Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung
|
|
- Katja Schuler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -Bestätigungsstelle für technische Komponenten- Godesberger Allee Bonn bestätigt hiermit, daß das Chipkartenlesegerät cyberjack, Version 3.0 der Reiner SCT Kartengeräte GmbH & Co. KG Baumannstrasse 16, Furtwangen den nachfolgend beschriebenen Anforderungen des Artikels 3 des Gesetzes zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste (Gesetz zur digitalen Signatur) vom 01. August 1997 bzw. der Signaturverordnung vom 01. November 1997 entspricht und bei sachgemäßen Einsatz im Wirkungsbereich der genannten Rechtsvorschriften eingesetzt werden kann. Die Dokumentation zu dieser Bestätigung ist unter BSI TE registriert. In Vertretung Bonn gez. Hange (Behördenstempel) (Ort, Datum) Hange, Vizepräsident Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -Bestätigungsstelle für technische Komponenten- ist, auf Grundlage des BSI-Errichtungsgesetzes vom , Bundesgesetzblatt I S. 2834, und der Anerkennung durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 31 vom 14. Februar 1998, Seite 1787, zur Erteilung von Bestätigungen für technische Komponenten gemäß 14 Abs. 4 des Gesetzes zur digitalen Signatur ermächtigt. Die Bestätigung zur Registrierungsnummer BSI TE besteht aus 5 Seiten.
2 Bestätigung zur Registrierungsnummer BSI TE Seite 2 von 5 Beschreibung der technischen Komponente: 1 Handelsbezeichnung der technischen Komponente und Lieferumfang: Evaluationsgegenstand dieser Bestätigung ist das Chipkartenlesegerät cyberjack, Version 3.0. Im Lieferumfang sind enthalten: - 1 cyberjack (versiegelt) inkl. PS/2 Y-Anschlusskabel, Version Standfuss - 1 Klettband - 1 SIM-Adapterkarte - 1 Treiberdiskette - 1 Installationsanleitung, Version Funktionsbeschreibung 2.1 Allgemein Der Chipkartenleser cyberjack, Version 3.0 kann als Leser für Anwendungen der digitalen Signatur gemäß Signaturgesetz vom 01. August 1997 eingesetzt werden. Diese Einsatzart setzt jedoch voraus, dass die verwendete Applikation ebenfalls gemäß Signaturgesetz bestätigt ist. Als Erfassungseinheit ist eine Standard PC-Tastatur vorgesehen. Diese Erfassungseinheit ist nicht Bestandteil dieser Bestätigung. Andere Einsatzarten (z.b. Auslesen von GeldKarten) sind ebenfalls möglich. Innerhalb des Anwendungsbereiches der digitalen Signatur dient das Lesegerät der sicheren Übermittlung von PIN-Daten zu einer Signierkomponente. Der Chipkartenleser cyberjack befindet sich in einem geschlossenen und versiegelten Kunststoffgehäuse. Er verfügt über zwei Leuchtdioden (grün und gelb) und ein Anschlußkabel mit einem Stecker und einer Buchse, über welche er an die Tastaturschnittstelle von PCs angeschlossen werden kann. Des weiteren verfügt das Gerät über eine Kontaktierschnittstelle für Chipkarten. Nachfolgend werden die verschiedenen Nutzungsarten beschrieben: Modus Transparentleser Der Chipkartenleser ermöglicht es einer Applikation, transparent lesend und schreibend auf eine Chipkarte zuzugreifen. Diese Funktion kann sowohl durch Applikationen, die gemäß Signaturgesetz bestätigt sind, als auch durch nicht bestätigte Applikationen genutzt werden. In dieser Nutzungsart werden Kommandos der Applikation vollständig zur Karte durchgereicht. Analog werden die Antwortdaten der Karte an die Applikation weitergegeben. Modus Sichere PIN-Eingabe Beim Einsatz von cyberjack für digitale Signaturen gemäß Signturgesetz schickt die verwendete, gemäß Signaturgesetz bestätigte Applikation ein Kommando an den Chipkartenleser, welches diesen dazu veranlaßt, die Kommunikation zum PC zu trennen. Die daraufhin eingegebene PIN wird an den Kartenleser übertragen, dort für den Zeitraum der Authentisierung zwischengespeichert und anschließend durch Überschreiben gelöscht (Wiederaufbereitung).
