Ferdinand Karnath. Bundesvorsitzender der Partei Deutsche Nationalversammlung (DNV) Geschäftssitz der Partei: Landsberger Allee 220, Berlin

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1 Ferdinand Karnath Bundesvorsitzender der Partei Deutsche Nationalversammlung (DNV) Geschäftssitz der Partei: Landsberger Allee 220, Berlin Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk Karlsruhe Wahlpruefungsbeschwerde 2 BvC 21/14 Unser Schreiben vom /1.Zwischenmitteilung Ferdinand Karnath Berlin, den Werter 2.Verfassungssenat, Bezugnehmend auf unser an Sie gerichtetes Schreiben vom , in dem wir Ihnen unsere Ergaenzungsbegruendung fuer Ende Maerz 2015 ankuendigten, moechten 1

2 wir Ihnen heute mitteilen, dass wir entgegen unseren vorherigen Angaben nun erneut einen weiteren Zeitaufschub und noch bis Ende April Zeit benoetigen, diese tatsaechlich zu vervollstaendigen. Zwischenzeitlich sind bei uns weitere wichtige Erkenntnisse vorliegend. Insofern wurden einige unserer Anfragen, wie die an den Bundeswahlleiter, das Bundesamt fuer Verfassungsschutz und das Landesamt fuer Verfassungschutz Brandenburg, beantwortet. Wie von uns erwartet weist der Bundeswahlleiter jegliche Hinweise auf ein moegliches grundgesetzwidriges Vorgehen seinerseits innerhalb der Angelegenheit DNV Wahlteilnahme als reine Unterstellungen zurueck, obwohl die uns zur Verfuegung stehenden Tatsachen ganz das Gegenteil belegen. Ein entsprechendes Gegenauesserungsschreiben zu seinem Antwortschreiben von unserer Seite befindet sich bereits in Arbeit. Das Bundesamt fuer Verfassungsschutz und das Landesamt fuer Verfassungsschutz Brandenburg haben unsere Anfragen auf eine Ueberwachung erwartungsgemaess mit der Angabe zurueckgewiesen, wir koennten bei einer derartigen Auskunft, dass wir ueberwacht wuerden, zu starke und unzulaessige Einblicke in die Taetigkeit der betreffenden Sicherheitsbehoerden erhalten. Hinsichtlich des Bundesamtes fuer Verfassungsschutz haben wir einen Widerspruch eingelegt: doc.pdf der diesem Anschreiben in der Anlage Nr. 1 beiliegt. Eine Antwort an das Landesamt fuer Verfassungsschutz Brandenburg ist in Vorbereitung. 2

3 Sie haben demnach als 2.Senat des BVerfGes in Bezug auf das NPD Verbotsverfahren die richtige und unbedingt erforderliche Anfrage an gerade diese konkreten Behoerden am gestellt, ob die im Verbotsverfahren eingereichten Beweismittel, frei von Spitzelzuarbeit in der NPD erlangt wurden und ob auch alle Spitzel des VS in der NPD tatsaechlich seit 2012 abgeschaltet wurden, denn die bisherigen beiden, bei uns eingegangenen Antworten der in Rede stehenden Sicherheitsbehoerden, lassen nun einen erheblichen Raum fuer Spekulationen und auch konkrete Zuweisungen entstehen, den wir auch nutzen werden: _2bvb html Wir gehen auf Grund der beiden bisher erhaltenen abschlaegigen Antworten zu unseren konkreten Anfragen auf Ueberwachung nun berechtigt davon aus, dass eine Ueberwachung tatsaechlich vorliegt, bzw. vorgelegen hat und werden Sie mit einem ergaenzenden Antrag dazu auffordern, durch Abforderung einer Stellungnahme bei diesen beiden Behoerden, festzustellen, ab w a n n diese Ueberwachung konkret angeordnet wurde. Wir gehen davon aus, dass sich unsere Beweislage zu Gunsten einer Entscheidung auf erfolgreiche Anfechtung der Bundestagswahl zum 18. Deutschen Bundestag weiter verdichten und zu unserem Vorteil als Beschwerdefuehrerin erweitern wird. An dieser Stelle wollten wir Sie deshalb auch darueber in Kenntnis setzen, dass wir in concreto momentan gegen drei der im Bundestag etablierten Parteien bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, anlaesslich der am stattgefundenen EZB- Eroeffnungsfeier, die einen gewalttaetigen Verlauf nahm, wegen des Versuches eines politischen Umsturzes, eine Strafanzeige eingereicht haben. Die in Rede stehende Strafanzeige liegt in Kopie diesem Schreiben als Anlage Nr. 2 bei: 3

