute Grundstücke s. b. Aufwand an Bank VoSt Überweisung an die NordBau: Mietaufwand an Bank Die vereinnahmte Miete vom Arbeitnehmer Karl Karpfen wurde zutreffend behandelt. C. Aufgabenstellung a) Berechnen Sie die Ansätze für die Steuerbilanz (Wirtschaftsjahr 2012/2013) unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen Vorgaben und Auswirkungen. Soweit möglich soll eine Einheitsbilanz erstellt werden. b) Erstellen Sie soweit notwendig Korrekturbuchungssätze. c) Die entsprechenden Gewinnauswirkungen sind nach der Erfolgspostenmethode darzustellen. Die GmbH möchte einen möglichst niedrigen Gewinn ausweisen. d) Auf evtl. grunderwerbsteuerliche Probleme ist nicht einzugehen.

9 6-stündige Klausuren Sachverhalt 4. Aufgabenteil A. Allgemein Die Karo GmbH & Co. KG in Frankfurt wurde 1999 gegründet. Sie betreibt den Großhandel mit Schnittblumen und Zubehör. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Karo GmbH ebenfalls mit Sitz und Geschäftsleitung in Frankfurt. Die Stammeinlagen in Höhe von sind voll geleistet worden. Kommanditisten sind Paul Pik (PP) (50 Jahre) und Heinz Herz (HH) (48 Jahre). Die voll eingezahlten und im Handelsregister eingetragenen Einlagen betragen für PP und für HH Für die Geschäftsführung und Vertretung und die Übernahme des Haftungsrisikos erhält die Karo GmbH eine angemessene Vergütung, die von der Karo GmbH & Co. KG bei der Ermittlung ihres Handelsbilanzgewinns als Aufwand verbucht wird. Nach dem Gesellschaftsvertrag ergeben sich folgende Beteiligungsverhältnisse am Gewinn und den stillen Reserven der Karo GmbH & Co. KG: - Karo GmbH zu 10 % - Paul Pik zu 60 % - Heinz Herz zu 30 % Gesellschafter der Karo GmbH sind PP und HH. Vom Stammkapital in Höhe von hält PP einen Anteil im Nennwert von und HH im Nennwert von B. Sachverhalt Es wurde folgende Handelsbilanz der Karo GmbH & Co. KG zum erstellt: Aktiva Bilanz Karo GmbH & Co. KG Passiva Grund und Boden Kapital Karo GmbH Maschinen Kapitalkonto I PP Vorräte Kapitalkonto II PP sonstige Aktiva Kapitalkonto I HH Kapitalkonto II HH 0 Verbindlichkeiten Im Betriebsvermögen der Karo GmbH & Co. KG sind zum folgende stille Reserven enthalten: - Grund / Boden Firmenwert

10 6-stündige Klausuren Sachverhalt Der Grundstückswert i. S. d. 8 GrEStG beträgt unstrittig Es sind noch folgende Sonderbilanzen vorhanden: Aktiva Sonderbilanz PP Passiva Beteiligung GmbH Kapital PP Aktiva Sonderbilanz HH Passiva Beteiligung GmbH Kapital PP Die Bilanz der Karo GmbH sieht wie folgt aus: Aktiva Bilanz Karo GmbH Passiva Beteiligung Karo GmbH & Co. KG Gezeichnetes Kapital sonstige Aktiva Verbindlichkeiten Der gemeine Wert der GmbH Anteile zum beträgt Zum scheiden die Kommanditisten PP und HH aus der Karo GmbH & Co. KG aus. Im Gesellschaftsvertrag der Karo GmbH & Co. KG ist in diesem Zusammenhang die Regelung getroffen worden, dass das Ausscheiden eines Gesellschafters ohne Abfindungsanspruch möglich ist. Das Kapitalkonto II von PP wird im Zeitpunkt ihres Ausscheidens in ein der Karo GmbH gewährtes Darlehen umgewandelt. Das bisherige Unternehmen Großhandel mit Schnittblumen wird von der Karo GmbH fortgeführt. C. Aufgabenstellung 1) Wie ist das Ausscheidens der Kommanditisten PP und HH handelsrechtlich sinnvoll zu lösen? 2) Welche steuerrechtlichen Folgen ergeben sich, a) Wenn die Kommanditisten PP und HH ohne Abfindung aus der Karo GmbH & Co. KG ausscheiden? b) Wenn die Kommanditisten PP und HH gegen eine Abfindung in Höhe des Werts ihrer Mitunternehmeranteile aus der Karo GmbH & Co. KG ausscheiden? 3) Erstellen Sie bitte die Steuerbilanz der Karo GmbH.

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