3 Bestätigung zur Registrierungsnummer BSI TE Seite 3 von 5 Das Vorhandensein eines sicheren Kanals zwischen der Erfassungseinheit (Tastatur) und dem Chipkartenleser wird dem Benutzer durch das Blinken der gelben LED am Lesegerät visualisiert. Bevor die Kommunikationsverbindung zum PC wiederhergestellt ist, erlischt die gelbe LED. Dieser Ablauf ist folgendermaßen definiert: 1. Die Applikation schickt das Kommando zur Einleitung der Sicheren PIN Eingabe an den cyberjack. 2. cyberjack trennt die Kommunikationsleitungen zum PC für eingehende Signale logisch ab. 3. cyberjack schaltet die gelbe LED am Lesegerät in den Blinkmodus. 4. Der Benutzer gibt seine PIN an der Tastatur des PC ein. Jedes Einzelzeichen wird in Echtzeit über den sicheren Kanal an den cyberjack übermittelt und dort zwischengespeichert. Für jede eingegebene PIN-Ziffer wird ein * -Zeichen an die Applikation gesendet. 5. Sobald die Eingabe der PIN abgeschlossen ist, schickt der cyberjack diese an die Chipkarte zur Überprüfung weiter. Die Antwortdaten der Chipkarte werden zwischengespeichert. Fehlerhafte PIN-Eingaben führen zu entsprechenden Antworten der Chipkarte. Wird die Eingabe der PIN mit ESC abgebrochen, werden die PIN-Daten nicht an die Chipkarte weitergeleitet und der cyberjack generiert stattdessen eine entsprechende Antwort. 6. Nach dem Absenden der PIN oder nach Abbruch mit ESC wird der Teil des RAM-Speichers des cyberjack, welcher die zwischengespeicherte PIN (oder Teile davon) enthält, aufbereitet. 7. cyberjack schaltet den Blinkmodus der gelben LED ab. Die gelbe LED erlischt. 8. Die Kommunikation zum PC wird aktiviert und die zwischengespeicherten Antwortdaten der Chipkarte bzw. des cyberjack (bei Abbruch mit ESC) werden an die Applikation weitergeleitet. 2.2 Funktionen im Sinne des Gesetzes zur digitalen Signatur bzw. der Signaturverordnung Der Chipkartenleser cyberjack, Version 3.0 erfüllt einschränkend folgende Anforderungen aus der Signaturverordnung vom 1. November 1997, 16 (2) Satz 4 und 5: 4 (1) Nr. 2 SigV Persönliche Identifikationsnummern oder andere Daten zur Identifikation gegenüber dem Datenträger mit dem privaten Signaturschlüssel sind geheim zu halten. Die zum Erfassen von Identifikationsdaten erforderlichen technischen Komponenten müssen so beschaffen sein, daß sie die Identifikationsdaten nicht preisgeben und diese nur auf dem Datenträger mit dem privaten Signaturschlüssel gespeichert werden. Sicherheitstechnische Veränderungen an den technischen Komponenten müssen für den Nutzer erkennbar werden. Hier gilt eine Einschränkung für die Bestätigung des Chipkartenlesers cyberjack, Version 3.0 aus Satz 4: Das Erfassen von Identifikationsdaten wird in dieser Bestätigung ausgeschlossen. Der Maßnahmenkatalog für technische Komponenten nach dem Signaturgesetz (Stand: 15. Juli 1998) präzisiert die Anforderungen wie folgt (Abschnitt 1.4):
4 Bestätigung zur Registrierungsnummer BSI TE Seite 4 von 5 Einsatz von Sicherheitsvorkehrungen, die sicherheitstechnische Veränderungen (...) für den Nutzer erkennbar machen(...). Soweit die sicherheitstechnische Veränderung nicht unmittelbar erkennbar ist, muß sie zumindest mittelbar (...) erkennbar sein. Des weiteren gilt (Abschnitt 2.5): Sicherung der Identifikationsdaten auf eine Weise, daß diese in der Erfassungseinheit, auf der Übertragungsstrecke und in der Speichereinheit nicht preisgegeben we rden. Die Anforderung...dass sie (die technische Komponente) die Identifikationsdaten nicht preisgeben... wird durch die Sicherheitsfunktion SF1 (siehe Sicherheitsvorgaben) Nach Anstoßen der Funktion Sichere PIN-Eingabe durch die Applikation wird die direkte Kommunikation zwischen Tastatur und PC unterbrochen, indem sie zum Leser umgeleitet und danach die gelbe LED in den Blinkmodus geschaltet wird. erfüllt. D.h. die Identifikationsdaten (PIN-Daten) werden von der PC-Tastatur direkt an den Chipkartenleser und von dort an die Chipkarte übertragen. Die weitere Anforderung... und diese (die Identifikationsdaten) nur auf dem Datenträger mit dem privaten Signaturschlüssel gespeichert werden. wird durch die Sicherheitsfunktion SF2 Nach erfolgter Übertragung der PIN zur Signierkomponente (Chipkarte) wird der interne Speicherbereich des Kartenlesers aufbereitet bevor die Kommunikation zum PC wieder freigegeben und die blinkende gelbe LED abgeschaltet wird. erfüllt. Eine dauerhafte Speicherung der Identifikationsdaten findet auf dem Chipkartenleser nicht statt. Die weitere Anforderung...sicherheitstechnische Veränderungen an den technischen Komponenten müssen für den Nutzer erkennbar werden. wird durch die Sicherheitsfunktion SF3 Bei absichtlich herbeigeführten oder aufgrund technischen Versagens entstehenden Störungen des cyberjack erfolgt eine Sperrung der Kommunikation zum Chipkartenleser, d.h. eine Applikation kann nicht mehr über den Chipkartenleser auf die Chipkarte zugreifen. Dieses wird dem Benutzer durch Dauerleuchten der gelben LED angezeigt. Die Kommunikation zum PC bleibt erhalten, um die Funktionsfähigkeit der Tastatur zu gewährleisten. erfüllt. Bei einer gezielten oder willkürlichen Manipulation oder technischen Störung wird durch eine in Hard- u. Software implementierte Funktion die Kommunikation zur Chipkarte unterbrochen. Vor unerkanntem und unautorisiertem Öffnen des Lesegerätes schützt eine Versiegelung. 3 Beschreibung der Anforderungen an die Einsatzumgebung 3.1 Technische Einsatzumgebung Das technische Umfeld für den cyberjack, Version 3.0 bildet ein sog. IBM-kompatibler PC (Industriestandard) mit einer Standard-PC-Tastatur.