4 pdf Ferner haben wir als Partei, die gegen den Nationalsozialismus in jeglichen Spielarten erfolgreich vorgeht, einen Antrag auf Foerdermittel fuer den Kampf gegen links an das Ministerium von Bundesministerin Schwesig gestellt, von dem wir ausgehen, dass dieser ebenfalls abgelehnt wird, weil der Kampf gegen den Linksextremismus auch die SPD selbst betreffen wuerde: Auch dieses Schreiben, das direkt unsere nach Art. 21 I GG i. V. m. dem PartG geforderte Oeffentlichkeitsarbeit als Partei vortrefflich dokumentiert, haben wir diesem Schreiben in Kopie als Anlage Nr.3 beigefuegt. Alle angekuendigten weiteren Massnahmen, wie die Information des Bundestages nebst Antrag auf Suspendierung und parallel der Antrag auf Suspendierung von Abgeordneten der Partei Die Linke bei Ihnen als BVerfG im Rahmen eines Eilverfahrens nach Art.20 IV GG sind bereits in Arbeit und werden auch eingereicht. Wir sind eine Partei, die erst seit dem existiert, werden aber von allen erdenklichen staatlichen Stellen und nichtstaatlichen Organisationen anscheinend wie ein Staatsfeind verfolgt und angegriffen. Die Beweislage ist schon jetzt zu Ungunsten der in Rede stehenden Stellen erdrueckend und wird Sie fremdbestimmt als hoechstes Gremium im Rahmen des Schutzes des Verfassungsgesetzes fast noetigen eine Entscheidung zu unseren Gunsten zu erlassen, weil eine dermassen intensive Verfolgung einer so jungen und neuen Partei, wie der unsrigen, den Grundsatz aus Art.38 I GG, sich ungehindert und unbeschraenkt an der politischen Willensbildung und Betaetigung zu beteiligen, voellig ad adsurdum fuehrt. 4

5 In Ihrer Entscheidung gegen die 3%-Huerde hatten Sie in der Begruendung darauf hingewiesen, dass Sie darauf achten werden, dass die im Bundestag staendig etablierten fuenf Parteien nicht aus reinem Machterhalt grundgesetzwidrig verfestigte und starre Strukturen und Mechanismen unterhalten und bedingen, die jegliche politische Konkurrenz in Form neuer Parteien schon im Vorfeld von der Teilnahme am politischen Geschehen, insbesondere der Teilnahme an Wahlen, abhalten und waehrend der Teilnahme massiv behindern. Wir werden Ihnen den von uns bereits vorgetragenen Abwehrmechanismus, den Sie schon fragend in Ihrer 3%-Huerdenentscheidung angedeutet hatten, allein am Beispiel unserer kleinen, aber starken Partei gerichtsfest und beweissicher nachweisen. Bedauerlicherweise sind alle im Bundestag vertretenen Parteien an diesem Mechanismus in irgendeiner Form durch Foerderung und Unterstuetzung beteiligt, so dass nun der konkrete Grad dieser Beteiligung festzustellen waere. Bei den Parteien Die Linke und Die Gruenen ist die Verantwortlichkeit und nachgewiesene Initiierung unstreitig, bei der SPD bereits zunehmend konkreter nach-weisbar. Im Rahmen des von uns ermittelten Verbundes aus Dunkelrot/Rot/Gruen bereiten wir gerade eine Anfrage an den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) vor, die Aufklaerung in der Hinsicht erbringen soll, ob die Verpflechtung gerade dieser reinen Arbeitnehmervertretung nach der Legaldefinition mit den drei vorgenannten Parteien, wesentlich aufkommende politische Konkurrenz benachteiligt bzw. sogar wirksam ausschaltet, in dem massiv und auf breiter Front gemeinsam bekaempft wird. Das politische Engagement des DGB als Beispiel durch staendiges Aufrufen und Organisieren von Gegendemonstrationen, im Sinne der drei in Rede stehenden Parteien, ist dabei unser Schwerpunkt, weil wir dessen Parteiarbeit nicht nur als einen schweren Verstoss gegen seine eigene Satzung erachten, sondern auch als eine verfassungsgesetzliche Ungleichbehandlung anderer Parteien, die sich gerade keine Gewerkschaft leisten koennen. 5

6 Wir halten Sie dazu im Rahmen unserer Wahlanfechtung auf dem Laufenden, denn das Verhalten des DGB laesst sich auch in einigen Faellen konkret auf unsere Partei als Beschwerdefuehrerin uebertragen. Wir hoffen Ihnen hiermit zunaechst dienlich sein zu koennen und verbleiben mit freundlichen Gruessen aus Berlin... Ferdinand Karnath, Bundesvorsitzender der DNV 6

7 Anlage Nr. 1 7

8 Anlage Nr.2 8

9 Anlage Nr.3 9

Ferdinand Karnath. Bundesvorsitzender der Partei Deutsche Nationalversammlung (DNV) Geschäftssitz der Partei: Landsberger Allee 220, Berlin

Ferdinand Karnath. Bundesvorsitzender der Partei Deutsche Nationalversammlung (DNV) Geschäftssitz der Partei: Landsberger Allee 220, Berlin Ferdinand Karnath Bundesvorsitzender der Partei Deutsche Nationalversammlung (DNV) Geschäftssitz der Partei: Landsberger Allee 220, 10367 Berlin Amadeu Antonio Stiftung Z. Hd. Anetta Kahane, Vorsitzende

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