5 Bestätigung zur Registrierungsnummer BSI TE Seite 5 von 5 Werden andere Tastaturen als Standard PC-Tastaturen verwendet, so ist durch Einsichtnahme in die Bedienungsanleitung dieser Tastatur bzw. durch Nachfrage beim Hersteller sicherzustellen, dass keine Tastatureingaben zwischengespeichert werden, welche nach Beendigung des Modus Sichere PIN-Eingabe PC-seitig ausgelesen werden können. Die auf einem Datenträger mitgelieferten Treiber sind für Microsoft Windows 95/98, NT 4.0 und Windows 2000 ausgelegt. Die Hinweise in der Installationsanleitung sind zu beachten. 3.2 Organisatorische Einsatzumgebung und sachgemäßer Einsatz Beim Betrieb des cyberjack, Version 3.0 ist stets auf eine saubere Verbindung zwischen Tastatur und Lesegerät zu achten, d.h. dass keine Aufzeichnungsgeräte zwischengeschaltet sind, welche Tastatureingaben unautorisiert aufzeichnen. In Verbindung mit einer Standard PC-Tastatur ist gewährleistet, dass nach Beendigung des Modus Sichere PIN-Eingabe keine vertraulichen Daten in der Tastatur zwischengespeichert sind, welche PC-seitig ausgelesen werden können. In einer Standard PC-Tastatur werden Zeichen sofort gelöscht, sobald Sie übertragen worden sind, was auch bei der Übertragung von Zeichen an den cyberjack gilt. Bei der Verwendung des cyberjack, Version 3.0 im Sinne des Signaturgesetzes werden folgende Einsatzumgebungen unterschieden: SingleUser-PC im privaten Bereich und in der normalen Büroumgebung Der SingleUser-PC im privaten Bereich ist dadurch gekennzeichnet, dass für den PC nur die Rolle des Benutzers existiert. Neben der gemäß Signaturgesetz bestätigten Anwendung können auf dem PC andere Applikationen installiert sein. Die klassische Anwendung liegt im häuslichen Bereich und in der normalen Büroumgebung. MultiUser-PC im privaten Bereich und in der normalen Büroumgebung Der MultiUser-PC im privaten Bereich ist dadurch gekennzeichnet, dass für den PC verschiedene Rollen wie Benutzer, Administrator, Revisor, Wartungstechniker etc. existieren. Neben der gemäß Signaturgesetz bestätigten Anwendung können auf dem PC andere Applikationen installiert sein. Die klassische Anwendung liegt in der normalen Büroumgebung. Für beide Einsatzumgebungen ist ein geschäftsmäßiges Überlassen des Gerätes an Dritte nicht vorgesehen. 4 Eingesetzte Algorithmen und Parameter mit Gültigkeit Nach den Vorgaben des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung kommt die Verwendung von Algorithmen und Parametern für den Chipkartenleser cyberjack, Version 3.0 nicht in Betracht. Eine zeitliche Befristung dieser Bestätigung ist daher nicht erforderlich. Diese Bestätigung ist gültig bis: entfällt. 5 Prüfstufe und Mechanismenstärke Die Evaluierung wurde über den gesetzlichen Vorgaben hinaus (E2/hoch) mit der Evaluationsstufe E2 plus 1 und der Mechanismenstärke hoch durchgeführt. 1 Die Prüfung des Quellcodes wurde bei der Evaluierung des cyberjack, Version 3.0 mit einbezogen.
Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen
MehrBestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 2 und 15 Signaturverordnung
MehrKOBIL Chipkartenterminal KAAN Advanced (USB/RS232)
Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems.02207.TU.04.2008 KOBIL Chipkartenterminal KAAN Advanced (USB/RS232) KOBIL Systems GmbH Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen
MehrBestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 3 und 15 Signaturverordnung
MehrBestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung
Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung debis Systemhaus Information Security Services GmbH - Zertifizierungsstelle debiszert-
MehrBestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 3 und 15 Signaturverordnung
MehrTÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Am Technologiepark Essen
Bestätigung für Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 (7) und 17 (4) Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 16 und 17 Signaturverordnung TÜV Informationstechnik
MehrBestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen
MehrBestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen
MehrBestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung
Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Am Technologiepark 1
MehrBestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 2 und 15 Signaturverordnung
MehrBestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen
MehrBestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Am Technologiepark 1.
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen
MehrSignatur-Modul für die KOBIL Chipkartenterminals EMV-TriCAP Reader / SecOVID Reader III / KAAN
Nachtrag Nr. 1 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02096.TE.12.2008 Signatur-Modul für die KOBIL Chipkartenterminals EMV-TriCAP Reader / SecOVID Reader III / KAAN TriB@nk KOBIL Systems GmbH Bestätigung von
MehrBestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 3 und 15 Signaturverordnung
MehrAuthentiDate SLM Base Component Ver. 2.9
Herstellererklärung zu einem Produkt für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 Signaturgesetz Großenbaumer Weg 6 40472 Düsseldorf Tel: +49 (0) 211 436989-0 Fax: +49 (0) 211 436989-19
MehrNachtrag Nr. 2 zur Sicherheitsbestätigung. T-Systems TE ACOS EMV-A04V1. Austria Card Plastikkarten und Ausweissysteme GmbH
Nachtrag Nr. 2 zur Sicherheitsbestätigung T-Systems.02166.TE.07.2008 ACOS EMV-A04V1 Austria Card Plastikkarten und Ausweissysteme GmbH Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen
MehrBestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung
Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung debis Systemhaus Information Security Services GmbH - Zertifizierungsstelle debiszert
MehrKonformitätsbestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten
Konformitätsbestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß 15 Abs. 2 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 2 Signaturverordnung bestätigt hiermit gemäß dass
MehrBestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 3 und 15 Signaturverordnung
MehrBestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 3 und 15 Signaturverordnung
MehrKOBIL Sicheres Online-Banking Anleitung
KOBIL HomeB@nk Sicheres Online-Banking Anleitung 2 1. Einführung Vielen Dank, dass Sie sich für das sichere Online-Banking von KOBIL entschieden haben. KOBIL KAAN Advanced ist ein leistungsfähiger und
MehrBestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der TÜV NORD Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen
MehrBestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung
Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung debis Systemhaus Information Security Services GmbH - Zertifizierungsstelle debiszert
MehrBestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen
MehrBestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der TÜV NORD Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen
MehrInstallations- und Bedienungsanleitung. Installations- und Bedienungsanleitung
Installations- und Bedienungsanleitung Installations- und Bedienungsanleitung Inhaltsverzeichnis 1 Willkommen 1 2 Vorabinformation 2 2.1 Systemvoraussetzungen... 2 3 Installation 4 3.1 Start der Installation...
MehrHerstellererklärung für eine Signaturanwendungskomponente gemäß 17(4) Satz 2 Signaturgesetz 1. R&L AG Frühlingstraße Landshut
Herstellererklärung für eine Signaturanwendungskomponente gemäß 17(4) Satz 2 Signaturgesetz 1 Frühlingstraße 2 84034 Landshut erklärt hiermit gemäß 17(4) Satz 2 SigG, dass das Produkt safex Verifier 4.0
MehrBestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 2 und 15 Signaturverordnung
MehrBestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 3 und 15 Signaturverordnung
MehrEffizienter Staat 2010
Effizienter Staat 2010 Forum I: Der neue Ausweis Tor zu einer digitalen Welt Geräteinfrastruktur für den npa: Technische Richtlinie TR-03119 REINER Kartengeräte GmbH & Co. KG Bedeutung und Inhalt der TR-03119
MehrRechtsanwaltskammer München
Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 03144.SW.09.2005 Rechtsanwaltskammer München Auftraggeber: DATEV eg Bestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß 15 Abs. 2 Gesetz über Rahmenbedingungen
MehrDer sichere Weg für Ihre Kunden: HBCI-Homebanking mit cyberjack pinpad und cyberjack.
Der sichere Weg für Ihre Kunden: HBCI-Homebanking mit cyberjack pinpad und cyberjack. Sicherheit schreiben wir groß. Homebanking mit neuem HBCI-Standard Kontoabfragen, Überweisungen und Wertpapiergeschäfte
MehrInstallationsbeschreibung Chipkartenlesegeräte. REINER SCT cyberjack und KOBIL KAAN Standard
Installationsbeschreibung Chipkartenlesegeräte VR-NetWorld Software REINER SCT cyberjack und KOBIL KAAN Standard REINER SCT cyberjack Im Folgenden erfahren Sie alles, was Sie zur Inbetriebnahme des Chipkartenlesegerätes
MehrTÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Am Technologiepark Essen
Bestätigung für Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 (7) und 17 (4) Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 16 und 17 Signaturverordnung TÜV Informationstechnik
MehrSicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems SE Zertifizierungsdiensteanbieter Deutsche Post Com GmbH Geschäftsfeld Signtrust
Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 03183.SE.10.2006 Zertifizierungsdiensteanbieter Deutsche Post Com GmbH Geschäftsfeld Signtrust Bestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß
MehrBestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 2 und 15 Signaturverordnung
MehrCardOS/M4.01A mit Applikation für digitale Signatur. Anhang Nr. 2 vom zum Zertifizierungsreport
Anhang Nr. 2 vom 30.09.2004 zum Zertifizierungsreport T-Systems-DSZ-ITSEC-04084-2002 vom 24.09.2002 und zum Anhang Nr. 1 vom 30.04.2004 1 Gegenstand des Anhangs 1 Dieser Anhang beschreibt - alle vom Hersteller
MehrVASCO TAN-GENERATOR DIGIPASS 840 CV
VASCO TAN-GENERATOR DIGIPASS 840 CV Bedienungsanleitung und Funktionsweise INHALTLTSVERZEICHNIS > 1. Grundsätzliche Funktionen des Lesers... 3 > 2. Einstellungen des Lesers... 6 > 3. Transaktionsnummer
MehrZertifikat. Zertifizierungsbericht. SCA-85 (Einwegfunktion) Siemens Nixdorf Informationssysteme AG
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Zertifikat BSI-ITSEC-0011-1992 mit Zertifizierungsbericht zu SCA-85 (Einwegfunktion) der Siemens Nixdorf Informationssysteme AG BSI - Bundesamt für Sicherheit
MehrS-TRUST Sign-it base components 2.5, Version 2.5.1.4
Nachtrag Nr. 4 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02116.TE.06.2009 S-TRUST Sign-it base components 2.5, Version 2.5.1.4 OPENLiMiT SignCubes GmbH Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen
MehrBestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der TÜV NORD Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen
MehrSicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems. 02122.TE.05.2005. SLE66CX322P / CardOS V4.3B / Applikation für digitale Signatur
Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 02122.TE.05.2005 SLE66CX322P / CardOS V4.3B / Applikation für digitale Signatur Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß
MehrBestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Am Technologiepark 1.
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen
MehrRFID Chipkartenleser. für den neuen Personalausweis. Basis-Leser Standard-Leser Komfort-Leser
RFID Chipkartenleser für den neuen Personalausweis Basis-Leser Standard-Leser Komfort-Leser Was ist RFID? Die Radio-Frequency Identifi cation (RFID) Technologie erlaubt eine kontaktlose Kommunikation zwischen
MehrS-TRUST Sign-it base components 2.5, Version 2.5.1.3
Nachtrag Nr. 3 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02116.TE.06.2009 S-TRUST Sign-it base components 2.5, Version 2.5.1.3 OPENLiMiT SignCubes GmbH Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen
MehrBestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der TÜV NORD Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20.
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen
MehrHerstellererklärung. Der Hersteller. Springtime GmbH Höhenstraße Bad Schwalbach
Herstellererklärung Der Hersteller Springtime GmbH Höhenstraße 44 65307 Bad Schwalbach erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 SigG in Verbindung mit 15 Abs. 5 Satz 1 SigV, dass das Produkt TrueSign Server
MehrNachtrag Nr. 1 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02110.TE.12.2008. OPENLiMiT SignCubes base components 2.5, Version 2.5.0.2
Nachtrag Nr. 1 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02110.TE.12.2008 OPENLiMiT SignCubes base components 2.5, Version 2.5.0.2 Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs.
MehrWechsel einer auslaufenden VR-NetWorld-Card VR-NetWorld Software ab Version 5.x
Wechsel einer auslaufenden VR-NetWorld-Card VR-NetWorld Software ab Version 5.x Die personalisierte VR-NetWorld-Card wird mit einem festen Laufzeitende ausgeliefert. Am Ende der Laufzeit müssen Sie die
MehrHERSTELLERERKLÄRUNG. Der Hersteller. Hypercom GmbH Konrad Zuse - Str. 19 21 D-36251 Bad Hersfeld
HERSTELLERERKLÄRUNG Der Hersteller Hypercom GmbH Konrad Zuse - Str. 19 21 D-36251 Bad Hersfeld erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 SigG 1 in Verbindung mit 15 Abs. 5 SigV 2, dass sein Produkt Chipkartenterminal
MehrBestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Am Technologiepark 1.
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen
MehrFehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Ergänzungen zur Installations- und Bedienungsanleitung Artema Hybrid 744C017X505/01
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Ergänzungen zur Installations- und Bedienungsanleitung Artema Hybrid 744C017X505/01 Die nachfolgenden Beschreibungen ergänzen die Handbücher des Artema
MehrLinTech. Konfigurationssoftware. Bedienungsanleitung. Revision 1.46
LinTech Bedienungsanleitung bluelino 4G/ 4G+ Konfigurationssoftware Revision 1.46 Inhalt 1 Konfiguration des bluelino 4G oder 4G+ ändern... 3 1.1 Voraussetzungen... 3 1.2 Start/Inbetriebnahme Konfigurationssoftware...
MehrAnleitung GiS WinLock Administrator Version 2.03
Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2 1.1. Transponderformat 2 1.2. Betriebssysteme 2 1.3. Einbindung im Betriebssystem 2 2. WinLock Administrator 3 2.1. Aktionsauswahl 4 Keine Aktion 4 Arbeitsstation sperren
MehrBestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen
MehrBestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen
MehrSecOVID Reader Plus. Anleitung. Mit Sicherheit eine Idee voraus. www.kobil.com
Anleitung SecOVID Reader Plus Mit Sicherheit eine Idee voraus www.kobil.com 1. Wie muss ich die Chipkarte einlegen? Durch seine Kartenschublade ermöglicht der SecOVID Reader Plus sowohl die Benutzung von
MehrBestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Am Technologiepark 1.
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen
MehrBevor Sie mit dem Wechsel Ihres Sicherheitsmediums beginnen können, sollten Sie die folgenden Punkte beachten oder überprüfen:
Die personalisierte VR-NetWorld-Card wird mit einem festen Laufzeitende ausgeliefert. Am Ende der Laufzeit müssen Sie die bestehende VR-NetWorld-Card gegen eine neue Karte austauschen. Mit der begrenzten
MehrDie Software "Cherry SmartDevice Setup" unterstützt das Lesen und Schreiben von Chipkarten für folgende Cherry Produkte:
Sie haben sich für Cherry entschieden - eine gute Wahl. Die Software "" unterstützt das Lesen und Schreiben von Chipkarten für folgende Cherry Produkte: - SmartBoard G83-6644 - SmartBoard G83-6744 - SmartReader
MehrBKSYS Brandschutzklappen-Kleinsteuerung
Software-Bedienungsanleitung BKSYS Brandschutzklappen-Kleinsteuerung Inhaltsverzeichnis Übersicht und Sprache... 2 Verbindung... 3 Zustand... 4 Protokoll... 5 Einstellung... 7 SCHAKO Ferdinand Schad KG
MehrNachtrag Nr. 3 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02110.TE.12.2008. OPENLiMiT SignCubes base components 2.5, Version 2.5.0.3
Nachtrag Nr. 3 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02110.TE.12.2008 OPENLiMiT SignCubes base components 2.5, Version 2.5.0.3 Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs.
MehrELBA-business Electronic banking fürs Büro. Digitale Signatur. ELBA-business 5.7.0
Digitale Signatur ELBA-business 5.7.0 Seite 1 Informationen zur Digitalen Signatur 1.1 Was ist die Digitale Signatur? Der Zweck der digitalen Signatur ist der Ersatz der eigenhändigen Unterschrift. Mit
MehrHerstellererklärung. Secardeo GmbH Betastr. 9a Unterföhring
Herstellererklärung Der Hersteller Secardeo GmbH Betastr. 9a 85774 Unterföhring erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 SigG in Verbidung mit 15 Abs. 5 SigV, dass das Produkt Secardeo pdfgate Signer 2.0
MehrHandbuch_Seite 2 Bitte lesen Sie dieses Handbuch sorgfältig durch und bewahren Sie es gut auf, um die richtige Handhabung zu gewährleisten. Verwendete
Handbuch USB 2.0 PCI-Karte mit VIA CHIPSATZ deutsch Handbuch_Seite 2 Bitte lesen Sie dieses Handbuch sorgfältig durch und bewahren Sie es gut auf, um die richtige Handhabung zu gewährleisten. Verwendete
MehrBestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung
Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung debis Systemhaus Information Security Services GmbH - Zertifizierungsstelle debiszert
MehrTransponder Zutrittskontrolle. Set 1 / 2 / 3. Bedienungsanleitung
Transponder Zutrittskontrolle Set 1 / 2 / 3 Bedienungsanleitung Das RFID Zutrittskontrollsystem ermöglicht die Ansteuerung eines elektrischen Türöffners über einen potentialfreien Relaiskontakt. Die Freigabe
MehrBeschreibung der technischen Komponente:
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 2 und 15 Signaturverordnung
MehrErsteinrichtung. Hinweis: Bitte vergewissern Sie sich, dass der Chipkartenleser angeschlossen und im System installiert ist.
VR-NetWorld Software V. 2.x Ersteinrichtung HBCI Chipkarte Die VR-NetWorld Software unterstützt sowohl die unpersonalisierte VR-NetWorld- Card basic, die vorpersonalisierte VR-NetWorld-Card als auch zu
Mehr"STOCK 2040" für mobiles Strichcode-Terminal Cipherlab 8200/8400
"STOCK 2040" für mobiles Strichcode-Terminal Cipherlab 8200/8400 Version 3.2a - Artikelnummern werden mittels Barcodelesung oder manuell eingegeben - die Mengen werden eingetippt - bereits eingetippte
MehrBestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der TÜV NORD Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen
MehrFRITZ!WLAN USB Stick N 2.4. Installation und Bedienung
FRITZ!WLAN USB Stick N 2.4 Installation und Bedienung Booklet Stick N 2.4.indd Abs1:1 10.01.2011 10:30:58 Das ist der FRITZ!WLAN USB Stick N 2.4 Mit dem FRITZ!WLAN USB Stick können Sie WLAN-Verbindungen
MehrEinrichtung Ihrer neuen HBCI-Chipkarte in Profi cash 11
Einrichtung Ihrer neuen HBCI-Chipkarte in Profi cash 11 1.Wählen Sie unter dem Punkt Stammdaten die HBCI-Verwaltung aus. Stellen Sie nun sicher, dass die neue HBCI-Chipkarte in dem Leser eingelegt ist
MehrBenutzerhandbuch. PUpdate. Dallmeier electronic GmbH. DK / Rev /
Benutzerhandbuch PUpdate 1 DK 180.400.000 / Rev. 1.1.5 / 030222 PUpdate Copyright Alle Rechte vorbehalten. Dieses Dokument darf weder im Ganzen, noch in Teilen, kopiert, fotokopiert, reproduziert, übersetzt,
MehrAnleitung für Bieter
Anleitung für Bieter In diesem Dokument werden die wichtigsten Schritte für die erfolgreiche Erstellung einer Signatur auf der Plattform e-angebot (Erweiterung von www.vergabeportal.at) beschrieben und
Mehrmit SD-Karte SD-Karte Inhalt
mit mit Kartensteckplatz Der Logger ist optional mit einem Kartensteckplatz für eine micro erhältlich. Die verfügt über ein Vielfaches der Speicherkapazität des internen Logger- Speichers. Inhalt Zeitlicher
MehrDokumentation IBIS Master Version 1.5.6
Dokumentation IBIS Master Version 1.5.6 Seite 1 von 9 11.01.06 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Hardware IBIS Master... 4 3. Software IBIS Master..... 5 3.1 Installation und Programmstart... 5
MehrLeitfaden die ersten Schritte mit der HBCI-Chipkarte 1
Leitfaden die ersten Schritte mit der HBCI-Chipkarte 1 Mit den nachstehenden Ausführungen möchten wir Ihnen den Einstieg so einfach wie möglich machen. In den folgenden Schritten haben wir aufgezeigt,
MehrDie Virtuelle Poststelle des Bundes
Die Virtuelle Poststelle des Bundes Dr. Sönke Maseberg CAST-Workshop PKI 24. Januar 2008 Agenda Hintergrund Überblick über die Virtuelle Poststelle des Bundes (VPS) Evaluierungsverfahren zwei Highlights:
MehrFirmware-Update für CHERRY ehealth-bcs Produkte Terminal ST-1503 und Tastatur G
Inhalt 1. Firmware Download für an USB angeschlossene Geräte... 1 2. Firmware Download für an LAN angeschlossene Geräte... 7 1. Firmware Download für an USB angeschlossene Geräte Voraussetzungen: Die aktuellste
MehrBestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen
MehrProfiCash 9 Einrichten der Konten mit HBCI-Chipkarte (VR-NetWorld-Card) Seccos 6. Folgende Schritte sollten bereits erledigt sein:
Folgende Schritte sollten bereits erledigt sein: - Installation des Programms - Einrichtung einer Firma - Programmupdate - Anlage von Anwendern (optional) - Installation, Anschluss und erfolgreicher Test
MehrBild 1. Seite 1 von 12
Chipkartenleser Kobil/Xiring Installation unter Windows 7 und Windows 8 Version 22.10.2013 Ohne HRZ Installations-CD Oliver Ladach, Alexander Paar Bitte beachten: Diese Installationsanleitung wurde auf
MehrOnline-Banking mit der HBCI-Chipkarte. HBCI - Der Standard. Kreissparkasse Tübingen Seite 1 von 5
Kreissparkasse Tübingen Seite 1 von 5 Online-Banking mit der HBCI-Chipkarte Die Abwicklung von Bankgeschäften per PC über unser Internet-Banking oder über eine Finanzsoftware, wie z.b. StarMoney, nimmt
MehrHandbuch. TeKoWin plus. Version 1.11
Handbuch TeKoWin plus Version 1.11 1994, 1995 Ing.-Büro Anderwald ALL rights reserved worldwide Erste Ausgabe: September 1995 Aktuelle Ausgabe: September 1995 Geschützte Warennamen sind in dieser Veröffentlichung
MehrFolgende Chipkartenleser bieten wir Ihnen an:
Folgende Chipkartenleser bieten wir Ihnen an: Chipkartenleser Reiner cyberjack go plus ReinerSCT cyberjack go Ultraflacher Chipkartenleser mit integriertem Massenspeicher ideal auch für den mobilen Einsatz
MehrANT-5 Software Upgrade - Installationshinweise
ANT-5 Software Upgrade - Installationshinweise Der SDH-Zugangstester ANT-5 von Acterna wird ständig verbessert und weiterentwickelt. Daher stehen regelmäßig neue Funktionen und Optionen zur Verfügung.
MehrVASCO Leser DP835A. Bedienungsanleitung und Funktionsweise
VASCO Leser DP835A Bedienungsanleitung und Funktionsweise INHALTSVERZEICHNIS > 1. Grundsätzliche Funktionen des Lesers...3 > 2. Transaktionsnummern für das Online-Banking erzeugen...6 > 3. GeldKarte Guthaben
MehrMP-202 KURZANLEITUNG
MP-202 KURZANLEITUNG Einführung Herzlichen Glückwunsch, dass Sie sich für das IP-Gerät AudioCodes MP-202 entschieden haben. Diese Kurzanleitung bezieht sich auf den Einsatz des Produktes an DeutschlandLAN
MehrHERSTELLERERKLÄRUNG. Der Hersteller. secunet Security Networks AG 1 Kronprinzenstraße Essen
HERSTELLERERKLÄRUNG Der Hersteller secunet Security Networks AG 1 Kronprinzenstraße 30 45128 Essen erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 SigG in Verbindung mit 15 Abs. 5 SigV, dass sein Produkt multisign Enterprise,
MehrBEDIENUNGSANLEITUNG. ba76147d01 04/2013. MultiLab User PC SOFTWARE ZUR BENUTZERVERWALTUNG
BEDIENUNGSANLEITUNG ba76147d01 04/2013 MultiLab User PC SOFTWARE ZUR BENUTZERVERWALTUNG MultiLab User 2 ba76147d01 04/2013 Inhaltsverzeichnis MultiLab User MultiLab User - Inhaltsverzeichnis 1 Überblick...................................
MehrFRITZ!WLAN USB Stick 1.1. Installation und Bedienung
FRITZ!WLAN USB Stick 1.1 Installation und Bedienung Booklet Stick 1.1.indd Abs2:1 26.08.2010 15:16:35 Das ist der FRITZ!WLAN USB Stick Mit dem FRITZ!WLAN USB Stick können Sie WLAN-Verbindungen zu verschiedenen
MehrBestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 2 und 15 Signaturverordnung
Mehr2011 CHIPDRIVE Time Recording Produktliste
2011 CHIPDRIVE Time Recording Produktliste Krause, Christian signet GmbH 21.04.2011 Starterpaket für 25 Mitarbeiter nur für Chipkarten Produktinformationen "CHIPDRIVE Time Recording" Zeit erfassen Arbeit
Mehr2015/07/03 14:50 1/12 Aktivierung
2015/07/03 14:50 1/12 Aktivierung Aktivierung Seit QuoVadis 6 benutzen wir ein System von Seriennummern mit Produktaktivierung, das sowohl für QV als auch unsere Karten und Höhendaten eingesetzt wird.
MehrHerstellererklärung. Die. IO Factory Limited Flughafenstrasse 52a - Haus C - Airport Center D-22335 Hamburg
Herstellererklärung Die IO Factory Limited Flughafenstrasse 52a - Haus C - Airport Center D-22335 Hamburg erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 SigG in Verbindung mit 15 Abs. 5 Satz 1 SigV, dass das Produkt
MehrBedienungsanleitung. Abb. 1 Abb. 2
Bedienungsanleitung IT-SMS 1) Vorbereitung des Tele-Switch: a) Setzen Sie die SIM-Karte in das Gerät ein. (Abb.1) Die PIN-Abfrage der SIM-Karte muss deaktiviert sein. Abb. 1 Abb. 2 b) Erst jetzt den Tele-Switch
MehrPREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE. Preisliste Version 4.4 Berlin, Februar Copyright 2017, Bundesdruckerei GmbH
PREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE Preisliste Version 4.4 Berlin, Februar 2017 Copyright 2017, Bundesdruckerei GmbH QUALIFIZIERTE SIGNATURKARTEN* D-TRUST Card 3.0 Folgekarte Austauschkarte Signaturkarte mit
MehrBestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen
Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 3 und 15 Signaturverordnung
Mehr